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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 32/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

1.1.

Bekanntgaben - Änderung der Behandlung der Reihenfolge der Tagesordnung

Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte zu Beginn der Stadtratssitzung mit, dass der nichtöffentliche Tagesordnungspunkt 2 als erster Tagesordnungspunkt behandelt wird und der öffentliche Teil der Sitzung hierfür unterbrochen werde.

Nach der Behandlung des nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes 2 wird mit der Tagesordnung in der regulären Reihenfolge fortgefahren.

Stadtrat Ritter war zum Zeitpunkt der Bekanntgabe nicht im Sitzungssaal. Er trat der Sitzung des Stadtrates erst zum öffentlichen Tagesordnungspunkt 3, um 19 Uhr bei.

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1.2.

Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Schrodi aus der Sitzung des Stadtrates vom 17.06.2024 - Sammelausschreibung Feuerwehr

Zweite Bürgermeisterin Lutz gab zur Anfrage von Stadtrat Schrodi aus der Sitzung des Stadtrates vom 17.06.2024 bekannt, dass eine Umfrage vom Kommandanten Thuro bei den umliegenden Gemeinden ergeben hat, dass nur noch die Stadt Senden ein Feuerwehrfahrzeug beschaffen möchte (ebenfalls ein HLF 20). Die Beschaffung wird dort von dem 2. Kommandanten betreut. Auf Nachfrage teilte dieser mit, dass die Beschaffung erst in ca. einem Jahr geplant ist. Eine gemeinsame Ausschreibung mit der Stadt Senden würde die Ausschreibung der Stadt Weißenhorn somit um ein weiteres Jahr verzögern. Da die Beschaffung des HLF 20 für die Stadt Weißenhorn dringlich sei, wird eine Sammelausschreibung mit der Stadt Senden nicht empfohlen.

Mit der Durchführung der Ausschreibung wurde am 26.06.2024 ein Planungsbüro beauftragt. Der Zuwendungsantrag wurde an die Regierung von Schwaben versendet.

Stadtrat Ritter war zum Zeitpunkt der Bekanntgabe nicht im Sitzungssaal. Er trat der Sitzung des Stadtrates erst zum öffentlichen Tagesordnungspunkt 3, um 19 Uhr bei.

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1.3.

Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Dr. Bischof aus der Sitzung des Stadtrates vom 17.06.2024 - Ausschreibung der Bestattungsdienstleistung

Zweite Bürgermeisterin Lutz gab auf die Anfrage von Stadtrat Dr. Bischof aus der Stadtratssitzung vom 17.06.2024 zur Ausschreibung der Bestattungsdienstleistungen bekannt, dass der Versand der Angebote an die Bestatter am 12.04.2024 erfolgte. Die Angebotsabgabefrist wurde auf den 17.05.2024 festgelegt. Die Angebotsfrist betrug somit 35 Kalendertage. Nach § 13 UvgO müssen die Fristen ausreichend bemessen sein. Im Unterschwellenbereich ist jedoch keine Frist vorgeschrieben. Im Oberschwellenbereich liege die Frist bei einer beschränkten Ausschreibung bei 30 Kalendertagen, daran könne man sich orientieren.

Stadtrat Ritter war zum Zeitpunkt der Bekanntgabe nicht im Sitzungssaal. Er trat der Sitzung des Stadtrates erst zum öffentlichen Tagesordnungspunkt 3, um 19 Uhr bei.

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2.

Einrichtung eines Ordnungsdienstes in Weißenhorn

Präsentation des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz wegen Einrichtung eines gemeinsamen Ordnungsdienstes

SR 87/2024

Sachverhalt:

Am 29.08.2022 wurde im Ferienausschuss beschlossen, dass die Stadt Weißenhorn mit der Planung für die Einrichtung eines Ordnungsdienstes beginnen soll.

Im Rahmen der Sitzung wurde angeregt, ob ein Ordnungsdienst, wie auch bei der Kommunalen Verkehrsüberwachung, im Rahmen eines Zweckverbandes mit mehreren Kommunen organisiert werden könnte.

Dies wurde zwar nicht so in den Beschluss aufgenommen, aber von Bürgermeister Dr. Fendt im Nachgang der Sitzung der Verwaltung als Arbeitsauftrag weitergegeben.

Die Verwaltung hat daraufhin mit der damaligen Geschäftsleiterin des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Kontakt aufgenommen und den Vorschlag vorgebracht sowie die weitere Vorgehensweise besprochen.

Die Geschäftsleiterin war von der Idee sehr angetan, da auch in Illertissen bereits über die Einrichtung eines Ordnungsdienstes nachgedacht worden war.

Weiterhin wurde erörtert, dass es sinnvoller ist, den Ordnungsdienst in den bestehenden Zweckverband für die Kommunale Verkehrsüberwachung zu integrieren, als einen gesonderten Zweckverband für den Ordnungsdienst zu gründen.

Der bestehende Zweckverband verfügt bereits grundsätzlich über Personal, finanzielle Mittel und die Ausstattung, die dann ebenfalls für den Ordnungsdienst verwendet werden können. Selbstverständlich müsste nichtsdestotrotz eine entsprechende Aufstockung der vorgenannten Punkte für den Ordnungsdienst erfolgen.

Die Geschäftsleiterin sagte zu, die benötigten Informationen und Unterlagen für die Aufnahme des Ordnungsdienstes in den bestehenden Zweckverband vorzubereiten, sodass dies im Rahmen einer Präsentation dem Stadtrat in Weißenhorn dargestellt werden kann.

Da hierzu einige rechtliche sowie sachliche Voraussetzungen geprüft werden müssen, hat dies nun einige Zeit in Anspruch genommen.

Weiterhin fand zwischenzeitlich ein Wechsel des Geschäftsleiters des Zweckverbandes statt.

Die Verwaltung hat mit dem neuen Geschäftsleiter Herr Bachthaler Kontakt aufgenommen und den Sachverhalt besprochen.

Herr Bachthaler wird nun im Rahmen der heutigen Sitzung die Präsentation zum Thema „Kommunaler Ordnungsdienst“ vorstellen.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz führte in die Thematik ein. Sie begrüßte Herrn Bachthaler vom Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz und erteilte ihm das Wort zur Vorstellung einer Präsentation.

