| 2. | Bebauungsplan Feldtörle, Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Öffentliche Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange |
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| SEA 2/2026 |
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 18.03.2024 hat der Stadtrat den Vorentwurf zum Bebauungsplan „E 12 - Feldtörle“ gebilligt und die Verwaltung mit der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 I und 4 I Baugesetzbuch (BauGB) beauftragt.
Zur Historie und den Gründen des Bauleitplanverfahrens wird auf die ausführliche Darstellung in der Sitzungsvorlage vom 18.03.2024 verwiesen.
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan „E 12 - Feldtörle“ hat gemäß § 3 I BauGB im Zeitraum vom 15.04.2024 bis 24.05.2024 öffentlich ausgelegen. Im selben Zeitraum wurden gemäß § 4 I BauGB die Träger öffentlicher Belange (TÖB) und Nachbargemeinden zum Entwurf beteiligt.
Das Hochwasserereignis in 2024 wurde zum Anlass genommen, die Entwässerung bzw. die Hochwasserbetrachtungen für das Plangebiet und die Umgebung zu überarbeiten. Die Ergebnisse wurden in den vorliegenden Entwurf bereits eingearbeitet. U. a. hat dies zu einer Vergrößerung des vorhandenen Regenrückhaltebeckens sowie dessen Übernahme in das Plangebiet geführt.
Weiter wurde der Aufforderung der unteren Naturschutzbehörde gefolgt und die vorhandenen, ca. 6 Jahre alten, artenschutzfachlichen Gutachten auf Plausibilität überprüft und aktualisiert.
Gleiches gilt für das Schallschutzgutachten, welches an das geänderte Plangebiet (insbesondere das nun parallel zur Adolf-Wolf-Straße verlaufende vergrößerte Regenrückhaltebecken) angepasst wurde.
Konkretisiert wurden schließlich noch die Ausgleichs- bzw. Aufforstungsflächen in Absprache mit den beteiligten Fachämtern. Die im Rahmen der ersten Auslegung eingegangen Stellungnahmen wurden im Rahmen der Sitzung vom 18.11.2024 dargestellt und nach erfolgter Abwägung entsprochen, nicht entsprochen oder die Hinweise zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus wurde in selber Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 II Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 II BauGB beschlossen.
In dem Zeitraum vom 09.12.2024 bis 17.01.2025 erfolgte demnach erneut die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden.
Von den beteiligten TÖB und Nachbargemeinden haben nicht geantwortet:
| • | Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg |
| • | Bayer. Bauernverband Günzburg |
| • | Bayer. Landesamt für Denkmalpflege |
| • | Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. |
| • | Breitbandnetze miecom |
| • | Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Neu-Ulm |
| • | FWW - Fernwärme Weißenhorn GmbH |
| • | Freiwillige Feuerwehr Neu-Ulm |
| • | Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm |
| • | Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. |
| • | M-Net Telekommunikation GmbH |
| • | Regierung von Schwaben |
| • | Stadt Weißenhorn Planen und Bauen |
| • | Markt Pfaffenhofen an der Roth |
| • | Gemeinde Senden |
| • | Stadt Vöhringen |
| • | Stadt Illertissen |
| • | Markt Buch |
Die Stadt Weißenhorn geht davon aus, dass deren Belange nicht berührt werden bzw. bereits berücksichtigt wurden.
| Stellungnahmen ohne Bedenken oder Anregungen haben abgegeben: | ||
| • | Amt für ländliche Entwicklung Schwaben vom 13.01.2025 | |
| • | Bistum Augsburg vom 11.12.2024 | |
| • | Handwerkskammer für Schwaben vom 11.12.2024 | |
| • | Industrie- und Handelskammer für Augsburg und Schwaben | |
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| vom 10.01.2025 | |
| • | LEW Verteilnetz GmbH vom 16.01.2025 | |
| • | Staatliches Bauamt Krumbach vom 10.01.2025 | |
| • | terranets bw GmbH vom 10.12.2024 | |
| • | Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH & Co. KG vom 30.12.2024 | |
| • | Gemeinde Roggenburg vom 16.12.2024 | |
| • | Gemeinde Bellenberg vom 13.12.2024 | |
| • | VNEW Weißenhorn vom 30.12.2024 | |
| Bedenken und Anregungen haben vorgebracht: | ||
| • | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 19.12.2024 | |
| • | bayernets GmbH vom 06.12.2024 | |
| • | Bundeswehr Deutschland vom 09.12.2024 | |
| • | Deutsche Telekom AG-T-Com Technische Niederlassung Süd | |
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| vom 15.01.2025 | |
| • | Landratsamt Neu-Ulm vom 30.01.2025 | |
| • | Regionalverband Donau-Iller vom 15.01.2025 | |
| • | schwaben netz gmbh vom 11.12.2024 | |
| • | Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH vom 13.01.2025 | |
| • | Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 16.01.2025 | |
| • | Kreisbrandinspektion Neu-Ulm vom 06.12.2024 | |
In der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage sind die Inhalte der abwägungsrelevanten Stellungnahmen mit den dazugehörigen Abwägungsvorschlägen zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans dargestellt. In der Anlage 2 zur Sitzungsvorlage sind die Inhalte der abwägungsrelevanten Stellungnahmen mit den dazugehörigen Abwägungsvorschlägen Bebauungsplan dargestellt.
Von Seiten der Bürger wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Es wird darauf hingewiesen, dass der bislang geplante Privatweg nicht umgesetzt wird. Die Fläche wird zur Wald- und Grünfläche zugeschlagen. Diese Änderung ist der Planskizze bereits zu entnehmen. Die erforderlichen Anpassungen im Teil II, sowie in den Anlagen zum Teil II werden noch vorgenommen. Die Anpassungen haben ausschließlich positive Auswirkungen auf das Plangebiet.
