| 1. | Bekanntgaben |
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Bürgermeister Dr. Fendt gab den aktuellen Sachstand zum Neubau des Schlossprielwegs bekannt.
In das diesjährige Bauprogramm wurde die erstmalige Herstellung des Schlossprielweges in Oberreichenbach aufgenommen. Das Grundstück mit Flurnummer 42 konnte zwischenzeitlich von der Stadt erworben werden. Vom Bauamt wurde eine entsprechende Planung zur Erschließung des Schlossprielweges erstellt. Auf dem Grundstück Nr. 42 soll eine Wendemöglichkeit und 4 Parkplätze hergestellt werden. Die fertige Straßenlage soll geländenah hergestellt werden, damit lediglich vertretbare private Geländeangleichungen erforderlich werden. Die Asphaltbreite kann mit ca. 3,50 m hergestellt werden, an Einfassungen ist auf einer Seite ein Graniteinzeiler und zur Wasserführung auf der anderen Seite, ein Granitzweizeiler als Rinne vorgesehen. Die Straßenentwässerung kann nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden. Für die Ableitung des Straßenwassers soll auf dem Grundstück Nr. 42 eine kleine Sickereinrichtung zur Versickerung des Niederschlagwassers mit Überlauf in den Reichenbach hergestellt werden. Der bestehende Schmutzwasserkanal im Norden, wird auf eine Länge von ca. 75 m, nach Süden verlängert. Als Wasserleitung besteht derzeit nur eine Hausanschlussleitung, diese wird durch eine Hauptleitung von der Kohlstattstraße aus, ersetzt. Die am Bauende erforderliche Treppenanlage als Verbindung zur Straße Am Schlossberg, ist noch nicht in der Planung enthalten. Die Kosten dieser Treppenanlage sind nicht umlegbar, diese soll deshalb erst im nächsten Jahr, mit Firmen aus dem Landschaftsbau, hergestellt werden. Die Kosten des Straßenbaus wurden für den Haushalt auf 130.000,-€ geschätzt, wovon 70 T€ für das Jahr 2024 und 60T€ für 2025 eingestellt wurden. Bei einem Baubeginn im September wird die Schlussrechnung i.d.R. im Folgejahr fällig. Für den Kanalbau wurden 50 T€ und für den Wasserleitungsbau 30 T€ (netto), in den diesjährigen Haushalt eingestellt. Den bauwilligen Anliegern wurde signalisiert, dass das Projekt noch in diesem Jahr umgesetzt werden könnte. Mit Beschluss des Bauausschusses aus der Sitzung vom 6.5.24, wurde dieser Vorgehensweise bereits zugestimmt. Vom Bauamt wurden zusätzlich Ausschreibungsunterlagen erstellt, welche kurzfristig an Baufirmen zur Kalkulation zugesandt werden könnten. Die Ausschreibungsunterlagen sollen deshalb zeitnah, in beschränkter Weise, versendet werden und eine Vergabe ggf. in einer anzuberaumenden Ferienausschuss-Sitzung erfolgen. Ein Baubeginn wäre somit ab September möglich.
Bürgermeister Dr. Fendt zeigte auf einem Plan die Lage der angedachten Wendeplatte, der vier Stellplätze und dahinter eine kleine Abwassermulde. Die Stadt werde eine Beleuchtung herstellen und Glasfaserrohre verlegen lassen. Man starte jetzt die Ausschreibung und werde die Vergabe dieser Bauleistungen, wenn man eine Ferienausschusssitzung anberaume, dort behandeln. Falls es der einzige Punkt sein sollte, dann müsse man prüfen, ob man das als dringliche Angelegenheit behandeln könne.
Stadtrat Franz Josef Niebling fragte nach, ob die Schaffung der Wendeplatte und die vier Parkplätze in der Straßenbaumaßnahme gleich mit umgesetzt werde und in den Kosten mit enthalten sei, die dann auch auf die gesamte Straßenbaumaßnahme umgelegt werden mit 90 % durch die Anlieger.
Bürgermeister Dr Fendt antwortete, dass er davon ausgehe, dass dies zutreffend sei, sagte aber eine Prüfung zu.
Die Anfrage von Stadtrat Andreas Ritter aus der letzten Bauausschusssitzung zur Schülerbeförderung in Bubenhausen kann wie folgt beantwortet werden.
