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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 41/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der Sitzung des Stadtrates vom 18.09.2023

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1.1.

Bekanntgaben - Offener Brief an Staatsminister Herrmann - Fusion PI Weißenhorn und Illertissen

Bürgermeister Dr. Fendt berichtete, dass in KW 37 eine Fraktionsvorsitzenden Besprechung stattgefunden hat. Im Rahmen dieser Fraktionsvorsitzenden Besprechung wurde der Wunsch laut, das die Stadtverwaltung und der Stadtrat einen offenen Brief an Herrn Staatsminister Herrmann schreibt, als Erwiderung eines Zeitungsartikels. In diesem Zeitungsartikel heiß es, dass Herr Herrmann eine Lösung favorisiert, die eine Zusammenlegung der Polizeiinspektion Illertissen und Weißenhorn vorsieht. Wenn dies umgesetzt werden würde, muss man davon ausgehen, dass dies für die Polizeiinspektion Weißenhorn das Aus sei. Gegebenen Falles soll eine verkleinerte Polizeiinspektion verbleiben, was jedoch bisher als Sicherheit in Weißenhorn hat, wird sein Ende finden. Wenn man den Bericht liest, so hat Polizeivizepräsident Stadler versucht, den gleichen Zeitungsartikel die Aussage von seinem Minister zu relativieren, in dem er sagt, man hätte noch keine richtigen Planungen. Bürgermeister Dr. Fendt sieht dies seines Erachtens als nicht glaubwürdig. Wenn man wisse, dass der Neubau 30,5 Millionen Euro kostet und man wisse, welches Baugrundstück man kauft und man sagt, man hätte keine konkreten Planungen, das ist nicht zu glauben. Wie der richtige Weg sei, wie man mit so etwas umgehe, hier könne man geteilter Meinung sein. Die unterschiedlichen Auffassungen können kurz diskutiert werden. Persönlich glaubt Bürgermeister Dr. Fendt jedoch, dass man solch ein Schreiben machen sollte. Denn wenn man offensichtlich versuche in Illertissen Fakten zu schaffen und alles andere im Nebel lässt, dann lässt dies für unsere Polizeiinspektion nichts Gutes.

Es folgte eine Diskussionsrunde. Bürgermeister Dr. Fendt ließ den offenen Brief auslegen, damit die Mitglieder des Stadtrates, welche mit diesem Vorgehen einverstanden sind, den Brief ebenfalls unterschreiben können.

Stadträtin Lutz teilte stellvertretend für die Fraktion der CSU und Stadtrat Ritter von der FDP mit, dass die Sicherheit von Weißenhorn das höchste Gut sei. Dennoch möchte die Fraktion und Stadtrat Ritter von der FDP den offenen Brief nicht unterschreiben. Man habe diese Entscheidung bereits dem Bürgermeister vorab mitgeteilt. Nicht aus Intension heraus, dass es nicht wichtig wäre oder dies grundsätzlich der falsche Weg sei, sondern aus dem Grund, dass die Fraktion der CSU und Stadtrat Ritter FDP der Meinung sind, vor Erstellung eines solchen Briefes, die Fakten aus erster Hand zu kennen. Man sollte zuerst das Gespräch mit der Polizei aufsuchen, um hier genaue Fakten zu erhalten. Die Fraktion der CSU und Stadtrat Ritter teilten mit, sich hier bereits mit der Polizeipräsidentin ausgetauscht zu haben. Diese wäre zu einem Gespräch vor Ort bereit. Die Polizeipräsidentin nannte Fakten, welche auch öffentlich genannt werden dürften und mit ihr abgesprochen wurden. Aus Sicht der Polizeipräsidentin hätte die Neuorganisation das Ziel, mehr Polizei auf die Straßen vor Ort, auch in Weißenhorn, zu bringen. Stadträtin Lutz teilte mit, dass es das höchste Ziel sei, dass die Sicherheit vor Ort am besten gegeben ist, wenn viel Polizeipräsenz vorhanden ist. Je mehr Polizei auf der Straße sei, umso mehr sei auch das Schutzgebiet gesichert. Die Polizeiinspektion soll nicht nur für Weißenhorn, sondern auch für Vöhringen und Senden zuständig sein. Das Ziel muss sein, dass die Weißenhorner Polizeiinspektion so gut es gehe, weiterhin 24 Stunden vorhanden sein soll. Stadträtin Lutz ist der Meinung, dass der konstruktive Weg der eines Gespräches ist. Wenn m an hier nicht weiterkomme, dann könne man einen Brief schreiben. Aufgrund dessen, hat sich die Fraktion der CSU und Stadtrat Ritter FDP dazu entschieden, den offenen Brief nicht zu unterschreiben, aber dennoch zu versuchen, ins Gespräch mit der Polizei zu kommen und im Nachgang, wenn nötig, den schriftlichen Weg zu suchen.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte daraufhin mit, dass er am heutigen Tage mit der Polizeipräsidentin Dr. Strößner gesprochen hatte. Diese hatte das Angebot wiederholt, gemeinsam eine Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden durchzuführen. Bürgermeister Dr. Fendt ist weiterhin der Meinung, dass eine Station deutlich weniger als eine Inspektion ist. Er ist der Meinung, dass dies die Sicherheitslage nicht bessern wird, wenn die Präsenz vor Ort schwächer wird. Man wird jedoch sehen, was der richtige Weg ist.

Stadtrat Richter stimmte zu, dass man Gespräche führen könne. Diese könne man parallel führen. Stadtrat Richter möchte den Bürgermeister hier unterstützen und deutlichen machen, dass die Fraktion der SPD eine sofortige Reaktion für sehr wichtig hält. Die Äußerung des Innenministers steht hier im Raum. Dies sei eindeutig in dieser Angelegenheit. Stadtrat Richter sagt, wenn das Gremium des Stadtrates ihr Amt ernst nimmt, so müsse man auf diese Äußerung reagieren. Die Fraktion der SPD stimmt der Form wie dies geschehen soll, in Form eines öffentlichen Briefes an den Innenminister, zu. Man stimme der Formulierung des Bürgermeisters zu, dass man eine Stellungnahme und Antwort erwarte und selbstverständlich für Gespräche auf welcher Ebene auch immer offen ist. Stadtrat Richter unterstützt es, dass man hier eindeutig zu Beginn Stellung beziehen sollte und hält den offenen Brief für richtig. Dies wird von der Fraktion der SPD voll unterstützt.

Stadtrat Niebling sagte, dass es sich jetzt schon abzeichne, dass bereits feste Meinungen vorhanden sind. Die Gewissheit, was später sein wird, ohne tatsächlich Zahlen, Daten und Fakten auf dem Tisch zu haben, obwohl man diese vorliegen haben könnte, dies sieht Stadtrat Niebling als Vermutungen, vielleicht sogar als Verurteilungen an. Wenn er sich den Brief anschaue wird von Unglaubwürdigkeit von Personen gesprochen. Mit dem Brief tue man sich keinen Gefallen. Er könnte sich vorstellen, dass sich dies kontraproduktiv auswirken könnte. Stadtrat Niebling ist fester Überzeugung, dass es sinnvoller wäre, zuerst konstruktiv zu sprechen.

Außerdem könnte er nicht verstehen, warum dies erst so spät dem Stadtrat mitgeteilt wird. Stadtrat Niebling sagte, dass es bereits Monate her ist, das Bürgermeister Dr. Fendt mit der Polizeipräsidentin gesprochen hatte. Wenn hier der Stadtrat informiert worden wäre, hätte man bereits vorher etwas unternehmen können. Aber diese Informationen seien erst am Donnerstag angekommen.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass die Polizeipräsidentin um Diskretion gebeten hatte.

