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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 37/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

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1.1.

Bekanntgaben - Stadtrat Dr. Bischof - Antrag zur Geschäftsordnung - Absetzung des öffentlichen Tagesordnungspunktes 2 "Fachbereich 1: Corporate Design FuggerStadtMuseum"

Stadtrat Dr. Bischof von der Fraktion der Freien Wähler/WÜW führte aus, dass hinsichtlich des öffentlichen Tagesordnungspunktes 2 „Fachbereich 1: Corporate Design FuggerStadtMuseum“ noch weiterer Abstimmungs- und Bearbeitungsbedarf bestehe. Er rege daher an, den Sachverhalt in der öffentlichen Sitzung nicht näher zu diskutieren. Nach seiner Auffassung könnten durch die öffentliche Beratung sowohl die Stadt als auch das Museum und die Familie Fugger belastet werden. Er verwies darauf, dass bereits in der Sitzung der Fraktionsvorsitzenden angesprochen worden sei, auf eine öffentliche Diskussion des Themas zu verzichten. Aus seiner Sicht sollte zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch keine Beschlussfassung erfolgen. Stadtrat Dr. Bischof stellte daher den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt von der öffentlichen Tagesordnung abzusetzen.

Erste Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass über den Antrag zur Geschäftsordnung abzustimmen sei. Sie erläuterte, dass es sich bei dem Tagesordnungspunkt um eine Kenntnisnahme und nicht um eine Beschlussfassung mit einer inhaltlichen Entscheidung handle. Gleichwohl könne über den Geschäftsordnungsantrag abgestimmt werden.

Anschließend stellte die Erste Bürgermeisterin Lutz den Geschäftsordnungsantrag von Stadtrat Dr. Bischof zur Abstimmung, den öffentlichen Tagesordnungspunkt 2 „Fachbereich 1: Corporate Design FuggerStadtMuseum“ von der Tagesordnung zu nehmen.

Abstimmungsergebnis

8:14 (Ablehnung)

Damit wurde der Geschäftsordnungsantrag, den öffentlichen Tagesordnungspunkt 2 „Fachbereich 1: Corporate Design FuggerStadtMuseum“ von der Tagesordnung zu nehmen, mit 14 Gegenstimmen abgelehnt.

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1.2.

Bekanntgaben - Absetzung des öffentliche Tagesordnungspunktes 9 "Fachbereich 4: Neubau Parkplatz und Verlängerung der Maximilianstraße Freigabe der Ausschreibung"

Erste Bürgermeisterin Lutz gab zu Beginn der Sitzung des Stadtrates am 27.07.2026 bekannt, dass der öffentliche Tagesordnungspunkt 9 „Fachbereich 4: Neubau Parkplatz und Verlängerung der Maximilianstraße – Freigabe der Ausschreibung“ von der Tagesordnung abgesetzt wird. Die Behandlung des Tagesordnungspunktes soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

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1.3.

Bekanntgaben - Baumgutachten "Dicke Berta"

Erste Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass es im Stadtpark zu einer vorübergehenden Sperrung gekommen sei. Hintergrund seien notwendige Sicherungsmaßnahmen an der sogenannten „Dicken Berta“, dem ältesten Baum Weißenhorns, der zugleich ein Baumdenkmal sei, gewesen. Die Arbeiten seien unter naturschutzfachlicher Begleitung durchgeführt und am 23.07.2026 abgeschlossen worden. Die Standsicherheit des Baumes habe wiederhergestellt werden können, weshalb die Sperrung zwischenzeitlich aufgehoben worden sei. Erste Bürgermeisterin Lutz führte weiter aus, dass sich der Stadtrat im Herbst erneut mit der Thematik befassen werde. In diesem Zusammenhang solle auch die Frage der langfristigen Sicherung des Baumes beraten werden. Hierzu werde das entsprechende Gutachten dem Gremium zur Verfügung gestellt und gemeinsam erörtert.

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1.4.

Bekanntgaben - Homepage Stadt Weißenhorn - Chatbot

Erste Bürgermeisterin Lutz gab auf Anfrage von Stadtrat Richter von der SPD-Fraktion einen Sachstandsbericht zum geplanten Chatbot für die Internetseite der Stadt Weißenhorn. Sie teilte mit, dass die Verwaltung entschieden habe, auf der Homepage der Stadt Weißenhorn einen Chatbot zu installieren. Dieser befinde sich derzeit in der internen Qualitätsprüfung sowie in der Trainingsphase. Der Chatbot müsse umfassend geschult werden, damit er den Bürgerinnen und Bürgern einen tatsächlichen Mehrwert bieten könne. Erste Bürgermeisterin Lutz führte weiter aus, dass die Freischaltung des Chatbots für das vierte Quartal 2026 vorgesehen sei. Anschließend solle dieser auf der städtischen Internetseite zur Verfügung stehen.

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2.

Fachbereich 1: Corporate Design FuggerStadtMuseum

SR 93/2026

Sachverhalt:

Zur Stärkung der öffentlichen Wahrnehmung und zur zeitgemäßen Positionierung des FuggerStadtMuseums wurde in Zusammenarbeit mit dem Büro Team Thöner Ausstellungen ein neues Corporate Design entwickelt. Anlass für die Überarbeitung des bisherigen Erscheinungsbildes ist insbesondere die zum 01.01.2026 erfolgte Umbenennung des Museums. Darüber hinaus macht die Sanierung des Museumensembles eine Neugestaltung des visuellen Auftritts erforderlich, um eine moderne, medienübergreifende Kommunikation zu gewährleisten.

Das neue Corporate Design verfolgt folgende Ziele:

Schaffung eines einheitlichen und zeitgemäßen Erscheinungsbildes

Stärkung der Identität und Wiedererkennbarkeit des FuggerStadtMuseums

Verbesserung der Sichtbarkeit in analogen und digitalen Medien

Ansprache neuer Zielgruppen durch ein modernes Design

Das Corporate Design umfasst insbesondere:

Logo

Das neue Logo orientiert sich als Monogramm-Logo an den zentralen Buchstaben des Museumsnamens „FSM“. Die Buchstaben werden in Form von drei Balken dargestellt, die für die drei Säulen des Museumskonzepts stehen: Dauerausstellung, Museumspädagogik und Kultur im Tor („Kulturakademie“). Je nach Anwendung kann das Logo durch den Claim „erinnern, begegnen, gestalten“ ergänzt werden.

Typografie

Die gewählte Schriftart entspricht der Beschriftung der neuen Dauerausstellung. Sie ermöglicht eine gute Lesbarkeit in allen Anwendungen und sorgt für einen einheitlichen Auftritt.

