Unabhängig davon, ob man als Schule, Kindergarten, Verein oder privat einen Flohmarkt organisieren möchte, muss man sich vorab über die betreffenden Auflagen informieren. So ist es unter anderem wichtig zu wissen, dass nicht nur gewerbliche Flohmärkte einer Genehmigung bedürfen. Ob und inwiefern ein privater Verkauf im Rahmen eines Flohmarktes betroffen ist, hängt vom Einzelfall ab.
All diejenigen, die einen privaten Flohmarkt unter möglichst geringen Auflagen veranstalten möchten, müssen einige Aspekte beachten und tun gut daran, die folgenden Tipps zu berücksichtigen.
Auf diese Art und Weise lässt sich die Basis für einen erfolgreichen und unkomplizierten Flohmarkt-Verkauf schaffen.
Der Flohmarkt darf nicht im öffentlichen Raum stattfinden also auch nicht auf öffentlichen Gehwegen, sondern auf ausschließlich auf einem Privatgrundstück. Wenn Sie eine öffentliche Verkehrsfläche über den üblichen Gemeingebrauch (Nutzung für Verkehrszwecke) hinaus in Anspruch nehmen, dann ist für Ihre Veranstaltung eine Genehmigung erforderlich (§ 29 Absatz 2 StVO (Straßenverkehrsordnung)).
Es darf auch keine Regelmäßigkeit gegeben sein, denn diese lässt eine Gewinnerzielungsabsicht vermuten, wodurch der Flohmarkt gewerblich wäre.
Möchten Sie Ihren Flohmarkt/Garagenflohmarkt dauerhaft und mit einer Gewinnerziehlungsabsicht durchführen, ist es Ihre Pflicht ein Gewerbe anzumelden und die Einnahmen zu versteuern. Gegen eine Gebühr erhalten Sie vom zuständigen Amt einen Gewerbeschein.
Ebenfalls sollte folgendes beachtet werden:
| • | Keine Neuware |
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| Wer die Notwendigkeit einer Genehmigung für den privaten Flohmarkt umgehen möchte, darf keine Neuware verkaufen. Wird nur Gebrauchtes angeboten, kann ein Privattrödel genehmigungsfrei sein. |
| • | Kein Alkohol |
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| Das Ausschenken von Alkohol erfordert stets eine Genehmigung. Private Flohmarkt-Veranstalter/innen sollten daher darauf verzichten, alkoholische Getränke auszuschenken. |
| • | Keine Musik |
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| Musik kann zwar für eine angenehme Atmosphäre sorgen, kann bei privaten Flohmärkten aber zu unnötig komplizierten Umständen sorgen. Durch das öffentliche Spielen von Musik kann eine Zahlung an die GEMA fällig werden. |
| • | Verkehrsbeeinträchtigungen vermeiden |
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| Auch im Rahmen eines kleinen Privatflohmarkts kann es zu einem hohen Kundenaufkommen kommen. Die hohe Resonanz ist zwar erfreulich, aber daraus resultierende Verkehrsbeeinträchtigungen sollten unbedingt vermieden werden. |
| • | Nachbarschaft informieren |
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| Wer zuhause einen Flohmarkt veranstaltet, kann die Nachbarn einladen, sich zu beteiligen. Zumindest sollte die Nachbarschaft informiert werden, um etwaigen Beschwerden vorzubeugen. |
Für diesbezügliche Fragen können Sie sich gerne im Ordnungsamt der Stadt Weißenhorn unter der Telefonnummer 07309/84-208 melden.