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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 41/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus der Sitzung des Stadtrates vom 16.09.2024

Planerische Darstellung der Räume

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1.1.

Bekanntgaben - Schadhafte Straßen

Dritte Bürgermeisterin Kempter gab bekannt, dass diverse Straßenschäden repariert wurden. Die Günzburger Straße von der Ulmer Straße bis zum Unteren Tor sei hier bereits mitberücksichtigt worden. Sollten weitere Straßenschäden auffallen, bitte dies der Verwaltung melden.

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1.2.

Bekanntgabe - Schnellbegrüner beim Ausgleichsflächenkonzept

Dritte Bürgermeisterin Kempter gab bzgl. des Schnellbegrüners beim Ausgleichsflächenkonzept folgendes bekannt:

Auf eine natürliche und sukzessive Ansiedlung von Pflanzen kann bei einer solchen topografischen Lage, auch unter Berücksichtigung der jahreszeitlichen Niederschläge grundsätzlich nicht gewartet werden, da hierbei eine schnelle Bodendeckung als Erosionsschutz mit Schnellbegrüner erreicht werden muss. Darüber hinaus bildet der aufwachsende Schnellbegrüner ein Mikroklima, was bei extremer Trockenheit das Aufkeimen der gebietseigenen Zielsaatgutmischung unterstützt. Außerdem wird ein schneller Bodenschluss erzielt, wodurch Problemunkräuter in geringerer Anzahl aufkeimen werden.

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1.3.

Bekanntgabe - städtischer Kindergarten Nord - LED-Umrüstung

Dritte Bürgermeisterin Kempter teilte mit, dass in den Sommerferien der städtische Kindergarten Nord auf LED umgerüstet wurde. Man habe hier eine Stromeinsparung von 50 Prozent. Die Verwaltung habe für die Umrüstung 25 Prozent erhalten. Das sind für den Kindergarten ca. 10.000,00 Euro und für die Grundschule Nord ca. 35.000,00 Euro Förderung.

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2.

Fachbereich 2

Neuerlass der Verordnung der Stadt Weißenhorn für den Gumpigen Donnerstag und Erlass einer neuen Verordnung für den Faschingsdienstag

Sachverhalt:

Die Verordnung der Stadt Weißenhorn für den Gumpigen Donnerstag trat zum 01.01.2006 in Kraft.

Gemäß Art. 50 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes hat eine bewehrte Verordnung, soweit keine andere Regelung besteht, eine Gültigkeit von höchstens 20 Jahren.

Die Verordnung hat daher noch eine Gültigkeit bis zum 31.12.2025.

Nachdem die Verordnung unabhängig davon in einigen Punkten ohnehin einer Überarbeitung bzw. Aktualisierung bedarf und der Interessengemeinschaft Weißenhorner Fasnacht e. V. (IWF) den Erlass einer Verordnung für den Faschingsdienstag angeregt hat, ist es sinnvoll den Neuerlass der Verordnung im Zusammenhang mit einer neuen Verordnung für den Faschingsdienstag bereits jetzt vorzunehmen.

Die Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit Vertretern der PI Weißenhorn und dem IWF die einzelnen Regelungen der momentan geltenden Verordnung auf Sinnhaftigkeit und Übernahme in die neue Verordnung überprüft. Die neu zu erlassende Verordnung ist dementsprechend mit den vorgenannten Beteiligten gemeinsam abgestimmt.

In der Anlage ist die neu zu erlassende Verordnung sowie zum Vergleich die momentan gültige Verordnung beigefügt.

Die Änderungen sind in der neuen Verordnung, entweder absatz- oder satzweise, rot markiert. Im Vergleich zur bisherigen Verordnung belaufen sich diese vor allem auf eine Erweiterung des Geltungsbereichs sowie dem Verhalten innerhalb des Geltungsbereichs. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre hat sich ergeben, dass sich das Narrentreiben ausgedehnt und teilweise auch verändert hat und somit die Regelungen entsprechend anzupassen waren.

Auch wurde der § 3 zur Regelung des Verkehrs innerhalb des Geltungsbereichs herausgenommen, da dies über die zu erlassende verkehrsrechtliche Anordnung festgelegt wird und daher keiner Aufnahme in die Verordnung bedarf.

Ebenfalls der Anlage beigefügt ist die neue Verordnung für den Faschingsdienstag.

Diese orientiert sich größtenteils an der Verordnung für den Gumpigen Donnerstag mit entsprechenden Anpassungen hinsichtlich des Geltungsbereichs und der Geltungsdauer und soll ebenfalls dazu dienen, dass künftig einheitliche Regelungen bestehen sowie eine Rechts- und Handlungsgrundlage vorhanden ist.

Die Verwaltung begrüßt den dahingehenden Vorschlag des IWF und erachtet eine gesonderte Verordnung für den Faschingsdienstag für sehr sinnvoll.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Die Verordnung der Stadt Weißenhorn für den Gumpigen Donnerstag (Fastnachtsverordnung) sowie die Verordnung der Stadt Weißenhorn für den Faschingsumzug mit anschließendem Narrentreiben am Faschingsdienstag werden wie in der Anlage beigefügt beschlossen.“

Stadtrat Kühle war erst ab 19.25 Uhr zum öffentlichen Tagesordnungspunkt 5 im Sitzungssaal anwesend.

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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3.

Regulierung Hochwasserschaden Stadttheater

Sachverhalt:

Beim Hochwasserereignis am 01. Juni wurde das Stadttheater überschwemmt.

Im Stadttheater stand das Wasser im EG ca. 30 cm hoch, trotz aller Versuche mit Sandsäcken das Schlimmste zu verhindern. Dadurch entstanden Schäden an Einbauschränken, Türzargen und Wänden. Um die Trocknung der Wände zu beschleunigen und um weiteren Schäden vorzubeugen hat der Bauhof Anfang September im Foyer und in der Garderobe den Putz entfernt. Wir werden in diesem Jahr zuerst die nötigsten entstandenen Schäden beheben. Die derzeit laufenden Maßnahmen der Trocknung werden sich auf ca. 6.000,- € belaufen. Die Verputzarbeiten werden durch den Bauhof vorgenommen. Da es sich um ein Baudenkmal handelt und um die weiteren entstehenden Kosten abzuschätzen, sowie die entsprechende Materialauswahl zu treffen, wird ein Termin mit einem Restaurator vereinbart. Die entstehenden Kosten werden über die Haushaltsstelle 3311.5000 gedeckt, hier werden andere Maßnahmen im Gegenzug vorerst zurückgestellt.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an. Da es sich bei diesem Tagesordnungspunkt lediglich um eine Sachstandsmitteilung an den Stadtrat handelte, erfolgte keine Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

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4.

Regulierung Hochwasserschaden Stadthalle, überplanmäßige Ausgaben

Sachverhalt:

Beim Hochwasserereignis am 01. Juni wurden die Keller der Stadthalle mit Grundwasser überflutet und massiv geschädigt.

In den Kellern wurden entsprechende Trocknungsgeräte einer Fachfirma aufgestellt. Der aufgequollene Fußboden in den Umkleidekabinen und im Flur im östlichen Keller wurde vom Bauhof ausgebaut. Instandsetzung der Elektrik, die auch vom Hochwasser betroffen war, erfolgte zeitnah durch eine ortsansässige Firma, da auch die TSV-Halle an dieser mitangeschlossen ist. Die Lüftungsanlage aus dem Jahr 1994 sowie die Heizungsverteilung sind wirtschaftliche Totalschäden und müssen erneuert werden. Mit einer örtlichen Fachfirma wurden mögliche Varianten und erste Kostenschätzungen erarbeitet. Momentan kann die Stadthalle mit kleinen Gruppen genutzt werden. Spätestens bis zur Heizperiode und für größere Veranstaltung sollte eine neue Lüftungsanlage und Heizungsverteilung eingebaut sein, damit die Halle wie gewohnt genutzt werden kann.

Es wurden mehrere Überlegungen bezüglich des Standort für die Lüftungsanlage gemacht, da die Möglichkeit besteht, dass wieder Grundwasser bei einem ähnlichen Hochwasser wie im Juni in die Keller drücken kann. Hieraus wurden zwei mögliche Varianten näher betrachtet, andere mussten ausgeschlossen werden. Das Stuhllager über dem Technikkeller ist zu klein, ein Anbau außen oder auf dem Dach, ist aus Kostengründen und dem angrenzenden Denkmalensemble nicht ausführbar.

Variante 1:

Die Lüftung- und Heizungsanlage kommen wieder in den westlichen Technikkeller wie bisher.

Die geschätzten brutto Kosten hierfür sind:

Trocknungskosten  —  ca. 6.000,-€

Lüftungsanlage  —  ca. 100.000,- €

Heizungsanlage  —  ca. 30.000.- €

Elektroarbeiten  —  ca. 5.000.- €

Wiederherstellungskosten  —  ca. 8.000.- €

Fußböden, Malerarbeiten etc.

Geschätzte Gesamtkosten brutto  —  ca. 149.000.- €

Variante 2:

Die Lüftungsanlage wird im östlichen Teil der Halle in einer der beiden Umkleidekabinen unter der Bühne untergebracht, diese liegen höher wie die Keller und sind nicht vollständig überflutet worden. Die Be- und Entlüftung erfolgt über die Fenster beider Umkleidekabinen.

Die geschätzten brutto Kosten hierfür sind:

Trocknungskosten  —  ca. 6.000,-€

Lüftungsanlage  —  ca. 152.000,- €

mit Wärmerückgewinnung

Heizungsanlage  —  ca. 38.000.- €

Elektroarbeiten  —  ca. 3.000.- €

Wiederherstellungskosten  —  ca. 6.000.- €

Fußböden, Malerarbeiten etc.

