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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 32/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der Sitzung des Bau- und Werksausschusses am 31.07.2023

1.

Bekanntgaben

Bürgermeister Dr. Fendt gab zu einer Anfrage aus dem Gremium bekannt, dass man im Zusammenhang mit dem Fernwärmeausbau Glasfaserleerrohre und Hausanschlüsse in vielen Straßen in Weißenhorn, Hegelhofen und Grafertshofen mitverlegt habe. Dabei wurden in allen Straßen die Hauseintritte auf den Grundstücken, die keinen Fernwärmeanschluss bekamen, erst im Jahr 2023 durch die Firma Prantl im Nachgang verlegt. Die Straßen mussten dafür nicht mehr geöffnet werden, da diese Anschlüsse bereits bis zum Grundstück verlegt wurden. In der St.-Wendelin-Straße wurden die Breitbandleerrohre in der Straße verlegt und die Hauseintritte auf den Grundstücken realisiert, die auch ein Fernwärmeanschluss erhielten. Auf den anderen Grundstücken wurden wegen Terminschwierigkeit die Hausanschlüsse nicht mehr mitverlegt, sondern nur die Abzweigungen in der Straße realisiert. Die St.-Wendelin-Straße erhielt nun eine fertige Asphaltdecke, damit der Winterdienst durchgeführt werden konnte. Für die Verlegung der restlichen Hausanschlüsse müsste die neue Asphaltdecke nochmals abgetragen werden. Dies wäre ein finanzieller Mehraufwand. In Rücksprache mit Dr. Fendt und Fa. Corwese wird auf diesen Aufwand vorerst verzichtet. In der Günzburger Straße wurden die Breitbandleerrohre nur auf der westlichen Straßenseite mitverlegt. Eine Querung zu den östlichen Grundstücken hätte die Vollsperrung der Günzburger Straße nötig gemacht und wurde deshalb nicht durchgeführt. Eine Abrechnung über die Baumaßnahmen liegt noch nicht vor.

Bezüglich des Nepomukbrunnens kam eine weitere Anfrage von Stadtrat Gunther Kühle. Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte dazu, dass der Brunnen eine Störung habe. Seitdem dort Kinder geturnt haben, weise der Brunnen zwei Schäden auf. Bis die Reparatur erfolgen könne, werde der Brunnen abgedeckt.

Zu einer Anfrage bezüglich der Anlage des Boule Feldes im Stadtpark gab Bürgermeister Dr. Fendt bekannt, dass das Boule Feld im Stadtpark aufgelöst wurde, da das Feld sanierungsbedürftig war und in der Corona Zeit nicht mehr bespielt wurde. Die abgeschiedene Lage war damals schon ein Diskussionspunkt. Aufgrund wiederkehrender Nachfrage und mit hilfreicher Unterstützung des französischen Freundevereins für Villecresnes wird nun ein neues Feld im Stadtpark, auf der Wiese hinter dem Stadttheater angelegt. Die Arbeiten haben hierfür begonnen. Die Lage wurde zentral gewählt, um das Miteinander zu fördern und den Park in den nachmittäglichen Stunden aktiv zu beleben. Ebenfalls können hier kleine Spielereignisse zusammen mit der Öffnung des Theaters zu einem bereichernden Erlebnis für alle werden.

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2. 2.1.

Bauanträge und Bauvoranfragen

Antrag auf Baugenehmigung: Austausch und Neubau von Werbeanlagen

Ulmer Straße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Mit Antrag (Eingang 05.06.2023) begehrt die Antragstellerin eine Baugenehmigung für den Austausch und Neubau von Werbeanlagen in Weißenhorn.

Der Bauantrag wurde aufgrund nicht klarer Verhältnisse bzgl. Lage der Werbeanlagen in der Sitzung vom 03.07.2023 von der Tagesordnung genommen.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Vergnügungsstätten im Innenstadtbereich“ und muss sich daher im Übrigen gemäß § 34 BauGB in die Umgebung einfügen.

Auf Nachfrage bei der Planerstellerin wurde mitgeteilt, dass lediglich die „Superwash“-Schriftzüge in der Dachkontur über Ein- und Ausfahrt der Waschhalle neu dazu kommen.

Der Schriftzug des Supermarktes auf der Seite zur Straße bestand bereits, soll allerdings deutlich größer werden und die Kontur und die Fassade des Verkaufsgebäudes soll teilweise von blau bzw. weiß zu grün geändert werden.

Es muss hier die Werbeanlagensatzung der Stadt Weißenhorn beachtet werden. Gemäß dieser dürfen Werbeanlagen nicht größer sein als ¼ der Fassadenlänge oder Höhe. Dies ist bei dem Schild über der Ein- & Ausfahrt der Waschanlage jedoch geplant. Daher überschreitet das Schild die Vorgaben.

