in der Fuggerhalle, Rue de Villescresnes 2, 89264 Weißenhorn
| Beginn: 19:00 Uhr | Ende: 21:36 Uhr |
Anwesend:
| Vorsitzender |
| Dr. Fendt, Wolfgang |
| Stimmberechtigtes Mitglied |
| Niebling, Franz Josef |
| Kühle, Gunther |
| Dr. Hogrefe, Günther |
| Lutz, Kerstin |
| Biberacher, Marcus |
| Schrodi, Michael |
| Hofmann, Philipp |
| Keller, Ernst Peter |
| Simmnacher, Christian |
| Niesner, Peter |
| Fliegel, Ulrich |
| Probst, Julia |
| Kempter, Jutta |
| Dr. Bischof, Jürgen |
| Ilg, Frank |
| Jüstel, Bernhard |
| Richter, Herbert |
| Schulz, Thomas |
| Janjanin, Silvia |
| Vogel, Werner |
| Ritter, Andreas |
| Hoffmann, Ulrich |
| Kuderna-Demuth, Susanne |
| Schriftführer/in |
| Zanker, Julia |
| Mitglied der Verwaltung |
| Dipl.-Verwaltungswirtin Müller, Melanie |
| Brandt, Roman |
| Graf-Rembold, Claudia |
| Konrad, Michael |
Abwesend:
| Amann, Johannes |
TAGESORDNUNG:
| 1. | Bekanntgaben | |
| 2. | Einrichtung eines Ordnungsdienstes in Weißenhorn Erfahrungsbericht der Stadt Senden | SR 105/2022 |
| 3. | Flächendeckender Glasfaserausbau in der Stadt Weißenhorn | SR 117/2022 |
| 4. | Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellsatzung - FabS) | SR 104/2022 |
| 5. | Fachbereich 1 - Stadtjugendpflege - Projektidee - Jugendmobil | SR 110/2022 |
| 6. | Fachbereich 1 - Vereinbarung über den Betrieb der Kindertageseinrichtung Eine-Welt-Kita | SR 111/2022 |
| 7. | Umsetzung Ausgleichsflächenkonzept "Gewässerausbau Osterbach" | SR 109/2022 |
| 8. | Jahresrechnung der Stadt Weißenhorn für das Haushaltsjahr 2021 | SR 114/2022 |
| 9. | Richtlinien für das kommunale Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern (Kommunales Wohnraumförderprogramm - KommWFP): Realisierung eines inklusiven Wohnprojekts in Kooperation mit dem Dominikus Ringeisen Werk; Schaffung von Wohnraum für Pflegekräfte der Stiftungsklinik | SR 85/2022 |
| 10. | Änderung der Vereinbarung zur Bezuschussung der Musikschule Weißenhorn e.V. durch die Stadt Weißenhorn und den Markt Pfaffenhofen | SR 107/2022 |
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Bürgermeister Dr. Wolfgang Fendt eröffnete um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Stadtrates und begrüßte die Mitglieder des Stadtrates sowie die Mitarbeiter der Verwaltung. Er stellte die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest und verwies darauf, dass die nichtöffentliche Niederschrift zur Einsicht ausliege und als genehmigt gelte, wenn bis zum Ende der Sitzung keine Einwände erhoben werden. Gegen die Niederschriften wurden keine Einwendungen erhoben, sie gelten somit als genehmigt.
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Zanker, Julia | Dr. Wolfgang Fendt |
Schriftführer /in | 1. Bürgermeister |
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| 1. | Bekanntgaben |
Zu Beginn der öffentlichen Sitzung gab Bürgermeister Dr. Fendt folgende Einsparmaßnahmen auf kommunaler Ebene bekannt:
| - | Objektbeleuchtung Rathaus, Oberes Tor und Kirche wird abgeschaltet |
| - | Beleuchtung Fuggerhalle wird derzeit geprüft, in welchem Umfang Abschaltung möglich ist |
| - | Abschaltung Betrieb Brunnen |
Grundschule Süd:
| - | Lüftung in Turnhalle kann von Zeitprogramm auf Bedarf-Betrieb durch Handtaster umgestellt werden | |
| - | Mobile Lüftungsgeräte in Klassenzimmer bräuchten nicht eingeschaltet werden, da saisonbeding Fenster-Lüftung möglich wäre | |
| - | Schulhaus ist bereits auf LED umgestellt. Turn- und Schwimmhalle ist noch die alte Beleuchtung - Umrüstung sinnvoll | |
| - | Bzgl. Absenkung der Raumtemperatur in Sport und Turnhallen: Mittel für die Erneuerung der Heizungssteuerung u. Lüftung für die Turnhalle wären im Haushalt eingestellt | |
| - | Derzeit noch in Abstimmung mit Schulleitung: | |
| • | Reduzierung der Raumtemperaturen | |
| • | Anpassung Betriebszeiten Heizung u. Lüftung | |
| • | Reduzierung der Temperatur in Fluren u. Treppenhaus | |
| - | Lückenlose Energie Verbrauchsaufzeichnung seit 2012 vorhanden | |
| - | Kampagne zur Sensibilisierung: | |
| • | Schüler u. Lehrer könnten durch Schilder darauf aufmerksam gemacht werden, z. B. Licht im Klassenzimmer, Lehrerzimmer u. Büro beim Verlassen auszuschalten. | |
| - | Baumaßnahmen: Schulgebäude ist in einem relativ guten, baulichen Zustand. Haustechnik in der Turnhalle ist noch Handlungsbedarf | |
| - | Thermometer zur Selbstkontrolle: Temperatur wird auf den vorhandenen CO2-Messgeräten angezeigt | |
Freibad
Momentan haben wir eine Wassertemperatur von 26 Grad. Die Heizung im Freibad schaltet sich nur ein, wenn die Wassertemperatur unter 24 Grad fällt. Seit Tagen ist die Heizung nicht im Betrieb, da die Sonne das Badewasser entsprechend dauerhaft aufheizt. Freibad ist an Nahwärmenetzwerk angeschlossen. Aus Sicht von Herrn Hörger ist momentan nichts zu veranlassen.
