Die Stadtverwaltung möchte hiermit aufgrund vermehrt eingehender Beschwerden aus der Bevölkerung auf die geltenden Regelungen zur Leinenpflicht von Hunden im Stadtgebiet hinweisen.
Gemäß der geltenden Verordnung über das Mitführen von Hunden in der Stadt Weißenhorn ist grundsätzlich innerhalb der geschlossenen Ortsbebauung in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen das freie Umherlaufen von Kampfhunden und großen Hunden untersagt. Die Hunde dürfen nur an der Leine mitgeführt werden. Die Leine muss reißfest und darf nicht länger als 2,0 m sein.
Als große Hunde gelten hierbei Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm.
In dem Zusammenhang wird auf die darüber hinaus geltende Grünanlagensatzung der Stadt Weißenhorn hingewiesen.
Diese gilt insbesondere für Parkanlagen, wie z. B. den Stadtpark in Weißenhorn.
Demnach sind ALLE Hunde, unabhängig von ihrer Größe, an der Leine mit einer Länge von maximal 5 m zu führen.
Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung.