| 1. | Bekanntgaben |
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| 2. | Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2022 für den Schulverband Mittelschule Weißenhorn |
| SV 9/2023 |
Sachverhalt:
Rechenschaftsbericht
zur Jahresrechnung 2022
für
den Schulverband
Mittelschule Weißenhorn
Die Haushaltssatzung des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn für das Jahr 2022 wurde von der Schulverbandsversammlung am 28.02.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen und vom Landratsamt Neu-Ulm mit Schreiben vom 13.04.2022, Az. 21-9411.21/Fa rechtsaufsichtlich geprüft.
Die amtliche Bekanntmachung (Art. 24 KommZG) erfolgte im Weißenhorner Stadtanzeiger Nr. 29/2022 vom 23.04.2022 sowie in ortsüblicher Weise in der Zeit vom 10.05.2022 bis 27.05.2022 in der Gemeinde Roggenburg.
a) Haushaltssummen
| Ansatz Einnahmen 2022 | Ansatz Ausgaben 2022 |
| Verwaltungshaushalt | 1.187.000 € | 1.187.000 € |
| Vermögenshaushalt | 186.500 € | 186.500 € |
| Gesamthaushaltsvolumen | 1.373.500 € | 1.373.500 € |
b) Haushaltsrechnung/Ergebnis
| Haushaltsteil | Ansatz 2022 | Ergebnis 2022 | Differenz +/- |
| Verwaltungshaushalt | 1.187.000 € | 1.203.954,46 € | + 16.954,46 € |
| Vermögenshaushalt | 186.500 € | 425.616,44 € | + 239.116,44 € |
| Gesamthaushalt | 1.373.500 € | 1.629.570,90 € | + 256.070,90 € |
Nachrichtlich:
Zuführung vom VwHH zum VmHH: — 290.112,57 €
Zuführung vom VmHH zum VwHH: — 0,00 €
Zuführung zur allgemeinen Rücklage: — 303.317,63 €
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage: — 0,00 €
I. Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt 2022 sah lt. Plan
Einnahmen und Ausgaben in Höhe von
— 1.187.000,00 €
vor.
Im Ergebnis schließt der Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben
mit — 1.203.954,46 €
ab.
Der durch die sonstigen Einnahmen des Verwaltungshaushaltes nicht gedeckte Bedarf des Jahres 2022 wurde durch die Erhebung einer Betriebskostenumlage (Verwaltungsumlage) in Höhe von — 801.000,00 €
finanziert.
Die Betriebskostenumlage je Schüler
wurde auf — 3.242,914979 €
festgesetzt.
Von dem festgesetzten Umlagebetrag entfielen
auf die Stadt Weißenhorn — 684.255,06 €
und auf die Gemeinde Roggenburg — 116.744,94 €
Im Verwaltungshaushalt 2022 sind lfd. Ausgaben i.H.v. — 913.841,89 €
angefallen.
Der sich aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergebende „Überschuss“ (Sollüberschuss 2022) in Höhe von — 290.112,57 € *)
wurde vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt zugeführt, sodass der Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit — 1.203.954,46 €
abschließt.
Gegenüber dem Gesamtansatz sind im Verwaltungshaushalt Mehreinnahmen in Höhe von 16.954,16 € aufgelaufen. Dem gegenüber stehen insgesamt Minderausgaben i.H.v. 273.158,11 €, sodass der Sollüberschuss *) des Verwaltungshaushaltes im Wesentlichen auf den Minderausgaben beruht.
Auf der Ausgabenseite sind im Jahr 2022 bei den Personalaufwendungen (Grupp.Nr..401 – 450) 135.465,78 Euro aufgelaufen (Ansatz: 165.800,00 Euro).
Allein bei den Personalausgaben belaufen sich die Minderausgaben gegenüber dem Ansatz auf 30.334,22 €.
Für den Unterhalt der Gebäude- und Außenanlagen (Deckungskreis 1) waren insgesamt Ausgabemittel in Höhe von 329.000,00 € veranschlagt.
Von diesen Mittel wurden tatsächlich nur 152.075,81 € in Anspruch genommen.
Insgesamt belaufen sich die Minderausgaben hier auf 176.924,19 €.