Stadtrat Niebling fragte nach, ob Bürgermeister Dr. Fendt nichts unternehmen wollte.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass nach dem Zeitungsartikel reagiert wird. Bisher sei alles offen gewesen, dass dies nun so brisant sei, habe er nicht gewusst. Nach diesem Zeitungsartikel war jedoch klar, dass die Stadt Weißenhorn keine Polizeiinspektion mehr haben wird. Dies bedeute, dass nachts keine Polizeipräsenz mehr in der Form, wie die Stadt Weißenhorn sie kennt, nicht mehr vorhanden sein wird. Bürgermeister Dr. Fendt ist davon überzeugt, dass die Zukunft aufzeigen wird, ob der Zeitungsartikel glaubwürdig ist oder nicht.

Stadtrat Niebling sagte, dass der Bürgermeister die Gespräche mit der Polizeipräsidentin geführt habe und der Stadtrat keine Informationen hierzu erhalten hatte. Deshalb ist die Meinung der CSU Fraktion und Stadtrat Ritter FDP, dass Gespräche geführt werden sollten um zu sehen, welches Angebot da sei. Sollte sich anschließend herausstellen, dass Gefahr bestehe, könne man immer noch einen offenen Brief schreiben. Dies als Ansinnen der Fraktion der CSU und Stadtrat Ritter FDP.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass alle das gleiche wollen. Eine gute Sicherheitslage für die Bürger Weißenhorns. Dies sei das Ziel, was alle verfolgen. Er ist der Überzeugung, dass beim Wegfall der Inspektion, die Sicherheit in Weißenhorn deutlich schlechter werden wird, hiervon gehe er aus. Hieran habe er keine Zweifel, wenn er hört, dass eine Behörde reduziert wird und hierdurch mehr Präsenz auf der Straße generiert werden soll.

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1.2.

Bekanntgaben - Bauwerksuntersuchung in der Turn- und Schwimmhalle der Grundschule Süd

Bürgermeister Dr. Fendt gab bekannt, dass im Zuge des Bauunterhalts in der Kleinschwimmhalle Risse an den Stützen im Untergeschoss auffällig geworden sind. Es wurde in Bezug auf die Beurteilung der Standsicherheit ein Gutachter hinzugezogen. Das erstellte Gutachten fordert zur Gewährleistung der Standsicherheit eine Sicherung der Stützen im Untergeschoss. Die Sicherung ist zwischenzeitlich erfolgt. Bis zur Instandsetzung der Stützen sollte das Bad geschlossen bleiben, insbesondere vor dem Hintergrund der Schadenszunahme durch Chlor und Feuchtigkeit. Die Sicherungskonstruktion erfordert die Öffnung von Decken und Boden und kann nicht gegen angreifende Feuchtigkeit abgeschlossen werden. Die Konstruktion in der Turnhalle ist nicht direkt betroffen und kann genutzt werden. Der Gutachter empfiehlt eine eingehende Bauwerksuntersuchung der gesamten Halle. Hierfür wird bereits ein Angebot erstellt. Ergänzend hierzu wird zu einem Angebot für eine energetische Beurteilung samt Sanierungsvorschlag der Halle aufgefordert. Die Sanierung der Stützen sollte nach Abschluss der Gesamtbeurteilung als Teil der erforderlichen Maßnahme erfolgen. Es soll eine Besichtigung des Schadens mit den Mitgliedern des Stadtrates oder des Bauausschusses vor einer Sitzung stattfinden. Ein Schwimmbetrieb wird diese Saison wohl nicht mehr möglich sein. Dies ist eine Katastrophe, allerdings muss hier klar die Sicherheit der Besucher vorgehen.

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1.3.

Bekanntgaben - Ausschreibung Neubau Feuerwehrgerätehaus Weißenhorn

Bürgermeister Dr. Fendt gab bekannt, dass der Baugenehmigungsbescheid für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses zur Nachtragsplanung vom 23.03.2023 am 07.08.2023 erlassen wurde. Die Ausschreibungsunterlagen zur Funktionalausschreibung werden vom verfahrensbetreuenden Büro aktualisiert. Vom Verfahrensbetreuer wurde eine anwaltliche Begleitung des Verfahrens für notwendig erachtet und hinzugezogen. Daraus erforderliche Ergänzungen in der Funktionalausschreibung wurden mit dem Vertreter der Feuerwehr Weißenhorn, dem Bauamt und dem Planungsbüro geklärt. Die Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung werden derzeit vom Planungsbüro final ergänzt. Hausintern werden die Formblattinhalte zum Verfahren aufbereitet. Aufgrund der Urlaubszeit beider Büros traten hier Zeitverzögerungen auf. Nach einer finalen Zusammenstellung und Prüfung der Unterlagen durch das verfahrensbetreuende Büro werden diese dem Stadtrat zur Freigabe vorgelegt und danach veröffentlicht werden.

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1.4.

Bekanntgaben - Bau Gehweg südliches Ortsende Biberachzell (Lückenschluss)

Bürgermeister Dr. Fendt gab bekannt, dass in der Sitzung des Stadtrates vom 20.03.2023 beschlossen wurde, den Beschluss vom 14.11.2022 umzusetzen und den Lückenschluss des südlichen Gehwegs am Ortsende von Biberachzell zu vollziehen. Die Planungen wurden im April 2023 mit dem Straßenbauamt besprochen und hierbei wurden zwei Varianten entwickelt.

Variante 1 führt den Geh- und Radweg bis zu einem Grundstück, erste Bebauung. Hier sei es ausschlaggebend, dass man auch Grundstücke bekommt. Der Eigentümer habe signalisiert, dass er einverstanden ist. Diese Variante war bevorzugt und für diese habe man sich auch entschieden.

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2.

Erstellung eines Baulücken- und Leerstandskatasters mit Konzeptentwicklung zur Aktivierung der Objekte im Rahmen der Prüfung der Anforderung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe

SR 102/2023

Sachverhalt:

Die Stadt Weißenhorn hat mit Ihrem gefassten Beschluss zur Innenentwicklung eine Basis geschaffen für eine nachhaltige und vorausschauende Ortsentwicklung.

Das Büro Haines- Leger Architekten und Stadtplaner BDA wurde lt. Beschluss vom 7.2.2022 des Stadtrats mit der Erstellung eines Baulücken- und Leerstandskatasters beauftragt um eine zukunftsorientierte Stadt- und Ortsentwicklung im Sinne einer vorrangigen Innenentwicklung anzugehen.

Der beiliegende Bericht „Erstellung eines Baulücken- und Leerstandskatasters mit Konzeptentwicklung zur Aktivierung der Objekte im Rahmen der Prüfung der Anforderungen des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe“ ist nun fertiggestellt.

Im Bearbeitungsprozess fanden zwei Befragungen statt. Zum einen wurde eine Eigentümerbefragung zu Brachflächen und Baulücken durchgeführt. Hier wurden 267 Eigentümer angeschrieben, mit einer Rücklaufquote von 77 Fragebögen.

Die zweite Befragung zu leerstehenden Wohngebäuden wurde an 501 Eigentümer versandt mit einer Rücklaufquote von 92 Fragebögen.

Ein angebotener Infoabend „Innen statt Außen“ stellte die ersten Ergebnisse der Bedarfs- und der Flächenanalyse, sowie der Befragungen zu den Baulücken dar und sensibilisierte Bürger für das Thema. Hier wurden Lösungswege mit Beispielen für eine erfolgreiche Innenentwicklung aufgezeigt. Außerdem erhielten die Bürger im Anschluss die Möglichkeit, anhand verschiedener Aussagen ihre Meinungen und Ideen zur Innentwicklung in der Stadt Weißenhorn zu äußern. Sowohl die erfreulichen Rücklaufquoten der Umfragen, als auch die rege Beteiligung an der Infoveranstaltung bestätigten die Aktualität der Thematik und das rege Interesse der Bürger.

Neben wichtigen Daten der städtebaulichen Struktur liefern die Ergebnisse wichtige Grundlagen zu potenziellen Bedarfen für Wohn- und Gewerbeflächen in der Fortschreibung des FNP.

