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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 33/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

1.

Bekanntgaben

keine

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2.

Bauanträge und Bauvoranfragen

2.1.

Antrag auf Baugenehmigung: Wohnraumerweiterung: Errichtung eines Zimmers auf einer bestehenden Garage; Eichenweg, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Mit Antrag auf Baugenehmigung, vervollständigt um einen Antrag auf Befreiung von der Dachneigung am 26.06.2024, begehrt der Antragsteller die Genehmigung zur Aufstockung einer angebauten Garage zur Errichtung eines Zimmers mit einer Wohnfläche von 18,7qm.

Das Baugrundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „B“ von 1972. Dort ist das betreffende Gebiet als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, so dass die Nutzung zulässig ist. Bezüglich dem Maß der baulichen Nutzung wird die festgesetzte GRZ(Grundflächenzahl) unverändert eingehalten, doch ändert sich die genutzte GFZ(Geschoßflächenzahl). Diese erhöht sich um 0,04 auf 0,4 und liegt somit unter der zulässigen Höchstgrenze von 0,5.

Durch die Erhöhung der Wohnfläche entsteht kein weiterer Stellplatzbedarf.

Der Bebauungsplan setzt eine Dachneigung des Hauptgebäudes von 35-47 Grad fest. Das angebaute Zimmer wird Bestandteil des Hauptgebäudes und ist mit einer Dachneigung von 6 Grad geplant. Daher wird Befreiung von der vorgeschriebenen Dachneigung beantragt. Begründet wird dies damit, dass der Anbau mit einer Dachneigung von 35-47 Grad nicht ausführbar ist.

Ob hier durch den Anbau erweiterte Abstandsflächen iSv. Art. 6 BayBO erforderlich sind, obliegt der Prüfung durch die untere Baurechtsbehörde.

Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu dem Vorhaben zu erteilen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt“.

Abstimmungsergebnis: 12:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.2.

Änderungsantrag zu einem genehmigten Verfahren: Umbau GeschäftshausHauptstraße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Nachträglich stellt der Antragsteller einen Änderungsantrag zu den geänderten Raum- und Nutzungsaufteilungen, Fluchtwegen im Gebäudeinneren.

Es gilt der einfache Bebauungsplan „Vergnügungsstätten im Innenstadtbereich“.

Es handelt sich um ein Baudenkmal im Ensembleschutzbereich.

Da die Maßnahmen nur im Inneren des Gebäudes umgesetzt werden, bestehen hinsichtlich des Denkmalschutzes keine Bedenken. Nachdem bezüglich der Nutzung nur die Art des Arztpraxisbetriebs geändert wird, hat dies keine Auswirkung auf die Anzahl der erforderlichen Stellplätze.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird unter der Voraussetzung erteilt, dass das Landesamt für Denkmalpflege dem Vorhaben zustimmt.“

Abstimmungsergebnis: 12:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.3.

Antrag auf isolierte Befreiungen; Gartenschuppen mit PV-Anlage; Schiebetor und Sichtschutzzaun; Afraweg, Weißenhorn

Sachverhalt:

Mit Antrag auf isolierte Befreiungen, eingegangen am 24.06.2024, begehrt der Antragsteller die Genehmigung für einen seit 30 Jahren bestehenden Gartenschuppen und den Bau eines Sichtschutzzauns aus Stabmatten mit Schiebetor.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „A 7 Spitalweg“ in Weißenhorn.

Mit einer Höhe des Sichtschutzzauns von ca. 1,80 m und eines Volumens des Gartenschuppens von unter 75m³ sind beide Vorhaben grundsätzlich nach Art. 57 I 1 Nr. 1 und 7 BayBO verfahrensfrei. Auch verfahrensfreie Vorhaben haben jedoch die öffentlich-rechtlichen Vorschriften (und dazu zählt auch der städtische Bebauungsplan samt den darin enthaltenen örtlichen Bauvorschriften) einzuhalten.

Gemäß Art. 63 III 1 BayBO ist im Falle von verfahrensfreien Vorhaben für die dann erforderlichen isolierten Befreiungen die Gemeinde zuständig. Rechtsgrundlage für die Erteilung von isolierten Befreiungen von § 7 der Festsetzungen des Bebauungsplans ist im vorliegenden Fall § 31 II BauGB, der auf örtliche Bauvorschriften im Bebauungsplan entsprechend anwendbar ist (Art. 81 II 2 BayBO).

Der Gartenschuppen befindet sich nicht im nach §3 (1) des Bebauungsplans als überbaubare Fläche festgesetzten Bereich. Die Platzverhältnisse auf dem Grundstück ermöglichen einen Gartenschuppen nur außerhalb des Baufensters. Auch wird die Nutzung von Solarstrom durch eine PV-Anlage auf dem Dach des Schuppens zum Zwecke elektrischer Mobilität begrüßt.

Der beantragte Stabmattensichtschutzzaun mit bedruckter Verkleidung in grauer Steinoptik (ein durchgefädeltes Sichtschutzband) und das Schiebetor mit einer Höhe von 1,80m widersprechen den in § 7 enthaltenen Festsetzungen des Bebauungsplans. Demnach sind Einfriedungen entweder als Maschendrahtzaun mit entsprechenden Hinterpflanzungen oder als Holzzaun auszuführen. Die Höhe darf maximal 1,20m zzgl. 30cm Sockel betragen.

Aus Sicht der Verwaltung kann der Befreiung für die gewünschte Höhe zugestimmt werden, entsprechende Befreiungen wurden schon mehrfach bis 1,80m erteilt.

Die Verwaltung schlägt jedoch vor, das Einvernehmen zur Verkleidung nicht zu erteilen. Der Bauwerber muss den gewünschten Zaun gemäß Festsetzung im Bebauungsplan hinterpflanzen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich eine Diskussion an.

Der Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Jürgen Bischof in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Dr. Jürgen Bischof sagte, dass er sich dagegen verwenden möchte, wie auch schon bei vielen anderen ähnlichen Anträgen, an der Stelle einen 1,80 m hohen Stabmattenzaun zuzulassen. Im Moment habe es dort Hecken. An dieser Stelle natürlich jetzt nicht mehr. Er halte es nicht für angemessen, diese Hecken durch solche Zäune zu ersetzten. Es gebe für diesen Bereich einen Bebauungsplan, der die Höhe einer Einfriedung auf 1,20 m festschreibe und die Nachbarn haben sich auch an diese Vorschriften gehalten. Wenn man nicht wolle, dass man zukünftig in Weißenhorn nur noch durch Mauern oder durch mauerähnliche Zäune laufe, dann müsse man auch einmal sagen, dass der Bauausschuss das nicht so haben wolle. Man könne durchaus wieder eine Hecke pflanzen oder einen Zaun errichten, der den Vorgaben entspreche. Deswegen bitte er um getrennte Abstimmung dieser drei Punkte und kündigte schon an, dass er mit der Befreiung von dem Baufenster für die Gartenhütte unter Punkt 1 einverstanden sei, aber nicht mit der Höhe und der Materialität des Zaunes und auch nicht mit der Verkleidung. Dies wurde von der Verwaltung auch schon so vorgeschlagen. Was er gerade vorbringe, gelte auch für seinen Kollegen Bernhard Jüstel. Zusammenfassend gesagt, würden sie Punkt 1 mittragen, Punkt 2 aber nicht, dem Punkt 3 dann wieder zustimmen, da eine Ablehnung vorgeschlagen sei.

Bürgermeister Dr. Fendt erklärte, dass das Gremium über diese Höhe schon mehrfach diskutiert habe. Für die Zukunft müsse man sich Gedanken machen, wie man mit solchen Anträgen umgehe. Im Gremium habe man vor einiger Zeit den Grundsatz mit 1,83 m beschlossen. Entweder mache man es in Zukunft ganz anderes oder man bleibe dabei.

Stadtrat Michael Schrodi schlug einen Kompromiss vor. Da der Antragsteller ein Schiebetor errichten möchte, solle er den Teil, welcher nicht beweglich sei wieder mit einer Hecke bepflanzen und ansonsten einen Holzzaun errichten. Man müsse kommunizieren, dass man die Plastikumwicklungen an Zäunen tatsächlich nicht wolle und diese in Zukunft auch nicht mehr genehmigen werde. Die Nachbarn haben auch eine Hecke. Der Antragsteller könne für die Einfriedung einen erneuten Antrag stellen.

Abschließend ließ Bürgermeister Dr. Fendt über die drei Punkte gesondert abstimmen.

Beschluss 1:

„Die beantragte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans „A 7 Spitalweg“ hinsichtlich des Baufensters wird für die Gartenhütte erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 11:1

Der Beschluss wurde mit 11 Stimmen angenommen.

Beschuss 2:

„Die beantragte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans „A 7 Spitalweg“ hinsichtlich der max. zulässigen Höhe und Materialität von Einfriedungen wird für einen Stabmattenzaun und Tor bis 1,80m erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 1:11

Der Beschluss wurde mit 11 Stimmen abgelehnt.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte ergänzend, man werde in Zukunft Befreiungen von den Festsetzungen zu Einfriedungen grundsätzlich nicht mehr zulassen und dies auch in unseren Beschlussvorschlägen zu Grunde legen. Wenn es um eine besondere Situation gehe, müsse man das logischerweise anders entscheiden können.

Beschluss 3:

„Eine Verkleidung des Zauns wird nicht gestattet. Er ist zu hinterpflanzen.“

Abstimmungsergebnis: 12:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.4.

Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines 31,17m hohen Stahlgittermastes, Adolf-Wolf-Straße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Mit Antrag auf Baugenehmigung, eingegangen am 24.06.2024, begehrt der Antragsteller den Neubau eines Stahlgittermastes zur Errichtung einer Funkübertragungsstelle.

Planungsrechtliche Zulässigkeit:

Das Vorhaben stellt einen Sonderbau gem. Art. 2 IV BayBO dar, da die Höhe der baulichen Anlage über 30 Meter beträgt.