Zweite Bürgermeisterin Lutz betonte nochmals, dass es in der heutigen Sitzung nur um die Entscheidung gehe, ob die Einrichtung eines Ordnungsdienstes weiterverfolgt werden soll.

Stadtrat Schrodi sprach sich gegen die Einrichtung eines Ordnungsdienstes in Weißenhorn aus. Er befürchtet, dass hier kleinste Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden. Dies sei bereits in Großstädten ein Ärgernis. Bei Falschparken oder zu schnellem Fahren könne er die Ahndung durch Bußgelder nachvollziehen, nicht aber bei Kleinigkeiten, auf die man bisher durch mündliche oder schriftliche Ermahnungen hingewiesen habe. Stadtrat Schrodi sagte, wenn man jetzt beschließe, die Erweiterung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz weiter zu verfolgen, wäre dies aus seiner Sicht ein Schritt in Richtung Anschaffung eines solchen Ordnungsdienstes.

Zweite Bürgermeisterin Lutz stimmte zu, dass man zu diesem Thema geteilter Meinung sein könne. Es sei jedoch zu beachten, dass die Stadt Weißenhorn festlege, was durch den Ordnungsdienst kontrolliert werde.

Herr Bachthaler fügte hinzu, dass es nicht Aufgabe der Ordnungsbehörden ist, jede Zuwiderhandlung abzustrafen. Der Ordnungsdienst sei als Unterstützung der Bürger zu sehen und diese Unterstützung solle präventiv erfolgen. In welchen Bereichen der Ordnungsdienst tätig werden soll, müsse im Detail mit der Stadt Weißenhorn geklärt werden. Dazu gehöre auch die Unterstützung bei der Einhaltung von Satzungen.

Zweite Bürgermeisterin Lutz informierte den Stadtrat, dass man auch nicht vergessen dürfe, warum man sich mit diesem Thema überhaupt beschäftigt habe. Dies sei auf Wunsch und Anregung von Bürgerinnen und Bürgern geschehen. Diese würden der Stadtverwaltung immer wieder Missstände wie freilaufende Hunde im Park, wuchernde Hecken auf Gehwegen und Ähnliches melden. Für diese Fälle habe man sich dies überlegt, um auch das Ordnungsamt zu unterstützen.

Es folgten weitere Fragen der Stadträte, die von Herrn Bachthaler beantwortet wurden. Dabei kristallisierte sich heraus, dass der Ordnungsdienst für ein geordnetes Zusammenleben in Weißenhorn unterstützen soll und auch an „Brennpunkten“ wie dem Schillerpark für Ruhe sorgen könnte.

Stadtrat Niebling teilte mit, dass das Wichtigste sei, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in Weißenhorn sicher fühlen und somit eine hohe Aufenthaltsqualität und saubere Straßen haben. Stadtrat Niebling stellte noch eine konkrete Frage an Herrn Bachthaler. Er sagte, dass die Stadt Weißenhorn auch Bebauungspläne aufstelle, in denen bestimmte Regelungen über die Höhe von Zäunen oder die Höhe von Kniestöcken getroffen würden. Stadtrat Niebling fragte, ob das Ordnungsamt hier auch auf fehlerhafte Einfriedungen etc. hinweisen könne oder ob hier das Landratsamt Neu-Ulm zuständig sei?

Herr Bachthaler teilte mit, dass dieser Bereich nicht betroffen sei. Der Ursprung liege hier im Baurecht. Entsprechend wäre hier die Bauverwaltung vor Ort bzw. das Landratsamt Neu-Ulm zuständig.

Zweite Bürgermeisterin Lutz bestätigte, dass das Bauordnungsrecht auf Landkreisebene angesiedelt sei und die Ordnungswidrigkeit auch von dort entsprechend geprüft und verfolgt werden müsse.

Stadtrat Dr. Bischof bat Herrn Bachthaler nochmals zu erläutern, welche Satzungen und Verordnungen grundsätzlich in Frage kämen. Er geht auf die Ausführungen eines Vorredners ein. Es dürfe nicht darum gehen, alle Verordnungen und Satzungen, die es in der Stadt Weißenhorn gebe, zu überprüfen, sondern sich auf die relevanten zu konzentrieren, die eben zu besonderen Problemen führten. Seines Wissens gebe es z.B. bei der Umsetzung der Friedhofssatzung keine Probleme, vielleicht aber bei der Grünanlagensatzung oder auch bei der Plakatierungsverordnung. Hier müsse sich die Verwaltung Gedanken machen, wo sie Unterstützung benötige. Es wäre ein sehr interessantes Angebot für die Stadt, dies alles auszuprobieren, ohne gleich eigenes Personal dafür einstellen zu müssen und auch ohne, dass die Stadt Weißenhorn eigenes Personal damit belasten müsse. Man könnte zwar den städtischen Bauhof losschicken, aber dies wäre auch keine angenehme Aufgabe. Es sei fraglich, ob dies eine Aufgabe sei, die unsere Bauhofmitarbeiter erledigen sollten. Stadtrat Dr. Bischof stimmte seinem Vorredner zu, dass es nicht darum gehe, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die gegen das Gesetz verstoßen, sondern vor allem die, die darunter leiden würden. Wenn der Stadtrat der Meinung sei, dass die Satzungen und Verordnungen überhaupt nicht überprüft werden sollen und dies auch noch öffentlich erklärt werde, dann müsse man sich fragen, wer sich noch an die Satzungen halte. Es gehöre leider dazu, dass das, was formuliert und vorgegeben sei, auch kontrolliert werde, so schade das auch sei, aber ganz vermeiden könne man das nicht. Stadtrat Dr. Bischof sprach sich deshalb dafür aus, die für die Stadt Weißenhorn relevanten Satzungen und Verordnungen in einem kleineren Kreis weiter zu verfolgen und zu diskutieren. Stadtrat Dr. Bischof stellte die Frage an Herrn Bachthaler, ob es auch andere Kommunen gebe, die grundsätzlich daran interessiert seien, in diesen Ordnungsdienst mit dem Zweckverband als Dienstleister einzusteigen oder ob die Stadt Weißenhorn neben der Stadt Senden, die das selbst macht, derzeit die einzige Kommune sei.

