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| 1. | Bekanntgaben |
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Erster Bürgermeister Dr. Fendt gab um 19:05 Uhr bekannt, dass zwei Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen Sitzung vorgezogen werden. Anschließend stellte er die Nichtöffentlichkeit her und ließ die betreffenden Tagesordnungspunkte behandeln.
Um 19:50 Uhr wurde die Öffentlichkeit wiederhergestellt, woraufhin Erster Bürgermeister Dr. Fendt die öffentliche Sitzung fortsetzte.
Zum Tagesordnungspunkt 10 übergab Herr Dr. Fendt den Vorsitz der Sitzung an die zweite Bürgermeisterin, Frau Lutz. Herr Dr. Fendt war als ehemaliger Gesellschafter befangen und nahm an der Abstimmung nicht teil.
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| 2. | Künstlerauswahl Stadtpark Open Air 2025 |
| SR 131/2025 |
Sachverhalt:
Im Anschluss an die Zurückstellung des Tagesordnungspunktes zur zukünftigen Ausrichtung des Stadtpark-Open-Airs fand am 24.11.2025 die erste Sitzung des hierfür eingerichteten Arbeitskreises statt. Ziel des Treffens war die grundsätzliche Festlegung der künftigen konzeptionellen Ausrichtung der Veranstaltung.
Der Arbeitskreis hat einstimmig beschlossen, das Stadtpark-Open-Air weiterhin im Stadtpark durchzuführen. Aufgrund der begrenzten verbleibenden Planungszeit wurde zudem festgelegt, dass die Organisation der Veranstaltung im Jahr 2026 weiterhin durch das Kulturbüro der Stadt Weißenhorn übernommen wird. Eine mögliche Kooperation mit einem Co-Veranstalter ab dem Jahr 2027 soll in den kommenden Sitzungen des Arbeitskreises weiter vertieft beraten werden.
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Verwaltung dem Gremium eine Auswahl an möglichen Künstlerinnen und Künstlern vorlegt. Die Entscheidung über konkrete Künstlerverpflichtungen sowie die Terminierung soll durch den Stadtrat erfolgen.
Künstlervorschläge des Kulturbüros für 2026
11.06.2026
• Claudia Koreck (www.claudiakoreck.com)
• No Change (www.nochange.net)
• Sinfoniekonzert des NKG in Kooperation mit dem Orchester der THU
12.06.2026
• Barock (AC/DC-Tribute) (www.barock-acdc.com)
• Eros Ramazotti Tribute Band, Vorprogramm: Samuele Palumbo (www.moscatelloevents.de)
13.06.2026
• Heaven in Hell (www.heaveninhell-live.de)
• Holy Moly – A Rock ’n’ Roll Story (www.traumrevue.de)
14.06.2026
• Viva la Vida (Coldplay-Tribute) (www.coldplay-tribute.de)
• No Change
• Sinfoniekonzert des NKG in Kooperation mit dem Orchester der THU
Zusätzlich zu den genannten Gagen fallen je nach Veranstaltung weitere Kosten für Technik, Bühne, GEMA, Versicherungen, Catering sowie ggf. Hotelübernachtungen an. Für die Tribute-Band Barock ist aufgrund erhöhter technischer Anforderungen mit deutlich höheren Ausgaben im Bereich Licht- und Tontechnik zu rechnen.
Gespräche hierzu wurden bereits geführt; ein konkretes Angebot liegt jedoch aufgrund der Kurzfristigkeit derzeit noch nicht vor. Eine verlässliche Aussage zu den finalen technischen Gesamtkosten ist deshalb aktuell nicht möglich.
Um den Planungsprozess dennoch fortzuführen, schlägt die Verwaltung vor, dass der Stadtrat vorbehaltlich der noch ausstehenden technischen Kosten zunächst eine Auswahl von vier Künstlerinnen bzw. Künstlern trifft. Auf Basis dieser Vorauswahl lässt das Kulturbüro anschließend die erforderliche Veranstaltungstechnik kalkulieren.
