Aus der Sitzung des Stadtrates vom 17.07.2023
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1. Bekanntgaben
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| 2. | Jahresrechnung der Stadt Weißenhorn für das Haushaltsjahr 2022 |
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Sachverhalt:
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Beschluss:
„Der Stadtrat nimmt die Jahresrechnung 2022 für den städtischen Haushalt zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung.
Die in § 77 Abs. 2 KommHV genannten Unterlagen sind der Jahresrechnung als Anlagen beigefügt und werden ebenfalls zur Kenntnis genommen.“
Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht bereits durch frühere Beschlüsse des Stadtrates erfolgt ist, bzw. soweit sie nicht schon im Rahmen von Deckungskreisen und Sammelnachweisen gedeckt sind, hiermit nachträglich genehmigt (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO).“
Abstimmungsergebnis: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 3. | Städt. Wasserwerk Weißenhorn - Jahresabschlüsse bzw. Bilanzen der Jahre 2019 bis 2021 |
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Sachverhalt:
Die kaufmännischen Jahresabschlüsse bzw. die Bilanzen für die Jahre 2019 – 2021 des Städtischen Wasserwerks wurden im Zuge des Beratungsdauerauftrags vom Bayer. Kommunalen Prüfungsverband jeweils im nachfolgenden Haushaltsjahr ermittelt. Die örtliche Rechnungsprüfung erfolgte im Zeitraum vom November 2021 bis April 2022 durch Herrn Dr. Jürgen Bischof, der hierzu als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses des Stadtrates der Stadt Weißenhorn mit diesem Prüfungsgebiet beauftragt ist.
Die Betriebssatzung (§ 5 Abs. 3 Nr. 11) gibt vor, dass dem Bau- und Werkausschuss das jeweilige Jahresergebnis bekanntzugeben ist, kann jedoch auch unmittelbar dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vorgelegt werden. Im Rahmen des verbesserten Informationsflusses und der möglichst hohen Transparenz wurde eine Vorlage im Stadtrat bevorzugt.
Haushaltsjahr 2019
Der Erfolgsplan für das Haushaltsjahr 2019 wurde von der Verwaltung noch mit einem hohen Verlust in Höhe von 174.500 € dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgestellt. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung 2019 ergibt sich hingegen ein tatsächlicher Gewinn in Höhe von 44.171,02 €.
Die hohe Abweichung zum Planansatz ergibt sich hauptsächlich durch die viel zu hoch angesetzten Abschreibungen (350.000 €). Das tatsächlich eingetretene Ergebnis bei den Abschreibungen betrug hingegen 247.876,03 €. Zusätzlich wurden durch bessere Umsatzerlöse und mehr Dividendenausschüttung höhere Einnahmen erzielt.
| Bezeichnung | Haushaltansatz | tatsächl. Ergebnis |
| € | € |
| Einnahmen: |
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| Umsatzerlöse | 835.500 | 877.942,77 |
| aktivierte Eigenleistungen | 5.000 | 1.456,23 |
| sonstige betriebliche Erträge | 24.600 | 11,31 |
| Erträge aus Beteiligung –EWAG- | 24.600 | 70.875,00 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 0,00 | 0,00 |
| insgesamt | 935.900 | 950.285,31 |
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| Ausgaben: |
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| Materialaufwand f. Waren | 163.000 | 120.663,81 |
| bezogene Leistungen | 166.700 | 83.326,71 |
| Personalaufwand incl. Sozialabgaben | 214.600 | 212.383,26 |
| Abschreibungen | 350.000 | 247.876,03 |
| sonst. betriebliche Aufwendungen | 193.750 | 208.993,33 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 34.800 | 31.929,00 |
| außerordentliche Aufwendungen | 0 | 0,00 |
| sonstige Steuern | 600 | 942,15 |
| insgesamt | 1.110.550 | 906.114,29 |
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| Jahresgewinn | -174.500 | 44.171,02 |
Haushaltsjahr 2020
Für den Erfolgsplan des Haushaltsjahres 2020 wurde von der Verwaltung mit einem Verlust in Höhe von 85.700 € gerechnet. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung 2020 ergibt sich letztendlich ein tatsächlicher Gewinn in Höhe von 5.373,60 €.
Hinsichtlich der Einnahmen ergibt sich nahezu eine Punktlandung mit einem Gesamtergebnis von 927.736,80 € (Haushaltsansatz: 928.400 €). Bei der Ausgabenseite ergaben sich bei den bezogenen Leistungen sowie bei den sonstigen betrieblichen Ausgaben Einsparungen, sodass das tatsächliche Ergebnis in Höhe von 922.363,20 € zum Planansatz (1.014.100 €) um 91.736,80 € geringer ausfällt.
| Bezeichnung | Haushaltansatz | tatsächl. Ergebnis |
| € | € |
| Einnahmen: |
|
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| Umsatzerlöse | 827.800 | 877.634,61 |
| aktivierte Eigenleistungen | 5.000 | 2.850,81 |
| sonstige betriebliche Erträge | 24.800 | 1,38 |
| Erträge aus Beteiligung –EWAG- | 70.800 | 47.250,00 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 0,00 | 0,00 |
| insgesamt | 928.400 | 927.736,80 |
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| Ausgaben: |
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| Materialaufwand f. Waren | 146.350 | 156.204,26 |
| bezogene Leistungen | 149.900 | 107.795,63 |
| Personalaufwand incl. Sozialabgaben | 210.600 | 215.272,18 |
| Abschreibungen | 261.000 | 232.760,79 |
| sonst. betriebliche Aufwendungen | 215.750 | 177.863,19 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 29.900 | 31.525,00 |
| außerordentliche Aufwendungen | 0 | 0,00 |
| sonstige Steuern | 600 | 942,15 |
| insgesamt | 1.014.100 | 922.363,20 |
|
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| Jahresgewinn | -85.700 | 5.373,60 |
Haushaltsjahr 2021
Der Erfolgsplan für das Haushaltsjahr 2021 wurde von der Verwaltung noch mit einem Verlust in Höhe von 95.500 € dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgestellt. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung 2021 ergibt sich ein tatsächlicher Verlust in Höhe von 16.262,45 €. Gegenüber dem Planansatz hat sich das Ergebnis deutlich um 79.237,55 € verbessert.
| Bezeichnung | Haushaltansatz | tatsächl. Ergebnis |
| € | € |
| Einnahmen: |
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| Umsatzerlöse | 821.100 | 853.377,92 |
| aktivierte Eigenleistungen | 5.000 | 3.276,70 |
| sonstige betriebliche Erträge | 32.200 | 342,20 |
| Erträge aus Beteiligung –EWAG- | 47.300 | 70.875,00 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 0,00 | 1.448,01 |
| insgesamt | 906.800 | 929.319,83 |
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| Ausgaben: |
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| Materialaufwand f. Waren | 142.600 | 143.245,04 |
| bezogene Leistungen | 147.800 | 126.912,98 |
| Personalaufwand incl. Sozialabgaben | 267.100 | 242.887,31 |
| Abschreibungen | 260.000 | 251.689,12 |
| sonst. betriebliche Aufwendungen | 149.100 | 156.978,58 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 35.100 | 22.927,10 |
| außerordentliche Aufwendungen | 0 | 0,00 |
| sonstige Steuern | 600 | 942,15 |
| insgesamt | 1.002.300 | 945.582,28 |
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| Jahresverlust | -95.500 | -16.262,45 |
Die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Erfolgsplan sind jeweils in den beiliegenden Geschäftsberichten ausführlich dargestellt.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschlüsse 1 - 6:
1. Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Weißenhorn hat vom Jahresabschluss 2019 des Städt. Wasserwerkes Weißenhorn mit einer Bilanzsumme in Höhe von 5.073.532,13 € und dem Jahresgewinn mit 44.171,02 € Kenntnis genommen.
2. Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Weißenhorn hat vom Jahresabschluss 2020 des Städt. Wasserwerkes Weißenhorn mit einer Bilanzsumme in Höhe von 5.103.627,44 € und dem Jahresgewinn mit 5.373,60 € Kenntnis genommen.
3. Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Weißenhorn hat vom Jahresabschluss 2021 des Städt. Wasserwerkes Weißenhorn mit einer Bilanzsumme in Höhe von 5.454.266,27 € und dem Jahresverlust mit 16.262,45 € Kenntnis genommen.
4. Beschluss:
Das Jahresergebnis ist jeweils auf neue Rechnung vorzutragen.
5. Beschluss:
Die laufenden Verrechnungsschulden des Städt. Wasserwerkes bei der Stadt Weißenhorn sind weiterhin banküblich zu verzinsen, soweit sie nicht aufgrund von steuerlichen Vorschriften als Eigenkapital zu behandeln sind. Der Zinssatz orientiert sich an den langfristigen Darlehen.
6. Beschluss:
Wie bereits in der Vergangenheit ist die Konzessionsabgabe im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach den preisrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften unter Beachtung der Mindestgewinnvorschriften vom Städt. Wasserwerk abzuführen. Aufgrund der Gewinnsituation wird eine Konzessionsabgabe für das Jahr 2019 in Höhe von 70.974,78 € an die Stadt abgeführt.
Abstimmungsergebnisse 1 - 6: 21:0
Den Beschlüssen wurde einstimmig zugestimmt.
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| 4. | Fachbereich 1 - Elternbeiträge für die Kinderbetreuung - Erhöhung der Beiträge ab dem 01.01.2024 |
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Sachverhalt:
In der Stadt Weißenhorn gibt es 11 Einrichtungen zur Kinderbetreuung. Ausnahmslos alle Einrichtungen arbeiten kontinuierlich und mit Herzblut an einer qualitativ hochwertigen und familienunterstützenden Betreuung.
Leider gehen steigende Kosten in den unterschiedlichsten Bereichen an keinem dieser Einrichtungen vorbei. Insbesondere in den letzten beiden Jahren hat die Verwaltung immer häufiger von Trägervertretungen und Leitungen Rückmeldungen erhalten, dass die Beiträge zu niedrig sind und auch mit dem Teegeld nur schwer hausgehaltet werden kann. Auch der städtische Haushalt bildet dies ab.
Deshalb hat die Verwaltung eine Anpassung der zuletzt vor acht Jahren erhöhten Beiträge für die Betreuung zum 01.01.2024 ausgearbeitet.
Allein unter Berücksichtigung der in den letzten acht Jahren gestiegenen Personalkosten, müsste beispielsweise der Beitrag im Kindergarten für eine tägliche Buchungszeit von 5-6 Stunden bereits bei rd. 99,00 € liegen (siehe Anlage).
Querschnittsaufgaben wie Personalbeschaffung, EDV, Finanzen, Baumaßnahmen, Instandhaltungsmaßnahmen etc. wurden hierbei nicht berücksichtigt. Des Weiteren müssten Kostensteigerungen im Bereich der Anschaffungen beachtet werden. Die Kosten für Betrieb und den Bau eines Gebäudes sind ebenfalls deutlich gestiegen.
Neben den oben genannten Rückmeldungen liegt der Verwaltung aus dem Prüfbericht der überörtlichen Rechnungsprüfung folgende Empfehlung vor:
… Die Elternbeiträge der Kindertageseinrichtungen liegen sowohl unter den regionalen als auch unter den überregionalen Vergleichswerten… Vor diesem Hintergrund empfehlen wir, eine angemessene Erhöhung der Elternbeiträge in Betracht zu ziehen. …
… Im Übrigen empfehlen wir, aufgrund der in der Regel jährlich allgemeinen Personalkostensteigerungen infolge linearer Entgelterhöhungen die Elternbeiträge künftig in deutlich kürzeren Zeitabständen anzupassen. …
Zusammengefasst schlägt die Verwaltung die folgende Beitragsanpassung vor:
| Buchungszeiten | Kinderkrippe | Kindergarten | |
|
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| U3 | Ü3 |
| > 3h-4h | 190,00 € | 145,00 € | 110,00 € |
| > 4h-5h | 200,00 € | 155,00 € | 120,00 € |
| > 5h-6h | 210,00 € | 165,00 € | 130,00 € |
| > 6h-7h | 220,00 € | 175,00 € | 140,00 € |
| > 7h-8h | 230,00 € | 185,00 € | 150,00 € |
| > 8h-9h | 240,00 € | 195,00 € | 160,00 € |
| > 9h | 250,00 € | 205,00 € | 170,00 € |
| Buchungs-zeiten | Schulzeit | Ferienzeit
| ||
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| ab 5 bis 29 Tage | ab 30 bis 44 Tage | ab 45 Tage |
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| 80,00 € |
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| > 1h-2h | 90,00 € |
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| > 2h–3h | 100,00 € |
|
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| > 3h-4h | 110,00 € | 110,00 € | 220,00 € | 330,00 € |
| > 4h-5h | 120,00 € | 120,00 € | 240,00 € | 460,00 € |
| > 5h-6h | 130,00 € | 130,00 € | 260,00 € | 520,00 € |
| > 6h-7h | 140,00 € | 140,00 € | 280,00 € | 560,00 € |
| > 7h-8h |
| 150,00 € | 300,00 € | 600,00 € |
| > 8h-9h |
| 160,00 € | 320,00 € | 640,00 € |
| > 9h |
| 170,00 € | 340,00 € | 660,00 € |
| Teegeld | 5,00 € | Spielgeld | 5,00 € |
Um größere Erhöhungen zu vermeiden, folgt die Verwaltung der Anmerkung der überörtlichen Rechnungsprüfung und empfiehlt eine Anpassung im Rhythmus von zwei Jahren.
Bei den oben genannten Gebühren sind der Beitragszuschuss für den Kindergarten und des Bayerischen Krippengeldes zu berücksichtigen (nähere Erläuterungen in der Anlage). Diese beiden Instrumente entlasten die Eltern.
Zur Veranschaulichung folgen einige Berechnungsbeispiele:
4-jähriges Kind; Buchungszeit von 6 - 7 Std.
| • Elternbeitrag | 140,00 € |
| • Teegeld | + 5,00 € |
| • Spielgeld | + 5,00 € |
| • Beitragszuschuss | - 100,00 € |
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| Monatliche Kosten | 50,00 € |
Bei durchschnittlich 20 Betreuungstage und 6,5 Std. Betreuung pro Tag, belaufen sich die Kosten pro Stunde auf 0,39 €.
1-jähriges Kind; Buchungszeit von 4 - 5 Std.; Anspruch auf Beitragszuschuss
| • Elternbeitrag | 200,00 € |
| • Teegeld | + 5,00 € |
| • Spielgeld | + 5,00 € |
| • Beitragszuschuss | - 100,00 € |
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|
| Monatliche Kosten | 110,00 € |
Bei durchschnittlich 20 Betreuungstage und 4,5 Std. Betreuung pro Tag, belaufen sich die Kosten pro Stunde auf 1,22 €.
2-jähriges Kind; Buchungszeit von 4 - 5 Std.; Kein Anspruch auf Beitragszuschuss
| • Elternbeitrag | 200,00 € |
| • Teegeld | + 5,00 € |
| • Spielgeld | + 5,00 € |
-----------------------------------------------------
|
| Monatliche Kosten | 210,00 € |
Bei durchschnittlich 20 Betreuungstagen und 4,5 Std. Betreuung pro Tag, belaufen sich die Kosten pro Stunde auf 2,33 €.