Im Rahmen der Umsetzung der in Art.5 Abs. 2 BayLplG Bayerischen Landesplanungsgesetztes als Leitmaßstab der Landesplanung formulierten nachhaltigen Raumentwicklung ist bei der Planung neuer Siedlungsflächen zu prüfen, ob ein hinreichender Bedarf besteht, der in Abwägung mit anderen Belangen, eine Flächeninanspruchnahme rechtfertigt. Diese sogenannte „Plausibilitätsprüfung“ wurde anhand von drei verschiedenen Entwicklungsszenarien vorgenommen. Ausgehend von einer moderaten bis dynamischen Einwohnerentwicklung zeigen diese anhand verschiedener Vorgaben zur baulichen Dichte auf, wieviel Wohnbaufläche benötigt wird. Ein empfohlenes Szenario soll der Stadt als Orientierungsrahmen dienen.

Das Ziel 3.2 des im Landesentwicklungsprogramms Bayern fordert die Aktivierung von Potenzialen der Innenentwicklung, bevor Flächen im Außenbereich genutzt werden.

Das erklärte und beschlossene Ziel der Stadt Weißenhorn ist es daher auch möglichst wenig Fläche neu zu verbrauchen. Dies geschieht nur, wenn die Stadt über den aktuellen Bestand und den künftigen Bedarf an Flächen im Bilde ist.

Der aktuelle Bestand an Potenzialflächen beträgt ca. 25,2 ha, wovon 6,8 ha realistisch aktivierbar sind und damit in die weiteren Berechnungen zur Aktivierung einbezogen werden. Dies ist eine gewichtige Größe, welche von der Wertigkeit mit der Ausweisung eines Neubaugebiets gleichzusetzten ist.

Zum Abschluss der Untersuchungen werden die vorliegenden Daten wie lt. Empfehlung der Regierung in die zur Verfügung gestellte Flächenmanagementdatenbank 4.2 des Bayerischen Landesamtes für Umwelt Flächenmanagement-Datenbank: praktische Hilfe für Kommunen - LfU Bayern eingepflegt und wir sollten bestrebt sein, Kapazitäten im Bereich der Liegenschaften zu schaffen, die eine Weiterbearbeitung ermöglichen. Die Datenbank ist kostenlos und birgt mit ihren Funktionen zur Erfassung und Beobachtung von Flächen sowie zur Eigentümeransprache ein großes Potenzial des Flächenmanagements.

Die beginnenden Untersuchungen wurden von der Regierung von Schwaben begleitet und der finale Bericht wird nach Beschlussfassung an die Regierung übersandt.

Herr Dossenbach vom Büro Haines-Leger präsentiert den Bericht und steht für Fragen zur Verfügung.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt begrüßte Herrn Dossenbach vom Büro Haines-Leger und übergab diesem das Wort zur Vorstellung des Berichts.

Stadtrat Richter bedankte sich für die Vorstellung der wichtigen und interessanten Erkenntnisse. Man habe zum bestehenden Bebauungsplan ein erhebliches Flächenpotential welches Lücken aufweist. Es stellt sich die Frage, wie so etwas aktiviert werden kann. Es stellt sich die Frage, wie man hier eingreifen oder unterstützend helfen kann um solche Lücken zu bebauen. Vom Büro Haines-Leger wurden Konversionsflächen dargestellt, als Beispiel Sportflächen. Das Thema eines zentralen Sportgeländes wird bereits seit Jahrzehnten verfolgt. Dies würde innerstädtische Flächen frei werden lassen, andererseits natürlich auch an der Peripherie wieder neue Flächen in Anspruch nehmen. Dies seien Dinge, die in der Gesamtabwägung betrachtet werden müssen. Man habe sich auf den Weg gemacht, den Flächennutzungsplan fortzuentwickeln. Hier wäre nun zu entscheiden, wie mit den hier vorgelegten Ergebnissen umgeht.

Bürgermeister Dr. Fendt bestätigte, dass dies Ergebnisse sind, die in die Flächennutzungsplanung einfließen. Hieraus bedingt werden sich auch gewisse Obergrenzen für die Ausweisung in Zukunft von Wohnbauland und Gewerbegrundstücken ergeben. Der Flächennutzungsplan ist genehmigungspflichtig, was im Falle der Planungshoheit bedeutet, dass dieser Genehmigungspflichtig ist. Man müsse sich also sehr genau mit der Thematik auseinandersetzen. Sollten gewisse Obergrenzen anstehen, werden diese von der Regierung und dem Landratsamt geprüft werden. Dies wird zur Folge haben, dass benötigte Flächen, die nicht verbaut werden können da in der Innenstadt Flächen vorhanden sind, welche bebaubar wäre, jedoch nicht bebaut werden da dies die Eigentümer nicht wollen, dann müsse man im Falle von größeren Flächen nachdenken, ob diese in Zukunft tatsächlich im Flächennutzungsplan als Bauland zur Verfügung stehen. Man sollte den Flächennutzungsplan dort aufstellen, wo es sinnig ist. Es sollte überlegt werden, die Diskussion über den Flächennutzungsplan zu verlagern um die einzelnen Punkte besprechen zu können.

Stadtrat Dr. Bischof schloss sich den Fragen von Stadtrat Richter an, welche konkreten Auswirkung die Untersuchung auf den Flächennutzungsplan habe. Die Nachverdichtung konkurriere mit dem Bestreben, Frei- und Grünflächen in der Stadt zu erhalten. Zwischenzeitlich sehe er die Innenverdichtung/Nachverdichtung kritisch. Angesichts des Klimawandels heizen sich die Städte immer mehr auf und Starkregenereignisse führen zu Problemen, da Wasser nicht mehr versickern kann. Man müsse ganz bewusst in der Stadt Grünflächen erhalten, auf denen Wasser versickern und verdunsten kann. Die vorhandene Feuchtigkeit kühlt und sorgt letztlich für ein besseres Zurechtkommen mit dem Klimawandel. Stadtrat Dr. Bischof stellt die Frage an Herrn Dossenbach, ob diese Überlegungen im Bericht eine Rolle spielen.

Herr Dossenbach antwortete, dass die von Stadtrat Dr. Bischof genannten Aspekte durchaus wichtig sind. Welche mikroklimatischen Implikationen sich daraus ergeben und wie mit dem Wasserhaushalt der Starkregenereignisse umgegangen werden soll. Welche Ausführungen es hier gibt und was die Auswirkungen auf die Mikroökologie sind. Man sollte nicht „um jeden Preis“ verdichten, dies sollte Maßvoll vorgenommen werden, damit eben auch Grünflächen erhalten und neu entwickelt werden können. Ein Aspekt bei der Nachverdichtung, welcher oft zu kurz kommt, ist der Bau in die Höhe.

Stadtbaumeisterin merkte an, dass es sich um eine reine Grundlagenermittlung handle. Dies sind Grundlagen, welche so in den Flächennutzungsplan übergehen. Um eine moderate Nachverdichtung zu verfolgen, wurden 50 Einwohner pro Hektar angesetzt. Dies ist eine Zahl, die nicht hoch sei. Diese Zahl wurde bereits mit der Regierung von Schwaben abgestimmt, mit der Ausrichtung, dass man nicht die maximale Auslastung hier in der Stadt haben möchte. Man dürfe nicht vergessen, dass im Jahr 2018 vorausschauend ein Selbstbindungsbeschluss gefasst wurde, indem man hier festlegte, dass man nachverdichten wolle. Dies sei das Instrument, was dem Flächennutzungsplan vorgeschaltet wurde und die Grundlagen liefere. Das Programm wurde gefördert, der Flächennutzungsplan nicht. Somit wurde das Programm, gemeinsam mit der Regierung von Schwaben auf die Füße gestellt. Die Zahlen, die hieraus entstanden sind, entsprechen einer guten und gesunden Stadtentwicklung. Dies bestätigte auch die Regierung.

