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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 36/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Fristverlängerung für die Abgabe der Soforthilfeanträge

Betroffene des Hochwassers von Ende Mai/Anfang Juni 2024 haben noch einen Monat länger Zeit, um ihre Anträge beim Landratsamt Neu-Ulm einzureichen

Das Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni 2024 hat viele Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Neu-Ulm schwer getroffen. Um diese so schnell wie möglich zu unterstützen, hat der Freistaat Bayern Soforthilfen eingerichtet.

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat folgende Soforthilfen zur Verfügung gestellt:

Die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50%).

Die Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50%)

Um diese finanziellen Hilfen erhalten zu können, ist ein Antrag beim Landratsamt Neu-Ulm zu stellen, der vorerst bis 31. August 2024 eingereicht werden konnte. Die Frist wurde nun bis zum 30. September 2024 verlängert.

Die Online-Anträge und weitere Informationen sind auf der Homepage des Landkreises Neu-Ulm zu finden:

https://www.landkreis-nu.de/Hochwasser