Titel Logo
Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 29/2026
Mitteilungen anderer Behörden und Einrichtungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilungen anderer Behörden und Einrichtungen

Alles neu? GModG und BEG

Weniger gesetzlicher Klimaschutz bedeutet mehr Eigenverantwortung – und neue Chancen für Ihr Zuhause

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist beschlossen und löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab. Für Sie als Hauseigentümer bringt das auf den ersten Blick vor allem Erleichterungen: Strenge Pflichten, wie der sofortige 65-Prozent-Anteil erneuerbarer Energien beim Heizungstausch oder starre Fristen zum Austausch alter Anlagen, fallen weg.

Damit bewegt sich das Gesetz zwar ein Stück weit von den bisherigen, ambitionierten Klimaschutzzielen weg – gibt Ihnen im Gegenzug aber mehr zeitlichen Spielraum und Flexibilität für Ihre Entscheidungen. Parallel dazu werden ab dem 21. Juli 2026 die staatlichen BEG-Fördergelder für Sanierungen und den Heizungstausch über die KfW angepasst.

Was bedeutet das nun für Sie? Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt zwar bestehen, allerdings sinken die maximal förderfähigen Kosten auf 28.000 Euro – mit weiteren Absenkungen ab Februar 2027. Während einige Sonderzuschüsse wie der Effizienz- und Geschwindigkeitsbonus wegfallen oder schrumpfen, profitieren kleine und mittlere Einkommen künftig von einem neuen, gestaffelten Bonus von bis zu 40 Prozent extra.

Unser Tipp: Nutzen Sie die Sommermonate als Vorsprung! …

… um die neuen Freiheiten im Gesetz und die neuen Förderbedingungen ganz ohne Druck kennen zu lernen.

Die Regionale Energieagentur hilft Ihnen beim Energiesparen. Nutzen Sie unser kostenloses und unabhängiges Erstberatungsangebot.

Kontakt:

Regionale Energieagentur Ulm gGmbH

Hafenbad 25, 89073 Ulm

Tel. 0731-79033080

info@regionale-energieagentur-ulm.de

www.regionale-energieagentur-ulm.de