Großflächenwerbeanlagen über 2 m² sind zudem nicht zulässig. Bei dem neuen Schild des Supermarktes sind die Maße 2,63 m auf 1,07 m geplant. Damit überschreitet diese Werbeanlage die Vorgaben. Die neue grüne Fassade und Dachkontur sieht die Verwaltung hier als corporate identity an und somit selbst auch als Werbeanlage. Da diese ¼ der Fassadenläge und Fassadenhöhe nicht überschreiten darf, überschreitet die Planung die Vorgaben der Werbeanlagensatzung.

Die Verwaltung schlägt vor das Einvernehmen zu den geplanten Schildern über der Waschstraße, dem neuen großen Schild des Supermarktes und der geplanten grünen Fassadengestaltung nicht zu erteilen.

Das Einvernehmen zu dem Austausch in gleicher Größe und Farbe der anderen Anlagen wird erteilt.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde vorgetragen. Es schloss sich eine Diskussion im Gremium an.

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof sagte, dass seiner Meinung nach diese Werbeanlagen, so wie sie beantragt wurden, durchaus an der Stelle verträglich seien und genehmigt werden können. Außerdem meine er, dass die Farbe, wie sie dargestellt sei, letztlich der Eigentümer selber festlegen könne und man ihm diese seitens des Bauausschusses nicht vorschreiben solle. Er schlage daher als weitergehenden Antrag vor, zu dem gesamten Antrag auf Baugenehmigung das Einvernehmen zu erteilen, so wie der Antrag eingereicht wurde.

Stadtrat Franz Josef Niebling erklärte, dass seine Fraktion es auch so sehe, dass das Grün genehmigt werden müsse, weil es zur Firma der Tankstelle gehöre. Der Fassadengestaltung in Grün soll zugestimmt werden.

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den weitergehenden Antrag von Stadtrat Dr. Jürgen Bischof zur Entscheidung. Dazu stellte er klar, dass, wenn man das Einvernehmen erteile, es dann bedeute, dass der Antrag, so wie er gestellt wurde, genehmigt werde.

Stadtrat Franz Josef Niebling bittet darum, den Antrag doch aufzuteilen. Einmal Punkt 1: Dass die geplante Fassadengestaltung in Grün verwirklicht werden dürfe. Derzeit sei sie blau und Punkt 2: Dass dieses Schild der Firma der Tankstelle in der gleichen Größe verbleiben soll, aber die Farbengestaltung frei sei.

Abschließend ließ Bürgermeister Dr. Fendt über den weitergehenden Antrag abstimmen. Er formulierte den Beschlussvorschlag so, dass man dem gesamten Vorhaben, wie beantragt, das Einvernehmen erteile.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt."

Abstimmungsergebnis: 10:5

Der Beschluss wurde mit 10 Stimmen angenommen.

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2.2.

Antrag auf Baugenehmigung: Außenwerbung

Hauptstraße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Mit Antrag (Eingang vom 03.07.2023) begehrt der Antragsteller eine Baugenehmigung für den Neubau einer Werbeanlage in Weißenhorn.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Vergnügungsstätten im Innenbereich“ und muss sich daher im Übrigen gem. §34 Bau GB in die Umgebung einfügen.

Gem. Antragsteller soll eine Einzelbuchstabenanlage, ein Zunftschild und ein Türschild an der Hausfassade angebracht werden. Alle Werbeanlagen werden in Bronzeoptik unbeleuchtet angebracht.

Es muss hier die Werbeanlagensatzung der Stadt Weißenhorn beachtet werden. Gemäß dieser dürfen Werbeanlagen nicht größer als ¼ der Fassadenlänge oder Fassadenhöhe sein. Die Werbeanlage entspricht der Werbeanlagensatzung.

Die Verwaltung schlägt vor das Einvernehmen zu den geplanten Werbeanlagen zu erteilen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.3.

Antrag auf Isolierte Befreiung: Errichtung einer Stützmauer zur Abfangung des Geländes

Schluckenauer Straße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Mit Antrag (Eingang 05.07.2023) begehrt der Antragsteller eine Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Antragsteller möchte eine Stützmauer zur Abfangung seines Grundstückes errichten.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Mittlere Platte, Weißenhorn“.

Der Bebauungsplan setzt unter § 7.1. folgendes fest:

Das natürliche Gelände darf durch Aufschüttungen und Abgrabungen nicht verändert werden. Der natürliche Geländeverlauf ist bei der Gartengestaltung weitestgehend beizubehalten. Gegenüber Nachbargrundstücken sind Geländeabweichungen stufenlos auszuführen.

Der Antragsteller bezeichnet seine Befreiung wie folgt: Im Süd-Westen des betreffenden Grundstückes soll auf einem Teilabschnitt entlang des Gehweges eine Stützmauer zur Abfangung der in Teilen notwendigen Geländeaufschüttung erfolgen. Die genaue Verortung ist dem Plan zu entnehmen.

Der Antragsteller begründet dies aufgrund vorab nicht absehbaren topographischen Verhältnissen und zur besseren Nutzung des Gartenanteils.