Herr Bachthaler antwortete, dass der Zweckverband Kommunale Verkehrs-überwachung Iller-Roth-Günz derzeit keine Gespräche mit anderen Kommunen führe, wenn es um die Übernahme des Ordnungsdienstes gehe. Er könne nicht sagen, wie es sich entwickeln würde, wenn die Stadt Weißenhorn hier Vorreiter wäre. Es sei oft so, dass die eine oder andere Kommune auch Interesse zeige und deshalb sei dies auch für den Zweckverband Neuland. Dies müsse gemeinsam mit der Stadt Weißenhorn entwickelt und ausgearbeitet werden.

Nach einer weiteren Diskussion ließ zweite Bürgermeisterin Lutz über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss:

„Die Erweiterung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz um die Einrichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes soll weiterverfolgt werden.“

Stadtrat Ritter war während der Abstimmung des Tagesordnungspunktes nicht im Sitzungssaal. Er nahm erst ab 19 Uhr zum öffentlichen Tagesordnungspunkt 3 an der Sitzung des Stadtrates teil.

Abstimmungsergebnis: 15:4

Der Beschluss wurde mit 15 Stimmen angenommen.

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3.

Änderung der Friedhofsgebührensatzung zum 01.08.2024

SR 85/2024

Sachverhalt:

In diesem Jahr wurde der BKPV (Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) wieder beauftragt, die Friedhofsgebühren neu zu kalkulieren. Der aktuelle Kalkulationszeitraum war von den Jahren 2021 bis 2023.

Die neue Gebührensatzung ist der Anlage beigefügt, wobei die Gebühren aus dem Gutachten des BKPVs übernommen wurden. Die neue Gebührensatzung muss zum 01.08.2024 in Kraft treten, da auch der Vertrag über die Erbringung von Friedhofsdienstleistungen zu diesem Zeitpunkt in Kraft tritt. Da sich die Gebühren der Friedhofsdienstleistungen erhöht haben, müssen auch die Gebühren in der Friedhofssatzung entsprechend angepasst werden.

Zudem wurde von der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle ein höheres Defizit im Bestattungswesen festgestellt. Dies ist auf den Beschluss der Stadtratssitzung aus dem Jahr 2021 zurückzuführen. Hier hat der Stadtrat die Gebühren für die allgemeinen Grabstätten um 20 % zu Gunsten der Gebührenzahler gesenkt. Daraus ergab sich ein noch höheres Defizit als in den vorherigen Jahren.

Die Mindereinnahmen betrugen in den Jahren 2021 bis 2023 dadurch insgesamt rd. 155 T€. Bei der vorhergehenden Gebührenkalkulation lagen die Mindereinnahmen nur bei rd. 60 T€. Auch die Benutzung der Leichenhäuser war in den letzten Jahren stark rückläufig. Des Weiteren gab es Mehrausgaben bei den Betriebs- und Unterhaltskosten.

Soweit ein Friedhof nicht nur zur reinen Bestattungszwecken dient, sondern auch Funktionen als sog. "öffentliches Grün" hat, kann dieser Kostenanteil aus der Kalkulation unberücksichtigt bleiben. Aufgrund des flächenmäßigen Anteils der Grünflächen sowie des Baumbestandes und der Durchgrünung der Friedhöfe wurden vom BKPV 32% der Kosten für Friedhofsanalgen und den Friedhofsunterhalt für die Funktion "öffentliches Grün" ausgegliedert. Dadurch wird den Gebührenpflichtigen entgegengekommen, da die Kosten nicht mitkalkuliert werden.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Stadtrat Dr. Bischof erinnerte daran, dass der Stadtrat beim letzten Mal beschlossen habe, die Gebühren 20 Prozent unter der Kostenkalkulation zu halten, um eine zu große Preissteigerung und eine Überforderung der Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. Man müsse sagen, dass man hier einen gewissen Teufelskreis habe. Durch die hohen Gebühren würden die Bürgerinnen und Bürger veranlasst, Gräber früher aufzulösen oder nur noch ein Urnengrab statt eines Erdgrabes zu wählen. Das führe dazu, dass es weniger Gräber und Grabflächen gebe, wodurch sich die eigentlich gleichbleibenden Kosten auf eine geringere Anzahl verteilen würden, was wiederum zu höheren Gebühren pro Grab führe. Anschließend beginne dieser Kreislauf wieder von vorne. Es sei zu beobachten, dass die Friedhöfe in der Kernstadt (Alter Friedhof und Waldfriedhof) immer mehr Lücken aufweisen, weil Gräber aufgelöst werden. Um dies nicht noch weiter zu beschleunigen, ist Stadtrat Dr. Bischof der Meinung, dass man auch diesmal 20 Prozent unter der Kostenkalkulation bleiben sollte. Im Kommunalabgabengesetz stehe, dass die Kommunen kostendeckende Benutzungsgebühren erheben sollen und nicht müssen. Bereits bei der letzten Kalkulation sei man hier 20 Prozent daruntergeblieben. Deshalb möchte Stadtrat Dr. Bischof beantragen, dass eben nicht kostendeckende Gebühren verlangt werden, sondern Gebühren, die 20 Prozent unter der Kostenkalkulation liegen.

Zweite Bürgermeisterin Lutz fragte, ob sich der Antrag nur auf die Erdgräber beziehe?

Stadtrat Dr. Bischof antwortete, dass dies wie beim letzten Mal beantragt werde.

Zweite Bürgermeisterin Lutz merkte zum Wort „soll“ im rechtlichen Sinne an, dass dies bedeute, dass man etwas tun müsse, es sei denn, es liege ein atypischer Einzelfall vor. In diesem Fall wäre der Grund für den Einzelfall die Subvention des Friedhofs.

