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1.1. | Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Dr. Bischof aus der Sitzung des Stadtrates vom 26.05.2025 - Verlängerung der St.-Lorenz-Str. - Sperrung der Brücke |
Bürgermeister Dr. Fendt gab zur Anfrage von Stadtrat Dr. Bischof aus der Sitzung des Stadtrates vom 26.05.2025 zur Sperrung der Brücke der Verlängerung der St.-Lorenz-Straße nachfolgendes bekannt: Stadtrat Dr. Bischof erkundigte sich, was an der Brücke defekt sei. Bürgermeister Dr. Fendt reichte dem Stadtrat daraufhin Bilder des im Wasser liegenden Stahlträgers.
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1.2. | Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Dr. Bischof aus der Sitzung des Stadtrates vom 28.04.2025 - Anschaffung HLF 20 |
Bürgermeister Dr. Fendt gab zur Anfrage von Stadtrat Dr. Bischof aus der Stadtratssitzung vom 28.04.2025 bezüglich der Anschaffung des HLF 20 bekannt, dass dieses zum Gesamtpreis von 790.000 Euro angeschafft wurde. Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass Stadtrat Dr. Bischof in der damaligen Sitzung die Meinung vertreten habe, dass die Gemeinde Roggenburg viele Zuschüsse bekommen habe und das Fahrzeug der Weißenhorner Feuerwehr zu teuer wäre. Letztendlich seien die Preise für das Fahrzeug das Ergebnis einer Ausschreibung. Dies sei auch bei einem Auto so: Je nachdem, welches Zubehör man bestelle, sei ein Vergleich immer schwierig. Die Stadt Weißenhorn habe letztlich 154.700 Euro Zuschuss erhalten. Dies sei jedoch bereits bekannt gegeben worden. Das Fahrzeug habe somit letztendlich 530.000 Euro gekostet, was immer noch deutlich mehr sei als das Fahrzeug der Gemeinde Roggenburg. Es ist jedoch schwierig zu vergleichen, was letztendlich in diesem Fahrzeug enthalten ist. Hierzu müsste man die Leistungsverzeichnisse vergleichen, die der Verwaltung jedoch nicht vorliegen.
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| 2. | Städtepartnerschaften – Bedeutung, Bericht der Vereine und weitere Vorgehensweise |
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| SR 68/2025 |
Sachverhalt:
Die Städtepartnerschaften innerhalb Europas sind von grundsätzlicher Bedeutung für den interkulturellen Austausch, die Förderung von Verständigung und Zusammenarbeit sowie die Stärkung des europäischen Zusammenhalts. Die beiden Städtepartnerschaftsvereine mit den Partnerstädten Villecresnes und Valmadrera berichten kurz über ihre bisherigen Aktivitäten und bisherigen Erfolge. Um die Zusammenarbeit weiter zu intensivieren und die Partnerschaften nachhaltig zu stärken, soll das weitere Vorgehen diskutiert und beschlossen werden.
Vorschlag für das weitere Vorgehen:
Es wird vorgeschlagen, ein Städtepartnerschafts-Komitee einzurichten, dem folgende Personen angehören:
• Ein Vertreter der Stadtverwaltung
• Ein Vertreter des Stadtrates
• Die Vorstände der Städtepartnerschaftsvereine
Dieses Komitee hat die Aufgabe, die Maßnahmen zur Pflege und Förderung der Städtepartnerschaften zu koordinieren und die Partnerschaften sowohl in der Stadtöffentlichkeit als auch bei den örtlichen Vereinen stärker zu verankern.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Er begrüßte die Vertreter der Städtepartnerschaftsvereine und bat sie nacheinander, dem Stadtrat die Arbeit des jeweiligen Vereins vorzustellen. Es schloss sich eine kurze Diskussion an. Als Vertreterin des Stadtrats wurde Stadträtin Kempter benannt. Ein Vertreter der Stadtverwaltung soll nach interner Beratung benannt werden.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Einrichtung eines Städtepartnerschafts-Komitees gemäß der oben dargestellten Zusammensetzung und Aufgabenbeschreibung.
Zusammensetzung des Komitees
• Als Vertreter der Stadtverwaltung wird eine Person durch den Ersten Bürgermeister benannt.
• Als Vertreter des Stadtrates wird Frau Stadträtin Kempter benannt.
