| 1. | Bekanntgaben |
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| 2. | Bauanträge und Bauvoranfragen |
| 2.1. | Antrag auf Baugenehmigung: Nutzungsänderung im KG von Frühstücksraum zu zwei Gästezimmern, Fischergasse, 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Mit Antrag (Eingang 18.07.2023) begehrt der Antragsteller eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Frühstückraumes im KG zu zwei Gästezimmern.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Vergnügungsstätten im Innenbereich“, Weißenhorn.
Der Antragsteller möchten einen vorhandenen Frühstücksraum im Kellergeschoss zu zwei Gästezimmern umbauen.
Bisher sind in dem bestehenden Gebäude 19 Betten genehmigt, dazu kommen 4 neu beantragte Betten. Insgesamt hat der Antragsteller dann 23 Betten, was einen Stellplatzbedarf von insgesamt 4 Parkplätzen ergibt. Die 4 notwendigen Stellplätze sind nachgewiesen.
Diskussion:
Der Sachvortrag wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 2.2. | Antrag auf Isolierte Befreiung: Heckenbepflanzung für alle vier Grenzseiten, Talstr., 89264 Weißenhorn, ST Oberreichenbach |
Sachverhalt:
Mit Antrag (Eingang 07.08.2023) begehrt der Antragsteller eine Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, welche dem Textteil zu der farblichen Darstellung nach, eine Heckenbepflanzung für alle vier Grundstücksgrenzen vorschreiben.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Talstraße“, Oberreichenbach.
Im Bebauungsplan sind zwei Grünflächen in der Planzeichnung enthalten. Der Textteil differenziert hier die farbliche Darstellung nicht.
Der farblichen Darstellung nach ist davon auszugehen, dass eine Ortsrandeingrünung nur im nördlichen Bereich vorgesehen ist, so ist es auch der Begründung unter 3. Grundzüge der Planung („Im Norden ist eine Ortsrandeingrünung mit einer doppelreihigen Feldhecke vorgesehen“) zu entnehmen. Der Bebauungsplan müsste entsprechend abgeändert und der Textteil der farblichen Darstellung angepasst werden. Aufgrund der fehlenden Differenzierung im Textteil bezüglich der farblichen Darstellung soll zur Klarstellung eine isolierte Befreiung von der Pflicht zur Eingrünung des Grundstücks gestellt werden.
Diskussion:
Nach Darstellung des Tagesordnungspunktes schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 2.3. | Antrag auf Isolierte Befreiung: Errichtung einer Hangterrassierung, Am Marktsteig, 89264 Weißenhorn, ST Biberachzell |
Sachverhalt:
Mit Antrag (Eingang 16.08.2023) begehrt der Antragsteller eine Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Antragsteller möchte eine Hangterrassierung mit zwei Ebenen errichten.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Marktsteig“, Biberachzell.
Der Bebauungsplan setzt unter § 8.1. folgendes fest:
Einfriedungen einschließlich eines Sockels dürfen 1,30 m nicht überschreiten.
Der Antragsteller möchte eine Hangterrassierung mit zwei Ebenen errichten. Dies soll mit Muschelkalk Mauersteinen erfolgen, die Ebenen werden bepflanzt.
Aus der beiliegenden Zeichnung eines Gartenplaners kann entnommen werden, dass die Terrassierung an der unteren Mauer eine Höhe von 1,3 m aufweist und im gesamten (durch die zurückversetzte zweite Mauer) am höchsten Punkt 2,5 m aufweist. Die zweite Terrassierung ist soweit von der Grenze entfernt, dass ohne Weiteres ein Gebäude zulässig wäre. Eine Addition der Höhen der beiden Terrassierungen ist somit nicht geboten.
Die Abfangung des Grundstückes ist erforderlich um die Einfahrt zur Garage zu stabilisieren und pflastern zu können.
Das Bauvorhaben grenzt lediglich an ein städtisches Grundstück (Gehweg), die Belange eines angrenzenden Nachbarn sind somit nicht tangiert.
Bereits mit Beschluss vom 07.06.2021 und mit Beschluss vom 13.09.2021 wurden jeweils Isolierte Befreiungen in unmittelbarer Nähe genehmigt. Zwar betraf dies Grundstücke im angrenzenden Bebauungsplan „Am Marktsteig III“, allerdings waren auch hier die Rahmenbedingungen die gleichen, mit einer Festsetzung der Höhe für Einfriedungen von maximal 1,30 m. Die Einfriedungen betrafen direkte Nachbarschaftsgrenzen und wurden bis zu einer Höhe von 1,80 m genehmigt.