Die vollständige Gesamt- und Kostenkalkulation wird dem Stadtrat zur Sitzung im Januar 2026 vorgelegt. Auf dieser Grundlage kann dann die finale Entscheidung über die Künstlerverpflichtung sowie die Umsetzung des Stadtpark-Open-Airs 2026 getroffen werden.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor und verwies auf die Anfrage von Stadtrat Bischof, diesen Tagesordnungspunkt von der Sitzung zu nehmen. Im Anschluss daran fand eine kurze Diskussion statt.
Bürgermeister Dr. Fendt schlug vor, den Tagesordnungspunkt von der Sitzung zu nehmen und zur weiteren Beratung an den Arbeitskreis Kultur zu verweisen.
Über die Zurückstellung des Tagesordnungspunktes ließ Bürgermeister Dr. Fendt abstimmen. Der Beschluss wurde entsprechend geändert.
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt und zur weiteren Bearbeitung an den Arbeitskreis Kultur verwiesen.
Abstimmungsergebnis: 14 :10
Dem Beschluss wurde zugestimmt.
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| 3. | Neue Friedhofsgebührensatzung 2026 - in-Kraft-treten zum 01.01.2026 |
| SR 125/2025 |
Sachverhalt:
Die Leistung zur Beschriftung der Stelen auf dem Waldfriedhof in Weißenhorn wurde im Rahmen einer Ausschreibung neu vergeben, da der bestehende Vertrag zum 31. Dezember 2025 ausläuft.
Der neue Vertrag hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029.
Das Unternehmen, dessen Angebot den Zuschlag erhalten hat, hat einen Preis von 22,80 € netto pro Buchstabe (27,13 € brutto) angeboten.
Aufgrund der Vorgabe des Bayerischen Prüfungsverbands, dass eine Verwaltungsgebühr in den Vertrag aufgenommen werden soll, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Preis auf 30,00 € brutto pro Buchstabe festzulegen.
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.
Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Die Friedhofssatzung soll wie in der Anlage dargestellt zum 01.01.2026 in Kraft treten.
Abstimmungsergebnis: 24:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 4. | Kommunalwahlen am 08.03.2026Berufung der Wahlleitung und deren Stellvertretung für die Gemeindewahlen |
| SR 142/2025 |
Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 14. Juli 2025 hat der Stadtrat folgenden Beschluss gefasst:
„Für die Kommunalwahlen am 08.03.2026 wird Frau Melanie Hörger als Wahlleiterin berufen.
Zur Stellvertreterin der Wahlleiterin wird Frau Silke Ansorge berufen.“
Die Rechtsaufsicht hat darauf hingewiesen, dass dies ein Risiko für die Wahl darstellt, wenn Frau Ansorge ausfällt, während Frau Hörger abwesend ist.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, Frau Melanie Hörger vom Amt der Wahlleitung abzuberufen und stattdessen Frau Silke Ansorge zur Wahlleitung sowie Frau Monika Bosch zur stellvertretenden Wahlleitung zu ernennen.
Die Verwaltung beabsichtigt, die ursprüngliche Wahlleitung wieder einzusetzen, sobald Frau Hörger, unsere erfahrenste Kraft, wieder im Dienst ist.
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.
Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
„Für die Kommunalwahlen am 08.03.2026 wird Frau Melanie Hörger als Wahlleiterin und Frau Silke Ansorge als stellvertretende Wahlleiterin abberufen.
Für die Kommunalwahlen am 08.03.2026 wird Frau Silke Ansorge als Wahlleiterin berufen.
Zur Stellvertreterin der Wahlleiterin wird Frau Monika Bosch berufen.
Frau Melanie Hörger tritt am 07.01.2026 ihren Dienst wieder an. Damit wird dieser Beschluss gegenstandslos. Die ursprüngliche Wahlleiterregelung, d. h. Frau Melanie Hörger ist Wahlleiterin und Frau Silke Ansorge ist stellvertretende Wahlleiterin, tritt wieder in Kraft.“
Abstimmungsergebnis: 24:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 5. | Fachbereich 4: Konzept Bauhof altes Feuerwehrgebäude |
| SR 128/2025 |
Sachverhalt:
Mit Stadtratsbeschluss vom 22.09.2025 wurde festgelegt, dass das alte Feuerwehrgebäude nach dem Umzug der Feuerwehr für die Nutzung durch den Bauhof umgestaltet wird.