Seit dem Fahrplanwechsel zum 08.04.2024 wird die Haltestelle am Kindergarten Bubenhausen tatsächlich nicht mehr angefahren.
Sofern hierzu Beschwerden von den Eltern an die Sachbearbeiterin eingehen, werden diese weiterhin an das LRA weitergeleitet.
Das Landratsamt plant zum Schuljahreswechsel weitere Fahrplanänderungen, welche bisher nicht umgesetzt werden konnten. Die Stadt Weißenhorn fragte am 27.06.2024 per E-Mail beim Landratsamt (Abteilung ÖPNV) an, ob mit der Fahrplanänderung zum Schuljahrwechsel 2024/2025 der Halt an der Haltestelle „Weberstraße“ in Bubenhausen wiederaufgenommen werden könnte.
Das Landratsamt äußerte sich wie folgt:
„Wir haben die Situation rund um die Haltestelle Kindergarten in Bubenhausen intensiv geprüft und waren auch vor Ort, um uns selbst ein Bild zu machen.
Auch haben wir mit Elternvertretern die Situation thematisiert.
Hintergrund für die notwendig gewordenen Anpassungen zum 08.04.2024 waren zahlreiche Probleme und Schwierigkeiten im ÖPNV. Betroffen hiervon war u.a. auch die Linie 713, die u.a. auch Bubenhausen andient. Diese Linie hatte zu Beginn enorme Probleme beim Einhalten der Zeiten im Fahrplan und musste daher zwingend angepasst werden.
Die Anpassungen ab dem 08.04.2024 wurden in enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen sowie dem externen Verkehrsplaner von BPV Consult, unter Einbeziehung der Schulen und Kommunen erarbeitet. Ziel war es, möglichst viele Lösungen für die Probleme im Schülerverkehr seit dem Fahrplanwechsel am 10.12.2023 zu schaffen. Die Fahrplananpassungen, einschließlich der Änderungen an der Linie 713, wurden notwendig, um die Fahrzeiten zu entzerren und den Gegebenheiten vor Ort, wie dem Verkehrsaufkommen, Rechnung zu tragen. Die Haltestelle Bubenhausen, Kindergarten wurde gegen die Haltestelle Bubenhausen, St. Michael-Str. getauscht, um den Fahrplan zu entlasten und Verzögerungen zu minimieren.
Hintergrund ist, dass die Haltestelle Bubenhausen, Kindergarten in einer Parallelstraße zur Ortsdurchfahrtsstraße St2020 liegt, wodurch folglich ein Umweg vom Bus genommen werden muss. Dieser sorgt für eine Entlastung der sehr eng geplanten Fahrzeiten. Weiterhin parken hier immer wieder Autos, welche den Bus in manchen Fällen eine Durchfahrt erschweren. In Richtung Weißenhorn – Bubenhausen – Obenhausen ist die Anfahrt der Haltestelle Bubenhausen, Kindergarten fahrzeugtechnisch gar nicht möglich.
Mit dieser Änderung einher gingen einige Beschwerden von Elternvertretern aus Bubenhausen, die sich um die Sicherheit ihrer Kinder sorgen. Diese Sorgen nehmen wir sehr ernst, denn die Sicherheit steht auch für uns an oberster Stelle unserer Prüfungen.
Aus diesem Grund wurde speziell die Situation rund um die betroffenen Haltestellen in Bubenhausen nochmals intensiv von uns geprüft.
Diese Prüfung erfolgte gemeinsam mit dem zuständigen Verkehrsunternehmen, dem externen Verkehrsplaner sowie der Verkehrsbehörde. Ergebnis der Prüfungen ist, dass die Ortsdurchfahrt von Bubenhausen keine besondere oder erhöhte Gefahrenlage im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung darstellt und die die Bushaltestelle St. Michael-Str. daher angedient werden kann. Diese befindet sich in der Ortsmitte, es herrscht ausreichende Sicht in beide Richtungen und ist beim Queren der St2020 gegeben. Die Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt von Bubenhausen liegt in einem für Staatsstraßen niedrigeren Bereich und hat sich seit dem Jahr 2019 verringert.
Anhand von diesem Ergebnis kamen wir zu unserer Entscheidung, die Haltestelle so beizubehalten.
Eine Möglichkeit, die Situation noch sicherer zu gestalten, böten bspw. Fußgängerüberwege oder Fußgängerampeln.
