Titel Logo
Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 35/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Thema Windenergie beschäftigt derzeit viele Bürgerinnen und Bürger, insbesondere im Hinblick auf die ausgewiesenen Windvorranggebiete bei Weißenhorn und Wallenhausen. Der Stadt Weißenhorn ist es wichtig, die aktuelle Situation frühzeitig und verständlich einzuordnen.

Warum gibt es Windvorranggebiete?

Mit dem Wind-an-Land-Gesetz hat der Bund verbindliche Flächenziele für die Windenergie festgelegt. In Bayern müssen bis Ende 2027 1,1 % und bis Ende 2032 1,8 % der Landesfläche für Windenergie bereitgestellt werden.

Die Festlegung dieser Flächen erfolgt nicht durch die Stadt Weißenhorn, sondern durch den Regionalverband Donau-Iller. Die Stadt wurde im Rahmen des Verfahrens angehört und hat das Thema in Sitzungen des Bau- und Werkausschusses am 03.07.2023 sowie 08.12.2025 öffentlich behandelt.

Die Ausweisung von Vorranggebieten dient dazu, die Windenergienutzung räumlich zu steuern und auf geeignete Bereiche zu konzentrieren. Dadurch kann verhindert werden, dass Windenergieanlagen grundsätzlich an deutlich mehr Standorten im Außenbereich beantragt werden können.

Was kann die Stadt entscheiden?

Weder auf die gesetzlichen Flächenvorgaben noch auf die Ausweisung der Vorranggebiete hat die Stadt unmittelbaren Einfluss. Auch über die Genehmigung konkreter Windenergieanlagen entscheidet nicht die Stadt, sondern die zuständige Genehmigungsbehörde im Rahmen eines gesetzlich geregelten Verfahrens.

Wichtig ist: Ein ausgewiesenes Windvorranggebiet bedeutet noch nicht, dass dort ein Windpark entsteht. Weder Standorte noch Anzahl möglicher Anlagen stehen derzeit fest.

Warum beschäftigt sich die Stadt bereits jetzt mit dem Thema?

Der Stadtrat hat sich mehrheitlich dazu entschieden, dass die Entwicklung der Gebiete nicht allein externen Investoren überlassen werden soll, sondern die Stadt Weißenhorn sich aktiv einbringen möchte. Dadurch wollen wir eine regionale Wertschöpfung sichern, bei der eine verträgliche Planung im Vordergrund steht.

Dazu gehören für uns eine möglichst gute Abstimmung mit den betroffenen Ortsteilen, ein fairer Umgang mit den betroffenen Grundstückseigentümern, regionale Wertschöpfung und insbesondere die Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort wirtschaftlich an einem solchen Projekt zu beteiligen.

Ein Bürgerwindprojekt kann nur entstehen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen frühzeitig geschaffen werden.

Gibt es bereits konkrete Planungen?

Nein. Derzeit gibt es weder festgelegte Anlagenstandorte noch eine konkrete Windparkplanung.

Aktuell werden zunächst Gespräche mit Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern geführt, um zu klären, ob überhaupt die Grundlage für eine gemeinsame, regional getragene Entwicklung vorhanden ist.

Wie geht es weiter?

Im Fall eines positiven Abschlusses der Gespräche folgt die Prüfung, ob an den Standorten unter Einbezug von Mensch, Natur und Umwelt eine Planung möglich ist. In einem weiteren Schritt müsste dann die Wirtschaftlichkeit geprüft werden.

All diese Schritte werden noch sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Sobald es hierzu belastbare Informationen gibt, werden wir Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, umfassend informieren. Denn uns ist klar: Ein solches Vorhaben kann nur zusammen gelingen!

Wo kann ich mich informieren?

 

 

Über den QR-Code kommen Sie zur Homepage der Stadt Weißenhorn. Hier stellen wir Ihnen jeweils die aktuellen Informationen zur Windenergie zur Verfügung.

Kerstin Lutz

1. Bürgermeisterin