Es fand bereits eine Begehung mit dem Ingenieurbüro Heinzelmann hinsichtlich der Anforderungen des Arbeitsschutzes statt. Das Büro wird in die weitere Planung einbezogen.
Aktueller Stand der Planung:
Büroarbeitsplätze und Vesperraum verbleiben bis zum Auszug der Feuerwehr im alten EWAG-Gebäude.
Die Umkleiden werden im Dezember in die sanierten Räume des Bauhofs verlegt. Dadurch wird künftig nur noch das Erdgeschoss des bisherigen Gebäudes angemietet.
Der zugesagte Stellplatz für das Boot der Wasserwacht ist derzeit in der großen Garage vorgesehen. Eine Ortsbegehung mit Vertretern der Wasserwacht ist erforderlich, um die angegebenen Maße zu prüfen.
Die Kfz-Hebebühne verbleibt in der alten Fahrzeughalle des Bauhofs, da die Deckenhöhe im Feuerwehrgebäude nicht ausreicht. Zur energetischen Einsparung wird dieser Bereich abgetrennt, das Dach gedämmt und die Heizung angepasst werden. Der übrige Teil der Fahrzeughalle wird als Kalthalle betrieben.
Schreinerei-Maschinen sollen in den ältesten Teil der Feuerwehr Fahrzeughalle integriert werden. Aufgrund der Immissionen wird der Maschinenbereich vom Montagebereich getrennt. Der bestehende Betonboden wird mit einem geeigneten Bodenbelag versehen.
Der Schulungsraum wird auch weiterhin für diesen Zweck genutzt, dient aber zum Großteil als Vesperraum.
Die bisherige Florianstube und Küche werden zu Büroarbeitsflächen umgestaltet, inklusive Fächer für alle Mitarbeiter und Platz für kurze Besprechungen. Eine große Schrankwand für Unterlagen ist erforderlich.
Die Bauhofsleitung zieht in das bisherige Kommandantenbüro, gemeinsam mit dem Förster. Die bestehenden Lagerräume werden weiterhin genutzt.
Die rote Scheune im Innenbereich des Bauhof Hofes, verfügt über einen
nachträglich angebauten Teil, der aufgrund zu geringer Deckenhöhe und nicht
sicherbaren Absturzkanten, nach Arbeitsschutzvorgaben nicht mehr nutzbar ist. Aus diesem Grund wird im Umnutzungsantrag auch ein Antrag auf Teilabbruch des Anbaus eingereicht.
Die in der Stadtratssitzung angesprochenen zusätzlichen Lagerflächen für die Feuerwehr werden derzeit nicht benötigt, da die Materialien noch in angemieteten Garagen oder der Schranne untergebracht sind. Eine spätere Anpassung bleibt vorbehalten, weshalb aktuell keine feste Fläche eingeplant wurde.
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt bat Herrn Krauß den vorliegenden Sachverhalt vorzustellen.
Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt das Konzept zur Kenntnis.
Ein Umnutzungsantrag wird auf dieser Grundlage gestellt.
Abstimmungsergebnis: 24:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 6. | Fachbereich 4: Sanierung der Turn- und Kleinschwimmhalle an der Grundschule Süd – Bewerbung für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ |
| SR 140/2025 |
Sachverhalt:
Die Turn- und Schwimmhalle an der Grundschule Süd ist ein zentraler und sehr wichtiger Anlaufpunkt für ein vielfältiges Angebot an Sport-, Reha- und Schwimmkursen. Sowohl für Schulkinder, als auch darüber hinaus für alle sportbegeisterten Mitbürger. Ob schulischer Unterricht, gebuchte Kurse oder freies Schwimmen. Die Stadt bietet mit der Halle ein breites Angebot, dass gerne genutzt wird und somit auch eine breite Schicht der Bevölkerung erreicht.
