Die Hornisse ist eine geschützte Art und darf grundsätzlich nicht gestört oder getötet werden. Ist Leib und Leben von Menschen in Gefahr kann die Feuerwehr zur unmittelbaren Gefahrenabwehr tätig werden. Ist dies nicht der Fall oder in Zweifelsfällen, muss die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Neu-Ulm eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Hierzu muss der Betroffene Kontakt mit dem Landratsamt Neu-Ulm aufnehmen (Frau Grmela. 0731/7040-33104), ein Hornissenberater nimmt die Situation vor Ort in Augenschein. Die Feuerwehr wird dann in der Regel nicht mehr tätig, da es sich um keine Maßnahme der unmittelbaren Gefahrenabwehr handelt.