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| 1.1. | Bekanntgaben: Fachbereich 4: Kindergarten beim WiBiZ |
Erste Bürgermeisterin Lutz nahm Stellung zur Anfrage aus der Stadtratssitzung vom 27.04.2026, in der erfragt worden war, ob auf dem Sekundärdach über den Containern eine Photovoltaikanlage installiert werden könne. Sie führte aus, dass dies grundsätzlich möglich sei. Problematisch könne jedoch sein, dass im Gebäudeinneren kein ausreichender Platz für die Unterbringung von Speichern oder Wechselrichtern vorhanden sei. Die Verwaltung prüfe derzeit weiter, inwieweit eine Umsetzung sinnvoll sei beziehungsweise ob alternative Lösungen in Betracht kämen.
Weiter führte Erste Bürgermeisterin Lutz aus, dass im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben angeregt worden sei, anstelle eines PVC-Bodenbelags Fliesen in den WC-Anlagen zu verwenden. Dies sei inzwischen geklärt worden. Die Umstellung verursache Mehrkosten in Höhe von rund 2.000 Euro netto. Diese Mehrkosten würden jedoch als sinnvoll erachtet, sodass die WC-Anlagen gefliest und nicht mit PVC ausgestattet würden.
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| 1.2. | Bekanntgaben: Nachtfahrverbot von Rasenmährobotern |
Erste Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass vor der Sitzung eine Anfrage von Stadträtin Kuderna-Demuth eingegangen sei, mit folgendem Wortlaut:
„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Lutz,
am 27. April 2026 wurde im Stadtrat einstimmig beschlossen, „dass von März bis Oktober regelmäßig über den Weißenhorner Stadtanzeiger an die Bürgerschaft appelliert werden soll, nachts freiwillig auf die Nutzung von Mährobotern zu verzichten“. Die Information sollte dazu von Seiten der Stadtverwaltung erfolgen. Vorausgegangen war eine Diskussion zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN für ein Nachtfahrverbot für Rasenmähroboter zum Schutz von Igeln und anderen nachtaktiven Tieren.
Da nach meinem Kenntnisstand bisher keine Informationen für die Öffentlichkeit erfolgt sind, würde ich gerne wissen, ab wann eine Umsetzung des Beschlusses geplant ist.
Inhaltlich könnte beispielsweise auf die Informationen des Bayerischen Landesamts für Umwelt https://www.lfu.bayern.de/natur/bayaz/gartenvielfalt/arten_im_garten/igel/index.htm zurückgegriffen werden. Wünschenswert wären auch wiederkehrende Appelle über den städtischen Instagram-Kanal, damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger erreicht werden können.“
Erste Bürgermeisterin Lutz nahm Bezug auf die Anfrage von Stadträtin Kuderna-Demuth und erinnerte daran, dass in der Stadtratssitzung vom 27.04.2026 beschlossen worden sei, die Thematik eines Nachtfahrverbots für Mähroboter beziehungsweise den Erlass einer Lärmschutzverordnung zu prüfen und den Sachverhalt anschließend erneut im Stadtrat zu behandeln. Darüber hinaus sei vereinbart worden, die Bürgerschaft in den Monaten März bis Oktober regelmäßig über den Weißenhorner Stadtanzeiger für das Thema zu sensibilisieren und auf einen freiwilligen Verzicht auf den Einsatz von Mährobotern in den Nachtstunden hinzuweisen.
Zum aktuellen Umsetzungsstand führte Erste Bürgermeisterin Lutz aus, dass die Verwaltung bereits Kontakt mit dem Igelhilfeverein aufgenommen habe. Die vorgesehenen Veröffentlichungen sollen fachlich abgestimmt werden, um den Bürgerinnen und Bürgern sachgerechte Informationen und Handlungsempfehlungen zur Verfügung stellen zu können. Hierzu sei jedoch noch eine abschließende Rücksprache erforderlich. Sobald diese erfolgt sei, werde die entsprechende Information im Stadtanzeiger veröffentlicht. Darüber hinaus werde geprüft, inwieweit ergänzend auch die städtischen Social-Media-Kanäle für entsprechende Hinweise genutzt werden können.
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| 2. | Entscheidung zur Fortführung des Stadtpark Open Airs und Beauftragung der Band Heaven in Hell + Vergabe an externen Veranstalter |
| SR 81/2026 |
Sachverhalt:
In der Sitzung des Arbeitskreises am 11. Mai 2026 haben sich die Verwaltung und die Mitglieder des Arbeitskreises dafür ausgesprochen, das Stadtpark Open Air künftig nicht mehr in eigener Verantwortung fortzuführen. Hintergrund ist das hohe Defizit der Veranstaltung, das nach aktueller Einschätzung nicht in einem Umfang reduziert werden kann, der eine wirtschaftlich tragfähige Durchführung ermöglicht.
Ursächlich hierfür sind insbesondere die hohen Kosten für die Nutzung des Stadtparks. Für die Absicherung und den Schutz des Geländes wird umfangreiches Material benötigt, das extern angemietet werden muss. Zudem entstehen erhöhte Personalkosten für Sicherheitsdienste, da bei Veranstaltungen im Außenbereich ein deutlich höherer Personalaufwand erforderlich ist als bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Weitere Kosten entstehen für Bühne, Beschallung und Veranstaltungstechnik.
