| 1. | Bekanntgaben |
Dazu sagte Stadtrat Franz Josef Niebling, dass die WÜW und die CSU zu diesem Thema eine Anfrage eingereicht haben. Er bittet darum, dass die Fragen bis zur nächsten Sitzung berücksichtigt und beantwortet werden.
Frau 3. Bürgermeisterin Kempter ging auf die Anfragen von Stadtrat Bernhard Jüstel und Ulrich Fliegel aus der letzten Bauausschusssitzung ein.
Die Mängel am Parkettboden im AWO-Kindergarten sind der Verwaltung bekannt. Im März war man mit einem Handwerker vor Ort und habe diesen um ein Angebot gebeten. Der Handwerker wartet derzeit noch auf den Preis für den Ersatz-/Austauschboden.
Das Kinderbecken konnte zum geplanten Termin am 31.05.2023 aufgrund von Verzögerungen bei den Garten- und Landschaftsbauarbeiten nicht abgenommen werden. Das Planschbecken wurde dann am 14.06.2023 für die kleinen Gäste freigegeben, mit Ausnahme des den das Becken umgebenden neue Rasen. Dieser wurde noch gesperrt. Die Freigabe ist für KW 26 geplant, wenn der Rasen bis dahin ausreichend angewachsen ist.
Die Wasserrutsche ist seit dem 23.06.2023 wieder betriebsbereit; hier gab es einen Wasserrohrbruch, der den Defekt an der Pumpe verursacht hatte. Diese wurde zwischenzeitlich repariert und somit ist auch hier wieder alles für die Badegäste funktionsfähig.
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| 2. | Bauanträge und Bauvoranfragen |
| 2.1. | Antrag auf Baugenehmigung: Ausbau des Dachgeschosses mit Anbau eines neuen Balkons Querstraße, 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Mit Antrag (Eingang 24.05.2023) begehrt der Bauherr eine Baugenehmigung zum Ausbau des Dachgeschosses und dem Anbau eines neuen Balkons in Weißenhorn.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Blumenviertel“. Dieser schreibt für das Grundstück eine Baugrenze zum Nachbargebäude fest. Der geplante Balkon soll die Baugrenze um rund 1,4 m überschreiten. Die Baugrenze hier geht zum Nachbargrundstück und ist daher nachbarschützend. Somit müssen hier vorrangig die Interessen des Nachbarn betrachtet werden.
Aus dem Plan geht hervor, dass der Balkon noch rund 8 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt ist. Nach der Bayerischen Bauordnung nötige Abstandsflächen werden daher eingehalten.
Der Verwaltung liegen zudem die Unterschriften der Nachbarn vor.
Der Planersteller hat mitgeteilt, dass durch den Umbau eine weitere Wohneinheit im Dachgeschoss geschaffen werden soll. Um bessere Wohnqualität in der Wohnung zu erreichen, ist der Balkon notwendig.
Die Verwaltung schlägt vor das Einvernehmen zu erteilen.
Diskussion:
Der Sachvortrag wurde vorgestellt. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 2.2. | Antrag auf Baugenehmigung: Austausch und Neubau von Werbeanlagen Ulmer Straße, 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Mit Antrag (Eingang 05.06.2023) begehrt die Antragstellerin eine Baugenehmigung für den Austausch und Neubau von Werbeanlagen in Weißenhorn.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Vergnügungsstätten im Innenstadtbereich“ und muss sich daher im Übrigen gemäß § 34 BauGB in die Umgebung einfügen.
Auf Nachfrage bei der Planerstellerin wurde mitgeteilt, dass lediglich die „Superwash“-Schriftzüge in der Dachkontur über Ein- und Ausfahrt der Waschhalle neu dazu kommen.
Der Schriftzug des Supermarktes auf der Seite zur Straße bestand bereits, soll allerdings deutlich größer werden und die Kontur und die Fassade des Verkaufsgebäudes soll teilweise von blau bzw. weiß zu grün geändert werden.
Es muss hier die Werbeanlagensatzung der Stadt Weißenhorn beachtet werden. Gemäß dieser dürfen Werbeanlagen nicht größer sein als ¼ der Fassadenlänge oder Höhe. Dies ist bei dem Schild über der Ein- & Ausfahrt der Waschanlage jedoch geplant. Daher überschreitet das Schild die Vorgaben.
Großflächenwerbeanlagen über 2 m² sind zudem nicht zulässig. Bei dem neuen Schild des Supermarktes sind die Maße 2,63 m auf 1,07 m geplant. Damit überschreitet diese Werbeanlage die Vorgaben. Die neue grüne Fassade und Dachkontur sieht die Verwaltung hier als corporate identity an und somit selbst auch als Werbeanlage. Da diese ¼ der Fassadenläge und Fassadenhöhe nicht überschreiten darf, überschreitet die Planung die Vorgaben der Werbeanlagensatzung.
Die Verwaltung hat die Planerin darauf hingewiesen, dass die Abweichungen hier beantragt und begründet werden müssen. Dieser Antrag ist bisher noch nicht eingegangen.
Die Verwaltung schlägt vor das Einvernehmen zu den geplanten Schildern über der Waschstraße, dem neuen großen Schild des Supermarktes und der geplanten grünen Fassadengestaltung nicht zu erteilen.
Das Einvernehmen zu dem Austausch in gleicher Größe und Farbe der anderen Anlagen wird erteilt.