• Die Vorstände der Städtepartnerschaftsvereine
Abstimmungsergebnis: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 3. | Fachbereich 4: Straßenkontrollen durch den städtischen Bauhof |
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| SR 60/2025 |
Sachverhalt:
Zur Erfassung der Schäden im Straßenunterhalt nutzt der Bauhof das Straßenerhaltungssystem des Geodatensystems des Landkreises Neu-Ulm. In diesem System werden während der Straßenkontrollen verkehrsrelevante Schadensstellen an Fahrbahn und Verkehrseinrichtungen erfasst und zur weiteren Bearbeitung dokumentiert. Seit dem Jahr 2025 kommt ergänzend eine Dokumentations-App der Firma Nadler Straßentechnik zum Einsatz, mit der die Befahrungen digital dokumentiert werden.
Gemäß der Dienstanweisung für Straßenkontrollen vom 01.09.2022 wurden sämtliche Straßen und Plätze priorisiert und die Kontrollintervalle entsprechend organisiert.
Die Erfassungsergebnisse der letzten Jahre im Überblick:
• 2023: 210 erfasste Schäden, davon 198 behoben, die restlichen zur Beauftragung weitergeleitet.
• 2024: 199 erfasste Schäden, davon 190 behoben, die restlichen zur Beauftragung weitergeleitet.
• 2025 (Stand Juni): 121 erfasste Schäden, davon 75 bereits behoben, die übrigen befinden sich in Bearbeitung.
Ein direkter Vergleich zwischen einer App- bzw. KI-basierten Soft- und Hardwarelösung zur Erfassung und Bewertung von Schadstellen und der klassischen visuellen Kontrolle durch Fachpersonal ist nur bedingt möglich.
Rechtlich ist die visuelle Kontrolle durch geschultes Fachpersonal zulässig und gemäß den Verkehrssicherungspflichten ausreichend, sofern Art und Häufigkeit der Kontrollen an Bedeutung und Frequentierung der Straße angepasst sind.
Nach aktuellem Kenntnisstand wurde im Jahr 2022 insbesondere aus Kostengründen gegen den Einsatz einer KI-basierten Lösung entschieden. Damals lagen die veranschlagten Kosten für einen 3-Jahresvertrag mit Bereitstellung von Hard- und Software (z. B. Angebot der Firma Vialytics) bei rund 40.000 €.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.
Stadtrat Dr. Bischof erkundigte sich, wie diese Prüfung der Straßen erfolgt. Handele es sich dabei um eine einfache Sichtprüfung oder werde hierfür eine spezielle Software eingesetzt? Er habe die Sitzungsvorlage so verstanden, dass keine spezielle Software angeschafft wurde, sondern dass es eine App gibt, in der die per Sichtprüfung erkannten Schäden erfasst werden.
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass er dies ebenso verstanden habe. Er werde sich jedoch noch einmal beim Bauhof erkundigen.
Stadtrat Dr. Bischof nahm Bezug auf die in der Einleitung genannte Bitte von Bürgermeister Dr. Fendt, Schäden zu melden. Dr. Bischof habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es in der Günzburger Straße und im Spitalweg große Schäden gebe. Er sei die Straßen heute noch einmal extra abgefahren. Hier seien nach wie vor überall Risse und teilweise zentimetertiefe Ausbrüche zu sehen. Auch die Lenbachstraße sei teilweise in einem sehr schlechten Zustand. Er bat darum, auch diese Schäden zu reparieren. Er bittet jedoch darum, dass die Reparatur so ausgeführt wird, dass sie auch länger anhält. In der Günzburger Straße wurde tatsächlich ausgebessert, aber so, dass die Masse kurz darauf wieder herausgebrochen ist. Stadtrat Dr. Bischof sagte, dass man hier anfangen müsse, systematischer vorzugehen und die schadhaften Stellen großflächiger zu erneuern, statt nur Löcher mit Bitumen zu füllen. Dies sei die Bitte von Stadtrat Dr. Bischof. Dies wurde auch schon mehrfach im Stadtrat angebracht. Diese Stellen sollten eigentlich schon bekannt sein.
Stadtrat Niebling verwies auf den Schadensmelder auf der Homepage der Stadt Weißenhorn. Dort könne man gezielt die Rubrik „Straßenschäden” auswählen.
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass die Meldung wichtig sei, da so Straßenschäden gebündelt werden könnten, ohne dass bei jedem einzelnen Schaden eine Firma beauftragt werden müsse. Die Meldungen von Stadtrat Dr. Bischof werden als Anfragen behandelt und entsprechend weitergeleitet.
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 4. | Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn- Vergabe LV 26 Schlosserarbeiten – Vergabe LV027 –Abdichtungsarbeiten |
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| SR 62/2025 |
Sachverhalt:
LV 026 Schlosserarbeiten:
Für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles wurde die Ausschreibung des Gewerks 026 Schlosserarbeiten submissioniert.
Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 mit 190.400,- € brutto berechnet, nach Aufschlag der vorausschauenden Baukosten bis zum Vergabezeitpunkt sind die Kosten mit 209.249,60 € brutto kalkuliert.
Es haben sich 4 Firmen für die Ausschreibung interessiert, es wurden 4 Angebote abgegeben.
Die Angebotssummen liegen zwischen 184.743,57 € und 269.004,80 €.
Nach Prüfung des Mindestnehmenden Angebots von 184.743,57 € zeigt sich eine Kostenunterschreitung von 11,7 % der berechneten Kosten aus der Kostenberechnung.
Die Verwaltung schlägt vor, dass Mindestnehmende Angebot zu beauftragen.
LV027 Abdichtungsarbeiten:
Ebenfalls wurde das Gewerk LV027 Abdichtungsarbeiten submissioniert.
Es haben sich neuen Firmen für die Unterlagen interessiert, allerdings wurden nur zwei Angebote abgegeben. Bei der Wertung zeigte sich eine unangemessene Kostenüberschreitung.
Die Verwaltung wird das Angebot nach §17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A aufheben. Auf die Kostendarstellung wird aufgrund der Öffentlichkeit verzichtet.
Die Ausschreibungsunterlagen werden geprüft und ggf. überarbeitet und wieder veröffentlicht.
Die Arbeiten sind zeitnah erforderlich und werden außerhalb der Terminplanung ausgeschrieben, somit schlägt die Verwaltung vor, den ersten Bürgermeister zu ermächtigen, bei einer erneuten Ausschreibung, den Auftrag im Rahmen einer 20% Überschreitung der Kostenberechnung erteilen zu dürfen, um die Sitzungstermine nicht abwarten zu müssen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
- Der Auftrag für die Schlosserarbeiten LV 026 ist an den Mindestbieter zum Bruttoangebotspreis von 184.743,57 € zu beauftragt.
- Es wird zur Kenntnis genommen und gebilligt, dass die Ausschreibung für das Gewerk Abdichtungsarbeiten aufgehoben und erneut veröffentlicht wird.
- Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, bei einer erfolgreichen Ausschreibung des „LV 027 Abdichtungsarbeiten“ den Auftrag im Rahmen einer 20% Überschreitung der Kostenberechnung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 5. | Fachbereich 4: Entwicklung des Rössle Areals – Rahmenplanung |
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| SR 61/2025 |
Sachverhalt:
Die Entwicklung des Rössle Areals auf einer der kostbarsten Flächen im Stadtbereich wurde durch die Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs einen großen Schritt vorangebracht. Aus dem städtebaulichen Wettbewerb ergeht ein Auftragsversprechen an den 1. Preisträger.
Als weiteren wichtigen Schritt auf diesem Weg der zukunftsfähigen Entwicklung wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 11.11.2024 beschlossen, das Büro Kofink Schels aus München mit Florian Dirschedl aus London als die 1. Preisträger zum Angebot für die Ausarbeitung eines Rahmenplans und eines Gestaltungsleitfadens aufzufordern.
Die ARGE Büro Kofink Schels Architekten PartGmbB & Florian Dischedl Architekture sind der Aufforderung sehr gerne gefolgt und wir haben mit mehreren Terminen und der Einbeziehung der Regierung von Schwaben ein Anforderungsprofil erarbeitet, welches in einem Honorarangebot mit Zusatzoptionen gefasst wurde. Dies zeigt ein großes Interesse der Vertragspartner an unserem Projekt.
Das Angebot kann Positionsweise und nach Erfordernis beauftragt werden. Die als Sonderleistungen dargestellte Positionen können nach Bedarf und möglichen Entwicklung z. B. von Investoreninteressen beauftragt und angepasst werden.
In der Sitzung des Stadtrats vom 26.05.2025 wurde der Sitzungspunkt zur Entwicklung des Rössle Areals zurückgestellt. Der Stadtrat wünscht eine Darstellung der Auswirkungen, wenn das Vorhaben zur Weiterentwicklung des Rössel Areals zunächst verschoben wird.
Hierzu sind folgende Punkte zu benennen:
1. Finanzieller Aspekt bezüglich der Förderkulisse
Um den Förderhintergrund verständlich zu machen, versuche ich den Verlauf und die damit verbundene sehr hohe Förderquote und den Förderumfang darzustellen.