Diskussion:
Der Sachvortrag wurde vorgestellt. Anschließend wurde nicht darüber diskutiert.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 2.4. | Antrag auf Baugenehmigung: Neubau von 42 XXL-Garagen Zeissstraße, 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Mit Antrag auf Baugenehmigung (Eingang 16.02.2023) begehrte der Antragsteller eine Baugenehmigung zum Neubau von 42 XXL Garagen in Weißenhorn.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Leibiwiesen“. Als Art der baulichen Nutzung ist ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festgesetzt.
Geplant sind 42 Garagen, jeweils mit einer Größe von ca. 3,9m auf 9m bzw. 10m. Außerdem sollen noch Toiletten, Technikräume und ein Putzraum gebaut werden. Insgesamt soll der Komplex 56,06m lang werden.
Der geplante Bau überschreitet das Baufenster im Süden zur Zeissstraße um ca. 2m.
Gemäß dem Bebauungsplan dürfen Gebäude mit einer Länge von mehr als 50m nur zugelassen werden, wenn es aus betriebstechnischen Gründen notwendig ist. Die geplanten Garagen mit Nebengebäuden sollen eine Länge von 56,06m haben. Somit wird die zulässige Länge überschritten.
Dem Bauantrag liegt ein Antrag auf Befreiung der o.g. Festsetzungen bei.
Bereits in der Zeissstraße 2 wurde ein Gebäude errichtet, welches länger als 50m ist und die Baugrenze nach Süden überschreitet. Es wurde somit bereits von den Festsetzungen des Bebauungsplans in vergleichbarer Weise befreit. Der Antragsteller hat damit einen Anspruch auf die begehrten Befreiungen.
Der Beschluss vom 13.03.2023 lautete:
„Das Einvernehmen wird erteilt, unter der Bedingung, dass die Länge des Gebäudes auf 50 m begrenzt wird. Der Befreiung zur Überschreitung des Baufensters wird nicht zugestimmt.“
Die Planungen wurden vom Antragsteller geändert und am 04. Mai 2023 im Landratsamt Neu-Ulm eingereicht. Am 06. Juli 2023 sind die Unterlagen vom Landratsamt Neu-Ulm bei der Stadt Weißenhorn eingegangen.
Das Baufenster wird nun eingehalten; die zulässige Gebäudelänge wird jedoch noch durch die untergeordneten Technikräume überschritten. (Länge Garagen: 49,99m; inkl. Technikräume: 52,09m).
Aufgrund des vorliegenden Beschlusses vom 13.03.2023 schlägt die Verwaltung vor, das Einvernehmen, aufgrund der überschrittenen Gesamtlänge von über 50m, nicht zu erteilen.
Diskussion:
Nach Erläuterung des Tagesordnungspunktes schloss sich eine Diskussion an.
Die WÜW-Fraktion sei nach wie vor der Meinung, dass das Bauvorhaben keine Aufwertung des Gewerbegebietes bedeute, da man die Fläche in der Wertschöpfung ganz anders verwenden könne. Die Mehrheit des Gremiums könne dem Bauvorhaben jedoch zustimmen, da das Baufenster durch die neu eingereichte Planung eingehalten werde und die zulässige Gebäudelänge durch den kleinen untergeordneten Technikraum nur um 2 m leicht überschritten werde.
Stadträtin Kerstin Lutz stellte den Antrag, den Beschluss in der Form zur Abstimmung zu bringen, dass der Technikraum noch mit verwirklicht werden könne und somit der Überschreitung der 50-m-Grenze zugestimmt werde.
Abschließend brachte Bürgermeister Dr. Fendt den geänderten Beschluss zur Abstimmung.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 9:5
Der Beschluss wurde mit 9 Stimmen angenommen.
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| 2.5. | Antrag auf Baugenehmigung: Nutzungsänderung Einfamilienhaus zu drei Ferienwohnungen, Günzburger Str., 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Mit Antrag (Eingang 23.08.2023) begehrt der Antragsteller eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in drei Ferienwohnungen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Vergnügungsstätten im Innenbereich“, Weißenhorn. Grundsätzlich sind hier Ferienwohnungen zulässig.
Der Antragsteller möchte ein bestehendes Einfamilienhaus zu drei Ferienwohnungen umbauen.