Zusätzlich besteht eine starke Witterungsabhängigkeit der Veranstaltung. Dadurch erhöht sich das wirtschaftliche Risiko und die Einnahmen lassen sich nur eingeschränkt kalkulieren.
Vor diesem Hintergrund wurde im Arbeitskreis einstimmig beschlossen, das Stadtpark Open Air künftig nicht mehr eigenständig durch die Stadt Weißenhorn durchzuführen.
Gleichzeitig spricht sich die Verwaltung sowie der Arbeitskreis dafür aus, die Fuggerhalle künftig verstärkt für kulturelle Veranstaltungen zu nutzen und jährlich ein bis zwei Veranstaltungen mit unterschiedlichen Künstlern anzubieten.
Die Gespräche mit der Band „Heaven in Hell“ sind bereits weit fortgeschritten. Zudem sind die Band und ihr Management der Stadt entgegengekommen, indem sie den ursprünglich vorgesehenen Termin für das Stadtpark Open Air langfristig freigehalten haben. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Band in das Veranstaltungsprogramm 2027 aufzunehmen. In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Management wurde hierfür bereits der 16.10.2027 vorgemerkt. Ein konkretes Angebot sowie eine interne Kalkulation ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Aus dem Arbeitskreis wurde zudem nochmals angeregt, die Vergabe des Stadtpark Open Airs an einen externen Veranstalter zu prüfen und die Veranstaltung gegebenenfalls auszuschreiben. Der Veranstaltungsort sollte in diesem Szenario weiterhin der Stadtpark bleiben. Zudem soll der Stadt ein Mitspracherecht eingeräumt werden.
Die Möglichkeit einer Vergabe an einen externen Veranstalter besteht grundsätzlich und wurde bereits in der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 22.09.2025 beraten.
Folgende Leistungen würden in diesem Fall voraussichtlich bei der Stadt Weißenhorn verbleiben:
| 1. | Genehmigung der Platznutzung, Bereitstellung der Fuggerhalle einschließlich WC-Anlagen und Backstage-Bereiche, Stromversorgung sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen durch den Bauhof. |
| 2. | Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen und Platzreinigung. |
| 3. | Unterstützung über städtische Werbemedien, Plakatflächen sowie die städtischen Social-Media-Kanäle. |
Damals wurde beschlossen, dieses Vorhaben nicht weiterzuverfolgen. Grundsätzlich wäre eine Vergabe der Veranstaltung an einen externen Veranstalter jedoch möglich. Dabei sollte abgewogen werden, ob eine Durchführung im Stadtpark durch einen externen Betreiber im Hinblick auf die Belastung der Anwohner vertretbar ist.
Bei einer Durchführung der Veranstaltung durch einen externen Dienstleister ist davon auszugehen, dass dieser ein viertägiges Veranstaltungsprogramm mit größeren Acts anbieten würde, um die Veranstaltung wirtschaftlich rentabel durchführen zu können. Dies hätte voraussichtlich eine durchgehende und deutlich stärkere Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner zur Folge.
Im Gegensatz dazu stand bei einer Durchführung durch die Stadt lediglich an einem Veranstaltungstag ein größerer Hauptact im Mittelpunkt. Die übrigen Abende wurden überwiegend mit ruhigeren musikalischen Darbietungen sowie Kabarettveranstaltungen gestaltet, wodurch die Belastung für die Anwohnerschaft deutlich geringer ausfiel.
Darüber hinaus wäre zu prüfen, ob die mit einer externen Durchführung verbundene Preisgestaltung im Sinne der Stadt Weißenhorn unterstützt werden soll.
Aus den angeführten Gründen sowie des Diskussionsergebnisses der letzten diesbezüglichen Beratung im Stadtrat schlägt die Verwaltung vor, die externe Beauftragung nicht weiter zu verfolgen.
Diskussion:
Erste Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Daran schloss sich eine intensive Diskussion an. Es wurde deutlich, dass sich eine Mehrheit des Gremiums wünsche, dass der Stadtpark weiterhin für Veranstaltungen genutzt werde, auch wenn diese aus finanziellen Gründen in einem sehr viel kleinerem Umfang durchgeführt werden müssten. Um dem Rechnung zu tragen, wurde der Beschlussvorschlag 1 entsprechend angepasst. Erste Bürgermeisterin Lutz wies jedoch darauf hin, dass weitere Überlegungen erst erfolgen können, wenn die aktuell vakante Stelle im Kulturamt wieder besetzt und eingearbeitet ist.
Des Weiteren wurde angeregt, über die Vergabe des Open-Airs an externe Dritte nicht Beschluss zu fassen, um bei guten Angeboten auch handlungsfähig zu bleiben. Der Beschlussvorschlag 3 wurde daher gestrichen.
Beschluss 1:
„Das Stadtpark Open Air wird in der bisherigen Form nicht fortgeführt. Es soll jedoch grundsätzlich geprüft werden, in wie weit der Stadtpark zukünftig als Veranstaltungsort für kulturelle Projekte einbezogen werden kann.“
Abstimmungsergebnis 1: 24:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss 2:
„Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Band „Heaven in Hell“ für die geplante Veranstaltung am 16.10.2027 in der Fuggerhalle zu verpflichten und die weiteren organisatorischen Schritte vorzubereiten.“
Abstimmungsergebnis 2: 23:1
Der Beschluss wurde mit 23 Stimmen angenommen.