Da die Beiträge in Weißenhorn in allen Einrichtungen einheitlich sind, wurde die Anpassung mit allen Trägern und Leitungen vorab abgesprochen. Eine einheitliche Zustimmung liegt vor.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.
Stadtrat Niebling schlug vor, die Berechnung der Gebühren an eine Änderung der Personalkosten anzuknüpfen.
Geschäftsleiterin Müller gab zu bedenken, dass Personalkosten oft anhand der Tarifverhandlungen jährlich erhöht werden. Gerne könne dieser Vorschlag zur Gebührenberechnung aufgenommen und dem Gremium, beim Eintreffen dieses Falles, erneut vorgelegt werden.
Beschluss:
„Der Stadtrat beschließt, die Beiträge für die Kinderbetreuung ab dem 01.01.2024 einheitlich für alle Einrichtungen in Weißenhorn wie folgt anzupassen:
| Buchungszeiten | Kinderkrippe | Kindergarten | |
|
|
| U3 | Ü3 |
| > 3h-4h | 190,00 € | 145,00 € | 110,00 € |
| > 4h-5h | 200,00 € | 155,00 € | 120,00 € |
| > 5h-6h | 210,00 € | 165,00 € | 130,00 € |
| > 6h-7h | 220,00 € | 175,00 € | 140,00 € |
| > 7h-8h | 230,00 € | 185,00 € | 150,00 € |
| > 8h-9h | 240,00 € | 195,00 € | 160,00 € |
| > 9h | 250,00 € | 205,00 € | 170,00 € |
| Buchungszeiten | Schulzeit | Ferienzeit | ||
|
|
| ab 5 bis 29 Tage | ab 30 bis 44 Tage | ab 45 Tage |
|
| 80,00 € |
|
|
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| > 1h-2h | 90,00 € |
|
|
|
| > 2h–3h | 100,00 € |
|
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| > 3h-4h | 110,00 € | 110,00 € | 220,00 € | 330,00 € |
| > 4h-5h | 120,00 € | 120,00 € | 240,00 € | 460,00 € |
| > 5h-6h | 130,00 € | 130,00 € | 260,00 € | 520,00 € |
| > 6h-7h | 140,00 € | 140,00 € | 280,00 € | 560,00 € |
| > 7h-8h |
| 150,00 € | 300,00 € | 600,00 € |
| > 8h-9h |
| 160,00 € | 320,00 € | 640,00 € |
| > 9h |
| 170,00 € | 340,00 € | 660,00 € |
| Teegeld | 5,00 € | Spielgeld | 5,00 € |
Die Ordnung der Kindergärten und der Betreuungsvertrag sind anzupassen.“
Abstimmungsergebnis: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 5. | Fachbereich 4 - Vergabe Betreuungsleistungen Rössle Areal |
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Sachverhalt:
Die Stadt Weißenhorn hat in der Sitzung des Stadtrats vom 15.5.2023 beschlossen, die Ausschreibung für die Wettbewerbsbetreuung (städtebaulicher Ideenwettbewerb und Investorenwettbewerb) in Abstimmung mit der Regierung von Schwaben für das Rössleareal auszuloben.
In Abstimmung mit der Regierung wurden 5 Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, deren Eignung gemäß § 11 Abs. UVgO im Vorfeld geprüft wurde und keine Ausschlussgründe vorlagen.
Es ist lediglich ein Angebot eingegangen. Auf telefonische Nachfragen waren die Büros, die kein Angebot abgegeben haben, derzeit voll ausgelastet bzw. erhielten wir von einem Büro keine Rückmeldung.
Das vorliegende Angebot liegt nach Durchsicht und Prüfung der Unterlagen im üblichen Rahmen und stellt kein überteuertes Angebot dar.
A. städtebaulicher Ideenwettbewerb
netto 49.400,00 € zuzüglich 5 % Nebenkosten und 19% MwSt. = 61.725,30 € brutto
B. Investorenwettbewerb
netto 36.000,00 € zuzüglich 5 % Nebenkosten und 19% MwSt. = 44.982,00 € brutto
Zunächst schlagen wir vor, die Vergabe des städtebaulichen Ideenwettbewerbs (A) nach vorliegendem Angebot zu vergeben. Die zeitliche Abwicklung des Auftrags entspricht den Vorstellungen der Stadt Weißenhorn.