Hinsichtlich Fußgängerüberwegen oder Fußgängerampeln gibt es jedoch klare gesetzliche Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen diese errichtet werden dürfen. In der Anlage finden Sie ein zwar etwas älteres, aber inhaltlich immer noch aktuelles Schreiben, in dem Rechtsgrundlage und Voraussetzungen zusammengefasst sind und an sämtl. Kommunen im Landkreis Neu-Ulm versandt wurde.
Wie dem Schreiben zu entnehmen ist, müsste für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges oder einer Fußgängerampel eine bestimmte Verkehrsmenge, wie auch Fußgängerquerungen gegeben sein. Diese müssten von der zuständigen Gemeinde (in diesem Fall Stadt Weißenhorn) gezählt und nachgewiesen werden.
Sollte die erforderliche Anzahl an Querungen erreicht werden, wäre dies beim Landratsamt zu beantragen und, nach positiver Prüfung, wären die Kosten für eine Ampel oder einen Fußgängerüberweg vom Freistaat Bayern zu tragen.
Als unkomplizierte, aber sehr gute und schnell umsetzbare Alternativlösung käme ggf. der Einsatz von Schulweghelfern in Betracht, wie es beispielsweise in Weißenhorn oder Straß schon erfolgreich praktiziert wird. Diese Schulweghelfer könnten entweder ältere Schüler sein, die bereits Erfahrung im Umgang mit dem Straßenverkehr haben, oder engagierte Eltern, die bereit sind, diese Aufgabe zu übernehmen. Hierdurch könnte das Gefühl der Sicherheit der Schulkinder beim Überqueren der Straße erhöht werden.“
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| 2. | Bauanträge und Bauvoranfragen |
| 2.1. | Antrag auf Baugenehmigung; Einbau einer Dachgaube und Anbau bei bestehender Doppelhaushälfte; Lenbachstraße, Weißenhorn |
Sachverhalt:
Der Bauwerber beantragt eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Gaube und einen Anbau an eine bestehende Doppelhaushälfte (Eingang 23.05.2024).
Das Vorhaben liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungsplans „A 1 – Lenbachstraße“.
Der kleine Anbau mit einem flachen Pultdach entspricht den Festsetzungen, bis auf die Festlegung unter §4 (2,3):
Demnach ist für Hauptgebäude mit einem Vollgeschoß oder einem 2. Vollgeschoß eine Dachneigung von 37 – 42 Grad festgesetzt. Flachdächer wären für Nebengebäude und Garagen zulässig. Der Anbau stellt jedoch einen Teil des Hauptgebäudes dar, bei welchem weiterhin Satteldächer vorgeschrieben sind. Der Antragsteller benötigt daher die Befreiung von der Dachform.
Bezüglich der beantragten Dachgaube ist im Bebauungsplan unter §4 (6) festgelegt, dass Dachgauben nicht zugelassen sind. Vom Bauwerber dargestellt ist eine beengte Badsituation, bei welcher erst durch die Gaube ein aufrechtes Stehen möglich ist. Daher wird Befreiung von dieser Festsetzung beantragt.
Die Begründung des Bebauungsplans aus dem Jahr 1985 lautet: „Die Nichtzulassung von Dachgauben wurde aus gestalterischen Gründen festgelegt“.
Beim benachbarten Doppelhaus wurde bereits eine Dachgaube genehmigt, so dass der Bauwerber auch im vorliegenden Fall einen de-facto Anspruch auf Befreiung hat.
Die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) werden auch mit dem Anbau und der Dachgaube weiterhin eingehalten. Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt; seitens der Bauverwaltung wird das Vorhaben befürwortet.
Diskussion:
Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt“
Abstimmungsergebnis: 15:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 2.2. | Antrag auf Baugenehmigung: WC Anbau an Bestandsgebäude; Abstandsflächenübernahme; Herzog-Georg-Straße, 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Mit Antrag auf Baugenehmigung, eingegangen am 29.05.2024, begehrt der Antragsteller den Anbau einer kleinen öffentlich zugänglichen WC-Anlage (Breite 2,5m, Länge 4,82m), bestehend aus einer normalen und einer barrierefreien Toilette.