Diskussion:
Die 1. Bürgermeisterin, Frau Lutz, erläuterte, dass sich im Textteil einiges geändert habe. Diese Änderungen seien in den Unterlagen gelb markiert. Es gäbe noch ein paar Themen, die bis zur nächsten Sitzung im September angepasst würden. Man habe bislang nur den Plan angepasst. Die textlichen Festsetzungen würden für die Septembersitzung angepasst. Dies gelte auch für eine Würdigung im Flächennutzungsplan von der Regionalversammlung, bei der der Beschlussvorschlag nicht zur Würdigung passe. Dies werde noch angepasst, genau wie andere textliche Teile.
Ein Thema habe sich zeitlich durch das Modernisierungsgesetz überholt. Die Satzungen zu Dachbegrünungen, Steingärten und Stellplätzen seien geändert worden. Im Gremium sei dafür votiert worden, dass man keine Dachbegrünungssatzung grundsätzlicher Art mehr habe. Diese Dinge könne man nichtsdestotrotz im Bebauungsplan festlegen. Man würde im Bebauungsplan Feldtörle einfließen lassen, dass die Dachbegrünung auf den Flachdächern zu erfolgen habe.
Ein Mitglied der SPD-Fraktion merkte an, dass man es in der Fraktion sehr begrüße, dass dieses Planungsverfahren wiederaufgenommen werde. Es sei von seiner Fraktion auch ein entsprechender Antrag gestellt worden, dass die Arbeiten wiederaufgenommen würden. Es hätte die Fraktion gefreut, wenn der Antrag, der darüber hinaus noch einen anderen Punkt enthalte, nämlich wie man zukünftig weiter vorgehe in der Gewerbegebietsentwicklung, heute auch berücksichtigt worden wäre. Man sollte frühzeitig und vorausschauend tätig werden, um eventuelle Bedarfe dann auch bedienen zu können. Daher bitte er darum, dass man dies in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses mit aufgenommen werde.
Man solle darüber nachdenken, wie eine weitere Entwicklung aussehen könne und was darüber hinaus möglich sei. Man habe einen Eingriff in Grünanlagen und Grünbereiche, die entsprechend kompensiert werden müssten. Man müsse auch das Thema Dachbegrünung berücksichtigen, bei dem auch das Thema PV-Anlage mit besprochen werden sollte.
Schade sei, dass die Möglichkeit eines Gleisanschlusses durch die Anordnung des Regenrückhaltebeckens nach den vorliegenden Plänen kaum noch möglich sei. Dies könne ein Nachteil werden, auch wenn es eingeschränkt noch denkbar wäre. Im Großen und Ganzen könne man den Plänen zustimmen und man hoffe auch auf eine schnelle Umsetzung mit Satzungsbeschluss.
Die 1. Bürgermeisterin, Frau Lutz, erwiderte, dass keine einfachen Bodenverhältnisse vorlägen, weshalb man hier einige Zeit in der Entwicklung benötigen werde. Es gebe das Thema der Tiere, der Vegetation und der umzusiedelnden Flora und Fauna. Auch Altlasten und Kampfmittel müssten geprüft werden. Daher sei es sinnvoll, in einzelnen Abschnitten zu entwickeln, um zu sehen, wie sich die Lage darstelle.
Das Regenüberlaufbecken sei deutlich vergrößert worden. Dies sei eine wichtige Maßnahme in Hinsicht auf den Hochwasserschutz.
Ein Mitglied der Fraktion Freie Wähler/WÜW merkte an, dass man das Ganze begrüße und man sich freue, dass dann neue Gewerbeflächen in der Stadt zur Verfügung stünden. Es sei gut, dass man die Dachbegrünung wieder aufgreife. Am Nachmittag habe ein Treffen der Interessengemeinschaft für Hochwasserschutz stattgefunden. Bei diesem Termin sei auch von allen Seiten darauf hingewiesen worden, wie wichtig es sei, das Wasser zurückzuhalten und nicht in die Kanäle und Bäche zu lassen. Aus diesen Gründen sei es eine sinnvolle Sache, die Dachflächen zu begrünen. Aus seiner Sicht sei es allerdings weniger sinnvoll, für jedes Dach eine Photovoltaikanlage vorzuschreiben.
Die 1. Bürgermeisterin, Frau Lutz, erwiderte, dass es bei Nicht-Wohngebäuden grundsätzlich die gesetzliche Pflicht gebe, für einen gewissen Teil eine PV-Anlage zu installieren.
Ein Mitglied der CSU-Fraktion merkte an, dass es durchaus ein interessantes Vorhaben sei, auch im Blick auf die Nachverdichtung. Es sei schade, dass durch die Ausgleichsfläche in Biberach wertvolles Ackerland verloren gehe. Selbst wenn man nur diesen Acker betrachte, beeinträchtige dies auch die anderen Äcker, vor allem die auf der östlichen und westlichen Seite. Vielleicht könne man prüfen, ob dieser gegen andere Flächen mit Wald auf der Südseite getauscht werden könne.
Die 1. Bürgermeisterin, Frau Lutz, erläuterte, dass diese Fläche vor vielen Jahren als Klimawaldaufforstungsfläche durch das Gremium festgelegt worden sei. Man könne sich jedoch durchaus noch andere Flächen bezüglich einer besseren Eignung prüfen.
Ein Mitglied der ÖDP-Fraktion teilte mit, dass die Fraktion das Gewerbegebiet im Feldtörle ablehnen werde und dies auch vor der Abstimmung begründen werde. In den Unterlagen sei zu lesen, dass angeraten worden sei, eine HQ-Extrem-Untersuchung durchzuführen. Laut Bauleitplanung sollen aber keine weiteren Untersuchungen hierzu in Auftrag gegeben werden. Hierzu werde um eine Sachstandsmitteilung gebeten.
Frau Graf-Rembold teilte mit, dass die Betrachtung unabhängig vom reinen Feldtörle erfolge. Es werde das gesamte Gewerbegebiet betrachtet, daher sei das Rückhaltebecken sehr groß geworden, da es mit Puffer vorgesehen sei.
Ein Mitglied der ÖDP-Fraktion fragte nochmals nach, ob auf eine Untersuchung nach dem HQ-Extrem verzichtet werde.
Frau Graf-Rembold erwiderte, dass das HQ-Extrem im Feldtörle nicht angewandt werde.