Stadtrat Niebling bestätigte, dass man ein Baulücken- und Leerstandskataster benötige. Der zweite Beschluss, dass die Ergebnisse direkt in die Fortschreibung übernommen werden, dies könne man schlecht beschließen. Aufgrund des Entfallens von bestehenden, potentiellen Bauflächen, wäre dies ein großer Einschnitt für Weißenhorn und die ganzen Stadtteile.

Stadtrat Fliegel stimmte zu, dass es sich um ein wichtiges Instrument zur Erstellung eines Flächennutzungsplanes handle. Stadtrat Fliegel schloss sich Stadtrat Dr. Bischof an. Man müsse im Innenbereich Grünflächen erhalten und auch neue schaffen. Hier gebe es viele Möglichkeiten zur Umsetzung. Stadtrat Fliegel ist es wichtig, den Flächenverbrauch der letzten Jahre welcher permanent fortgeschritten ist zu reduzieren. Ob dies nun der Bau von Einfamilienhäuser ist oder ob es sich um neue Gewerbegebiete, Straßen etc. handle, sei irrelevant. Man habe nicht unendlich viel Flächen zur Verfügung.

Stadtrat Schulz sagte, dass massive Missstände vorliegen. Die beliebige Erweiterung im Außenbereich ist sinnlos. Man muss den Innenbereich verdichten. Dies bedeutet, dass man in den allermeisten Fällen in die Höhe bauen müsse. Weitere Flächen könne man nicht verdichten da man sich hierdurch die Grünflächen zubauen würde. Es gibt viele intensive Begrünungsmöglichkeiten von Fassadendächern. Stadtrat Schulz schlägt vor, den ersten Beschlussvorschlag gleich zu fassen und den zweiten Beschlussvorschlag so abzuändern, dass der Bericht nicht verpflichtend in den Flächennutzungsplan aufzunehmen ist, sondern diesen zur Beratung dazu zu nehmen.

1. Beschluss:

Die Erstellung eines Baulücken- und Leerstandskatasters mit Konzeptentwicklung zur Aktivierung der Objekte im Rahmen der Prüfung der Anforderungen des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

1. Abstimmungsergebnis: 20:0

Der Beschluss wurde mit 20 Stimmen angenommen.

2. Beschluss:

Der Beschlussvorschlag „Die Ergebnisse werden als Grundlagen zu potenziellen Bedarfen für Wohn- und Gewerbeflächen in der Fortschreibung des FNP übernommen.“ wird bis zu einer Diskussion über den Flächennutzungsplan zurückgestellt.

2. Abstimmungsergebnis: 20:0

Der Beschluss wurde mit 20 Stimmen angenommen.

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3.

Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V. - Leader - Berichterstattung und Erhöhung der Umlage ab 2024

SR 95/2023

Sachverhalt:

„Der Verein Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V. wurde am 30.09.2014 in Neu-Ulm/Reutti mit dem Ziel gegründet, die Entwicklung im Landkreis Neu-Ulm aktiv zu gestalten. Der Verein ist eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) im Sinne des Förderprogramms LEADER der Europäischen Union und für die Umsetzung dieses Förderprogramms im Landkreis verantwortlich. Die Hauptaufgabe des Vereins besteht in der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie unter dem Leitbild „Gemeinsam Ideen Zukunft geben“.“[1]

Die Geschäftsführerin Frau Wehrle wird in der heutigen Sitzung über die Arbeit von Leader berichten. Zudem steht für die nächste Förderperiode ab dem Beitragsjahr 2024 erstmalig eine Gebührenanpassung an, über die der Stadtrat gem. § 2 der Beitragsordnung des Vereins Beschluss fassen muss. Zur Deckung der zu erwartenden Finanzierungslücke schlägt der Vorstand des Vereins eine Erhöhung der Pro-Kopf-Umlage der Kommunen von 15 Cent auf 20 Cent pro Jahr und Einwohnerin/Einwohner vor. Die Erhebung der Grundpauschale von 500,00 € bleibt unangetastet. Im vergleichbaren Umfang zur Gesamtumlage durch die Kommunen soll auch der Beitrag des Landkreises angehoben sowie die Mitgliedsbeiträge angepasst werden.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt begrüßte Frau Wehrle und übergab dieser das Wort zur Vorstellung der Arbeit von LEADER.

Stadtrat Niebling teilte mit, dass dem Projekt in Wallenhausen mit der Sanierung des Kreuzweges sehr geholfen wurde, da man hier zusätzliche Unterstützung erhalten hatte. Die Stadt Weißenhorn unterstützt ebenfalls durch das Bürgerengagement für Dorfgemeinschaften oder Vereinsgemeinschaften allgemein. Es gehe darum, dass die Bürger gemeinsam ein Projekt durchgeführt haben und hier gemeinschaftlich etwas bewirkt wurde. Es geht um Zusammenhalt und die Schaffung von Zusammenschlüssen, welche sich sonst nicht ergeben würden. So war es beispielsweise in Wallenhausen der Fall. Hier haben sich 25 Personen getroffen, welche vereinzelt vorher entweder nicht mehr aktiv oder noch nie dabei waren und dies sind einfach tolle Geschichten.

Beschluss:

„Die Stadt Weißenhorn ist Mitglied im Verein Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V. und stelle die jährlich erforderlichen Mittel (LEADER-Umlage) bereit.“

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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4.

Fachbereich 4 - Kommunale Wärmeplanung

SR 90/2023

Sachverhalt:

Ohne den engagierten Einsatz von Kommunen werden wir die Klimaschutzziele nicht erreichen können. Die Stadt Weißenhorn hat mit dem Aufbau des Fernwärmenetzes, der Verbesserung des ÖPNV (Stichworte: Reaktivierung der Bahn durch die SWU und dem Bau des ZOB) auf diesem Weg bereits viel geleistet. Es ist aber sicherlich anzustreben, weitere positive Schritte zu gehen.

Sinnvoll kann dieser Weg jedoch nur beschritten werden, wenn man auf der Grundlage eines das Gesamtstadtgebiet einschließlich der Ortsteile umfassenden Plans, besser noch Gemeinde übergreifend, eine Strategie verfolgt.

In der Vergangenheit hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Kommunen mit der sog. Kommunalrichtlinie auf diesem Weg unterstützt.

Seite dem 1.11.2022 wurde die Kommunalrichtlinie um eine sogenannte Impulsförderung für die Kommunale Wärmeplanung erweitert.

Zur Erläuterung kann in der Zeitschrift „Die Gemeindekasse Bayern“7/2023 Fundstelle 61 hierzu Folgendes entnommen werden:

„Mithilfe der Wärmeplanung kann der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen basierenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt werden. Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine kommunale und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung schaffen. Mit dem neuen Förderschwerpunkt wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister/-innen gefördert. Dabei muss der Wärmeplan neben einer Bestandsanalyse auch eine Energie- und Treibhausgasbilanz enthalten. Ein weiterer Bestandteil des Wärmeplans ist eine Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen bzw. lokalen Potenzialen von erneuerbaren Energien. Auch die Beteiligung relevanter Verwaltungseinheiten, ein passendes Controlling und eine Verstetigungs- sowie Kommunikationsstrategie sollen in die Planung integriert werden.“

Dieser Ansatz ist aus Sicht der Verwaltung zu unterstützen.

In der Vergangenheit hat die Stadt sich auch bereits mit ähnlichen Fragestellungen beschäftigt. So wurde im Februar 2016 ein Energienutzungsplan erarbeitet, auf den durchaus aufgebaut werden kann. Für die Wärmeplanung darf beispielsweise auf das Kapitel 5.3 ab Seite 123 ff verwiesen werden. Allerdings sind einige Aussagen überholt, wie beispielsweise zur Windnutzung. Diese wird bezüglich Großwindkraftanlagen verneint, weil keine entsprechenden Vorranggebiete im Regionalplan des Regionalen Planungsverbands Donau-Iller aufgenommen wären. Diese Plan wird jedoch derzeit überarbeitet, es ist damit zu rechnen, dass in der Zukunft auch auf dem Stadtgebiet von Weißenhorn Vorrangflächen aufgenommen werden.