Es liegt im Bereich des Bebauungsplans „Ehemaliges BW-Gelände“. Das betreffende Grundstück ist bezüglich der Art der baulichen Nutzung als Industriegebiet festgesetzt. Der Funkmast entspricht dieser Nutzungsart.

Das Maß der baulichen Nutzung ist auf dem Grundstück zulässig.

Im Übrigen werden die bauplanungsrechtlichen Vorgaben eingehalten.

Bauordnungsrechtliche Fragen wie z.B. zur Standsicherheit und zum Brandschutz werden durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.

Es liegt eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur zum Flurstück vor.

Demnach erfordert der Funkmast in Hauptstrahlrichtung 16,1 Meter Sicherheitsabstand. Es liegt die nächste Wohnbebauung in 350 Meter Entfernung und die nächste Schule in 450 Meter Entfernung.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich eine Diskussion an.

Im Verlauf der Diskussion wurde von Stadtrat Jüstel gefragt, ob der Stahlgittermast der Adolf-Wolf-Straße oder der Rudolf-Diesel-Straße zugeordnet sei.

Der Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Jürgen Bischof in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Dr. Jürgen Bischof ging auf den kurzfristig eingereichten Antrag von Frau Kuderna-Demuth ein. Dieser erscheine ihm plausibel. Sie beantrage, das Vorhaben zurückzustellen und zuerst die Frage zu klären, wo man einen solchen Funkmast idealerweise haben wolle und nicht einfach diesem Baugesuch nachzugeben. Daher würde er dieses Vorgehen auch unterstützen und eine Vertagung vorschlagen. Außerdem schlage sie vor, ein Mobilschutzkonzept zu erarbeiten, welches die Bürger vor einer Belastung schützen solle. Sie kritisiere insbesondere die geringe Entfernung von nur 450 m zur nächsten Schule.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass eine Zurückstellung aufgrund der Genehmigungsfrist nicht möglich sei.

Der Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Franz Josef Niebling in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Franz Josef Niebling meinte, dass das Vorhaben baurechtlich im Gewerbe- oder Industriegebiet zulässig sei und man müsse auch bedenken, dass die Firmen, die sich dort angesiedelt haben, diese Infrastruktur gerade im Zeitalter der Digitalisierung und dem Wort „Internet der Dinge“ benötigen, um Logistikbereiche dort mit Daten versorgen zu können. Daher sei es für Firmen sehr wichtig, dass dort die Infrastruktur vorhanden sei. Aufgrund dessen müsse man dem Antrag heute zustimmen.

Stadtrat Herbert Richter sagte zur grundsätzlichen Vorgehensweise, dass es wichtig sei, diese aufgegriffene Thematik auch im Zusammenhang mit der Erstellung des Flächennutzungsplans nicht aus dem Auge zu verlieren. Man müsse prüfen, wo man bereits Standorte habe, wo es noch Probleme gebe, wo noch Lücken seien und wie diese abgedeckt werden können.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt“.

Abstimmungsergebnis: 10:2

Der Beschluss wurde mit 10 Stimmen angenommen.

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2.5.

Antrag auf isolierte Befreiung; Erstellung eines Carports; St.-Lorenz-Str., 89264 Attenhofen

Sachverhalt:

Mit Antrag auf isolierte Befreiung, eingegangen am 27.06.2024, begehrt der Antragsteller die Genehmigung für einen Carport.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortsentwicklung Attenhofen“ in Attenhofen.

Mit einer Grundfläche des Carports von unter 50m² ist das Vorhaben grundsätzlich nach Art. 57 I 1 Nr. 1 BayBO verfahrensfrei. Auch verfahrensfreie Vorhaben haben jedoch die öffentlich-rechtlichen Vorschriften (und dazu zählt auch der städtische Bebauungsplan samt den darin enthaltenen örtlichen Bauvorschriften) einzuhalten.

Gemäß Art. 63 III 1 BayBO ist im Falle von verfahrensfreien Vorhaben für die dann erforderlichen isolierten Befreiungen die Gemeinde zuständig. Rechtsgrundlage für die Erteilung von isolierten Befreiungen von § 4 der Festsetzungen des Bebauungsplans ist im vorliegenden Fall § 31 II BauGB.

Der Bebauungsplan setzt eine Baulinie fest. Hier wurde entgegen den Festsetzungen die geplante Gebäudekante nicht an der nach § 4 des Bebauungsplans festgesetzten Baulinie geplant. Nach §§ 23 IV, 14 BauNVO können untergeordnete Nebengebäude auch auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden. Da jedoch Carports nicht zu den untergeordneten Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO zählen, benötigt der Bauwerber eine Befreiung von der festgesetzten Baulinie.

Das nach hinten zulaufende Grundstück und die Einfahrt zum hinteren Gebäudeteil engen das Grundstück stark ein. Daher ist ein Carport mit zwei Stellplätzen nur noch an der Straße und damit außerhalb der Baulinie möglich.

Die genaue Lage der Baulinie richtet sich im Baugebiet nicht nach genau grundstücksindividuellen Erwägungen, sondern folgt im Bebauungsplan den Gebäudefluchten von Bestandsgebäuden. Dadurch ergab sich an der Stelle des Bauwerbers eine nachteilige Situation. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen zum Carport zu erteilen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt“

Abstimmungsergebnis: 12:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.6.

Antrag auf Baugenehmigung; Erweiterung von Wohnraum als Wintergarten und Herstellung von Garagenstellplätzen, Dahlienring, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Mit Antrag auf Baugenehmigung, eingegangen am 01.07.2024, begehrt der Antragsteller die Genehmigung zu einem Umbau des Wohnhauses, so dass zwei zusätzliche Stellplätze und Stauraum im Untergeschoss geschaffen werden. Das Gebäude wurde bereits bei Errichtung auf eine nachträgliche Unterkellerung ausgelegt. Auch ist ein Rückbau der Terrasse und Anbau eines Wintergartens geplant.

Planungsrechtliche Zulässigkeit:

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans „C 2.3 – Mittlere Platte 3. BA“. Das betreffende Gebiet ist von der Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Das Vorhaben dient weiterhin Wohnzwecken.

Bezüglich dem Maß der baulichen Nutzung erhöht sich die GRZ

(Grundflächenzahl) auf 0,29 (zulässig bis 0,3) und die GFZ (Geschossflächenzahl) auf 0,53 (zulässig bis 0,8). Der geplante Wintergarten hält das Baufenster ein.

Die Vorgaben des Bebauungsplanes werden insgesamt eingehalten.

Die Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt“

Abstimmungsergebnis: 12:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.7.

Antrag auf Baugenehmigung; Neubau Garage, Nikolaus-Thoman-Straße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Mit Antrag auf Baugenehmigung, eingegangen am 03.07.2024, begehrt der Antragsteller den ersatzweisen Neubau einer Garage. Das geplante Vorhaben hält die Abstandsflächen gem. Art. 6BayBO nicht ein.

Planungsrechtliche Zulässigkeit:

Das Vorhaben liegt nicht im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Der Ersatzneubau ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB zulässig, da sich das Vorhaben nach Art und Maß einfügt und das Grundstück erschlossen ist.

Antrag auf Abweichung:

Nachdem das Vorhaben nicht gem. Art. 6 VII BayBO bezüglich der Abstandsflächen privilegiert ist (bis 9 Meter), macht dies eine Abweichung erforderlich. Die Garage ist mit einer Länge von 12 Metern geplant.

Die Nachbarn haben die Zustimmung erteilt.

Gemäß § 36 Abs. 2 BauGB erstreckt sich das Einvernehmen nur auf die planungsrechtliche Zulässigkeit nach §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB. Nachdem das Vorhaben den Vorgaben des § 34 BauGB entspricht, hat der Bauwerber einen Anspruch auf Erteilung des Einvernehmens.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt“.

Abstimmungsergebnis: 12:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.8.

Antrag auf Baugenehmigung: Einbau einer Einliegerwohnung in ein bestehendes Wohnhaus; Erlenweg, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Mit Antrag auf Baugenehmigung, eingegangen am 05.07.2024, begehrt der Antragsteller die Genehmigung zum Einbau einer Einliegerwohnung mit einer Wohnfläche von 60,83m².

Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „B“ von 1972. Dort ist das betreffende Gebiet als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, so dass die beantragte Wohnnutzung zulässig ist. Bezüglich dem Maß der baulichen Nutzung wird die festgesetzte GRZ(Grundflächenzahl) unverändert eingehalten.

Durch die Erhöhung der Wohnfläche werden weitere Stellplatzpflichten bzgl. PKW und Fahrrädern ausgelöst und im Antrag nachgewiesen. Auch die Fahrradstellplätze werden entsprechend der Fahrradabstellsatzung (FabS) nachgewiesen:

Auf dem Grundstück des Bauwerbers sind 12 PKW Stellplätze und 14 Fahrradstellplätze geplant. Das Vorhaben trägt den Landeszielen der Nachverdichtung bzw. Innenentwicklung vor Außenentwicklung Rechnung und wird daher seitens der Verwaltung ausdrücklich begrüßt.

Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu dem Vorhaben zu erteilen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt“.

Abstimmungsergebnis: 12:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.9.

Antrag auf Baugenehmigung; Umbau eines Einfamilienhauses mit Stall, Babenhauser Straße, Bubenhausen

Sachverhalt:

Mit Antrag auf Baugenehmigung, eingegangen am 09.07.2024, begehrt der Antragsteller die Genehmigung zu einem Umbau eines Wohnhauses mit Stall. Im vorderen Bereich sind zwei Garagenstellplätze im Gebäude geplant. Im hinteren Bereich werden Stallungen zu Wohnraum umgebaut. Im Obergeschoss soll der Luftraum über den Stallungen zu Wohnraum umgebaut werden (Einzug einer Decke). Die äußere Kubatur bleibt unverändert.

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Somit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB, d.h, das geplante Vorhaben muss sich nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen.