In der Schwimmhalle im Untergeschoß wird für mehrere Schulen Schwimmunterricht angeboten (Grundschulen Süd und Nord, Mittelschule und Gymnasium). Der Schwimmunterricht ist fester Bestandteil des Unterrichtes an den städtischen Schulen und umfasst derzeit 49 Schulklassen, somit ca. 1250 Schüler jedes Winterhalbjahr.
Die in unserer Stadt sehr aktive und engagierte Wasserwacht bietet aufgrund großer Nachfrage zahlreiche Unterrichtseinheiten für Jugendgruppen an, hier werden 20-25 Kinder in 5 Gruppen wöchentlich gefördert, somit werden hierbei ca. 3.000 Unterrichtseinheiten in der Wintersaison erbracht. Darüber hinaus bietet die Wasserwacht mit Ihren aktuell 698 Mitgliedern noch 6 Schwimmkurse für ca. 180 Kinder pro Saison an. Dieser Bedarf kann über die im Sommer zur Verfügung stehenden Zeiten im städtischen Freibad nicht gedeckt werden. Die Nachfrage geht weit über die Stadtgrenzen hinaus.
Des Weiteren bietet die Delphin Kinderschwimmschule für ca. 200 Kinder Schwimmkurse im Winterhalbjahr an.
Zusammenfassend ist darzustellen, dass die Schwimmhalle in der Wintersaison mit den angebotenen Kursen, dem schulischen Schwimmunterricht und dem intensiven Einsatz der Wasserwacht nicht nur die Kompetenz des Erlernens des Schwimmens gewährleistet, sondern auch einen gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Vereinsleben fördert.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Schwimmhalle in vollem Umfang genutzt wird.
Mit den beschriebenen Belegungszeiten in der Wintersaison des Schwimmbads zeigt sich die dringende Notwendigkeit der Wiedereröffnung der Halle. Die Schwimmhalle im Untergeschoß musste aufgrund schwerwiegender Baumängel geschlossen werden, die darüber liegende Turnhalle wird durch Sicherungsmaßnahmen, die einen kontinuierlichen Prüfrhythmus durchlaufen weiterhin nutzbar gehalten. Hier findet in der meist belegten Halle der Turnunterricht diverser Schulen statt, ebenso Sport- Fitness- und Rehakurse. Die Notsicherung der Halle mit Stützen stellt eine temporäre Lösung dar und muss in eine Sanierung übergeführt werden, um die Nutzung dauerhaft zu gewährleisten.
Da nahezu alle Kinder der Gemeinde durch die Kleinschwimmhalle und den Schulbesuch automatisch am Schwimmunterricht teilnehmen, wird hier eine Kompetenz vermittelt, die lebenserhaltend ist. Das zusätzliche Angebot über die Vereine bietet diese Vermittlung für weitere Kinder und Interessierte an und festigt dies darüber hinaus. Die Schließung der Schwimmhalle ist ein bitterer Einschnitt in die Entwicklung unserer Kinder und ein großer Verlust bei allen weiteren Nutzern. Der Stadt Weißenhorn liegt es sehr am Herzen, die Halle wieder ihrer Nutzung zuzuführen und den dringend benötigten Schwimmunterricht wieder zu ermöglichen.
Aus diesem Grunde wurde eine umfassende Machbarkeitsuntersuchung mit Einbindung aller wichtigen Gewerke durchgeführt.
Um das Vorhaben in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen zu halten und dennoch einen langfristigen Betrieb von ca. 20 – 25 Jahren zu ermöglichen, wurden die Untersuchungsergebnisse abgewogen und aufeinander abgestimmt. Durch eine Sanierung des Gesamtobjekts und den Erhalt der „grauen Energie“ wird darauf abgezielt, eine für die angespannte Haushaltslage finanzierbare Lösung zu erreichen und dennoch eine Verbesserung hinsichtlich der Nutzung und der Energetik des Projekts umzusetzen.