Das Grundstück ist mit dem alten Bahnhofsgebäude bebaut und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Vergnügungsstätten im Innenstadtbereich“. Dort setzt der Bebauungsplan MI (Mischgebiet) i. S. v. § 6 BauNVO fest. Die Errichtung einer öffentlichen Toilettenanlage ist in einem Mischgebiet zulässig.
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung beurteilt sich das Vorhaben nach § 34 BauGB. Auch mit dem geplanten Anbau fügt sich das Vorhaben in die Umgebung ein.
Durch die beengte Situation auf dem Grundstück erfordert der Anbau eine Abstandsflächenübernahme durch die Stadt Weißenhorn. Die Verwaltung schlägt vor, der Abstandsflächenübernahme zu den üblichen Konditionen zuzustimmen, da die Errichtung einer auch für die Öffentlichkeit zugänglichen WC-Anlage im Interesse der Stadt ist.
Diskussion:
Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich eine Diskussion an Dabei wurde aus dem Gremium die Frage nach einer Verpflichtung des Besitzers über die Bereitstellung einer öffentlichen Toilettenanlage gestellt.
Stadtrat Dr. Jürgen Bischof ging darauf ein, dass er zusammen mit seinem Kollegen Stadtrat Bernhard Jüstel und dem Eigentümer vor Ort gesprochen habe. Er möchte betonen, dass dieses Gebäude wirklich ein Schmuckstück für Weißenhorn sei. Die Sanierung sei ganz hervorragend gelungen und man müsse auch den Eigentümer für seine Bemühungen um den Erhalt des Gebäudes und sein Bemühen mit einer Gastronomie eine Belebung in das Gebäude zu bringen, loben. Leider gebe es da enorme Probleme in der Toilettenanlage mit Personen, die sich dort eigentlich aus anderen Gründen aufhalten, mit mutwilligen Beschädigungen und Verschmutzungen. Dies hänge damit zusammen, weil der Gebäudebereich als öffentliche Toilette frei zugänglich sei. Das Ganze habe sich noch einmal mehr verschärft, weil die Gastronomie bereits eine Weile lang geschlossen sei, nachdem bisher kein Pächter zu finden war und damit das Ganze noch weniger unter Aufsicht stand. Insofern müsse man wirklich die Frage stellen, ob sich die bisherige Lösung, wie sie einmal angedacht war, bewährt habe. Es sei tatsächlich so, dass im Kaufvertag Regelungen enthalten seien, die hier auch eine Rolle spielen. Damals wurde diese Thematik durchaus auch schon in öffentlicher Sitzung behandelt, aber er würde vorschlagen, dass man die Nichtöffentlichkeit herstelle, um noch detaillierter darüber zu sprechen. Das wäre seine Bitte und daher stelle er den Antrag auf Herstellung der Nichtöffentlichkeit. Zur Beschlussfassung könne man die Öffentlichkeit wiederherstellen.
Bürgermeister Dr. Fendt stellte klar, dass der Bauwerber einen Bauantrag gestellt habe und über diesen stimme man ab. Bei einer Erteilung des Einvernehmens durch den Bauausschuss und einer Genehmigung des Landratsamtes dürfe der Antragsteller bauen, müsse aber nicht. Ein Bauantrag verpflichte nicht, dass man davon Gebrauch mache. Man könne aber gerne über den Antrag von Stadtrat Dr. Jürgen Bischof abstimmen, die Nichtöffentlichkeit herzustellen.
Beschluss:
Stadtrat Thomas Schulz ist persönlich beteiligt und nimmt an der Diskussion und der Abstimmung nicht teil.
„Dem Antrag auf Herstellung der Nichtöffentlichkeit, um über den Tagesordnungspunkt detaillierter diskutieren zu können, wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis: 3:11
Der Beschluss wurde mit 11 Stimmen abgelehnt.