Kosten Statiker  —  ca. 1.000.- €

Geschätzte Gesamtkosten brutto  —  ca. 206.000.- €

Durch die Wärmerückgewinnung besteht die Möglichkeit einer Förderung von 20% auf eine Summe von 150.000.- €, hierbei handelt es sich allerdings um ein neues Programm, bei dem nun Maßnahmen von Kommunen gefördert werden. Die Prüfung hierfür läuft bereits.

Zudem besteht die Möglichkeit Kosten einzusparen beim Rückbau der alten Anlage, diese muss bei der Variante 2 nicht zu Beginn komplett abgebaut sein, sondern kann im Anschluss durch den Bauhof erfolgen.

Die Machbarkeit für den Durchbruch durch eine tragende Wand unter der Bühne wurde bereits von einem Statiker begutachtet.

Ein weiterer Vorteil durch die Wärmerückgewinnung ist die Energieeinsparung von rund 50 %.

Die Stadtverwaltung empfiehlt die Variante 2 trotz Mehrkosten von ca. 51.000.- € gegenüber der Variante 1 aus folgenden Gründen:

-

Die Gefahr, dass ein weiterer Hochwasserschaden entsteht ist wesentlich geringer als bei Variante 1

-

Durch die Fördermöglichkeit und die Einsparung durch Eigenleistung des Bauhofs sind die Mehrkosten beinahe ausgeglichen

-

Die Energieeinsparung von rund 50% ist ein weiterer Vorteil

Auf der Haushaltstelle 8400.5000 sind 45.000.- € veranschlagt, hiervon wurde bisher 2000.- ausgegeben, die geplanten Maßnahmen können nochmals zurückgestellt werden, es handelt sich um die Sanierung des Parkettbodens, Ausbesserungsarbeiten an den Wänden und der Galerie, sowie im Foyer und den allgemeinen Bauunterhalt. Auf der Haushaltstelle 8400.9350 wurden für LED-Beleuchtung und Tontechnik 30.000.- eingestellt, dies kann auch um ein weiteres Jahr zurückgestellt werden.

Bei Ausführung der Variante 2 ergäben sich unter Berücksichtigung der zuvor genannten Rückstellungen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von voraussichtlich rund 133.000.- €. Die Deckung ist durch Minderausgaben bei div. Anderer Unterhaltsmaßnahmen gewährleistet.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter erläuterte den vorliegenden Sachverhalt. Sie erteilte dem Sachbearbeiter, Herrn Eckert, das Wort für den Sachvortrag.

Herr Eckert teilte mit, dass der Stadtrat und die Verwaltung im Vorfeld der Sitzung gemeinsam die Stadthalle besichtigt haben. Er sagte, dass sich nun eine dritte Variante ergeben habe. Diese sei dem Gremium bei der Besichtigung erläutert worden. Es handele sich um eine Lüftung im Außenbereich direkt hinter der Bühne. Hier wäre ein Platzbedarf von ca. 2,5 x 6 m erforderlich. Dies wäre die beste Variante in Bezug auf Hochwasser. Dort wäre man außerhalb des Grundwassers. Aufgrund der Kürze konnte hierfür noch kein Angebot eingeholt werden. Daher handle es sich hier um eine Kostenschätzung. Mit einer Umzäunung belaufe sich die Kostenschätzung hier auf 270.000,00 Euro. Das sei noch mehr als die zweite Variante und wesentlich mehr als die erste Variante. Bei der dritten Variante gäbe es jedoch auch eine Fördermöglichkeit durch eine Wärmerückgewinnung, die es voraussichtlich bis November 2024 gebe. Dies müsste Herr Eckert aber noch in Erfahrung bringen. Hier würden vermutlich auch Kommunen Fördermittel für solche Anlagen erhalten. Herr Eckert schlägt daher vor, die dritte Variante mit aufzunehmen, die eine Außenlüftung vorsieht. Entsprechend der Zustimmung des Gremiums wird Herr Eckert die Planung und Angebotseinholung schnellstmöglich in Angriff nehmen.

Stadtrat Dr. Bischof stellte eine Frage zum Beschluss. Da alles sehr grob geplant ist, fragte Herr Stadtrat Dr. Bischof, ob man jetzt die Stadtverwaltung, Herrn Eckert, beauftragen kann, das weiter auszuarbeiten, aber im Bauausschuss nochmal vorzustellen, wie die Planung und die Kosten genauer aussehen, oder ob Herr Eckert jetzt schon die Freigabe braucht, um mit den Arbeiten beginnen zu können.

Herr Eckert teilte mit, dass je nachdem, wie schnell es gehen soll oder muss, alles, was man noch einmal um drei bis vier Wochen verschiebt, sich in der Realität sicherlich um sechs bis sieben Wochen verzögere. Das Ziel von Herrn Eckert sei die Umsetzung und Fertigstellung noch in diesem Jahr. Hier sei eine Verschiebung um vier Wochen natürlich hinderlich. Er müsse jetzt die Planung vorantreiben, die Angebote einholen und dann mit der Umsetzung beginnen. Die Lüftung habe eine Lieferzeit von fünf bis sechs Wochen. Herr Eckert wird die Kosten in der nächsten Bauausschusssitzung vorstellen, sofern bis dahin alle Angebote vorliegen.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Schulz in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Schulz merkte an, dass er die Sache entschleunigen möchte. Er ist der Meinung, dass es baugenehmigungspflichtig ist, die Lüftungsanlage an der Stirnseite der Stadthalle anzubringen. Möglicherweise könne hier ein Bauantrag mit anschließender Baugenehmigung gestellt werden. Stadtrat Schulz ist der Meinung, dass es sich hier um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt, was einen denkmalrechtlichen Antrag voraussetzen würde. Der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herr Meyer, weist darauf hin, dass es sich nicht um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt. Stadtrat Schulz erwidert, dass dann trotzdem ein Bauantrag notwendig wäre. Es müssten auch Angebote eingeholt werden, um einen Förderantrag stellen zu können. Vom Zeitplan her würde es sehr sportlich werden, hier in diesem Jahr noch etwas zu machen. Stadtrat Schulz ist ebenfalls der Meinung, dass die Variante drei die vernünftigste Lösung sei. Hier werde auch vom Grundsatz her am wenigsten in das Gebäude eingegriffen. Bezüglich der Zeitschiene habe er aber noch Bedenken und bittet, dies noch einmal zu überprüfen, zu planen und eine ordentliche Ausschreibung dafür zu machen.

Nach weiterer Diskussion verlas Dritte Bürgermeisterin Kempter den neu gefassten Beschluss zur Variante 3. Es folgt die Abstimmung.

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt dem neuen Vorschlag der Verwaltung zu, eine freistehende Lüftungsanlage an der Südseite der Stadthalle zu planen und entsprechende Angebote einzuholen. Es ist zu prüfen, ob Fördermittel beantragt werden können.

Stadtrat Kühle war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

Abstimmungsergebnis: 19:1

Der Beschluss wurde mit 19 Stimmen angenommen.

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5.

Sachstand zur Turnhalle Grundschule Süd mit Kleinschwimmhalle

Sachverhalt:

In der Sporthalle der Grundschule Süd wurden erhebliche statische Mängel festgestellt, die sowohl die Turnhalle als auch die Kleinschwimmhalle im Keller betreffen. In Abstimmung mit einem Gutachter kann durch die Ergreifung von Notsicherungsmaßnahmen (Stützen im Keller) der Turnunterricht in der Halle aufrechterhalten werden. Der Schwimmunterricht musste jedoch bis auf Weiteres eingestellt werden. Dieser Zustand kann jedoch nur ein vorübergehender sein, es bedarf einer endgültigen Entscheidung über die Zukunft der Turnhalle mit Kleinschwimmhalle.

Das Gutachten, das dieser Vorgehensweise zu Grunde liegt, wurde dem Stadtrat zur Verfügung gestellt.

Für die Sanierung werden Kosten (vgl. hierzu die Kostenschätzung vom 07.06.2024) von insgesamt 3.590.000.00 € angesetzt. Dabei entfallen auf die energetische Sanierung 1.423.000,00 € und auf die statische Betoninstandsetzung 2.338.820,00 €.

Das Ingenieurbüro Lippert GmbH kommt in seiner Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur energetischen Sanierung zu folgendem Ergebnis:

„Da bei der Umsetzung der Maßnahme M2 l(ergänzender Hinweis: Sanierung der Gebäudehülle und der Optimierung der Anlagentechnik) lediglich ein Effizienzgebäude 100 erreicht werden kann, schließt dies eine Förderung nach KfW leider aus. Die KfW bietet aktuell Förderungen erst bei einem Effizienzgebäude 70 oder höherwertig an.

Eine weitere Möglichkeit ist die Förderung über die BAFA, wobei, mit Einschränkungen, der Fördersatz bei 15 Prozent liegt.

Dies wäre, laut Gutachter, unter Berücksichtigung der Einschränkungen ein Fördersatz von 103.050 €.

Er kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, „dass eine vollständige energetische Sanierung keinen Sinn macht, da die Amortisierung 70 Jahre beträgt.“ (Hinweis: zur besseren Verständlichkeit wurden leichte Änderungen und Kürzungen vorgenommen, die Berichte können selbstverständlich eigesehen werden):

Ob und in welche Höhe für die Betoninstandsetzung Zuschüsse gewährt werden ist noch nicht abschließend geklärt.

Man sollte sich nicht vorschnell für eine Sanierung entscheiden, zumindest sollten vertiefte weitergehende Untersuchungen angestellt werden.