Andere Einsparmöglichkeiten werden bereits in ständiger Übung seit Jahren praktiziert, z. B.:
| - | Attraktionen abschalten, wenn nichts los ist oder |
| - | über Nacht einen reduzierten Pumpenbetrieb. |
Kleinschwimmhalle
- Badetemperatur könnte nach Rücksprache Herr Hörger bestimmt ein - zwei Grad eingespart werden. Fernwärmeanschluss.
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| 2. | Einrichtung eines Ordnungsdienstes in WeißenhornErfahrungsbericht der Stadt Senden | SR 105/2022 |
Sachverhalt:
In den letzten Jahren hat die Verwaltung festgestellt, dass vermehrt Beschwerden von Bürgern über Missstände bzw. Ordnungswidrigkeiten eingehen, z. B. Hundekot, nicht angeleinte Hunde, falsch oder gar nicht beschilderte Baustellen, Verunreinigungen im Stadtgebiet, Grünüberwuchs.
In vielen Fällen ist eine Ahndung des Verstoßes nur möglich, wenn der Verursacher unmittelbar „erwischt“ wird. Dies erfordert entsprechende Kontrollen vor Ort, was Aufgabe eines entsprechenden Ordnungsdienstes ist. Hierfür ist gesondertes Personal, wie beispielsweise bei der Kommunalen Verkehrsüberwachung, einzusetzen.
Die Stadt Senden hat vor einiger Zeit einen eigenen Ordnungsdienst eingerichtet, der sich genau um solche Angelegenheiten kümmert. Dies könnte als Orientierungshilfe für eine Einrichtung eines Ordnungsdienstes in Weißenhorn dienen. Daher kam der Vorschlag auf, dass die Stadt Senden ihre Erfahrungen dem Stadtrat Weißenhorn vorstellt.
Der zuständige Kollege in Senden, Herrn Sundarp, hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, dies in der heutigen Stadtratssitzung zu übernehmen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt gab bekannt, dass der Tagesordnungspunkt auf die Ferienausschusssitzung verschoben wird. Es fand keine Diskussion und keine Abstimmung statt.
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| 3. | Flächendeckender Glasfaserausbau in der Stadt Weißenhorn | SR 117/2022 |
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den vorliegenden Sachverhalt. Er gab bekannt, das Stadtrat Dr. Bischof im Vorfeld einen Antrag gestellt hat, dass der Tagesordnungspunkt nichtöffentlich behandelt werden soll. Bürgermeister Dr. Fendt bat ihn um Begründung.
Stadtrat Dr. Bischof ist der Meinung, dass das Thema grundsätzlich öffentlich beraten werden sollte. Allerdings sollte man über genauere Vertragsdetails im nichtöffentlichen Sitzungsteil diskutiert werden. Daraufhin soll die Öffentlichkeit und die Presse über die Entscheidung informiert werden.
Bürgermeister Dr. Fendt gab den Antrag von Stadtrat Dr. Bischof zur Abstimmung.
Antrag Dr. Bischof:
„Der Tagesordnungspunkt soll im nichtöffentlichen Teil behandelt werden.“
Abstimmungsergebnis: 15:9
Bürgermeister Dr. Fendt bat die Öffentlichkeit, den Sitzungssaal zu verlassen.
Bekanntgabe der Beschlussfassung in der nichtöffentlichen Beratung:
Beschluss:
Der Stadtrat verfolgt den flächendeckenden Glasfaserausbau in der Stadt Weißenhorn über die Glasfaser Weißenhorn GmbH umzusetzen. Zum derzeitigen Zeitpunkt soll die Vereinbarung mit der Deutschen Glasfaser nicht abgeschlossen werden.
