Letztmalig können dieses Jahr die Bewohner der Stadtteile Biberachzell, Bubenhausen, Emershofen, Oberhausen, Ober-/Unterreichenbach und Wallenhausen drei Wochen lang ihr häckselbares Material zu den nachstehend festgelegten Plätzen bringen.
Ab Freitag, den 10.10.2025 bis Freitag, den 31.10.2025 dürfen die Gartenabfälle (getrennt nach holzigem Material und sonstigen Gartenabfällen) an folgenden Plätzen abgelagert werden:
| Stadtteil Biberachzell: | landw. Betrieb Kuom – markierte Stelle auf dem Kompostierplatz am Ende der Wilhelm-Wörle-Straße in Unterreichenbach |
| Bubenhausen: | verlängerte Burgstraße in der Nähe der Wertstoffcontainer (markierte Zone) |
| Emershofen: | markiertes Grundstück (Pfarrgarten östlich des Schützenhauses) in der Kurat-Sauter-Straße |
| Oberhausen: | markierter Lagerplatz bei der Kläranlage am Schandweg |
| Ober-Unterreichenbach: | landw. Betrieb Kuom – markierte Stelle auf dem Kompostierplatz am Ende der Wilhelm-Wörle-Straße |
| Wallenhausen: | Waldstetter Straße gegenüber Feuerwehrhaus (markierter Bereich) – Achtung: kein Material im gekiesten Bereich ablegen! |
Der vordere, gekieste Bereich auf dem Grundstück in Wallenhausen wird von den Schulbussen als Wendemöglichkeit genutzt. Das Material muss von den Bürgern deshalb zwingend weiter hinten in der Grasfläche abgelegt werden. Bitte beachten Sie die entsprechend angebrachten Markierungen und Hinweisschilder.
Die Grundstückseigentümer aus den Stadtteilen Biberachzell und Ober-/Unterreichenbach möchten wir dringend darauf hinweisen, dass bei Herrn Kuom nicht ganzjährig Material angeliefert werden darf, nur jeweils zu den von der Stadt vereinbarten Terminen.
Im Laufe der Jahre konnten wir immer mehr ein zunehmendes Vermüllen des Häckselmaterials feststellen. Wir bitten Sie, deshalb zu beachten, dass im angelieferten Häckselgut keinerlei Müll (z. B. Blumentöpfe, Plastiktüten, Verpackungsmaterial, Kunststoffe, Metall, etc.) enthalten sein darf.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass keine Buchsbäume sowie deren Schnittgut auf die Lagerplätze gebracht werden dürfen. Eine Entsorgung dieser Pflanzen ist, wie bereits bekanntgegeben, ausschließlich über die Restmülltonne, sowie in Säcken verpackt im Müllheizkraftwerk möglich.
Die Ablagerungsplätze sind alle mit Schildern gekennzeichnet, wie das angelieferte Material abgelagert werden soll. Ast- bzw. holziges Material
unter ca. 5 cm Durchmesser darf auf dem vorgesehenen Platz für „Garten-abfälle“ abgeladen werden. Zu den holzigen Gärtenabfällen zählen nicht der Rasenschnitt, Blumen und sonstige Gräser. Die Anlieferungen zu den Ablagerungsplätzen sind in letzter Zeit sehr undiszipliniert verlaufen, sodass die Stadt hierfür erhöhte Kosten aufwenden musste. Dies könnte verhindert werden, wenn das angelieferte Material entsprechend der vorgenannten Sortierkriterien richtig abgelagert würde.
Ab Samstag, den 01.11.2025, wird das Material von dem von uns beauftragten Unternehmen in allen anderen Stadtteilen abgeholt und der Verwertung zugeführt. Sobald der Lagerplatz geräumt ist, darf hier nichts mehr abgelagert werden.
Weiter weisen wir darauf hin, dass bei der Grüngutsammlung keinesfalls Wurzelstöcke angeliefert werden dürfen. Diese müssen ausschließlich zur Kompostieranlage in Weißenhorn gebracht werden und sind gebührenpflichtig.
Für Bürger, die den Termin verpasst haben, bietet sich nur noch die Möglichkeit, das Material direkt zur Kompostieranlage in Weißenhorn zu bringen. Kleinere Mengen bis zu 1/2 Kubikmeter können auch über den Grünmüllcontainer im Wertstoffhof entsorgt werden.
Öffnungszeiten der Kompostieranlage in Weißenhorn:
ab 27.10.2025
montags: von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
mittwochs: von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
donnerstags: von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
freitags: von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
samstags: von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Letztmaliger Öffnungstermin: 13.12.2025