In dem Energienutzungsplan wurde beispielsweise auch bereits ein Wärmenetz für Bubenhausen untersucht. Dabei hätten neben dem Kindergarten Bubenhausen die Anrainer der Babenhauser Straße, der Sandbergstraße und der Steinbergstraße angeschlossen werden können. Nach der Studie wäre der Aufbau eines solchen Netzes wohl auch wirtschaftlich möglich gewesen, ein hierfür maßgeblicher Faktor war aber die Trassenverlegung im Zusammenhang mit der damals anstehenden Sanierung der Wasserversorgungsleitungen entlang der Babenhauser Straße. Dies hätte die Investitionskosten für die Grabungsarbeiten um 50 % reduziert. Damals konnten aber leider nicht ausreichend Bürger für diese Idee begeistert werden, sie wurde deshalb nicht weiterverfolgt. Nachfragen von Bürgern aus Bubenhausen zeigen aber, dass sich dies möglicherweise geändert hat.

Bereits dieses Beispiel zeigt aber, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten Fernwärmenetze aufzubauen, wenn die Rahmenbedingungen passen. In diesem Bereich hat sich gerade auch die letzten Jahre viel getan.

Hierfür ist aber zunächst einmal entscheidend, Potenziale zu erkennen, bzw. diese zu schaffen. Neue Baugebiete können auch so geplant werden, dass Synergieeffekte genutzt werden können.

Hierfür schlägt die Verwaltung vor, das Gesamtgebiet der Stadt inclusive der Ortsteile zu untersuchen. Hierbei sollen durchaus auch neuartige Konzepte verfolgt werden, wie zum Beispiel die Abwasserwärmenutzung bzw. das Wärmepotential von Flüssen. Dabei ist nicht nur an die Nutzung von Flüssen mittels Wasserkraftwerken im Fokus, hier wird insbesondere an die Nutzung der Wärme im Wasser zum Beispiel mittels Wärmetauscher gedacht. Hier gibt es bereits Beispiele in Kommunen, die verwirklicht wurden. Die Nutzung der Wärme in Flüssen hätte auch den positiven Nebeneffekt, dass diese wieder etwas abkühlen.

Auch sollte untersucht werden, inwieweit Maßnahmen kombiniert werden können, wie zum Beispiel die Nutzung von Blockheizkraftwerke, Abwasserwärmerückgewinnung, Wassernutzung, Photovoltaik und Windkraft.

Hier bedarf es jedoch eines qualifizierten Büros, dass über die notwendige Expertise verfügt. Oft gibt es auch Möglichkeiten für eine effektive und wirtschaftliche Energienutzung, die nur der Experte zu erkennen vermag. Die Verwaltung ist bereits in Vorgesprächen mit geeigneten Büros, die sich gerne für eine solche Aufgabenstellung bewerben werden.

Sofern ein entsprechender Förderantrag bis 31.12.2023 gestellt wird kann mit einem Fördersatz bis 90 Prozent gerechnet werden.

Klarstellend ist darauf hinzuweisen, der Fernwärme Weißenhorn oder privaten Fernwärmenetzen soll keine Konkurrenz gemacht werden. Synergieeffekte mit bestehenden Wärmenetzen sollen aber genutzt werden. Gerade das Beispiel der Fernwärme Weißenhorn zeigt, dass man Klimaschutz auch wirtschaftlich vernünftig betreiben kann.

Schön wäre es, wenn sich Bürger finden würden, die an diesem Projekt mitwirken möchten. So ist es durchaus möglich, dass sich aus dieser Planung Projekte entwickeln, die im Zusammenwirken mit Bürgern verwirklicht werden. Es gibt derzeit auch einige Organisationen, bei denen sich stark die jüngere Generation engagiert. Diesen könnte man hier auch eine Plattform bieten, sich aktiv einzubringen. Dies wäre ein Gewinn für alle Seiten.

Die Verwaltung hat bereits mit dem Ministerium Kontakt aufgenommen, um abzuklären, ob eine Förderung möglich ist.

Ein geeigneter Klimaschutzmanager/-in konnte bisher leider noch nicht gefunden werden. Diese Aufgabe wird übergangsweise vom 1. Bürgermeister wahrgenommen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.

Stadtrat Richter sagte, dass man den Fokus auf erneuerbare Energien im Bereich der Stromversorgung habe, jedoch die Wärmeversorgung nicht außer Acht lassen könne. Die Grundlagen hierfür wurden bereits durch die Erstellung des Energienutzungsplanes im Jahr 2016 geschaffen. Die Voruntersuchungen, welche zum Einstieg in das Fernwärmenetz getätigt wurden, können hier genutzt werden. Insbesondere müsse man hier nach Lösungen für unsere Stadtteile schauen. Die Bandbreite sei hier relativ groß und man müsse schauen, was man sonst noch an Wärmepotentialen habe, ebenso welche Fördermittel generiert werden können. Die Fraktion der SPD unterstützt dies.

Stadtrat Biberacher begrüßt den Antrag der Stadtverwaltung, dennoch könne er es sich nicht verkneifen, noch ein paar kritische Worte zum Thema Klimaschutz loszuwerden. Er hält die Vorgehensweise der jetzigen Bundesregierung für total überzogen und bürgerunfreundlich. Die Mehrheit der Bürger wird einfach ignoriert und Entscheidungen getroffen die unsere Bürger finanziell allein nicht stemmen können. Das Tempo der Umsetzungen ist zu schnell und in Details oft unüberlegt. Des Weiteren hält er die Entscheidung, dass die Fernwärmeleitungen nicht in alle Ortsteile in Weißenhorn kommen, für politisch falsch. Hier werden einfach die kleinen Ortschaften als Unrentabel deklariert und eine rentable Leitung wie z.B. Richtung Senden angestrebt. Stadtrat Biberacher findet, wenn die Müllverbrennungsanlage schon in Weißenhorn stehe, habe alle Bürger in Weißenhorn und ihren Ortsteilen das Recht darauf und nicht nur rentable Städte mit ihren Industrievierteln. Ich fordere alle Verantwortlichen auf, diese Entscheidung zu überdenken und alle Bürger in Weißenhorn und ihren Ortsteilen gleich zu behandeln.

Stadtrat Niebling bedankt sich für die Sitzungsvorlage und findet es sehr positiv, bereits jetzt in die Wärmeplanung, vor allem in den Ortsteilen, einzusteigen. Stadtrat Niebling ging kurz auf die Worte seines Vorredners Biberacher ein und teilte mit, dass man sich bzgl. der Fernwärme aus dem Müllkraftwerk in Gesprächen befinde. Hier sei also noch nichts „in Stein gemeißelt“. Stadtrat Niebling hoffe, dass sobald eine gesamtheitliche Vollkostenrechnung erstellt werde, man zum Ergebnis komme, kostengünstiger zu fahren, wenn man beispielsweise Bubenhausen oder Attenhofen mitversorgen würde, anstatt eine neue Energiequelle aufzubauen. Dies wird jedoch noch untersucht werden.

Bürgermeister Dr. Fendt merkte zur Wortmeldung von Stadtrat Biberacher an, dass die Fernwärme von einer GmbH betreiben wird und für diese Regeln gelten. Man müsse hier wirtschaftlich agieren. Umgekehrt habe er immer die Meinung vertreten, wenn man nur auf die Wirtschaftlichkeit abstellt, müsse man sich zu Gesicht führen, welche Folgekosten mit sich kommen, betrachte man die ganzen Hochwasser- und Hitzekatastrophen. Dies würde das ein oder andere Mal vielleicht zu einer anderen Entscheidungsfindung führen. Zumal Träger der Gesellschaft die Stadt Weißenhorn und der Landkreis Neu-Ulm ist. Dennoch müsse die Wirtschaftlichkeit in einem vernünftigen Maße stehen. Immerhin habe man letztendlich ein Unternehmen, welches von Steuergeldern bezahlt wird.