Stadtrat Dr. Jürgen Bischof sagte weiter, nachdem das Thema vor zehn Jahren, als das Gebäude von der Stadt an den Eigentümer verkauft wurde, durchaus in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, verrate er kein Geheimnis, dass damit auch die Pflicht damit verbunden war, eine öffentlich zugängliche Toilettenanlage vorzuhalten und natürlich sei das auch der Hintergrund, warum jetzt dieser Anbau gemacht werden solle. In dem Vertrag sei auch geregelt, was genau vorgehalten werden müsse. Dieses Gebäude wurde damals auf Grundlage eines Konzeptes verkauft, was der Bauwerber vorgelegt habe. Es gehe ihm nicht darum, dem Bauwerber irgendwelche Steine in den Weg zu legen, sondern er möchte eine Lösung, die für Weißenhorn funktioniere. Er habe die Sorge, dass diese Toiletten in dem Anbau noch viel stärker von Vandalismus, Beschädigungen und Verschmutzungen betroffen sein werden, als die Toiletten, die jetzt bisher im Gebäude vorgehalten werden. Deswegen sei es aus seiner Sicht eine Lösung, die nicht wirklich gut funktionieren werde. Man brauche aber für Weißenhorn eine Lösung für öffentliche Toiletten am Bahnhof, die auch dauerhaft funktionieren und die auch für die Benutzer zumutbar seien.
Stadtrat Johannes Amann sagte, man benötige an der Stelle eine Lösung, die aussehe wie eine öffentliche Autobahntoilette aus Edelstahl. Jetzt sei die Frage, ob dies der Besitzer von dem Haus leisten müsse oder nicht. Eine Alternative sei ein Solitäranbau im Zusammenhang eines Fahrradabstellgebäudes, welchen man leichter pflegen oder leichter saubermachen könne. So ein Toilettenanbau an dem schön sanierten Gebäude sehe einfach optisch nicht gut aus. Man solle sich eine Lösung im Zusammenkommen mit der Stadt bei den Fahrradstellplätzen überlegen, die vielleicht langfristiger und Vandalismus sicherer sei, dass beispielsweise gar kein Toilettendeckel angebracht werde. Diese Gedanken solle man sich machen, unabhängig davon, ob es da Verträge gebe. Das müsse man dem Eigentümer vorschlagen.
Bürgermeister Dr. Fendt erwiderte, dass das eben Gesagte alles Sinn mache. Das könne man auf der vertraglichen Basis besprechen, die aber nicht Gegenstand einer öffentlichen Sitzung sei. Hier gehe es jetzt darum, über den eingereichten Antrag zu entscheiden.
Stadtrat Dr. Jürgen Bischof sagte, er habe mit dem Eigentümer gesprochen und dieser sei bereit, auch über eine andere Lösung mit der Stadt zu sprechen. Das wollte er einbringen und deswegen solle man nicht diese Lösung, die keine wirklich dauerhaft gute Lösung sei, durch eine Zustimmung des Gremiums jetzt auf den Weg bringen, sondern zunächst einmal mit dem Bauwerber noch einmal darüber sprechen, ob es nicht noch eine bessere Lösung gebe. Außerdem habe er noch nicht erwähnt, dass das Gebäude, wie es unten nur mit einem Fenster in der Mitte dargestellt sei, derzeit zwei weitere Fenster habe – ein zugemauertes, aber mit Fensterläden versehenes Fenster links und ein echtes Fenster dort, wo der Anbau hinkomme. Der geplante Anbau würde die ganze Optik von diesem Gebäude vollkommen durchdringen. Dies sei städtebaulich und funktionell keine gute und schöne Lösung. Und deswegen wäre einfach seine Bitte, dass man da noch einmal eine Lösung suche, wie es auch Herr Kollege Amann angesprochen habe. Dies könne z.B. die schon bereits vorgesehene Fahrradgarage sein, die man auf der Westseite der Gleise errichten wolle und nur zurückgestellt wurde. Darin könne man sicherlich sehr gut auch eine öffentliche Toilette unterbringen, die eben diesen Anforderungen, die man heute stellen müsse, genüge und die dann auch funktioniere.
Stadtrat Ulrich Hoffmann schlug vor, dem Bauantrag zustimmen und ein weiteres Gespräch mit dem Bauwerber zu suchen. Diese Ergänzung solle man in den Beschluss mit aufnehmen.
Abschließend formulierte Bürgermeister Dr. Fendt den Beschlussvorschlag mit dem Zusatz – Das Einvernehmen wird erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauwerber noch Gespräche zu führen, ob es eine bessere Lösung gebe - und stellte diesen zur Abstimmung.
Beschluss:
Stadtrat Thomas Schulz ist persönlich beteiligt und nimmt an der Diskussion und der Abstimmung nicht teil.