Wenn man gleichwohl diesen Weg geht, dann würde sich die derzeit untersuchte Variante der Sanierung wie folgt darstellen:

Dem Erläuterungsbericht zur Kostenschätzung vom 07.06.2024 Seite 4 ist folgendes zu entnehmen:

Für die Instandsetzung der Betonbauteile und der energetischen Sanierung samt Überarbeitung bzw. teilweisen Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung sind Fachplaner einzubeziehen. Derzeit sind die Planungsbüros allesamt gut bis stark ausgelastet, sodass davon ausgegangen werden kann, dass nach derzeitiger Einschätzung mit einer Planungszeit von mindestens einem Jahr ausgegangen werden muss.

Dies bedeutet, wenn der Stadtrat die Entscheidung zwischen Juni bis Juli 2024 getroffen hätte (bereits überholt) die Planungsphase bis Juli 2025 dauert. Aktualisierte wäre dies jetzt September 2025.

Weiter wird ausgeführt, dass für die Betonsanierung in Frage kommende Firmen aktuell nahezu nicht auf dem Markt verfügbar sind, sodass mit einer ausreichend bemessenen Vorlaufzeit geplant werden muss.

Wenn man davon absieht, dass auch der Stadtrat die entsprechenden Beschlüsse fassen muss, dann könnte theoretisch im Oktober 2025 mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden. Wenn man hierfür eine Bauzeit von 13 Monate ansetzt könnte die Sanierung im Oktober 2026 abgeschlossen sein.

Zum verfahrensmäßigen Procedere ist folgendes anzumerken:

Die beiliegende Kostenschätzung ist eine Zusammenführung der untersuchten Bereiche, Tragwerk und Energetik. Die Honorarpauschalen bedingen ein Verfahren im Oberschwellenbereich mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 4 Monaten. Nach Beauftragung der Planungsleistung kann eine detailtiefe Bearbeitung mit den erforderlichen Fachplanern mit einer Kostenberechnung erfolgen.

Zur Erklärung, aktuell haben wir einen Gutachter für Tragwerksplanung und Energetik beauftragt, der jedoch nicht umfassend für alle Leistungsfelder Angaben machen kann. Hier können sich Lücken auftun. z. B. muss man bei der Sanierung in die Heizungsleitungen eingreifen, hier benötigt man Entscheidungen von entsprechenden Fachplanern, die dann im Nachgang beauftragt werden müssen. Diese Leistungen sind zum jetzigen Zeitpunkt nur in Teilbereichen und mit einer Wiederherstellung in gleicher Ausführung betrachtet. Hier müssten je nach Bedarf evtl. weitere Planer hinzugezogen werden, da dies nicht im Spektrum eines Tragwerksplaner abgebildet ist. Ähnlich wird es mit Elektro sein. Auch die Lüftungsanlage steht bereits seit einem Jahr im Bauprogramm zum Austausch an und muss erneuert werden, auch dieser Fachplaner muss koordiniert werden. Das leistet ein Tragwerksplaner nicht automatisch bei der Notsanierung mit. Aus diesem Grund ist ein übergeordneter Planer zu empfehlen, der aufbauend auf den vorliegenden Gutachten eine Grundlagenermittlung zusammenführt und ergänzt. Dieser kann stufenweise beauftragt werden und nach der Leistungsphase 2 kann im Stadtrat das weitere Vorgehen entschieden werden.

Leistungen der Planung zur Entscheidungsfindung:

LPH 1 :

Grundlagenermittlung,

Klärung der Aufgabenstellung mit unseren Vorgaben und Wünschen, Formulierung der nötigen einzubindenden Fachplaner (evtl. nur Elektro und HLS Planer, oder ob weiterführend noch Schwimmbadspezialisten oder ein Brandschützer benötigt wird)

LPH 2:

Vorplanung, Planungskonzept mit Kostenschätzung zu den gewünschten Varianten, die festgelegt wurden, Sanierung, Neubau, Teilsanierung, …. Zeitplan.

Danach kommt die Entwurfsplanung auf Basis der Ratsentscheidungen zum grundsätzlichen Vorgehen. Ab hier können echte Entscheidungen zum Vorgehen getroffen werden.

Bei alldem darf nicht übersehen werden, dass zumindest während der Sanierungsarbeiten nicht nur die Kleinschwimmhalle sondern auch die Turnhalle der Schule zeitweise nicht zu Verfügung steht. Die Sanierungszeiten sollten so abgestimmt werden, dass die Ausfallzeit der Turnhalle minimiert wird. (Nutzung der Ferienzeiten)

Es ist nochmals darauf hinzuweisen, dass während der Planungszeit und der Sanierung die Kleinschwimmhallte niemandem zur Verfügung steht und über einen längeren Zeitraum auch nicht die Turnhalle.

Die Verwaltung schlägt deshalb einen alternativen Weg vor:

Der Gutachter wurde damit beauftragt zu prüfen, ob er eine Möglichkeit sieht die Kleinschwimmhalle vorläufig wieder in Betrieb zu nehmen.

Hierzu wurde der Gutachter mit der Beantwortung folgender Fragen beauftragt:

1.

Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Halle statisch partiell zu sanieren und somit den Schwimmunterricht wieder zu ermöglichen?

2.

Welcher zeitliche Rahmen ist für diese Teilsanierungen zu erwarten?

3.

Welche Kosten sind mit den vorgeschlagenen Maßnahmen verbunden?

4.

Welche Risiken bestehen trotz der Teilsanierungen für die zukünftige Nutzung der Schwimmhalle?

Sofern der Gutachter uns einen gangbaren Weg aufzeigt, könnte, selbst wenn dies in diesem Winter nicht mehr möglich sein sollte, zumindest für die Folgesaison wieder ein Badebetrieb ermöglicht werden.

Dabei muss klar gesagt werden, dass eine Teilsanierung nur eine vorübergehende Lösung für eine kurze Zeitspanne darstellen kann und der finanzielle Aufwand möglicherweise wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Dennoch könnte der dadurch gewonnene Übergangszeitraum der Stadt die nötige Zeit verschaffen, um fundierte Entscheidungen zu treffen, ob eine umfassende Sanierung der bestehenden Anlage sinnvoll ist oder ob ein Neubau in Betracht gezogen werden soll, gegebenenfalls mit oder ohne Kleinschwimmhalle.

Wenn eine „vorläufige“ Sanierung zur Gewinnung eines Übergangszeitraums gewonnen werden kann, muss diese Zeit auch effektiv genutzt werden, um insbesondere folgende Punkte zu klären:

5.

Wie stellt sich die Fördersituation bei einem Turnhallenneubau und bei einer Sanierung dar?

6.

Mit welchen Zuschüssen ist zu rechnen, wenn man eine Kleinschwimmhalle in das Projekt integriert.

7.

Gegenüberstellung der Kosten für eine Sanierung mit einem Neubau mit / ohne Kleinschwimmhalle, dabei sollen auch die entstehenden Unterhalts- und Folgekosten in diese Betrachtung einfließen

8.

Welche Möglichkeit gibt es für den Übergangszeitraum, in der die Hallen der Schule nicht zur Verfügung steht, den Sportunterricht zu ermöglichen? Gibt es eine Möglichkeit den Kindern / ggf. auch Erwachsenen Schwimmunterricht zu ermöglichen.

Sobald diese Fragen geklärt sind, muss der Stadtrat entscheiden, wie das Verfahren weiter betrieben soll

Welcher Weg auch immer beschritten wird, es muss zweifelfrei geklärt sein, dass durch die Nutzung der Halle bzw. der Kleinschwammhalle niemand gefährdet wird und dies auch für den Übergangsbereich.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter erläuterte den vorliegenden Sachverhalt. Sie weist darauf hin, dass die Sitzungsvorlage lediglich zur Aktualisierung des Kenntnisstandes für den Stadtrat erstellte wurde. Dritte Bürgermeisterin Kempter schlägt vor, für diesen wichtigen Tagesordnungspunkt eine Miniklausurtagung zu beantragen. Dies böte die Möglichkeit, die vorliegende Thematik ausführlich zu diskutieren und zu beraten.

Stadträtin Kuderna-Demuth stimmte dem Vorschlag von der Dritter Bürgermeisterin Kempter zu. Sie stellte die Frage an den Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herrn Meyer, ob es möglich wäre, für eine solche Miniklausurtagung auch eine Darstellung der Sanierungsvariante, wie hoch der Wert der grauen Energie ist, die im Bestand stecke, unabhängig von der Statik, zu erstellen.

Der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herr Meyer, antwortete, dass man den Gutachter fragen könne, ob das Büro dies beurteilen könne. Er gehe davon aus.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Bischof in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass die Fraktion der Freien Wähler/WÜW den Vorschlag einer Miniklausur für eine gute Idee hält. Das Thema auf Basis der heutigen Sitzung zu diskutieren, würde dem Stadtrat nichts bringen, da eine wichtige Information noch fehle. Nämlich, ob es eine provisorische Lösung gäbe. Dies wäre sehr wichtig. Stadtrat Dr. Bischof berichtete, dass er sich im Vorgang der Sitzung mit Vertretern der Schule getroffen hat. Diese Treffen werden regelmäßig vom TSV 1847 Weißenhorn e.V. durchgeführt. Die Sportlehrer und Schulleiter bestätigen alle, dass eine solche provisorische Lösung wichtig wäre, da es einen enormen Rückgang der Schwimmfähigkeit bei den Kindern gibt, so dass diese Kleinschwimmhalle unbedingt erhalten bzw. saniert werden müsse. Wenn es irgendwie gehe, solle hier eine provisorische Lösung geschaffen werden. Man solle jetzt abwarten, aber nicht zu lange, sondern sich möglichst im Oktober oder spätestens im November zu einer solchen Sondersitzung treffen, um ausführlich darüber zu diskutieren, wie es mit der Kleinschwimmhalle weitergehe, damit dies nicht auf die lange Bank geschoben werde. Stadtrat Dr. Bischof zeigte sich erfreut, dass dieser Vorschlag aufgegriffen wurde. Er habe bereits vor einem Jahr angeregt, über eine provisorische Lösung nachzudenken. Es wäre schön gewesen, wenn dies schon früher geschehen wäre, aber zumindest geschehe es jetzt.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Schulz in das Protokoll aufgenommen. Die SPD-Fraktion hält dies für eine gute Lösung. Bei diesem Termin müssten alle wichtigen Punkte auf den Tisch, wie belastbare Kosten und auch Varianten und Alternativen, wie man hier vorgehen könne. Das Thema Provisorium oder alternative Lösungen sei durchaus ein Thema, das es wert sei, intensiv diskutiert zu werden.

