Der Stadtrat hat in der öffentlichen Sitzung am 16.09.2024 die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Weißenhorn (Kostensatzung) beschlossen. Diese Satzung tritt am 01.10.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 25.03.2022 außer Kraft.