Wie dem Stadtrat erläutert, streben die Untersuchungen und Planungen eine Umsetzung der Energieeffizienz Klasse 85 an. Hierzu ist auch darauf hinzuweisen, dass durch die Energieversorgung des Objekts aus der städtischen Fernwärmeversorgung, die zum Betrieb nötige Energie aus einem System entnommen wird, das zu 100 % aus unvermeidbarer Abwärme mit einem Anteil von 55 % erneuerbarer Energie gewonnen wird und zur Verfügung steht. Somit berücksichtigt das Sanierungsvolumen ein Abwägen hinsichtlich eines vertretbaren ökologischen Fußabdrucks für das Gesamtobjekt und dessen Nutzung.
Nach Teilnahme an der Infoveranstaltung zum Förderprogramm konnten noch einige Fragen geklärt werden. Wir weisen in diesem Zuge darauf hin, dass es sich bei der Kleinschwimmhalle teilweise um einen Betrieb gewerblicher Art handelt und sich hieraus eine Vorsteuerabzugsberechtigung ergeben könnte, die sich auf die Bemessungsgrundlage und somit auf die Förderung auswirken kann. Eine klare Aussage zur möglichen Höhe ist derzeit nicht möglich. Für die Interessensbekundung zur Bewerbung unseres Projektes wird die Brutto Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung herangezogen.
Unser erklärtes Ziel ist es, die Halle für die Kompetenzerlernung des Schwimmens unbedingt wieder zur Verfügung zu stellen.
Mit der Bewerbung der Stadt Weißenhorn für das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung wird dem Antrag der SPD Fraktion entsprochen. Dieser Antrag vereint aber auch die Forderungen und die Bitte einer ganzen Gemeinde, mit Ihren Kindern, Lehrern, Mitgliedern der Wasserwacht und den Sportvereinen, unseren schwimmbegeisterten Bürgern und den zu Recht besorgten Großeltern, die Angst um Ihre Enkel haben.
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.
Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Beschluss:
Der Stadtrat billigt die Teilnahme der Stadt Weißenhorn am Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“. Er ermächtigt den ersten Bürgermeister die Projektskizze für die Sanierung der Turn- und Schwimmhalle an der Grundschule Süd auf Basis der Machbarkeitsuntersuchung einzureichen.
Abstimmungsergebnis: 24:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 7. | Fachbereich 1 - Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen – Bedarfsfeststellung für die Grundschulen Süd und Nord - Veränderung Kinderzahlen - Rückgang - Auswirkungen |
| SR 143/2025 |
Sachverhalt:
In den Stadtratssitzungen im Mai und September wurde die Betreuungsquote für den weiteren Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen festgelegt und der Bedarf anhand der Schülerzahlen ermittelt. Die Verwaltung hat daraufhin alle erforderlichen Zustimmungen eingeholt. Bei der Einreichung der Erhebungsbögen übermittelte die Regierung von Schwaben die neuen Planungszahlen. Daraufhin hat die Verwaltung beschlossen, dieses Thema ein drittes Mal auf die Tagesordnung zu setzen.
Hintergrund ist die signifikante Veränderung der Kinderzahlen. Im Vergleich zu den festgesetzten Zahlen sinkt die Zahl der Schülerinnen und Schüler an der Grundschule Weißenhorn-Nord. An der Grundschule Weißenhorn-Süd sinkt zudem die Anzahl der benötigten Klassenzimmer.
Die von der Kommune im Erhebungsbogen gemeldeten Zahlen fließen in eine Berechnung ein, die Grundlage für die anschließende bauliche Umsetzung und die damit verbundenen Investitionen ist.