Im Angebot Investorenwettbewerb (B) hat das angebotene Büro angeführt, dass der ausgeschriebene Leistungsumfang zu ausführlich ist und angepasst werden sollte.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen des Büros mit Investorenwettbewerben schlagen wir vor den Leistungskatalog anzupassen und danach die Vergabe zu B vorzunehmen. Nach Abstimmung mit der Regierung von Schwaben ist dies empfehlenswert und wird im Laufe der Erarbeitung des städtebaulichen Wettbewerbs geklärt und definiert.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.
Nach kurzer Diskussion wurde die Nichtöffentlichkeit hergestellt.
Zur Abstimmung über den vorliegenden Sachverhalt wurde die Öffentlichkeit wiederhergestellt.
Beschluss:
„Das vorliegende Angebot zur Betreuung des Ideenwettbewerbs für das Rössleareal zu einer Auftragssumme von 61.725,30 Euro brutto auf der Grundlage des Angebotes vom 15.06.2023 wird beauftragt.“
Abstimmungsergebnis: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 6. | Fachbereich 4 - Sanierung des Kanals in der Dachsbergstraße / Bubenhausen |
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Sachverhalt:
Gerade auch die letzten Starkregenereignisse in Bubenhausen haben gezeigt, dass der Kanal in der Dachsbergstraße nicht ausreichend das anfallende Regenwasser abführen kann. Hierauf haben in der Verganenheit auch die Bürger schon hingewiesen, zuletzt auch unterstützt durch unseren Stadtratskollegen Ritter.
Nach einem Vororttermin ist die Verwaltung mit Mail vom 06.07. 2023 auf das Büro Steinbacher, das in der Vergangenheit die Kanalberechnungen für uns gemacht hat, zugegangen mit der Bitte um Prüfung, ob eine „Kanalspange“ vom Kanal Dachsbergstraße zum Kanal Weberstraße das Problem lösen könnte. Nach Einschätzung des Büros, so mit Mail vom 10. Juli 2023 mitgeteilt, ist dies aber keine geeignete Maßnahme die Situation zu verbessern. Nach Einschätzung des Büros werde sich die Situation nur verbessern, wenn Teile des bestehenden Kanalnetzes ausgetauscht werden.
Daraufhin hat die Verwaltung mit Mail vom 11. Juli 2023 um eine grobe Kostenschätzung für die Kanalsanierung gebeten. Daraufhin ging mit Mail vom 13. Juli 2023 folgende Antwort vom Büro ein:
„Sie wollten ja auch noch eine Einschätzung zur Dachsbergstrasse. Ich habe mir die vorhandene Netzberechnung angeschaut und komme zu folgender Beurteilung! Der Kanal in der Dachsbergstrasse, vor allem der Strang Schacht 60 bis 61 ist extrem überlastet. Dass es hier zu Ausuferungen kommt erklärt sich von selbst. Ferner liegt dieser Kanal nur ca. 80 cm unter OK Straße. Wenn nun hier auch noch berücksichtigt wird, dass vermutlich aus dem Außengebiet der Dachsbergstrasse wesentlich mehr Wasser bei Starkregen zufließt als bei der Kanalnetzberechnung angesetzt dann ist nicht schwer zu erklären, dass wir hier von einem Problemabschnitt sprechen. Die Lösung sehe ich nur in einer Detailbetrachtung der Dachsbergstraße. Eine Kanalauswechslung von Schacht 67 bis Schacht 60 wird wohl die Folge sein. Bei einer Länge der Auswechslung von ca. 150 m können Sie von Kosten in Höhe von ca. 200 Tsd. € ausgehen.“
Aus Sicht der Verwaltung sollte diese Detailberechnung durch das Büro erfolgen.
Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass in Folge des Ortstermins in Bubenhausen die Gräben im Oberbereich der Dachsbergstraße partiell saniert und neue „Einlaufschächte“ gebaut wurden. Diese Maßnahme hat sich, wie der letzte Starkregen gezeigt hat, bewährt. Die Verwaltung ist aber im Kontakt mit den Bürgern.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussionsrunde an.
Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Detailberechnung beim Büro Steinbacher zu beauftragen. Sollte die Detailberechnung ergeben, dass eine Sanierung des Kanalnetzes notwendig sein sollte, dann soll das Büro auch mit diesen Planungsleistungen beauftragt werden.“
Abstimmungsergebnis: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 7.1. | Anfrage Stadtrat Kühle - Absinkende Teerschicht Reichenbacher Straße zwischen Metzgerei und Apotheke |
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Stadtrat Kühle teilte einen Schaden an der Straßenoberfläche der Reichenbacher Straße, zwischen Metzgerei und Apotheke, mit. Vor einigen Wochen entstand bei Bauarbeiten bzgl. der Verlegung von Fernwärme ein Gas Leck an besagter Stelle. Dieses Gas Leck wurde verschlossen. Um dieses Gas Leck reparieren zu können, musste der Schacht der Fernwärme entnommen und neu gesetzt werden. Kurz nachdem diese Arbeiten durchgeführt wurden, kam es zu starken Schlägen am Kanaldeckel. Daraufhin habe sich Stadtrat Kühle bei Herrn Hertel von der Fernwärme Weißenhorn GmbH gemeldet. Als dieser sich das Problem vor Ort angesehen hatte, stellte er fest, dass der Kanaldeckel nicht richtig, bzw. undicht liege. Der Schacht sei nicht richtig verbaut worden. Stadtrat Kühle sagte, dass mittlerweile Gefahr in Verzug ist. Die Teerdecke wurde nicht richtig aufgetragen. Vor dem Kanaldeckel hat sich eine Mulde gebildet und dies hat zur Folge, dass die Teerdecke immer weiter absackt und jedes Fahrzeug, welches hier darüberfahre, den Deckel zwei Mal aufschlagen lässt. Da die Reichenbacher Straße zu den stark befahrenen Straßen gehört, ist die Lärmbelästigung der Anwohner stark angestiegen. Dies sei tagsüber schon laut, nachts noch viel schlimmer.
Bürgermeister Dr. Fendt bedankte sich für die Mitteilung. Es handle sich zwar um keine städtische Baustelle, wenn es sich jedoch um Gefährdungen handle, dann wird die Verwaltung dem natürlich nachgehen. Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass der Sachbearbeiter für Tiefbau bereits vor Ort war. Die Verwaltung werde sich am Dienstag, 18.07.2023 mit der Fernwärme Weißenhorn GmbH in Verbindung setzen um den Schaden schnellstmöglich beheben zu lassen.
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| 7.2. | Anfrage Stadtrat Simmnacher - Wassernutzung der Kleinschwimmhalle für die städtischen Grünanlagen |
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Stadtrat Simmnacher regte die Überprüfung an, ob eine „Zweitnutzung des Wassers der Städtischen Bäder“ in den Sommermonaten zum gießen und Bewässern der Weißenhorner Grünanlagen möglich ist. Er hat einen Beitrag im WDR gesehen. Hier wurde das Wasser der Stadt Greven aus den städtischen Bädern einer „Zweitbestimmung“ zugeführt. Das Wasser der Bäder wird hier während der Sommermonate (Hallenbad geschlossen) zum Bewässern der Grünanlagen verwendet.
Er bittet daher um Prüfung, ob das Wasser der Kleinschwimmhalle (ca. 160.000 Liter) sowie das Wasser, welches den Winter über im Freibad verbleibt, zum Bewässern auch in Weißenhorn verwendet werden kann.
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass er dies überprüfen lassen wird.