Diskussion:
Nach Erläuterung des Sachverhaltes schloss sich eine Diskussion an. Es kam die generelle Anfrage aus dem Gremium, ob die Möglichkeit besteht, in Zukunft den Ausschussmitgliedern die in der Präsentation dargestellten Fotos, zusammen mit den Plänen, zur Verfügung zu stellen, um eine bessere Vorbereitung auf die Sitzungen zu ermöglichen. Das Gremium diskutierte auch über die erforderliche Genehmigung, wenn man sein Gebäude farbig, in diesem Fall grün, streichen möchte. Die Werbetafeln seien an der geplanten Stelle nicht zu groß und auch nicht störend.
Stadtrat Dr. Jürgen Bischof könne nicht nachvollziehen, warum die Farbe einer Fassade als Werbeanlage gelten soll. Außerdem möchte er beantragen, dass dem Gremium künftig ausführliche Pläne vorgelegt werden. Er hätte gerne nicht nur die Information über die Lage der Werbeanlagen, sondern außerdem auch, was geplant sei. Er stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, diesen Bauantrag zurückzustellen und dem Gremium die ausführlichen Pläne, inklusive der Ansichten, vorzulegen, um eine sinnvolle Entscheidung über den Antrag treffen zu können.
Beschluss:
„Der Bauantrag soll zurückgestellt und bis zur nächsten Bauausschusssitzung vertagt werden. Zur Entscheidungsfindung verlangt der Bauausschuss die Vorlage ausführlicher Pläne.“
Abstimmungsergebnis: 10:4
Der Beschluss wurde mit 10 Stimmen angenommen.
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| 2.3. | Antrag auf Baugenehmigung: Werbeanlage an Neubau Werkstatthalle und Mietstation als Erweiterung der Nutzfläche Graf-Zeppelin-Straße, 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Mit Antrag (Eingang 05.06.2023) begehrt die Antragstellerin eine Baugenehmigung zum Bau einer Werbeanlage am Neubau der Werkstatthalle und einer Mietstation als Erweiterung der Nutzfläche in Weißenhorn.
Die Werkstatthalle und die Mietstation sind bereits in der Sitzung am 13.09.2021 behandelt worden. Das Einvernehmen wurde erteilt, daher erteilte das Landratsamt am 22.12.2021 die Baugenehmigung.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Südlicher Eschach“. Dieser setzt fest, dass Werbeanlagen nur als Eigenwerbung zulässig sind. Zudem darf die Höhe des Hauptbaukörpers durch die Werbung nicht überschritten werden.
Die geplanten Werbeanlagen entsprechen den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Im Übrigen verstoßen die geplanten Werbeanlagen teilweise gegen die Vorgaben der Werbeanlagensatzung der Stadt Weißenhorn. Das Bauvorhaben befindet sich im Gewerbegebiet und die geplanten Anlagen sind hier aus Sicht der Verwaltung untergeordnete Teile des gesamten Gebäudes bzw. Geländes. Sie ordnen sich daher trotzdem in die Umgebung ein.
Die Verwaltung schlägt daher vor das Einvernehmen zu erteilen.
Diskussion:
Nach Erläuterung des Sachvortrags schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 2.4. | Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Bungalows mit Doppelgarage Schloßprielweg, 89264 Weißenhorn, ST Oberreichenbach |
Sachverhalt:
Mit Antrag (Eingang 09.06.2023) begehren die Bauherren eine Baugenehmigung zum Bau eines Bungalows mit Doppelgarage in Weißenhorn, OT Oberreichenbach.
Das Grundstück liegt im bebauten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Somit muss sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen. Bereits in den letzten Sitzungen wurden Bauvorhaben in der gleichen Straße behandelt. Es wurde das Einvernehmen zum Bau eines weiteren Einfamilienhauses und eines Doppelhauses erteilt. Auf den Nachbargrundstücken befinden sich bereits Einfamilienhäuser.
Das Bauvorhaben fügt sich daher in die nähere Umgebung ein.
Der städtische Tiefbau weist darauf hin, dass das Baugrundstück derzeit zwar über den Schloßprielweg verkehrlich erschlossen und mit Wasser versorgt ist, der Kanal aber nur bis auf Höhe des Grundstücks Schloßprielweg 10 vorhanden ist. Hier wäre mit den Bauherren eine Vereinbarung über die Beteiligung an den Mehrkosten für den Bau des Abwasseranschlusses zu treffen (zusätzlich zu den anfallenden Herstellungsbeiträgen).
Von dem nahegelegenen Reichenbach gehen nach den Hochwassergefahrenkarten des LFU keine Hochwassergefahren aus.
Die Verwaltung schlägt vor das Einvernehmen unter der Bedingung zu erteilen, dass die Antragsteller sich im Rahmen einer Sondervereinbarung (vgl. § 7 Entwässerungssatzung) an den Mehrkosten für den Kanalanschluss beteiligen.
Diskussion:
Der Tagesordnungspunkt wurde dargestellt. Im Anschluss daran, schloss sich eine Diskussion an.
Stadtrat Dr. Jürgen Bischof ging darauf ein, dass es sich jetzt bereits um den dritten Bauantrag im Schloßprielweg handele. Seine Fraktion hatte bereits bei den ersten beiden Bauanträgen darauf hingewiesen, dass hier eine ordentliche Erschließung mit einer ausgebauten Straße erfolgen solle. Das neu geplante Gebäude hätte nur noch einen Abstand von 2,90 m vom jetzigen Weg. Wenn das Gebäude wie beantragt errichtet werde, sei zu befürchten, dass ein vernünftiger Ausbau der Straße gar nicht mehr möglich sein werde. Aus diesem Grund könne man zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen, sondern müsse zuerst einmal geschaut werden, wie dort eine Erschließungsstraße angelegt werden könne und ob der Bau dann so möglich sei. Auch wenn man den anderen beiden Anträgen bereits zugestimmt habe, müsse man das hier nicht ebenfalls tun, da diese weiter weg von der Straße errichtet werden sollen. Es war nicht sehr geschickt, nach und nach das Einvernehmen zu Gebäuden an einem Feldweg zu erteilen. Deswegen wolle die Fraktion auch den Antrag stellen, dass zunächst diesem Bauantrag so nicht zugestimmt werde, sondern dass vorher, bevor man das Einvernehmen erteile, eine grobe Planung aufgestellt werde, wie eine Erschließungsstraße angelegt werden könne und wie diese mit diesem Bauvorhaben zusammenpasse. Es wäre ungut, wenn hinterher keine Straße errichtet und die Gebäude nicht richtig angedient werden können. Es müsse sichergestellt sein, dass beispielsweise die Feuerwehr oder ein Rettungsfahrzeug nicht nur in die Straße hinein, sondern auch wieder herausfahren können. Von der WÜW würde eine heutige Zustimmung ganz kritisch gesehen, weil noch so viele offene Fragen da seien, die erst einmal geklärt werden müssen.