Layout

Das Layout der jeweiligen Anwendungen wird durch prägnante modulare Farbflächen strukturiert, die maßgeblich zur Wiedererkennung des Museums beitragen. Die Ausrichtung der Flächen orientiert sich an der Dachschräge des Torturms des Oberen Tores. Ein flexibel gestalteter Weißraum innerhalb der Farbflächen ermöglicht eine an das jeweilige Bildmotiv angepasste Gestaltung.

Farbgebung

Das Corporate Design umfasst vier verschiedene Farbkombinationen der modularen Flächen, mit denen das Layout an die jeweilige Anwendung angepasst werden kann. Jede Kombination enthält die Farbe Gold sowie eine Haupt- und eine Akzentfarbe. Für alle Anwendungen, die die Dauerausstellung betreffen, wurde die Farbkombination Rot-Hellrot-Gold gewählt, angelehnt an die Stadtfarbe. Die Veranstaltungsreihe „Kultur im Tor“ erhält die Farbkombination Grün-Hellgrün-Gold. Die weiteren Farbkombinationen Blau-Hellblau-Gold und Violett-Hellrot-Gold ermöglichen eine flexible und vielseitige Nutzung des Corporate Designs.

Anwendung

Das Corporate Design bildet künftig die Grundlage für eine einheitliche visuelle Kommunikation des Museums. Folgende Anwendungen sind vorgesehen:

Drucksachen der Öffentlichkeitsarbeit, bspw. Flyer, Plakate, Programmhefte, Broschüren, Ausstellungskataloge

Mediale Angebote, bspw. Multimediaguide, Website, Social-Media-Auftritt

Gebäude und Außenwirkung, bspw. Logo auf der Fassade, Durchlaufschutz an Glastüren, Beschilderung und Wegeleitsystem

Besucherbezogene Angebote/Museumspädagogik, bspw. Mitmachheft für Kinder, Gutscheine, Jahreskarten, Begleitmaterialien für Führungen und Aktionen

Geschäftsausstattung, bspw. Briefpapier, Visitenkarten

Merchandising und Werbeartikel

Diskussion:

Erste Bürgermeisterin Lutz führte in den vorliegenden Sachverhalt ein. Anschließend übergab sie dem Museumsleiter, Herrn Engelmann, das Wort zur Vorstellung des Tagesordnungspunktes. Es wurde besonders darauf hingewiesen, dass auf die bereits im Vorfeld der Sitzung geäußerte Kritik reagiert und das Logo vor der Sitzung durch den Stadtnamen ergänzt wurde. Daran schloss sich eine rege Diskussion an.

In der Diskussion wurden sowohl zustimmende als auch kritische Stimmen zum vorgestellten Corporate Design geäußert. Befürworter hoben insbesondere die moderne, frische und zeitgemäße Gestaltung hervor, die das Museum zukunftsorientiert positioniere und sich schlüssig an den drei Säulen des Museumskonzepts orientiere. Kritisch wurde hingegen angemerkt, dass ein stärkerer Bezug zur Stadt Weißenhorn, zu den Fuggern, zur historischen Identität des Museums sowie zu den städtischen Farben und Symbolen fehle, wodurch die Wiedererkennbarkeit als Weißenhorner Museum nicht ausreichend gewährleistet sei.

Beschluss:

Das neue Corporate Design des FuggerStadtMuseums wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 15 : 7

Der Beschluss wurde mit 15 Stimmen angenommen.

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3.

Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeption Museumsensemble Weißenhorn/Museale Gestaltung - Vergabe Beleuchtungsanlagen

SR 94/2026

Sachverhalt:

Im Zuge des Bauvorhabens Sanierung des Museumsensembles/Museale Gestaltung wurde das Gewerk 01 Beleuchtungsanlagen submissioniert.

Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung zur Museumsgestaltung vom 14.03.2025 mit 517.021,68 € brutto berechnet. Das der Ausschreibung zugrundeliegende bepreiste Leistungsverzeichnis beläuft sich auf 542.300,85 € brutto.

Zum Submissionstermin wurden zwei Angebote eingereicht. Die geprüften Angebotssummen liegen zwischen 426.827,51 € brutto und 479.577,95 € brutto.

Nach Prüfung der Angebote liegt das Mindestangebot um 90.194,17 € bzw. 17 % unter der Kostenberechnung.

Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag an den Mindestbieter zu vergeben.

Diskussion:

Erste Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Eine Diskussion fand nicht statt.

Beschluss:

Der Auftrag für die Beleuchtungsanlagen ergeht an den Mindestbieter zum Bruttoangebotspreis von 426.827,51 €.

Abstimmungsergebnis: 22:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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4.

Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeption Museumsensemble Weißenhorn/Museale Gestaltung – Vergabe Medientechnik, Systemintegration und Softwareproduktion für Medienstationen

SR 95/2026

Sachverhalt:

Im Zuge des Bauvorhabens Sanierung des Museumsensembles/Museale Gestaltung wurde das Gewerk 02 Medientechnik, Systemintegration und Softwareproduktion für Medienstationen submissioniert.

Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung zur Museumsgestaltung vom 14.03.2025 mit 181.353,43 € brutto berechnet. Das der Ausschreibung zugrundeliegende bepreiste Leistungsverzeichnis beläuft sich auf 169.942,83 € brutto.

Zum Submissionstermin wurden sechs Angebote eingereicht. Die geprüften Angebotssummen liegen zwischen 107.724,20 € brutto und 397.745,37 € brutto, wobei das höchste Angebot einen Ausreißer darstellt. Es ergibt sich folgendes Ranking:

1. Bieter 1: 107.724,20 € brutto

2. Bieter 2: 115.104,54 € brutto

3. Bieter 3: 119.024,99 € brutto

4. Bieter 4: 122.022,37 € brutto

5. Bieter 5: 124.211,16 € brutto

6. Bieter 6: 397.745,37 € brutto

Der Zuschlag ist aufgrund der Komplexität der Leistung und der erforderlichen Erfahrung im Museumsbereich auf das wirtschaftlichste und nicht ausschließlich auf das preisgünstigste Angebot zu erteilen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgte anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Bewertungsmatrix. Diese sieht eine Gewichtung des Angebotspreises mit max. 70 Punkten sowie der vorgelegten Referenzen mit max. 30 Punkten vor.

Nach fachlicher Prüfung und Bewertung der Referenzen ergibt sich durch Anwendung der definierten Bewertungsmatrix eine Verschiebung innerhalb des Rankings, sodass das günstigste Angebot nicht mehr gleichbedeutend mit dem wirtschaftlichsten Angebot ist. Es ergibt sich folgender Endstand:

1. Bieter 3: 119.024,99 € brutto, 93,4 von 100 Punkten

2. Bieter 1: 107.724,20 € brutto, 87,5 von 100 Punkten

3. Bieter 4: 122.022,37 € brutto, 86,8 von 100 Punkten

4. Bieter 2: 115.104,54 € brutto, 75,5 von 100 Punkten

5. Bieter 5: 124.211,16 € brutto, 60,7 von 100 Punkten

6. Bieter 6: 397.745,37 € brutto, 44,0 von 100 Punkten

Das wirtschaftlichste Angebot liegt somit bei 119.024,99 € brutto. Damit unterschreitet es die Kostenberechnung um 62.328,44 € brutto bzw. 34 %.

Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

Diskussion:

Erste Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Eine Diskussion fand nicht statt.

Beschluss:

Der Auftrag für das Gewerk Medientechnik, Systemintegration und Softwareproduktion für Medienstationen ergeht an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zum Bruttoangebotspreis von 119.024,99 €.

Abstimmungsergebnis: 22:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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5.

Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeption Museumsensemble Weißenhorn/Museale Gestaltung – Vergabe Content Creation Medienstationen

SR 96/2026

Sachverhalt:

Im Zuge des Bauvorhabens Sanierung des Museumsensembles/Museale Gestaltung wurde das Gewerk 04 Content Creation für Medienstationen submissioniert.

Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung zur Museumsgestaltung vom 14.03.2025 mit 170.732,99 € brutto berechnet. Das der Ausschreibung zugrundeliegende bepreiste Leistungsverzeichnis beläuft sich auf 161.041,27 € brutto.

Zum Submissionstermin wurden 4 Angebote eingereicht. Die geprüften Angebotssummen liegen zwischen 58.910,36 € brutto und 137.423,96 € brutto.

Da das Mindestangebot die Kostenberechnung erheblich unterschreitet, wurde der Bieter gemäß §60 VgV zu einer Angebotsklärung aufgefordert, die fristgerecht eingereicht wurde. Nach fachlicher Prüfung besteht kein Ausschlussgrund des Bieters. Das Angebot wird als günstigstes Angebot gewertet.

Das Mindestangebot liegt somit um 111.822,63 € brutto bzw. 65 % unter der Kostenberechnung.

Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag an den Mindestbieter zu vergeben.

Diskussion:

Erste Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Eine Diskussion fand nicht statt.

Beschluss:

Der Auftrag für das Gewerk Content Creation für Medienstationen ergeht an den Mindestbieter zum Bruttoangebotspreis von 58.910,36 €.

Abstimmungsergebnis: 22:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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6.

Fachbereich 3: Anpassung der Benutzungsordnung für Bäderbetriebe - Anpassung der Altersgrenze

SR 89/2026

Sachverhalt:

In der vergangenen Zeit traten wiederholt Fälle auf, in denen Kinder im Alter von unter 10 Jahren das Freibad ohne Begleitung einer Aufsichtsperson besuchen wollten. Die bisherige Regelung der Benutzungsordnung, die einen alleinigen Freibadbesuch bereits ab einem Alter von 6 Jahren ermöglicht, entspricht dabei nicht den Anforderungen an die Sicherheit und Aufsicht für unsere Bäderbetriebe Kleinschwimmhalle und Freibad.

Um hier eine klare Regelung schaffen zu können und die Sicherheit der jüngeren Badegäste zu erhöhen, soll die Benutzungsordnung unter Punkt 2.3 dahingehend angepasst werden, dass Kinder das Freibad künftig erst ab Vollendung des 10. Lebensjahres ohne Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson besuchen dürfen. Die Benutzungsordnung wurde weiterhin dahingehend ergänzt, dass der Begleitperson zu jederzeit die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht obliegt und eine Übertragung von dieser auf das Personal ausgeschlossen ist.

Darüber hinaus wurden im Zuge der Überarbeitung mehrere kleinere Anpassungen vorgenommen. Diese dienen insbesondere der Konkretisierung einzelner Regelungen, der Verbesserung der Verständlichkeit sowie der Korrektur von Rechtschreibfehlern und kleineren inhaltlichen Fehlern.

Um die Benutzungsordnung weiterhin übersichtlich zu halten, soll die gesamte Benutzungsordnung neu beschlossen werden.

BENUTZUNGSORDNUNG

für den Bäderbetrieb der

Stadt Weißenhorn in der Fassung vom 27.07.2026

1.

Öffentliche Einrichtung

1.1

Die Stadt Weißenhorn betreibt und unterhält den Bäderbetrieb (Freibad und Kleinschwimmhalle) als öffentliche Einrichtung, die nur den in dieser Benutzungsordnung aufgeführten Zwecken dienen soll.

1.2

Die Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern. Die Besucher der Bäder sollen dort Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Benutzungsordnung liegt daher im Interesse aller Badebesucher.

1.3

Die Benutzungsordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit Betreten der Bäder unterwirft sich der Badegast den Bestimmungen der Benutzungsordnung sowie den zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen des Aufsichtspersonals. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der Benutzungsordnung ist das Aufsichtspersonal berechtigt, die Personalien festzustellen; die Badegäste haben sich nach Aufforderung auszuweisen. Nötigenfalls werden die Daten an die Polizei weitergegeben. Nach eigenem Ermessen kann das Aufsichtspersonal eine Verwarnung oder ein Hausverbot für einen bestimmten Zeitraum oder die ganze Badesaison aussprechen.

1.4

Bei einem Besuch der Bäder durch Vereine, Schulklassen und sonstige geschlossene Personengruppen hat der jeweils Verantwortliche (Klassenlehrer, Vereins- bzw. Übungsleiter) für die Einhaltung der Benutzungsordnung und die Beachtung der Anordnungen des Aufsichtspersonals (Bademeister, beauftragte Mitglieder der Wasserwacht) zu sorgen.

2.

Benutzungsberechtigung

2.1

Die Benutzung des Freibades und seiner Einrichtungen steht jedermann im Rahmen dieser Benutzungsordnung gegen Entrichtung des festgesetzten Entgelts frei. Für Vereine, Schulklassen und andere geschlossene Gruppen wird das Benutzungsverhältnis von Fall zu Fall vereinbart. Die Kleinschwimmhalle wird den Schulen und Schulverbänden, der Wasserwacht, diversen Vereinen und gewerblichen Mietern und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

2.2

Bei geschlossener Vermietung hat der Mieter einen für die Übungsstunden verantwortlichen Leiter sowie einen Stellvertreter schriftlich vor Inkrafttreten des abzuschließenden Vertrags zu benennen. Eine dieser Personen hat bei den Übungsstunden ständig anwesend zu sein und trägt die Verantwortung. Ein entsprechender Nachweis der Qualifikation dieser Aufsichtskräfte ist seitens der Mieter vorzulegen.