Stadtrat Schrodi teilte mit, dass die Entwicklung auf dem städtischen Friedhof erschreckend sei. Es gebe viele Leerstände. Die Verwaltung sei doch dabei, ein Friedhofskonzept zu erstellen, dies hätte schon längst für den alten Friedhof geschehen sollen. Es sei immer versprochen worden, aber bisher sei nichts passiert. Jetzt müsse dringend gehandelt werden, genauso wie beim Friedwald. Diesen wollte man nach der Aussegnungshalle in Angriff nehmen. Außerdem sei die Kalkulation schwer nachvollziehbar. Ein anonymes Urnengrab sei hier mit geringeren Kosten aufgeführt als ein reguläres Urnengrab, obwohl das anonyme Urnengrab von der Verwaltung/Friedhofswärter vom Bauhof betreut werden müsse.

Zweite Bürgermeisterin Lutz erläuterte zur Kalkulation, dass 30 Prozent der Friedhofsfläche abgezogen werden, da dieser als öffentliches Grün gelte und somit nicht in die Kalkulation einfließe. Der Rest, wie Pflege, werde auf alle Gräber umgelegt, bei Gemeinschaftsgräber würden mit zusätzlichen Kostenstellen für die Pflege kalkuliert, dann werde nach Flächen gerechnet. Die Flächen seien bei einem Urnengemeinschaftsgrab mit 0,25 Quadratmeter natürlich deutlich kleiner als bei einem normalen Urnengrab oder Einzelgrab. Das addiere sich über die Fläche und die Anzahl der Nutzungsrechte. Man könne darüber streiten, ob das der richtige Faktor sei, aber der Bayerische Kommunale Prüfungsverband mache dies regelmäßig. Zum Thema Friedhofskonzept möchte sie Stadtbaumeisterin Graf-Rembold das Wort erteilen.

Frau Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass das Friedhofskonzept bereits erstellt wurde. Vor dem Neubau der Aussegnungshalle auf dem Waldfriedhof sei ein solches Konzept vorgelegt und vom Stadtrat beschlossen worden. Daran werde weitergearbeitet. Die Stadtverwaltung ging bisher davon aus, dass die Grabauflösungen nicht nur aus Kostengründen zunehmen, sondern dass sich auch die Bedürfnisse ändern. Die Bürgerinnen und Bürger fragen bewusst nach anonymen oder auch nicht anonymen Urnengrabfelder/wiesen. Gräber, bei denen die Angehörigen, die oft nicht vor Ort sind, keinen Pflegeaufwand haben. Die Stadtverwaltung denke hier über Lösungen nach. Stadtbaumeisterin Graf-Rembold stimmte Stadtrat Schrodi zu. Es würden tatsächlich viele Grabfelder aufgelöst. Dies betreffe vor allem auf dem Waldfriedhof die Grabfelder eins und zwei. Auch im Stadtfriedhof sei dies der Fall. Was man als Planungsidee habe, hier sei die Stadtbaumeisterin auch mit dem örtlichen Bestattungsunternehmen in Kontakt, sich hier ein Planungsraster zu überlegen, da man Bestandsgräber habe, die sich nicht auflösen. Es gebe Gräber, die sich wahrscheinlich die nächsten 50 Jahre nicht auflösen werden, da es sich um Traditionsfamilien in Weißenhorn handele. Dazwischen sei es schwierig zu planen. Man habe die unausgereifte Idee entwickelt, für die es auch noch kein Angebot gebe, dass man versuche, dazwischen Grabfelder anzulegen, zum Beispiel mit quadratischen Natursteinen, die gemäht werden können. Diese seien einem anonymen Grab ähnlich, jedoch habe man die Möglichkeit, diese Steine ohne Stelen mit Namen zu verlegen. So könnten leere Flächen auf dem Friedhof aktiviert werden. In Babenhausen gebe es beispielsweise die Möglichkeit der Baumbestattung, was ihres Wissens nach sehr gut angenommen werde. Man habe auf dem Friedhof Bäume, welche für solch einen Zweck genutzt werden könnten. Allerdings sei die Kapazität stark begrenzt. Nach altem Konzept sehe dieses vor, dass sich jeder in Weißenhorn bestatten lassen könne. Stadtbaumeisterin Graf-Rembold meint, dass dies immer noch so sei. Man könne die Grabstellen nicht begrenzen und einen Friedhofstourismus auslösen, wegen der wenigen Bäume, die es gebe. Man müsse sich überlegen, ob man das so handhaben wolle. Den Friedhof zu erweitern sei eine Möglichkeit, aber damit könne man das Aussterben der Friedhöfe nicht verhindern.

Zweite Bürgermeisterin Lutz bestätigte, dass es wichtig sei, hier die örtlichen Bestatter mit einzubeziehen, um einen gangbaren Weg zu finden.

Beschluss:

„Die Friedhofssatzung wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen und tritt zum 01.08.2024 in Kraft. Dabei werden die Gebühren der allgemeinen Grabstätten um 20 Prozent reduziert.“

Abstimmungsergebnis: 16:4

Der Beschluss wurde mit 16 Stimmen angenommen.

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4.

Fachbereich 4: Vergabe zur Umsetzung des Ausgleichsflächenkonzeptes "Naturnahe Verlegung des Osterbaches"

SR 89/2024

Sachverhalt:

Nachdem die Umsetzung des Ausgleichsflächenkonzeptes Osterbach im Jahr 2022 aufgrund zu hoher Kosten zunächst gestoppt wurde, wurde das Ingenieurbüro LARS consult beauftragt, nach Möglichkeiten zur Kostensenkung zu suchen.

Das Büro legte im September 2022 eine neues bepreistes Leistungsverzeichnis vor, wonach eine Kostenreduzierung um rd. 70.000 € brutto erreicht werden konnte. Grund dafür war die Erhöhung des Oberbodenauftrags im Bereich der Wälle von 50 cm auf 70 cm, so dass keine weiterführende Verwertung des Oberbodens erforderlich ist.

In der Sitzung des Stadtrates am 13.02.2023 schlug die Verwaltung im Hinblick auf die immer noch hohen Kosten vor, durch Trennung der elf Ausgleichsflächen in zwei sinnvoll umzusetzende Pakete die Kosten auf einen längeren Zeitraum zu verteilen. Diesem Vorschlag folgte der Stadtrat mit dem Beschluss, das Paket 1 im Frühsommer 2024 auszuschreiben und im Herbst desselben Jahres umzusetzen. Das Paket 2 soll im Frühsommer 2026 ausgeschrieben und im anschließenden Herbst umgesetzt werden.