Das bestehende Einfamilienhaus weist derzeit 2 vorhandene Stellplätze auf.
Der Bedarf ändert sich durch die Nutzungsänderung auf 6 Stellplätze. Der Antragsteller möchte 5 weitere Stellplätze neu errichten und hat somit insgesamt 7 Stellplätze, womit der Stellplatznachweis erfüllt ist.
Diskussion:
Ergänzend zum Sachverhalt informierte der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herr Meyer, das Gremium darüber, dass laut Fahrradabstellsatzung mindestens ein Stellplatz für Fahrräder nachzuweisen sei. Diesbezüglich werde man den Bauwerber entsprechend noch darauf hinweisen.
In der anschließenden Diskussion wurde die Anzahl der Stellplätze im Vergleich zur Pension in der Memminger Straße und die Vorgehensweise bei der Umsetzung des Bauvorhabens angesprochen. Die Pläne wurden erst im Nachgang nach Vollendung eingereicht und die Fahrradabstellsatzung nicht berücksichtigt.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 13:1
Der Beschluss wurde mit 13 Stimmen angenommen.
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| 3. | Vergabe Erneuerung Heizung: BV Dietsche'sche Stiftung, Engelkellerstraße 28, 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Aufgrund immer wieder auftretender Probleme mit der elektrischen Fußbodenheizung in der Heizperiode wurde in das Bauprogramm 2023 die Erneuerung und Umstellung der Heizung auf Fernwärme aufgenommen.
Die Planung der Umbaumaßnahmen ist vom Planungsbüro erfolgt. Die beschränkte Ausschreibung wurde von uns über das Vergabeportal veröffentlicht und 12 Firmen angeschrieben.
Bei der Öffnung der Ausschreibung am 21.07.2023 ist kein Angebot eingegangen. Es werden die Firmen nochmals angeschrieben und nach weiteren geschaut, damit der Umbau noch vor der kommenden Heizperiode erfolgt. Dies ist aufgrund der wiederholt auftretenden Ausfälle der Heizungsanlagen in der letzten Heizperiode dringend zu empfehlen, zumal bereits aus einer Wohnung Ersatzteile für die anderen Wohnungen ausgebaut wurden, und diese somit noch nicht wieder vermietet werden konnte.
Auch bei der Zweiten Öffnung der Ausschreibung am 10.08.2023 ist kein Angebot eingegangen.
Nach den beiden erfolglosen Ausschreibungen wurde ein Angebot nachgereicht mit einer Angebotssumme von 60.092,20 € abzgl. 3% Skonto. Das Angebot entspricht dem ausgeschriebenen Leistungsverzeichnis und liegt über der vom Planungsbüro erstellten Kostenschätzung von 42.746,39 €.
Auf Grund der Dringlichkeit, die Heizungsanlage vor dem Winter zu ertüchtigen ist zu empfehlen, dieses Angebot, welches dem Ausschreibungsinhalt entspricht anzunehmen und den Auftrag zu erteilen.
Die Verwaltung wird in Abstimmung mit dem Planungsbüro und dem Anbieter die Planung auf Einsparmöglichkeiten überprüfen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den Sachverhalt vor. Ergänzend dazu ging er auf eine Frage von Stadträtin Kerstin Lutz bezüglich Fernwärme ein. Seit 2021 sei Fernwärme an das Gebäude verlegt. Bisher sei eine elektrische Fußbodenheizung installiert. Ein Anschluss an das Fernwärmenetz erfordere den Einbau neuer Heizkörper. Mit dem Einbau könne dann auch die Fernwärme bezogen und entsprechend günstiger und nachhaltig geheizt werden. Eine Diskussion wurde nicht geführt.
Beschluss:
Das vorliegende Angebot mit der Angebotssumme von 60.092,20 € wird beauftragt.
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 4. | Anfragen der Stadträte |
| 4.1. | Anfrage Stadtrat Andreas Ritter |
Stadtrat Andrea Ritter gab eine Anfrage einer Bürgerin aus Bubenhausen weiter. Bei Regen nehmen die Dachrinnen am Lagerhaus in Bubenhausen das Wasser nicht mehr auf, da sie verstopft und zum Teil sogar defekt seien. Er bittet darum, das Problem zu beheben und die Dachrinnen wieder Instand zu setzen.
Bürgermeister Dr. Fendt sagte eine Weiterleitung des Sachverhalts an den Bauhof zu, da es sich um ein städtisches Gebäude handele.