Stadtrat Franz Josef Niebling fragte bei der Bauverwaltung nach dem Abstand der Gebäude und nach Erkenntnissen dazu, ob man hinterher den Weg noch sinnvoll anlegen könne. Ansonsten könne man das Bauvorhaben zurückstellen und in der nächsten Bauausschusssitzung behandeln. Man müsse nicht gleich kategorisch ablehnen. Die Planung solle nachgereicht werden.
Herr Meyer, Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, erklärte, dass seitens der Verwaltung bereits gesagt wurde, dass im Zuge dessen, wenn mehrere Bauvorhaben am Schloßprielweg realisiert werden und es viele Angrenzer gebe, der Schloßprielweg in das Bauprogramm aufgenommen und entsprechend hergestellt werden müsse. Das städtische Weggrundstück habe im Moment eine Breite von 4 m. Intern wurde abgestimmt, auf die Anlieger zuzugehen und abzuklären, ob es möglich sei, zumindest einen Meter Grund zu erwerben, um auf eine vernünftige Breite der Straße kommen. Es sei nur einen Erschließungsweg, der keine weitere Erschließungsfunktion habe, daher brauche man nicht unbedingt eine Straße von 6 oder 7 m Breite. Natürlich dürfe die Verwaltung sich nicht die Möglichkeit verbauen, einen vernünftigen Ausbau dieses Weges in die Wege zu leiten zu können.
Stadtrat Dr. Jürgen Bischof kündigt an, einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Vertagung zu stellen und die Verwaltung zu bitten, bis in vier Wochen eine grobe Planung dafür vorzulegen, wie es ausschauen könnte. Er warte aber noch damit, um die Diskussion nicht zu unterbrechen. Außerdem möchte er seinen Wortbeitrag in das Protokoll aufgenommen haben.
Stadtrat Gunther Kühle ist auch für den Ausbau des Weges. Man müsse dem Bauwerber jedoch ein Signal geben, dass eine Umsetzung des Bauantrags funktionieren kann, weil das Gremium bereits zwei anderen Bauanträgen die Zustimmung erteilt habe. Nachdem die Straße ausgemessen wurde wollte er von der Verwaltung wissen, ob Herr Meyer mit den Grundstückseigentümern bereits einen möglichen Kauf angesprochen habe.
Herr Meyer, Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen antwortete dazu, dass man intern seitens der Verwaltung das Thema besprochen habe, aber auf die Grundstückseigentümer noch nicht zugegangen sei. Diese Gespräche werde man jedoch zeitnah führen.
Frau dritte Bürgermeisterin Kempter fragte bei Herrn Dr. Jürgen Bischof nach, ob man über seinen Antrag abstimmen solle. Um eine weitere Diskussion im Gremium zu ermöglichen, werde er seinen Antrag zur Geschäftsordnung erst später stellen.
Stadtrat Michael Schrodi bemerkte, dass er davon ausgeht, dass im Gremium darüber Einigkeit bestehe, nicht gegen das Bauvorhaben zu sein, sondern nur die Straßenplanung geklärt haben möchte. Man könne von der Verwaltung nicht erwarten, dass diese innerhalb vier Wochen die Planung für die Straße mache. Zur Erschließung der Straße benötige man aber von den Angrenzern ein Stück der Grundstücke. Man könne dem Bauvorhaben zustimmen, müsse sich aber absichern, dass man im Zuge der Straßenherstellung von den Anliegern einen Meter Grund kaufen könne. Wenn die Bauherren dazu nicht bereit sind, wird das Einvernehmen nicht erteilt. So könne man sich mit der Planung Zeit lassen und müsse nichts überstürzen. Er schlug vor in den Beschlussvorschlag mit aufzunehmen, dass man dem Bauvorhaben zustimme, unter der Prämisse, dass die Verwaltung, wenn man später die Straße erschließen möchte, den Grunderwerb tätigen könne.
Frau dritte Bürgermeisterin Kempter machte in Absprache mit der Verwaltung den Vorschlag, dass die Stadt sich um den Grunderwerb kümmere und das Thema erneut im Bauausschuss behandelt werde. Vorrangig sei zu wissen, ob eine ordentliche Erschließung möglich sei.