Das Planungsbüro legte für das Paket 1 ein aktuelles Leistungsverzeichnis mit einer Kostenschätzung in Höhe von 401.466,05 € brutto vor.

Das Paket 1 wurde nun im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben.

Insgesamt wurden 16 Firmen angefragt, von denen 4 ein Angebot abgegeben haben:

Bieter

Angebotssumme brutto

Firma 1

407.424,52

Firma 5

677.124,03

Firma 13

339.656,70

Firma 15

594.946,57

Die Angebote wurden vom Planungsbüro inhaltlich und rechnerisch geprüft. Von der Firma 13 und Firma 1 wurde eine Aufklärung des Angebotsinhalts gemäß

§ 15 VOB/A erbeten, um Zweifel an der Angemessenheit der Preise auszuräumen.

Von beiden Bietern ging eine entsprechende Erklärung ein. Diese liegt der Verwaltung vor.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Stadträtin Kuderna-Demuth erkundigte sich, warum für die Herstellung der ökologischen Ausgleichsfläche Schnellbegrüner verwendet werden. Es sei üblich, auf die natürliche Ansiedlung von Pflanzen zu setzen.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass sie diese Frage gerne an die zuständigen Sachbearbeiter weiterleiten werde. Sie könne jedoch mitteilen, dass eine schnellstmögliche Begrünung vorgesehen sei. Der natürliche Prozess der Ansiedlung der Pflanzen benötige natürlich eine gewisse Zeit, die man durch den Einsatz der Schnellbegrüner unterstützen wolle.

Zweiter Bürgermeister Lutz teilte mit, dass diese Information gerne nachgereicht werde.

Beschluss:

Die Firma 13 wird auf der Grundlage des am 19.06.2024 abgegebenen Angebotes in Höhe von 339.656,70 € brutto mit der Umsetzung des Ausgleichsflächenkonzeptes Osterbach „Paket 1“ ab Herbst 2024 beauftragt.

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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5.

Jahresrechnung der Stadt Weißenhorn für das Haushaltsjahr 2023

SR 86/2024

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung bildet das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Stands des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nach.

Bei der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik besteht die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung. Der Jahresabschluss beziehungsweise die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht (vgl. Anlage 1) zu ergänzen. (Art. 102 Abs. 1 S.1 u. S.3 GO).

Der Jahresabschluss umfasst den kassenmäßigen Abschluss und die Haushaltsrechnung (§ 77 Abs. 1 KommHV-K).

Der Jahresrechnung sind beizufügen

  1. Eine Vermögensübersicht (Anlage 4)
  2. Eine Übersicht über die Schulden und Rücklagen (Anlagen 2, 2a und 3)
  3. Ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht (Anlagen 6g, 6h und 6i)
  4. Ein Verzeichnis der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder (Anlagen 8a u. 8b)
  5. Ein Rechenschaftsbericht (Anlage 1)

Ziel der Jahresrechnung ist es den Nachweis des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes und der Veränderungen von Vermögen und Verbindlichkeiten darzustellen. Aus der Rechnungslegung wird ersichtlich wie der Haushaltsplan im Haushaltsjahr ausgeführt wurde und welche Einnahmen und Ausgaben angeordnet und geleistet wurden und ob die Planansätze zur Aufgabenerfüllung ausreichten oder ob zusätzliche Mittel bereitgestellt werden mussten. Außerdem weist sie das Ergebnis der Haushaltswirtschaft – Überschuss oder Fehlbetrag – aus, um darzustellen, ob der im Haushaltsplan vorgegebene Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben im Vollzug des Haushalts eingehalten wurde.

Die Jahresrechnung samt Anlagen bildet das Gegenstück zur Haushaltssatzung.

Hinsichtlich der ausführlichen Darstellung des Ergebnisses wird auf den beigefügten Rechenschaftsbericht 2023 samt Anlagen verwiesen.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz leitete in den vorliegenden Sachverhalt ein und übergab Stadtkämmerer Konrad das Wort zur Vorstellung. Anschließend folgte eine kurze Diskussion.

Stadtrat Richter sagte, dass der vorgelegte Jahresabschluss auf der Einnahmenseite durchaus positiv sei und auf der anderen Seite insbesondere die Finanzausstattung der Stadt betreffe. Auf der anderen Seite müsse man aber auch sehen, dass man auf der Ausgabenseite den Anforderungen hinterherhinke. Die Planungen, die man Anfang des letzten Jahres gemacht habe, seien auf der Seite des Vermögenshaushaltes im Bereich der Investitionen dramatisch. Ein Thema, das Stadtrat Richter bei den Haushaltsberatungen immer wieder anspreche, sei der Punkt der Bauunterhaltung. Hier habe man im letzten Jahr einen sehr hohen Ansatz geplant und man sehe, dass man in der Praxis tatsächlich rund zwei Millionen Euro umsetzen könne. Das sei im letzten Jahr noch weniger gewesen. Stadtrat Richter ist der Meinung, dass man hier das Augenmerk darauflegen sollte, von zwei Seiten betrachtet, sind die Planungen wirklich so realistisch oder wie kann man das auch umsetzen. Oder ist dies so, dass das insgesamt diesem Bedarf nicht gerecht werden kann? Stadtrat Richter möchte darauf hinweisen, dass der Bauunterhalt durchaus wichtig sei, hier gehe es in erster Linie um den Werterhalt der geschaffenen Einrichtungen, diese müssten gepflegt und entsprechend im Wert erhalten werden. Die Finanzzahlen seien gut, wenn man dies betrachte. Bei den Rücklagen habe man ein Delta von 15 Millionen Euro zwischen Planung und tatsächlicher Ausführung, das sei ein gewisser Puffer für die Zukunft. Stadtrat Richter wies jedoch darauf hin, dass Stadtkämmerer Konrad in seinem Sachbericht dargelegt habe, dass es viele Aufgaben gebe, die man auch vor sich herschiebe und die deshalb noch auf die Stadt Weißenhorn zukommen werden. Es werde in den nächsten Jahren spannend sein, all diese Dinge umzusetzen.