Der Ablauf der Rössle Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
A. Städtebaulicher Wettbewerb (abgeschlossen)
B. Rahmenplanung (ergibt sich aus dem Auftragsversprechen des vorausgegangenen Wettbewerbs)
C. Investorenwettbewerb
Die Förderung für den abgeschlossenen „städtebaulichen Wettbewerb“ wurde zwischenzeitlich mit der RvS abgerechnet und die 80% Förderung in Höhe von 128.000,-€ wurde bereits auf die Stadtkasse gebucht.
Die damalige Förderung des „städtebaulichen Wettbewerbs“ basierte auf der üblichen 60% Förderung des Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ der RvS und begründet sich in der Gesamtmaßnahme „01 Altstadt, Sanierungsgebiet“ im Rahmen der Jahresanträge an das Bund-Länder Städtebauförderprogramm. Hier erging ein Bewilligungsbescheid von 42.000,-€.
Aufgrund diverser inhaltlicher Abstimmungen und zeitlichen Anpassungen im Bearbeitungsablauf des Wettbewerbs wurde unser Vorhaben „Rössle Areal“ erfreulicherweise im laufenden Verfahren in das „gedeckelte“ Programm „Innen statt Außen“ übergeführt. Dies führte zu einer sehr erfreulichen Erhöhung der Zuschussausschüttung auf insgesamt 128.000,-€ anstatt 42.000,-€. Kurz gesagt, wurde die Stadt durch dieses Vorgehen mit 86.000,-€ mehr unterstützt. (setzt sich zusammen aus einer höheren Förderquote und einem höheren Förderumfang, sog. anrechenbaren förderfähigen Kosten).
Bereits im Zuge des Abschlusses des Förderverfahrens zum städtebaulichen Wettbewerb wurde die weiterführende Rahmenplanung abgestimmt, um das praktizierte Vorgehen im gleichen Programm weiterführen zu können. Dies ermöglicht auch für die Rahmenplanung eine äußerst großzügige Berücksichtigung bei der in Aussicht gestellten Förderung über das Programm „Innen statt Außen“ von 80 % durch die Städtebauförderung der Regierung von Schwaben.
Der Förderantrag für die folgende Rahmenplanung ist bei der Städtebauförderung im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen“ gestellt und bereits bewilligt worden. Die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn liegt seit 29.04.2025 vor und die voraussichtliche Zuwendung wurde mit einem Fördersatz von 80% der Förderfähigen Ausgaben belegt. Dieses Förderprogramm wird seit 2018 aufgelegt und es werden überwiegend begonnene Projekte in dieser Förderhöhe fortgeführt. Bereits letztes Jahr wurden diese Förderungen für ein weiteres städtisches Vorhaben diskutiert und schlussendlich gewährt, da der Beginn zeitnah erfolgen konnte.
Wenn die Stadt diesem eingeschlagenen Vorgehen nicht weiter folgen möchte, sollte davon ausgegangen werden, dass beim künftigen Förderantrag auf das Regelprogramm der Bund-Länder-Städtebauförderung „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ verwiesen wird und wir eine 60% Förderung in Aussicht gestellt bekommen. Es ist zu beachten, dass dann erneut über die Inhalte der vorliegenden Angebote mit der Regierung von Schwaben abzustimmen ist und beispielsweise, der freiräumliche Entwurf, bzw. Machbarkeitsstudien für Bestandsgebäude( wäre für das Rössle Gebäude sehr wichtig) oder Grundrissstudien (werden auch derzeit nur teilweise gefördert, wir sind aber noch nicht sicher, ob wir dies auch wirklich beauftragen sollten, dies entscheidet sich bei evtl. Investoreninteressen) sich nicht im Förderrahmen ansiedeln lassen. Somit ist abzusehen, dass für ein gutes Ergebnis in der Planung eine höhere Belastung für die Stadt entsteht.
Die vorliegende Zustimmung im Programm „Innen statt Außen“ mit einer hohen 80% Förderquote gilt bis 31.12.2025 und kann im laufenden Verfahren verlängert werden. Somit ist eine Planungsverzögerung im Verfahren möglich, ohne die Förderung zu gefährden und diese dennoch maximal auszuschöpfen.
Die anrechenbaren förderfähigen Kosten betragen für die Rahmenplanung 150.000,-€, wovon 120.000,-€ über die Förderung in Aussicht gestellt wurden. Bei einer künftigen Regelförderung von 60% würde die Stadt Weißenhorn mindestens 60.000,-€ anstatt 30.000,-€ als Eigenmittel aufbringen müssen, vorausgesetzt die Angebotsinhalte werden in gleichem Maße berücksichtigt.