2.3

Kinder unter 10 Jahren dürfen die Bäder nur in Begleitung von Personen über 18 Jahren betreten. Der Begleitperson obliegt – unbeschadet der von uns übernommenen Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflichten – zu jeder Zeit die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht über die Kinder. Die Aufsichtspflicht kann nicht auf das Personal des Freibads oder der Kleinschwimmhalle Weißenhorn übertragen werden. Von der Benutzung der Bäder ausgeschlossen sind: blinde Personen ohne Begleitperson, Menschen mit geistiger Behinderung ohne Begleitung sowie sonstige Personen, die einer ständigen Begleitung bedürfen. Weiter sind Epileptiker, Betrunkene und Personen mit ansteckenden Krankheiten im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ausgeschlossen.

2.4

Das Mitnehmen von Tieren in die Bäder ist verboten.

2.5

Jede gewerbliche Betätigung Dritter ist in den Bädern verboten. Die entgeltliche Erteilung von Schwimmkursen bedarf der Zustimmung der Stadt Weißenhorn. Gleiches gilt für die Durchführung von Sportveranstaltungen, wobei sich die Genehmigung nach den betrieblichen Erfordernissen richtet. Die Genehmigung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Stadt. Für solche Veranstaltungen werden gesonderte Entgelte festgesetzt.

3.

Betriebszeiten/Öffnungszeiten

3.1

Die Betriebszeiten der Bäderbetriebe werden jährlich von der Stadt Weißenhorn festgelegt und in den Bädern durch Aushang bzw. im Amtsblatt (Weißenhorner Stadtanzeiger) veröffentlicht. Die Stadt behält sich vor, den Betrieb aus dringenden Gründen vorübergehend einzustellen oder die festgelegte Betriebszeit zu ändern; insbesondere entscheidet die Stadt über den Beginn und das Ende der Betriebszeit des Freibades, wenn die Witterung einen finanziell vertretbaren Badebetrieb nicht zulässt.

3.2

Während der Betriebszeit sind die Bäder wie folgt geöffnet:

Freibad:

von Beginn d. Betriebszeit bis zum 15.06.

von 09.00 Uhr – 19.00 Uhr

vom 16.06. bis 31.08.

von 09.00 Uhr – 20.00 Uhr

vom 01.09. bis Ende der Betriebszeit

von 09.00 Uhr – 19.00 Uhr

bei kalter Witterung

von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

und

 von 16.00 Uhr – 18.00 Uhr

Eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit werden keine Eintrittskarten mehr ausgegeben und Badegäste nicht mehr eingelassen. Bei Überfüllung kann das Bad vorübergehend gesperrt werden.

Kleinschwimmhalle:

Während der gesamten Hallenbadesaison gelten folgende Öffnungszeiten für den öffentlichen Badebetrieb:

montags

von 17.00 Uhr – 19.00 Uhr

montags

von 19.00 Uhr – 21.00 Uhr – nur für Frauen

dienstags

von 17.00 Uhr – 21.00 Uhr

mittwochs

von 15.30 Uhr – 17.00 Uhr – Kindernachmittag

von 17.00 Uhr – 21.00 Uhr

donnerstags

von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr – nur für Senioren ab 60 Jahren

donnerstags

von 17.00 Uhr – 19.00 Uhr

Die Badezeit ist einschließlich des Aus- und Ankleidens auf eine Stunde beschränkt. Der Ablauf der Badezeit ist durch den Zeitstempel, der auf der Eintrittskarte angebracht wird, dokumentiert. Jede Überschreitung der Badezeit verpflichtet den Badegast zur entsprechenden Nachentrichtung des Entgelts.

Während der Schulferien bleibt die Kleinschwimmhalle geschlossen.

Änderungen bzw. Abweichungen hiervon werden ortsüblich bekannt gegeben.

4.

Aufbewahrung von Kleidung und persönlichen Gegenständen

4.1

Im Freibad stehen den Badegästen zum Aus- und Ankleiden Wechselkabinen und für die Ablage der Kleidung Garderobenschränke, die für eine Badesaison gegen Entrichtung eines Entgelts gemietet werden können, zur Verfügung. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

4.2

Die zur Ablage der Kleider bestimmten kleinen Garderobenschränke sind mit Münzpfandschlössern ausgestattet. Geldmünzen, die nach Ende der Öffnungszeit in den Garderobenschränkchen zurückgelassen wurden, werden in der Stadtkasse vereinnahmt. Ein Erstattungsanspruch besteht nicht.

4.3

In der Kleinschwimmhalle haben die Badegäste Gelegenheit, ihre Kleidung in Einzelschränken zu verwahren.

4.4

Schulklassen haben nach Möglichkeit die Sammelumkleideräume zu benutzen.

4.5

Der Verlust des Schlüssels für das Garderobenschränkchen ist dem Aufsichtspersonal sofort anzuzeigen. Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, sich in diesem Fall hinsichtlich der Empfangsberechtigung des Badegastes zu vergewissern, bevor ihm das Garderobenschränkchen geöffnet oder die Kleidung ausgehändigt wird. Für den verlorenen Schlüssel, nötigenfalls samt des zugehörigen Schlosses hat der Badegast einen Kostenersatz zu leisten.

5.

Vorschriften zur Benutzung der Bäder und zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung

5.1

Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung verpflichtet den Badegast zum Ersatz des Schadens. Erkennt der Badegast seine Schadensersatzpflicht vorbehaltlos an, so kann der die Aufsicht führende Bademeister anstelle des Schadensersatzes für die besondere Inanspruchnahme des mit der Reinigung oder Instandsetzung befassten Städt. Personals ein gesondertes Entgelt erheben. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten.

5.2

Es ist verboten:

a)

sich außerhalb der Wechselkabinen aus- oder anzukleiden; ausgenommen Kinder bis zum 6. Lebensjahr

b)

andere Badegäste in das Wasser zu stoßen oder unterzutauchen

c)

auf den Beckenumgängen zu springen und an den Einstiegleitern und Haltestangen herumzuturnen

d)

die Badeeinrichtungen und das Badewasser zu verunreinigen, in das Badewasser oder auf den Boden zu spucken

e)

Badewäsche in den Badebecken auszuwaschen oder auszuwringen

f)

außerhalb der dafür ausgewiesenen Bereiche zu rauchen, dies gilt auch für elektrische Verdampfer (E-Zigaretten, Vapes etc.).

g)

Shisha-Rauchen auf dem gesamten Gelände

h)

zu lärmen, laut zu singen oder zu pfeifen

i)

in den Schwimmbecken Seife oder andere Reinigungsmittel zu verwenden

im Freibad ist weiter verboten:

j)

Badeeinrichtungen und Anlagen sowie Bepflanzungen zu beschädigen.

k)