„Das Einvernehmen wird erteilt. Hiervon unabhängig wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Bauwerber zu sprechen, ob es nicht noch eine bessere Lösung gibt.“
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 2.3. | Tektur zu "Rückbau und innerstädtische Neubebauung"; Nachweis Stellplatz durch Bauherrengemeinschaft; Beethovengasse /Josef-Holl-Straße, 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Die Bauherrengemeinschaft benötigt im Rahmen des Bauvorhabens "Rückbau und innerstädtische Neubebauung" den Nachweis von 26 Stellplätzen. Es werden 25 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Wegen des ausstehenden Nachweises eines Stellplatzes wurde den Bauherren gemäß Beschluss des Bauausschusses vom 11.03.2024 die Möglichkeit eines Ablösevertrages angeboten.
Die Bauwerber haben nun die Möglichkeit, den fehlenden Stellplatz auf einem Nachbargrundstück zu erstellen. Dieser wird dinglich gesichert, sobald das Einvernehmen erteilt wird.
Die tatsächliche Schaffung der Stellplätze vor Ort wird als vorrangiges Ziel befürwortet, so dass die Erteilung des Einvernehmens empfohlen wird.
Diskussion:
Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Stadtrat Thomas Schulz ist persönlich beteiligt und nimmt an der Diskussion und der Abstimmung nicht teil.
„Das Einvernehmen wird erteilt, sofern der Stellplatz dinglich gesichert wird“.
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 3. | Anfragen der Stadträte |
| 3.1. | Anfrage Stadtrat Dr. Jürgen Bischof |
Stadttrat Dr. Jürgen Bischof sagte, seine Anfrage beziehe sich auf den Hochwasserschutz. Er habe diese Thematik auch im Kreistag im Umweltausschuss schon angesprochen. Leider habe man jetzt in Weißenhorn die Situation erlebt, dass die Roth ein enormes Hochwasser gehabt habe. Ähnlich war es auch am Osterbach, wie schon vor ein paar Jahren bereits einmal. Man müsse sicherlich damit rechnen, dass auch in Zukunft wieder solche Hochwasserereignisse eintreten. Daher wäre es ihm wichtig, dass nicht nur jede Gemeinde für sich, d. h. für die eigene Gemeinde, sondern die Gemeinden die am Verlauf eines Flusses oder Baches anliegen, gemeinsam über Hochwasserschutzmaßnahmen nachdenken. Ansonsten habe man die Situation, dass jeder das Wasser möglichst schnell weiterleite und der Unterlieger dann Probleme habe. Eine solche Vorgehensweise könne nicht die Lösung bedeuten. Daher seine Anfrage, wie in der Sache mit den anderen Gemeinden im Rothtal und im Biber- und Osterbachtal Kontakt aufgenommen werden könne, um über gemeinsame Maßnahmen zu sprechen, die sicherlich insbesondere darin bestehen, dass Rückhalteflächen geschaffen werden, d. h ein natürlicher Hochwasserschutz, der nicht erst dann greife, wenn das Wasser bereits in den Kellern stehe, sondern das Wasser dort zurückhalte, wo es ungefährlich zurückgehalten werden könne.
Bürgermeister Dr. Fendt informierte, dass dazu bereits Gespräche sowohl mit den Nachbargemeinden, als auch mit dem Wasserwirtschaftsamt stattgefunden haben. Da warte man derzeit vom Wasserwirtschatsamt zu Starkregenereignissen auf eine Rückmeldung. Das Problem sei, dass die Oberlieger gar kein Interesse an einer gemeinsamen Lösung haben, weil, so wie zurecht gesagt wurde, was an diesen Gemeinden vorbeifließe, komme zur nächsten Gemeinde und bereite dort erst Probleme.