Die Stützmauer verläuft von 0 auf 70 cm.

Diskussion:

Der Sachverhalt wurde vorgestellt. Es folgte eine kurze Diskussion. Dabei kam aus dem Gremium die Anregung, bei künftigen Anträgen auf Isolierte Befreiungen, im Nachgang zu prüfen, ob die Vorhaben und Bepflanzungen auch so, wie genehmigt, umgesetzt wurden.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 14:1

Der Beschluss wurde mit 14 Stimmen angenommen.

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2.4.

Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

Babenhauser Straße, 89264 Weißenhorn, ST Bubenhausen

Sachverhalt:

Mit Antrag (Eingang 11.07.2023) begehrt der Antragsteller eine Baugenehmigung für einen Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.

Das Bauvorhaben befindet sich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und richtet sich daher nach § 34 BauGB. Demnach muss sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen.

Geplant ist hier ein Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage mit den Maßen 14,99 m x 10,24 m. Die Traufhöhe ist 6,02 m, die Firsthöhe 11,08 m. Das Gebäude soll ca. 2 m von der Grundstücksgrenze errichtet werden. Die Optik (kleine Fenster, Satteldach, Giebelausrichtung) richtet sich nach der Umgebungsbebauung. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben daher in die nähere Umgebung ein.

Da das Gebäude im Esemblebereich Bubenhausen liegt muss die Denkmalschutzrechtliche Behörde hier ihr Einvernehmen erteilen. Ebenso muss die Zustimmtung zur Grenzbebauung (Gleicher Eigentümer) vom Landratsamt erfolgen.

Die maximale, nach BauNVO zulässige, GRZ und GFZ werden eingehalten.

Die Verwaltung schlägt vor das Einvernehmen zu erteilen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Die Verwaltung habe Rücksprache mit dem Landratsamt gehalten. Da das Bauvorhaben im Ensembleschutzbereich Bubenhausen liege, werde es im Nachgang denkmalrechtlich durch das Landratsamt geprüft. Seitens der Verwaltung könne das Einvernehmen für das Einfamilienhaus erteilt werden, da durch die Verwaltung nur § 34 BauGB geprüft werde.

Bürgermeister Dr. Fendt formulierte daher den vorgelegten Beschlussvorschlag aus der Sitzungsvorlage der Verwaltung um und brachte ihn ohne den Halbsatz zur Abstimmung, da planungsrechtlich nichts dagegenspreche und die Belange des Denkmalschutzes durch das Landratsamt geprüft werden.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 14:1

Der Beschluss wurde mit 14 Stimmen angenommen.

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2.5.

Antrag auf Vorbescheid: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

St.-Barbara-Straße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Mit Antrag (Eingang 11.07.2023) begehrt der Antragsteller einen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Tannenberg“ in Weißenhorn.

Der Antragsteller beantragt folgende Abweichungen:

-

Die Ausrichtung des geplanten Satteldaches ist entgegen der Planzeichnung

-

Die geplante Traufhöhe ist 4,25 m, im Bebauungsplan ist diese mit 3,5 m festgesetzt

-

Der Antragsteller wünscht einen Dachvorsprung mit 0cm, der Bebauungsplan sieht allerdings einen Dachvorsprung von mind. 60 cm vor

-

Die Garage soll an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Der Bebauungsplan sieht vor, dass Garagen, welche an ein Wohnhaus integriert sind, einen Grundstücksabstand von 3 m halten müssen. In diesem Fall ist die Garage durch eine Überdachung mit dem Wohnhaus verbunden.

Aus Sicht der Verwaltung fügen sich die beantragten Abweichungen in das Gesamtbild.

Alle Nachbar-Unterschriften liegen vor.

Diskussion:

Nach Erläuterung des Tagesordnungspunktes schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Stadtrat Thomas Schulz ist befangen und nahm an der Abstimmung nicht teil.

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 14:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.6.

Antrag auf Baugenehmigung: Fertigstellung der Laserhalle und Anbau Bürogebäude, Lagerhalle Laser, Lagerhalle Mühlenbau

Siemensstraße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Mit Antrag (Eingang 12.07.2023) begehrt der Antragsteller eine Baugehemigung zur Errichtung eines Bürogebäudes, Lagerhalle Laser, Lagerhalle Mühlenbau und Fertigstellung einer bereits 2006 genehmigten Lagerhalle.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Unterer Eschach“ in Weißenhorn.

Der Antragsteller errichtet die beantragten Bauvorhaben als Anbau an eine bereits bestehende Laserhalle. Die Höhe der bereits bestehenden Halle wird weitergeführt.

Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich eine Baugrenze mit 5 m zur Grundstücksgrenze vor. Allerdings wurde die Laserhalle bereits im Jahr 2006 mit einem geringeren Grenzabstand genehmigt.