Gläser, Flaschen und Abfälle jeglicher Art in die Schwimmbecken zu werfen oder auf dem Freigelände abzulagern. Glas und Metall sind in die dafür vorgesehenen Wertstoffsammelbehältnisse zu entsorgen, die auf der Liegewiese dafür bereitstehen

l)

im Gelände Zelte aufzustellen

in der Kleinschwimmhalle ist verboten:

m)

das Ballspielen während des öffentlichen Badebetriebes, außer jeweils mittwochs in der Zeit von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr

n)

Musikgeräte oder –instrumente jeder Art mitzubringen

o)

Flaschen oder Gläser mit hineinzunehmen

p)

die Baderäume mit Schuhen zu betreten

q)

insbesondere ist der Alkoholverzehr nicht erlaubt

5.3

In den Bädern ist eine Badekleidung zu tragen, die dem Anstand nicht widerspricht. Im Zweifelsfalle entscheidet der Bademeister, ob die Badebekleidung den Erfordernissen nach Satz 1 entspricht. Badegäste, deren Bekleidung zu beanstanden ist, können aus dem Bad verwiesen werden.

5.4

Die Anordnungen des Aufsichtspersonals sind zu befolgen. Bei Zuwiderhandlungen ist das Aufsichtspersonal berechtigt, Personen aus dem Bad zu verweisen. Bezahlte Eintrittsgelder werden nicht erstattet. Weiter ist es dem Aufsichtspersonal gestattet, nötigenfalls Dauerkarten für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft zurückzubehalten und Hausverbote zu erteilen.

5.5

Schwimmerbecken dürfen nur von Schwimmern benutzt werden; Nichtschwimmer müssen das Becken für Nichtschwimmer, Kleinkinder das Planschbecken benutzen.

In das Schwimmerbecken im Freibad darf nur von den Startblöcken aus ge-sprungen werden, sofern vom Aufsichtspersonal kein Verbot ausgesprochen wird. Vom seitlichen Beckenrand aus in das Becken zu springen ist nicht gestattet. Das Badebecken in der Kleinschwimmhalle ist aufgrund der vorherrschenden Wassertiefe ein Nichtschwimmerbecken, in das nicht gesprungen werden darf.

5.6

Im Freibad sind Ballspiele, sportliche Übungen und sonstige Spiele nur gestattet, wenn die anderen Badegäste dadurch nicht gefährdet oder belästigt werden. Beachvolleyball ist nur in dem eigens angelegten, abgegrenzten Bereich erlaubt.

5.7

Besonderer Aufmerksamkeit bedarf die am Nichtschwimmerbecken im Freibad vorhandene Wasserrutsche.

Folgende Punkte sind zwingend zu beachten:

a)

Kinder bis zum Alter von acht Jahren dürfen die Wasserrutsche nur in Begleitung aufsichtsführender erwachsener Personen benutzen.

b)

Der nötige Sicherheitsabstand zu den vorausrutschenden Personen ist zwingend einzuhalten, um zu verhindern, dass ein Stau auf der Rutsche entsteht.

c)

Sofort nach dem Eintauchen ins Nichtschwimmerbecken ist der Bereich am Ausgang der Rutsche zu verlassen.

d)

Rutschen ist nur in Rückenlage mit Blickrichtung vorwärts erlaubt. Die entsprechenden Hinweisschilder sind zu beachten.

6.

Reinlichkeitsvorschriften

6.1

Das Benutzen der Schwimmbecken ist nur nach gründlichem Abbrausen bzw. nach Durchschreiten der Durchschreitebecken gestattet.

6.2

Badeschuhe dürfen in den Schwimmbecken nicht benutzt werden. Das Tragen von Schwimmflossen und Taucherbrillen kann vom Bademeister untersagt werden, wenn es der Badebetrieb erfordert.

6.3

Restmüll jeglicher Art ist in die Abfallkörbe zu geben.

7.

Haftungsvorschriften

7.1

Die Benutzung der Bäder und ihrer Einrichtungen geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Stadt haftet für Personen- und Sachschäden, die auf Mängel der Badeanlage zurückzuführen sind, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Organe sowie des Aufsichtspersonals. Für Personen- und Sachschäden, die Badegästen durch Dritte zugefügt werden, haftet die Stadt nicht.

7.2

Für Kleidung und Gegenstände, die in den abgesperrten Garderobenschränkchen aufbewahrt werden, wird seitens der Stadt keine Haftung übernommen.

7.3

Im Übrigen ist eine Haftung der Stadt für eingebrachte Sachen ausgeschlossen.

7.4

Die Haftung der Stadt für verlorene Gegenstände, die vom Aufsichtspersonal gefunden oder bei ihm abgegeben wurden, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.5

Sollen Haftungsansprüche gegen die Stadt geltend gemacht werden, so ist der Schaden unverzüglich dem städtischen Badepersonal und außerdem innerhalb von drei Tagen der Stadtverwaltung anzuzeigen. Unterlassung oder Verspätung der Anzeige berechtigt die Stadt zur Ablehnung des Anspruchs als unbegründet.

8.

Besondere Anordnungen

8.1

Die zum Vollzug dieser Benutzungsordnung etwa erforderlichen Anordnungen bleiben vorbehalten. Zu ihrem Erlass ist die Stadt Weißenhorn ermächtigt. Solche Anordnungen werden durch Anschlag an der Kasse der Bäder für die Besucher verbindlich.

9.

Eintrittsgelder

für das Städt. Freibad

9.1

Einmalige Eintrittskarten

a)

Erwachsene ab 18 Jahren 5,00 €

b)

Erwachsene ab 18 Jahren – Abendtarif ab 17 Uhr 3,00 €

c)

Jugendliche von 16 - 17 Jahren, sowie Schüler, Studenten, Bundesfreiwilligendienst, Inhaber der Ehrenamtskarte, Schwerbehinderte ab 18 Jahre mit MdE ab 50 %, Rentner, Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld

3,00 €

d)

Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis zu 15 Jahren

2,00 €

9.2

Zehnerkarten

a)

Erwachsene ab 18 Jahren

38,00 €

b)

Jugendliche von 16 – 17 Jahren, sowie Schüler, Studenten, Bundesfreiwilligendienst, Inhaber der Ehrenamtskarte, Schwerbehinderte ab 18 Jahren mit MdE ab 50 %, Rentner, Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld

24,00 €

c)

Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis 15 Jahren

15,00 €

d)

ermäßigte Abendtarifkarten für Erwachsene (gültig erst ab 17.00 Uhr)

20,00 €

9.3

Saisonkarten für Einzelpersonen

a)

Erwachsene ab 18 Jahren

65,00 €

b)

Jugendliche von 16 – 17 Jahren, sowie Schüler, Studenten, Bundesfreiwilligendienst, Inhaber der Ehrenamtskarte, Schwerbehinderte mit MdE ab 50 % ab 18 Jahren, Rentner, Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld

35,00 €

c)

Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis 15 Jahren

22,00 €

9.4

Familienkarten

a)

Stammkarte

65,00 €

b)

Zusatzkarte für Ehegatten

31,00 €

c)

Zusatzkarte für Kinder und Jugendliche von 6 – 17 Jahren, sowie für Schüler und Studenten (auch ab 18 Jahren)

17,00 €

d)

Stammkarte ermäßigt für Schwerbehinderte mit MdE ab 50 % ab 18 Jahren, Rentner, Bundesfreiwilligendienst, Inhaber der Ehrenamtskarte, Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld

35,00 €

e)

Familienkarte für Alleinerziehende inkl. aller Kinder bis 15 Jahren

65,00 €

9.5

Sonstige Entgelte

a)

Garderobekästchen für die Dauer der Badesaison (klein)

26,00 €

b)

Garderobekästchen für die Dauer der Badesaison (groß)

32,00 €

c)

Benutzung der Warmwasserdusche

0,50 €

d)

Ersatz für verlorene Schlüssel des Garderobeschränkchens

15,00 €

e)

Verleih eines Liegestuhles

3,00 €

f)

Pfand für Tagesgarderobenschrank

1,00 €

g)

Ersatzkarte für verlorengegangene Saison- und Zehnerkarten

5,00 €

9.6

Freier Eintritt wird gewährt:

a)

Kindern bis zu 6 Jahren in Begleitung Erwachsener

b)

für örtliche Schulklassen im Rahmen des Unterrichtes bei Beaufsichtigung durch eine Lehrkraft

c)

Schwerbehinderte unter 18 Jahren mit einem MdE ab 50 %

d)

Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die im Ausweis des Versorgungsamtes das Kennzeichen „B“ eingetragen haben – sie haben sich gegenüber dem Aufsichtspersonal auszuweisen

9.7

Schwimmveranstaltungen

Von auswärtigen Schulen oder Institutionen werden die Gebühren direkt mit der Stadt abgerechnet bzw. von der Verwaltung in Rechnung gestellt. Die Schulleitung hat hierzu der Stadt die notwendigen Auskünfte zu erteilen, wie viele Personen und in welcher Altersgruppe an der Veranstaltung teilgenommen haben.

9.8

Eintrittskarten

Die Einzelkarte gilt nur am Tag der Ausgabe und berechtigt nur zum einmaligen Betreten des Bades an diesem Tag. Am Kassenautomaten ist vom Badegast der jeweils gültige Tarif zu lösen. Dauerkarten berechtigen auch zum mehrmaligen Besuch des Bades am gleichen Tage; sie sind nicht übertragbar.

Die Eintrittskarte ist dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen; die Gebühr für verlorene Karten wird nicht erstattet. Gleiches gilt für Saisonkarten.

Bei Missbrauch bzw. Betrug mit Saisonkarten (Weitergabe an Nichtbefugte) erfolgt im Einzelfall als erster Schritt eine Verwarnung durch das Aufsichts- oder Kassenpersonal. Ein weiterer Betrugsversuch wird mit einem Hausverbot für die restliche Badesaison sowie mit dem sofortigen Entzug der Saisonkarte geahndet. Bezahlte Eintrittsgelder werden nicht erstattet. Eine weitere strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten.

Für die Kleinschwimmhalle

9.9

Öffentlicher Badebetrieb (Badezeit: 1 Stunde)

Einzelkarte

Zehnerkarten

a)

Erwachsene ab 18 Jahren

2,50 €

20,00 €

b)

Jugendliche, Studenten, Bundesfreiwilligendienst, Inhaber der Ehrenamtskarte, Körperbeschädigte ab 50 % MdE, Rentner, Soz.Hilfeempf.

2,00 €

15,00 €

c)

Kinder/Jugendliche bis 14 Jahren

1,50 €

10,00 €

9.10

Geschlossene Vermietung des Bades

a)

Schulen jeder Art je Unterrichtstunde (45 Min.) =

33,00 €

b)

Vereine je Stunde =

22,00 €

c)

Wasserwacht (bei Schwimmkursen) je Teilnehmer =

8,00 €

9.11

Sonstige Entgelte

Ersatz für verlorenen Schlüssel des Garderobenkästchens

15,00 €

9.12

Freier Eintritt wird gewährt:

a)

Kindern bis zu 6 Jahren in Begleitung Erwachsener

b)

Schwerbehinderte unter 17 Jahren und über 50 % MdE

c)

Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die im Ausweis des Versorgungsamtes das Kennzeichen „B“ eingetragen haben. Der Schwerbehindertenausweis ist dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.

9.13

Die Einzelkarte berechtigt nur zum Besuch der Kleinschwimmhalle für die Dauer der aufgestempelten Zeit (max. 1 Stunde)

9.14

In sämtlichen Gebühren und Entgelten ist die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe enthalten.

10

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am __.__.2026 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 01.05.2026 außer Kraft.

Diskussion:

Erste Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Daran schloss sich eine kurze Diskussion an.

Ein Stadtrat der CSU-Fraktion erkundigte sich, zu welchem Zeitpunkt die Satzung in Kraft trete.

Geschäftsleiterin Müller erläuterte, dass Satzungen grundsätzlich im Weißenhorner Stadtanzeiger bekannt gemacht werden müssten und anschließend mit ihrer Bekanntmachung in Kraft träten. Daher könne das konkrete Datum in der Satzung zunächst offengelassen und nach erfolgter Bekanntmachung ergänzt werden. Alternativ könne ein künftiges Datum gewählt werden, bei dem sichergestellt sei, dass die Bekanntmachung bis dahin erfolgt sei.

Ein Stadtrat der SPD-Fraktion merkte an, dass der Beschlussvorschlag sehr knapp formuliert sei. Aus seiner Sicht sollte ausdrücklich aufgenommen werden, dass der neuen Benutzungsordnung für die Bäderbetriebe der Stadt Weißenhorn in der Fassung vom 27.07.2026 zugestimmt werde. Hierdurch werde eindeutig klargestellt, welche Regelung beschlossen werde, und die Beschlussfassung sei auch nachträglich eindeutig nachvollziehbar.

Geschäftsleiterin Müller erklärte, dass es zudem sinnvoll sei, einen entsprechenden Hinweis auch im Sachverhalt zu ergänzen. Dadurch könnten Beschluss und Benutzungsordnung eindeutig miteinander in Zusammenhang gebracht werden.

Erste Bürgermeisterin Lutz ließ den Beschlussvorschlag entsprechend ergänzen.

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der Benutzungsordnung für die Bäderbetriebe der Stadt Weißenhorn in der Fassung vom 27.07.2026 zu.