Stadtrat Niebling machte noch eine Anmerkung zum vorliegenden Thema. Ihm sei aufgefallen, dass man bei den Untersuchungen, gerade was die Effizienzgebäuderichtlinien angehe, mit der Abwärme aus der Müllverbrennung nicht nur eine Kraft-Wärme-Kopplung habe, die regenerative Energie liefere, sondern sogar klimaneutral sei. Vielleicht ergebe sich daraus noch ein Mehrgewinn, mit dem man noch mehr als die 15 Prozent Förderung erreiche. Außerdem sei es ohnehin so, dass es derzeit ein Förderprogramm für die Sanierung solcher Kleinschwimmhallen oder Schwimmhallen generell gebe. Hier sollte man schauen, wie lange dieses Förderprogramm noch läuft. Denn je länger man mit Notlösungen hantiere, desto weniger könne man das Förderprogramm nutzen. Er wisse nicht, ob es im Interesse sei, wenn man das noch weiter in die Länge ziehe, als wenn man gleich etwas Vernünftiges habe.

Dritte Bürgermeisterin Kempter bedankte sich für diese Überlegung bezüglich der Förderung und werde dies an Herrn Meyer in der Verwaltung weitergeben. Danach brachte sie den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

Beschluss:

Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.

Der Stadtrat beauftragt hiermit die Einberufung einer Miniklausurtagung sobald als möglich.

Abstimmungsergebnis: 21:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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6.

Neubau Feuerwehrgerätehaus Weißenhorn – Projektänderungsanträge

Sachverhalt:

Der Objektbau des Feuerwehrgerätehauses wurde mit Beschluss vom 13.05.2024 an die Firma Matthäus Schmid GmbH & Co. KG vergeben.

Der Objektbau lag bei Vergabe 28% unter der Kostenschätzung des Planungsbüros.

Derzeit erfolgen Abstimmungen in der Ausführungsplanung und erforderliche Anpassungen der Planung.

Bei der Beschlussfassung vom 13.5.24 wurde der 1. Bürgermeister ermächtigt, eine Flächenkühlung zur Ausführungsverbesserung zu beauftragen. Es wurden Mehrkosten von 340.726,16 € brutto für die Kühlung veranschlagt.

Bei der nun erfolgten Prüfung durch die Fachplanung und in Abstimmung mit den Nutzern, der Feuerwehr wurde nun eine Kühlung über eine VRV Splitklimaanlage favorisiert.

Diese Kühlung liegt lt. beiliegendem Projektänderungsantrag bei einem Angebotspreis von 123.322,80€ netto.

Die Verwaltung schlägt vor, die Kühlung wie mit den Planungsbüros und der Feuerwehr abgestimmt zu beauftragen und umzusetzen.

Die derzeitige Prüfung der Planung umfasst auch die in der Ausschreibung optional angefragte PV-Anlage (ohne Speicher). Beim Angebot wurde uns die gewünschte Option mit 34.629,-€ netto pro 100 qm PV Fläche angeboten.

Nach Abstimmung mit der Elektroplanung wurde für die Objektgröße eine PV Anlage von 30 KWp mit 15 kW Speicher empfohlen. Der beiliegende Projektänderungsantrag stellt die Mehrkosten mit 74.877,06 € netto dar.

Das Gerätehaus ist mit einem vollflächigen Gründach geplant. Dieses Gründach dient als Retentionsfläche und ermöglicht somit einen wirtschaftlichen Umgang mit dem Oberflächenwasser. Durch den Rückhalt von großen Regenmengen und Starkregenereignissen auf dem Dach und einer verzögerten Einleitung in die Sickeranlagen und den Vorfluter wird gewährleistet, dass eine Entlastung der abfließenden Gewässer und des Grundwassers aufgrund zeitlicher Verzögerung erreicht wird. Dieses Planungsziel harmoniert mit den zur erwartenden klimatischen Veränderungen und ist ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz.

Eine partielle Aufständerung der empfohlenen PV Anlage (ca. 150 qm) über dem Bewuchs würde eine energetische Ausrichtung des Vorhabens unterstützen und greift nicht negativ in die Primärfunktion des Daches ein.

Durch die teilweise Belegung der Dachfläche mit einer PV-Anlage wird jedoch die Brandlast des Daches erhöht. Der Ersteller des Brandschutznachweises rät unter diesen geänderten Randbedingungen zur Ausführung einer Dachdämmung in A1 Qualität (nicht brennbar). Der Fachplaner schließt sich dieser Empfehlung an. Der beiliegende Projektänderungsantrag stellt die Mehrkosten mit 27.998,08 € netto dar.

Die angebotene PV Anlage ist im Vergleich zum nun herrschenden Marktpreis kritisch zu betrachten. Im Jahr 2024 werden 10 kWp Anlagen mit Speicher im Schnitt mit 22.000,-€ angeboten. Wirtschaftlich gesehen, sollte eine alternative Verortung einer PV Anlage geprüft werde und als Ausgleich evtl. an einer anderen Örtlichkeit umgesetzt werden. Dieser Auffassung ist auch unser Klimaschutzmanager.

Die aktuellen Abstimmungen zur Planung beinhalten darüber hinaus noch ein paar Klärungspunkte, z.B. Veränderungen einzelner Elemente wie Türen oder einer Leichtbauwand, ebenso die Verkleinerung der Stiefelwaschanlage. Die daraus resultierenden Kostenmehrungen und Minderungen werden abschließend zusammengefasst und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter führte in den Tagesordnungspunkt ein und erteilte dem Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen Herrn Meyer das Wort zur Vorstellung. Mehrere Mitglieder des Stadtrates zeigten sich entsetzt über den Teil des Beschlussvorschlages, keine Photovoltaikanlage zu installieren. Dies sei definitiv das falsche Signal an die Bürger. Man wisse nicht, wie sich der Fuhrpark der Feuerwehr im Laufe der Jahre verändere und ob der Strom, der durch eine Photovoltaikanlage gewonnen werden könne, hier genutzt werden könne. Auch wenn die derzeitige Installation der Photovoltaikanlage unwirtschaftlich sei, habe man als Stadt eine Vorbildfunktion. Ebenso besteht Unverständnis über den Teil des Beschlussvorschlages, dass die mineralische, nicht brennbare Dachdämmung nicht beauftragt werden soll.

Herr Meyer erklärte, dass es unbestritten sei, dass diese Photovoltaikanlagen sinnvoll seien. Allerdings habe man hier mit der Feuerwehr einen Abnehmer, der wenig Strom benötige. Es gebe noch keine Elektrofahrzeuge. Daher der Vorschlag seitens der Stadtverwaltung, erst einmal zu schauen, dieses Gerätehaus in Betrieb zu nehmen, die Möglichkeit der Installation zu schaffen, aber abzuwarten, wie der Stromverbrauch tatsächlich sein wird und abzuwarten, wie sich die Netzsituation entwickelt. Derzeit sei es teilweise so, dass man für Strom aus Photovoltaikanlagen, der zu viel produziert werde, bezahlen müsse. Auch dies sei ein Problem. Das könne man aber im Moment noch nicht konkret vorhersehen. Deshalb der Vorschlag der Stadtverwaltung, erst einmal abzuwarten, wie sich einerseits die Netzsituation, insbesondere der Einspeisemarkt, vielleicht auch mit der Energiegesellschaft, die im Landkreis im Gespräch ist, entwickelt. In einem zweiten Schritt würde man dann entscheiden, was man tatsächlich installieren könne.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Schulz in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Schulz teilte für die SPD-Fraktion mit, dass man über die Beschlussvorschläge schlichtweg entsetzt sei. Es sei in der heutigen Zeit ein Stück Fehlplanung, dass in Gewerbe- oder Industriegebieten keine Photovoltaikanlagen, zumindest in nicht verschatteter Lage, errichtet werden. Stadtrat Schulz sagte, dass sich die Verwaltung hier widerspreche. Wenn man sage, man lasse die mineralische, nicht brennbare Dämmung weg, könne sie aber später nachrüsten, dann müsse man das jetzige Dach abreißen und eine mineralische Dachdämmung aufbringen, um eine Photovoltaikanlage installieren zu können. Er halte diese Vorgehensweise für schizophren. Auch Stadtrat Schulz sieht die Aussage, vielleicht irgendwo etwas hinzuzufügen, kritisch, wenn man noch keine qualifizierten Standorte festlegen könne und keine Beschlüsse vorgeschlagen würden, wo man das aktiv umsetzen könne, werde die SPD-Fraktion dem so nicht zustimmen.