Die Abstandsflächen sind offensichtlich auf dem eigenen Grundstück nicht gegeben, ein Abstandsflächenplan liegt nicht vor. Die Abstandsflächen werde im Verfahren vom Landratsamt Neu-Ulm geprüft.

Diskussion:

Der Sachbericht wurde erläutert. Es folgte keine Diskussion im Gremium.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.7.

Antrag auf Baugenehmigung: Sanierung und Teilaufstockung Einfamilienhaus

Von-Katzbeck-Straße, 89264 Weißenhorn, ST Oberhausen

Sachverhalt:

Mit Antrag (Eingang 12.07.2023) beantragt der Antragsteller eine Baugenehmigung für eine Sanierung und Teilaufstockung eines Einfamilienhauses.

Das Grundstück liegt im Innenbereich gem. §34 BauGB.

Der Antragsteller hat die Sanierung und Teilaufstockung seines Wohnhauses geplant. Um im Obergeschoss eine ordentliche Raumhöhe zu gewinnen soll das Haus aufgestockt werden. Die Abstandsflächen können zum Teil auf dem eigenen Grundstück untergebracht werden. Eine Abstandsfläche ist rechtlich möglich bis Mitte Straßenverkehrsfläche. Eine weitere Abstandsfläche liegt auf dem Nachbargrundstück, eine Abstandsflächenübernahme dazu liegt unterschrieben vor.

Aus Sicht der Verwaltung kann das Einvernehmen erteilt werden.

Diskussion:

Nach Vorstellung des Sachverhalts folgte keine Diskussion.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.8.

Antrag auf Baugenehmigung: Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Stellplatz - DanWood "Perfect 120.1"

Ludwig-Kuhn-Straße, 89264 Weißenhorn, ST Hegelhofen

Sachverhalt:

Mit Antrag (Eingang 14.07.2023) begehrt der Antragsteller einen Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz.

Das Grundstück liegt im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Unterfeld“ in Hegelhofen.

Der Antragsteller möchte einen Bungalow mit Garage und Stellplatz errichten. Der Antragsteller hat den Wunsch seine Wohnfläche altersgerecht auf einer Ebene unterzubringen. Das Wohnhaus hat eine GRZ von 0,3 und liegt somit in den Festsetzungen des Bebauungsplanes (GRZ: 0,3). Die gesamte bebaute Fläche (Wohnhaus und überdachte Terrasse überschreitet die GRZ mit insgesamt 0,34.

Aus Sicht der Verwaltung sind die Festsetzungen eines neuen Bebauungsplanes einzuhalten, eine zwingende Abweichung ist nicht ersichtlich.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde vorgestellt. Es schloss sich eine kurze Diskussion im Gremium darüber an, dass man nicht gleich beim ersten eingereichten Bauantrag zu einem neuerstellten Bebauungsplan Befreiungen zustimmen sollte. Außerdem solle man die Starkregen in den letzten Tagen zum Anlass nehmen, dass die Bauwerber auf ihren Grundstücken nicht mehr so viele Flächen versiegeln. Es müssen in der Stadt noch genügend Flächen bleiben, die grün seien.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird nicht erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.9.

Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Hackschnitzelbunkers als Anbau an einen bestehenden Stadel

Außenbereich, 89264 Weißenhorn, ST Oberreichenbach

Sachverhalt:

Mit Antrag (Eingang 12.07.2023) begehrt der Antragsteller eine Baugenehmigung für den Neubau eines Hackschnitzelbunkers als Anbau an einen bestehenden Stadel.

Das Grundstück liegt gem. §35 BauGB im Außenbereich.

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient.

Der Hackschnitzelbunker soll als Anbau an einen bestehenden Stadel errichtet werden. Der Hackschnitzelbunker ist notwendig für die Einlagerung von Hackschnitzel als Energiequelle für die zentrale Heizungsanlage (Nahwärmenetz) in der Kohlstattstraße in Oberreichenbach. An dieser Heizungsanlage hängen bereits mehrerer Wohnhäuser.

Der geplante Anbau soll mit einer Grüße von 7,00 m x 10,00 m gebaut werden. Die Höhe des Anbaus ist mit 5,65 m angegeben.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag zugestimmt werden.

Diskussion:

Der Sachverhalt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.10.

Antrag auf Vorbescheid: Anbau an ein bestehendes Wohnhaus mit 3 Wohneinheiten, Neubau eines Wohnhauses, Schaffung einer Wohnbebauung mit insgesamt 8 Wohneinheiten

Johann-Sebastian-Bach-Straße, 89264 Weißenhorn

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Sitzung genommen.

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3.

Bebauungsplanverfahren "C4 - Diepold-Schwarz-Straße"; Auslegungs- und Billigungsbeschluss Vorentwurf

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 19.12.2022 hat der Bau- und Werksausschuss der Stadt Weißenhorn dem überarbeiteten städtebaulichen Konzept zur Entwicklung des Areals Diepold-Schwarz-Straße zugestimmt.