Die Zahlen verändern sich wie folgt
| Klassen bisher | Klassen neu | Schüler bisher | Schüler neu | Differenz Klassen | Differenz Schüler |
| GS Weißenhorn-Süd | 16 | 14 | 329 | 336 | -2 | +7 |
| GS Weißenhorn-Nord | 10 | 9 | 252 | 215 | -1 | -37 |
Da die Verwaltung die Betreuungsquote bereits relativ hoch mit 80 % angesetzt hat, sieht sie den Peak, den wir bisher an Kindern und daraus resultierenden Klassen angenommen hatten, als kritisch an. Dies ist ein entscheidender Punkt, der zu einer unnötigen Investition führen kann.
Das Schwierige an diesen Planungszahlen ist, dass sie einem stetigen Wandel unterliegen. Projekte, die gefördert werden, haben darüber hinaus eine Bindungsfrist von 25 Jahren. Dieser Zeitraum kann unmöglich kalkuliert werden, da es sich um Nutzer handelt, die noch nicht geboren sind. Laut der Regierung ist es daher auch denkbar, dass im Bauprogramm nachgesteuert werden muss.
Dennoch möchte die Verwaltung dem Gremium vorschlagen, die neuen veränderten niedrigeren Zahlen heranzuziehen um eine unnötige Investition zu vermeiden.
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.
Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
„Der Stadtrat beschließt für den weiteren Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen eine Betreuungsquote von 80 Prozent.
| Klassenneu | Schülerneu |
| GS Weißenhorn-Süd | 14 | 336 |
| GS Weißenhorn-Nord | 9 | 215 |
Es erfolgte eine Abstimmung zwischen Schulaufwandsträger, Jugendhilfeträger und Schule. Die Stellungnahme zur Bedarfsermittlung des zuständigen Trägers der Jugendhilfe wurde beantragt. Das zugrundeliegende pädagogische Ganztagskonzept der beiden Schulen ist aktuell und kann herangezogen werden. An beiden Schulen soll als Verpflegungskonzept weiterhin eine Ausgabeküche vorgesehen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Zahlen im Rahmen der Bedarfsermittlung an die Regierung zu übermitteln.
Dem Gremium ist bekannt, dass die Zahlen einem stetigen Wandel unterliegen und dass es auch innerhalb des Bauprogramms noch zu einer Nachsteuerung kommen kann.“
Abstimmungsergebnis: 24:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 8. | Fachbereich 3: Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen |
| SR 134/2025 |
Sachverhalt:
Im Gegensatz zu den meisten anderen Gemeinden in Bayern waren im Landkreis Neu-Ulm bisher die kreisangehörigen Gemeinden eigenständig für die Abfallentsorgung zuständig.
Nun wird der gesamte Abfallbereich in Weißenhorn zum 01.01.2026 an den Landkreis Neu-Ulm rückübertragen, denn gemäß Art. 3 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes sind die Landkreise und kreisfreien Gemeinden für die Abfallwirtschaft zuständig.
Die Rechtsgrundlage für das gemeindliche „Satzungsrecht Abfallwirtschaft“ stellt die Rechtsverordnung des Landkreises Neu-Ulm vom 09.12.2016 in aktueller Fassung dar, die mit Rechtsverordnung des Landkreises Neu-Ulm vom 21.03.2025 am 01.01.2026 außer Kraft tritt.
Die Stadt Weißenhorn ist ab dem 01.01.2026 nicht mehr für die Abfallwirtschaft zuständig. Aus diesem Grund muss sie die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen zum 01.01.2026 aufheben. Nur durch diese Vorgehensweise kann das gemeindliche Satzungsrecht im Bereich der Abfallwirtschaft rechtlich korrekt beendet werden.
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.
Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Der Stadtrat erlässt mit diesem Beschluss die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Weißenhorn (Aufhebungssatzung der Abfallwirtschaftssatzung).
Abstimmungsergebnis: 24:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 9. | Fachbereich 3: Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Weißenhorn |
| SR 135/2025 |
Sachverhalt:
Der Sachverhalt wurde bereits im vorherigen Tagesordnungspunkt eingehend dargestellt (siehe Sitzungsvorlage „Fachbereich 3: Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen“)
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.
Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Der Stadtrat erlässt mit diesem Beschluss die Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Weißenhorn.