Abstimmungsergebnis: 22:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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7.

Fachbereich 3: Übersicht ausbezahlte Vereinsförderung 2025

SR 97/2026

Sachverhalt:

Die Stadt Weißenhorn unterstützt die örtlichen Vereine auf Grundlage der seit dem 01.01.2024 geltenden Richtlinien zur Vereinsförderung. Mit den Fördermaßnahmen soll die wertvolle ehrenamtliche Arbeit der Vereine gewürdigt werden und zur Sicherung eines vielfältigen Angebots in den Bereichen Sport, Kultur, Brauchtumspflege, Jugendarbeit und Städtepartnerschaften beitragen.

Die Vereinsförderung umfasst insbesondere Zuschüsse für Investitionen, den laufenden Betrieb, die Jugendarbeit, den Unterhalt vereinseigener Anlagen sowie besondere Fördertatbestände für Musikvereine, Chöre und Städtepartnerschaften. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel und entsprechend den Bestimmungen der Vereinsförderrichtlinien.

Im Haushaltsjahr 2025 wurden auf dieser Grundlage folgende Zuschüsse ausbezahlt:

Investitionskostenförderung (Nr. 3, Nr. 4)

200.648,96 €

Pflegepauschalen (Nr. 4 Buchst. c))

110.975,64 €

Chor-und Dirigentenzuschüsse für (Nr. 4 Buchst. a))

2.474,60 €

Pauschale Förderung für Musikkapellen (Nr. 4 Buchst. d))

12.000,00 €

Jugendförderung (Nr. 4 Buchst. b))

67.240,00 €

sonstige Zuschüsse (Nr. 8.2, Nr. 4 Buchst. e))

27.000,00 €

Gesamtförderung 2025

420.339,20 €

Diskussion:

Erste Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Eine Diskussion fand nicht statt.

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt von den im Jahr 2025 auf Grundlage der Richtlinien zur Vereinsförderung gewährten und ausbezahlten Zuschüssen an die Weißenhorner Vereine Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 22:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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8.

Fachbereich 4: Sanierung und Umgestaltung des städtischen Friedhofs in Attenhofen

SR 84/2026

Sachverhalt:

Der städtische Friedhof im Stadtteil Attenhofen befindet sich am östlichen Ortsrand und stellt einen wichtigen Treffpunkt für die Bürgerinnen und Bürger dar.

Das Friedhofsareal weist seit einigen Jahren erhebliche Mängel insbesondere im Bereich der Entwässerungsanlage auf. Vor diesem Hintergrund wurde durch die Verwaltung, in Abstimmung mit örtlichen Vertretern, eine Neuplanung erarbeitet und an die aktuellen Anforderungen angepasst. Die Planungen wurden vollständig im Bauamt erstellt und bereits im Rahmen von örtlichen Vereinstreffen im Jahr 2023 im Entwurf vorgestellt.

Für die Ausarbeitung der finalen Planung wurde der Gartenbauverein eingebunden. Dieser brachte wertvolle Anregungen in den Planungsprozess ein und übernimmt seit Jahren dankenswerterweise die Pflege der Anlage in vorbildlicher Weise. Für die konstruktive Mitwirkung und Beratung im gesamten Planungsverlauf bedankt sich die Stadt Weißenhorn ausdrücklich.

Aufgrund notwendiger finanzieller Einsparungen wurde die Umsetzung der Maßnahme im vergangenen Jahr zunächst zurückgestellt. Zwischenzeitlich besteht jedoch ein dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Erneuerung der Entwässerungsanlage.

Im Zuge dieser erforderlichen Maßnahme bietet sich die Gelegenheit, den Vorplatz vor der Aussegnungshalle gestalterisch aufzuwerten sowie das Entwässerungssystem insgesamt zu verbessern und zu erneuern.

Gemäß beiliegender im Haus erstellten Planung ist vorgesehen, die Fläche vor der Aussegnungshalle zu vergrößern und – abgestimmt auf den Innenbereich – mit Naturstein zu gestalten. Ziel ist es, insbesondere bei Trauerfeiern einen würdevollen Rahmen zu schaffen. In diesem Zusammenhang wird zudem eine bestehende Stufe zurückgebaut, um die notwendigen Gefälle für eine geordnete Entwässerung herzustellen und gleichzeitig die Nutzbarkeit zu verbessern.

Als Ausgleich für die partielle Versiegelung wird die übrige Verkehrsfläche, die derzeit mit sanierungsbedürftigem Asphalt befestigt ist, entsiegelt und mit einer wassergebundenen, versickerungsfähigen Deckschicht hergestellt. Ergänzend erfolgt eine Einfassung mit einem Graniteinzeiler. Diese Maßnahmen tragen sowohl zur technischen Funktionsfähigkeit als auch zu einer klimabewussten und nachhaltigen Freiflächenplanung bei.

Im Zuge der Neugestaltung werden neben einer neuen Stromversorgung für den Weihnachtsbaum auch weitere Sitzmöglichkeiten geschaffen. Ebenfalls wird der Bereich des Wasserbeckens als kleiner Platz angelegt, der mit einem zentralen Staudenbeet zum gemütlichen Blickfang wird und den Friedhof als Treffpunkt aufwertet.

All diese Maßnahmen sollen die Aufenthaltsqualität verbessern und die Funktion des Friedhofs als Begegnungsort im Ortsteil stärken.

Der Vorbereich des Friedhofs wird zudem durch einen Behindertenparkplatz sowie Fahrradabstellbügel ergänzt. Eingriffe in den Untergrund werden dabei auf ein Minimum reduziert, um das vorhandene Wurzelwerk der großen Bestandsbäume weitgehend zu schonen.

Mit der geplanten Umgestaltung wird ein wesentlicher Schritt hin zu einer zukunftsfähigen Nutzung des Friedhofs vollzogen. Die Maßnahmen schaffen zugleich die Grundlage für weitergehende Überlegungen, insbesondere im Hinblick auf alternative Bestattungsformen, die auf derzeit teilweise lückenhaften Grabfeldern künftig realisiert werden könnten.

Die Maßnahme ist im Haushalt 2026 und im Rahmen des Bauprogramms bereits grundsätzlich durch das zuständige Gremium abgestimmt worden.

Diskussion:

Erste Bürgermeisterin Lutz führte in den vorliegenden Sachverhalt ein. Anschließend übergab sie Stadtbaumeisterin Graf-Rembold das Wort zur Vorstellung des Tagesordnungspunktes. Daran schloss sich eine kurze Diskussion an.

Beschluss:

„Es sind alle nötigen Schritte einzuleiten, um die vorliegende Planung umzusetzen.“

Abstimmungsergebnis: 22:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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9.