Stadtrat Bernhard Jüstel sagte, dass es immer so gehandhabt wurde, dass zuerst ein Baugebiet erschlossen danach erst gebaut wurde. Das sei der Grundsatz. Es funktioniere nicht, wenn zuerst gebaut und hinterher erschlossen werde. Er verstehe die Diskussion nicht. Der Auftrag des Gremiums sei ganz klar an das Bauamt, zuerst eine Planung, zumindest eine Grobplanung, damit auch die Grundstückseigentümer wissen, wohin sie bauen können, wie sie bauen können und wie erschlossen wird. Bisher habe man immer eine Einzelfallentscheidung. Es sei doch für den Bauwerber ein Unding, wenn er ins Blaue hineinbaue und dann müsse er vielleicht wegen der Erschließung alles wieder umändern. So sei man früher nie vorgegangen. Er bittet, dies so zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Meyer, Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, erklärte dazu, dass man hier eine etwas andere Situation wie in einem normalen städtischen Baugebiet habe, wo man selbstverständlich zuerst einen Bebauungsplan aufstelle, dann eine Straßenplanung mache, die Straßen baue und dann die Bauplätze verkaufe. Hier habe man einen unbeplanten Innenbereich und er sei nach wie vor der Meinung, dass zumindest die bisherigen Bauvorhaben durchaus erschlossen seien, denn sonst dürfte man gar kein Einvernehmen erteilen. Es gebe einen Weg, der zwar nur vier Meter breit sei, aber befahrbar und als öffentlicher Weg gewidmet sei. Es wird einen Kanal und eine entsprechende weitere Peripherie geben. D.h. grundsätzlich seien die Grundstücke rein rechtlich erschlossen. Natürlich sei es wünschenswert diesen Weg auszubauen. Umso mehr als sich jetzt eine entsprechende Anzahl von Bauwerbern dort ansiedeln wollen.
Stadtrat Herbert Richter schlug vor, die drei Bauanträge in einem Plan zusammenfassen, um einen Überblick zu bekommen, was denn straßentechnisch von der Breite möglich wäre, ob die vier Meter ausreichen, ob man mehr brauche und ob man überhaupt den Platz dazu habe. So könne man sehen, ob die vorhandene straßenbautechnische Erschließung ausreichend sei. Die Ausbaukosten einer breiteren Straße würden auf die Anlieger umgelegt.
Frau dritte Bürgermeisterin Kempter erklärte, dass jetzt die Möglichkeit bestehe, den Grunderwerb abzuklären und das Ganze dann später erneut auf die Tagesordnung zu nehmen oder dass wir über den Beschlussvorschlag abstimmen, so wie er dastehe.
Stadtrat Michael Schrodi sei der Meinung, dass man dem Bauantrag zustimmen könne und die Planung parallel machen. Er denke, dass die vier Meter für die Straße da eventuell auch reichen würden, da es in Weißenhorn Süd auch Straßen gebe, die keine vier Meter breit seien.
Stadtrat Dr. Jürgen Bischof sagte, es gehe jetzt nicht darum, dass man die Straße innerhalb der nächsten drei Monate bauen wolle, sondern dass wir sicherstellen, dass irgendwann einmal diese Straße vernünftig gebaut werden kann. Ob die dann in einem oder in fünf Jahren gebaut werden, sei dahingestellt. Aber wenn wir jetzt Bauvorhaben zustimmen, was dann sozusagen, mitten auf der Straße steht und wir dann hinterher drum herumbauen müssen oder gar nicht mehr herum kommen, das gehe doch nicht. Sonst definiere man auch eine ordentliche Baugrenze.
Frau Stadtbaumeisterin Graf-Rembold antwortete, dass die momentan vorhandene Straße vier Meter breit sei und daher eigentlich zu schmal. Daher benötigen wir eine Straßenplanung. Die Straße könne man auch in zwei oder drei Jahren bauen, wenn Bauvorhaben bereits durchgeführt sind. Die sinnvolle Vorgehensweise, die man seitens der Verwaltung intern bereits diskutiert habe sei, dass die vier Grundstücke eine Grundabtretung an uns machen, ein Grunderwerb, um die Straße verbreitern zu können. Das Liegenschaftsamt kümmert sich jetzt darum, die Grundstücke zu erwerben. Man müsse Minimum 1,5 m kaufen, damit eine vernünftige Straße geschaffen werden könne. Man solle die drei Wochen bis zur nächsten Sitzung nutzen und auf diese Leute zugehen und Gespräche führen.
Frau dritte Bürgermeisterin Kempter fasst zusammen, dass sich die Verwaltung zuerst um den Grunderwerb kümmere und in vier Wochen zur nächsten Bauausschusssitzung das Thema erneut auf die Tagesordnung komme.
Anschließend formulierte Stadtrat Franz Josef Niebling einen Beschlussvorschlag:
„Die Verwaltung überprüft welche Breite für die Erschließung der Straße notwendig ist und nimmt mit den Grundstückseigentümern Kontakt auf und der Bauantrag wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.“
Stadtrat Gunther Kühle regte an, die Verwaltung solle mit dem Bauwerber ins Gespräch gehen und vorschlagen, ob er vielleicht sein Haus ein paar Zentimeter Richtung Westen setzen könne, um die Option zu haben, eventuell auf beiden Seiten ein Grundstück zu bekommen.
Frau dritte Bürgermeister Kempter ließ über den Beschlussvorschlag von Stadtrat Franz Josef Niebling abstimmen.
Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Breite der Erschließungsstraße zu prüfen und zu schauen, wo Grunderwerb notwendig ist und diesbezüglich auf die Anlieger zuzugehen. Der Bauantrag wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.“
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 2.5. | Antrag auf Baugenehmigung: Sanierung und Neukonzeption des Museumsensembles An der Mauer, Kirchplatz, 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Mit Antrag (Eingang 13.06.2023) begehrt die Bauherrin eine Baugenehmigung zur Sanierung und Neukonzeption des Museumsensembles in Weißenhorn.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Vergnügungsstätten im Innenbereich“ und muss sich im Übrigen gemäß § 34 BauGB in die Umgebung einfügen.
Die Konzeption des Bauvorhabens wurde dem Stadtrat bereits vorgestellt.