Bei den Gebäudebewirtschaftungskosten und den Kosten für den laufenden Schulbetrieb (Deckungskreis 2) betrugen die Aufwendungen im Jahr 2022 insgesamt 310.955,58 Euro (Ansätze: 318.450,00 Euro). Im Deckungskreis 2 ergab sich damit in Summe eine geringfügige Unterschreitung der Planansätze um 7.494,42 Euro.
Von den Gesamtausgaben des Deckungskreises 2 entfielen allein 204.980,82 Euro (Ansätze: 216.600,00 Euro) auf die Gebäudebewirtschaftungskosten für (Wasser-, Kanal u. Müllgebühren, Heizung, Strom, Reinigung, Steuern, Abgaben und Versicherungen) (Grupp.-Nrn..5410 -.5450).
Die Aufwendungen für die Schülerbeförderung beliefen sich im Rechnungsjahr 2022 auf 64.984,05 Euro (Ansatz: 80.000,00 Euro).
Der staatliche Zuschuss zu den Kosten der Schülerbeförderung belief sich im Jahr 2022 auf 64.574,00 Euro (Ansatz: 63.650,00 Euro).
Für Darlehenszinsen mussten im Jahr 2022 2.076,38 Euro (Ansatz: 1.800,00 Euro) aufgewendet werden.
Anstatt der für die ordentliche Tilgung von Darlehen geplanten Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 8.300,00 Euro ergab sich beim Rechnungsabschluss aufgrund der erheblichen Minderausgaben und der geringfügigen Mehreinnahmen unterm Strich ein tatsächlicher Zuführungsbetrag an den Vermögenshaushalt in Höhe von 290.112,57 Euro.
Zu den Rechnungsergebnissen im Einzelnen wird auf die beigefügten Anlagen zur Jahresrechnung 2022 verwiesen.
Kassenreste:
Im Verwaltungshaushalt mussten bei HHSt. 2130.1302 (Verpflegung Mittagsbetreuung) 1.739,85 Euro an Kasseneinnahmeresten auf das Jahr 2023 übernommen werden.
II. Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt 2022 schließt
in den Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichen mit — 425.616,44 €
ab.
Im Jahr 2022 wurde von den Verbandsgemeinden eine Investitionsumlage in Höhe von 100.000,00 Euro erhoben. Zur Deckung des ungedeckten Bedarfs bzw. zum Haushalts-ausgleich des Vermögenshaushaltes 2022 war ferner eine Rücklagenentnahme in Höhe von 46.200,00 Euro vorgesehen, welche infolge der hohen Zuführungsrate aus dem Verwaltungshaushalt nicht in Anspruch genommen werden musste.
Auf der Ausgabenseite sind im Investitionshaushalt 2022 für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens Ausgaben in Höhe von 60.219,55 (Ansatz: 147.200,00 Euro) angefallen.
Für den Erwerb von IT-Ausstattung wurden 9.438,69 Euro aufgewendet (Ansatz: 16.000,00 Euro.
Für Baumaßnahmen (Hochbau) waren Ausgaben in Höhe von 15 T€ vorgesehen. Die tatsächlich angefallenen Ausgaben belaufen sich auf 0,00 Euro.
Dafür sind für den Breitbandanschluss der Schule im Jahr 2022 Ausgaben in Höhe von 44.351,09 Euro angefallen, welche im Haushalt nicht veranschlagt waren.
Auf der Einnahmenseite des VmHH konnten staatliche Zuschüsse für das sog. Projekt „Digitales Klassenzimmer“ 26.323,00 Euro (HER Vj.) sowie für die Herstellung des Breitbandanschlusses in Höhe von 35.480,87 vereinnahmt werden.
Bedingt durch die erheblichen Minderausgaben und die hohe Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt ergab sich im Vermögenshaushalt ein Sollüberschuss in Höhe von 303.317,63 Euro, welcher der Rücklage zugeführt werden konnte.
Haushaltsreste
Im Jahr 2022 wurden keine neuen Haushaltsausgabereste bzw. Haushaltseinnahmereste gebildet.
Schulden/Schuldenstand
Für die Darlehenstilgung wurden im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 8.289,48 Euro aufgewendet (ordentliche Tilgung des Darlehens für den „BgA PV-Anlage“).
Der Schuldenstand des Schulverbandes beläuft sich zum Rechnungsabschluss 2022 noch auf 78.749,42 Euro.
Die Restschuld entfällt gänzlich auf den „BgA PV-Anlage“ des Schulverbandes.