Abstimmungsergebnis: 23:1
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| 4. | Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellsatzung - FabS) | SR 104/2022 |
Sachverhalt:
Die Stadt Weißenhorn ist Mitglied bei der AGFK Bayern e.V. und hat sich zur Aufgabe gemacht, die Bedürfnisse des Radverkehrs kontinuierlich zu verbessern und durch geeignete Maßnahmen den Radverkehrsanteil zu erhöhen. Neben der Stellplatzsatzung für Kraftfahrzeuge ist eine Regelung für Fahrräder mittlerweile in vielen Städten üblich.
Die AGFK fordert zum Erreichen der Vollmitgliedschaft den Beschluss einer Fahrradabstellsatzung um die sichere und ordnungsgemäße Abstellung für Fahrräder zu gewährleisten.
Die Verwaltung hat deshalb einen Entwurf einer Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellsatzung - FabS) erstellt. Entsprechend dem Anwendungsbereich regelt die Satzung die Pflicht zur Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder im gesamten Stadtgebiet.
Die Verwaltung bittet das Gremium um Zustimmung zur Satzung. Die Satzung gilt für Neubauten und Nutzungsänderungen, bestehende bauliche Anlagen stehen unter Bestandschutz. Einfamilienhäuser sind ausgenommen, da in dieser Hinsicht kein Regelungsbedürfnis besteht. Aufgrund der Platzverhältnisse wird der Altstadtbereich ausgenommen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den vorliegenden Sachverhalt. Er gab bekannt, dass eine Fahrradabstellsatzung eine Voraussetzung ist, damit die Stadt Weißenhorn eine fahrradfreundliche Kommune sein kann. Bei Geltungsbereich wurde der Altstadtbereich ausgeschlossen.
Bürgermeister Dr. Fendt bedankte sich bei Herrn Brandt und Herrn Drastik für die Ausarbeitung der Fahrradabstellsatzung.
Stadtrat Fliegel bedankte sich für die Ausarbeitung der Satzung, welche im letzten Jahr von Seiten seiner Fraktion beantragt wurde. Grund der Satzung war die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen. Wenn man eine Vollmitgliedschaft erreichen möchte, ist eine solche Satzung eine Voraussetzung. Es gibt für Autos vorgeschriebene Stellplätze. Zukünftig soll es bei größeren Neubauten Stellplätze für Fahrräder geben. Herr Fliegel bedanke sich bei Herrn Brandt und Herrn Drastik für die Ausarbeitung dieser Satzung.
Stadtrat Biberacher äußerte sich, dass dies eine Satzung ist, die niemand benötigt. Eine Satzung, die überall eingehalten wird. Er findet diesen Weg nicht gut und wird dagegen stimmen.
Stadträtin Kuderna-Demuth weist alle auf den einstimmigen Beschluss zur fahrradfreundlichen Kommune hin. Eine Konsequenz ist, dass heute über die Fahrradabstellsatzung beschlossen werden muss. Die Abstimmung über die Fahrradabstellsatzung ist die logische Konsequenz, dass die Stadt Weißenhorn fahrradfreundliche Kommune wird.
Stadtrat Kühle ist der Meinung, dass diese Satzung nicht zwingend notwendig ist. Einige Geschäfte in Weißenhorn hatten in der Vergangenheit schon das Problem, dass sie Autostellplätze ausweisen konnten. Mit dieser Satzung bindet man sich einen eigenen Klotz ans Bein. Woher kommen die Werte, welche in der Satzung aufgelistet sind? Gibt es hier eine Vergleichssatzung oder Erfahrungswerte?
Stadtrat Dr. Hogrefe sagte, dass Stadträtin Kuderna-Demuth es genau auf den Punkt gebracht hat. Man hat beschlossen, dass man Mitglied wird. Deshalb sollte heute die Satzung beschlossen werden.
Stadtrat Schrodi sagte, dass er sich nicht gegen die Satzung aussprechen möchte. Allerdings gibt es offene Punkte und Fragen, welche im Vorfeld abgestimmt und besprochen werden sollten. Stadtrat Schrodi stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, dass der Tagesordnungspunkt aufgrund Klärungsbedarf zurückgestellt wird.
Abstimmungsergebnis: 12:12
Stadtrat Schulz sagte, dass die Stellplätze werden im Kaufvertrag notariell beglaubigt und beurkundet.
Stadträtin Kuderna-Demuth machte darauf aufmerksam, dass man den Anlauf, fahrradfreundliche Kommune zu werden gefährdet, wenn die Satzung nicht beschlossen wird. Bis zum 15. November hat man Zeit, die Prioritätenliste abzuarbeiten. Man sollte sich die Entscheidung gut überlegen.
Herr Brandt sagte, dass die Satzung aufgrund einer Mustersatzung vom ADFC erstellt wurde.