Fachbereich 4: Neubau Parkplatz und Verlängerung der MaximilianstraßeFreigabe der Ausschreibung

SR 86/2026

Diskussion:

Zu Beginn der Sitzung des Stadtrates gab die Erste Bürgermeisterin Lutz bekannt, dass der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abgesetzt wird und zu einem späteren Zeitpunkt erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden soll.

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10.1.

Anfrage Stadtrat Ritter A. - Bubenhausen - Friedhof - Starker Unkrautbewuchs

Stadtrat Ritter Andreas von der FDP teilte mit, dass er auf den starken Unkrautbewuchs auf dem Friedhof in Bubenhausen angesprochen worden sei. Nach seiner Wahrnehmung habe der Unkrautwuchs mittlerweile ein erhebliches Ausmaß angenommen. Er erkundigte sich, ob der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht mehr zulässig sei und ob seitens der Stadt weitere Maßnahmen ergriffen werden könnten. Zudem bat er darum, den Unkrautbewuchs zu beseitigen, damit das Erscheinungsbild des Friedhofs wieder gepflegt wirke.

Erste Bürgermeisterin Lutz antwortete, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in diesem Bereich nicht zulässig sei. Der städtische Bauhof sowie die beauftragten Fachfirmen seien jedoch regelmäßig mit der Unkrautbeseitigung befasst. Das Unkraut wachse derzeit jedoch schneller nach, als es entfernt werden könne. Der Bauhof unternehme alle möglichen Maßnahmen, insbesondere auch thermische Verfahren zur Unkrautbekämpfung. Die Verwaltung werde die Situation weiterhin im Blick behalten.

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10.2.

Anfrage Stadträtin Kuderna-Demuth - Sachstand zum Antrag der ÖDP-Fraktion - Errichtung einer Outdoor Fitness Anlage

Stadträtin Kuderna-Demuth von der ÖDP-Fraktion erkundigte sich nach dem Sachstand des Antrags der ÖDP-Fraktion zur Errichtung einer Outdoor-Fitnessanlage.

Erste Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass hierzu bereits ein erster Kontakt mit dem Verein für Pflegebelange stattgefunden habe. Über die Ergebnisse müsse sie sich noch einmal im Detail informieren. Das Thema sei jedoch weiterhin auf der Agenda der Verwaltung und werde entsprechend weiterverfolgt.

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10.3.

Anfrage Stadtrat Hoffmann U. - Gefährliche Stellen im Straßenverkehr in Weißenhorn

Stadtrat Hoffmann von der ÖDP-Fraktion sprach verschiedene Anliegen im Zusammenhang mit der Verkehrssituation in Weißenhorn an. Er verwies insbesondere auf die Roggenburger Straße und fragte, ob die Stadt bei gefährlichen Verkehrssituationen Einfluss nehmen könne. Er führte aus, dass auf Höhe des Anstiegs zur Kuppel in Richtung Biberach häufig Fahrzeuge am Fahrbahnrand geparkt würden, wodurch es immer wieder zu gefährlichen Situationen mit dem Begegnungsverkehr komme. Darüber hinaus führte er aus, dass es in der Oberhauser Straße wiederholt Beschwerden darüber gebe, dass sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts zu schnell gefahren werde. Er regte an zu prüfen, ob dort Geschwindigkeitsmessanlagen beziehungsweise Geschwindigkeitsanzeigen eingesetzt werden könnten, um die Verkehrsteilnehmer auf ihre Geschwindigkeit aufmerksam zu machen. Weiter merkte Stadtrat Hoffmann Ulrich an, dass die vorübergehende Sperrung der Kaiser-Karl-Straße aus seiner Wahrnehmung auf positive Resonanz gestoßen sei. Er fragte, ob eine dauerhafte Beibehaltung dieser Regelung möglich wäre, da hierdurch seiner Ansicht nach Gefahrensituationen reduziert werden könnten.

Erste Bürgermeisterin Lutz erklärte, dass die vorgebrachten Anliegen von der Verwaltung aufgenommen und geprüft werden.

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10.4.

Anfrage Stadtrat Richter - Kita-Krise - Bericht in der Augsburger Allgemeinen vom 13.07.2026 - Entwicklung der Kinderzahlen in Weißenhorn

Stadtrat Richter von der SPD-Fraktion verwies auf einen Artikel in der Augsburger Allgemeinen vom 13.07.2026 zur Entwicklung der Kinderbetreuung und den dort dargestellten rückläufigen Kinderzahlen in verschiedenen Kommunen. Er führte aus, dass zahlreiche Gemeinden aufgrund sinkender Kinderzahlen vor Herausforderungen im Bereich der Kindertagesbetreuung stünden und teilweise Einrichtungen schließen müssten. Vor diesem Hintergrund erkundigte er sich nach der Situation in Weißenhorn. Insbesondere vor dem Hintergrund des derzeitigen Neubaus einer Kindertageseinrichtung am WiBiZ bat er darum, die aktuelle Entwicklung der Kinderzahlen sowie die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Bedarf an Betreuungsplätzen darzustellen.

Erste Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass die Thematik nach der Sommerpause in einer Sitzungsvorlage aufgearbeitet und dem Stadtrat vorgestellt werde. Dabei werde auch auf die Entwicklung der Kinderzahlen und die Auswirkungen auf die Bedarfsplanung im Bereich der Kindertagesbetreuung eingegangen.

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10.5.

Anfrage Stadtrat Richter - Sachstand zu den Anträgen Lärmschutzverordnung und Mountainbiketrail

Stadtrat Richter von der SPD-Fraktion erkundigte sich nach dem Sachstand zweier bereits im Stadtrat behandelter Themen. Zum einen bat er um einen Sachstandsbericht zur Prüfung einer Lärmschutzverordnung im Zusammenhang mit dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum nächtlichen Einsatz von Mährobotern. Zum anderen fragte er nach dem aktuellen Sachstand des Antrags der SPD-Fraktion zur Einrichtung eines Mountainbike-Trails.

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10.6.

Anfrage Stadtrat Amann - Entlastungsroth - Müll

Stadtrat Amann von der Fraktion der Freien Wähler/WÜW wies darauf hin, dass die Entlastungsroth ab der Lohmühle derzeit nahezu trockengefallen sei und sich dort erhebliche Mengen an Unrat befänden. In diesem Zusammenhang verwies er auf ein Gespräch mit einem Mitglied des Fischereivereins. Er regte an zu prüfen, ob in Zusammenarbeit mit dem Fischereiverein eine Reinigungsaktion durchgeführt werden könne und die Stadt hierfür gegebenenfalls entsprechendes Material oder Fahrzeuge zur Verfügung stelle.

Erste Bürgermeisterin Lutz erklärte, dass die Anregung von der Verwaltung aufgenommen und geprüft werde.