Stadtrat Niebling bemängelte, dass dem Stadtrat keine Berechnung vorliege, aus der Schlussfolgerungen gezogen werden könnten. Es handele sich nur um Vermutungen. Das Thema sei sehr schwierig. Natürlich müsse man wirtschaftlich denken, aber man müsse in die Zukunft blicken, im Hinblick auf die Erneuerbare-Energien-Gesellschaft, die der Landkreis gründet, die suchen eine solche Energie. Hier hätte man sicherlich einen Abnehmer. Wesentlich sei für ihn die Beschreibung im Sachverhalt, dass der Ingenieur dazu rät, eine spezielle Dämmung anzubringen. Stadtrat Niebling fragte, ob es sich um eine Verpflichtung oder um einen Rat handle. Wenn es nur ein Ratschlag sei, bedeute das nicht, dass man diese Summe noch zusätzlich aufnehmen müsse. Dann könne man das weg lassen, wie es wahrscheinlich 95 Prozent der anderen Bauherren machen, wenn eine solche Photovoltaikanlage auf einem Dach installiert wird, und zwar nur für die 150 Quadratmeter, auf denen diese Anlage installiert werden soll. Stadtrat Niebling erkundigte sich, ob sich die Kosten, die hier enthalten sind, auf das gesamte Dach beziehen oder nur auf einen abgegrenzten Bereich.

Herr Meyer teilte mit, dass er davon ausgehe, dass es sich um einen Sonderbau handele. Bei einem Sonderbau sei grundsätzlich jede Änderung genehmigungspflichtig. Das heißt, auch wenn die Feuerwehr in das Gebäude einziehe, hat diese trotzdem ein Brandschutzkonzept, welches vorliegen müsse. Wenn man auf das Dach zusätzlich brennbare Materialien, also eine Brandlast aufbringe, die ursprünglich nicht vorgesehen war, bedeutet dies, dass das Brandschutzkonzept angepasst werden muss. Dementsprechend wird der Brandschutzgutachter mitteilen, was, wo und in welcher Menge benötigt wird. Das würde man also im Vorfeld mit dem Brandschutzgutachter abklären.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Hofmann Philipp in das Protokoll aufgenommen. Auch Stadtrat Hofmann war beim Lesen des Textes entsetzt. Im Prinzip gehe dies in die Richtung, was Stadtrat Schrodi manchmal sagt, dass man sich zu Tode reguliere. Wenn man bei jedem Einfamilienhaus die Brandlast und die Dach Last prüfen würde, bevor man eine Photovoltaikanlage draufbaue, dann hätte man bald keine Photovoltaikanlagen mehr. Stadtrat Hofmann hält dies für ein völlig falsches Signal. Am 21.06.2022 habe man groß in der Augsburger Allgemeinen lesen können, bis 2031 wolle Weißenhorn bei allen städtischen Liegenschaften klimaneutral sein und insgesamt bis 2036. Hier werde sich wieder in die Tasche gelogen. Man könne hier nicht sagen, dass man auf ein neues städtisches Gebäude keine Photovoltaikanlage baue. Das gehe einfach nicht. Das wäre ein völlig falsches Signal an die Bevölkerung.

Nach weiterer reger Diskussion stellt die Dritte Bürgermeisterin Kempter den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen.

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis: 21:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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7.

Strategische Standortentscheidung; Verlagerung Feuerwehr und Bauhof

Sachverhalt:

Bauhof und Feuerwehr sind derzeit noch an der Illerberger Straße angesiedelt. In einem ersten Schritt soll die Feuerwehr nach außen verlagert werden. Mit den Bauarbeiten wird voraussichtlich noch im September begonnen. In einem zweiten Schritt soll der Bauhof verlagert werden.

Leider hat das letzte schwere Hochwasser den Bauhof (und auch die Feuerwehr) stark in Mitleidenschaft gezogen. Es gibt erhebliche Schäden. Die Verlagerung des Bauhofs muss daher beschleunigt angegangen werden, zumal auch die KUVB (Kommunale Unfallversicherung Bayern) - teilweise hochwasserbedingt - Mängel im Bereich der Arbeitssicherheit festgestellt hat. Derzeit ist die Stadtverwaltung mit der KUVB im Gespräch, um eine geeignete Übergangslösung für den bisherigen Standort zu finden. Die relevantesten Punkte wurden bereits abgestellt bzw. sind in Umsetzung (Sperrung des oberen Bereichs der Schreinerei, Außerbetriebnahme eines Silos, Einbau von Duschen im Bestand, Trocknung des Gebäudes usw., vgl. hierzu aber auch die zusätzliche Sitzungsvorlage, die sich explizit mit diesem Punkt beschäftigt). Die Umsetzung aller Empfehlungen der KUVB ist nicht sachgerecht, da die Nutzung des Grundstücks als Bauhof nach der Verlagerung aufgegeben werden soll. Dies sieht auch die KUVB so. Nach dem Beschluss des Stadtrates den Bauhof zu verlagern, soll noch ein Gespräch mit der KUVB stattfinden, um abschließend zu klären, ob über die bereits ergriffenen Maßnahmen noch etwas gemacht werden muss. Erste Gespräche mit der KUVB lassen jedoch machbare Ergebnisse erwarten.

Sobald Bauhof und Feuerwehr verlagert sind kann am bisherigen Standort, dies ist als große Chance für die Stadtentwicklung zu sehen, ein neues Wohnquartier entstehen. Die Planungen können sicherlich schon vor der Verlagerung des Bauhofs begonnen werden. Hier würde sich eine vergleichbare Vorgehensweise wie beim Rössle-Areal anbieten. Ziel sollte ein zukunftsfähiges, auch den Anforderungen des Klimawandels widerstehenden Wohnquartier sein.

Dieser Bereich wurde zwar auch durch das letzte Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen, dies kann bei Planungen aber berücksichtigt werden. So hat beispielsweise die Stadt beim anstehenden Bau der neuen Feuerwehr dem Hochwasserrisiko dadurch Rechnung getragen, dass das Baugrundstück aufgeschüttet wird.

Auf dem Grundstück ist bisher das Rote Kreuz untergebracht. Hieran soll sich auch nichts ändern. Nach ersten Gesprächen mit dem Roten Kreuz und der Wasserwacht ist eher davon auszugehen, dass der Standort ausgebaut wird. Der Bedarf kann aber im Rahmen des Planungsprozesses berücksichtigt werden. Eine Stärkung des Standortes hier in Weißenhorn wird als Gewinn für die Stadt betrachtet. Den tatsächlichen Bedarf muss aber letztlich die Landesgeschäftsstelle des Roten Kreuzes freigeben. Es ist aber bereits jetzt darauf hinzuweisen, dass es dem Roten Kreuz nicht möglich sein wird, einen marktgerechten Preis zu bezahlen. Es wird eher an einen symbolischen Preis gedacht.

Für den Bau eines Bauhofs werden Flächen in einer Größenordnung von ca. 10.000 – 12.000 m² benötigt. Dabei ist bereits ein zukünftiger Erweiterungsbedarf berücksichtigt.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter führte in den Tagesordnungspunkt ein. Sie übergab das Wort an den Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herrn Meyer, der den Sachverhalt vorstellte. Es schloss sich eine Diskussion an.

Bei der Diskussion, ob der städtische Bauhof am zentralen Standort verbleiben oder verlagert werden soll, gingen die Meinungen der Stadtratsmitglieder auseinander.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Schulz in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Schulz stimmte zu, dass nach geeigneten Flächen gesucht werden müsse. Was sich hier herauskristallisiere, werde der Flächennutzungsplan zeigen. Man habe einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Stadtrat Schulz siehe es so, dass die Forderungen des Arbeitsschutzes, wenn man hier Arbeitsschutzmängel habe, dass diese Mängel sofort abgestellt werden, die Gefahr für Leib und Leben sind.

Geschäftsleiterin Müller teilte mit, dass mit der KUVB Kontakt aufgenommen wurde. Es sei geklärt worden, welche Punkte sofort umgesetzt werden mussten und welche zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können.

Stadtrat Simmnacher wies darauf hin, dass viele Bauhofmitarbeiter Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind und es daher wünschenswert wäre, wenn der Bauhof in der Nähe der Feuerwehr bleiben könnte. Dies würde auch die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr tagsüber sicherstellen.

Stadtrat Keller schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass die Verwaltung ein geeignetes Grundstück sucht und der Stadtrat die endgültige Entscheidung trifft.

Dritte Bürgermeisterin Kempter lies über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Grundstücke zu finden. Der Stadtrat trifft die endgültige Entscheidung.

Abstimmungsergebnis: 21:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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8.

Sanierung Städtischer Bauhof Illerberger Straße

Sachverhalt:

Beim Hochwasserereignis am 1. Juni wurde der Bauhof überschwemmt und massiv geschädigt.

Eine erfolgte Begehung durch die KUVB (Kommunale Unfallversicherung Bayern) hat Mängel hinsichtlich der Arbeitssicherheit und der Anforderungen aus den Arbeitsstättenrichtlinien aufgezeigt. Hierzu wurden, wie in der Sitzungsvorlage zur Verlagerung erwähnt bereits erste Schritte zur Vermeidung von Gefährdungen und zur Verbesserung eingeleitet.

Im Zuge der erforderlichen Sanierung des Hochwasserschadens werden nun auch Anforderungen an die Arbeitsstättenrichtlinien umgesetzt.

Die Schäden erforderten einen Ausbau des Estrichs und einen damit zusammenhängenden Ausbau aller Einrichtungselemente. Dies ist bereits in Arbeit und die Trocknungsgeräte werden die Bauteile wieder nutzbar machen.

Um den Mitarbeiter künftig wertige Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, die den Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinien entsprechen, werden die Nutzflächen nun neu sortiert.