Stadtrat Dr. Bischof möchte auf zwei Punkte eingehen. Es werde immer so sein, dass Beträge in den Haushalt eingestellt werden müssen, damit sie zur Verfügung stehen, die dann aber aus irgendwelchen Gründen nicht voll ausgeschöpft werden können. Man könne nicht weniger in den Haushalt einstellen und mehr ausgeben, das sei nicht zulässig. Es können nur Mittel im Rahmen des Budgets ausgegeben werden. Insofern sei es klar, dass man das einstelle, was passieren könne. Dies sei weder der Verwaltung noch dem Stadtrat vorzuwerfen. Natürlich sei man bemüht, einen realistischen Haushalt aufzustellen. Der zweite Punkt, auf den Stadtrat Dr. Bischof eingehen möchte, ist der Grund für die hohen Rücklagen. Dies sei nicht nur erfreulich, da man auch von der Substanz lebe. Viele Instandhaltungsmaßnahmen, zum Beispiel im Hochbau, im Tiefbau, konnten nicht angegangen werden und insofern gebe es einen gewissen Sanierungsstau in der Stadt. Deshalb seien diese Millionen nicht nur schön, sondern auch ein Zeichen dafür, dass man hier in den letzten Jahren zu wenig gemacht habe, so Stadtrat Dr. Bischof. Dieses Geld müsse in den nächsten Jahren dringend in die Hand genommen werden. Stadtrat Dr. Bischof erhofft sich durch Neueinstellungen im Fachbereich Planen und Bauen eine Verbesserung der personellen Situation, um solche Maßnahmen angehen zu können.

Alle Fraktionen und die zweite Bürgermeisterin Lutz bedankten sich bei Stadtkämmerer Konrad, der in der heutigen Sitzung seinen letzten Jahresabschluss vorlegte, für die langjährige gute Zusammenarbeit.

Anschließend ließ zweite Bürgermeisterin Lutz über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss:

„Der Stadtrat nimmt die Jahresrechnung 2023 für den städtischen Haushalt zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung.

Die in § 77 Abs. 2 KommHV genannten Unterlagen sind der Jahresrechnung als Anlagen beigefügt und werden ebenfalls zur Kenntnis genommen.“

Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht bereits durch frühere Beschlüsse des Stadtrates erfolgt ist, bzw. soweit sie nicht schon im Rahmen von Deckungskreisen und Sammelnachweisen gedeckt sind, hiermit nachträglich genehmigt (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO).

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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6.

Kindersportschule Weißenhorn (KISS) - finanzieller Verlauf des Jahres 2023

SR 98/2024

Sachverhalt:

Die Kindersportschule Weißenhorn soll gemäß dem Beschluss des Stadtrats vom 15.06.2015 jährlich einen Verwendungsnachweis bzw. eine Ein-/Ausgabenrechnung vorlegen.

Zum Stichtag 18.04.2024 werden insgesamt 491 Schülerinnen und Schüler von der Kindersportschule unterrichtet.

Die auswärtigen Schüler kommen aus nachfolgenden Wohnorten:

Im Laufe der Jahre ist die Schülerzahl stetig gestiegen, was für den herausragenden Erfolg der Kindersportschule Weißenhorn spricht. Die hohe Nachfrage nach dem sportlichen Angebot ist in einer immer digitaler werdenden Welt umso höher zu bewerten. Auffallend ist natürlich auch, dass das Kursangebot auch über die Stadtgrenzen hinaus sehr stark gebucht wird.

Die Auszahlung des jährlichen Zuschusses in Höhe von 25.000 € steht zusammen mit der Jugendförderung in den nächsten Wochen an.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt den Verwendungsnachweis der Kindersportschule für das Jahr 2023 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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7.

Fachbereich 1 - Vereinbarung über den Betrieb einer Einrichtung - Montessori

SR 88/2024

Sachverhalt:

Sowohl der Trägerwechsel im Montessori-Kinderhaus als auch die Umwandlung der Spielgruppe Schlawiner waren bereits Gegenstand eines Tagesordnungspunktes. Wie dort bereits dargestellt, gab es Überlegungen, die Kindergarten- und die Krippengruppe als eine Einrichtung zu führen. Die Verwaltung hat diese Überlegungen ausdrücklich befürwortet und unterstützt.

Auch der Träger hat sich nunmehr für den Betrieb beider Gruppen in einer Einrichtung entschieden, so dass eine Anpassung der bisher erstellten Betriebsvereinbarung erforderlich ist.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Die Stadt Weißenhorn erlässt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Vereinbarung über den Betrieb der Montessori-Kindertageseinrichtung.“

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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8.

Fachbereich 4 - Tektur der Baugenehmigung für das Feuerwehrgebäude an der Illerberger Straße, Freigabe der notwendigen Umsetzungsschritte

SR 96/2024

Sachverhalt:

Die Stadt hat eine Baugenehmigung für den Neubau eines Feuerwehrgebäudes an der Illerberger Straße erhalten. Der Bauauftrag an die Baufirma wurde bereits erteilt und der Baubeginn ist für Anfang Oktober geplant. Das Baugrundstück war vom Hochwasser der vergangenen Wochen nicht (relevant) betroffen, dennoch erscheint es sinnvoll, das Gebäude aus Sicherheitsgründen etwas höher über dem Gelände zu bauen, zumal auch Starkregenpläne zeigen, dass das Grundstück betroffen sein kann. Die geschätzten Mehrkosten für die Erhöhung des Gebäudes um ca. 15 bis 20 Zentimeter belaufen sich auf 100.000 bis 200.000 Euro. Für die Stellplätze ist ähnliches angedacht. Dies Kostenschätzung ist nur ein Richtwert, genaueres kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.

Die Höhersetzung erfordert eine Tektur der bestehenden Baugenehmigung. Ein Gespräch über den Ablauf des Genehmigungsverfahrens mit dem Landratsamt hat bereits stattgefunden. Es wurde festgestellt, dass, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich bei dem Hochwasserereignis um ein sogenanntes HQ 100 handelte, das Verfahren wahrscheinlich bis zum geplanten Baubeginn genehmigt werden kann. Man war sich aber einig, dass auf die angedachte Höherlegung das Bauprojekt ausgerichtet werden sollte.