Stadtrat Kühle ist der Meinung, dass man eine fahrradfreundliche Stadt ist. Es ist wichtig, dass man sich mit dieser Satzung auseinandersetzt und offene Fragen bespricht. Er kann einer Satzung nur zustimmen, wenn er dahintersteht.
Beschluss:
„Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügten Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (FabS) und deren Umsetzung.“
Abstimmungsergebnis: 18:6
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| 5. | Fachbereich 1 - Stadtjugendpflege - Projektidee - Jugendmobil | SR 110/2022 |
Sachverhalt:
Seit diesem Jahr sind die beiden Stellen der Stadtjugendpflege und der Streetwork besetzt, sodass mit der kommunalen Jugendarbeit gestartet werden konnte.
Die Schaffung von „Räumen“ ist eines der zentralen Themen in der Jugendarbeit. Deshalb soll als eine der ersten Projektideen der Stadtjugendpflege ein mobiler Treffpunkt für Jugendliche in Weißenhorn und den Ortsteilen geschaffen werden. Es soll als niederschwellige Treffmöglichkeit für alle jungen Menschen in Weißenhorn mit den Ortsteilen dienen.
Das Jugendmobil kann aus einem umgebauten Bauwagen entstehen, den die Jugendlichen selbst gestalten können. Ein Bauwagen ist schnell versetzbar und kann unkompliziert an unterschiedlichen Orten einen Raum für junge Menschen schaffen. Ausgestattet könnte das Jugendmobil mit einer Theke, Sitzgelegenheit, Sofa, Spielen, Sportgeräte etc. sein.
Die Idee dahinter ist, dass es in Weißenhorn viele Treffpunkte der jungen Menschen gibt. Der Vorteil eines Jugendmobiles ist, dass es direkt an diese Treffpunkte herantreten kann. Dadurch wird eine Möglichkeit geschaffen mit den jungen Menschen lebenswelt- und adressatenorientiert zu arbeiten. Das Jugendmobil ist vor Ort präsent und kann sinnvolle Beschäftigungen für junge Menschen anbieten. Zudem kann es für verschiedene Gruppen zugänglich sein und auch die Ortsteile können miteingebunden werden. Das Mobil kann an Feste, Großveranstaltungen, im Freibad, als Aktion an Schulen etc. eingesetzt werden. Dadurch wird für junge Menschen ein niederschwelliges Freizeitangebot geschaffen. Ohne Anmeldung können sie hier ungezwungen zusammenkommen, Spiele ausprobieren, erhalten bei Bedarf Hilfestellung und können an Gruppenaktionen teilnehmen.
Das Jugendmobil würde von der Stadtjugendpflege und der Streetwork betrieben werden.
Nach ersten Recherchen kann davon ausgegangen werden, dass für einen gebrauchten Bauwagen Kosten in Höhe von ca. 5.000€ anfallen werden. Für die Aufbereitung zu einem Jugendmobil, wie z.B. Innenverkleidung, Ausstattung, Außenanstrich,-graffiti etc. werden weitere Kosten in Höhe von ca. 2.000€ entstehen.
In anderen Gemeinden gibt es derartige Jugendmobile bereits. So könnte auch in Weißenhorn ein Jugendmobil aussehen:
Da voraussichtlich in der Sitzung des Stadtrates im September über einen Nachtragshaushalt entschieden wird, würde die Möglichkeit bestehen, dieses Projekt noch im Jahr 2022 umzusetzen und die Anschaffung zu tätigen.
Das Team der kommunalen Jugendarbeit würde sich sehr freuen, wenn der Stadtrat dem Projekt zustimmt.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt übergab den Vorsitz an Frau Lutz und verließ den Sitzungssaal.
Frau Müller stellte im Auftrag von Frau Veit die Idee zum Jugendmobil vor.
Stadtrat Biberacher sagte, dass Theresa Veit und Nina Frey einen sehr engagierten Eindruck machen. Das stellte sich am vergangenen Wochenende bei der Jugendhauseröffnung heraus. Beide machen einen sehr guten Job und bringen gute Ideen. Das vorgestellte Jugendmobil soll von Jugendlichen in Weißenhorn und den Ortsteilen genutzt werden. Ohne Anmeldung können die Jugendlichen hier zusammenkommen. Die Jugendlichen sollen das Mobil nach ihren Ideen gestalten und mitbestimmen. Es ist eine sehr gute Idee - die CSU und FDP Fraktion kann dies nur begrüßen und unterstützen.
Stadtrat Hoffmann bedankte sich bei Frau Müller, dass man es geschafft hat zwei neue Stellen in der Stadtjugendpflege zu schaffen und zu besetzen. Man stellt die Jugendarbeit auf sehr gutes Fundament. Er hält das Jugendmobil für eine hervorragende Idee.