Bauplanungsrechtliche Hindernisse werden von der Verwaltung nicht gesehen, daher fügt sich das Bauvorhaben in die Umgebung ein.
Die Verwaltung schlägt vor das Einvernehmen zu erteilen
Diskussion:
Der Sachverhalt wurde vorgetragen. Eine Diskussion fand nicht statt.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 3. | Einbeziehungssatzung "Nördlich der Kurat-Sauter-Straße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss Entwurf |
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 12.09.2022 hat der Bau- und Werksausschuss der Stadt Weißenhorn die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich des Grundstücks Flst.Nr. 25/1 Gemarkung Emershofen beschlossen.
Mit Schreiben vom Juli 2022 hat der Eigentümer des o. g. Grundstücks die Aufstellung eines Bebauungsplans bei der Stadt Weißenhorn beantragt um Baurecht für ein zuvor von der unteren Baurechtsbehörde abgelehntes Vorhaben (Einfamilienhaus mit Garage) zu erlangen.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten geschlossen. Mit Zustimmung der Verwaltung hat der Antragsteller das Büro OPLA aus Augsburg mit der Ausarbeitung des Entwurfs beauftragt.
Aufgrund der geringen Größe des Plangebiets und augenscheinlich nicht zu erwartender größerer Konflikte soll der Bebauungsplan als Einbeziehungssatzung aufgestellt werden. Auch um die Kosten für den Antragsteller möglichst im Rahmen zu halten soll dabei auf eine frühzeitige Beteiligung i.S.d. §§ 3 I, 4 I BauGB verzichtet werden.
Auch wenn der Beschluss vom September 2022 „Der Bebauungsplan soll … entsprechend dem in der Bauvoranfrage enthaltenen Baukonzept aufgestellt werden …“ die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplan nahelegt, ist die Verwaltung hier der Auffassung, dass mit der vorgeschlagenen Einbeziehungssatzung (EBS) genauso das beantragte Vorhaben verwirklicht werden kann. Der verfahrenstechnische Aufwand für die Aufstellung einer solchen EBS ist jedoch deutlich geringer wie für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Die EBS schafft innerhalb ihres Geltungsbereichs Baurecht nach § 34 BauGB, d.h. ein Bauvorhaben muss sich in die Umgebungsbebauung nach Maß und Art der Nutzung einfügen. Durch die Festsetzung eines Baufensters wird zudem die bauliche Nutzung des Grundstücks auf ein übliches Maß beschränkt.
Es kann somit auch mit der Aufstellung einer Einbeziehungssatzung sichergestellt werden, dass hier keine Bebauung erfolgt, welche über das in der Bauvoranfrage vom März 2022 beantragte Maß (Einfamilienhaus und Garage) wesentlich hinausgeht.
Diskussion:
Der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herr Meyer, erläuterte den Tagesordnungspunkt. Eine Diskussion schloss sich nicht an.
Beschluss:
1. Der Entwurf der Einbeziehungssatzung "Nördlich der Kurat-Sauter-Straße" Emershofen mit Planzeichnung, schriftlichem Teil, Begründung und Umweltbericht, jeweils mit Stand vom 03.07.2023, ausgearbeitet vom Büro OPLA, wird gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 II Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 II BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 4. | Bebauungsplanverfahren "C4 - Diepold-Schwarz-Straße"; Auslegungs- und Billigungsbeschluss Vorentwurf |
Der Tagesordnungspunkt wurde von der Sitzung genommen.
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| 5. | Regionalplan; Teilfortschreibung Kapitel Windkraft; Informelle Beteiligung zur Erstellung des Entwurfs; Abgabe einer Stellungnahme; Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 15.05.2023 hat der Regionalverband Donau-Iller die Verwaltung darüber informiert, dass vom 15.05. bis zum 14.07. eine informelle Anhörung durch den Regionalverband im Rahmen der Fortschreibung des Kapitels Windkraft erfolgt und die Stadt aufgefordert ist, die lokalen Aspekte und Überlegungen bei der zukünftigen Windenergieplanung mitzuteilen.
Die Beteiligung erfolgt auf Basis der vom Regionalverband neu erarbeiteten Suchraumkarten, vgl. dazu für die Gemarkung Weißenhorn die Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage. Diese Karten zeigen die regionalen Flächen (Suchräume), die nach Ausschluss einer Reihe nicht für die Windenergienutzung geeigneter Bereiche übriggeblieben sind.
Es handelt sich noch nicht um geplante Gebiete für Vorranggebietsfestlegungen im Regionalplan, sondern lediglich um Bereiche, innerhalb derer Gebiete zur Festlegung als Vorranggebiete für die Windenergie gesucht werden sollen. Die Suchraumkulisse beinhaltet deshalb deutlich mehr Flächen als am Ende im Regionalplan festgelegt werden. Im weiteren Planungsprozess werden weitere Belange berücksichtigt, welche die Suchraumkulisse deutlich verkleinern werden.
Mit dieser informellen Anhörung soll die Erarbeitung des Entwurfs zur Fortschreibung des Kapitels Windkraft unterstützt werden.
Die Suchraumgebiete im Bereich der Gemarkung Weißenhorn decken sich im Wesentlichen mit den Ergebnissen der Flächenanalyse für Windenergie der Firma Vensol (vorgestellt vom Büro Vensol in der Sitzung des Stadtrates vom 13.02.2023). Die Untersuchungen des Regionalverbands haben zusätzlich noch Suchräume nördlich der Ulmer Straße / westlich von Attenhofen ergeben.