Rücklagen/Rücklagenstand
Anstelle der im Jahr 2022 geplanten Rücklagenentnahme i.H.v. 46.200,00 Euro konnten aufgrund der obigen Schilderung 303.317,63 Euro der Rücklage zugeführt werden.
Die allgemeine Rücklage des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn weist zum Rechnungsabschluss 2022 einen Stand von 645.542,42 Euro (Vorjahr: 342.224,79 Euro) aus.
Diskussion:
Vorsitzender Dr. Fendt dankte allen Mitwirkenden an der Rechnungsprüfung. Es folgte keine Diskussion.
Beschluss:
Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht bereits durch frühere Beschlüsse der Verbandsversammlung erfolgt ist, bzw. soweit sie nicht schon im Rahmen von Deckungskreisen gedeckt sind, hiermit nachträglich genehmigt (Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO).
Abstimmungsergebnis: 5:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 3. | Feststellung der Jahresrechnungen 2019 und 2020 sowie Erteilung der Entlastung für die Haushaltsjahre 2019 und 202 des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn |
| SV 10/2023 |
Sachverhalt:
Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2019 und 2020 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn am 08. Nov. und 06. Dez. 2021 durchgeführt. Der abschließende Prüfungsbericht datiert vom 23.12.2021.
Die Stellungnahme zu den unter Ziffer 5. des Prüfungsberichtes getroffenen Feststellungen erfolgte mit Schreiben vom 07.11.2022 an den Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden.
Zwischenzeitlich fand auch die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2016 bis 2020 des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband statt. Der Prüfungsbericht datiert vom 18.05.2022 (Eingang bei der Stadt am 24.06.2022).
Nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2019 und 2020 für den Schulverband Mittelschule Weißenhorn können die Jahresrechnungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO endgültig festgestellt werden, sowie über die Entlastung der Verwaltung beschlossen werden. (Art. 9 Abs. 9 BaySchFG in Verbindung mit Art. 26 Abs. 1 KommZG und Art. 102 Abs. 3 GO).
Unter Punkt 6 (Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses) des Prüfungsberichtes stellt der Rechnungsprüfungsausschuss fest, dass die gegen die Erteilung der Entlastung keine Bedenken bestehen.
Diskussion:
Herr Stölzle gab in seiner Funktion als Rechnungsprüfungsvorsitzender bekannt, dass die Jahresrechnungen 2019 und 2020 geprüft worden seien. Der Prüfungsbericht sei beigefügt. Bis auf ein paar Kleinigkeiten habe es keine grundsätzlichen Anmerkungen gegeben.
Er könne der Verwaltung als auch der Schule selbst eine gute Arbeit bescheinigen. Die Haushaltsansätze seien eingehalten worden und der Haushalt sei sehr diszipliniert durchgearbeitet worden.
Seitens des Gremiums gab es keine weiteren Fragen zu den Jahresrechnungen.
Beschluss:
Die Jahresrechnungen 2017 und 2018 des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn werden nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung hiermit von der Schulverbandsversammlung gemäß Art. 9 Abs. 9 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz in Verbindung mit Art. 26 Abs. 1 KommZG und Art. 102 Abs. 3 GO gemäß der Anlage 1 festgestellt.
Ferner wird der Verwaltung des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn für die Jahre 2019 und 2020 die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: 4:0
Vorsitzender Dr. Fendt ist befangen. Er nahm an der Diskussion und an der Abstimmung nicht teil.
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 4. | Verlängerung der Vereinbarungen zum Betrieb einer Großtagespflege (Villa Wurzelkinder II und Villa Wurzelwichtel III) in der Mittelschule |
| SV 11/2023 |
Sachverhalt:
Seit Anfang des Jahres 2022 werden in der Mittelschule Kinder in der Großtagespflege betreut. Es handelt sich um zwei Gruppen (Villa Wurzelkinder und Villa Wurzelwichtel). Derzeit ist die Vereinbarung zwischen der Stadt und der Betreiberin bis zum Ende des Betreuungsjahres befristet.
Nach Rücksprache mit der Schulleitung freuen wir uns, die Vereinbarung letztmalig um ein weiteres Jahr verlängern zu dürfen. Deshalb soll sowohl die Vereinbarung als auch der Mietvertrag zwischen der Stadt und dem Schulverband um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Da Schulverbandsvorsitzender Dr. Wolfgang Fendt auf Seiten der Stadt handelt, wird stellvertretender Schulverbandsvorsitzender Mathias Stölzle den Tagesordnungspunkt übernehmen und auch den Mietvertrag auf Seiten des Schulverbandes unterzeichnen.