Für die Umsetzung der Tektur muss das Einvernehmen der Stadt erteilt werden. Der Stadtrat muss weiter den Bürgermeister ermächtigen, die notwendigen Umsetzungsschritte zu beauftragen und die Mehrkosten zu genehmigen.

Durch die Erhöhung des Feuerwehrgebäudes wird ein zusätzlicher Hochwasserschutz gewährleistet, was insbesondere angesichts der jüngsten Hochwasserereignisse sinnvoll erscheint. Die Mehrkosten sind im Verhältnis zum zusätzlichen Schutz und der Sicherheit des Gebäudes gerechtfertigt.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Stadtrat Richter merkte an, dass der Beschluss unter Punkt 3 dahingehend geändert werden sollte, dass die notwendigen Mehrkosten für das Gebäude bis zu 200.000 Euro genehmigt werden.

Zweite Bürgermeisterin Lutz nahm diese Änderung auf.

Beschluss:

1.

Die Stadt erteilt ihr Einvernehmen zur Tektur der Baugenehmigung für das Feuerwehrgebäude, um dieses um ca. 15 bis 20 Zentimeter höher zu bauen.

2.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Umsetzungsschritte zu beauftragen, einschließlich der Einholung der erforderlichen Genehmigungen und der Beauftragung der Baufirma mit den entsprechenden Änderungen.

3.

Die erforderlichen Mehrkosten für das Gebäude in Höhe von bis zu 200.000 Euro werden genehmigt.

4.

Der Bürgermeister wird weiterhin ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Bauarbeiten planmäßig Anfang Oktober beginnen können.

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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9.

Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn – Kostenverfolgung Stand 27.06.2024

SR 95/2024

Sachverhalt:

Für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles wurden zwischenzeitlich 9 Gewerke ausgeschrieben und submissioniert. Die Gewerke ELT und HLKS werden erneut ausgeschrieben.

Die beiliegende Kostenverfolgung stellt den Stand der Auftragsvergaben dar.

Die Spalte 8 beziffert abgeschätzte eventuell anfallende sonstige Kosten als Sicherheitspuffer der bereits beauftragten Gewerke. Diese Kosten sind für anfallende Nachträge vorausschauend reserviert. Dieser Rückhalt beträgt 455.000,-€.

Die Spalte 12 stellt Kostenmehrungen und Minderungen ohne die Kostenpuffer aus Spalte 8 dar.

Zum aktuellen Stand stellt sich somit eine Gesamtkostenminderung in Höhe von 455.000,-€ + 275.055,09€ = 730.055,-€ für das Projekt dar.

Die Kosten der Auftragsvergaben und das Gesamtvolumen liegen innerhalb der Kostenberechnung vom 6.9.2023.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.

Stadtrat Amann merkte an, dass es zu früh sei, um von einer Gesamtkostenminderung zu sprechen, wenn ein Gewerk noch nicht abgeschlossen sei. Bei der vorliegenden Sitzungsvorlage handle es sich um eine Gesamtkostenentwicklung.

Zweite Bürgermeisterin Lutz bedankte sich für den Hinweis. Man werde dies bei künftigen Sitzungsvorlagen berücksichtigen.

Beschluss:

„Die Kostenverfolgung Stand 27.06.2024 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.“

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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10.

Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn- Vergabe Baumeisterarbeiten

SR 92/2024

Sachverhalt:

Für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles wurde die Ausschreibung des Gewerks 06 Baumeisterarbeiten submissioniert.

Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 mit 1.153.976,14 € brutto berechnet. Nach Berücksichtigung des BKI’s (Baukostenindex) wurden 1.222.522,32€ als vorausschauende Baukosten bis zur Vergabe veranschlagt.

Es wurden 5 Angebote eingereicht. Die Angebotspreise liegen zwischen 1.025.175,96 € brutto und 1.425.257,12 € brutto.

Bei der Prüfung der vorliegenden Angebote zeigte sich, dass bei einigen Angeboten Unterlagen zur Eignung nachgefordert werden müssen, um Ausschlussgründe nach VOB/A aufzuklären. Trotz Nachforderung mit einer angemessenen Frist liegen die erforderlichen Unterlagen bei einem Angebot nicht vollständig vor. Die fehlenden Unterlagen beziehen sich auf Nachweise hinsichtlich der Arbeiten von Spezialbeton.

Aufgrund der fehlenden Unterlagen ist das Angebot auszuschließen.

Nach Prüfung der vollständigen Angebote zeigt sich eine Unterschreitung von 5% der berechneten Kosten.

Die Verwaltung schlägt vor, das mindestnehmende Angebot zu beauftragen.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Der Auftrag für die Baumeisterarbeiten ergeht an den Bieter zum Bruttoangebotspreis von 1.161.246,86 €.“

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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11.

Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn- Vergabe Zimmererarbeiten Deckenbalken

SR 91/2024

Sachverhalt:

Für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles wurde die Ausschreibung des Gewerks 07 Zimmererarbeiten Deckenbalken submissioniert.

Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 mit 708.396,47€ brutto berechnet. Nach Berücksichtigung des BKI’s (Baukonstenindex) wurden 750.475,22€ als vorausschauende Baukosten bis zur Vergabe veranschlagt.

Es wurden 4 Angebote eingereicht. Die Angebotspreise liegen zwischen 511.263,82 € brutto und 734.854,13€ brutto.

Nach Prüfung der Angebote zeigt sich eine Unterschreitung von 28% der berechneten Kosten.

Die Verwaltung schlägt vor, das mindestnehmende Angebot zu beauftragen.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Der Auftrag für die Zimmererarbeiten Deckenbalken ergeht an den Mindestbieter zum Bruttoangebotspreis von 511.263,82€.“

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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12.

Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn- Vergabe ELT Leistungen

SR 94/2024

Sachverhalt:

Für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles wurde die Ausschreibung des Gewerks 009 –ELT Elektroanlagentechnik submissioniert.

Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 mit 1.638.537,78 € brutto berechnet. Nach Berücksichtigung des BKI’s (Baukonstenindex) wurden 1.735.866,92 € als vorausschauende Baukosten bis zur Vergabe veranschlagt.