Ein Mitglied der ÖDP-Fraktion fragte des Weiteren an, warum heimische Baumarten, ebenso wie Obstbäume, aus der Auflistung gestrichen worden seien.
Frau Werbach erläuterte, dass durch die Fachbehörden festgelegt worden sei, welcher Baumbestand aufgeforstet werden solle und welche Bepflanzung wo am sinnvollsten sei.
Ein Mitglied der ÖDP-Fraktion fragte an, ob dies heiße, dass man dies dann durch die Bauleitplanung in die Bebauungspläne aufnehmen könne, genau wie die Dachbegrünung.
Die 1. Bürgermeisterin, Frau Lutz, erwiderte, dass man durchaus manche Sachen über Bebauungspläne oder Satzungen anpassen könne, wie eben z. B. die Dachbegrünung, aber es gebe auch durchaus Dinge, die man nicht anpassen könne.
Ein Mitglied der CSU-Fraktion merkte an, dass er es gut finde, dass man mit Gewerbegrundstücken vorankomme. Momentan sei Weißenhorn für Betriebe nicht interessant, da es keine freien Gewerbegrundstücke gebe. Gewerbebetriebe, die sich vergrößern möchten, seien dazu gezwungen, von Weißenhorn wegzuziehen. Es habe auch in der Vergangenheit viele Wegzüge von zuvor jahrzehntelang ansässigen Firmen gegeben.
Bezugnehmend auf den Kommentar eines Mitglieds der SPD-Fraktion zur Bahn merkte er an, dass die Bahn aus logistischer Sicht kein attraktiver Partner sei, da sie nicht zuverlässig und schnell genug sei.
Ein Mitglied der Fraktion Freie Wähler/WÜW merkte an, dass man sich bei dem Gewerbegebiet weit herauslehne. Man müsse Felder abholzen, den Boden untersuchen und habe einen sehr hohen Aufwand, um ein Gewerbegebiet schaffen zu können. Man müsse sich Gedanken zum Quadratmeterpreis machen und daher stelle sich die Frage, wie weit die Festlegung der Preise vorangeschritten sei.
Die 1. Bürgermeisterin, Frau Lutz, erwiderte, dass die Planung hierzu noch nicht fortgeschritten sei, da viele Gutachten noch nicht durchgeführt worden seien.
Ein Mitglied der SPD-Fraktion merkte zum Gleisanschluss an, dass es durchaus Betriebe gebe, die als Voraussetzung zum Ansiedeln einen vorhandenen Gleisanschluss angäben.
Ein Mitglied der CSU-Fraktion fragte an, wann man die Überlegungen für das weitere Gelände vorantreiben werde.
Die 1. Bürgermeisterin erwiderte, dass dies dann im Rahmen der Besprechung des Flächennutzungsplans erfolgen müsse.
Ein Mitglied der CSU-Fraktion merkte an, dass dies durchaus ein Anfang sei. Hoffentlich gebe es in Zukunft ein weiteres Vorankommen des interkommunalen Gewerbegebietes mit Vöhringen durch die Biomüllvergärungsanlage. Wenn dies möglich wäre, dann gäbe es Gewerbemöglichkeiten, die noch näher an der Autobahn wären.
Ein Mitglied der SPD-Fraktion merkte an, dass der Traum des interkommunalen Gewerbegebietes bereits noch länger bestehe als die Planung des Feldtörle. 2008 sei bereits ein Antrag für ein interkommunales Gewerbegebiet gestellt worden. Man solle sich auf sich selbst konzentrieren und nicht auf ein interkommunales Gewerbegebiet, dessen Entwicklung schon seit vielen Jahren nicht vorankomme.
Die 1. Bürgermeisterin, Frau Lutz, fasste zusammen, dass sich viele freuten, wenn dieser Traum des interkommunalen Gewerbegebietes in Erfüllung ginge.
Für die Septembersitzung würden folgende Punkte nochmals überarbeitet bzw. geprüft:
Der TOP wurde um 19:29 Uhr ohne Beschlussfassung geschlossen.
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| 3. | Bebauungsplan "C4 - Diepold-Schwarz-Straße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss, Öffentliche Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange |
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| SEA 3/2026 |
Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 10.06.2024 wurden nach der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung, sowie der ersten Beteiligung Träger öffentlicher Belange, die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und im Anschluss entsprechend entsprochen, nicht entsprochen oder die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Nach Einarbeitung der gefassten Abwägungsbeschlüsse wurde der Entwurf des Bebauungsplans „C4 – Diepold-Schwarz-Straße“ mit Stand vom 10.06.2024 in der Zeit vom 15.07.2024 bis 18.08.2024 öffentlich ausgelegt. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange nach §3 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach §4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die im Rahmen der zweiten Auslegung eingegangen Stellungnahmen wurden im Rahmen der Sitzung vom 13.04.2026 dargestellt. Darüber hinaus wurden in selber Sitzung die aus der Öffentlichkeit eingegangen Einwände diskutiert. Wie bereits in der Sitzung im April erwähnt, ist diese Stellungnahme erst nach Ablauf der Frist eingereicht worden und wäre vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht mehr zwingend zu berücksichtigen gewesen. Nachdem die Einwendungen die Grundzüge der Planung (Festsetzung der GRZ, GFZ und Baufenster) betreffen, wurden die vorgebrachten Einwendungen dennoch durch das beauftragte Planungsbüro geprüft. Nachdem nicht alle Einwände final in der Sitzung im April geklärt werden konnten, wurde der Sachverhalt nochmals verwaltungsintern und im Austausch mit den betroffenen Personen diskutiert. Hierzu wurde im Nachgang erneut eine Abwägung der Einwände durch das Planungsbüro vorgenommen und der 2. Entwurf angepasst. Im Wesentlichen wurden hierbei folgende Punkte überarbeitet:
z. B. über die Diepold-Schwarz-Straße grundsätzlich möglich ist, sofern im konkreten Bauantragsverfahren der Nachweis der Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte geführt wird und die Errichtung entsprechend dem neuesten Stand der Lärmminderungstechnik ausgeführt wird.
