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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der Sitzung des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn am 4. Juli 2022

1.

Bekanntgaben

Keine.

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2.

Übergangslösung zur Kinderbetreuung - Verlängerung

Sachverhalt:

Seit dem Schuljahr 2021/2022 befindet sich eine Übergangslösung zur Kinderbetreuung im Teil des Untergeschosses der Mittelschule. Die Kinder, welche derzeit vom Arbeiter-Samariter-Bund betreut werden, ziehen zum kommenden Betreuungsjahr in die neue Einrichtung an der Maximilianstraße um. Die Kinder der Großtagespflege dürfen, nach Rücksprache mit der Schulleitung, für ein weiteres Schuljahr in der Mittelschule betreut werden.

Bislang wurden folgende Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung genutzt:

Klassenzimmer 1 Krippe:

ca. 82,45 m²

Klassenzimmer 2 Krippe:

ca. 80,51 m²

Klassenzimmer 3 Kindergarten:

ca. 66,42 m²

Personalraum/Büro:

ca. 24,70 m²

Gruppennebenraum im Klassenzimmer 2:

ca. 22,80 m²

Kinderwagenabstellfläche:

ca. 12,00 m²

WC/Sanitär:

ca. 21,00 m²

Gesamtfläche

ca. 309,88 m²

310,00 m²

Hierfür wurde im Mietvertrag die bislang genutzten Flächen von 310 m² mit einem Quadratmeterpreis von 5,20 € (monatliche Gesamtmiete 1.612,00 €) festgelegt (Hinweis: Die Betriebskosten für Strom, Wasser, etc. sind hierbei nicht enthalten und werden von der Stadt Weißenhorn zusätzlich getragen. Bei den Fluren, der Ausgabeküche und der Lagerfläche im Raum „Vorbereitung Chemie“ erfolgt eine gemeinschaftliche Nutzung mit der Schule, sodass diese Flächen nicht explizit aufgeführt werden.).

Die Großtagespflege wird künftig anstatt drei lediglich zwei Klassenzimmer zur Kinderbetreuung nutzen. Das wie oben beschriebene Klassenzimmer 1 wird wieder der Schule zur Verfügung stehen und kann somit bei der Ermittlung der Miete abgezogen werden. Folglich wird künftig eine Fläche mit rd. 228 m² benutzt werden. Folgende neue Flächenaufstellung soll künftig im Mietvertrag aufgenommen werden:

Klassenzimmer 2 Großtagespflege:

ca. 80,51 m²

Klassenzimmer 3 Großtagespflege:

ca. 66,42 m²

Personalraum/Büro:

ca. 24,70 m²

Gruppennebenraum im Klassenzimmer 2:

ca. 22,80 m²

Kinderwagenabstellfläche:

ca. 12,00 m²

WC/Sanitär:

ca. 21,00 m²

Gesamtfläche

ca. 227,43 m²

228,00 m²

Bei einer Gesamtfläche von 228,00 m² mit einem Quadratmeterpreis von 5,20 € ergibt sich somit eine Gesamtmiete in Höhe von 1.185,60 €.

So muss zum einen der Mietvertrag angepasst werden, zum anderen muss der Schulverband als zuständiges Gremium der Verlängerung der Übergangslösung um ein weiteres Schuljahr zustimmen.

Diskussion:

Stellvertretender Vorsitzender Herr Stölzle schilderte kurz den Sachverhalt. Er erwähnte, dass sich die Situation auch aufgrund der getrennten Wege zu Schule und Tagespflege mittlerweile ganz gut eingespielt habe.

Verbandsrätin Janjanin erkundigte sich bei Rektor Schmid nach den Schülerzahlen, auch hinsichtlich der Flüchtlingskinder aus der Ukraine, die nun auch an die Regelschulen kämen.

Herr Schmid antwortete, dass ca. 15 Schüler zusätzlich kämen und dass daher der von der Großtagespflege nicht mehr benötigte Raum ausreichend sei. Ansonsten seien die Schülerzahlen eher konstant. Allerdings habe er gehofft, im nächsten Schuljahr drei 5. Klassen bilden zu können, aber durch den Wechsel von einigen Schülern an die Realschule gäbe es nur zwei große Klassen.

Bezüglich der Dauer der Verlängerung der Übergangslösung fragte Verbandsrätin Janjanin bei Hauptamtsleiterin Frau Müller nach, warum nicht genau um 1 Jahr, sondern um 13 Monate verlängert werden soll.