Die Verwaltung hat alle Suchräume auf der Weißenhorner Gemarkung überprüft und ist zum Ergebnis gekommen, dass die westlich an Attenhofen angrenzenden Flächen einer möglichen städtebaulichen Entwicklung (Gewerbe- und oder Wohnen) nördlich der Ulmer Straße entgegenstehen. Hier sollten mögliche Festsetzungen im fortzuschreibenden Flächennutzungsplan nicht durch entgegenstehende raumorderische Festsetzungen unmöglich gemacht werden.
Verfahrensablauf
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands hat im Dezember 2022 beschlossen, die Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplan einzuleiten, um den notwendigen Ausbau der Windkraft in der Region zu beschleunigen.
Ziel ist es, mindestens einen Flächenanteil von 1,8 % der Regionsfläche für die Windenergie zu sichern. Dies entspricht den Vorgaben des Bundes, die in dem seit 01.02.2023 in Kraft befindlichen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern festgeschrieben sind.
Bis Ende des Jahres 2023 soll ein Entwurf der Regionalplanfortschreibung vorliegen, auf dessen Grundlage Anfang des Jahres 2024 das Anhörungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 9 ROG durchgeführt werden soll.
Zu den durch Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes geänderten rechtlichen Hintergründen finden Sie in der Anlage 2 zu dieser Sitzungsvorlage Auszüge aus einer Präsentation des Regionalverbands zur Fortschreibung der Windenergie.
Die Verwaltung schlägt daher vor, in der abzugebenden Stellungnahme die vorgeschlagenen Suchräume mit Ausnahme des genannten Bereichs nördlich der Ulmer Straße / westlich der Ortslage von Attenhofen zu akzeptieren.
Diskussion:
Der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herr Meyer, stellte den Sachbericht vor. Es schloss sich eine Diskussion an. Dabei war sich die Mehrheit Gremiums einig, dass es ganz wichtig sei, durch den Beschluss ein positives Signal gegenüber dem Regionalverband zu setzen, dass man durchaus bereit sei, hier entsprechende Flächen zur Verfügung zu stellen. Die Vorleistungen durch die Untersuchungen der Firma Vensol decken sich weitgehend mit den Ergebnissen, die der Regionalverband im ersten Schritt vorgelegt habe. Ganz wichtig sei aber, dass man auch über die Gemarkungsgrenzen hinaus denke. Windenergie sei ein Thema, dass man aller Voraussicht nach mit den Nachbarkommunen, in erster Linie in Richtung Pfaffenhofen und in Roggenburg zusammen entwickeln müsse. In den weiteren Verfahrensschritten werde man sehen, wie man zu einer gemeinsamen Lösung komme. Der Vorschlag der Verwaltung, entsprechend die Bereiche nördlich der Ulmer Straße herauszunehmen, decke sich nicht ganz mit den Überlegungen einiger Ausschussmitglieder und von daher könne man zumindest einen Streifen nördlich der Ulmer Straße herausnehmen. Nach Auffassung des Gremiums müsse man die seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Einschränkungen nicht machen, die kommunalen Absprachen seien aber wichtig.
Herr Meyer, Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, erklärte, dass man sich aber dann im Klaren sein müsse, wenn diese Festsetzungen im Regionalplan kommen, dass dies Vorrangflächen seien, die nicht abdingbar seien. Das bedeute, dass eine Planung von uns durch einen Bebauungsplan dann nicht mehr möglich sei. Eine Entwicklung wäre dann ausgeschlossen.
Stadtrat Franz Josef Niebling sagte, dass es richtig sei, die Flächen nördlich der Ulmer Straße herauszunehmen, auf denen der Bauausschuss eine andere Bebauung vorsehe, da man sonst später eingeschränkt sei. Für die Zuschauer erklärte er die Lage der Flächen auf den Suchkarten. Die Flächen, die näher untersucht werden, sind Flächen zwischen Attenhofen und Oberhausen und zwischen Bubenhausen und Roggenburg sowie ein kleines Stückchen beim Hochbehälter Wallenhausen von der Rauher-Berg-Gruppe. Das war auch bereits sein Vorschlag bei der Vorstellung der Firma Vensol, habe aber keine so große Zustimmung gefunden. Daher freue er sich, dass dieser Plan die Bereiche jetzt vorsehe. Wie man aus Zeitungsmeldungen lesen konnte, sei der Landkreis dabei ein Energieunternehmen zu gründen, weil die Kommunen dies seit Anfang des Jahres machen dürfen. Der Landkreis mache uns auch den Vorschlag, sich als Tochterfirma dort anzudocken, die Expertise aus dem landkreisweiten Energieunternehmen mitzunehmen und dann im Bereich der Vorranggebiete diese als Weißenhorner Energieunternehmen zu bebauen. Es sei eine Wertschöpfung, die dort von statten gehe, grünen Strom zu erzeugen, den man dann an anderer Stelle gut einsetzten könne. Er denke da an die Wasserstoffproduktion, die immer mehr im Kommen sei. Damit habe man eine Riesenmöglichkeit durchzustarten. Es müssen nicht unbedingt Bürgergenossenschaften sein, sondern die Kommune selbst. Somit profitiere auch jeder Bürger von Weißenhorn oder den Ortsteilen davon. Er sei recht zufrieden, was da dabei herausgekommen sei.
Herr Meyer, Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, informierte darüber, dass die Verwaltung eine Stellungnahme dahingehend abgebe, dass grundsätzliches Einverständnis mit den Suchraumgebieten bestehe, mit Ausnahme der Flächen im Bereich nördlich der Ulmer Straße. Dies werde dann möglicherweise berücksichtigt. Wenn nicht, könne man im formellen Anhörungsverfahren, was Anfang 2024 komme, auch noch einmal deutlicher werden. Das sei jetzt nur informell.
Nachdem der Beschlussvorschlag der Verwaltung große Unterstützung im Gremium fand, brachte Frau dritte Bürgermeisterin Kempter diesen zur Abstimmung.
Beschluss:
„Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der informellen Beteiligung durch den Regionalverband Donau-Iller zur Fortschreibung des Kapitels Windkraft des Regionalplans, eine Stellungnahme mit dem Inhalt abzugeben, die vorgeschlagenen Suchräume mit Ausnahme des Bereichs nördlich der Ulmer Straße / westlich der Ortslage von Attenhofen zu akzeptieren.“
Abstimmungsergebnis: 12:2
Der Beschluss wurde mit 12 Stimmen angenommen.
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| 6. | Antrag der SPD-Fraktion auf Umwidmung eines bestehenden Gehweges in einen kombinierten Geh- und Radweg mit entsprechender Beschilderung |
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 12.03.2023 beantragte Herr Fraktionsvorsitzender Richter für die SPD-Fraktion die Umwidmung des 0,029 km langen Fußweges mit der Fl. Nr. 1798 zwischen der Lohengrinstraße und der Handfeldstraße in einen kombinierten Geh- und Radweg, sowie die Anbringung einer entsprechenden Beschilderung. Aktuell ist der Gehweg gewidmet als „beschränkt-öffentlicher“ Weg mit der Beschränkung „nur Fußgängerverkehr“.
Aus polizeilicher Sicht wäre es möglich, die Fußwegbeschilderung durch das Zusatzzeichen 1022-10 „Radverkehr frei“ zu ergänzen, es wurde allerdings im persönlichen Gespräch mit der unterzeichnenden Sachbearbeiterin auch angemerkt, dass der Radweg ja weder im Bereich der Handfeldstraße noch im Bereich der Lohengrinstraße fortgesetzt wird und es möglicherweise sogar zu Gefahrensituationen kommen könnte, weil der Fahrzeugverkehr auf der Handfeldstraße (hier insbesondere auch landwirtschaftliche Fahrzeuge) und der Lohengrinstraße nicht mit einbiegenden Radfahrern rechnet.
Dazu kommt die durchweg geringe Frequentierung des Weges. Sowohl bei der Prüfung durch die Polizei als auch durch die unterzeichnende Sachbearbeiterin waren weder Fußgänger noch Radfahrer unterwegs. Möglicherweise ist das vereinzelt anders.
Insgesamt ergibt sich keine Notwendigkeit zur Umwidmung des bestehenden Gehweges. Radfahrern ist es zuzumuten, für 0,029 km von ihrem Rad abzusteigen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag von Herrn Fraktionsvorsitzendem Richter abzulehnen.
Diskussion:
Stadtrat Herbert Richter erläuterte den von der SPD-Fraktion gestellten Antrag. Der Stadtrat habe vor Jahren beschlossen, dass Weißenhorn eine fahrradfreundliche Kommune werden solle. Im zweiten Anlauf habe man es jetzt geschafft, Mitglied des AGFK Bayern zu werden. Aus dem Stadtrat wurde ein Arbeitskreis Radverkehr herausgebildet, der sich intensiv mit den verschiedenen, in diesem Zusammenhang bestehenden Thematiken, beschäftigt und Vorschläge und Ideen ausgearbeitet habe. Die Situation sei leider so, dass aus den ganzen erarbeiteten Punkten in der Umsetzung relativ wenig geschehe. Das war der Anlass für diesen Antrag. Das kurze Wegstück, das älter als 40 Jahre sei, wurde Anfang des Jahres entsprechend als Gehweg beschildert. Der Weg wäre aber auch für einen kombinierten Geh- und Radweg ausreichend breit. Das kurze Stück wurde wegen seiner Breite aufgrund einer Baustellensituation durch Autofahrer als Abkürzung, unter Beschädigung der anliegenden Zäune, benutzt. Aufgrund einer Anregung einer Anwohnerin, habe er angeregt, man solle das Stück als kombinierten Geh- und Radweg ausschildern. Er möchte appellieren, dass es nicht nur um dieses Wegstück gehe, sondern um ein grundsätzliches Thema, wie man mit der Förderung des Radfahrverkehrs weiter umgehe.
Der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herr Meyer, sagte, man habe die Sachlage mit der Polizei vor Ort angeschaut. Grundsätzlich sei es möglich ein Zusatzzeichen anzubringen „Radverkehr frei“, allerding sah die Polizei es nicht ganz unkritisch an der Stelle, weil auf der Handfeldstraße auch landwirtschaftliche Fahrzeuge fahren und nicht zwingend damit gerechnet werde, dass aus diesem Weg Radfahrer herauskommen. Die Frequentierung sei eher gering und der Aufwand, einen solchen Weg umzuwidmen, sei immer gleich, egal ob man 29 m umwidme oder die ganze Ulmer Straße.
Stadtrat Herbert Richter sagte in Ergänzung dazu, dass er davon ausgehe, dass mehr solche Wege kommen werden.
Stadtrat Franz Josef Niebling sagte, es gebe mehrere genau solcher Wege in Weißenhorn und da es einen großen Aufwand darstelle, solle man doch gleich alle Wege zusammen umwidmen. Da seien ein paar Wege mit einer Länge von 50 m dabei. An der Reichenbacher Straße gebe es die gleiche Situation. Richtigerweise müsse ein Schild mit „Fahrrad frei“ angebracht und die Umwidmung vorgenommen werden.
Stadtrat Bernhard Jüstel schlug vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu erweitern, andere möglichen Wege, die eine entsprechende Breite aufweisen, im Zuge dieser Umwidmung entsprechend auch in Betracht zu ziehen und zu prüfen, wo ein kombinierter Geh- und Radweg im Stadtgebiet und den Ortsteilen möglich sei. Das wäre ein Auftakt, um sichtbare Ergebnisse zu erzielen.
Stadtrat Ulrich Fliegel sieht das genauso. Es sei eine grundsätzliche Frage, um als fahrradfreundliche Kommune weiterzukommen. Ein anderes zu lösendes Problem seien kombinierte Geh- und Radwege im Innenstadtbereich, die nicht einmal 1,50 m breit seien.
Stadtrat Franz Josef Niebling machte den Vorschlag, den Beschlussvorschlag der Verwaltung etwas umzuformulieren. Und zwar wie folgt:
| 1. | Dem Antrag der SPD-Fraktion wird zugestimmt |
| 2. | Die Fahrradbeauftragten der Stadt Weißenhorn melden weitere ähnliche Situationen, damit diese Wege gebündelt umgewidmet werden können zu „Fahrrad frei“ und diese sollen dann bei der Umwidmung mit berücksichtigt werden. |
Herr Meyer, Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, erklärte, dass man nicht gebündelt umwidmen könne. Jeder einzelne Weg müsse dieses Widmungsverfahren durchlaufen, egal wie lang er sei.
Beschluss:
| 1. | Der Antrag der SPD-Fraktion auf Umwidmung des Fußweges zwischen der Lohengrinstraße und der Handfeldstraße in einen kombinierten Geh- und Radweg mit entsprechender Beschilderung wird zugestimmt. |
| 2. | Weitere Wege werden durch die Fahrradbeauftragten der Stadt Weißenhorn geprüft und sollen ebenfalls in das Umwidmungsprogramm aufgenommen und zur Umwidmung vorgeschlagen werden. |
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 7. | Auftragserteilung zur Installation von 13 Displays mit Tafelflügeln in der Städtischen Realschule Weißenhorn |
Frau dritte Bürgermeister Kempter informierte das Gremium über eine dringliche Angelegenheit, die kurzfristig behandelt werden müsse. Es gehe um die Auftragserteilung zur Installation von 13 Displays mit Tafelflügeln in der Städtischen Realschule Weißenhorn. Bürgermeister Dr. Fendt konnte den Auftrag nicht unterschreiben, weil die Auftragssumme 60.000 Euro überschreite. Es handele sich um eine Auftragssumme von 111.538,25 €. Dreizehn Klassenzimmer werden damit ausgestattet. Aufgrund dessen sei die Zustimmung des Bauausschusses erforderlich.
Laut Gremium stehe der Auftragserteilung nichts entgegen, nachdem die Mittel im Gesamthaushalt eingestellt seien.
Beschluss:
„Der Auftragserteilung zur Installation von 13 Displays mit Tafelflügeln in der Städtischen Realschule Weißenhorn mit einer Auftragssumme von 111.538,25 € inkl. 19 % Mwst an die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 8. | Anfragen der Stadträte |
| 8.1. | Anfrage Stadtrat Dr. Jürgen Bischof |
Stadtrat Dr. Jürgen Bischof ging auf einen Zeitungsartikel ein. In diesem gab der Bayerische Innenminister bekannt, dass das Bayerische Staatsministerium beschlossen habe, die Förderung für Feuerwehrgerätehäuser zu verdoppeln. Da wir bereits schon eine Million Förderung zugesagt bekommen haben, könne man durch diese Verdoppelung mit einer weiteren Million Zuschuss rechnen. Er wollte wissen, was die Verwaltung tun müsse, um diesen erhöhten Zuschuss zu bekommen.
Frau Stadtbaumeisterin Frau Graf-Rembold sagte, man habe sich über die Bekanntgabe der Feuerwehrförderung sehr gefreut. Der Vorgang sei beim Stadtkämmerer, der die Feuerwehrförderungen bearbeite. Eine Rückmeldung habe sie noch nicht erhalten.
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| 8.2. | Anfrage Stadtrat Michael Schrodi |
Stadtrat Michael Schrodi sprach das Thema „Hunde auf dem Friedhof“ an. Er ging dabei auf die Abstimmung über die Friedhofssatzung ein. Herr Bürgermeister sagte damals dazu, dass man es nicht so strikt umsetzen müsse, da es die Leinenpflicht gebe, daher würde nicht viel passieren. Mittlerweile sind seit ca. vier Wochen Schilder auf den Friedhöfen angebracht, dass Hunde leider draußen bleiben müssen. Die älteren Leute gehen gerne mit dem Hund auf den Friedhof und bisher sei noch kein Fall einer Beschwerde aufgetreten. Sie fühlen sich gestört und verstehen nicht, warum die Hunde plötzlich draußen bleiben müssen.
Frau dritte Bürgermeisterin Kempter sagte, man müsse warten, bis Bürgermeister Dr. Fendt dazu Stellung nehmen könne.
Stadtrat Michael Schrodi meinte, es wäre schön, wenn man das rückgängig machen könne, ansonsten stelle er einen Antrag, dass der Stadtrat über diese Satzung noch einmal diskutieren müsse.
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| 8.3. | Anfrage Stadtrat Franz Josef Niebling |
Stadtrat Franz Josef Niebling fragte nach der Sperrung des Geh- und Radweges in Wallenhausen aus Richtung Oberhausen kommend. Grund dafür sei eine hohe Mauer, die errichtet wurde, bei der die Standsicherheit noch nicht geklärt sei. Die Sperrung dauere bereits ein dreiviertel Jahr, auch sei Tempo 30 angeordnet. Fahrräder und Fußgänger müssen Umwege in Kauf nehmen. Ihm gehe es auch um den Sicherheitsaspekt. Er wollte wissen, ob es bald eine Lösung für das Problem gebe und man die Sperrung wieder aufheben könne.
Frau dritte Bürgermeisterin Kempter sagte zu, die Anfrage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu beantworten.