Diskussion:
Stellvertretender Vorsitzender Stölzle erwähnte eingangs, dass der Baufortschritt am neuen Standort einen Umzug der Großtagespflege noch nicht erlaube und die „Wurzelkinder“ weiterhin irgendwo anders untergebracht werden müssen.
Hauptamtsleiterin Müller erläuterte kurz, dass der große Physiksaal nur nach Absprache mit der Schulleitung von den „Wurzelkindern“ genutzt wird. In einem kleineren Klassenzimmer seien nur Möbel drin und in einem weiteren Klassenzimmer sei ein Schlafraum eingebaut.
Rektor Schmid betonte, dass der Physiksaal nach wie vor dringend für den Physikunterricht benötigt werden würde.
Frau Müller erwiderte, dass in diesem Falle eine Rückmeldung notwendig gewesen wäre, denn dann hätte man evtl. den Zeitraum für die weitere Verlängerung entsprechend anpassen müssen.
Der Physiksaal bedürfe einer größeren Sanierung, die man vielleicht mit der Großsanierung der Schule verbinden könnte.
Frau Müller erklärte, dass sie davon ausgegangen sei, dass die 2 kleineren Klassenräume von den „Wurzelkindern“ genutzt würden und nicht der Physiksaal.
Man könnte jetzt, da eine Großsanierung anstehe, den Physiksaal erst einmal provisorisch herstellen. Nur im Falle, dass sich die Gesamtsanierung verzögere, mache es Sinn, den kompletten Physiksaal wiederherzustellen.
Herr Stölzle meinte, man hätte ja noch ein Jahr Zeit um das etwas konkreter zu machen. Dann sehe man auch das Gesamtkonzept, wie hoch die Kosten sind, welche Bauabschnitte zu machen sind und wie der laufende Schulbetrieb aufrecht erhalten werden kann.
Frau Müller schlug daraufhin vor, die Verlängerung der Vereinbarung um einen Monat zu verkürzen, also bis zum 31.07.2024. Dann hätte man zumindest die ganzen großen Ferien abgedeckt und könne hoffen, dass bis dahin die Memminger Straße zur Großtagespflege ausgebaut ist und zur Verfügung steht.
Verbandsrat Dr. Hogrefe wandte ein, dass er nicht wisse, wie viele Klassen das betreffe, die ein weiteres Jahr keinen Physikunterricht bekommen. Naturwissenschaftliche Bildung sei seiner Meinung nach sehr wichtig um bei jungen Menschen die Begeisterung für Handwerksberufe zu wecken. Vielleicht könne man ja doch für die nächsten 12 Monate eine provisorische Behelfslösung hinbekommen.
Diese Bedenken konnte Rektor Schmid dahingehend zerstreuen, dass Physik ein Pflichtfach sei und nicht entfallen dürfe. Der Unterricht finde in den Klassenzimmern statt und alle Inhalte würden vermittelt. Nur sei halt die Zahl der Versuche begrenzt. Diese könnten in bestimmten Bereichen nur theoretisch oder mittels Videos und Filmen behandelt werden. Aber allein schon einen provisorischen Raum für die Vorbereitung nutzen zu können wäre vorteilhaft.
Dr. Hogrefe stellte nochmals die Frage in den Raum, ob es nicht möglich wäre, während der Sommerferien irgendeinen Raum zu schaffen, in dem man einen Physikunterricht in irgendeiner Weise durchführen könnte.
Herr Stölzle meinte, man könne der Verwaltung die Aufgabe mitgeben, zu prüfen, ob das möglich wäre.
Verbandsrätin Janjanin war ebenfalls der Meinung, dass man abklären sollte, welche Möglichkeiten für Maßnahmen bzw. Neuinstallationen man habe, um im nächsten Schuljahr den Physikunterricht so gut als möglich wieder gestalten zu können.
Herr Stölzle schlug vor, den Beschlussvorschlag so zu belassen wie er ist, nur mit dem Endedatum 31.07.2024.
Die Frage von Verbandsrat Jüstel, ob denn der Physikunterricht für das kommende Schuljahr gesichert sei konnte nicht konkret beantwortet werden, da die Zuständigkeit beim Fachbereich 4 liegt.
Rektor Schmid vermeldete noch, dass er bereits Gespräche mit verschiedenen Anbietern wegen neuen Möbeln geführt habe. Diese würden auch die ganzen Vorbereitungen übernehmen, wie z.B. Leitungen und Anschlüsse verlegen. Das müsse dann mit dem Haushalt 2024 beantragt werden.
Abschließend wünschte stellv. Vorsitzender noch eine Ergänzung des Beschlussvorschlages, in der die Verwaltung beauftragt werde, mit der Mittelschule Weißenhorn ein Konzept zu erstellen, das den Physikunterricht im Schuljahr 2024/2025 wieder im vollen Umfang ermöglicht.“
Beschluss:
„Vorbehaltlich der Beschlussfassung auf Seiten der Stadt beschließt die Schulverbandsversammlung
| • | die Freigabe der Verlängerung der Vereinbarung zum Betrieb der Großtagespflege der „Villa Wurzelkinder II“ und der „Villa Wurzelwichtel III“ um ein weiteres Jahr vom 01.09.2023 – 31.07.2024. Alle weiteren Vertragsbestandteile bleiben unverändert bestehen. |
| • | die Verlängerung des Mietvertrages zwischen der Stadt und dem Schulverband um ein weiteres Jahr vom 01.09.2023 – 31.07.2024. Alle weiteren Vertragsbestandteile bleiben unverändert bestehen. Stellv. Schulverbandsvorsitzender Mathias Stölzle wird ermächtigt auf Seiten des Schulverbandes Mittelschule die Verlängerung des Mietvertrages mit der Stadt zu schließen. |
| • | Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Mittelschule Weißenhorn ein Konzept zu erstellen, das den Physikunterricht im Schuljahr 2024/2025 wieder im vollen Umfang ermöglicht.“ |
Abstimmungsergebnis: 4:0
Vorsitzender Dr. Fendt ist befangen. Er nahm an der Diskussion und der Abstimmung nicht teil.
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 5. | Zweckverband MittelschuleMögliche Sanierung |
| SV 12/2023 |
Sachverhalt:
Die Mittelschule mit Turnhalle und Hausmeisterwohnung gibt Anlass, sich ein Bild vom baulichen Zustand der gesamten Anlagen zu machen. Alle Drei sollen gesondert untersucht werden, zumal generell Schwachpunkte sichtbar werden. Die laufenden Unterhaltsmaßnahmen und kleineren Eingriffe decken den aufkommenden Bedarf an Instandsetzung bald nicht mehr ab. Daher wurden allererste Vorgespräche hauptsächlich mit der Regierung von Schwaben geführt, bezüglich Förderung, Genehmigung und Ausschreibung.
Zu Beginn sollte erst einmal belastbar ermittelt werden, in welchem Zustand sich die einzelnen Gebäudeteile und technischen Anlagen befinden. Dabei kommen voraussichtlich zusätzlich zu den bekannten, weil offensichtlichen Mängeln, noch weitere versteckte Missstände.
Da im Moment nicht klar ist, um welche Baumängel und Sicherheitsrisiken es sich bei der Mittelschule konkret handelt, sei laut RvS VOB-Stelle das richtige Vorgehen, eine Grundlagen-ermittlung laut HOAI durchzuführen. Hierfür soll ein Beschluss gefasst werden. Die VOB-Stelle rät, diese Leistungsphase 1 (LPh 1) als isolierten Baustein zu beschließen. Damit seien wir im Anschluss bei den möglichen weiteren Schritten und Szenarien weniger eingeschränkt bzw. auch nicht verpflichtet, unmittelbar sofort weiter machen zu müssen.
Laut RvS-Förderstelle ist dieses Vorgehen nicht schädlich hinsichtlich einer späteren Förderung.
Sollte es zu dem Wunsch kommen, weitere Schritte ins Auge zu fassen, können diese dann problemlos von Neuem ausgeschrieben werden. Auch dieses Vorgehen ist nicht förderschädlich.
Diskussion:
Vorsitzender Dr. Fendt brachte diesen Tagesordnungspunkt in direkte Verbindung mit dem vorhergehenden Thema bezüglich der Verlängerung der Vereinbarungen zum Betrieb der Großtagespflege Wurzelkinder II und Wurzelwichtel III in der Mittelschule.