Frau Müller erklärte, dass man den einen Monat zusätzlich brauche, um die Räumlichkeiten in der Mittelschule wieder rückzubauen und auch die neuen Räume in der Memminger Straße 83 herzurichten, damit dort 2 Gruppen einziehen können.

Beschluss:

Der Schulverband beschließt die Verlängerung der Übergangslösung für die Kinderbetreuung um ein weiteres Jahr bis zum 31.08.2023. Der Mietvertrag wird in folgenden Punkten geändert:

  • Die Mietdauer wird von bisher 31.07.2022 auf 31.08.2023 geändert.
  • Die Nutzung vom bisherigen Personal des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB – Neu-Ulm) wird auf das Personal der Großtagespflege geändert.
  • Die Miete wird von bisher 1.612,00 € und einer Gesamtfläche von 310 m² auf die neu genutzte Fläche von 228,00 m² und einer Miete in Höhe von 1.185,60 € geändert.
  • Die Kalkulation der Betriebskosten wird entsprechend der neu genutzten Fläche angepasst.

Abstimmungsergebnis: 4:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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3.

Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2021 für den Schulverband Mittelschule Weißenhorn

Sachverhalt:

Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2021 für den Schulverband Mittelschule Weißenhorn

Anlagen:

  • Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für 2021
  • Kassenmäßiger Abschluss zur Haushaltsrechnung für 2021
  • Haushaltsrechnung 2021 (Zusammenfassung der Einnahmen u. Ausgaben)
  • Haushaltsrechnung 2021 (Verwaltungshaushalt)
  • Haushaltsrechnung 2021 (Vermögenshaushalt)
  • Gruppierungsübersicht 2021
  • Rechnungsquerschnitt 2021
  • Deckungskreisübersicht 2021
  • Übersicht über den Stand der Schulden
  • Übersicht über den Stand der Rücklagen
  • Übersicht über den Stand des Vermögens (Vermögensübersicht)

Die Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn für das Jahr 2021 wurde von der Schulverbandsversammlung am 17.02.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen und vom Landratsamt Neu-Ulm mit Schreiben vom 01.04.2021, Az. 21-9411.21/P rechtsaufsichtlich geprüft.

Die amtliche Bekanntmachung (Art. 24 KommZG) erfolgte im Weißenhorner Stadtanzeiger Nr. 16/2021 vom 23.04.2021 sowie in ortsüblicher Weise in der Zeit vom 29.04.2021 bis 01.06.2021 in der Gemeinde Roggenburg.

a) Haushaltssummen

b) Haushaltsrechnung/Ergebnis

Nachrichtlich:

Zuführung vom VwHH zum VmHH:

167.705,55 €

Zuführung vom VmHH zum VwHH:

0,00 €

Zuführung zur allgemeinen Rücklage:

115.483,90 €

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage:

0,00 €

I. Verwaltungshaushalt

Der Verwaltungshaushalt 2021 sah lt. Plan Einnahmen und Ausgaben in Höhe von  —  1.019.000,00 Euro

vor.

Im Ergebnis schließt der Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.058.466,34 Euro

ab.

Der durch die sonstigen Einnahmen des Verwaltungshaushaltes nicht gedeckte Bedarf des Jahres 2021 wurde durch die Erhebung einer Betriebskostenumlage (Verwaltungsumlage) in Höhe von  —  734.000,00 €

finanziert.

Die Betriebskostenumlage je Schüler wurde auf  —  2.759,398496 €

festgesetzt.

Von dem festgesetzten Umlagebetrag entfielen

auf die Stadt Weißenhorn  —  640.180,45 €

und auf die Gemeinde Roggenburg  —  93.819,55 €

Im Verwaltungshaushalt 2021 sind lfd. Ausgaben i.H.v.  —  890.760,79 €

angefallen.

Der sich aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergebende „Überschuss“ (Sollüberschuss 2021) in Höhe von  —  167.705,55 € *)

wurde vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt zugeführt, sodass der Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen  —  1.058.466,34 €

abschließt.

*) Der „Sollüberschuss“ des Verwaltungshaushaltes resultiert im Wesentlichen auf diversen Mehreinnahmen mit in Summe rd. 41 T€ und Minderausgaben auf der Ausgabenseite, welche sich in Summe auf 119.939,21 beliefen. Davon entfielen 50.675,28 Euro auf Minderausgaben bei den Personalkosten.

Auf der Ausgabenseite sind im Jahr 2021 bei den Personalaufwendungen (Grupp.Nr. .401 – 450) 102.724,72 Euro an angefallen (Ansatz: 153.400,00 Euro).