Im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von folgenden Beteiligten Stellungnahmen eingegangen:
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab: | |
| • | Abwasserzweckverband, Mittleres Rothtal |
| • | Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Günzburg |
| • | Bayerischer Bauernverband Günzburg, Geschäftsstelle Günzburg – Neu-Ulm |
| • | Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Koordination Bauleitplanung – BQ |
| • | Kreishandwerkerschaft, Günzburg/Neu-Ulm |
| • | miecom-Netzservice GmbH |
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben eine Stellungnahme ab, äußerten jedoch keine Anregungen: | |
| • | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach (Schwaben) – Mindelheim, Schreiben vom 12. Juli 2024 |
| • | Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach (Schwaben), Schreiben vom 24.Juli 2024 |
| • | LEW Verteilnetz GmbH (LVN), Augsburg, Schreiben vom 22. Juli 2024 |
| • | Markt Pfaffenhofen a. d. Roth, Schreiben vom 30. Juli 2024 |
| • | Regierung von Schwaben, Augsburg, Schreiben vom 31. Juli 2024 |
| • | Regionalverband Donau-Iller, Ulm, Schreiben vom 6. August 2024 |
| • | terranets bw GmbH (ALIZ GmbH & Co. KG), Düsseldorf, Schreiben vom 12. Juli 2024 |
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor: | |
| • | Deutsche Telekom Technik GmbH, Stuttgart, Schreiben vom 23. Juli 2024 |
| • | Fernwärme Weißenhorn GmbH, Schreiben vom 22. Juli 2024 |
| • | Landratsamt Neu-Ulm, FB 33 Bauleitplanung, Schreiben vom 9. September 2024 |
| • | Landratsamt Neu-Ulm, Sicherheit und Ordnung, Kreisbrandinspektion, |
| Schreiben vom 24. Juli 2024 | |
| • | schwaben netz gmbh, Augsburg, Schreiben vom 25. Juli 2024 |
| • | Staatliches Bauamt Krumbach, Hochbau, Straßenbau, Schreiben vom 24. Juli 2024 |
| • | Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH & Co. KG, Weißenhorn, Schreiben vom 15. Juli 2024 |
| • | Vodafone GmbH/Vodafone Deutschland GmbH, Unterföhring, |
| Schreiben vom 13. August 2024 | |
| • | Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 9. August 2024 |
| Von der Öffentlichkeit wurden folgende Anregungen vorgebracht | |
| • | Einwender 1 (Grundstücksgesellschaft eGbR, Hermann Kräß), Schreiben vom 15. Dezember 2025 |
In der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage sind die Inhalte der abwägungsrelevanten Stellungnahmen mit den dazugehörigen Abwägungsvorschlägen dargestellt.
Diskussion:
Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich eine Diskussion an.
Die 1. Bürgermeisterin, Frau Lutz, erläuterte, dass einige Punkte beibehalten wurden, die für die Verwaltung wichtig waren zum Schutz der Anwohner auf der gegenüberliegenden Straßenseite, wie z. B. die Abstandsflächen. Für die grundsätzliche Eingrünung um das Quartier herum halte man für wichtig, dass hier die Bäume in Reihe gestellt werden. Innerhalb des Quartiers habe man mehr Freiraum gegeben für die Standorte der Bäume. Es seien in Abstimmung mit dem Planer Vollgeschosse geplant, es besteht aber natürlich die Möglichkeit im Rahmen von Befreiungen für einzelne Baukörper auch ein zusätzliches Staffelgeschoss durch das Gremium genehmigen zu lassen.
Ein Mitglied der SPD-Fraktion merkte an, dass man es gut finde, dass man hier noch eine Schleife gedreht habe und Änderungen vorgenommen werden konnten. Es sei immer noch ein etwas kritisches Gebiet in Bezug auf die Bebauung. Es wäre aus seiner Sicht besser gewesen, einen kleinen Wettbewerb durchzuführen um Ideen zur Bebauung zu sammeln. Er verweise hier auf das Rössleareal, hier habe man aus einer Vielzahl an Vorschlägen auswählen können. Vielleicht wäre dies für diese Fläche auch sinnvoll gewesen. Das Verfahren laufe bereits einige Jahre und er möchte daran erinnern, dass es auch um die Nachbarn und die bestehende Bebauung in der Diepold-Schwarz-Straße gehen müsse. Man bitte darum, dass die Tiefgaragenzufahrt in Bezug auf den Immissionsschutz kritisch betrachtet werde.
Die 1. Bürgermeisterin, Frau Lutz, erwiderte, dass man über den Punkt eines Wettbewerbs schon weit hinaus sei. Das hätte man in der Vergangenheit machen können, aber man habe sich damals anders entschieden. Zum Thema der Tiefgaragenzufahrt könne es ggf. notwendig sein, auch eine Zufahrt von der Diepold-Schwarz-Straße zu schaffen. Für künftige innerstädtische Entwicklungen sei dies jedoch durchaus eine gute Option.
Ein Mitglied der Fraktion Freie Wähler/WÜW merkte an, dass der Kompromiss begrüßt werde, dass ein großes Baufenster festgelegt wurde. Es sei schade, dass die in der letzten Sitzung gestellten Fragen nicht aufgriffen wurden. Im mittleren Teil sehe man 4 einzelne Baufenster für Gebäude, diese sollen genau so bleiben, wie geplant. Diese Bebauung kenne man aus alten Bebauungsplänen aus den 60er und 70er Jahren. Momentan erteile man regelmäßig Befreiungen für diese Fälle, weil es keinen Sinn mache, auf den Meter vorzuschreiben, wo das Gebäude stehen solle.
Das was im nördlichen Teil gemacht wurde, wurde im mittleren Teil nicht aufgegriffen. Es fehle ein städteplanerisches Konzept, weil vier Gebäude in Ost-West-Richtung platziert würden, ohne den Straßenverlauf der Schulstraße aufzugreifen. Es gebe keinen zentralen Aufenthaltsbereich, keine Grünflächen oder Spielflächen. Stattdessen sei eine große Wendeplatte geplant. Man könne keinerlei Sichtachsen erkennen.