Das Vorgehen und die Auslobung zur Entwicklung des Rössle Areals wurde mit dem Fördergeber abgestimmt und es wurde von einer Überführung in eine Rahmenplanung ausgegangen. Für die Städtebauförderung der RvS ist die Stadt verpflichtet einen jährlichen Bericht zum Stand und zur Umsetzung der Maßnahmen vorzulegen. Diesen führe ich seit Jahren fort und damit werden strategische Entscheidungen zur Fördermitteln abgestimmt, ebenso werden damit die Förderprogramme der Regierung von Schwaben, über den von uns als Mittelempfänger hinaus einzureichenden Verwendungsnachweis, kontrolliert und legitimiert.
Ich möchte darauf hinweisen, dass in diesem Zuge die Überführung in das Programm „Innen statt Außen“ von der Regierung von Schwaben kritisch hinterfragt werden kann, da wir eine beabsichtigte Entwicklung des Vorhabens nicht unterstützen. Derzeit ist uns noch kein neuer Sachbearbeiter zugewiesen, welcher uns beraten könnte, ob hieraus Rückforderungen aus dem erfolgten Förderverfahren entstehen können.
2. Finanzieller Aspekt bezüglich der Auftragsvergabe an das Planungsbüro
Es ist darauf hinzuweisen, dass aus dem städtebaulichen Wettbewerb ein Auftragsversprechen für das Planungsbüro auf Platz 1 hervorgeht. Außer, das bereits mit dem Entgegenkommen und der Teilhabe an diversen Besprechungen gezeigte Interesse zu demotivieren, ist bei nichterfüllen dieser Leistung möglich, dass das Gewinnerbüro einen finanziellen Anspruch geltend machen wird.
Auftragsversprechen an einen der Preisträger / Schadensersatzansprüche bei nicht Beauftragung
Aus dem abgeschlossenen städtebaulichen Wettbewerb geht grundsätzlich gemäß Ziff. 8 II RPW 2013 ein Auftragsversprechen für einen der Preisträger/innen hervor.
In den Auslobungsunterlagen für den städtebaulichen Wettbewerb zum Rössle Areal ist in lit. A 15 erklärt worden, dass einer der Preisträger/-innen die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest bis einschließlich Leistungsphase 3 übertragen werden sollte. Zitat aus lit. A 15 der Auslobungsunterlagen:
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger zur Umsetzung seines Wettbewerbsentwurfs mit den Planungsleistungen beauftragen,
„ sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht (§ 8 Abs. 2 RPW) und
„ soweit und sobald die Wettbewerbsaufgabe realisiert werden soll.
Die Planungsleistungen umfassen die Leistungen gemäß den Leistungsbildern des Merkblatts 51 „Städtebaulicher Entwurf“ der AKBW in den Leistungsphasen 1 bis 3 zur Vertiefung des städtebaulichen Konzepts …
Für den Fall, dass die Ausloberin aus wichtigem Grund teilweise oder vollständig von der Realisierung Abstand nimmt, stehen den Teilnehmern aus einer Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche, z. B. auf etwaig entgangenen Gewinn oder Schadensersatz, zu.
Die in Aussicht gestellte Übertragung weiterer Leistungen stellt den eigentlichen Anreiz zur Teilnahme an einem solchen Planungswettbewerb dar. Ein einklagbarer Anspruch auf Beauftragung der Planungsleistungen besteht jedoch nicht, die Wettbewerbsteilnehmer sind auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beschränkt.
Tatsächlich wird durch die oben zitierten Formulierungen in den Auslobungsunterlagen der Anspruch der Preisträger auf Erteilung des Auftrags eingeschränkt. Diese Einschränkung steht jedoch im Widerspruch zu lit. A 4 der Auslobungsunterlagen, wonach im Anschluss an den Wettbewerb das Ergebnis in einen städtebaulichen Rahmenplan überführt werden soll.
Es ist also nicht auszuschließen, dass, wenn die Stadt als Ausloberin hier ohne triftige Gründe einen der Preisträger/-innen nicht mit der Rahmenplanung beauftragt, diese bei einem Verfahren vor der Vergabekammer einen Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen bekommen.
Ob dieser dann auf das negative Interesse gerichtet ist, dem Preisträger also alle durch die Teilnahme am Wettbewerb verursachten Kosten und Aufwendungen ersetzt werden müssen, oder ob der Anspruch sogar auf Ersatz des positiven Interesses gerichtet ist, also ein Anspruch auf Vergütung aus dem abzuschließenden Architektenvertrag zur Erstellung einer Rahmenplanung abzüglich der ersparten Aufwendungen besteht, kann an dieser Stelle nicht rechtssicher beantwortet werden.