Beschluss:
„Der Stadtrat stimmt der Projektidee „Jugendmobil“ der kommunalen Jugendarbeit zu. Entsprechende Mittel sollen in den Nachtragshaushalt aufgenommen werden.“
Stadtrat Schrodi befand sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. Bürgermeister Dr. Fendt befand sich im Zeitpunkt der Abstimmung wieder im Sitzungssaal.
Abstimmungsergebnis: 23:0
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| 6. | Fachbereich 1 - Vereinbarung über den Betrieb der Kindertageseinrichtung Eine-Welt-Kita | SR 111/2022 |
Sachverhalt:
Unsere neue Einrichtung in der Maximilianstraße wird in der Trägerschaft des ASB betrieben werden. Hierfür ist es notwendig eine Vereinbarung über den Betrieb zu schließen. Die Verwaltung hat deshalb einen Entwurf erstellt und diesen mit dem ASB abgestimmt.
Mit der Bewerbung als Träger hat der ASB angegeben, die ersten fünf Jahre ohne Defizitabdeckung zu arbeiten, sofern für das Gebäude keine Miete gezahlt werden muss. Somit wird in den ersten 5 Jahren eine Mietfreiheit vereinbart und damit kein zusätzlicher Zuschuss für den ungedeckten Betriebsaufwand entstehen.
Da allerdings in der Vereinbarung neben einer möglichen Zahlung eines Defizits und in einem Mietvertrag neben der Höhe der Miete weitere Dinge geregelt werden, sollen sowohl die Vereinbarung als auch ein Mietvertrag geschlossen werden. Der Mietvertrag wird durch das Bauamt erstellt werden. Für die Vereinbarung ist eine Beschlussfassung im Gremium notwendig, da diese zur Genehmigung der Rechtsaufsicht vorgelegt werden muss.
Die Verwaltung bittet das Gremium um Zustimmung zur Vereinbarung.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt übergab das Wort an Frau Müller.
Frau Müller erläuterte den vorliegenden Sachverhalt. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Beschluss:
„Die Stadt Weißenhorn erlässt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Vereinbarung über den Betrieb der Kindertageseinrichtung Eine-Welt-Kita.“
Abstimmungsergebnis: 24:0
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| 7. | Umsetzung Ausgleichsflächenkonzept "Gewässerausbau Osterbach" | SR 109/2022 |
Sachverhalt:
Entsprechend des Beschlusses aus dem Stadtrat vom 13.12.2021 erhielt das Planungsbüro LARS Consult den Folgeauftrag für die Umsetzung (Planung, Ausschreibung, Bauleitung) des Ausgleichsflächenkonzeptes für die Flächen A1 bis A 11 gemäß Angebot vom 25.10.2021.
Grundlage dieses Angebotes war ein Auszug aus der Kostenberechnung vom 14.02.2019 mit insgesamt 593.134,40 € brutto (inkl. Entwicklungspflege).
Das Planungsbüro hat ein bepreistes LV ausgearbeitet und der Verwaltung vorgelegt. Die vorgelegte Baukostenfortschreibung - Stand 20.07.2022, die dem Stadtrat vorliegt, kommt im Ergebnis auf geschätzte Baukosten i. H. v. 920.095,53 € brutto. Die Gründe für die Kostenmehrung (BKI, Abdichtung, Entwässerung, belastete Böden, Entsorgung) sind im Dokument aufgeschlüsselt.
Nach Aussage von LARS Consult stimmt der BKI auch bei Erdarbeiten mit den Ergebnissen zuletzt durchgeführter Ausschreibungen überein und ist insofern als realistisch einzuschätzen.
Aufgrund von - durch Kling Consult - gutachterlich durchgeführten Baugrunduntersuchungen ergab sich bei aktuellen Berechnungen der Oberbodenmasse eine Differenz im Vergleich zur Entwurfsphase. Die Stellungnahme des Planungsbüros LARS Consult (Anlage) zur nun erforderlichen Entsorgung überschüssigen Obermaterials ist angehängt.
Die Honorarberechnung des Planungsbüros LARS Consult wird an die höheren Baukosten angepasst. Nach jetzigem Stand wären zusätzliche Honorarkosten in Höhe von rd. 34.000 € im Vergleich zum Angebot vom Oktober 2021 zu erwarten.
Um den geplanten Baubeginn im Herbst 2022 zu ermöglichen, muss der Stadtrat die Freigabe zur Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen auf der e-Vergabeplattform RIB beschließen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den vorliegenden Sachverhalt. Es wurde vorab in einer Fraktionsvorsitzenden Besprechung über den Sachverhalt diskutiert. Bürgermeister Dr. Fendt und alle Fraktionsvorsitzenden waren der Meinung über den Beschlussvorschlag 2 zu beschließen, allerdings ohne die genannte Härte.
Es folgte eine kurze Diskussion im Stadtrat.