Man könne ein großes Baufenster festlegen wie im nördlichen Teil, damit eine verträgliche Bebauung entstehe.
Im Nordosten sei des Weiteren eine Ecke ausgenommen, was nicht hineinpasse. Man habe ein Wohngebiet geplant und in der Mitte gäbe es weiterhin eine Gewerbefläche. Man könne das Gewerbe aussiedeln, z. B. auf das neu entstehende Gewerbegebiet. Selbst wenn der Betrieb jetzt verträglich arbeite, könne sich dies durchaus in ein paar Jahren ändern.
Man solle insbesondere im mittleren Bereich auch Grünflächen und Erholungszonen planen.
Die 1. Bürgermeisterin, Frau Lutz, erwiderte, dass man bereits beim letzten Mal dargelegt habe, warum dies so geplant wurde. Dies wurde auch vom Gremium so genehmigt. Man werde leider nicht auf eine einheitliche Lösung kommen.
Ein Mitglied der CSU-Fraktion merkte an, dass man den Bebauungsplan begrüße. Er fände eine Ausrichtung der Gebäude entlang der Schulstraße nicht gut. Es wirke wie eine Mauer, die entlanglaufe.
Ein Mitglied der ÖDP-Fraktion merkte an, dass sich die Planung zum Positiven verändert habe, auch wenn man den Vorrednern recht geben würde, dass ein Wettbewerb zur Bebauung besser gewesen wäre. Man habe sich in der Fraktion aber auch über die Kita-Situation sowie Pflegeplätze besprochen. Aufgrund zurückgehender Geburtenzahlen sei die Frage, ob die Größe der Kita so noch benötigt werde. Man müsse aufpassen, dass diese multifunktional geplant werde. Die Herausnahme der bestehenden Bäume sehe man kritisch. Bäume seien eine wichtige Verschattungsmöglichkeit und wichtig für das Mikroklima. Nachgepflanzte Bäume könnten nicht den Wert von alten Bäumen erreichen.
Die 1. Bürgermeisterin, Frau Lutz, erwiderte, dass es nicht möglich sei, alle Bäume zu erhalten. Man versuche aber natürlich, so viele Bäume wie möglich zu erhalten.
Das Thema mit den Kita-Plätzen werde noch aufgearbeitet.
Ein Mitglied der Fraktion Freie Wähler/WÜW merkte an, dass, wenn man als Vergleich städtebaulich München oder Augsburg betrachte, der Charakter des Quartiers erst richtig herauskomme, wenn die Häuser entlang der Schulstraße platziert würden. So könne man ruhige Innenhöfe generieren. Der Umbau von den Glasauer Blöcken sei sehr gelungen.
Der TOP wurde um 19:52 Uhr ohne Beschlussfassung geschlossen.
Stadtrat Simmnacher nahm aufgrund von Befangenheit nicht an der Beratung teil.
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| 4. | Fortschreibung des Flächennutzungsplans; Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach Durchführung eines ersten Scoping-Termins |
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| SEA 1/2026 |
Sachverhalt:
Im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplans fand am 14.11.2025 ein Stadtratsworkshop statt. Ziel war es, die im Vorentwurf identifizierten Flächenpotenziale hinsichtlich ihrer ökologischen, ökonomischen und sozialen Eignung sowie ihrer Realisierbarkeit zu bewerten.
Die Ergebnisse der Klausurtagung bildeten daraufhin die Grundlage für die Definition der „Flächenkulisse 2024“. Im Nachgang zum Workshop wurden die Steckbriefe zu den einzelnen Flächenpotentiale finalisiert.
Im Rahmen der Tagung am 14.11.2025 unter dem Thema „Stadtratsworkshop FNP Weißenhorn“ wurde die Fortschreibung der Flächenkulisse im FNP für die Stadt Weißenhorn und Ortsteile diskutiert.
Die in dem Workshop diskutierten Flächen wurden entsprechend in die weitere Planung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans aufgenommen („A, positive Bewertung“ und „B, mittlere Bewertung“) bzw. herausgenommen („C, negative Bewertung“). Die Ergebnisse wurden in der Stadtratssitzung vom 27.04.2026 beschlossen und als Grundlage zur weiteren Erarbeitung herangezogen. Im Übrigen wird auf die Sitzung vom 27.04.2026 hingewiesen.
Zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Weißenhorn wurde am 11.06.2026 ein sogenannter Scoping-Termin in den Räumlichkeiten des Landratsamtes Neu-Ulm durchgeführt.
Gegenstand des Termins war es, über die zu erwartenden Umweltauswirkungen im Zusammenhang mit der Fortschreibung des FNP zu beraten. Neben Vertretern der Stadtverwaltung und des mit der Fortschreibung des FNP beauftragten Planungsbüros „Die Stadtentwickler GmbH“ (Kaufbeuren) sowie des Büros „Zeeb Landschaftsplanung“ (Ulm) haben folgende Fachbehörden am Scoping-Termin teilgenommen:
Für die in der Stadtratssitzung vom 27.04.2026 beschlossene Flächenkulisse (Anlage Flächensteckbriefe) wurden seitens der Fachbehörden des Landratsamtes Neu-Ulm folgende Hinweise zur Kenntnisnahme gegeben:
Plangebiet Nr. 1
Östlich der Römerstraße, Attenhofen
Plangebiet Nr. 2
Spitalweg, Norden
Plangebiet Nr. 4
Staatsstraße St 2020, Westen
Plangebiet Nr. 5
St. Johannis-Straße, Süden
Plangebiet Nr. 8
Illerbergerstraße, Süden
Plangebiet Nr. 9
Illerbergerstraße, Nordosten
Plangebiet Nr. 10
Weberstraße, Osten, Bubenhausen
Plangebiet Nr. 11
Südlich der Steinbergstraße, Bubenhausen
Plangebiet Nr. 14
Reutesstraße, Norden, Oberhausen
Plangebiet Nr. 18
Alte Ziegelei, Biberachzell
Plangebiet Nr. 20
Emershofer Straße, an der A7
Im Übrigen wird auf den Inhalt des beigefügten Vorabzugs des Flächennutzungsplans mit Stand vom 22.07.2026 verwiesen.