Stadtrat Hoffmann Ulrich fände es positiv, wenn die Ergebnisse der Wärmeplanung ebenfalls in kommunaler Trägerschaft bleiben würden, um nicht nur die Wirtschaftlichkeit als Ziel zu haben.

Stadtrat Richter sagte, dass es in erster Linie darum gehe, Wärmepotentiale, welche durchaus vorhanden sind, zu identifizieren und zu überprüfen, inwiefern diese wirtschaftlich realisierbar sind um den Bürgerinnen und Bürgern in der Kernstadt und in den Stadtteilen ein Angebot einer ökologischen, zukunftsorientierten Wärmeversorgung machen zu können. Dies habe nichts mit Druckausübung zu tun. Im privaten, industriellen und gewerblichen Bereich müsse man von der fossilen Energie wegkommen. Man wird sehen, welche Möglichkeiten vorhanden sind und welche davon sinnvoll und wirtschaftlich annehmbar umsetzbar sind.

Beschluss:

„Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag auf der Basis der Kommunalrichtlinie zu stellen. Sofern eine Förderung ausscheidet, ein Alternativförderprogramm aber genutzt werden kann, dann soll diese Möglichkeit ergriffen werden.“

Stadtrat Kühle war ab dem öffentlichen Tagesordnungspunkt 4 im Sitzungssaal anwesend und nahm entsprechend an der Abstimmung teil.

Abstimmungsergebnis: 21:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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5.

Vergabe der Ausrichtung des Gumpigen Donnerstags für die Jahre 2024 bis 2026

SR 100/2023

Sachverhalt:

In der Sitzung des Stadtrates vom 16.05.2022 wurde beschlossen, dass die Ausrichtung des Gumpigen Donnerstags in der Altstadt von Weißenhorn nach der Veranstaltung im Jahr 2023 für einen Zeitraum von drei Jahren vergeben werden soll.

Die Ausschreibung hierzu erfolgte Ende Juni dieses Jahres und wurde im Stadtanzeiger und auf der Homepage der Stadt Weißenhorn veröffentlicht.

Bewerbungen mit Vorlage eines Veranstaltungs- bzw. Sicherheitskonzeptes konnten bis einschließlich zum 11.08.2023 bei der Stadtverwaltung abgegeben werden.

Innerhalb dieses Zeitraums ist bei der Stadt Weißenhorn eine Bewerbung der URBANMOTION GmbH aus Günzburg, vertreten durch Herrn Stephan Zeller, eingegangen.

Die URBANMOTION GmbH führt die Veranstaltung zum Gumpigen Donnerstag seit 2015 durch.

Aufgrund der sich daraus ergebenden jahrelangen Erfahrung konnte das Konzept jedes Jahr weiter verbessert bzw. angepasst werden.

Das im Rahmen der aktuellen Bewerbung eingereichte Konzept für die Veranstaltung des Gumpigen Donnerstags 2024, 2025 und 2026 ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Hinsichtlich der Organisation und des Ablaufs der Veranstaltung wird daher auf das vorliegende Konzept verwiesen.

Auch im Jahr 2023 hat die URBANMOTION GmbH die Veranstaltung zum Gumpigen Donnerstag in der Altstadt von Weißenhorn durchgeführt.

Ende April 2023 fand eine Nachbesprechung zum Ablauf der Veranstaltung mit Herrn Zeller, der PI Weißenhorn, dem Ordnungsamt und dem Bauhof der Stadt Weißenhorn statt.

Zusammenfassend wurde von allen Beteiligten festgestellt, dass die Veranstaltung reibungslos und ohne größere Probleme verlief.

Von Seiten der Verwaltung wäre daher eine weitere Zusammenarbeit mit der URBANMOTION GmbH hinsichtlich der Ausrichtung des Gumpigen Donnerstags zu empfehlen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Stadtrat Simmnacher teilte mit, dass er sich das Konzept genau angeschaut habe. Auf Seite 15 gehe es um die Zeiten vom Auf- und Abbau der Veranstaltung. Diese seien für die Einzelhändler und Gewerbetreibenden von Weißenhorn ungünstig. Die Parkplätze am Kirchplatz hin zum Brunnen würden bereits ab Dienstag, 10 Uhr gesperrt werden. Ab Mittwoch 10 Uhr kommen noch die Parkplätze vor der Metzgerei Rahn zur Sperrung hinzu. Man „trete“ hier den Gewerbetreibenden „auf die Füße“. Erlaube man einem Veranstalter solch lange Auf- und Abbauzeiten, müsse man damit rechnen, dass andere Veranstalter mit ähnlicher Veranstaltungsgröße dieselben Zeiten einfordern werden. Er schlug vor, das vorgelegte Konzept nicht als Grundlage des Beschlusses festzuhalten. Die Verwaltung könne so nochmals auf den Veranstalter zugehen und kürzere Auf- und Abbauzeiten vereinbaren.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass der Veranstalter bisher immer Kooperativ war. Man wird mit diesem das Gespräch suchen und ihn bitten, zum Schutz unserer Gewerbetreibenden die Auf- und Abbauzeiten zu verkürzen.

Stadträtin Probst merkte an, dass es keine behindertengerechten Toiletten für Rollstuhlfahrer im Konzept gibt.

Beschluss:

„Die Ausrichtung des Gumpigen Donnerstags in der Altstadt von Weißenhorn für die Jahre 2024 bis 2026 soll an die URBANMOTION GmbH aus Günzburg gemäß dem vorgelegten Konzept vom 11.08.2023 vergeben werden. Allerdings unter der Maßgabe, dass die Regelung in § 6 weitestgehend so gestaltet wird, dass das Gewerbe nicht unnötig belastet wird. Die Firma wird angefragt, ob sie eine behindertengerechte Toilette zur Verfügung stellen kann.“

Abstimmungsergebnis: 21:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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6.

Kanalsanierung 2. BA, Vergabe

SR 89/2023

Sachverhalt:

Für die bei der systematischen Kanaluntersuchung festgestellten Kanalschäden wurde vom Ingenieurbüro Steinbacher ein Sanierungskonzept erstellt.

Die festgestellten Schäden sollen nach Schwere der Schäden über die nächsten Jahre saniert werden.

Die vom Büro Steinbacher erstellten Ausschreibungsunterlagen für den 2. Bauabschnitt wurden von neun Firmen angefordert. Bis zum Eröffnungstermin am 29.08.2023 wurde von sieben Firmen ein Angebot abgegeben.

Das mindestnehmende geprüfte Angebot beläuft sich auf 212.734,90 €, das zweite beläuft sich auf 231.528,88 €, das höchste auf 318.965,22 €.

Die Sanierungsarbeiten werden größtenteils in grabenloser Weise, z.B. Einbau Inliner bzw. Partliner ausgeführt. Die Länge der Inliner beläuft sich auf ca. 615 m in insgesamt 8 Straßen im Stadtgebiet Weißenhorn, sowie im Gewerbegebiet. Die Arbeiten sollen von Oktober 2023 bis April 2024 ausgeführt werden.

Für dieses Jahr wurde ein Haushaltsansatz i.H. von 450.000,-€ eingeplant. Davon sind 200.000 € für diesen 2. Bauabschnitt. Weitere 200.000 € für den 1. Bauabschnitt und 50.000 € für die Daimlerstraße, welche derzeit in Ausführung sind.

Restkosten werden im Jahr 2024 neu angesetzt.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Beschluss:

„Die für 2023 definierten Kanalsanierungsarbeiten im Stadtgebiet Weißenhorn, sowie im Gewerbegebiet Eschach werden an den Mindestbieter der Ausschreibung zum Bruttoangebotspreis i.H. von 212.734,90 € vergeben.

Abstimmungsergebnis: 21:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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7.