Es werden ausreichend Flächen für Umkleiden und Waschmöglichkeiten für Frauen und Männer zur Verfügung gestellt. Ebenso werden Duschen neu eingebaut. Hier wird eine wesentliche Verbesserung erreicht, der auch die KUVB positiv gegenübersteht. Hier ist in der Überganszeit auch für die Mitglieder der Feuerwehr die Möglichkeit gegeben, die neuen Sanitärräume mit den Duschen zu nutzen.

Bei der Umplanung wurde der ehemalige Aufenthaltsraum den Sanitär- und Umkleideflächen zugeschlagen, um die erforderlichen Mindestflächen zu generieren.

Der Bauhof hat das Gelände der BayWa verlassen und ist zwischenzeitlich in das leerstehende EWAG Gebäude an der Illerberger Straße umgezogen. Dies konnte erfreulicher Weise für eine Übergangszeit angemietet werden. Damit ergeben sind kurze Wege, sowohl für die Sanierung des Bestandes, als auch für die Nutzung der Lagerflächen und Gerätschaften vor Ort.

Der benötigte Aufenthaltsraum unserer Bauhofmitarbeiter wird, nachdem die Möglichkeit der Zwischennutzung des ehem. EWAG Gebäudes (geplanter Abbruch) wieder entfallen wird, in den Versammlungsraum, bzw. die Floriansstube des Feuerwehrgebäudes verlagert werden.

Dies kann dann für die Zeit bis zum Umzug der Feuerwehr aufgrund der verschiedenen Nutzungszeiten von Feuerwehr und Bauhof gemeinschaftlich genutzt werden. Ebenso die erforderlichen Büro Arbeitsplätze.

So kann auch zunächst auf die Anschaffung neuer Bürocontainer, welche durch das Hochwasser komplett unbrauchbar geworden sind, verzichtet werden und die Verkehrsfläche im Bauhof bietet bessere Möglichkeiten der Nutzung.

Die Kosten für die Sanierung werden in der HH Stelle 7710.5000 Gebäudeunterhalt Bauhof abgebildet. Hierzu sind für das Jahr 2024 70.000,-€ eingestellt. Diese Gelder werden nun vorrangig für die Sanierung und den Anschluss an Fernwärme verwendet.

Parallel zur derzeitigen Trocknung und den Rückbauarbeiten im Gebäude werden Angebote zur den Sanierungsarbeiten angefragt. Sofern die Angebote die 70.000,-€ um nicht mehr als 20 % übersteigen, wird der 1. Bürgermeister ermächtigt, die Aufträge zu erteilen.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter führte in den Tagesordnungspunkt ein. Sie übergab das Wort an Herrn Eckert, um zu erläutern, was vor der Sitzung bei der Ortsbesichtigung erklärt wurde.

Herr Eckert verwies auf den Lageplan des Bauhofs. Die KUVB habe vor allem bemängelt, dass die Sozialräume zu klein seien. Dies fange bereits beim Aufenthaltsraum an und ziehe sich bis zu den Umkleideräumen für Damen und Herren. Im Zuge des Hochwassers habe man dort einige Maßnahmen durchführen müssen, um den Bauhof wieder trockenlegen zu können. Der Estrich sei entfernt worden, die Tapeten von den Wänden, derzeit laufen noch Trocknungsgeräte. Es ist geplant, den Umbau innerhalb der Stadtverwaltung durchzuführen. Nach Abschluss der Arbeiten wird es im Bauhof keinen Aufenthaltsraum mehr geben. Dieser werde verlegt. Derzeit sei man im Gebäude der EWAG. Der ehemalige Aufenthaltsraum werde zur Herrenumkleide umgebaut. Der Umkleideraum der Herren wird für die Damen umgebaut. Entsprechende sanitäre Einrichtungen wie Duschen werden mit eingebaut. Damit wäre die Möglichkeit gegeben, gut arbeiten zu können. Dies würde die Sozial- und Aufenthaltsräume optimieren.

Es folgte eine Diskussion.

Beschluss:

Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen und unterstützt. Sofern die Angebote zur Sanierung den HH Ansatz auf der HH Stelle 7710.5000 von 70.000,- Euro nicht um mehr als 20% überschreiten, wird der 1. Bürgermeister ermächtigt, die Aufträge zu unterzeichnen.

Stadtrat Jüstel war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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9.

Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn - Vergabe ELT Teilleistung Aufzugsanlage

Sachverhalt:

Für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles wurde die Ausschreibung des Gewerks 010 Aufzugsanlage submissioniert.

Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 mit 148.440,60 € brutto berechnet.

Für das Gewerk 010 Aufzugsanlagen haben sich 9 Firmen interessiert, jedoch wurde nur 1 Angebot eingereicht. Der Angebotspreis liegt bei 115.656,10 € brutto und damit 22 % unter der Kostenberechnung.

Aufgrund der Zuschlagsfrist innerhalb der Urlaubszeit wurde in der Sitzung vom 15.07.2024 Herr Bürgermeister Dr. Fendt ermächtigt, den Auftrag im Rahmen der Kostenberechnung mit einer Überschreitung von maximal 20% zu beauftragen.

Die Aufträge wurden fristgerecht erteilt.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Die Beauftragung für das Gewerk 010 Aufzugsanlage wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

Abstimmungsergebnis: 21:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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10.

Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn- Vergabe ELT Leistungen - Blitzschutz

Sachverhalt:

Für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles wurde die Ausschreibung des Gewerks 0011 –ELT Blitzschutz submissioniert. Die Blitzschutzanlage wurde aus dem Gesamtpaket der ELT Ausschreibung separiert um ein besseres Bieterfeld zu bekommen.

In der Kostenberechnung des Büros BBD vom 6.9.2023 lag die Summe der Blitzschutzanlage bei 11.186,- € brutto. In der damaligen Kostenberechnung wurde von einer Wiederverwendung der Blitzschutzanlage ausgegangen. Dieses Vorgehen wurde nach Prüfung verworfen und das Ausschreibungs – LV mit einer neuen Anlage kalkuliert. Die Kosten für eine neue Blitzschutzanlage wurden lt. bepreistem Leistungsverzeichnis mit 38.427,71 € brutto veranschlagt.

Für die Ausschreibung interessierten sich 5 Firmen, es wurden zwei Angebote abgegeben.

Die Angebotssumme des Mindestbieters liegt bei 12.836,47 € brutto und somit 67% unter der im bepreisten Leistungsverzeichnis kalkulierten Summer, jedoch 1.650,47 € brutto und somit 15% über der Kostenberechnung vom 6.9.2023.

Das zweite Angebot wurde mit 17.684,83 € brutto abgegeben.

Die Verwaltung empfiehlt den Auftrag an den Mindestbieter zu vergeben.

In der Sitzung des Stadtrats vom 15.07.2024 wurde der 1. Bürgermeister ermächtigt den Auftrag im Rahmen der Kostenberechnung mit einer Überschreibung von maximal 20 % zu erteilen.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Es wird zur Kenntnis genommen und gebilligt, dass der Auftrag für das Gewerk Blitzschutzanlage zum Angebotspreis von 12.836,47 € brutto an den Mindestbieter vergeben wurde.

Abstimmungsergebnis: 21:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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11.

Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn – Vergabe ELT Leistungen

Sachverhalt:

Für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles wurde die Ausschreibung des Gewerks 0013 –ELT Elektroanlagentechnik nach Überarbeitung zum zweiten Mal submissioniert.

Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 mit 1.507.877,- € brutto berechnet.

Es haben sich 7 Firmen für die Ausschreibung interessiert, es wurde ein Angebot abgegeben.

Die Angebotssumme liegt bei 1.137.028,26 €.

Nach Prüfung des Angebots zeigt sich eine Kostenunterschreitung von 24 % der berechneten Kosten aus der Kostenberechnung. Die Verwaltung schlägt vor, das Angebot zu beauftragen.

In der Sitzung des Stadtrats vom 15.07.2024 wurde der 1. Bürgermeister ermächtigt den Auftrag im Rahmen der Kostenberechnung mit einer Überschreitung von maximal 20% zu erteilen.

Der Auftrag wurde erteilt.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Es wird zur Kenntnis genommen und gebilligt, dass der Auftrag für das Gewerk ELT mit einer Angebotssumme von 1.137.028,26 € brutto an den Bieter beauftragt wurde.“

Abstimmungsergebnis: 21:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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12.

Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn – Vergabe LV 015 HLKS Leistungen Heizung und Sanitär und LV 016 Lüftung

Sachverhalt:

Für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles wurde die Ausschreibung des Gewerks 015 HLKS Heizung und Sanitär und 016 HLKS- Lüftung submissioniert.

Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk LV 015 Heizung und Sanitär wurden in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 mit 320.000,00 € brutto berechnet. Nach Berücksichtigung des BKI’s (Baukostenindex) wurde das bepreiste Leistungsverzeichnis mit 344.185,76 € veranschlagt.

Für das Gewerk 015 HLKS Heizung und Sanitär haben sich 10 Firmen interessiert, Es wurden 2 Angebote eingereicht. Die Angebotspreise liegen zwischen 259.756,52 € brutto und 337.480,16 € brutto.

Das Angebot des Mindestbieters liegt mit 259.756,52 € brutto 18% unter der Kostenberechnung vom 6.9.23.

Die Verwaltung schlägt vor das Angebot an den Mindestnehmenden zu vergeben.

Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk 016 Lüftung wurde in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 mit 360.000,-€ brutto berechnet. Nach Berücksichtigung des BKI’s (Baukostenindex) wurde das bepreiste Leistungsverzeichnis mit 428.803,40 brutto veranschlagt.

Für das Gewerk 016 HKLS – Lüftung haben sich 11 Firmen interessiert. Es wurden 3 Angebote eingereicht. Die Angebotspreise liegen zwischen 321.757,31 € brutto und 395.568,92 € brutto.