Es gab 3 interessierte Bieter, jedoch wurden keine Angebote abgegeben. Die Ausschreibung wurde aufgehoben.

Derzeit werden die Unterlagen des Leistungsverzeichnisses überarbeitet und nach Abstimmung werden evtl. Leistungen separiert und extra ausgeschrieben, um diese für die Bieter möglichst attraktiver zu gestalten. (z.B. Schließanlage komplett als extra Gewerk, Blitzschutz)

Sobald die Unterlagen überarbeitet sind, werden die Ausschreibungen erneut veröffentlicht.

Die Submission wird voraussichtlich nicht im zeitlichen Rhythmus der Stadtratssitzungen möglich sein, deshalb erbittet die Verwaltung eine Freigabe des Zuschlags.

Der Zuschlag wird im Rahmen des Vergaberechts mit einer möglichen Kostenüberschreitung von maximal 20% erfolgen.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag/ die Aufträge für die ELT (Elektroanlagentechnik) Leistungen im Rahmen der Kostenberechnung mit einer Überschreitung von maximal 20% zu beauftragen.“

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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13.

Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn- Vergabe HLKS Leistungen

SR 93/2024

Sachverhalt:

Für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles wurde die Ausschreibung des Gewerks 012 -HLKS submissioniert.

Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 mit 749.840,66 € brutto berechnet. Nach Berücksichtigung des BKI’s (Baukonstenindex) wurden 794.381,20 € als vorausschauende Baukosten bis zur Vergabe veranschlagt.

Es gab 2 interessierte Bieter, jedoch wurden keine Angebote abgegeben. Die Ausschreibung wurde aufgehoben.

Derzeit werden die Unterlagen des Leistungsverzeichnisses überarbeitet und nach Abstimmung werden evtl. Leistungen separiert und extra ausgeschrieben, um diese für die Bieter möglichst attraktiver zu gestalten. (z.B. Lüftungsanlage als extra Gewerk)

Sobald die Unterlagen überarbeitet sind, werden die Ausschreibungen erneut veröffentlicht.

Die Submission wird voraussichtlich nicht im zeitlichen Rhythmus der Stadtratssitzungen möglich sein, deshalb erbittet die Verwaltung eine Freigabe des Zuschlags.

Der Zuschlag wird im Rahmen des Vergaberechts mit einer möglichen Kostenüberschreitung von maximal 20% erfolgen.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Beschluss:

„Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag/ die Aufträge für die HLKS Leistungen im Rahmen der Kostenberechnung mit einer Überschreitung von maximal 20% zu beauftragen.“

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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14.

Fachbereich 4 - Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn – Vergabe Aufzugsanlagen

SR 97/2024

Sachverhalt:

Für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles wird die Ausschreibung des Gewerks 0010 –Aufzugsanlagen vorgezogen. Dies ist erforderlich, um die Bodenanpassungen mit dem Hersteller der Aufzugsanlage zu klären.

Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 mit 148.440,60€ brutto berechnet. Nach Berücksichtigung des BKI’s (Baukonstenindex) wurden 157.257,97 € als vorausschauende Baukosten bis zur Vergabe veranschlagt.

Die Ausschreibung wird Anfang August submissioniert und liegt damit nicht im zeitlichen Rhythmus der Stadtratssitzungen, deshalb erbittet die Verwaltung eine Freigabe des Zuschlags.

Der Zuschlag wird im Rahmen des Vergaberechts mit einer möglichen Kostenüberschreitung von maximal 20% erfolgen.

Diskussion:

Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag für die Aufzugsanlage im Rahmen der Kostenberechnung mit einer Überschreitung von maximal 20% zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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15.1.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Hochwasser

Stadtrat Dr. Bischof erkundigte sich, ob das vor zweieinhalb Jahren für Wallenhausen aufgelegte Förderprogramm für Hochwasserschutzmaßnahmen der Bürgerinnen und Bürger auch auf die Kernstadt und andere Ortsteile ausgeweitet werden könne.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold erläutert hierzu, dass in Wallenhausen genaue Einzelmaßnahmen pro Gebäude festgelegt wurden, was für andere Ortsteile nachträglich sehr aufwendig umzusetzen wäre und zunächst ein Konzept erstellt werden müsste, bevor eine Einbeziehung in ein Förderprogramm möglich wäre.

Stadtrat Dr. Bischof bittet dennoch um eine Prüfung dieser Frage.

Stadtrat Dr. Bischof fragte, welche Ergebnisse sich aus der Bürgermeisterdienstbesprechung zum Hochwasserschutz ergeben haben und wie Lösungen sowohl zum vorbeugenden als auch zum akuten Hochwasserschutz gefunden werden können, wobei insbesondere im vorbeugenden Hochwasserschutz eine Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, die an den Flussläufen liegen, erforderlich ist.

Zweite Bürgermeisterin Lutz bestätige, dass die Gemeinden sich über eine Zusammenarbeit austauschen möchten. Es gehe u. a. um Förderprogramme zur Erstellung von Sturzflutrisikomanagement. Hochwasserschutz ende nicht an Gemeindegrenzen, deshalb sei eine Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit essentiell.

Stadtrat Dr. Bischof bat darum, die Fragen zum Hochwasserschutz im Herbst in einer Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger durchzuführen bei der auch Experten vom Wasserwirtschaftsamt anwesend sein werden.

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15.2.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Risse in Straßen

Stadtrat Dr. Bischof fragte nach, wann die Risse in den städtischen Straßen mit Flüssigasphalt ausgebessert werden, wie dies in den letzten Wochen vom Staatlichen Bauamt auf den Staatsstraßen durchgeführt wurde, bevor sich die Risse im Winter durch den Frost vergrößern und aufplatzen.

Zweite Bürgermeisterin Lutz wird dies zur Klärung weiterleiten.

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15.3.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Grundstücksvergabe im Baugebiet Unterfeld

Stadtrat Dr. Bischof erkundigte sich, wann über die Vergabe der Grundstücke für die Gewerbeflächen im Baugebiet Unterfeld in Hegelhofen entschieden werde.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold erläuterte, dass bereits ein externer Berater mit der Vorprüfung beauftragt wurde und die Konzepte im Herbst dem Stadtrat vorgestellt werden sollen.