| 1. | Bekanntgaben
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Bürgermeister Dr. Fendt gab zu Beginn der Sitzung bekannt, dass die Prüfung bzgl. eines Zuschusses für das Kleinkindschwimmbecken im Freibad nicht abgegriffen werden kann, da hierzu das Becken eine Tiefe von 60 cm haben müsste. So wäre das Becken tief genug, um schwimmen zu können. Dies setzt die Möglichkeit des Abgreifens des Zuschusses voraus. Dies ist jedoch entgegen der geplanten Nutzung.
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| 2. | Einrichtung eines Ordnungsdienstes in WeißenhornErfahrungsbericht der Stadt Senden
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Sachverhalt:
In den letzten Jahren hat die Verwaltung festgestellt, dass vermehrt Beschwerden von Bürgern über Missstände bzw. Ordnungswidrigkeiten eingehen, z. B. Hundekot, nicht angeleinte Hunde, falsch oder gar nicht beschilderte Baustellen, Verunreinigungen im Stadtgebiet, Grünüberwuchs.
In vielen Fällen ist eine Ahndung des Verstoßes nur möglich, wenn der Verursacher unmittelbar „erwischt“ wird. Dies erfordert entsprechende Kontrollen vor Ort, was Aufgabe eines entsprechenden Ordnungsdienstes ist. Hierfür ist gesondertes Personal, wie beispielsweise bei der Kommunalen Verkehrsüberwachung, einzusetzen.
Die Stadt Senden hat vor einiger Zeit einen eigenen Ordnungsdienst eingerichtet, der sich genau um solche Angelegenheiten kümmert. Dies könnte als Orientierungshilfe für eine Einrichtung eines Ordnungsdienstes in Weißenhorn dienen. Daher kam der Vorschlag auf, dass die Stadt Senden ihre Erfahrungen dem Stadtrat Weißenhorn vorstellt.
Der zuständige Kollege in Senden, Herrn Sundarp, hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, dies in der heutigen Stadtratssitzung zu übernehmen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den vorliegenden Sachverhalt. Er begrüßte Herrn Sundarp vom Ordnungsdienst der Stadt Senden und übergab diesem das Wort. Es schloss sich eine kurze Fragerunde an.
Ordnungsamtsleiterin Köbler verließ nach dem Abstimmungsergebnis die Sitzung.
Beschluss:
„Die Verwaltung soll mit der Planung für die Einrichtung eines Ordnungsdienstes beginnen.“
Abstimmungsergebnis: 12:2
Der Beschluss wurde mit 12 Stimmen angenommen.
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| 3. | Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben von den Gemeinden an den Landkreis Neu-Ulm - Erneute Beschlussfassung
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Sachverhalt:
Seit den Beschlüssen der Kommunen des Landkreises Neu-Ulm im Frühjahr 2022 zur Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den Landkreis hat sich die Anzahl der beteiligten Kommunen von 14 auf 11 reduziert. Dadurch ändern sich auch die finanziellen Auswirkungen für die beteiligten 11 Kommunen.
Da in den damaligen Sitzungsvorlagen in der Regel von einer Beteiligung von 14 Kommunen ausgegangen wurde, hat sich die Grundlage für die damaligen Beschlüsse zwischenzeitlich geändert.
Aus Sicht des Abfallwirtschaftsbetriebs Neu-Ulm in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht im Landratsamt Neu-Ulm ist aus Gründen der Rechtssicherheit eine erneute Beschlussfassung der Kommunen erforderlich.
Die Stadt Weißenhorn steht nach wie vor der Rückübertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben positiv gegenüber.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den vorliegenden Sachverhalt. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Die Stadt Weißenhorn stimmt der Rückübertragung der abfallrechtlichen Aufgaben auf Basis der neuen Daten zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Rückübertragung beim Landkreis Neu-Ulm zu stellen.
Abstimmungsergebnis: 14:0
Der Beschluss wurde mit 14 Stimmen angenommen.