Hinsichtlich der Art der zulässigen Nutzung ist anhand der umgebenden Bebauung mit Wohngebäuden, aber auch Hofstellen, von einem faktischen Dorfgebiet i. S. v. § 5 BauNVO auszugehen. Zu beachten ist jedoch, dass das Baugebiet „Rufenberg“ als allgemeines Wohngebiet östlich bis an das Grundstück heranreicht. Die Wohnnutzung ist in einem Dorfgebiet zulässig.

Das Maß der baulichen Nutzung richtet sich nach § 17 BauNVO und wird eingehalten. Durch die beiden Stellplätze im Gebäude wird die Stellplatzsatzung erfüllt.

Das Vorhaben bewegt sich im Rahmen der Handlungsempfehlungen des Kommunalen Denkmalkonzepts für das Ensemble Babenhausener Straße.

Die Nachbarn haben dem Bauantrag per Unterschrift zugestimmt.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich eine Diskussion an.

Der Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Jürgen Bischof in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Dr. Jürgen Bischof sagte, dass seine Fraktion auch diesem Beschlussvorschlag zustimmen und das Einvernehmen erteilen möchte. Insbesondere möchten sie auch ihre Freude darüber ausdrücken, dass jetzt wieder ein weiteres Haus in Bubenhauen saniert werde. Er denke, das trage wirklich viel zum schönen Ortsbild bei. Vielleicht entschließen sich dadurch auch die Letzten noch ihre Plakate abzuhängen, dann glaube er, sei das Ortsbild auch wieder aufgewertet, welches unter den Plakaten und Fahnen, die immer noch hängen, leide. Es wäre schön, wenn sich das einmal erledigen würde. Er denke, man sehe mit diesem Vorhaben, dass das KDK eigentlich eine ganz gute Basis für die Sanierung in Bubenhausen darstelle.

Der Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Andreas Ritter in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Andreas Ritter sagte, dass er sich den Worten von Herrn Dr. Bischof nur anschließen könne. Hier habe sich der Bauherr für eine Sanierung entschlossen, nicht für einen Abbruch und einen Neubau, was unter gewissen Voraussetzungen möglich gewesen wäre. Wenn man sich das Vorhaben anschaue, füge es sich wieder optimal in das Ortsbild ein. Daher denke er, dass dem Antrag nur stattgegeben werden könne.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird unter der Voraussetzung erteilt, dass das Landesamt für Denkmalpflege dem Vorhaben zustimmt“.

Abstimmungsergebnis: 12:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.10.

Änderungsantrag zu einem genehmigten Verfahren: Einbau von 2 Dachgauben, Änderungen an Fenster und TürenHauptstraße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Nachträglich stellt der Antragsteller mit Eingang am 09.07.2024 einen Änderungsantrag zu einer geplanten und genehmigten Nutzungsänderung.

Es gilt der einfache Bebauungsplan „Vergnügungsstätten im Innenstadtbereich“.

Es handelt sich um ein Baudenkmal im Ensembleschutzbereich.

Es sollen zwei Dachgauben am Gebäudeteil erstellt werden, welcher nicht dem Denkmalschutz unterliegt.

Die Gestaltung der Bauelemente stimmt der Bauwerber mit dem Fachbereich Denkmalpflege im Landratsamt Neu-Ulm ab.

Mit dem Einbau der Gauben ist keine signifikante Vergrößerung der Nutzfläche verbunden. Daher entstehen durch die Planung keine neuen notwendigen Stellplätze.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird unter der Voraussetzung erteilt, dass das Landesamt für Denkmalpflege dem Vorhaben zustimmt.“

Abstimmungsergebnis: 12:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.11.

Verlängerung der Baugenehmigung zur Aufstellung von Bürocontainern mit Sozialräumen, Kantine und Wohnnutzung im OG; Aufstellung eines LagerzeltesOhmstraße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 27.06.2024 beantragte der Antragsteller die Verlängerung einer bestehenden Baugenehmigung zum o. g. Bauvorhaben für weitere fünf Jahre.

Die Baugenehmigung für Bürocontainer mit Sozialräumen, Kantine und Wohnnutzung im OG und die Aufstellung eines Lagerzeltes wurde 2003 befristet genehmigt mit der Auflage, bis zum Ablauf der Frist die Container bis dahin unverzüglich und restlos zu beseitigen. Diese Genehmigung wurde mehrmals verlängert. Zuletzt wurde im Jahr 2020 die Verlängerung für weitere drei Jahre (bis 31.07.2024) genehmigt.

Hinsichtlich der erteilten Befreiung wird auf die Bauausschusssitzung vom 16.11.2020 verwiesen. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans "Südlicher Eschach". Der Bereich des Baugrundstücks ist als Industriegebiet festgesetzt.

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Verlängerung für weitere fünf Jahre.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde vorgestellt. Es schloss sich eine Diskussion an.

Stadtrat Bernhard Jüstel und Stadtrat Dr. Jürgen Bischof plädierten dafür, nicht immer wieder eine vorläufige Genehmigung zu erteilen, sondern eine ordentliche Bebauung des Grundstücks, den Vorschriften des Baugesetzbuches entsprechend, herbeizuführen. Im Gremium wurde auch über die beantragte Verlängerung um fünf Jahre diskutiert und vorgeschlagen, wie bei anderen vergleichbaren Verlängerungsanträgen auch, nur um drei Jahre zu verlängern.

Bürgermeister Dr. Fendt formulierte den Beschlussvorschlag der Verwaltung für eine Zustimmung der Verlängerung für drei Jahre um und brachte ihn zur Abstimmung.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird für 3 Jahre erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 10:2

Der Beschluss wurde mit 10 Stimmen angenommen.

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2.12.

Antrag auf Baugenehmigung; Anbau eines Balkons und einer Terrassenüberdachung; Hartfeldstraße, OT Biberachzell

Sachverhalt:

Mit Antrag auf Baugenehmigung, eingegangen am 12.07.2024, begehrt der Antragsteller den Anbau eines Balkons und einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus.

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Somit richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB, d.h, das geplante Vorhaben muss sich nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen.

Hinsichtlich der Art der zulässigen Nutzung ist anhand der umgebenden Bebauung mit Wohngebäuden, aber auch vielen Hofstellen, von einem faktischen Dorfgebiet i. S. v. § 5 BauNVO auszugehen. Wohnzwecke und somit Balkon- und Terrassenflächen sind somit zulässig.

Das Maß der baulichen Nutzung entspricht der vorhandenen Bebauung in der näheren Umgebung und das Grundstück ist erschlossen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt“.

Abstimmungsergebnis: 12:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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3.

Bebauungsplan "BZ 6.2 - Am Marktsteig IV - Biberachzell"; Abwägungsbeschluss Vorentwurf, Billigungs- und Auslegungsbeschluss Entwurf

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 12.09.2022 hat der Bau- und Werksausschuss die Aufstellung eines Bebauungsplans für den 4. Bauabschnitt des Baugebiets „Am Marktsteig“ in Biberachzell beschlossen. Hier soll ein neues Wohnbaugebiet entstehen.

Die zu überplanende Fläche, bestehend aus Flst.Nrn. 1481, 1481/5 und 1481/6 Gemarkung Biberachzell, beträgt ca. 6.000 m². Sie befindet sich in Biberachzell östlich des dort zuletzt aufgestellten Bebauungsplans „Am Marktsteig III“. Bei der vorausgehenden Planung wurde bereits die spätere Erschließung der östlich gelegenen Fläche vorgesehen. Insofern stellt sich die Erweiterung als konsequente Fortsetzung der bisherigen städtebaulichen Entwicklung dar.

Der Flächennutzungsplan (FNP) wurde zusammen mit dem 3. Bauabschnitt für diesen Bereich geändert und setzt dort Wohnbauflächen fest. Der Bebauungsplan kann also aus dem FNP entwickelt werden. Der Bebauungsplan ist 2 stufig im Regelverfahren aufzustellen.

Mit Beschluss vom Oktober 2023 hat der Bauausschuss den Vorentwurf zum Bebauungsplan gebilligt und die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 I und 4 I Baugesetzbuch (BauGB) beauftragt.

Der Entwurf zum Bebauungsplan „BZ 6.2 - Am Marktsteig IV“ hat gemäß § 3 I BauGB im Zeitraum vom 06.11.2023 bis 07.12.2023 öffentlich ausgelegen. Im selben Zeitraum wurden gemäß § 4 I BauGB die Träger öffentlicher Belange (TÖB) und Nachbargemeinden zum Entwurf beteiligt.

Von den beteiligten TÖB und Nachbargemeinden haben nicht geantwortet:

• Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg

• Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Koordination Bauleitplanung - BQ

• VNEW Verteilnetz Energie Weißenhorn GmbH & Co. KG

• Deutsche Telekom Technik GmbH, T NL Süd, PTI 23

• Vodafone Kabel Deutschland GmbH

• M-Net Telekommunikations GmbH

• Breitbandnetze miecom

• Bund Naturschutz in Bayern e. V.

• Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. Kreisgruppe Neu-Ulm

• Kreishandwerkerschaft Günzburg / Neu-Ulm

• Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Günzburg

• Kreisheimatpfleger

• Stadt Senden

• Markt Buch

Die Stadt Weißenhorn geht davon aus, dass deren Belange nicht berührt werden bzw. bereits berücksichtigt wurden.

In der Sitzung des Bauausschusses vom März 2024 sollten die Abwägungsbeschlüsse sowie der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf gefasst werden. Der Bauausschuss hat jedoch die Beschlüsse zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt, aufgrund eingegangener Stellungnahmen Privater die verkehrliche Erschließung noch genauer zu untersuchen.

Die Verwaltung hat daraufhin das Planungsbüro Kolb Ingenieure beauftragt, eine zusätzliche verkehrliche Anbindung des Plangebiets im Süden bzw. Norden jeweils an die Biberacher Straße auf Machbarkeit und Kosten hin zu überprüfen. Weiter hat die Verwaltung das Büro Modus Consult aus Ulm mit einer Verkehrszählung am Knotenpunkt Weißenhorner Straße / Am Marktsteig sowie einer Belastbarkeitsprognose der Erschließungsanlage Am Marktsteig beauftragt.

Die Ergebnisse liegen zwischenzeitlich vor und wurden in die Abwägung der privaten Stellungnahmen eingearbeitet (siehe dazu die Anlagen 3, 4 und 5 zur Sitzungsvorlage). Im Ergebnis zusammengefasst lässt sich feststellen, dass die bestehenden Erschließungsanlagen Am Marktsteig und Bruder-Klaus-Weg die durch das neue Gebiet entstehenden Verkehre ohne Probleme aufnehmen können. Eine weitere Anbindung ist derzeit nicht erforderlich. Die nördliche Anbindung an die Biberacher Straße (Ausbau des bestehenden Fußwegs) ist wegen der Steigung nicht sinnvoll. Die alternative südliche Anbindung ist zwar (einen entsprechenden Grunderwerb vorausgesetzt) realisierbar, wegen des hohen Flächenverbrauchs sowie der zu erwartenden Kosten jedoch nicht sinnvoll.

Aufgrund der Diskussion in der Sitzung des Bauausschusses vom März wurde noch geprüft, ob eine durchgehende Stützmauer im Osten des Plangebiet wegen des abfallenden Geländes Sinn macht. Hier lautet das Ergebnis, dass es mehr Sinn macht, dies im Rahmen der Erschließung des Gebiets zu prüfen und ggf. zu realisieren. In den Bebauungsplan gehört eine solche Festsetzung nicht.

Aufgenommen wurden jedoch noch Festsetzungen zu Geländeveränderungen auf den zukünftigen privaten Baugrundstücken und deren Ausführungen gegenüber den Nachbargrundstücken. Ebenfalls klargestellt wurde noch in den textlichen Festsetzungen, dass zwischen den privaten Grundstücken neben toten Einfriedungen (wie Zäunen, Mauern) natürlich auch lebende Einfriedungen wie Hecken zulässig sind.

In Anlage 5 zur Sitzungsvorlage sind die Inhalte der abwägungsrelevanten Stellungnahmen mit den dazugehörigen Abwägungsvorschlägen dargestellt.

Diskussion:

Der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herr Meyer, erläuterte den Tagesordnungspunkt. Es schloss sich eine Diskussion an. Vor der Sitzung fand ein Ortstermin in Biberachzell statt.

Herr Meyer ging kurz auf die Historie ein. Die Verwaltung wurde vom Bauausschuss beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung durchzuführen, die Unterlagen öffentlich auszulegen und Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Das sei von Anfang November bis Anfang Dezember 2023 erfolgt. Dann wollte man im März dieses Jahres einen Abwägungsbeschluss fassen. Von Seiten des Bauausschusses wurde die Entscheidung zurückgestellt und die Verwaltung aufgefordert, wegen privater Stellungnahmen zur Verkehrssituation zunächst diese noch einmal genauer zu analysieren und zu prüfen. Man habe daraufhin sowohl das Planungsbüro beauftragt eine mögliche zusätzliche Anbindung entweder im Norden oder im Süden zum einen auf Machbarkeit und natürlich auch auf Kosten hin, zu prüfen. Gleichzeitig habe die Verwaltung das Büro Modus Consult aus Ulm mit einer Verkehrsanalyse/Verkehrszählung beauftragt, um den Knotenpunkt Weißenhorner Straße/Am Marktsteig zu überprüfen und die Belastbarkeit entsprechend darzustellen. Die Ergebnisse liegen mittlerweile vor. Das Planungsbüro habe die entsprechenden Abwägungen mit aufgenommen. Zusammengefasst könne man sagen, dass die Erschließungsanlagen, die derzeit vorhanden seien, die jetzigen und auch die durch das neue Gebiet entstehenden Verkehre völlig ohne Probleme bewältigen. Selbst wenn noch mehrere weitere Bereiche oder weitere Erweiterungen kämen, wären diese immer noch belastungsfähig. Nichts desto trotz mache natürlich, wenn man irgendwann dort weiter in Richtung Süden erweitern sollte, eine weitere Erschließung nach Süden hin sicher Sinn. Der Bereich im Norden, die Fläche des bestehenden Fußwegs, gehöre der Stadt. Diesen könnte man natürlich aufweiten. Das Problem sei hier das sehr starke Gefälle von 10 %. Die Bestimmungen, wie solche Straßen nach der RAST zu errichten seien, sehen eigentlich ein Gefälle von 8 % als Maximum vor. Das würde gehen, wäre aber nicht sehr sinnvoll. Eine mögliche Alternative Erschließung im Süden wäre auch grundsätzlich möglich. Es gebe hier den bestehenden Feldweg, wenn man den entsprechend aufweiten würde, könnte man hier schon eine weitere Erschließung machen, allerdings seien die Kosten hier mit rund 280.000 € geschätzt. Dazu müsste man natürlich erst einmal Grunderwerb getätigt werden. Das habe man dann auch so abgewogen und entsprechend aufgenommen. Ob dies allerdings im Verhältnis stehe, bezüglich dem Stichwort „sparsamer Umgang von Flächen“ sei zu überlegen. Damals wurde vom Bauausschuss eine durchgehende Stützmauer im Osten des Gebietes angeregt. In diesem Bereich könne man eine Stützmauer seitens der Stadt bauen und das Ganze Gelände etwas aufschütten. Man habe das mit dem Planungsbüro besprochen und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das eine solche Festsetzung im Bebauungsplan eigentlich keinen Sinn mache. Es wäre möglich, wäre aber im zweiten Zug, wenn man die Erschließungsanlagen/Verkehrsanlagen planen, besser, wobei heute auch der Ortstermin seines Erachtens relativ klar ergeben habe, dass es nicht unbedingt auf der vollen Breite Sinn mache. Aber das sei natürlich noch im Ermessen des Gremiums, dies bei der Erschließungsplanung möglicherweise noch zu beschließen. Was man auch gemacht habe, was angeregt wurde, seien die Festsetzungen zu Geländeveränderungen aufzunehmen. Außerdem, das wurde damals bemängelt, sollen auch lebende Einfriedungen zwischen den privaten Grundstücken zulässig sein, die wurden damals unbeabsichtigt nicht erwähnt. Das wurde entsprechend dort aufgenommen. Man habe noch mit aufgenommen, dass Parkflächen und Zufahrten mit einem wasserdurchlässigen Belag zu versehen seien. Das war im Vorentwurf auch noch nicht mit enthalten. Weiter wurde unter 3.1 Textliche Festsetzungen auf Seite 12 aufgenommen, dass eben auch Hecken zulässig seien und Stützbauwerke mit einer Höhe bis zu 1 m und diese darüber eben nicht zulässig seien. Wenn das Gelände vorher aufgeschüttet oder abgegraben werde, dann solle das zu den Nachbargrundstücken hin nur mit einer Neigung von maximal 1 zu 2 zulässig sein, dass ein Nachbar nicht plötzlich eine Wand seitlich an den Grundstücksgrenzen vor sich habe. Dann wurde das Thema mit dem Oberflächen- und Niederschlagswasser mit aufgenommen. Das seien aber alles letztlich keine großen Änderungen zum Vorentwurf.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, man sollte auf den Antrag von Herrn Dr. Bischof eingehen. Er fragte, ob es zur Abwägungstabelle eine Frage gebe. Falls damit Einverständnis bestehe, müsse man nicht jeden Punkt einzeln durchgehen, sondern nur auf die Punkte, die Herr Dr. Bischof beantragt habe.

Der Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Jürgen Bischof in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Dr. Jürgen Bischof ging auf seinen Antrag ein. Da gehe es ganz konkret um das Kapitel „Einfriedungen“. Seine Fraktion schlägt vor, dass der Satz 1 so formuliert werden solle:

Satz 1: „An der Grenze zu öffentlichen Flächen sind Einfriedungen bis zu einer Gesamthöhe von 1,20 m als Zäune (die allerdings nicht mit Steinen gefüllt oder mit Plastikbändern durchzogen werden dürfen) und Hecken zulässig.

Damit würde seine Fraktion konkret Mauern ausschließen. Das knüpfe auch an die vorherige Diskussion bei dem Bauantrag an.

Satz 4: „An der Grenze zu privaten Flächen sind Einfriedungen bis zu einer Gesamthöhe von max. 1,80 m als Zäune, Mauern und Hecken zulässig.“

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof meinte, wenn sich ein Nachbar mit einer Mauer abgrenzen will, dann sei es auch besser, wenn man es von beiden Seiten auch dürfe. Seiner Fraktion gehe es vor allem darum, dass das Ortsbild, d. h. die Ansicht von der Straße aus geschützt werde, aber mit dem, was dann die Nachbarn untereinander machen, könne man durchaus großzügiger sein. Dann möchte er noch das Thema „Stützbauwerke“ ansprechen, welches man beim Ortstermin auch diskutiert habe. Zum Thema Stützbauwerke, die ja jetzt auch vorgesehen seien, waren alle der Meinung, dass das auch Sinn mache, da das Gelände doch ein gewisses Gefälle aufweise Es sei hier jetzt indirekt formuliert, da es heiße, Stützbauwerke mit mehr als einem Meter sichtbarer Höhe sind nicht zulässig. Er schlage eine positive Formulierung vor und zwar: „Stützbauwerke sind bis zu einer sichtbaren Höhe von max. 1,00 m zulässig. Außerdem solle man den Zusatz aufnehmen: „Maximal 1 m abweichend vom natürlichen Geländeniveau“, damit klar sei, dass nicht erst ein Meter aufgeschüttet und dann die Mauer gesetzt werden darf“. Das man wisse, dass das auf das natürliche Geländeniveau bezogen sei. Dass man nicht erst einen Meter aufschüttet und dann die Mauer setzt, sondern das natürliche Geländeniveau gemeint sei. Diesen vorletzten Satz in dem Kapital 3.1 zu den Einfriedungen hätte er gerne auch noch geändert.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, man stimme über jeden einzelnen Punkt gesondert ab. Herr Meyer werde die Punkte vorlesen. Danach müssen die Änderungen vom Planungsbüro eingearbeitet werden und dann gehe es in die Beteiligung.

Herr Meyer, der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, formulierte den Beschlussvorschlag zu 3.1 Einfriedungen Satz 1 wie folgt, wie ihn Herr Dr. Bischof beantragt habe: „An der Grenze zu öffentlichen Flächen sind Einfriedungen bis zu einer Gesamthöhe von 1,20 m als Zäune (die allerdings nicht mit Steinen gefüllt oder mit Plastikbändern durchzogen werden dürfen) und Hecken zulässig.“ Der Satz 4 würde wie folgt geändert: „An der Grenze zu privaten Flächen sind Einfriedungen bis zu einer Gesamthöhe von max. 1,80 m als Zäune, Mauern und Hecken zulässig.“ Er erklärte weiter, dass man im Bebauungsplanentwurf zwei verschiedene Höhen bei den Einfriedungen habe, zum einen die Höhe zur öffentliche Straßenfläche hin soll auf 1,20 m erhöht werden, da hatte man ursprünglich 80 cm, egal was für eine Einfriedung.

Nach einem Einwand von Stadtrat Michael Schrodi, dass eine Heckenhöhe mit 1,20 m nicht umsetzbar sei, sagte Bürgermeister Dr. Fendt, man können es so beschließen, wie von Stadtrat Dr. Jürgen Bischof beantragt wurde, nehmen aber noch den Zusatz „bei besonderen Situationen“ auf.

Der Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Jürgen Bischof in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Dr. Jürgen Bischof meinte, wenn nicht rechtlich mit Sichtdreiecken etwas dagegenspreche, könnte man das mit den Hecken nach vorne ziehen und sagen, an der Grenze zu öffentlichen Flächen sind Einfriedungen als Hecken oder bis zu einer Gesamthöhe von 1,20 als Zäune zulässig. Dann sei die Hecke nicht beschränkt, aber der Zaun ist auf 1,20 m beschränkt. Er denke schon auch, dass eine Hecke mit 1,20 m keine wirkliche Hecke sei.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass sei ein guter Kompromiss und bat Herrn Meyer das nochmals vorzulesen, damit man wisse, was man beschließe.

Herr Meyer, Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, sagte, an der Grenze zu öffentlichen Flächen sind Einfriedungen mit Hecken oder bis zu einer Gesamthöhe von 1,20 m als Zäune, die nicht mit Steinen befüllt oder mit Plastikbändern durchzogen werden dürfen, zulässig.

Beschluss 1:

Kapitel 3.1 „Einfriedungen“, Satz 1:

„An der Grenze zu öffentlichen Flächen sind Einfriedungen als Hecken oder bis zu einer Gesamthöhe von 1,20 m als Zäune, die nicht mit Steinen gefüllt oder mit Plastikbändern durchzogen werden dürfen, zulässig.“

Abstimmungsergebnis: 11:1

Der Beschluss wurde mit 11 Stimmen angenommen.

Beschluss 2:

Kapitel 3.1 „Einfriedungen“, Satz 4:

„An der Grenze zu privaten Flächen sind Einfriedungen als Hecken oder bis zu einer Gesamthöhe von max 1,80 m als Zäune oder Mauern zulässig.“

Abstimmungsergebnis: 12:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Der Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Jürgen Bischof in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Dr. Jürgen Bischof sagte, man sollte bezüglich der Stützbauwerke im Kapital 3.1 den vorletzten Satz positiv formulieren.

Beschluss 3:

Kapitel 3.1 „Einfriedungen“, vorletzter Satz soll ersetzt werden durch:

„Stützbauwerke sind bis zu einer sichtbaren Höhe von max. 1 m abweichend vom natürlichen Geländeniveau zulässig.“

Abstimmungsergebnis: 12:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Der Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Jürgen Bischof in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Dr. Jürgen Bischof erläuterte noch zur Frage der Zufahrt, dass er sich das vor Ort angeschaut habe. Der vorhandene Fußweg sei tatsächlich so steil wie angegeben, allerdings habe die im weiteren verlaufende Straße „Am Marktsteig“ habe dieselbe Steigung, d.h. das wäre auch nicht steiler als das, was man dann im weiteren Verlauf auch schon habe. Trotzdem wäre es vielleicht keine wirklich gute Situation, weil es beengt sei, und vor allem müsse man leider davon ausgehen, dass diese Zufahrtsstraße kaum genutzt würde, denn das würde einen Umweg bedeuten, denn die meisten kommen von Weißenhorn oder wollen nach Weißenhorn und da müsse man einfach realistischer Weise damit rechnen, dass die Bürger dann auch den kürzesten Weg nehmen. Dies könne man bedauern, sei aber auch nachvollziehbar. Insofern müsse man hier akzeptieren, dass keine andere sinnvolle Lösung möglich sei. Wichtig sei aber, dass, wenn dieses Baugebiet dann nochmals nach Süden hin erweitert werde, dann eine weitere Zufahrt erforderlich sein werde. Dass nicht der ganze Verkehr dann durch die bestehenden Straßen „Am Marktsteig“ oder „Bruder-Klaus-Weg“ fahren müsse. Das sei dann schon sehr wichtig, aber im Moment wäre es wirklich unverhältnismäßig, wie auch Herr Meyer richtig ausgeführt habe, wenn man hier für sehr viel Geld eine Lösung herstelle, die nicht wirklich funktioniere.

Beschuss:

Abwägungsbeschuss Vorentwurf

„Den eingegangenen Stellungnahmen wird nach Abwägung, wie in den Erläuterungen in der Anlage 5 der Sitzungsvorlage dargestellt, entsprochen, teilweise entsprochen bzw. nicht entsprochen oder die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.“

Abstimmungsergebnis: 12:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Billigungsbeschluss Entwurf

„Der Entwurf des Bebauungsplans "BZ 6.2 - Am Marktsteig IV" mit Planzeichnung, schriftlichem Teil und Begründung, jeweils mit Stand vom 29.07.2024, ausgearbeitet vom Büro Kolb Ingenieure sowie der Umweltbericht und die artenschutzfachliche Relevanzprüfung, ausgearbeitet vom Büro Zeeb & Partner, werden, unter der Maßgabe, dass die beschlossenen Ergänzungen/Änderungen in den Entwurf eingearbeitet werden, gebilligt.“

Abstimmungsergebnis: 12:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Auslegungsbeschluss Entwurf

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 II Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 II BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis: 12:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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4.

Vergabe Austausch der Fenster an der Musikschule

Sachverhalt:

Die Fenster an der Musikschule Weißenhorn sollen an der östlichen Seite, sowie beim Anbau ausgetauscht werden. Die derzeitigen Fenster sind veraltet, undicht und nicht mehr Stand der Technik. Die Fenster auf der westlichen Seite wurden bereits 2001 erneuert. Die Maßnahme betrifft insgesamt 29 Fenster, diese werden in ihrer Optik nicht verändert und werden identisch den bisher eingebauten Fenstern wieder mit Sprossen und Oberlichtern (wenn vorhanden) eingebaut.

Der Bescheid zur denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis vom Landratsamt Neu-Ulm mit Datum vom 30.08.2023 liegt bereits vor.

Die Ausschreibung erfolgte im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb. Nachdem ein erstes Ausschreibungsverfahren mit fünf benachrichtigten Firmen erfolglos verlief, wurde eine erneute Ausschreibung veröffentlicht. Die Firmenliste wurde hierbei auf 15 benachrichtigte Firmen erweitert. Von allen benachrichtigten Firmen ist letztlich ein Angebot fristgerecht eingegangen. Der Schätzwert für den Auftrag lag bei 90.440 € brutto. Das Angebot liegt bei 88.490,90 € brutto, also 2,2 % unterhalb des geschätzten Auftragswertes.

Die Verwaltung schlägt vor, das Angebot in Höhe von 88.490,90 € zu beauftragen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Stadtrat Herbert Richter befand sich außerhalb des Sitzungssaales und nahm an der Abstimmung nicht teil.

„Der Auftrag für den Austausch der Fenster an der Musikschule ergeht an den Mindestbieter zum Bruttoangebotspreis von 88.490,90 €.“

Abstimmungsergebnis: 11:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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5.

Ausbau Schlossprielweg Vergabe Bauarbeiten

Sachverhalt:

Die Ausschreibungsunterlagen für den Ausbau des Schlossprielweges in Oberreichenbach wurden in beschränkter Weise an 12 Firmen versandt. Bis zum Eröffnungstermin am 25.7.24 haben lediglich drei Firmen ein Angebot abgegeben.,

Die Arbeiten sollen möglichst im September begonnen werden. Um keine Ferienausschusssitzung anberaumen zu müssen, sollen die Arbeiten in der BA-Sitzung am 29.7.24 vergeben werden. Die geprüften Angebotssummen werden zur Sitzung nachgeliefert.

Das Angebot des mindestnehmenden Bieters beläuft sich auf 298.115,21 €, das Zweitangebot beläuft sich auf 398.546,53 €, der Höchstbieter liegt bei 462.357,98 €, jew. brutto.

Die Aufteilung des Submissionsergebnisses der mindestnehmenden Firma mit dem jeweiligen Haushaltsansatz und Schätzkosten, jew. brutto, für das Jahr 2024 ergibt folgende Übersicht:

Die Nettoansätze im Haushalt des Wasserwerks wurden auf Bruttobeträge umgerechnet. Der Ansatz für den Straßenbau wurde für dieses Jahr lediglich mit 50% angesetzt, weil lange Zeit nicht klar war, ob das Projekt in 24 umgesetzt wird. Durch den relativ späten Baubeginn wird ein Teil der Baukosten erst in 2025 anfallen.