Das Angebot des Mindestbieters liegt mit 321.757,31 € brutto 11 % unter der Kostenberechnung vom 6.9.23 und 25 % unter dem bepreisten LV.

Die Verwaltung schlägt vor das Angebot an den Mindestnehmenden zu vergeben.

Aufgrund der Zuschlagsfrist innerhalb der Urlaubszeit wurde in der Sitzung vom 15.07.2024 Herr Bürgermeister Dr. Fendt ermächtigt, den Auftrag im Rahmen der Kostenberechnung mit einer Überschreitung von maximal 20% zu beauftragen.

Die Absichtserklärungen zur Beauftragung wurden fristgerecht erteilt. Nach Ablauf der erforderlichen Vergabefristen werden die Aufträge erteilt.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Die Beauftragungen für die Gewerke 015 HLKS Heizung und Sanitär und 016 HKLS Lüftung wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

Stadtrat Dr. Bischof war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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13.

Dorfzentrum Attenhofen - Stellung eines LEADER-Antrages

Sachverhalt:

Im Zusammenwirken mit Vertretern Attenhofener Vereine wurde der nachfolgende LEADER-Förderantrag erarbeitet:

1.

Projekttitel

Umwandlung eines leerstehenden Bankgebäudes in ein inklusives Dorfzentrum

2.

Projektbeschreibung

Das Projekt sieht vor, ein leerstehendes kleineres Bankgebäude in ein multifunktionales Dorfzentrum umzuwandeln. Ziel ist es, einen zentralen Treffpunkt für die Dorfgemeinschaft zu schaffen, der verschiedenen Zwecken dient und den sozialen Zusammenhalt stärkt.

3.

Handlungsfelder und Zielbeiträge

Handlungsfeld 1: Kommunalentwicklung und soziales Miteinander

-

Das Dorfzentrum wird als Treffpunkt für alle Altersgruppen und gesellschaftlichen Gruppen dienen. Geplant sind Gemeinschaftsräume für Vereine, ein Veranstaltungsraum und flexible Räumlichkeiten für unterschiedliche Aktivitäten.

-

Der behindertengerechte Umbau stellt sicher, dass alle Bürger einschließlich Menschen mit Behinderungen, uneingeschränkten Zugang haben.

Handlungsfeld 2: Tourismus und Kultur

-

Durch die Schaffung von Räumen für kulturelle Veranstaltungen wie Ausstellungen, Lesungen und kleine Konzerte wird das kulturelle Leben im Dorf bereichert und zieht auch Besucher von außerhalb an.

Handlungsfeld 3: Wirtschaft, Nachhaltigkeit und Klimaschutz

-

Das Projekt fördert die lokale Wirtschaft durch die Nutzung regionaler Handwerker und Materialien für den Umbau.

-

Durch den Umbau eines leerstehenden Gebäudes unter Verzicht auf einen Neubau wird ressourcenschonend das Projekt vorangetrieben. Derzeit wird noch geprüft, inwieweit das Gebäude mit erneuerbaren Energien beheizt werden kann.

Handlungsfeld 4: Bildung, digitale Teilhabe und Integration

-

Ein Teil des Dorfzentrums wird als Bildungs- und Schulungsraum, insbesondere als Proberaum für die Musikkapelle genutzt, in dem Workshops und Kurse angeboten werden. Entsprechende Konzepte werden mit der Dorfgemeinschaft und den Vereinen entwickelt.

-

Die Einrichtung eines öffentlichen WLAN-Hotspots und ggf. Arbeitsplätze für Co-Working (1. Stock) fördern die digitale Integration und machen das Zentrum attraktiv für junge Menschen und Freelancer.

4.

Projektziele und –ergebnisse

-

Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Dorfkultur

-

Schaffung eines barrierefreien, inklusiven Treffpunkts

-

Förderung von kulturellen und bildungsbezogenen Aktivitäten

-

Unterstützung der lokalen Wirtschaft und nachhaltiger Bauweise

-

Verbesserung der digitalen Teilhabe und Integration

5.

Einbindung der Bürger und Kooperationen

-

Das Projekt wird unter aktiver Beteiligung der Dorfbewohner entwickelt. In verschiedenen Workshops und Bürgerforen können sie ihre Ideen und Bedürfnisse einbringen.

-

Kooperationen mit lokalen Vereinen und Unternehmen sind geplant, um ein breites Nutzungsspektrum zu gewährleisten und Synergien zu schaffen.

6.

Nachhaltigkeit und Innovation

Gerade die Nutzung vorhandener Bausubstanz unter Verzicht auf einen Neubau ist nachhaltig. Es zeigt, dass auch alte Bausubstanz mit einem vernünftigen Aufwand einer neuen Nutzung zugeführt werden kann.

7.

Qualitätssicherung

-

Regelmäßige Evaluationen und Feedbackrunden mit den Nutzern werden durchgeführt, um die Qualität und die Zielerreichung des Projekts zu gewährleisten.

-

Durch die Einbindung der Stadtverwaltung ist gesichert, dass Zeitplan und Budget eingehalten werden.

8.

Finanzierungsplan und Kostenaufstellung

Es ist angedacht, dass die Kosten für die Sanierung der Elektrik (es sind nicht einmal VI-Stecker vorhanden,) Sanitär und Heizung von der Stadt erbracht werden. Die sonstigen Handwerkerleistungen, wie streichen, verlegen neuer Bodenbeläge usw. soll von der Dorfgemeinschaft erbracht werden. Die anfallenden Materialkosten werden von der Stadt getragen. Es soll keine Miete von den Nutzern verlangt werden, allerdings sollen die Unterhaltsosten (Wasser, Strom usw auf die Nutzer umgelegt werden). Ein ähnliches Finanzierungskonzept haben wir beim sog. Haus der Vereine in der Kernstadt auch zu Grunde gelegt, was sehr gut funktioniert.

Kostenaufstellung:

-

Heizung: Es ist die Anschaffung einer Photovoltaikanlage mit Speichertechnik sowie einer für den Winterbetrieb unterstützenden Heizung angedacht: ca. 25.000 €

-

Kosten Materialien (z.B. Wickelkommode, Türen, Fließen usw.): ca. 20.000 €

-

Elektroarbeiten, Sanitärarbeiten ca. 25.000 €

9.

Zeitplan

Wie bereits skizziert soll mit der Dorfgemeinschaft das bereits von den Vereinen erarbeitete Nutzungskonzept konkretisiert werden. Als Auftaktveranstaltung ist an eine Bürgerversammlung gedacht, um möglichst viele Menschen in die Planung einzubinden. Nach der grundsätzlichen Klärung der Förderfähigkeit und einer entsprechenden vorzeitigen Baufreigabe durch den Fördergeber soll unmittelbar dann mit der Handwerkersuche begonnen werden.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Beschluss:

„Die Verwaltung wird ermächtigt, obigen LEADER-Förderantrag zu stellen. Den mitwirkenden Vereinen wird für die bisherige Arbeit ausdrücklich gedankt.“

Abstimmungsergebnis: 21:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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14.

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Weißenhorn - Kostensatzung i.d.F. vom 01.10.2024

Sachverhalt:

Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Weißenhorn (Kostensatzung) wurde zuletzt im Jahr 2020 geändert.

Im Rahmen der diesjährigen Neukalkulation der Friedhofsgebühren wurden auch die übrigen Gebühren des Standesamtes auf ihre Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft. Dazu gehörte auch die Gebühr für die Ausstellung eines Leichenpasses. Dabei wurde festgestellt, dass die Gebühr für die Ausstellung eines Leichenpasses angepasst werden sollte. Insbesondere im Vergleich zu anderen Kommunen ist die Gebühr in Weißenhorn sehr niedrig. Bisher orientierte sich die Gebühr an der Ausstellung einer Sterbeurkunde, so dass eine Gebühr von 12 € berechnet wurde. Andere Gemeinden erheben Gebühren zwischen 30,00 € und 100,00 €. Intern wurde die Gebühr nun auf 48,00 € festgelegt. Diese Gebühr soll nun in die Gebührensatzung aufgenommen werden.

Weiterhin wurde festgestellt, dass unter 021 „Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren unter Nr. 3 in der Begründung der falsche Absatz in der Abgabenordnung genannt wurde. § 339 Abs. 4 AO wurde in § 339 Abs. 3 AO korrigiert.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter leitete in den Tagesordnungspunkt ein. Sie übergab Geschäftsleiterin Müller das Wort zur Vorstellung des Tagesordnungspunktes.

Es folgte keine Diskussion.

Beschluss:

1.

„Der Stadtrat beschließt, die alte Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Weißenhorn (Kostensatzung) vom 25.03.2022 aufzuheben.“

2.

„Der Stadtrat beschließt, die neue Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Weißenhorn (Kostensatzung) i.d.F. vom 01.10.2024.“

Stadtrat Amann war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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15.

Fachbereich 1 - Vereinbarung über den Betrieb der Montessori Kindertageseinrichtung

Sachverhalt:

Die Vereinbarung über den Betrieb der Montessori Kindertageseinrichtung war bereits zweimal Gegenstand der Tagesordnung. Eine erneute Beschlussfassung ist erforderlich. Hintergrund ist, da sich im Bereich der Spielgruppe Schlawiner weiterer Abstimmungsbedarf ergeben hat, so dass zunächst mit der Kindergartengruppe begonnen werden soll. Außerdem hatte die Rechtsaufsicht nach Vorlage des Antrags auf Genehmigung des kreditähnlichen Rechtsgeschäfts zwei Änderungswünsche in der Vereinbarung.

