Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“ hat in ihrer Sitzung vom 29.06.2026 die Neufassung der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit im Zweckverband zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“ beschlossen. Die Satzung wird hiermit gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekannt gemacht.