Die Verwaltung wurde mit gleichem Beschluss beauftragt zu prüfen, ob auf dem Areal eine Kindertagesstätte geschaffen werden kann.

Hinsichtlich der Historie und Begründung zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Plangebiet wird auf die Sitzungsvorlage zur Bauausschusssitzung vom 19.12.2022 verwiesen.

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich das schon mit der Materie vorbefasste Büro KlingConsult mit der Ausarbeitung der Unterlagen zum Bebauungsplan beauftragt.

Der vom Büro vorgelegte Vorentwurf basiert auf dem im Dezember 2022 beschlossenen städtebaulichen Konzept. Mit der (zusätzlichen, im städtebaulichen Konzept noch nicht enthaltenen) Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche für eine Kinderbetreuungseinrichtung im nordöstlichen Bereich des Plangebiets wurde dem entsprechenden Wunsch des Gremiums Rechnung getragen.

Nachdem für eine solche Kindertagesstätte 2 Vollgeschosse ausreichend sind und der Baukörper einer Kindertageseinrichtung somit deutlich niedriger sein wird als die übrigen Baukörper für den geplanten Geschosswohnungsbau, wird mit der Positionierung der Fläche am vorgeschlagenen Ort ein harmonischer Übergang zur Einfamilienhausbebauung entlang der Rosenstraße erreicht. Gleichzeitig kann durch die notwendigen großen Außenbereiche einer solchen Einrichtung wertvoller Baumbestand in dem geplanten Bereich erhalten werden.

Wie im städtebaulichen Konzept und der Sitzungsvorlage vom Dezember 2022 dargestellt, werden die Gebäudehöhen im WA 1 auf 10,50 Meter und die Anzahl der Vollgeschosse auf 3 beschränkt um einen harmonischen Übergang zur Einfamilienhausbebauung entlang der Diepold-Schwarz-Straße zu erreichen.

Im WA 2 und 3 (also im inneren Bereich des Plangebiets und nach Westen zur Schulstraße hin) sollen Gebäudehöhen von max. 14 Meter und max. 4 Vollgeschosse möglich sein. Um eine angemessene verdichtete Bebauung zu erreichen, sind in diesem Bereich Gebäude mit mindestens 3 Vollgeschossen zu planen.

Wie ebenfalls im städtebaulichen Konzept vorgesehen erfolgt die Erschließung des Plangebiets zentral von der Schulstraße ohne Durchbindung zur Rosenstraße. Eine zusätzliche Belastung der Diepold-Schwarz-Straße bzw. Rosenstraße wird so vermieden. In der frühzeitigen Beteiligung wird sich zeigen, ob hier von den Fachbehörden möglicherweise ein Verkehrsgutachten gefordert wird, um die Belastbarkeit des zukünftigen Knotens Schulstraße / Erschließungsstraße darzustellen.

Von einem Betroffenen wurde der Verwaltung kurzfristig der Wunsch übermittelt, die Kindertageseinrichtung an anderer Stelle zu positionieren und diese zudem in ein Gebäude mit einer Kombination von anderen Nutzungen zu integrieren, vgl. dazu die nicht öffentliche Anlage 4.

Die Verwaltung ist jedoch der Auffassung, dass der vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplans die jeweiligen Interessen (Eigentümer der Flächen, Angrenzer, Raumordnung) ausgewogen unter Berücksichtigung der stadtplanerischen Aspekte in Einklang bringt.

Weiter ist die Verwaltung der Auffassung, dass eine dezidierte Gemeinbedarfsfläche im Bebauungsplan festzusetzen ist, um dauerhaft, unabhängig von der Eigentumslage und den jeweiligen Interessen, die Möglichkeit des Betriebs einer solchen Kindertageseinrichtung sicher zu stellen.

Das Verfahren wird gemäß Beschluss vom Dezember 2022 als Verfahren der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Auch wenn nicht zwingend im beschleunigten Verfahren erforderlich, soll dennoch eine frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf erfolgen.

Die Pflicht zur Erstellung eines Umweltberichts sowie einer Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung entfällt im Verfahren nach 13a BauGB. Die Belange des Artenschutzes sind jedoch immer zu beachten. Um nicht unnötig Kosten zu produzieren hat die Verwaltung zunächst nur eine artenschutzfachliche Relevanzprüfung beauftragt (vgl. dazu die Anlage 2). Die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird zeigen, ob ihr diese ausreicht oder eine vollständige saP (spezielle Artenschutzfachliche Prüfung) erforderlich ist.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Vorentwurf so wie er vom Büro KlingConsult zusammen mit der Verwaltung ausgearbeitet wurde zu billigen und damit in die frühzeitige Beteiligung zu gehen.