Abstimmungsergebnis: 24:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 10. | Entschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Glasfaser Weißenhorn GmbH; Gewährung der Aufwandsentschädigung und der Sitzungsgelder; Empfehlung des Aufsichtsrates der Glasfaser Weißenhorn GmbH als Entscheidungsgrundlage |
| SR 127/2025 |
Sachverhalt:
Nachdem der Stadtrat dem Gesellschafter die Auflösung der Glasfaser GmbH empfohlen hat, wurde dies durch den Aufsichtsrat und den Gesellschafter der Glasfaser GmbH beschlossen. Neben diesem Beschluss gab es einen Tagesordnungspunkt zur Entschädigung der Mitglieder und zur Gewährung der Aufwandsentschädigung.
Gemäß § 1 Abs. 1 der Regelung zur Entschädigung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Glasfaser Weißenhorn GmbH erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrates für jede Sitzung des Aufsichtsrates bzw. eines seiner Ausschüsse, an der es gemäß der Anwesenheitsliste teilgenommen hat, eine Entschädigung von 100,00 Euro. Gleiches gilt für informelle Treffen des Aufsichtsrats, zu denen der Aufsichtsratsvorsitzende eingeladen hat. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,00 Euro. Dies gilt insbesondere in der Zeit, in der noch kein Geschäftsführer eingestellt wurde.
Zur Klärung der Entschädigung wurde mit Herrn Weber vom BKPV im vergangenen Jahr Kontakt aufgenommen. Lt. seiner Auskunft dürfen die Regelungen der Glasfaser GmbH nicht herangezogen werden, da sie sich dauerhaft in Gründung befand. Da es sich inhaltlich um eine Art „Arbeitskreis“ oder eine Tätigkeit eines vorberatenden Ausschusses handelt, wäre es möglich, dass der Stadtrat auf Grundlage der städtischen Regelungen (Satzung) einen Beschluss zur Auszahlung der Entschädigungen fasst.
Dies würde in der Umsetzung Folgendes bedeuten:
1. Aufwandsentschädigung
Eine rückwirkende Höhersetzung der Dienstaufwandsentschädigung für Herrn Dr. Fendt zum 16.05.2022 mittels Beschluss des Stadtrates wäre denkbar.
Art. 46 des KWBG regelt, dass Beamte und Beamtinnen auf Zeit für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung erhalten. Für erste Bürgermeister und Bürgermeisterinnen einer kreisangehörigen Gemeinde gilt aktuell ein Rahmensatz von 267,14 € bis 878,10 €.
Die aktuelle Dienstaufwandsentschädigung beläuft sich auf 659,84 Euro. Eine maximale Anpassung um 218,26 Euro bis zum Höchstsatz von 878,10 Euro erscheint somit möglich. Die volle Höhe der oben genannten Aufwandsentschädigung von 300,00 € ist aufgrund anderweitiger Regelungen somit nicht möglich.
Diese Regelung wurde mit Herr Weber vom BKPV auf Wunsch des Aufsichtsrats nochmals explizit besprochen und als gangbarer Weg von ihm bestätigt.
2. Entschädigung der Mitglieder
Eine Abrechnung der Entschädigung der Mitglieder ist mittels Beschluss des Stadtrates über die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts denkbar.
Gemäß unserer aktuellen Satzung zur Regelung von Fragen des Gemeindeverfas-sungsrechts i. d. F. vom 13.12.2021 erhalten ehrenamtliche Stadtratsmitglieder ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 €. Die o. g. Höhe von 100,00 € kann somit nicht vollständig erreicht werden.
Im Lauf des Gründungsprozesses haben vier Sitzungen des Aufsichtsrates und eine Gesellschafterversammlung stattgefunden. Diese würden automatisch für die laut Protokoll anwesenden Mitglieder des Aufsichtsrates abgerechnet. Darüber hinausgehende Entschädigungen für weitere Treffen müssten von den betroffenen Personen selbstständig bis 31.01.2026 an die Verwaltung gemeldet werden.