Diskussion:
Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich eine Diskussion an.
Die 1. Bürgermeisterin, Frau Lutz, erläuterte, dass man sich schon sehr lange mit dem Thema beschäftige, aber sehr intensiv seit der Stadtratsklausur im Mai letzten Jahres. Normalerweise gehe es in der jährlichen großen Klausur vor allem um Priorisierungen und Haushaltsthemen, aber in diesem Mai stand extra ein explizierter Teil zum Flächennutzungsplan auf der Tagesordnung, um die Flächen für Gewerbe und Sport entsprechend festzuzurren. Nach einer relativ intensiven Diskussion, wie man mit dem Thema „zentrales Sportgelände“ umgehen solle, habe man sich dann doch sehr einmütig dafür entschlossen, dass man sich einig sei, dass es Sinn mache, wenn ein Sportgelände kommen solle, dieses an unseren Ortsanfang in die Illerberger Straße zu positionieren. Es sei aber noch nicht hundertprozentig sicher, wann oder ob es überhaupt komme, da sich momentan viele Sportvereine auch weiterentwickelt haben. Daher lege man für das Gebiet eine Nutzungskategorie „Gewerbe“ fest, um grundsätzlich das Gelände als Gewerbefläche darzustellen, allerdings mit der Priorisierung auf den Sportcharakter, damit klar sei, dass man an der Stelle dieses Sportgelände verorten wolle. Das war die Quintessenz aus der großen Stadtratsklausur am 16. und 17. Mai 2025, die sich dann am 14. November bei einem Klausurnachmittag zum Thema Flächennutzungsplan fortgesetzt habe. Dabei wurde das Gewerbethema noch einmal kurz angerissen, man habe sich aber eigentlich zu einem sehr großen Teil mit den Wohnbauflächen beschäftigt. Es galt festzulegen, wo man eine weitere Entwicklung mit Wohnbauflächen wolle und wie viele Flächen man überhaupt mit aufnehmen könne. Man habe sich unabhängig vom Flächennutzungsplan mit dem Innen-statt-außen-Entschluss auch eine gewisse Bindung auferlegt, da man nicht nur außen entwickeln wolle. Auch sei es ein grundsätzliches Thema, wieviel Fläche pro Einwohner künftig noch mitentwickelt werden könne, damit es auch gebietsverträglich sei. Für unseren Flächennutzungsplan spiele dieser Beschluss natürlich auch eine größere Rolle, man könne sich viele Flächen vorstellen, aber können nicht alle Flächen, die man sich vorstelle, vermutlich auch einbringen, damit sie auch in der Landesplanung entsprechend Berücksichtigung finden. Daraus entstand dann ein Flächenkatalog, den man dann auch noch einmal in der Sitzung des Stadtrates nichtöffentlich im April beschlossen habe. Die Flächen, wie damals in der Klausur im Mai 2025 vorgesehen, habe man mit den Fachbehörden des Landratsamtes, der Unteren Naturschutzbehörde, der Wasserbehörde, der Immissionsschutzbehörde und der Bauordnung bei einem größeren Scoping-Termin besprochen. Dabei sei man die einzelnen Flächenbereiche durchgegangen, ob es aus deren Sicht Flächen gebe, die evtl. geändert werden müssen oder ob alles soweit passe. Einige der Flächen hatte man auch schon im bisherigen Flächennutzungsplan, manche sind dazu gekommen. Zwei Flächen seien noch einmal zum Betrachten, dass sei zum einen die Thematik Plangebiet 8 an der Illerberger Straße, das Gelände, auf dem Gewerbeflächen mit Sportnutzung vorgesehen sei. Hier wurde zu bedenken gegeben bzw. der Hinweis, dass man an der Stelle Rüstungsaltlasten haben könnten, weil das im Gebiet der Bombadierung des zweiten Weltkriegs liege. Diesen Hinweis solle man entsprechend mit aufnehmen und im Zusammenhang mit dem vorhandenen Rüstungsatlas verknüpfen und notwendige Bodenuntersuchungen in Auftrag geben. Außerdem das Plangebiet 14 in Oberhausen, da es sowohl an Landwirtschaft als auch in Richtung des Gewerbebetriebes und der Feuerwehr im Norden andockt. Da seien tatsächlich Immissionen und Emissionen zu erwarten. Dementsprechend wäre an der Stelle ein reines Wohngebiet vermutlich nicht sinnvoll, weil man dort in gewisse Bedrängnisse mit Lärmproblematik kommen werde. Wenn man dieses Gebiet verwenden möchte, solle man dieses als gemischte Baufläche darstellen, weil man ansonsten sehr wahrscheinlich hier in Problemlage käme. Das wäre hierzu der aktuelle Planungsstand, mit dem wir nach der Beschlussfassung im September in die Öffentlichkeitbeteiligung gehen würden, die dann natürlich auch großflächig zu erfolgen habe. Ein Flächennutzungsplan sei ein Thema mit einer hohen städtebauplanerischen Relevanz, daher solle man auch alle mitnehmen und dementsprechend eine Veranstaltung anbieten.
Ein Mitglied der SPD-Fraktion merkte an, dass die Historie beleuchtet wurde. Die Planung sei bereits 2 Jahre hinter dem vorgegebenen Zeitplan. Das Ganze verlor etwas an Dynamik. Die zwei Klausurtagungen seien ein wichtiger Aspekt gewesen. In einer normalen Sitzung könne man nicht in die fachliche Tiefe gehen. Der Termin im November letzten Jahres habe deutlich herausgearbeitet, wo die Prioritäten seitens des Stadtrates lägen. Er sei sehr dankbar, dass der Scoping-Termin organisiert wurde. Im November letzten Jahres wurde der Rahmen abgesteckt, mit welchen Gebieten man weitermachen oder welche Gebiete herausgenommen werden sollten. Man sollte an den Festsetzungen festhalten und auf dieser Basis weitermachen. Aus dem Gremium sollte heute auch das deutliche Signal kommen, dass man hier weitermache. Es gebe noch drei fachliche Anmerkungen zu den Steckbriefen:
| • | Bei Nr. 8 (Sportgelände) stehe Wohnbebauung als geplante Nutzung |
| • | Bei Nr. 20, Gemarkung Biberachzell, ist es Gemarkung Emershofen |
| • | Bei Nr. 21 ist entweder die Gemarkung Hegelhofen oder Weißenhorn |
Dies müsse entsprechend noch angepasst werden.