Diskussion:

Bei der Erläuterung des Tagesordnungspunktes ging Bürgermeister Dr. Fendt darauf ein, dass der Sachverhalt mit den Fraktionsvorsitzenden vorab durchgesprochen wurde. Ein Aspekt sei, dass man einen Entwurf erstellt habe, der an sich auch Anwohnerinteressen gut eingearbeitet habe. Zwischenzeitlich habe die Verwaltung noch einen anderen Vorschlag eines Investors unterbreitet bekommen, der auch sehr viele interessante Punkte enthalte. Man könne heute dem Investor die Möglichkeit einräumen, sein Konzept durch seinen Architekten vorstellen zu lassen. Wenn der Bauausschuss sich in diese Richtung bewegen wolle, insbesondere an dem vorgesehenen Standort, dann passe natürlich der Beschlussvorschlag nicht. In dem Fall müsse man das Planungsbüro beauftragen, eine in diese Richtung geänderte Planung auszuarbeiten. Eine Bearbeitung sollte dann bis nach der Sommerzeit möglich sein.

Bürgermeister Dr. Fendt gab das Wort an den Investor, der die Idee entwickelt habe. Er sagte, sie möchten ein gesamtheitliches Konzept darstellen und daher haben sie sich nach dem Stadtratsentwurf dazu entschieden, auch etwas zur Allgemeinfläche beizutragen. In ihrer Sichtweise sei das Ganze auf die heutige Zeit ausgerichtet, sie haben ein sozialverträgliches und familienfreundliches Konzept ausgearbeitet, gestaltet mit Kita, Wohnen, Ärztehaus.

Im Anschluss daran stellte seine Architektin das Konzept eines Generationenhauses vor.

Bürgermeister Dr Fendt ging erklärend darauf ein, dass ein Bebauungsplan ein Aufstellungsverfahren zu einem Gesetz sei, d.h. es gehe nicht um Investorenbelange, sondern darum, dass man die städtebaulichen Belange für die Zukunft bestmöglich berücksichtige. Die Vorgabe eine Kindergarteneinrichtung zu schaffen, sei vom Bauausschuss gekommen und dies sei vollkommen richtig. Es sei aber durchaus interessant, den Bereich platzsparend zu nutzen. Daher solle man darüber nachdenken, welche Nutzungen sich vertragen. Es gehe heute nicht um diese Planung, sondern darum, einen Rahmen zu geben, um einer weitergehenden Nutzung, auch einer Mischnutzung, ggf. eine Grundlage zu geben. Wenn der Bauausschuss es möchte, könne man dieses Signal an das Planungsbüro weitergeben und um Einarbeitung einer Gemeinbedarfsfläche bitten. Zu prüfen sei, ob eine Gemeinbedarfsfläche auch private Wohnnutzungen zulasse.

Stadtrat Franz Josef Niebling erinnerte daran, dass die CSU-Fraktion, zusammen mit Herrn Ritter, bei der letzten Aufstellung des Bebauungsplanes vorgeschlagen habe, an der Stelle einen Kindergarten mit Kinderkrippe anzubieten. Das sei optimal da die Leute, die da einziehen, gleich ihre Kinder versorgt haben. Ihnen war wichtig, dass man diesen Platz möglichst sinnvoll ausnutze und dieses Konzept zeige, dass es auch möglich sei, ein Gebäude mit drei Stockwerken zu errichten und sinnvoll mit einem Kinderarzt, auszunutzen. Man müsse den Bebauungsplan bezüglich der Geschossflächenzahl und der Stockwerke anpassen, um so eine Umsetzung zu ermöglichen. Das Miteinander von Jung und Alt sei ihnen auch sehr wichtig, ebenso die gemeinschaftliche Nutzung der Dachterrasse mit Begrünung.

Stadtrat Herbert Richter ging darauf ein, dass man sich bewusst dieses Grundstück auch gesichert habe, weil es ein wichtiges Quartier in der Stadtentwicklung in Weißenhorn sei und man auch von Seiten der Stadt Wert darauflegen wolle, dort etwas Ordentliches zu entwickeln. Einerseits halte man eine intensive Wohnnutzung an dieser Stelle durchaus für richtig und sinnvoll, wollen aber auch einen Schwerpunkt daraufsetzen, eine Gemeinbedarfsfläche zu berücksichtigen, um dort für die Kinderbetreuung etwas unterbringen zu können. Wichtig sei jetzt, den Bebauungsplan auf den Weg zu bringen damit man mit der Umsetzung vorankomme. In dem weiteren Verfahren halten er es durchaus für sinnvoll, einen entsprechenden Rahmen zu geben, um so ein Konzept auch umsetzen zu können. Welches Konzept dann letztendlich zur Umsetzung komme, müsse man sehen. Wenn wir zukünftig neue Kindergarteneinrichtungen bauen, solle man sich nicht nur auf das Erdgeschoss beschränken, sondern auch in die Höhe bauen, um die Bauflächen intensiver auszunutzen.

Stadtrat Ulrich Hoffmann sagte, dass diese Art zu bauen und Dinge zusammen zu bringen, er für zukunftweisend halte. In diesem Bereich sei eine solche Nutzung, wie vorgestellt, möglich, sinnvoll und wünschenswert.