Dr. Fendt äußerte sein Unverständnis darüber, dass der Physiksaal der Mittelschule nach wie vor von den „Wurzelkindern“ genutzt werde, obwohl der Schulleitung von Seiten der Verwaltung die Zusage gemacht wurde, dass der Physik-saal ab dem Schuljahr 2022/2023 ausschließlich der Schule für den Physikunterricht zur Verfügung stehe. Schließlich sei diese Zusage an die Schule Grundlage gewesen für die Zustimmung der Schulleitung bezüglich der Fortsetzung.
Hauptamtsleiterin Müller bestätigte, dass der Leiterin der Großtagespflege letztes Jahr ganz klar kommuniziert worden sei, dass der Physiksaal den „Wurzelkindern“ für das kommende Schuljahr nicht mehr zur Verfügung stehe.
Rektor Schmid erklärte daraufhin, dass schon vorgesehen gewesen sei, den Raum selber zu nutzen. Allerdings seien für den Umbau zur Großtagespflege alle Möbel rausgenommen worden. Da diese Möbel zudem veraltet und nicht mehr zeitgemäß gewesen seien, müsste neues Mobiliar angeschafft werden. Leider sei versäumt worden, dieses in den neuen Haushalt einzustellen. Da der Raum somit nicht bestimmungsgemäß für den Physikunterricht zu nutzen gewesen sei habe die Schulleitung ihn den „Wurzelkindern“ überlassen.
Dr. Fendt erwiderte, dass es jederzeit möglich gewesen wäre, einen Nachtragshaushalt zu machen bzw. über über- oder außerplanmäßige Kosten das Problem zu lösen.
Daraufhin gab Rektor Schmid zu bedenken, dass man auch sicherlich auf die Schnelle keine Angebote, geschweige denn Handwerker bekommen hätte.
Frau Müller schlug vor, der Leiterin der Großtagespflege zu vermitteln, dass der Raum solange genutzt werden darf, solange nicht mit der Sanierung begonnen werde. Aber ab dem Zeitpunkt, an dem die Umbauarbeiten in die Wege geleitet werden, der Raum für die „Wurzelkinder“ nicht mehr zur Verfügung stehe.
Im Bezug auf die Sanierung äußerte Vorsitzender Dr. Fendt, dass im Moment gar nicht klar sei, in welchem Zustand sich die Schule befindet. Deshalb müsse erst eine Grundlagenermittlung ausgeschrieben und durchgeführt werden. Problematisch daran sei, dass die Kosten für so eine Ausschreibung nicht bekannt seien und evtl. sogar eine europaweite Ausschreibung nötig wäre, was weitere Kosten und Zeitverschiebungen zur Folge hätte.
Wenn die Art der Ausschreibung geklärt sei könne man in die Grundlagenermittlung gehen und ein Büro mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes und den erforderlichen Ausschreibungen für die Bauleistungen beauftragen.
Sollte die Grundlagenermittlung aber schlimmstenfalls ergeben, dass die Schule in einem derart desolaten Zustand ist, dass über einen Abbruch nachgedacht werden müsse, würden sich weitere Probleme ergeben wie z.B. die Zuschussbindung für den Erweiterungsbau für 25 Jahre.
Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren mache es wenig Sinn, so der Vorsitzende, jetzt für viel Geld den Physiksaal zu sanieren ohne das Gesamtkonzept zu kennen.
Verbandsrat Dr. Hogrefe hinterfragte, ob die Außenanlagen und die Photovoltaikanlagen mit in die Grundlagenermittlung einbezogen würden.
Dr. Fendt antwortete, dass in Absprache mit der Regierung die Gebäude Schule, Turnhalle und Hausmeisterwohnung getrennt behandelt werden müssen. Und da die Photovoltaik-Anlage auf dem Schulgebäude ist, müsse sie seiner Meinung nach auch mit einbezogen werden.
Abschließend waren sich die Mitglieder des Gremiums einig, dass jetzt schnell gehandelt werden müsse und die Ertüchtigung der Mittelschule ein langer Weg werden würde.
Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundlagenermittlung nach HOAI LPh 1 insbesondere in den Bereichen Altlasten, Elektrik, Heizung, Dämmung usw. auszuschreiben und durchzuführen. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, die Maßnahme weiter zu betreiben.“
Abstimmungsergebnis: 5:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.