Da Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Fendt auf Grundlage dieser Entscheidung einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil als Einzelperson erhalten würde, ist er nach Art. 49 Abs. 1 Gemeindeordnung von der Beschlussfassung und Beratung ausgeschlossen. Bei den Entschädigungen der Mitglieder handelt es sich jedoch nicht um einen Einzelvorteil, sondern die ganze Gruppe ist betroffen, sodass hier kein Ausschluss erfolgt.
Folglich hat der Aufsichtsrat den folgenden Beschluss gefasst, um ihn als Empfehlung an den Stadtrat weiterzugeben:
1. Beschluss
„Der Stadtrat stellt die Aufgaben der Glasfaser GmbH einem städtischen Arbeitskreis bzw. einem vorberatenden Ausschuss des Stadtrats gleich.“
2. Beschluss
„Der Stadtrat beschließt auf Grundlage der Gleichstellung der Aufgaben der Glasfaser GmbH mit denen eines städtischen Arbeitskreises bzw. eines vorberatenden Ausschusses des Stadtrates, die Dienstaufwandsentschädigung für Herrn Bürgermeister Dr. Wolfgang Fendt aufgrund der zusätzlich bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung von aktuell 659,84 Euro um 100,00€ rückwirkend zum 16.05.2022 bis zum 31.07.2025 anzupassen.“
3. Beschluss
„Der Stadtrat beschließt auf Grundlage der Gleichstellung der Aufgaben der Glasfaser GmbH mit denen eines städtischen Arbeitskreises bzw. eines vorberatenden Ausschusses des Stadtrates, die Entschädigung der Mitglieder über die Satzung zur Regelung von Fragen des Gemeindeverfassungsrechts i. d. F. vom 13.12.2021 abzurechnen. Diese Ansprüche können bis zum 31.01.2026 bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Ansprüche, die nach diesem Zeitpunkt eingereicht werden, verfallen (Ausschlussfrist).“
Die Verwaltung bittet das Gremium, den entsprechenden Beschluss zu fassen.
Diskussion:
Erster Bürgermeister Dr. Fendt übergibt aufgrund von persönlicher Beteiligung die Sitzung um 20:11 Uhr an die zweite Bürgermeisterin Frau Lutz.
Zweite Bürgermeister Frau Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.
Stadtrat Dr. Bischof stellte den Antrag, sein Abstimmungsergebnis in der Niederschrift wiederzugeben.
Beschluss:
1. Beschluss
„Der Stadtrat stellt die Aufgaben der Glasfaser GmbH in Gründung einem städtischen Arbeitskreis bzw. einem vorberatenden Ausschuss des Stadtrats gleich.“
2. Beschluss
„Der Stadtrat beschließt auf Grundlage der Gleichstellung der Aufgaben der Glasfaser GmbH in Gründung mit denen eines städtischen Arbeitskreises bzw. eines vorberatenden Ausschusses des Stadtrates, die Dienstaufwandsentschädigung für Herrn Bürgermeister Dr. Wolfgang Fendt aufgrund der zusätzlich bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung von aktuell 659,84 Euro um 100,00€ rückwirkend zum 16.05.2022 bis zum 31.07.2025 anzupassen.“
3. Beschluss
„Der Stadtrat beschließt auf Grundlage der Gleichstellung der Aufgaben der Glasfaser GmbH mit denen eines städtischen Arbeitskreises bzw. eines vorberatenden Ausschusses des Stadtrates, die Entschädigung der Mitglieder über die Satzung zur Regelung von Fragen des Gemeindeverfassungsrechts i. d. F. vom 13.12.2021 abzurechnen. Evtl. Ansprüche, welche zusätzlich zu den protokollierten Sitzungen entstanden sind, können bis zum 31.01.2026 bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Ansprüche, die nach diesem Zeitpunkt eingereicht werden, verfallen (Ausschlussfrist).“
Stadtrat Dr. Bischof stimmte gegen diesen Beschluss.
Abstimmungsergebnis 1 - 3: 21:2
Den Beschlüssen 1-3 wurde zugestimmt.