Titel Logo
Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 41/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wasserrecht: Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Biberachzell der Stadt Weißenhorn

Das Landratsamt Neu-Ulm hat am 23.09.2022 im Amtsblatt für den Landkreis Neu-Ulm die Verordnung über das Wasserschutzgebiet Biberachzell in der Gemarkung Biberachzell der Stadt Weißenhorn und in der Gemarkungen Biberach und Schießen der Gemeinde Roggenburg im Landkreis Neu-Ulm für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Weißenhorn im Stadtteil Biberachzell vom 12.09.2022 amtlich bekannt gemacht. Sie trat am 24.09.2022 in Kraft. Die Verordnung mit genauem Schutzgebietsplan ist im Landratsamt Neu-Ulm und im Rathaus der Stadt Weißenhorn niedergelegt und kann während der Dienststunden eingesehen werden.