Die Stadt Weißenhorn hat im Jahr 2018 die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes der Stufe 3 beschlossen.
Für die Stadt Weißenhorn war nach entsprechender Prüfung durch das beauftragte Ingenieurbüro zunächst eine Lärmkartierung zu erstellen und die Beeinträchtigung durch Straßenverkehrslärm auf allen Straßen im Stadtgebiet, die im Querschnitt einen durchschnittlichen Tagesverkehr (Montag bis Sontag, Mittelwert eines ganzen Jahres) von 8.200 Kfz/24h und mehr aufweisen, zu untersuchen.
Als Lärmschwerpunkt wurde dabei die Herzog-Georg-Straße identifiziert. Hier galt es, realisierbare Lärmminderungsmaßnahmen zu ermitteln. Im Berichtsentwurf des Ingenieurbüros vom 30.01.2020 wurden allgemeine Lärmminderungsmaßnahmen vorgestellt, sowie eine Sofortmaßnahme für die Herzog-Georg-Straße in Form eines nächtlichen Tempolimits vorgeschlagen.
Der Stadtrat der Stadt Weißenhorn hat mit Beschluss vom 10.02.2020 den „Berichtsentwurf zur Lärmaktionsplanung Stufe 3“ gebilligt und für eine öffentliche Auslegung bestätigt. Gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG wurde die erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 27.07.2020 bis 28.08.2020 durchgeführt. Es wurden 27 Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde die im Berichtsentwurf als Sofortmaßnahme zur Minderung der Lärmsituation vorgeschlagene Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h (nachts) für die Herzog-Georg-Straße für die Erstellung des Schlussberichtes verworfen (Umsetzung aufgrund zu geringer Betroffenheitszahlen nicht möglich).
Der „Schlussbericht zur Lärmaktionsplanung Stufe 3“ mit Datum vom 03.05.2021 wurde erstmals am 17.05.2021 dem Stadtrat vorgelegt, jedoch aufgrund offener Fragen zurückgestellt. Die Beschlussfassung des Schlussberichts durch den Stadtrat erfolgte in der Sitzung des Stadtrates am 15.11.2021.
Aufgrund eines Zuständigkeitswechsels in der Lärmaktionsplanung seit dem 01.01.2021 hat die Stadt Weißenhorn mit Schreiben vom 20.01.2022 bei der Regierung von Oberfranken gem. Art. 2 Abs. 3 BayImSchG einen Antrag auf Rechtsverordnung gestellt, um die Zuständigkeit zur Durchführung der abschließenden Lärmaktionsplanung zurückzuerlangen. Im Amtsblatt Nr. 4/2022 vom 24.02.2022 der Regierung von Oberfranken wurde auf Seite 32 die „Verordnung über die Zuständigkeit für die Aufstellung eines Lärmaktionsplans bei nicht gemeindeübergreifenden Fällen“ bekannt gemacht. Die Verordnung ist am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist somit die Stadt Weißenhorn zuständig für die abschließende Durchführung der Lärmaktionsplanung.
Mit Schreiben vom 15.06.2022 erteilte die Regierung von Schwaben der Stadt Weißenhorn gem. Art. 4 BayImSchG das notwendige Einvernehmen zum Lärmaktionsplan Stufe 3 in der Fassung vom 03.05.2021.
Der Schlussbericht kann daher ab Montag, 08.08.2022 im Rathaus der Stadt Weißenhorn, 1.OG, Zi. 110 (Fachbereich Planen und Bauen) zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses öffentlich eingesehen werden.
Gleichzeitig kann der Schlussbericht auf der Homepage der Stadt Weißenhorn unter www.weissenhorn.de auf der Startseite unter „Schlussbericht Lärmaktionsplan Stufe 3“ eingesehen werden.