Ein Mitglied der Fraktion Freie Wähler/WÜW merkte an, dass in der Aprilsitzung noch Klärungsbedarf an Flächen bestand. Er möchte darauf hinweisen, dass in den Beratungen einige Flächen herausgenommen wurden, die sich für eine Bebauung anbieten und für eine Erschließung geeignet wären. Man sehe es kritisch, dass durch nicht mehr vorhandene Flächen im Flächennutzungsplan, durch die Entscheidung eines Privaten, ein Baugebiet blockiert werden könnte. Ein Flächennutzungsplan solle in die Zukunft führen für die nächsten Jahrzehnte, daher sehe man die Entnahme der Flächen kritisch durch Entscheidungen in einer Klausurtagung, in der etwa die Hälfte des Stadtrates nicht anwesend waren. Man habe vor der Sitzung eine Liste mit Anmerkungen an alle Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses geschickt.
Nördlich der Ulmer Straße sei momentan gar nichts vorgesehen, obwohl eine Entwicklungsabsicht bestehe. Südlich der Ulmer Straße gebe es das Gewerbegebiet, östlich die Richard-Wagner-Straße. Warum sollte dort nicht z. B. ein Mischgebiet entstehen, welches dieses gut verbinde.
Es gebe verschiedenste Flächen mit Straßenanbindung wie z.B. Am Hochgericht, am Jägerweg, in Oberhausen, in Wallenhausen, in Biberachzell, in Oberreichenbach usw.
Am Ortsrand von Hegelhofen könne ein Baugebiet entstehen oder in Bubenhausen Am Storchennest wäre dies auch denkbar. Ebenso am Spitalweg nördlich der Fläche 2.
Die Fläche 21 werde als Sportfläche festgeschrieben. Als diese Schießanlage gebaut und erweitert wurde, wurde eingetragen, dass diese möglichem Wohnbau nicht entgegenstehen dürfe. Es gebe klare vertragliche Vereinbarungen hierzu.
Es stelle sich die Frage ob die Bereitschaft bestehe, über diese Flächen zu sprechen.
Frau Graf-Rembold merkte an, dass ein Bedarfsplan für neue Siedlungsflächen von Wohnbau und Gewerbe erstellt wurde. Dies sei die Grundlage eines jeden Flächennutzungsplans. Die Stadt Weißenhorn habe ein gemäßigtes Wachstum angestrebt. Dieses könne eine Stadt verkraften und mit der Infrastruktur abfedern.
Das Ergebnis dieser Studie war, die Entwicklungsflächen so festzulegen, dass die Stadt gut wachsen könne. Es müsse Arbeitsplätze geben, Infrastruktur usw. Es kam eine Entwicklungsfläche heraus, die deutlich kleiner als die momentan geplante sei. Es sei durchaus möglich, dass Flächen noch geändert werden.
In der Klausurtagung wurde über wichtige Dinge diskutiert und es musste dort entschieden werden, in welche Richtung sich die Stadt entwickeln solle. Sie sei der Meinung, dass es ausreichend diskutiert wurde.
Die 1. Bürgermeisterin, Frau Lutz, ergänzte, dass man manche Dinge aufgrund der langen Dauer der Bearbeitung des Flächennutzungsplans nicht mehr auf dem Schirm hatte. Diese Studie, in welcher auch das Leerstandsmanagement ein großer Punkt war, ist nun auch schon einige Zeit her. Man finde diese Modelle in der Anlage ab Seite 30 mit den drei Szenarien. Die vorhandene Infrastruktur wie Kläranlage, Kanalnetz usw. müsse man berücksichtigen, Man müsse so wachsen, dass es weder die Ortsgröße noch die Infrastruktur überfordere. In Bubenhausen Am Storchennest habe man drei Flächen zueinander priorisiert, von denen zwei aufgrund der Erschließungsmöglichkeiten festgelegt wurden (10 und 11). In Biberachzell seien es Nr. 18 und Nr. 19 gewesen die vorgesehen waren. Nr. 18 ist bereits in Planung, Nr. 19 wurde bewusst herausgenommen aufgrund des bereits so großen Wachstums in Biberachzell.
Wenn man die Nr. 2 und Nr. 4 Nördlich des Spitalwegs entwickele, habe man bereits ein großes Wachstum für Weißenhorn. Hier noch weiter zu erschließen, würde die Infrastruktur überfordern.
Die Ulmer Straße sei eine fragliche Fläche, diese sei am kritischsten zu betrachten. Es hänge an den Themen, was nach der ersten Auslegungsrunde noch an Flächen bestehe. Dann könne man entscheiden, ob diese noch berücksichtigt werden sollte.
Ein Mitglied der SPD-Fraktion merkte an, dass bei den beiden Sitzungen intensiv diskutiert wurde. Er finde das Ergebnis daher sehr gut. Zukünftige Generationen sollten auch den Spaß daran bekommen, Weißenhorn zu entwickeln.
Ein Mitglied der CSU-Fraktion stimmte dem Mitglied der SPD-Fraktion zu. Man habe sich in den Klausurtagungen ausführlich mit allem beschäftigt. Flächen seien nicht mehr enthalten, weil in den letzten Jahren keine Entwicklung möglich war. In Oberhausen habe man statt dem Mischgebiet auf das das letzte Neubaugebiet Bei der Reutestraße (Nr. 15, von-Katzbeck-Straße Nord) umschwenken. So könne man dieses Gebiet vollends abschließen und das Gebiet mittels einer Ringstraße vollständig befahrbar machen. Momentan sei dies eine Sackgasse.