In jedem Fall wären das Büro ARGE wohl die nicht unerheblichen Aufwendungen für die Erstellung des Angebots für die Rahmenplanung aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis zu ersetzen (§§ 280 I, 311 II, III und 241 II BGB).
3. Planerischer Aspekt
Die beschlossene Rahmenplanung bietet die Grundlage für von uns definierte Entwicklungsziele der Bebauung, sowohl in Anlehnung an das ISEK, als auch aktualisiert an neue Ansprüche und Erfordernisse unserer Stadt. Dies gilt insbesondere auch für den entstehenden und gewünschten öffentlichen Raum zur Aktivierung und Belebung des Areals. Die Verknüpfungen von Investoreninteressen und städtischen Belangen zum öffentlichen Raum ist hier bestmöglich gegeben.
Der Gewinnerentwurf zeigt seine große Stärke in einer ausgewogenen und zukunftsfähigen Bebauung mit großer Flexibilität in den Nutzungsbereichen der Gebäude und schafft darüber hinaus einen hochwertigen öffentlichen Raum mit Rückzugsräumen in private Areale.
Fragen bezüglich des Stellplatzangebotes können im Laufe des Prozesses untersucht und herausgearbeitet werden. Hierzu müssen städtische Belangen konkretisiert, abgestimmt und finanziell hinterlegt werden. Eine finale Festlegung kann im Rahmen des Genehmigungsverfahrens im Austausch mit einem Investor erfolgen.
Mit dem Instrument der Rahmenplanung ist es möglich eine Kommunikationsgrundlage mit potenziellen Investoren zu schaffen um städtische Ziele abzubilden und eine Flexibilität im Hinblick auf Investoreninteressen zu generieren.
Der Auftrag zur Rahmenplanung ist beim Planungsbüro bereits eingeplant und erste Abstimmungen
zum Planungsbeginn waren bereits terminiert. Die Kapazitäten stehen derzeit noch zur Verfügung und die Planung kann beginnen. Damit wäre die Grundlage für einen Investorenwettbewerb in 2026 geschaffen und das Gelände kann am Markt angeboten werden.
4. Stadtentwicklung
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die angedachte Rahmenplanung die Potenziale des Areals aufzeigt und die Grundlage für eine Nutzung bzw. eine Veräußerung des Geländes darstellt.
Beim städtebaulichen Wettbewerb wurden die Belange der Nachbarbebauung und der angrenzenden Flächen bewusst in die Prozesse mit einbezogen um die Interessen möglicher Investoren sehr breit zu spiegeln und gleichzeitig eine behutsame Entwicklung in diesem wertvollen Gebiet zu steuern.
Unsere Stadt benötigt Flächen für Wohnraum mit verschiedensten Ansprüchen, Gewerbe und Veranstaltungen, behindertengerechte Praxisräume für Ärzte und Heilberufe. Auch das mit großem Aufwand und Einsatz erzielte mündliche Versprechen, dass die Polizeistation in die Innenstadt verlegt werden soll, kann durch eine Verzögerung der Umsetzung des Rössle Areals gefährdet werden.
Darüber hinaus wünschen wir uns belebte Innenstadtflächen mit vielleicht einem Kaffee oder einem belebten Rössle Gasthaus und Freischankflächen mit Bereichen für Kinderspiel und mehr. Auch die Belebung der Rössle Brauerei als historisches Erbe unserer Stadt wird hierdurch wieder möglich gemacht.
Zukunftsfähige Stadtentwicklung fordert ein besonderes Augenmerk auf die Innenstadtentwicklung. Leerstand und Brachen gefährden die Attraktivität und die Aufenthaltsqualität, sowie die eigentliche Funktion dieser zentralen und sensiblen Orte. Eine unweigerliche Folge sind unkontrollierte Entwicklungen von vernachlässigten und wenig einsichtigen Flächen und ein allgemeiner Bedeutungsverlust des übergreifenden Standortes.
Es ist unsere Aufgabe, die seit Jahren brachliegenden Flächen und Gebäude unserer Stadt verantwortlich dem Bedarf zuzuführen.
Wir haben das Glück, aber auch die Pflicht eines der wertvollsten innerstädtischen Areale zu entwickeln um dieses für unsere Bürger nutzbar und zugänglich zu machen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.
Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Schulz in das Protokoll aufgenommen.