Auf Anmerkung von Stadtrat Niebling wurde der Beschluss um einen Satz ergänzt. Es sollen Alternativen geprüft werden, die das Ziel mit entsprechenden Kostensenkungen erreichen lassen.
Beschluss:
Der Stadtrat stoppt aufgrund der Kostensteigerung die weitere Umsetzung des Ausgleichsflächenkonzeptes mit sofortiger Wirkung. Eine Ausschreibung erfolgt nicht. Es sollen Alternativen geprüft werden, die das Ziel mit entsprechenden Kostensenkungen erreichen lassen.
Abstimmungsergebnis: 22:2
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| 8. | Jahresrechnung der Stadt Weißenhorn für das Haushaltsjahr 2021 | SR 114/2022 |
Sachverhalt:
Auf den in der Anlage beigefügten Rechenschaftsbericht der Stadt Weißenhorn für das Rechnungsjahr 2021 wird verwiesen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den vorliegenden Sachverhalt. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
„Der Stadtrat nimmt die Jahresrechnung 2021 für den städtischen Haushalt zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung.
Die in § 77 Abs. 2 KommHV genannten Unterlagen sind der Jahresrechnung als Anlagen beigefügt und werden ebenfalls zur Kenntnis genommen.“
Die im Haushaltsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht bereits durch frühere Beschlüsse des Stadtrates erfolgt ist, bzw. soweit sie nicht schon im Rahmen von Deckungskreisen und Sammelnachweisen gedeckt sind, hiermit nachträglich genehmigt (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO).
Abstimmungsergebnis: 24:0
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| 9. | Richtlinien für das kommunale Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum in Bayern (Kommunales Wohnraumförderprogramm - KommWFP):Realisierung eines inklusiven Wohnprojekts in Kooperation mit dem Dominikus Ringeisen Werk;Schaffung von Wohnra | SR 85/2022 |
Sachverhalt:
Das Dominikus-Ringeisen-Werk ist Eigentümer einer Fläche von ca. 4700 qm angrenzend zur Günzburger Straße (vorderer Teil des Claretiner Kollegs). Die genaue Lage kann dem in der Anlage beigefügten Lageplan entnommen werden.
Auf diesem Areal plant die Stadtverwaltung, vorbehaltlich der Stadtrat gibt hierzu sein Einverständnis, ein inklusives Wohnprojekt in Kooperation mit dem Dominikus-Ringeisen-Werk und den Bau von Wohnungen für Pflegekräfte unserer Stiftungsklinik.
Das inklusive Wohnprojekt in Zusammenarbeit mit dem Dominikus-Ringeisen-Werk soll, nach derzeitigem Planungsstand, folgendes Angebot umfassen:
| - | 24 stationäre Wohnplätze (ca. 2800 qm Wohnfläche) |
| - | 12 Einzelappartements (ca. 500 qm Wohnfläche) |
| - | 24 Förderstättenplätze (ca. 700 qm ggf. im Bestandsgebäude der Claretiner) |
| - | Therapieräume und Büroräume (ca. 200 qm) |
| - | Ggf. Wohnraum für Familien, Senioren und Mitarbeitende von Sozialeinrichtungen |
Die Stiftungsklinik hat einen Bedarf von aktuell 15 Wohneinheiten angemeldet. Die genaue Größe der Wohnungen soll in der weiteren Planung bestimmt werden.
In die Vorplanungen ist sowohl der Landrat des Landkreis Günzburg, Herr Dr. Hans Reichhart als auch unser Landrat, Herr Thorsten Freudenberger eingebunden.
Das Baugrundstück soll in Erbbaurecht auf die Stadt Weißenhorn übertragen werden. Ein Eigentumsübergang ist zum derzeitigen Zeitpunkt dem Dominikus-Ringeisen-Werk rechtlich nicht möglich.
Das Projekt soll unter zu Hilfenahme des Kommunalen Wohnraumförderprogramms realisiert werden.
Zuwendungsempfänger (siehe hierzu Nr. 3 Satz 1 und Satz 2 KommWFP) für das beschriebene Projekt kann nur die Stadt sein.
Das Kommunale Wohnraumförderprogramm fördert sowohl die Schaffung von Mietwohnraum durch einen Neubau, aber auch vorbereitende planerische Maßnahmen, dazu gehören insbesondere Wohnraumkonzepte, Fachgutachten und Wettbewerbe.
Die Baumaßnahme wird im Wege der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten und durch ein zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt von bis zu 60 % der Gesamtkosten gefördert.
Die Planungen werden mit einem Zuschuss von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten finanziert.
Damit ist dieses Förderprogramm sicherlich eines der Besten.
Mit der Regierung von Schwaben ist bereits abgeklärt, dass das Projekt gefördert werden kann.
