Der Bau- und Werksausschuss des Stadtrates der Stadt Weißenhorn hat am 29.07.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Am Marktsteig IV“ in Biberachzell gebilligt und beschlossen den Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Biberachzell: Flurstücke 1481, 1481/5 und 1481/6. Der Geltungsbereich geht aus dem nachfolgenden Planausschnitt von KOLB Ingenieure (Steinheim a. A.) vom 29.07.2024 hervor.
Planausschnitt Bebauungsplan „Am Marktsteig IV“, genordet, unmaßstäblich
Ziele und Zwecke der Planung:
Ziel der Planung ist die verträgliche Erweiterung der bestehenden Wohnbebauung, die Schaffung von Baurecht für ein Allgemeines Wohngebiet. Es soll ermöglicht werden, dass Einzel- und Doppelhäuser sowie Hausgruppen geschaffen werden können. Dabei sollen von Einfamilienhäusern bis zu kleineren Mehrfamilienhäusern unterschiedliche Wohnformen geplant werden können um den Bedarf an Wohnbauflächen zu decken. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung ist die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans erforderlich.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften bestehend aus zeichnerischem Teil, schriftlichem Teil und Begründung vom 29.07.2024, gefertigt von KOLB Ingenieure (Steinheim a. A.) mit Umweltbericht vom 29.07.2024 und Artenschutzrechtlicher Prüfung vom 27.09.2023, beides gefertigt vom Büro Zeeb & Partner (Ulm) in der Zeit vom
19.08.2024 - 23.09.2024 (je einschließlich)
im Internet auf der Homepage der Stadt Weißenhorn unter https://www.weissenhorn.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanung/bebauungsplaene sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ zugänglich.
Zudem werden die genannten Unterlagen des Entwurfs des Bebauungsplans im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Weißenhorn durch eine öffentliche Auslegung während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt.
Auslegungsort im Rathaus der Stadt Weißenhorn (Schlossplatz 1, 89264 Weißenhorn)
Zimmer 110, 1. Stock
Die Öffnungszeiten sind:
| Montag bis Freitag | von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Montag | von 15:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Donnerstag | von 14:00 Uhr - 17:30 Uhr |
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann kann in den Entwurf des Bebauungsplans Einsicht nehmen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauamt@weissenhorn.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere kann dies schriftlich auf postalischem Weg, telefonisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Weißenhorn, Fachbereich Planen und Bauen, erfolgen (Stadt Weißenhorn, Schlossplatz 1, 89264 Weißenhorn, Tel.: 07309 84-407).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Nach § 4 Abs. 2 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von den Planungen tangiert werden, zum Planentwurf eingeholt.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Fachgutachten
| - | Umweltbericht |
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| mit Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter: Naturraum, Boden/Geologie, Fläche/Unzerschnittener Raum, Wasser, Klima, Flora, Fauna, Landschaftsbild, Mensch/Erholung, Kultur-/Sachgüter. |
| - | Artenschutzrechtliche Einschätzung: |
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| mit Informationen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf planungsrelevante Tierarten |
| - | Untersuchungsbericht zusätzliche Erschließungsstraße, gefertigt von KOLB Ingenieure (Steinheim a. A.) |
| - | Verkehrstechnische Untersuchung, gefertigt von Modus Consult Ulm |
Umweltrelevante Stellungnahmen
Landratsamt Neu-Ulm: Naturschutz und Landschaftspflege, Immissionsschutz, Wasserrecht und Bodenschutz
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.