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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 38/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Kostenübernahme von Schülerfahrkarten für Schüler mit Fußweg zwischen 2-3 km ab Schuljahr 2025/2026

Die Stadt Weißenhorn übernimmt (für die Monate Januar bis Dezember – ausgeschlossen August) die notwendigen Kosten für den ÖPNV für Schulkinder die eine Schule in Weißenhorn besuchen und deren Schulweg aufgrund der örtlichen Verhältnisse je nach Witterung nicht mit dem Rad oder zu Fuß zurückgelegt werden sollten.

Die Entfernung zwischen Wohnsitz und Schule muss fußläufig zwischen 2 - 3 km betragen. Dies gilt nicht, wenn eine Finanzierung des Schulwegtransports anderweitig, in der Regel durch den Freistaat Bayern, vorgenommen wird.

Diese Regelung betrifft Realschüler in Teilen von Attenhofen sowie Gymnasialschüler in Randbereichen von Grafertshofen und Hegelhofen.

Die hier entstehenden Kosten müssen zunächst durch die Sorgeberechtigten Personen ausgelegt werden. Um eine Erstattung der Schülerfahrkarten zu erhalten, muss das Online-Formular, welches auf der Homepage der Stadt Weißenhorn unter

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www.weissenhorn.de

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Bürgerservice und Politik

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Rathaus

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Online-Dienste

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Formulare A-Z

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Antrag auf Erstattung von Schulwegkosten

zur Verfügung steht, bis 31. Oktober 2026 mit den unterschriebenen Fahrkarten eingereicht werden. Beim 31. Oktober 2026 handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Fahrkarten, welche nach dieser Frist abgegeben werden, werden nicht berücksichtigt.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Stroh, Tel. 07309/84-106, (bildung@weissenhorn.de) gerne zur Verfügung.