Die niedere Anzahl an abgegebenen Angebote und die höheren Angebotssummen, gegenüber der Schätzung werden in erster Linie auf die fortgeschrittene Jahreszeit zurückgeführt. Die Firmen sind derzeit offensichtlich ausgelastet und kalkulieren entsprechend höher.

Der Kanal wird lediglich als Schmutzwasserkanal hergestellt, weil Oberreichenbach im Trennsystem entwässert. Das Niederschlagswasser der Straße muss versickert, bzw. mit Überlauf aus dem herzustellenden Sickerbeckens in den Reichenbach eingeleitet werden. Ebenso müssen die entstehenden Baugrundstücke das Niederschlagswasser auf den jew. Grundstücken versickern.

Der Straßenbau benhaltet die Herstellung von 4 Stellplätzen und das Anlegen einer Wendemöglichkeit.

In die neue Straße sollen sog. Speed-Pipe- Rohre mit entsprechenden Hausanschlüssen, für eine spätere Glasfaserleitung, eingelegt werden. Diese Leerrohre werden vorerst nicht mit einer Glasfaserleitung versehen, weil ein Anschlusspunkt fehlt. Eine Anfrage bei der Telekom, für eine Leitungsverlegung wurde negativ beantwortet. Die Telekom ist offenbar auch nicht mehr für eine Grundversorgung, heißt das Herstellen von physischen Leitungen, verpflicht. Die Telekom verweist darauf, dass eine Grundversorgung über sog. LTE Mobilfunkrouter besteht.

Die Treppenanlage ist nicht Bestandteil der Ausschreibung, diese soll im nächsten Jahr von einer GALA-Firma hergestellt werden.

Die Abwicklung der Baumaßnahme, Bauleitung, Abrechnung und Planung erfolgt durch das städtische Bauamt. Hierdurch fallen keine Honorarkosten an.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich eine Diskussion an.

Frau Stadtbaumeisterin Graf-Rembold stellte die Planung vor.

Der Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Franz Josef Niebling in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Franz Josef Niebling bat die Verwaltung, die vorgestellten Pläne in das RIS zu den Unterlagen einzustellen. Da die Kosten für die Wendeplatte mit den vier Parkplätzen in der Kostenaufstellung, die in tabellarischer Form in der Sitzungsvorlage eingefügt sei, nicht ersichtlich seien, fragte er, ob diese noch dazu kommen.

Frau Stadtbaumeisterin Graf-Rembold erklärte, dass die Kostenaufstellung für die gesamte Maßnahme gelte, die in der Vorlage beschrieben sei. Außer Kosten für die künftige Treppenanlage. Diese werde den bestehenden Fußweg zur Kirche mit dem Höhenunterschied ersetzen. Die Planung erfolge nachgelagert zum Schlosspielweg.

Beschluss:

„Der Auftrag zur Erschließung des Schlossprielweges ergeht an den Mindestbieter mit einer Bruttoangebotssumme i.H. von 298.115,21 € brutto.“

Abstimmungsergebnis: 12:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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6.

Sanierung und Neukonzeption des MuseumsensemblesGewerk: Dachdecker- und Spenglerarbeiten Krayhaus, Oberes TorGewerk: Zimmererarbeiten Krayhaus, Oberes TorNachtragsangebot "Vortor und Turm"

Sachverhalt:

Beim Bauvorhaben der Sanierung des Gebäudeensembles um das Obere Tor wurden die Vortürme im Rahmen der Voruntersuchungen in einem kleinen Teilbereich mit Zuhilfenahme eines Hubsteigers geöffnet. Dadurch erfolgte die Schadenskartierung der Tragkonstruktion.

Nach Gerüststellung an den Vortürmen wurde nun die Zugänglichkeit zur gesamten Dachfläche geschaffen. Bei der Tauföffnung wurde festgestellt, dass die Bestands-Eindeckung beim Öffnen nicht gehalten werden kann. Aufgrund des porösen Mörtels wird ein Dominoeffekt über die Dachfläche ausgelöst und dabei ein Großteil der Dachziegel gelockert.

Ursprünglich war nur ein Teilaustausch der beschädigten Dachziegel vorgesehen, jedoch erfordert die aktuelle Sachlage, dass die gesamten Dachflächen abgenommen, gereinigt, wiederbelegt und neu vermörtelt werden.

Diese Arbeiten waren nicht vorgesehen und nicht vorhersehbar, da der Zustand der Dacheindeckung erst nach Gerüststellung geprüft werden konnte.

Es ist anzunehmen, dass sich dies auch beim Hauptturm so darstellen wird. Somit wurde ein Nachtrag über die Arbeiten zu den Vortürmen und den Hauptturm erstellt.

Von den vergebenen Gewerken LV003 Zimmerarbeiten Kray, Oberes Tor und LV 004 Dachdecker- und Spenglerarbeiten Krayhaus, Oberes Tor entstehen aus den erforderlichen Leistungen Nachträge von gesamt 118.645,98 € brutto. Die Kosten der Nachträge liegen innerhalb der in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 veranschlagten Kosten.

Um die Arbeiten terminlich fortführen zu können und keine bauliche Verzögerung oder Stillstandzeiten mit möglichen Kosten zu verursachen, schlägt die Verwaltung vor, die Nachträge zu beauftragen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den Tagesordnungspunkt. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

- Der Nachtrag der Zimmererarbeiten in Höhe von brutto 57.842,57 € wird beauftragt.

- Der Nachtrag der Dachdecker- Spenglerarbeiten in Höhe von gesamt 60.803,41 € brutto wird beauftragt.

Abstimmungsergebnis: 12:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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7.

Anhörungsverfahren Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Landkreises Neu-Ulm

Sachverhalt:

Die Stadtverwaltung hat von der ILE Iller-Roth-Biber den Entwurf zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans zur Stellungnahme erhalten.

Nachdem es sich hierbei um eine umfassende Maßnahme im Landkreis handelt, wird der Bericht der Firma PTV Transport Consult GmbH hiermit dem Stadtrat zur Einsicht und Diskussion freigegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass der Schulbusverkehr im Rahmen der Fortschreibung nicht überprüft wurde.

Seitens der Verwaltung gibt es keine Auffälligkeiten.

Es liegen auch aktuell keine Beschwerden und Schwierigkeiten seitens der Bevölkerung vor, die weitergegeben werden sollten.

Die bereits vorgebrachte Anmerkung bezüglich der Busanbindung in Emershofen wurde bereits an das Landratsamt weitergereicht. Sofern vom Stadtrat gewünscht, kann hierauf im Rahmen dieser Stellungnahme erneut darauf hingewiesen werden.

Diskussion:

Bürgermeister Dr Fendt erläuterte den Tagesordnungspunkt. Es schloss sich eine Diskussion an.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass im Nachgang heute noch ein Schreiben an die Bauausschussmitglieder in das RIS eingestellt worden sei. Eigentlich habe man Seitens der Verwaltung gesagt, dass der vorgelegte Entwurf passe. Mittlerweile wurde ein Schreiben unter Beteiligung aller 12 Kommunen ausgearbeitet und darin ein paar Änderungsvorschläge unterbreitet. Viele dieser Änderungsvorschläge betreffen unsere Stadt gar nicht, er finde diese aber sehr gut. Wenn man den öffentlichen Nahverkehr ändere, solle dies natürlich auch im Hinblick auf unser Krankenhaus ausgerichtet werden. Um das Krankenhaus optimal zu nutzen, brauche man aus dem gesamten Landkreis eine Anbindung. In diesem Schreiben der elf Gemeinden aus dem Landkreis sei enthalten, dass die Planung noch einmal überarbeitet werden solle, dass unser Krankenhaus besser angedient werde. Daher schlage er den Beschlussvorschlag vor, dass das Gremium ihn ermächtige, das Schreiben mit den anderen zehn Kommunen zu unterschreiben.

Stadtrat Herbert Richter sagte, er bedanke sich für die Nachreichung des Schreibens, welches doch auf einige wichtige Detailpunkte eingehe. Für ihn sei die Anbindung von Weißenhorn insgesamt, nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Krankenhauses aus Richtung Süden schon verbesserungswürdig, insbesondere auch was den Schienenpersonennahverkehr Richtung Süden anbelange. Man habe zwar die Bahnverbindung, aber die sei Richtung Norden konzentriert, Richtung Ulm, und da bestehe immenses Verbesserungspotential. Ein grundsätzliches Thema, das auch in dem Schreiben aufgenommen werde, sei die Bevölkerungsentwicklung, bei der man davon ausgehe, dass die Bevölkerungszahl in einem gewissen Maße steigen werde. Dies müsse dann ein stückweit durch die Anpassungen des öffentlichen Personennahverkehrs angeglichen werden. Dazu müsse man auch in der Stadt Weißenhorn solche Entwicklungen betrachten wie z.B. die Bauentwicklung des Geländes an der Roggenburger Straße und der Schulstraße, wo doch irgendwann einmal sehr viele Personen leben werden. Er gebe seine grundsätzliche Zustimmung zu diesem Schreiben und vielleicht ergebe sich auch aus Sicht der Verwaltung noch der eine oder andere Punkt, der mit einfließen könne. Die Situation sei, dass es mit dem letzten Fahrplanwechsel doch zu erheblichen Unstimmigkeiten gekommen sei. In dem Zusammenhang möchte er auf ein Schreiben einer Bürgerin aus Emershofen eingehen, indem die Situation in diesem Ortsteil dargelegt wurde, bei der zuerst eine Verbesserung bzw. ordentliche Anbindung an den Personennahverkehr erfolgte, dann aber ein paar Monate später wieder zurückgenommen wurde. Von daher wäre es gut, wenn man diesen Hinweis noch einmal aufnehme, um wieder zu einer verbesserten Anbindung zu kommen.

