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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 35/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtiger Hinweis an alle Hundehalter

Pflicht zur Entfernung von Hundekot

Die Stadtverwaltung möchte hiermit aufgrund wieder vermehrt eingehender Beschwerden aus der Bevölkerung auf die Beseitigungspflicht von Verunreinigungen, die durch Tiere verursacht werden, hinweisen.

Wer ein Tier hält oder ein Tier auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen führt, ist verpflichtet, Verunreinigungen, welche das Tier verursacht hat, unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass insbesondere Wiesen an Feldwegen ein wichtiges Futterangebot für die Tierhaltung in der Landwirtschaft darstellen und verunreinigtes Gras zu Erkrankungen führen kann.

Insbesondere beziehen sich die Beschwerden auf Hundekot, der auf Gehwegen, Feldwegen etc. liegen gelassen wird.

Auch kommt es immer wieder zu Beschwerden über Verunreinigungen von Privatgrundstücken durch Hundekot, der vom Grundstückseigentümer entfernt werden muss.

Leider gibt es anscheinend zwischen all den verantwortungsbewussten Hundehaltern immer wieder ein paar wenige, welche es mit den Halterpflichten nicht ganz so ernst nehmen.

Die Stadtverwaltung möchte daher an die Hundehalter appellieren, den Hundekot ihres Tieres rückstandslos zu beseitigen. In dem Zusammenhang wird insbesondere auf das Angebot der Hundekotstationen mit Beutelspender und Entsorgungsmöglichkeit hingewiesen, welche von zahlreichen Hundebesitzern bereits genutzt wird.

Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung.