Titel Logo
Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 29/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Mariä Himmelfahrt (15. August) weiterhin gesetzlicher Feiertag in Weißenhorn

Nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) ist Mariä Himmelfahrt in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein Feiertag. Das Landesamt für Statistik stellt nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung fest, in welchen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Gemäß dem Feiertagsgesetz ist Mariä Himmelfahrt nur ein gesetzlicher Feiertag, wenn sich die Bevölkerung der jeweiligen Gemeinde überwiegend aus Angehörigen der katholischen Kirche zusammensetzt.

Nach den im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten hatten zum Zensus-Stichtag (15.05.2022) in der Stadt Weißenhorn mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz.

Damit ergibt sich im Vergleich zu den Vorjahren keine Änderung und Mariä Himmelfahrt am 15. August ist in der Stadt Weißenhorn bis auf weiteres ein Feiertag.

Eine aktuelle Übersicht, in welchen bayerischen Kommunen Mariä Himmelfahrt ab dem Jahr 2025 ein gesetzlicher Feiertag ist, kann dem Internetangebot des Bayerischen Landesamts für Statistik unter folgendem Link entnommen werden:

https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/zensus/himmelfahrt/index.php

Weißenhorn, 15.07.2025
Dr. Wolfgang Fendt
1. Bürgermeister