Die 1. Bürgermeisterin, Frau Lutz, erwiderte, dass dazu lange diskutiert wurde. Es wurde lange nicht entwickelt, da die Erschließung schwierig sei im Hinblick auf die Wasser- / Abwasserthematik, da das Gelände abfalle. Es sei noch nicht geklärt, ob man diesbezüglich einen neuen Stand habe.
Ein Mitglied der ÖDP-Fraktion merkte an, dass Priorisierungen festgelegt wurden. Die Entwicklung des Sportgeländes werde man gerne unterstützen. Man habe in der Vergangenheit eine Leerstandserhebung zum Thema Wohnen durchgeführt, die durchaus sinnvoll gewesen sei. Es sei schade, dass dieses Thema nun brachliege. Man müsse auch schauen, wie hoch der Bedarf überhaupt sei und die Sanierungen im Bestand im Blick haben. Des Weiteren müsse man schauen, in welchem Umfang neue Baugebiete sinnvoll seien. Es gebe auch einen großen Leerstand in den Ortsteilen.
Es stelle sich des Weiteren die Frage, ob man im September auch den Landschaftsplan vorgelegt bekomme.
Frau Graf-Rembold erwiderte, dass der Leerstandsplan wichtig sei. Es gebe aber momentan keinen Mitarbeiter, der das betreuen könne. Jeder Private solle animiert werden, in bestehende Häuser zu investieren.
Frau Werbach erwiderte zum Thema Landschaftsplan, dass die Sachbearbeiterin die federführend sei, im Krankenstand sei. Man hoffe darauf, dass es Ende August weitergehe.
Die 1. Bürgermeisterin, Frau Lutz, teilte mit, dass man nach der Beschlussfassung die Öffentlichkeitsbeteiligung angehen werde. Hier sei es wichtig, diese nicht nur auszulegen, sondern eine Veranstaltung dazu anzubieten. Das Thema Leerstandsentwicklung sei ein wichtiges Thema, das man dringend weiterverfolgen müsse. Man sehe es im Ortsteil Attenhofen, wo es kein Baugebiet gab, dass sich nach längerer Zeit wieder Flächen entwickelt haben.
Ein Mitglied der Fraktion Freie Wähler/WÜW merkte weiterhin an, dass die Nachverdichtung ein wichtiges Thema sei. Allerdings müsse man mit der Nachverdichtung aufpassen, da man die Stadt immer weiter versiegele. Daher sei es nicht klar, ob es für die Umwelt und das Klima besser sei, ob eine Grünfläche in der Stadt oder außerhalb der Stadt bebaut werde. Man könne nicht beliebig Wohnflächen schaffen und beplanen. Ein Flächennutzungsplan sei noch kein Bebauungsplan. Viele Flächen seien nicht im Eigentum der Stadt und daher nicht beplanbar. Daher sei vorab eine große Fläche zu planen, um den Bedarf zu decken.
Ein Mitglied der CSU-Fraktion merkte an, dass man nicht durch den Flächennutzungsplan beplante Flächen später durchaus noch bebauen könne, unabhängig vom Flächennutzungsplan. Man könne immer noch sagen, dass man z. B. die Ulmer Straße danach noch bebauen kann.
Frau Werbach erwiderte, dass im Nachgang eine Änderung des Flächennutzungsplans durchaus möglich sei. Im Rahmen des Scoping-Termins werde die Fläche nördlich der Ulmer Straße allerdings kritisch gesehen.
Ein Mitglied der CSU-Fraktion ergänzte, dass es von Vorteil sein könnte, wenn man sage, man überlagere die Grundstücke nicht. Man müsse die Grundstückspreise, die teilweise explodiert seien, wieder in den Griff bekommen. Daher sei er der Meinung, dass man bei Bedarf jederzeit nachbessern könne.
Ein Mitglied der Fraktion Freie Wähler/WÜW erwiderte, dass eine Änderung des Flächennutzungsplans ein großer Aufwand sei und keine gute Strategie. Er würde gerne wissen, warum die Ulmer Straße aus der Planung gefallen sei.
Die 1. Bürgermeisterin, Frau Lutz, erwiderte, dass es eine Richtung geben müsse und man sich an den Flächennutzungsplan halten solle.
Frau Werbach erwiderte zur Ulmer Straße, dass man sich komplett im Außenbereich befinde und es dadurch auch Sicht aller beteiligten Fachbehörden nicht zur Diskussion stünde.
Ein Mitglied der CSU-Fraktion merkte an, dass er den Flächennutzungsplan wie einen Businessplan sehe. Wo möchte man in welchen Zeiträumen stehen. Es werde niemals wie geplant eintreffen. Mit der momentanen Planung könne er gut mitgehen und sehe es als den richtigen Weg.
Ein Mitglied der Fraktion Freie Wähler/WÜW merkte an, dass er die Situation, wie sie sich momentan darstelle, richtig sei. Man müsse Schritt für Schritt vorgehen. Es kommen viele Menschen in Rente die dann irgendwann sterben werden. Dann werde es einen riesigen Leerstand geben.
Ein Mitglied der CSU-Fraktion merkte an, dass das Leerstandsmanagement ein wichtiger Punkt sei. Als Stadt müsse man den Grundstücksbesitzern die Möglichkeit geben, den Altbestand zu sanieren und für die nächste Generation wohnbar zu machen. Es gebe immer mehr das Problem, dass die Häuser leerstehen und verfallen. Daher sollte man als Stadt Hilfestellungen geben. Er glaube nicht, dass es zukünftig Viertel mit Leerstand in Weißenhorn gebe. Weißenhorn sei sehr interessant für die Bürger aufgrund der sehr guten Infrastruktur und des hohen Wohnwertes.
Die 1. Bürgermeisterin, Frau Lutz, ergänzte, dass, um das Thema der leeren Einfamilienhäuser managen zu können, man zentrumsnahe, barrierefreie Wohnungen benötige. Es müsse für ältere Generationen, denen ihr Haus im Alter zu groß ist, Möglichkeiten geben, diesen einen geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Dafür müsse man seniorengerechtes zentrumsnahes Wohnen planen.
Der TOP wurde um 20:42 Uhr ohne Beschlussfassung geschlossen.