Feststellung der Jahresrechnungen 2019 und 2020 sowie Erteilung der Entlastung für die Jahre 2019 und 2020 der Stadt Weißenhorn und der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn gem. Art. 32 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO

SR 94/2023

Sachverhalt:

Die Prüfberichte über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2019 und 2020 für die Stadt Weißenhorn und die Dietschsche Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn (datiert vom 25.07.2022) wurden durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses an die Verwaltung übermittelt (Eingang am 20. Sept. 2022.

Die Stellungnahmen der Verwaltung wurden dem RPA-Vorsitzenden mit Schreiben vom 24.03.2023 übermittelt.

Nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2019 und 2020 für die Stadt und die Dietschsche Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn können die Jahresrechnungen 2019 und 2020 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO endgültig festgestellt werden sowie über die Entlastung der Verwaltung beschlossen werden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat unter Ziffer VI. Schlussbemerkungen die Jahresrechnungen 2019 und 2020 der Stadt und der Dietschschen Stiftung gem. Art. 103 Abs. 3 GO in öffentlicher Sitzung festzustellen und der Verwaltung die Entlastung zu erteilen.

Die Jahresrechnungen 2016 bis 2020 der Stadt Weißenhorn und der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn wurden durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband auch überörtlich geprüft. Der zugehörige Prüfungsbericht (datiert vom 20.07.2022) ist bei der Stadt am 08.09.2022 eingegangen.

Die Stellungnahmen der Verwaltung wurden dem Landratsamt Neu-Ulm mit Schreiben vom 24.04.2023 übermittelt.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt übergab aufgrund Befangenheit den Vorsitz des Tagesordnungspunktes an die zweite Bürgermeisterin Lutz.

Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.

Stadtrat Dr. Bischof sagte, dass er bereits mit einer E-Mail an die Fraktionsvorsitzenden Kollegen und auch in der Besprechung der Fraktionsvorsitzenden darauf hingewiesen habe, dass aus seiner Sicht wichtige Unterlagen fehlen, um den jetzigen Beschluss zu fassen. Die Prüfberichte des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses wurden den Stadträten noch nicht zur Kenntnis gegeben. Es fehlen ebenfalls die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Fragen die in diesen Prüfberichten gestellt worden sind. Zugleich gibt es die überörtliche Rechnungsprüfung durch den bayerischen kommunalen Prüfungsverband, auch hier wurden die Prüfberichte und Stellungnahmen der Verwaltung nicht vorgelegt. Diese seien den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses unbekannt. Aus seiner Sicht fehlen mehrere Unterlagen, die vor einer Beschlussfassung zur Kenntnis genommen werden müssen. Insbesondere auch um die Jahresrechnungen festzustellen und die Entlastung zu erteilen. Deswegen stellt Stadtrat Dr. Bischof, auch im Namen der Fraktion der WÜW, den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen. Die fehlenden Unterlagen sollen rasch nach der heutigen Sitzung nachgereicht werden, sodass in der nächsten Sitzung des Stadtrates über den Tagesordnungspunkt beschlossen werden kann.

Stadtkämmerer Konrad teilte mit, dass er am Vormittag mit Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Kontakt hatte. Der Stadtkämmerer teilte mit, dass er die Stellungnahmen zum Prüfbericht im März des Jahres an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gesendet hatte. Im April 2023 hatte dieser den Stadtkämmerer gebeten, die Unterlagen in Form einer Gesamtstellungnahme an die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses zu verteilen. Dies habe er erledigt. Bezüglich der überörtlichen Rechnungsprüfung äußerte Stadtkämmerer Konrad, dass man die örtliche und überörtliche Rechnungsprüfung nicht miteinander verquicken dürfe. Beide Prüfungen hätten im Grunde genommen nichts miteinander zu tun. Mit dem Feststellungsbeschluss des Stadtrates wird das Zahlenwerk der Rechnung fixiert. Das bedeutet, dass mit dem Beschluss alle Buchungen des Jahres einschließlich aller Abschlussbuchungen und der gebildeten und übertragenen Haushaltseinnahme- und ausgabereste, der Kassenreste, der Rücklagenzuführungen und –entnahmen bis zur etwaigen Feststellung eines Rechnungsfehlbetrages – Bestandskraft haben und nicht mehr abgeändert werden können. Nach dem Feststellungsbeschluss bekanntwerdende Unrichtigkeiten können, soweit dies erforderlich ist im Rahmen der Haushaltswirtschaft eines Folgejahres bereinigt werden.

Zweite Bürgermeisterin Lutz merkte an, dass man keine fünf Jahre unentlastet lassen könne bis die überörtliche Prüfung vor Ort ist.

Stadtrat Dr. Bischof wiederholte nochmal, dass der Rechnungsprüfungsausschuss die Stellungnahmen bekommen habe, aber eben nicht der Stadtrat. Der Stadtrat soll heute abstimmen, ohne die Prüfberichte und die Stellungnahmen der Verwaltung gesehen zu haben.

Zweite Bürgermeisterin Lutz sagte, dass grundsätzlich der überörtliche Prüfbericht demnächst dem Gremium vorgelegt werden wird. Die Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses ist wichtig und ist in die Zukunft gerichtet. Der Rechnungsprüfungsausschuss stelle vieles fest, macht Anregungen und gibt über den TZ Bericht weiter, was in Zukunft besser laufen sollte. Dies wurde gemacht, vom Rechnungsprüfungsausschuss festgelegt mit dem Vorschlag der Entlastung.

Stadtrat Dr. Bischof fügte hinzu, dass keine Sitzung des Rechnungungsprüfungsausschusses stattgefunden hatte, seitdem die Mitglieder des Ausschusses die Stellungnahmen vorgelegt bekommen haben. Er findet, dass dies vor Abstimmung im Gremium des Stadtrates notwendig wäre. Man sollte zeitnah eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses ansetzen um sich mit den Stellungnahmen beschäftigen zu können. Er bittet nun, ohne weiter Diskussion, über den Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen zu lassen.

Zweite Bürgermeisterin Lutz ergänzte vor der Abstimmung, dass zur Ladung zum Rechnungsprüfungsausschuss der Vorsitzende zuständig ist und nicht die Stadtverwaltung.

Zweite Bürgermeister Lutz ließ über den Antrag von Stadtrat Dr. Bischof, über die Vertagung des Tagesordnungspunktes, abstimmen.

Abstimmungsergebnis: 5:15 (Ablehnung)

Der Antrag wurde mit 15 Stimmen abgelehnt.

Beschluss:

1. Der Stadtrat stellt die Jahresrechnungen der Stadt und der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung für die Jahre 2019 und 2020 gemäß den beigefügten Anlagen 1 bis 4 (Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung) gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hiermit fest und erteilt der Verwaltung die Entlastung.

Die in § 77 Abs. 2 KommHV-Kameralistik genannten Unterlagen lagen mit den jeweiligen Jahresrechnungen vor und werden mit in die Feststellung einbezogen.

Bürgermeister Dr. Fendt nahm aufgrund Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.

Abstimmungsergebnis: 16:4

Der Beschluss wurde mit 16 Stimmen angenommen.

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8.

Fachbereich 4 - Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble

SR 91/2023

Sachverhalt:

Für das Projekt Sanierung und Neukonzeptionierung des Museumsensembles wird aufgrund des erforderlichen Bearbeitungsaufwandes in der Verwaltung die Unterstützung durch ein Büro zur Projektsteuerung als notwendig erachtet.

Die Grundlagen der Betrachtung und die Einordnung der erforderlichen Vergabe wurden unterstützend durch das Büro BSA durchgeführt und liegen als Anlage bei.

Das nun final abgestimmte Vorhaben des Sanierungsprojekts mit einem reduzierten Kostenvolumen von 17,1 Mio. wurde auf Basis der AHO Fachkommission Projektsteuerung/ Projektmanagement beurteilt.

Die Gesamtleistung zur Projektsteuerung für das reduzierte Vorhaben beläuft sich auf 515.000,-€ netto. Da die Leistungen der Objektplanung für das Vorhaben bereits bis zur LPH 4 HOAI geführt sind, wird die Restbeauftragung zur unterstützenden Projektsteuerung ab LPH 5 HOAI bzw. Projektstufe 3 der Projektsteuerung angestrebt.