Die Defizitvereinbarung enthält keine konkreten Regelungen, wie der ungedeckte Betriebsaufwand ermittelt wird. Insbesondere fehlt eine Festlegung, welche Kosten in die Berechnung des ungedeckten Betriebsaufwands einfließen, möglichst in Form einer Anlage, in der die für die Berechnung des Betriebsaufwandes maßgeblichen Einnahme- und Ausgabearten eindeutig bestimmt und der Berechnungsmodus für den ungedeckten Betriebsaufwand festgelegt wird. Die Vereinbarung ist deshalb entsprechend zu ergänzen.

§ 3 Abs. 3 der Betriebsvereinbarung ist nicht mehr aktuell und daher anzupassen.

Die Verwaltung hat die gewünschte Anlage zur Konkretisierung der Kosten für die Berechnung des ungedeckten Betriebsaufwandes erstellt, die Vereinbarung wurde ergänzt bzw. aktualisiert und erneut mit der Rechtsaufsicht und dem Träger abgestimmt, so dass die Verwaltung in der heutigen Sitzung erneut um Zustimmung bittet.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter übergab Geschäftsleiterin Müller das Wort zur Vorstellung des vorliegenden Tagesordnungspunktes. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Die Stadt Weißenhorn erlässt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Vereinbarung über den Betrieb der Montessori-Kindertageseinrichtung in der Fassung des 16.09.2024.“

Abstimmungsergebnis: 21:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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16.

Fachbereich 1 - Minikita in der Schulstraße 4 - Interessenbekundungsverfahren zur Trägerschaft

Sachverhalt:

Bereits in der Sitzung des Stadtrates am 17.06.2024 wurde beschlossen, dass in den ehemaligen Räumlichkeiten der Sozialstation in der Schulstraße 4 in Weißenhorn eine Mini-Kita eingerichtet werden soll.

Der heutige Tagesordnungspunkt soll dazu dienen, einen Überblick über den aktuellen Sachstand zur Errichtung einer Mini-Kita zu geben und die weiteren Schritte zur Trägersuche zu erläutern. Die Mini-Kita soll einen wichtigen Beitrag zur frühkindlichen Bildung in unserer Gemeinde leisten und den Bedürfnissen der Familien gerecht werden.

Aktueller Stand:

Die Verwaltung ist bereits ein gutes Stück vorangekommen. Wir stehen in engem Kontakt mit einem Architekten, der uns derzeit ein Angebot für die Planung und Umsetzung des Projektes erstellt und bereits mit dem Denkmalamt in Kontakt steht. Ein erster Entwurf der Defizitvereinbarung sowie ein Entwurf des Mietvertrages liegen vor. Diese Dokumente sind entscheidend, um die finanziellen Rahmenbedingungen und die Nutzung der Räumlichkeiten klar zu definieren.

Nächste Schritte - Trägersuche:

Nun steht die wichtige Aufgabe an, einen geeigneten Träger für die Mini-Kita zu finden. Der Träger wird nicht nur für den Betrieb der Einrichtung verantwortlich sein, sondern auch für die Qualität der pädagogischen Arbeit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Nach dem Subsidiaritätsprinzip haben freie Träger beim Betrieb einer Einrichtung Vorrang vor der öffentlichen Hand (§ 4 Abs. 2 SBG VIII).

Um einen geeigneten Träger zu finden, sind folgende Schritte vorgesehen:

1.

Bedarfsermittlung: In einem ersten Schritt wird der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt festgestellt.

2.

Ausschreibung: Anschließend werden wir eine Ausschreibung im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens veröffentlichen und an alle bisher in Weißenhorn tätigen Träger versenden. Hier werden wir die Rahmenbedingungen, die Anforderungen an den Träger sowie die Fristen klar definieren.

3.

Bewerbungsphase: Nach Veröffentlichung der Ausschreibung findet die Bewerbungsphase statt, in der interessierte Träger ihre Konzepte vorstellen und Angebote einreichen können.

4.

Auswahlverfahren: Nach Ablauf der Bewerbungsfrist prüft die Verwaltung die eingegangenen Angebote. Dabei werden sowohl die pädagogischen Konzepte als auch die finanziellen Aspekte berücksichtigt. Erste Gespräche über die finanzielle Ausgestaltung der Trägerschaft (Defizitvereinbarung, Mietvertrag etc.) und die Details der Zusammenarbeit werden geführt.

Die Verwaltung bittet daher das Gremium um Feststellung des Bedarfs und Freigabe des Interessenbekundungsverfahrens.

Diskussion:

Dritte Bürgermeisterin Kempter leitete den Tagesordnungspunkt ein und übergab Geschäftsleiterin Müller das Wort zur Vorstellung. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Beschluss:

„Der Stadtrat beschließt die Einrichtung einer Mini-Kita in den ehemaligen Räumen der Sozialstation in der Schulstraße 4 zur Betreuung von 12 Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt auf der Grundlage des bestehenden Bedarfs.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Interessenbekundungsverfahren zur Trägerauswahl durchzuführen und alle weiteren notwendigen Schritte einzuleiten.“

Abstimmungsergebnis: 21:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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17.

Entschädigung des dritten Bürgermeisters/der dritten Bürgermeisterin

Sachverhalt:

zu Beginn unserer Amtsperiode wurde über die Höhe der Aufwandsentschädigung für unsere zweite und dritte Bürgermeisterin Beschluss gefasst. Neben der unterschiedlichen Höhe wurde für die zweite Bürgermeisterin folgendes festgelegt:

… Mit dieser Entschädigung ist die normale Vertretung des ersten Bürgermeisters einschließlich dessen Urlaubs sowie zehn Krankheitstage pro Kalenderjahr abgegolten. Für eine Vertretung ab dem 11. Krankheitstag des ersten Bürgermeisters im Kalenderjahr wird pro Stunde 25 € gewährt. ….

Für unsere dritte Bürgermeisterin gibt es diese Regelung derzeit nicht. Da sich im Vertretungsfall unsere zweite und dritte Bürgermeisterin die Vertretung teilen, sollte aus Sicht der Verwaltung die oben genannte Regelung auch für die dritte Bürgermeisterin aufgenommen werden. Gemäß Art. 53 Abs. 1 Satz 1 KWBG bemisst sich eine derartige Entschädigung lediglich am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Folglich schlägt die Verwaltung vor, den Beschluss aus dem Jahr 2020 um folgenden Passus, ab dem 17.09.2024 zu ergänzen:

„Mit dieser Entschädigung ist die normale Vertretung des ersten Bürgermeisters einschließlich dessen Urlaubs sowie zehn Krankheitstage pro Kalenderjahr abgegolten. Für eine Vertretung ab dem 11. Krankheitstag des ersten Bürgermeisters im Kalenderjahr wird pro Stunde 25 € gewährt.“

Diskussion:

Dritter Bürgermeister Kempter übergab den Vorsitz wegen persönlicher Befangenheit an Stadtrat Keller.

Da Erster Bürgermeister Dr. Fendt und Zweite Bürgermeisterin Lutz für die Stadtratssitzung entschuldigt waren, wurde der Vorsitz dieses Tagesordnungspunktes an das anwesende Dienstälteste Stadtratsmitglied übergeben.

Stadtrat Keller stellte den vorliegenden Tagesordnungspunkt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Beschluss:

„Der dritte Bürgermeister bzw. die dritte Bürgermeisterin erhält gemäß Art. 53 Abs. 4 KWBG ab Mai 2020 eine monatliche Entschädigung in Höhe von 300,00 €. Bei einheitlicher Änderung aller Grundgehälter der Besoldungsgruppe A des Bundesbesoldungsgesetzes wird die monatliche Entschädigung mit dem gleichen vom Hundertsatz erhöht.

Mit dieser Entschädigung ist die normale Vertretung des ersten Bürgermeisters einschließlich dessen Urlaubs sowie zehn Krankheitstage pro Kalenderjahr abgegolten. Für eine Vertretung ab dem 11. Krankheitstag des ersten Bürgermeisters im Kalenderjahr wird ab dem 17.09.2024 pro Stunde 25 € gewährt.

Die Dienstaufwandsentschädigung nach Art. 54 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Art. 46 Abs. 2 Satz 2 KWBG ist in der monatlichen Entschädigung inbegriffen."

Dritte Bürgermeisterin Kempter nahm wegen persönlicher Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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18.1.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Lob an den Sportverein 1950 Grafertshofen e.V. bzgl. Hangsicherung

Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass er vor einigen Tagen beim SV Grafertshofen 1950 e.V. vorbeigelaufen ist und gesehen hat, wie toll hier alles gelöst wurde, was die Hangsicherung am Sportplatz betrifft. Er wolle sich hier bei der Verwaltung bedanken, die dies zum einen mit organisiert habe, aber vor allem wolle er sich beim SV Grafertshofen und seiner Vorstandschaft bedanken, die dies federführend gemacht habe. Es sei eine sehr gelungene Lösung. Es sei sicherlich ein großer Aufwand gewesen, dies alles zu organisieren.

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18.2.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Beleuchtung Verlängerung der Kammerlander Straße

Stadtrat Dr. Bischof wies darauf hin, dass die beiden Gassen am Pfarrgarten entlang und auch am alten Feneberg, sozusagen die Verlängerung der Kammerlander Straße, schlecht beleuchtet seien. Er ist hier vor kurzem bei Dunkelheit entlanggelaufen. Wenn man hier kein Licht dabeihabe, sei man verloren. Hier müsse dringend etwas zur besseren Ausleuchtung getan werden.

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18.3.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Bürgerversammlung zum Thema Hochwasser - Anwesenheit Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

Stadtrat Dr. Bischof erkundigte sich, ob bei der nächsten Bürgerversammlung zum Thema Hochwasser auch jemand vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth anwesend sein wird.

Dritte Bürgermeister Kempter wird dies zur Klärung an die Verwaltung weiterleiten.