Die Minderausgaben gegenüber dem Ansatz resultieren darauf, dass die vorgesehene zweite Hausmeisterstelle nicht bzw. nicht durchgehend besetzt war.

Für den Unterhalt der Gebäude- und Außenanlagen (Deckungskreis 1) sind insgesamt Ausgaben in Höhe von 230.156,58 Euro (Planansätze: 226.000 Euro) angefallen. Die Planansätze im Deckungskreis 1 wurden in Summe um 4.156,58 Euro überschritten.

Bei den Gebäudebewirtschaftungskosten und den Kosten für den laufenden Schulbetrieb (Deckungskreis 2) betrugen die Aufwendungen im Jahr 2021 insgesamt 311.986,47 Euro (Ansätze: 306.200,00 Euro). Im Deckungskreis 2 ergab sich damit in Summe eine geringfügige Überschreitung der Planansätze um 5.786,47 Euro.

Von den Gesamtausgaben des Deckungskreises 2 entfielen 232.197,81 Euro (Ansätze: 211.000,00 Euro) auf die Gebäudebewirtschaftungskosten für (Wasser, Kanal, Müll, Heizung, Strom, Reinigung, Steuern, Abgaben und Versicherungen) (Grupp.-Nrn. .5410 - .5450).

Hier ergaben sich Ausgabenüberschreitungen bei der Heizung mit rd. 15 T€, bei den Reinigungskosten mit rd. 6 T€ und bei den Stromkosten mit rd. 3,1 T€.

Die Aufwendungen für die Schülerbeförderung beliefen sich im Rechnungsjahr 2021 auf 69.485,52 Euro (Ansatz: 80.000,00 Euro).

Der staatliche Zuschuss zu den Kosten der Schülerbeförderung belief sich im Jahr 2021 auf 66.477,00 Euro (Ansatz: 61.000,00 Euro).

Für Darlehenszinsen mussten im Jahr 2021 1.982,72 Euro (Ansatz: 2.000,00 Euro) aufgewendet werden.

Anstatt der geplanten Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 8.300,00 Euro für die ordentliche Tilgung von Darlehen ergab sich beim Rechnungsabschluss ein tatsächlicher Zuführungsbetrag an den Vermögenshaushalt in Höhe von 167.705,55 Euro.

Zu den Rechnungsergebnissen im Einzelnen wird auf die beigefügten Anlagen zur Jahresrechnung 2021 verwiesen.

Kassenreste:

Im Verwaltungshaushalt mussten bei HHSt. 2130.1302 (Verpflegung Mittagsbetreuung) 1.579,20 Euro an Kasseneinnahmeresten auf das Jahr 2022 übernommen werden.

II. Vermögenshaushalt

Der Vermögenshaushalt 2021 schließt in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit  —  266.764,55 €

ab.

Im Jahr 2021 wurde von den Verbandsgemeinden eine Investitionsumlage in Höhe von 50.000,00 Euro erhoben. Zur Deckung des ungedeckten Bedarfs bzw. zum Haushalts- ausgleich des Vermögenshaushaltes 2021 war eine Rücklagenentnahme in Höhe von 135.000,00 Euro vorgesehen, welche infolge der hohen Zuführung vom Verwaltungshaushalt nicht in Anspruch genommen werden musste.

Auf der Ausgabenseite sind im Investitionshaushalt 2021 für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Ausgaben in Höhe von 119.183,79 (Ansatz: 113.000,00 Euro) angefallen.

Für den Erwerb von IT-Ausstattung wurden 23.807,38 Euro aufgewendet (Ansatz: 47.000,00 Euro.

Für Baumaßnahmen (Hochbau) waren Ausgaben in Höhe von 60 T€ vorgesehen. Hier sind tatsächlich 0,00 Euro an Ausgaben angefallen. Hier waren u.a. 50 T€ Euro für die Herstellung des Breitbandanschlusses vorgesehen, welcher im Jahr 2021 nicht mehr zum Tragen kam.

Insgesamt ergab sich im Vermögenshaushalt ein Sollüberschuss in Höhe von 115.483,90 Euro welcher der allgemeinen Rücklage zugeführt werden konnte.