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof sagte, er freue sich, dass in den Planentwurf eine Gemeinbedarfsfläche für eine Kindertagesstätte geschaffen werde und unterstütze diese sehr. Er erinnerte daran, dass die Aufnahme der Gemeinbedarfsfläche durch seine Fraktion in der Bauausschusssitzung im Dezember 2022 beantragt worden war. Es sei eine tolle Idee daraus entstanden. Der Vorgehensvorschlag von Herrn Bürgermeister Dr. Fendt, auszuschreiben und zu schauen, wie das Konzept realisiert werden könne, sei sicherlich ein guter Vorschlag. Er fragte nach dem Gewerbebetrieb in der Nordostecke des Gebietes, der zukünftig mitten in diesem Quartier liege. Seine Fraktion wollte wissen, warum diese Gewerbefläche bei der Lärmuntersuchung nicht berücksichtigt wurde, sondern nur der Verkehrslärm. In einer Anfrage habe er gebeten, diesen Sachverhalt bis zur heutigen Sitzung zu prüfen, da es seiner Meinung nach ein Problem darstellen könne, wenn ein Gewerbetrieb mitten in einem Wohngebiet liege.

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte, dass man dies im Rahmen des Verfahrens mit der Träger- und der Bürgerbeteiligung klären werde, ggf. durch ein Gutachten.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, man sollte in den Beschlussvorschlag aufnehmen, dass die Verwaltung beauftragt werde, an dem vorgeschlagenen Standort eine Festsetzung zu finden, die vergleichbare oder ähnliche Projekte möglich mache. Man müsse auch prüfen, wenn man eine Gemeinbedarfsfläche festsetze, ob das so überhaupt funktioniere. Die sei ein Auftrag an die Verwaltung.

Stadtrat Michael Schrodi sagte, dass er das Konzept gelungen finde. Man müsse sich bei der Erstellung des Bebauungsplanes Gedanken machen, wie man mit dem Grundstück verfahre, welches man für die Stadt zur Errichtung eines Kindergartens herausnehmen wollte.

Bürgermeister Dr Fendt informierte das Gremium darüber, dass die Festsetzung Gemeinbedarfsfläche die planungsrechtliche Grundlage für einen Kindergarten schaffe. Davon sei vollkommen zu trennen wer Eigentümer sei oder wer es mache. Es sei genauso denkbar, dass die Stadt später mit jemanden einen Vertrag machen, den Kindergarten von jemand anderen bauen lasse und ihn dann zu mieten. Heute gehe es nur darum, für den Bebauungsplan die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen, dass man später, wenn ein Bauantrag für einen Kindergarten komme, diesen genehmigen dürfen. Ein Ärztehaus sei keine Gemeinbedarfsfläche. Momentan könne man einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan oder ähnliches für dieses Teilstück machen.

Stadtrat Bernhard Jüstel sagte, ihm gehe es um den Block Rosenstraße 16-18 in der Südostecke des Planungsgebiets. Wie weit sei der Bestand gesichert, was werde mit einer Sanierung oder fließe es mit in die Projektierung dieser Flächen.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, ein Bebauungsplan habe mit dem Bestand nichts zu tun. Das heiße, dass alles was genehmigt sei vom Bebauungsplan unberührt bleibe.

Stadtrat Franz Josef Niebling wollte nicht mehr vertagen, um nicht wieder sechs Wochen zu verlieren. Man solle die Festsetzungen im Bebauungsplan so anpassen, dass so ein Konzept reinpasse, dann könne man es so verabschieden und hätte sechs Wochen gewonnen.

Bürgermeister Dr. Fendt meinte, man brauche um in das Verfahren zu gehen eine Planungsgrundlage für das Landratsamt. Er meine, es sei nicht Aufgabe eines Investors Planungen zu machen, sondern die Vorgaben gebe der Bauausschuss.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte abschließend, dass der Planer jetzt genau wisse, was er einarbeiten müsse. In der ersten Sitzung nach den Sommerferien könne man diese Planung vorstellen. Ein Investor sei nicht befugt, Bebauungspläne zu machen, vor allem wenn noch nicht geklärt sei, welcher Projektträger das Projekt umsetze.

Beschluss:

„Die Verwaltung wird beauftragt, eine Festsetzung im Rahmen des Entwurfes zu finden, die vergleichbare Projekte an diesem Standort möglich machen.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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4.

Umwidmung des bestehenden Fußweges zwischen der Lohengrinstraße und der Handfeldstraße in einen Fußweg mit Zusatzzeichen für Radfahrer

Sachverhalt:

In der Sitzung des Bau- und Werksausschusses am 03.07.2023 wurde dem Antrag der SPD-Fraktion zugestimmt, den Fußweg zwischen der Handfeldstraße und der Lohengrinstraße in einen kombinierten Geh- und Radweg umzuwidmen.