Stadtrat Schulz drückte seine Dankbarkeit dafür aus, dass das Rössle-Areal nun langsam Fahrt aufgenommen habe und man hier nun auf einem guten Weg sei. Er habe jedoch noch eine Bitte. Die Kirche als Nachbar solle noch mit ins Boot geholt werden. Es besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, das betreffende Areal in die Überlegungen miteinzubeziehen. Das wäre zumindest aus der Grundsatzüberlegung heraus denkbar, wenn man nun eine Rahmenplanung erstellt.
Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Bischof in das Protokoll aufgenommen.
Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass Folgendes bereits in der letzten Beratung der Thematik gesagt wurde. Die finanzielle Situation der Stadt Weißenhorn sei sehr angespannt. Erst kürzlich seien diese Gewerbesteuerrückzahlungen bekannt geworden. Zum anderen sei die Bauverwaltung stark überlastet, da Personal fehle. Deshalb hält die Fraktion der Freien Wähler/WÜW es nach wie vor für sinnvoll, zunächst die anstehenden großen Projekte – die Sanierung der Kleinschwimmhalle und der Mittelschule sowie die Fertigstellung des oberen Tores und der Feuerwehr – vorrangig zu bearbeiten und dieses Projekt erst dann weiter zu verfolgen, wenn dafür wieder Kapazitäten und finanzielle Mittel vorhanden sind. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW weist auch nochmals darauf hin, dass die Planung nicht mit der Kirche als wichtigem Grundstückseigentümer abgestimmt wurde. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW möchte betonen, dass sie damit nicht die Kirche als Investor meinen, sondern die Pfarrgemeinde Weißenhorn, zu der das Pfarrhaus und der Pfarrgarten gehören und die somit ein wesentlicher Teil dieses Areals ist. Außerdem sei in diesem Verfahren, in diesem Wettbewerb, kein Ersatz für die wegfallenden knapp 100 Stellplätze vorgesehen worden. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW hält die nun vorgelegte Planung außerdem für nicht geeignet für ein altstädtisches Areal. Das Planungsbüro könne sicherlich keinen Anspruch auf diesen Auftrag erheben. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW sehe aber auch keine Schadensersatzpflicht, da in der Auslobung klar geregelt sei, dass die Preisträger nur dann beauftragt werden müssen, wenn die Stadt Weißenhorn eine Planung erstellt. Wenn man dies nun nicht mache, dann könne dies die Preisträger nicht. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW möchte dies außerdem nicht vollständig aussetzen, sondern nur verschieben. Stadtrat Dr. Bischof ist der Meinung, dass ein Planungsbüro Verständnis dafür haben werde, wenn man sage, dass man derzeit einfach nicht über die notwendige Kapazität und vielleicht auch nicht über die entsprechenden Mittel verfüge. Bezüglich der Fördermittel herrsche einfach Unklarheit, da ungewiss sei, ob diese mehr oder weniger werden würden. Man könne auch hoffen, dass durch die neuen Mittel des Bundes, die an die Kommunen weitergegeben werden sollen, sogar eine höhere Förderung möglich sei. Es sei alles möglich. Insofern sei dies Spekulation. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW ist der Meinung, dass eine solche Entscheidung nicht von Fördermitteln abhängig gemacht werden sollte, sondern davon, was wirklich gebraucht und gewollt werde und was sich leisten lasse. Immerhin müsse die Stadt Weißenhorn auch erhebliche Eigenmittel einbringen. Deshalb bleibt die Fraktion der Freien Wähler/WÜW dabei und schlägt vor, das Projekt um ein Jahr zurückzustellen, damit der neue Stadtrat hierüber entscheiden kann. Bis dahin sollten die Sanierung des oberen Tores und der Neubau des Feuerwehrgerätehauses zumindest weitgehend abgeschlossen sein.
Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Richter in das Protokoll aufgenommen.