Der Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Franz Josef Niebling in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Franz Josef Niebling sagte, dass er sich auch noch auf ein paar Busverbindungen beziehen möchte, gerade was die Schulkinder der Grundschulen anbelange. Da gebe es schon noch erhebliches Verbesserungspotential. Zuerst möchte er auf Bubenhausen eingehen, was Herr Kollege Ritter in der letzten Bauausschusssitzung schon angesprochen habe. Dazu habe letzte Woche Mittwoch, zusammen mit dem Busunternehmer, mit Frau Knöpfle vom Landratsamt, mit Herrn Kurzeck vom BPV Consult GmbH und ihm ein Treffen stattgefunden, um die Strecke abzufahren. Dabei habe sich gezeigt, dass dieser Umweg über die Weberstraße sehr wohl möglich sei, um die Sicherheit der Grundschulkinder zu erhöhen, indem man die Schüler nicht auf der sehr stark befahrenen Hauptstraße, der Babenhauser Straße, aussteigen lasse, wo es schon zu bedenklichen Verkehrssituationen gekommen sei, sondern dass der Bus tatsächlich noch einmal in die Weberstraße hineinfahre, um dort beim Kindergarten anzuhalten und die Schüler aussteigen zu lassen. Das Landratsamt sei darüber informiert. Er habe beantragt, über diese Umleitung, die vielleicht zwei oder drei Minuten bedeute, in der Oktobersitzung im Kreistag zu entscheiden. Dies sei eine politische Entscheidung. Anschließend ging er auf die Schulbussituation in Wallenhausen und Oberhausen ein. Die letzten zehn Jahre sei der Bus immer von Weißenhorn gekommen und habe die Schüler sehr sicher auf der östlichen Seite der Staatsstraße abgeholt. An dieser Straßenseite stehe auch ein schönes Bushäuschen als Wetterschutz. Außerdem sei auch genügend Platz, dass der Bus dort einfahren könne. Mittlerweile sei aber der Fahrplan so geändert worden, dass der Bus von Ulm komme und nur auf der westlichen Seite halte, wo nur ein schmaler Gehweg und kein Wartehäuschen vorhanden sei. Dies sei gerade für die Jüngsten ein sehr unbefriedigender Zustand. Bei der Besprechung am Mittwoch wurde vorgeschlagen, sich Gedanken darüber zu machen, wo man auf der Westseite am besten ein Buswartehäuschen positionieren könne, das nicht so nahe an der Fahrbahn liege. Dies müsste man dann zusammen mit der Bauverwaltung abklären. Eine Umsetzung solle im Rahmen des behindertengerechten Umbaus unserer Bushaltestellen erfolgen. Frau Brokmeier, die Rektorin von der Grundschule Nord, habe ebenfalls noch einige Dinge gemeldet, dass z.B. vom Eschach die Kinder nicht richtig oder gar nicht abgeholt werden. Diesen Hinweis wolle der Verkehrsplaner überprüfen. Er sprach seinen Dank an die Verwaltung aus, die diesbezüglich unterstützend tätig gewesen sei.

Bürgermeister Dr. Fendt erwähnte, dass dies wichtige Hinweise seien. Diese müsse man sammeln, um dranzubleiben. Es sei nur das Problem, dass bei der Fortschreibung dieses Nahverkehrsplanes die Schülerbeförderung nicht Gegenstand sei. Darum habe man das auch so dargelegt, d.h. da müsse man parallel vorgehen. Das eine sei jetzt die Stellungnahme zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt und die Anmerkungen zur Schülerbeförderung seien aber auch ganz wichtig. Zusammen mit Frau Hörger habe man sich überlegt, ob es Sinn mache, den Bericht an die Schulen zu schicken, ob ihnen noch etwas auffalle, da die Schulen die Details kennen. Dies wurde aber für nicht sinnvoll erachtet, da es nicht Teil des Entwurfs sei. Er fragte nach, ob man über dieses Gespräch einen Aktenvermerk erhalte.

Stadtrat Franz Josef Niebling sagte, dass es dazu noch einen Bericht vom Landratsamt Neu-Ulm geben werde.

Bürgermeister Dr. Fendt meinte, dann könne man das auch im Stadtrat behandeln und auch bestätigen, dass wir das unterstützen. Es wäre schön, wenn es ein Konzept aus einer Hand wäre. Jetzt müsse man die Stellungnahme der ganzen Gemeinden unterstützen. Das andere Thema könne man dann noch gesondert beauftragen und unsere Weißenhorner Besonderheiten beschreiben.

Stadtrat Bernhard Jüstel sagte, er wolle auch noch einmal bestätigen, dass dieser Schülerverkehr nicht Inhalt des Entwurfs dieses Nahverkehrsplanes sei, aber auch viele Schüler mit den Linien befördert werden. Er wolle darauf hinaus, dass die Stadt Weißenhorn den behindertengerechten Ausbau der Bushaltestellen vorantreiben müsse, weil die Barrierefreiheit auch zur Daseinsfürsorge gehöre. Nach dem Personenbeförderungsgesetz hätte man das bis zum 01.01.2022 erledigt haben müssen. Aber da gebe es natürlich Übergangsfristen. Es gebe verschiedene Kategorien, die er noch ausarbeiten und der Verwaltung zukommen lassen werde. Für die Bewertung des Konzeptes habe man ja Zeit bis zum 11. August. Er ging auch auf die Verdichtung, die man im mittleren Bereich des Landkreises habe, ein. Dazu wurde letztes Jahr im Oktober oder November eine Informationsveranstaltung abgehalten, bei der auch die Bürger beteiligt wurden. Wichtig sei außerdem, dass im Süden des Landkreises in Verbindung mit der Stadt Weißenhorn Nachbesserung vorangetrieben werde, weil ein Nahverkehrskonzept eben auch ein dynamisches Konzept sei, welches immer wieder an die Herausforderungen angepasst werden müsse. Die Linie 713, die in Zukunft über die Oderstraße und zurück über die Schulstraße fahren solle und dann weiter Richtung Grafertshofen und Bubenhausen, werde schon eine Verbesserung darstellen. Diese Änderung gelte bereits nach den Schulferien im September. Dazu müsse aber die Haltestelle in der Schulstraße noch installiert werden. Dies seien seine Verbesserungsvorschläge.

Bürgermeister Dr. Fendt meinte, es wäre sehr schön, die Ausführungen von Herrn Jüstel zu bekommen, denn die Verwaltung müsse die Stellungnahme bis zum 11. August eingeben.

Stadtrat Andreas Ritter sagte, dass er sich zunächst einmal bei Herrn Niebling für seinen Einsatz bedanken möchte, der sich der Sache als Kreisrat angenommen habe. Allen voran ein großes Dankeschön an die Verwaltung, die in der Sache auch sehr viel unterstützt habe und sich der Problematik angenommen habe, da er doch Gefahr in Verzug sehe. Er bitte auch in dem Zuge alle Kreisräte, die sich im Stadtrat befinden, bei der von Herrn Kollege Niebling besagten Sitzung im Oktober, dieses Thema wohlwollend zu unterstützen.

Abschließend formulierte Bürgermeister Dr. Fendt den Beschluss und brachte ihn zur Abstimmung.

Beschluss:

„Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Stellungnahme der 11 Gemeinden zur Fortschreibung der Nahverkehrsplanung für den Landkreis Neu-Ulm zu unterzeichnen.

Ergänzend soll noch einmal ein Schreiben an das Landratsamt gerichtet werden, welches die Mängel der Schülerbeförderung darstellt.“

Abstimmungsergebnis: 12:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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8.

Anfragen der Stadträte

8.1.

Anfragen Stadtrat Dr. Jürgen Bischof

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof sagte, seine erste Anfrage beziehe sich auf ein Schreiben der Anwohner an der Roth, die sich wegen des Hochwasserschutzes an sie, Herr Bürgermeister, und in Kopie an uns Stadträte gewandt hatten und darin auch um eine Informationsveranstaltung gebeten haben. Er habe auch schon eine solche Informationsveranstaltung mit Experten des Wasserwirtschaftsamtes gefordert. In der Zeitung war in der Zwischenzeit zu lesen, dass es beispielsweise in Babenhausen genauso eine Veranstaltung gab, zusammen mit dem dortigen Landrat und Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes. Außerdem habe er kürzlich vom Bayerischen Rundfunk einen Bericht gelesen, dass in den Landkreisen Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen ein gemeinsamer Hochwasserschutz angestrebt werde, bei dem sich die Gemeinden zusammentun, auch landkreisübergreifend, um gerade an kleinen Flüssen, so wie z.B. auch unsere Roth, unsere Biber oder der Osterbach, zu einer Lösung zu kommen, die nicht nur darin bestehe, dann, wenn das Hochwasser komme, zu retten, was zu retten sei, sondern frühzeitig im Oberlauf der Flüsse entsprechend durch einen natürlichen vorbeugenden Hochwasserschutz zu verhindern, dass es überhaupt zu solchen Überschwemmungen in bewohnten Gebieten komme. Seine Frage sei, ob so eine Informationsveranstaltung mit Experten des Wasserwirtschafsamtes vorgesehen sei und geben werde.

Bürgermeister Dr. Fendt antwortete dazu als Ergänzung, dass im kommenden Stadtanzeiger ein Aufruf an die Bürger zu finden sei. Seitens der Verwaltung habe man die Feuerwehren gebeten, überall die Schäden zu erfassen und wie hoch diese seien. Zusätzlich bitte er jetzt noch die Bürger, mitzuteilen, ob diese Fotos oder ähnliches haben, wo das Wasser war und wie hoch dieses konkret stand. Das wolle man als Grundlage für Nachüberprüfungen von Fachleuten heranziehen. Er habe einen ersten Entwurf vorliegen, der gerade kritisch hausintern geprüft werde. Digitale Berechnungen seien gut, aber die Wirklichkeit gegen zu prüfen, sei noch besser. Das Hochwasser ging weit über ein hundertjähriges Hochwasser hinaus und werde sich wohl noch viel häufiger wiederholen und vielleicht sogar mit noch schlimmeren Ausmaßen.