Ein gemeinsamer Geh- und Radweg muss innerorts eine Breite von 2,50 m aufweisen. Diese Anforderung ist mit einer Breite von 2,80 m erfüllt.

Ein gemeinsamer Geh- und Radweg, der durch das Zeichen 240 StVO gekennzeichnet wird, ist für Radfahrer benutzungspflichtig. (StVO Anlage 2 zu § 41, Absatz 1, Vorschriftszeichen).

Dies wird hier nicht als sinnvoll angesehen.

Stattdessen soll das Zusatzzeichen 1022-10 StVO, Radfahrer frei“ unter dem bestehenden Zeichen 239 StVO „Gehweg“ angebracht werden.

Damit wird Radfahrern die Benutzung eines Gehweges erlaubt. Der Fußgängerverkehr darf dabei weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten, er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. (Anlage 2 laufende Nummer 18 StVO).

Der Fußweg „Lohengrinstraße“, Fl. Nr. 1798, mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ wird durch Ergänzung der weiteren Widmungsbeschränkung „Radfahrer frei“ umgewidmet.

Diskussion:

Nach Vorstellung des Tagesordnungspunktes schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Die Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ des auf der Fl. Nr. 1798 verlaufenden Weges „Lohengrinstraße“ wird ergänzt durch die Widmungsbeschränkung „Radfahrer frei“. Anfangs- und Endpunkt des Weges ändern sich dadurch nicht. Der Anfangspunkt liegt an der Abzweigung vom Feldweg Fl. Nr. 1782/2, der Endpunkt an der Einmündung Lohengrinstraße, Fl. Nr. 1796. Die Länge von 0,029 km bleibt bestehen. Straßenbaulastträger ist die Stadt Weißenhorn.

Eine entsprechende Beschilderung wird nach der öffentlichen Bekanntmachung veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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5.

5.1.

Anfragen der Stadträte

Anfrage Stadtrat Herbert Richter

Stadtrat Herbert Richter bedankte sich für die Bekanntgabe über die Verlegung der Leerrohre für Glasfaser und für die schnelle Umsetzung und den termingerechten Abschluss der Baumaßnahme in der Daimlerstraße. Er bittet darum, den Dank auch an das ausführende Bauunternehmen weiterzugeben.

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5.2.

Anfrage Stadtrat Ulrich Fliegel

Stadtrat Ulrich Fliegel sprach die Parksituation in Attenhofen, betreffend die Witzighauser Straße und die Römerstraße bis zur Kreuzung St.-Lorenz-Straße an. Dort sei die Parksituation inzwischen etwas eskaliert. Immer mehr Autos parken an der Straße entlang, die die Hauptverkehrsader für land- und forstwirtschaftliche Maschinen sei. Vor allem jetzt in der Erntezeit sei ein Durchkommen teilweise gar nicht mehr möglich. Von anfangs zwei, drei Autos, seien es mittlerweile ganz viele. Die Leute, die die Straße benutzen müssen, sei es mit ihren landwirtschaftlichen Maschinen oder auch Lkw’s, haben Schwierigkeiten beim Durchkommen und bei Gegenverkehr gebe es Probleme beim Ausweichen und Zurückfahren. Er regte an, seitens der Verwaltung ein Parkverbot auszusprechen, damit diese Straße frei bleibe.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte zu, den Sachverhalt aufzunehmen und an den entsprechenden Sachbearbeiter zur Prüfung und Kontrolle weiterzuleiten.

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5.3.

Anfrage Stadtrat Bernhard Jüstel

Stadtrat Bernhard Jüstel ging darauf ein, dass die Toiletten im Bahnhofsgebäude momentan von der Stadt gereinigt werden. Er hatte auch ein Gespräch mit dem Eigentümer. Die Toiletten seien in einem sehr miserablen Zustand bzw. sehr verunreinigt. Die Verwaltung solle doch bitte öfter nachschauen und veranlassen, dass eine Reinigung zwei- oder dreimal täglich erfolge, damit die Toiletten auch benutzbar seien. So lange keine Gaststätte betrieben werde, solle man darauf ein besseres Augenmerk haben.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, er lasse klären, wer für die Kontrolle zuständig sei.

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5.4.

Anfrage Stadtrat Gunther Kühle

Stadtrat Gunther Kühle ging auf seine gestern gestellte Anfrage bezüglich des Nepomukbrunnens ein und bedankte sich bei der Stadtbaumeisterin Frau Graf-Rembold für die schnelle Umsetzung. Der Brunnen sei mittlerweile bereits abgedeckt. Er wollte wissen, ob die Schäden am Brunnen aufgenommen wurden bzw. gleich repariert werden. Zwei Düsen seien durch die Klettergerüstspielerei aus der Säule herausgebrochen. Es wäre schön, wenn der Brunnen noch dieses Jahr wieder mit Wasser befüllt werden könnte.

Bürgermeister Dr. Fendt erklärte, dass zumindest die Schäden aufgenommen wurden. Zur Umsetzung könne er nichts sagen.