Die Stadt wird in Zusammenarbeit mit dem Landkreis / Stiftungsklinik und dem Dominikus-Ringeisen-Werk das Projekt umsetzen. Die Hauptlast wird allerdings die Stadtverwaltung zu tragen haben. Nach Fertigstellung sollen langfristige Mietverträge mit dem Landkreis und dem Dominikus-Ringeisen-Werk geschlossen werden. Dadurch soll die Finanzierung der Stadt gesichert werden.
Angesichts der Personalsituation im Stadtbauamt wird die Realisierung dieses Projekts aber nach „außen“ vergeben werden müssen. Hierzu benötigen wir einen Projektentwickler und einen Projektsteuerer. Angesichts der erheblichen entstehenden Kosten wäre es auch hilfreich, wenn aus dem Kreis der Fraktionen und des Vertreters der FDP im Stadtrat ein Lenkungs-bzw. Arbeitskreis gebildet werden könnte. Das Projekt ist für die Entwicklung der Stadt Weißenhorn von so erheblicher Bedeutung, dass sich jede Anstrengung lohnt.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den vorliegenden Sachverhalt.
Stadtrat Niebling wies auf ein Problem hinsichtlich der Prioritätenliste hin, welche in der letzten Stadtratsklausur erarbeitet wurde. Hier muss sich dann wohl irgendein anderes Projekt hintenanstellen. Vor allem in der jetzigen Situation ist es wichtig Pflegekräfte zu gewinnen. Herr Niebling sagte, dass ganz klar sein muss, in welcher Betreiber-, Kooperationsform dies ablaufen soll. Bereits bei der Fernwärme hat man sehr gute Erfahrungen mit einer 50:50-Verteilung gemacht. Da es sich hier auch um kommunale Organisationen handelt, kann er sich eine solche Verteilung bei der Realisierung eines inklusiven Wohnprojekts in Kooperation mit dem Dominikus-Ringeisen Werk gut vorstellen. Seiner Meinung nach, kann man dies begleiten. Allerdings sollte gleich zu Beginn eine Art Kooperationsvereinbarung vorgelegt werden, wie das Projekt tatsächlich gestemmt werden kann. Seiner Meinung nach kann ein solch großes Projekt nur in Kooperation mit dem Landkreis gelingen. Es muss ein Vertrag her, der alle wichtigen Bestandteile enthält. Im Wohngebiet Nord II gibt es demnächst neue Gebäude, welche im Jahr 2023 einzugsbereit sind. Hier würde es auch die Möglichkeit geben, diese Wohnungen speziell für Pflegekräfte oder Pflegehilfskräfte bereitzustellen.
Bürgermeister Dr. Fendt findet die Idee toll, die Wohnungen im Baugebiet Nord II für Pflegekräfte und Pflegehilfskräfte bereitzustellen. Hier sollte man sich mit der Wohnungsbaugesellschaft in Verbindung setzen, ob dies möglich wäre.
Stadtrat Niebling sagte, dass die Planungen zu unscharf sind. Es ist zu verstehen, dass es sich hier schon um die Planungen der Gebäude handelt. Allerdings spricht man erstmal nur um die Planungen der Kooperation mit den Teilnehmern.
Stadtrat Richter sagte, dass dies tolle Projekte sind. Er persönlich sieht noch einen relativ langen Weg bis zur Umsetzung, da noch einige offene Punkte zu klären sind, welche im Vorfeld sicher abgestimmt werden müssen. Auch wenn es ein längerer Weg werden wird, handelt es sich grundsätzlich um eine korrekte Vorgehensweise.
Bei den Wohnungen im Wohngebiet Nord II handelt es sich um klassische Sozialwohnungen. Selbstverständlich kann sich das Personal der Stiftungsklinik auf die Wohnungen bewerben, sofern sie die Vorgaben erfüllen. Die Wohnungen sind staatlich gefördert.
Stadtrat Dr. Bischof sagte, dass es sich hier um ein sehr schönes Projekt handelt. Damals war noch die Maßgabe, dass das Dominikus-Ringeisen Werk das Projekt selber realisiert. Jetzt wird vorgeschlagen, dass die Stadt selber das Projekt in die Hand nimmt und dann dem Dominikus-Ringeisen Werk vermietet. Die Wohnungsbaugesellschaft kommt hier nicht in Frage, da die Kapazitäten überschritten werden. Er findet das Projekt toll, allerdings hält er es für die Bauverwaltung der Stadt Weißenhorn für nicht stemmbar. Zudem handelt es sich um eine enorme Investition. Die Baupreise entwickeln sich zurzeit enorm und man weiß nicht, wohin das in Zukunft noch führt. Er kann sich nicht vorstellen, wie die Stadt dieses Projekt sicher stemmen kann. Stadtrat Dr. Bischof hält das Projekt für nicht machbar.
Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass das Bauamt in diesem Projekt nicht beteiligt wird. Das Projekt wird ausschließlich von Herrn Dr. Fendt selber gemacht.