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof gab zu dem Thema noch eine Erläuterung, um was es ihm gehe. Klar sei, dass man sich um passiven Hochwasserschutz, d.h. um technischen Hochwasserschutz kümmern müsse, dass nach Möglichkeit, wenn es zu einem Hochwasser komme, bei uns die Bürger möglichst wenige Schäden erleiden. Aber mindestens genauso wichtig oder vielleicht noch wichtiger sei es, dafür zu sorgen, dass es gar nicht zu so einem Hochwasser hier bei uns komme und dazu müsse im Oberlauf der Flüsse etwas getan werden und da müsse man mit anderen Gemeinden zusammenarbeiten. Das könne Weißenhorn nicht alleine. Es sei auch nicht letztlich eine Lösung, dass man das Wasser möglichst schnell weiterleite, damit dann Pfaffenhofen oder Nersingen das Hochwasser haben.

Die zweite Anfrage betreffe das Thema Kleinschwimmhalle. Hier liege ein Gutachten vor, was an Baumaßnahmen oder Sanierungsmaßnahmen nötig sei und dazu würde er gerne wissen wollen, ob die Verwaltung dem Gremium dieses Gutachten zur Verfügung stelle. Wenn ja, wann und falls nein, warum nicht.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass er das Gutachten zwischenzeitlich auswerten konnte. Dass sei aber ein Thema, welches man im nichtöffentlichen Teil der Sitzung weiter diskutieren sollte. Sie können gerne das Gutachten haben.

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof fragte nach dem Brunnen auf dem Kirchplatz, der außer Betrieb sei, wann dieser wieder in Betrieb genommen werde.

Frau Stadtbaumeisterin Graf-Rembold antwortete dazu, dass das am Stromanschuss des Brunnens liege, der über das Museum laufe. Der Stromanschluss musste für die Maßnahme Museum stillgelegt werden, damit sei die Stichversorgung des Brunnens ebenfalls außer Betrieb. Deswegen könne man derzeit die Pumpe nicht bedienen. Das Problem werde aber in Angriff genommen, dafür sei aber ein Eingriff in den Baugrund nötig und ein kompletter separater Stromanschluss des Brunnens. Dazu suche man derzeit noch eine archäologische Baubegleitung, ohne die es nicht gehe.

Seine vierte Anfrage beziehe sich auf die Schäden in den Straßen in Weißenhorn. Er habe heute einmal einen Meterstab genommen und ein Loch in der Günzburger Straße ausgemessen. Es sei einen halben Meter lang, 10 cm breit und 5 cm tief. Das sei nur eines von mehreren Löchern. Er habe dies letztes Jahr schon angemahnt und daraufhin wurde nur notdürftig geflickt, so notdürftig, dass jetzt nach einem knappen Jahr dieses Loch wieder offen sei. Seine Frage sei jetzt, was die Verwaltung mache, um solche Schäden gründlich zu reparieren, so dass es nicht nach einem halben Jahr wieder auftrete. Die Verwaltung müsse von sich aus selbst die Straßen prüfen, so dass solche Gefahrenstellen vermieden werden.

Mit seiner fünften Anfrage wolle er nach den Interimsparkplätzen auf dem neuen Gelände von IllerSenio nachfragen. Diese wurden dem Eigentümer seitens der Verwaltung während der Bauzeit entlang der Kastanienallee an der Reichenbacher Straße zugestanden. Das war sicherlich eine sinnvolle Maßnahme, aber die Baumaßnahme sei jetzt abgeschlossen. Er habe sogar gehört, dass sich schon Bewohner der Anlage darüber beschwert haben, dass dort früh morgens Parkverkehr stattfinde. Er wolle wissen, wann diese Parkplätze zurückgebaut werden, dass dann wieder die eigentlich gewünschte Gestaltung der Allee an der Reichenbacher Straße gegeben sei.

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte, dass dies nur während der Bauphase gestattet war, um den Bereich zu entlasten. Man werde dieser Sache nachgehen.

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8.2.

Anfragen Stadtrat Franz Josef Niebling

Stadtrat Franz Josef Niebling sagte zum Thema Hochwasser, dass er von Bürgermeister Dr. Fendt gebeten wurde, mitzuteilen, was man in Wallenhausen tun könne, da der Ortsteil durch das Hochwasser auch wieder betroffen war. Er bezog sich auf eine E-Mail bezüglich des Bachlaufs am Osterbach, die er am 27. Mai geschickt habe. Im Jahr 2021 habe man einen Beschluss gefasst, dass der Bachlauf am Osterbach richtig unterhalten werde, damit die Böschungen auch richtig abgestützt seien und das Bachbett auch genug Tiefe habe, damit auch das Wasser dort durchlaufen könne. Es gehe um die Stelle direkt an der Brücke, wo es nach Waldstetten gehe auf Höhe des Feuerwehrhauses. Jetzt seien aber auch gerade ältere Bürger von Weißenhorn, die natürlich ihre Roth auch gut kennen, auf ihn zugekommen und haben auch gesagt, dass sie der Meinung seien, dass das Flussbett mittlerweile einfach zugeschwemmt wurde und daher wenig Wasser im Bach Platz habe. Wenn dann viel Wasser von oben komme, trete der Bach dann schneller und mehr über die Ufer. Da die Kommunen selbst für Gewässer III. Ordnung verantwortlich seien, wäre es da nicht sinnvoll, diese Bachläufe an den drei Bächen tatsächlich zu untersuchen und zu schauen, was man da machen müsse, wenn wieder Hochwasser komme. Man solle hier schon einmal prophylaktisch etwas unternehmen, um etwas vorgesorgt zu haben. Er wisse schon, dass Ausbaggern und Umweltschutz schwierig sei, aber es gehe hier auch um Objektschutz der Bürger. Er denke, dass habe in dem Fall Vorrang.

Bürgermeister Dr. Fendt antwortete, dass das Hochwasser sehr schlimm war, und es viele verzweifelte Menschen hab, deren Keller vollgelaufen waren. Letzten Freitag habe er sich mit Landwirten aus Attenhofen getroffen. Die kennen das Gelände und haben ein paar ganz sinnvolle Vorschläge gemacht. Nun möchte man einen Gutachter beauftragen, der sagen könne, was diesbezüglich zu unternehmen sei. In Attenhofen sei man schon in der Umsetzung dieser Vorschläge. Der Bauhof habe schon den Arbeitsauftrag das zu machen. Mit dem Ausbaggern der Bachläufe müsse man schauen, da es immer wieder Zeiten gebe, wo man solche Arbeiten machen dürfe, aber auch welche, wo man es nicht dürfe. Der Sachverhalt werde an den zuständigen Sachbearbeiter weitergegeben.

Sein zweites Anliegen sei ein Lob zur Durchführung der Rathauskonzerte. Er möchte das Lob an die Verwaltung und zwar an das Kulturbüro und auch an sie Herr Bürgermeister, aussprechen, aber natürlich auch ein Lob an die Kapellen, die wieder wunderbar gespielt haben. Frau Höß vom Kulturbüro habe die Kapellen bei den ganzen Vorbereitungen wieder hervorragend unterstützt, auch mit den Absperrungen. Dieses Jahr war die Fläche durch den Bauzaun begrenzt, aber man konnte aus der Not eine Tugend machen. Die Musikkapellen haben mitgeteilt, dass es so eine gute Lösung war, vor allem das Obere Tor zu sperren, so hatte man den Hörgenuss auch die ganze Zeit über. Früher seien einige Autofahrer absichtlich durchgefahren und haben natürlich dadurch schon das Konzert gestört. Er sprach dazu seinen herzlichen Dank aus und sagte, dass es schön wäre, wenn man es dann nächstes Jahr wieder so durchführen könne.

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8.3

Anfragen Stadtrat Herbert Richter

Stadtrat Herbert Richter sagte, auch er möchte zum Hochwasserschutz zwei Sätze sagen. Es gehe ihm auch um die zwei Punkte, die bereits von den zwei Vorrednern thematisiert wurden. Diese Punkte habe er auch schon in der letzten Bauausschusssitzung angefragt und er möchte erneut auf die Dringlichkeit hinweisen. Es gehe ein stückweit darum, die Sorgen der Bürger aufzunehmen und die Thematik einer Informationsveranstaltung. Er meinte, so etwas sollte man wirklich auch im Nachgang nach dieser Datenerhebung machen, um ein Gesamtbild als Grundlage zu bekommen. Er möchte wirklich noch einmal betonen, die Situation dieser Flussläufe, die durch Weißenhorn durchfließen, aber auch die anderen Flussläufe in den Seitentälern, intensiv zu betrachten, was man da machen könne. Es sei festzustellen, dass dieser Bachraum, der vorhanden sein sollte, nicht mehr vorhanden sei. Diesbezüglich müsse man schauen, was man an der einen oder anderen Stelle wirklich verbessern könne. Seine dringliche Bitte sei, hier aktiv zu werden, weil es ein Thema sei, dass die Menschen beschäftigt habe. Solche Ereignisse werden uns künftig sicher öfter begleiten und man werde damit öfter konfrontiert sein.

Seine zweie Anfrage betreffe die Kleinschwimmhalle. Darüber wurde schon mehrfach in Besprechungen und auch im Bauausschuss diskutiert. Er bitte darum, um im Gremium Klarheit über die Probleme zu bekommen, dass man die Ergebnisse dieser Studien und Überlegungen, um was es denn eigentlich im Schadensbild konkret gehe, hier darstelle und auch entsprechende Lösungsmöglichkeiten aufzeige. Die Kleinschwimmhalle sei eine wichtige Einrichtung nicht nur für Schulen, sondern auch für die Vereine und daher sollte man schon schauen, dass man in überschaubarer Zeit zu einer Lösung komme, dass man diese Einrichtung wieder nutzen könne oder eine Alternative aufzeigen. Er bitte darum, für die nächste Bauausschusssitzung nach der Sommerpause, den Sachverhalt vorzubereiten, dass dargelegt werde, wie denn das Schadensbild aussehe und was da auf uns zukomme.