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| 3.2. | Anfragen Stadtrat Herbert Richter |
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Stadtrat Herbert Richter sagte, er habe eine Frage zum gleichen Thema. Die zwei Ereignisse - Hochwasser und Starkregen - liegen jetzt vier Wochen zurück. Aus der Presse war zu entnehmen, dass Herr Bürgermeister Dr. Fendt diesbezüglich mit der Feuerwehr eine Nachbetrachtung machen wolle, wo denn die Hauptknackpunkte in Weißenhorn und in den Ortsteilen gelegen seien. Dies halte er für absolut richtig, um Kenntnis über die wirklichen Problemzonen zu bekommen. Man habe vor einigen Jahren eine Hochwasseruntersuchung erstellen lassen und diese könne man jetzt noch mit den leider neu gewonnenen Erkenntnissen ergänzen und dann als Grundlage heranziehen, wo die Stadt ggf. auch Verbesserungsmaßnahmen umsetzen könne und müsse. In diesem Zusammenhang wäre es sehr gut, wenn auch eine Plattform oder eine Möglichkeit geschaffen würde, über welche Bürgerinnen und Bürger ihre Erfahrungen melden oder mitteilen können, in welchen Bereichen diese ein Problem gehabt haben, um den Informationsfluss zu gewährleisten und alle möglichen Informationen zusammenzuführen. Von seiner Seite kam die Bitte, dies zu ermöglichen. Er könne sich dies über eine Veröffentlichung im Stadtanzeiger oder über das Internet auf der Homepage vorstellen. Im Zusammenhang mit dem zweiten Ereignis am 08.06. möchte er noch auf den einstimmig gefassten Stadtratsbeschluss von Januar 2022 hinweisen, dass man eine Oberflächenabflusssimulation bzw. Starkregenkarte erstellen lassen wolle, um zu schauen, wie denn gerade bei solchen Ereignissen die Problempunkte seien. Er möchte daran erinnern, dies nicht aus dem Auge zu verlieren und damit zeitnah in die Umsetzung gehen, da man mit solchen Ereignissen künftig öfter konfrontiert sein werde. Außerdem habe er noch einen Hinweis, da ihm aufgefallen sei, dass in der Roth, Nebenroth und auch in dem Verbindungskanal, mitunter schon Verlandungen zu sehen seien. Er glaube, dass da nicht mehr unbedingt die ursprüngliche Tiefe der entsprechenden Bäche vorhanden sei und teilweise die Pflege in den letzten Jahren gelitten habe. Dies sollte man auch an die zuständigen Stellen entsprechend adressieren, dass diese sich darum kümmern. Es nutze wenig, wenn man theoretisch zwei Bachläufe habe, die durch die Stadt führen, diese aber so schlecht gepflegt seien, dass eigentlich der gewünschte Effekt nicht eintrete. Er bitte dies weiterzugeben und zu schauen, dass hier für die entsprechende Pflege gesorgt werde.
Bürgermeister Dr. Fendt erklärte zum Sachstand. Seitens der Verwaltung wurde jemand eingestellt, der die Grabenpflege in der Stadt mache. Man habe Überprüf- und Kontrollprogramme. Es habe sich schon etwas bewährt, dass die Grabenpflege optimiert werden sollte. Während dem Hochwasser habe er alle Feuerwehrkommandanten über den Kommandanten der Feuerwehr Weißenhorn gebeten, dass diese alle Flächen erfassen, die von Überschwemmungen betroffen waren und vor allem in welcher Höhe diese Überschwemmungen waren, um das Thema mit dem Gutachter zu besprechen. Seitens der Verwaltung führe man derzeit u.a. Gespräche mit den Landwirten in Attenhofen, die ein paar ganz interessante Vorstellungen dazu haben, wie man den Schutz an der Roth optimieren könne. Im Nachgang nach dem Hochwasser sei die Verwaltung mit dem Roten Kreuz, der Feuerwehr und der Polizei zusammengekommen, um die Katastrophenpläne neu zu überarbeiten, Dazu sei angedacht, im Rathaus auf Ebene der Stadt eine eigenen Führungsgruppe Katastrophenschutz einzurichten. Derzeit sei man bei der Erstellung eines Telefonverzeichnisses für alle Bereiche, z.B. auch Mitarbeiter, die Spezialfähigkeiten wie beispielsweise „Baggerfahren“ besitzen, zu erstellen. Auch versuche man für alle möglichen Szenarien Ablaufpläne zu erstellen. Diesbezüglich laufe momentan sehr viel. Die Feuerwehr habe bei diesem Jahrhunderthochwasser menschenmögliches gemacht, aber alles gehe halt nicht. Jeder Anwohner der im Hochwassergebiet liege, solle selbst Vorsorge treffen und beispielsweise vorsorglich ein paar Sandsäcke im Keller deponieren.
Die zweite Anfrage von Stadtrat Herbert Richter betreffe die Kleinschwimmhalle. Da derzeit diesbezüglich Gespräche geführt werden, bitte er darum, zeitnah darüber informiert zu werden, wie es mit der Sanierung weitergehen solle bzw. wann damit begonnen werde.