Stadtrat Hoffmann sieht das Projekt auch aus Sicht der Stadtentwicklung. Das Claretinerkolleg steht für Jugendarbeit, Stadtarbeit, etc. Man weiß, dass die Claretiner nicht mehr ewig in Weißenhorn sein werden. Es ist aber gut, wenn es einen sozialen Standort gibt. Er denkt, dass man dies mit einer Kooperation mit dem Dominikus-Ringeisen Werk erreichen kann. Das Projekt hält er für äußerst sinnvoll.
Stadtrat Fliegel stimmte Stadtrat Hoffmann zu, dass das Projekt ideal ist. Allerdings stimmte er Stadtrat Dr. Bischof zu, dass das Projekt aktuell nicht realisierbar ist. Die fehlenden Wohnungen für Mitarbeiter der Stiftungsklinik ist eine wichtige Sache. Allerdings denkt er, dass man den Personalnotstand mit diesen Wohneinheiten nicht retten kann. Bis die Wohneinheiten fertiggestellt sind, ist der Personalnotstand weiter fortgeschritten. Er sagte, dass man über die Wohnungsbaugesellschaft gehen sollte oder anderweitig Wohnraum in der Stadt Weißenhorn schaffen sollte.
Stadtrat Dr. Hogrefe glaubt nicht, dass die Pflegekräfte die Voraussetzungen für eine Wohnung der Wohnungsbaugesellschaft erfüllen. Er würde das Projekt unterstützen. Es ist zwar keine Soforthilfe, allerdings sollte auch langfristig etwas geschaffen werden. Er würde den Beschluss in der Ursprungsform belassen.
Stadtrat Dr. Bischof gab bekannt, dass er für den Beschlussvorschlag 1 und gegen den Beschlussvorschlag 2 stimmen wird.
Beschluss 1:
Das Projekt soll im Hinblick auf die Personalsituation im Rathaus nicht umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis: 7:17
Beschluss 2:
Der Stadtrat unterstützt das Projekt. Die Überlegungen sollen deshalb vorangetrieben werden. Der Stadtrat soll regelmäßig über die Fortschritte informiert werden, damit dieser frühzeitig die notwendigen Beschlüsse fassen kann.“
Abstimmungsergebnis: 21:3
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| 10. | Änderung der Vereinbarung zur Bezuschussung der Musikschule Weißenhorn e.V. durch die Stadt Weißenhorn und den Markt Pfaffenhofen | SR 107/2022 |
Sachverhalt:
Zwischen der Stadt Weißenhorn, dem Markt Pfaffenhofen und der Musikschule Weißenhorn e.V. besteht eine Vereinbarung zur Bezuschussung. Die Vereinbarung aus den Jahren 1991/1992 (siehe Anlage) soll geändert werden.
Bislang wurde der Fehlbetrag auf Pfaffenhofen und Weißenhorn anhand der Anzahl der Schülerinnen und Schüler („pro Kopf“) aufgeteilt. Nun soll die Vereinbarung dahingehend geändert werden, dass die erteilten Jahreswochenstunden, die auf Schülerinnen und Schüler aus Weißenhorn und Pfaffenhofen entfallen sind, den Anteil der Bezuschussung wiederspiegeln. Mit dieser Veränderung kann den Fehlbetrag „genauer“ aufgeteilt werden.
Zur Erläuterung:
Erteilt eine Lehrkraft 45 Minuten Unterricht pro Woche über ein Jahr hinweg, so spricht man von einer Jahreswochenstunde (JWS). Die Bezahlung der Lehrkräfte erfolgt anhand der Anzahl der Jahreswochenstunden, die sie jeweils unterrichten.
Beispiel zur Aufteilung nach JWS: Ein Weißenhorner Schüler hat 45 Minuten Klavier Einzelunterricht, nimmt also eine JWS in Anspruch. Drei Pfaffenhofener Kinder haben zusammen 45 Minuten Gruppenunterricht, nehmen also ebenfalls eine JWS in Anspruch.
Nach der bisherigen Berechnungsmethode nach „Köpfen“ muss Pfaffenhofen im oben genannten Beispiel einen Zuschuss für drei Schüler bezahlen, obwohl nur eine JWS in Anspruch genommen wurde. Weißenhorn müsste einen Zuschuss für einen Schüler übernehmen, obwohl hier ebenfalls eine JWS in Anspruch genommen wurde. In der künftigen Aufteilungsmethode müssen sowohl Pfaffenhofen als auch Weißenhorn den gleichen Anteil bezuschussen, da jeweils eine JWS unterrichtet wurde.
Deshalb wurde ein Entwurf einer neuen Vereinbarung erstellt, die auf der Verteilungsmethode der Jahreswochenstunden (JWS) basiert (siehe Anlage).
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt gab bekannt, dass der Tagesordnungspunkt auf die Ferienausschusssitzung verschoben wird. Es fand keine Diskussion und keine Abstimmung statt.