Stadtrat Richter teilte mit, dass man dies aus finanzieller Sicht betrachten müsse. Einerseits erhalte man für das Geld, das die Verwaltung ausgeben müsse, eine erhebliche Förderung, andererseits handele es sich um ein Sahnegrundstück innerhalb der Stadt, dass man vorhalte. Hier könne die Verwaltung durch den Verkauf an einen Investor erhebliche Einnahmen generieren. Dies würde dem Stadthaushalt guttun. Letztendlich sei es falsch, hier von großen Kosten zu sprechen. Man müsse sehen, dass man dies auch umsetzt. Wenn man einen geeigneten Investor finde und durch den Verkauf dieser Grundstücke entsprechende Einnahmen generieren könne, sei es falsch, hier von großen Kosten zu sprechen. Grundsätzlich meint Stadtrat Richter – und dies hat er bei der letzten Behandlung der Thematik bereits gesagt – habe man nun diesen Architektenwettbewerb durchgeführt. Es wurde ein erster Preis definiert. Nun sollte man auch weitergehen in der Bearbeitung und keine Pause einlegen. Es werde immer Themen geben, die über und am Anfang einer Legislaturperiode hinweggehen, weshalb er es nicht für sinnvoll hält, jetzt irgendetwas zu stoppen. Insbesondere in diesem Zusammenhang. Man dürfe sich das nicht so vorstellen, dass man innerhalb kürzester Zeit zu einer Lösung komme, sondern er sehe das als mittelfristige Aufgabe, die umzusetzen sei. Wenn man das sehe, dann liege die meiste Arbeit natürlich schon bei den Architekturbüros. Ganz klar müsse hier eine Unterstützung seitens des Bauamtes erfolgen, aber er denke, dass sich dies im Vergleich zu den anderen Maßnahmen im bescheidenen Rahmen halte. Insgesamt betrachtet hält es die SPD-Fraktion für absolut wichtig, hier voranzukommen und jetzt nicht den Faden zu verlieren.
Beschluss:
- Die Rahmenplanung mit Gestaltungsleitfaden für das Rössle Areal wird unterstützt und durchgeführt.
- Die vorliegenden Angebote der ARGE Büro Kofink Schels Architekten PartGmbB & Florian Dischedl Architekture und Studio Vulkan Landschaftsarchitektur sind positionsweise und nach Erfordernis zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: 17:4
Der Beschluss wurde mit 17 Stimmen angenommen.
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| 6. | Glasfaseranschluss Feuerwehr Neubau |
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| SR 56/2025 |
Sachverhalt:
Das neue Gebäude der Feuerwehr in Weißenhorn benötigt einen Breitbandanschluss. Von der Telekom liegt in diesem Bereich eine Kupferleitung, die aber die benötigten Datenmengen nicht garantieren kann.
Für den zuverlässigen Betrieb und die digitale Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Weißenhorn ist eine Internetanbindung mit einer Bandbreite von mindestens
100 Mbit/s zwingend erforderlich. Aus diesem Grund muss eine Firma für den Glasfaseranschluss beauftragt werden.
Der geplante Anschlusspunkt befindet sich in der Illerbergerstraße auf Höhe des Bauhofes. Vorgesehen ist, die Glasfaserleitung in die vorhandenen Leerrohre der Straßenbeleuchtung zu verlegen. Siehe beigefügten Plan.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Leerrohre nicht durchgängig sind, was sich erst während der Arbeiten herausstellen wird. Im besten Fall liegt die Auftragssumme im Bereich des Angebots vom 03.06.2025 über 34.270,81€. Sollten die Leerrohre jedoch nicht durchgängig sein, werden umfangreichere Arbeiten gemäß dem ursprünglichen Angebot vom 21.01.2025 mit Kosten bis zu 75.801,81€ erforderlich sein.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Arbeiten wie angeboten zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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7.1. | Anfrage Stadtrat Ritter - Stellungnahme Umfrage auf Social Media |
Stadtrat Ritter nahm Stellung zu einer Umfrage einer Stadtratskollegin auf einer Social-Media-Plattform. Stadtrat Ritter ist ganz klar der Ansicht, dass jeder Mensch, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Glaubensrichtung oder politischer Haltung, das Recht auf Leben und eine Organspende hat. Er ist der Ansicht, dass viele weitere Stadtratsmitglieder diese Meinung teilen.
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7.2. | Anfrage Stadtrat Niebling - Stellungnahme Umfrage auf Social Media |
Stadtrat Niebling schloss sich den einführenden Worten des Ersten Bürgermeisters an. Jeder habe das Recht auf eine Organspende, weshalb man ein einheitliches T-Shirt trage.
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7.3. | Anfrage Stadtrat Niesner - Rückmeldung zum Stadtpark OpenAir |
Stadtrat Niesner sagte, dass vor kurzem das Stadtpark Open Air stattfand. Dieses sei bedauerlicherweise nicht sehr gut besucht gewesen. Nichtsdestotrotz möchte er dem Team vom Kulturbüro, vor allem Frau Höß und Frau Hauck, seinen Dank für die hervorragende Organisation und Durchführung dieses Festivals aussprechen. Angesichts des Aufwands in diesem Jahr könne man nur Respekt zollen sowie „weiter so” wünschen.