Für diesen Abschnitt beträgt der restliche Vergabewert rund 366.000,-€ netto.

Für die Vergabe ist ein VgV – Verfahren im Oberschwellenbereich durchzuführen.

Zur Verfahrensbetreuung des VgV Verfahrens „Projektsteuerung“ liegt ein Angebot in Höhe von 13.510,-€ netto vor. Die Beurteilung des Vergabeverfahrens und der Vergabewertermittlung zur Projektsteuerung wurde als Vorleistung erbracht. Eine Direktbeauftragung ist vergaberechtlich zulässig.

Die AHO Fachkommission Projektsteuerung stellt in einer Plausibilitätsbetrachtung die erforderliche Personalkapazität mit einer Person in Vollzeitbeschäftigung dar.

Die Projektsteuerung im Haus erfolgt bis zum heutigen Stand von einer Person, die darüber hinaus die Bauherrenfunktion übernimmt, den Planungsprozess konstruktiv begleitet, die Förderangelegenheiten betreut und noch weitere große und kleine Projekte bearbeitet.

Auch wenn die Erfahrungen mit Projektsteuerern bei Projekten der Stadt nicht immer erfreulich waren, sollte doch bedacht werden, dass die erforderliche Personalkapazität über die Projektlaufzeit nicht zu leisten ist und eine Steuerungsebene zumindest eine große Entlastung für viele anfallenden Arbeiten im Umsetzungsprozess bedeutet.

Das Verfahren zur Beauftragung eines Projektsteuerers wird ca. 4 Monate in Anspruch nehmen, somit sollte dies rasch eingeleitet werden.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussionsrunde an.

Stadtrat Richter bemängelte, dass noch keine Kostenberechnung dem Gremium vorliege.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass sich diese derzeit noch in der Überprüfung befinde. Sobald diese abgeschlossen ist, werden die Unterlagen dem Gremium vorgelegt werden.

Beschluss:

- Das vorliegende Angebot zur Verfahrensbetreuung über 13.510,-€ netto wird beauftragt.

- Für das Projekt Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble wird die Verwaltung beauftragt, ein VgV Verfahren zur Beauftragung eines Projektsteuerers einzuleiten.

Abstimmungsergebnis: 16:5

Der Beschluss wurde mit 16 Stimmen angenommen.

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9.1.

Anfrage Stadtrat Biberacher - Kanalinspektion in Biberachzell und Asch

Stadtrat Biberacher bittet um die Durchführung einer Kanalinspektion in Biberachzell und Asch. In Biberachzell sind in den letzten Jahren immer wieder Schäden vorgekommen. Des Öfteren war auch der Wasserdruck instabil.

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9.2.

Anfrage Stadtrat Simmnacher - Sachstand zum Antrag der CSU bzgl. Defibrillatoren

Stadtrat Simmnacher erkundigte sich nach dem aktuellen Sachstand des Antrags der Fraktion der CSU und Stadtrat Ritter FDP zur Anschaffung der Defibrillatoren.

Er bittet um Sachstandsmitteilung in der nächsten Sitzung des Stadtrates.

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9.3.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Kleinschwimmhalle

Stadtrat Dr. Bischof möchte nochmal auf die Bekanntgabe von Bürgermeister Dr. Fendt bzgl. der Kleinschwimmhalle eingehen, die bis auf weiteres gesperrt werden muss aufgrund von deutlichen Baumängeln an den tragenden Säulen. Ihn habe diese Nachricht letzte Woche auf Umwegen über den TSV erreicht. Außerdem konnte er mit dem Schwimmmeister sprechen. Stadtrat Dr. Bischof möchte zunächst sagen, dass es sehr gut sei, dass man es geschafft habe, durch den Einzug von zusätzlichen Stützen den Betrieb der Sporthalle wieder zu ermöglichen. Dies ist für den Schul- und Vereinssport sehr wichtig. Hierfür spricht er seinen Dank aus. Was die Kleinschwimmhalle jedoch anbelangt, sei dies eine echte Tragödie. Es konnte zwei, drei Jahre wegen Corona kein Schwimmunterricht durch die Wasserwacht und die Grundschule stattfinden, und nun droht dasselbe für diese Saison. Die Kleinschwimmhalle wird bis Jahresende geschlossen sein, wenn man es realistisch betrachtet, dauert dies vermutlich länger, bis diese saniert ist. Stadtrat Dr. Bischof möchte deshalb die Frage stellen, Möglichkeiten zu überprüfen, ob eine provisorische Abdichtung der jetzt freiliegenden Armierungen vorgenommen werden kann, um den Badebetrieb doch noch zu ermöglichen. Dies könne durchaus auch eingeschränkt sein. Er bittet hierüber in einer anderen Sitzung oder auf andere Weise zu informieren.

Bürgermeister Dr. Fendt ergänzte, dass er nicht vom Jahresende sprach, sondern von der Saison. Die Verwaltung ist bereits mit dem Gutachter im Gespräch. Er wäre über eine schnellere Abwicklung ebenfalls glücklich. Er hatte am heutigen Tag Kontakt mit der Wasserwacht und erklärte hier, warum der Betrieb nicht möglich ist. Man tue alles was möglich sei, nur etwas zu versprechen, was man nachher nicht halte könnte sei schwierig.

Stadtrat Dr. Bischof bestätigte, dass es richtig sei, derzeit keine Versprechungen zu machen. Dies habe er auch nicht getan. Er bittet die Verwaltung trotzdem um Überprüfung, ob es Möglichkeiten gibt, die Kleinschwimmhalle doch in Betrieb zu nehmen. Es gibt ganze Jahrgänge, welche Schwierigkeiten beim Schwimmen haben, weil kein Schwimmunterricht während der Pandemie möglich war. Und nun droht das gleich wieder. Leider gebe es auch keine Möglichkeit des Ausweichens. Dies wäre organisatorisch ein großer Aufwand und auch alle anderen Schwimmhallen sind voll belegt.

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9.4.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Gesundheitsforum Beratungsangebot für Bürgermeister

Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass er vorige Woche auf einem Gesundheitsforum im Landratsamt war. Er ist Mitglied des Gesundheitsausschusses im Kreistag und hat deshalb daran teilgenommen. Der Leiter der Gesundheitsregion plus erwähnte, dass es ein Beratungsangebot für Bürgermeister zur ärztlichen Versorgung gibt. Stadtrat Dr. Bischof erwartet keine sofortige Antwort hierauf, er fragt jedoch nach, ob Bürgermeister Dr. Fendt schon mal an solch einem Beratungsgespräch teilgenommen hat und ob dieses in irgendeiner Art und Weise von nützen sei und ob ein solches Gespräch bei der Verbesserung der ärztlichen Versorgung in Weißenhorn unterstützen könne.

Stadtrat Dr. Bischof erläuterte dies anhand des Beispiels des Kinderarztes in Weißenhorn. Dieser habe momentan Aufnahmestopp. Die Eltern seien verzweifelt und wüssten nicht, wo sie mit ihren neugeborenen Kindern hingehen sollen, wenn sie kinderärztliche Betreuung, die jeder braucht, benötigen.

Er bittet deshalb um Information, ob solch ein Beratungsgespräch schon mal stattgefunden hat.

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9.5.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Projekt gesundheitskompetente Kindertageseinrichtungen

Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass es beim Gesundheitsforum im Landratsamt vorige Woche auch um das Projekt „Gesundheitskompetente Kindertageseinrichtungen“ ging, bei dem die Gesundheitskompetenz der Kinder, der Eltern und der Erzieher/innen gestärkt werden soll. Hier können sich die Kindertageseinrichtungen beteiligen. Ihn würde es interessieren und er bittet um Mitteilung, welche Kindertageseinrichtungen in Weißenhorn daran teilnehmen. Er glaubt, dass dies eine tolle Sache für ein wichtiges Thema ist.