Haushaltsreste

Für den im Jahr 2019 bei HHSt. 2130.3610 eingeplanten, aber nicht mehr realisierten Staatszuschuss im Rahmen des Förderprogrammes „Digitales Klassenzimmer“ wurde der bereits im Jahr 2020 gebildete Haushaltseinnahmerest in Höhe von 26.300,00 € auf das Jahr 2022 vorgetragen. Zwischenzeitlich konnte der Zuschuss auch vereinnahmt werden.

Im Jahr 2021 wurden keine neuen Haushaltsausgabereste bzw. Haushaltseinnahmereste gebildet.

Schulden/Schuldenstand

Für die Darlehenstilgung wurden im Haushaltsjahr 2021 insgesamt 8.289,48 Euro aufgewendet (ordentlich Tilgung des Darlehens für den „BgA PV-Anlage“).

Der Schuldenstand des Schulverbandes beläuft sich zum Rechnungsabschluss 2021 noch auf 87.038,90 Euro.

Die verbleibende Restschuld entfällt gänzlich auf den „BgA PV-Anlage“ des Schulverbandes.

Rücklagen/Rücklagenstand

Anstelle der im Jahr 2021 geplanten Rücklagenentnahme i.H.v. 135.000,00 Euro konnten der Rücklage 115.483,90 Euro zugeführt werden.

Die allgemeine Rücklage des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn weist zum Rechnungsabschluss 2021 einen Stand von 342.224,79 Euro (Vorjahr: 226.740,89 Euro) aus.

Diskussion:

Zum vorliegenden Rechenschaftsbericht bat der stellvertretende Vorsitzende Stölzle den Stadtkämmerer Herr Konrad um eine kurze Erläuterung.

Herr Konrad führte aus, dass der Verwaltungshaushalt im Jahr 2021 beinahe eine Punktlandung gewesen sei. Bei den Mehreinnahmen seien u.a. Benutzungsgebühren für die Sporthalle und Zuschüsse für die OGTS zu erwähnen.

Zu den Mehrausgaben für den laufenden Schulbetrieb erklärte Herr Konrad, dass diese im Rahmen der Deckungskreise abgedeckt seien. Erschreckend seien die Teuerungen bei Strom und Heizung, auch für die Folgejahre.

Erfreulich hingegen sei, dass im Haushaltsjahr 2021 anstatt der geplanten Rücklagenentnahme i.H.v. 135 T€ rd. 115 T€ der Rücklage zugeführt werden konnten.

An Darlehen sei nur noch die PV-Anlage mit einer Restschuld i.H.v. rd. 87 T€ zu tilgen.

Herr Konrad erläuterte weiter, dass die Haushaltsstelle für den Breitbandanschluss im Jahr 2021 nicht ausgeschöpft wurde, da die Rechnungen erst in diesem Jahr zur Zahlung fällig würden. Die Anschlüsse seien aber an allen Schulen abgeschlossen.

Der stellvertretende Vorsitzende Stölzle stellte fest, dass auch bei den Personalkosten der Ansatz nicht erreicht wurde und mutmaßte, dass das wohl dem noch fehlenden zweiten Hausmeister geschuldet sei. Herr Stölzle fragte bei Hauptamtsleiterin Müller nach, ob sich in dieser Angelegenheit mittlerweile was ergeben habe.

Frau Müller gab bekannt, dass inzwischen zwei gute Bewerbungen vorlägen und beide Bewerber zum Probearbeiten kämen.

Auf die Annahme von Verbandsrat Jüstel, dass ein zusätzlicher Hausmeister auch als Vertretung für den jetzigen Hausmeister fungiere entgegnete Frau Müller, dass die Vertretung durch die Hausmeister der Grundschule Süd und der Realschule geregelt sei.

Der stellvertretende Vorsitzende Stölzle kam nochmals auf das Thema Heizkosten zurück und erbat von Herrn Konrad eine Einschätzung, ob die Heizkosten auch mit der Fernwärme weiter steigen würden.

Stadtkämmerer Konrad antwortete, dass die Fernwärme Weißenhorn GmbH zwar auch eine Preisgleitklausel habe, dass diese aber in keinem Vergleich zu den Gaspreisen stehe.

Herr Stölzle resümierte, dass mit den Luftreinigern und der IT-Ausstattung nun das Meiste angeschafft sei.

Beschluss:

„Die Schulverbandsversammlung nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss des Schulverbandes mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung.

Die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht bereits durch frühere Beschlüsse der Verbandsversammlung erfolgt ist, bzw. soweit sie nicht schon im Rahmen von Deckungskreisen gedeckt sind, hiermit nachträglich genehmigt (Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO).

Abstimmungsergebnis: 4:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.