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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 36/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Am Sonntag, den 08. März 2026, findet in Weißenhorn die Kommunalwahl statt. Damit die Wahl reibungslos und ordnungsgemäß abläuft, sind wir auf die Unterstützung engagierter Bürgerinnen und Bürger angewiesen.

Deshalb suchen wir Sie als Wahlhelferin oder Wahlhelfer!

Was macht ein Wahlhelfer oder eine Wahlhelferin?

Sie unterstützen am Wahltag direkt im Wahllokal – z. B. bei:

  • der Überprüfung der Wahlberechtigung,
  • der Ausgabe der Stimmzettel,
  • der Beaufsichtigung der Wahlhandlung,
  • der Auszählung der Stimmen am Abend.

Was Sie mitbringen sollten:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates
  • Sie sind zur Kommunalwahl wahlberechtigt
  • Sie arbeiten gerne im Team und sind zuverlässig

Was wir Ihnen bieten:

  • Eine verantwortungsvolle Aufgabe für die Demokratie
  • Eine Einführung in Ihre Tätigkeit
  • Eine Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld)

So bewerben Sie sich:

Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bis zum 17.10.2025 online unter

Homepage der Stadt Weißenhorn Suchleiste Wahlhelfer Behördenwegweiser-Formulare-Externer Link

oder kontaktieren Sie uns per E-Mail an wahl@weissenhorn.de

Für die Einteilung als Wahlhelfer erhalten Sie rechtzeitig vor dem Wahltermin ein Berufungsschreiben.

Machen Sie mit – für eine starke Demokratie in Weißenhorn!

Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!

Ihr Wahlamt der Stadt Weißenhorn