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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Was tun, wenn die Hecke immer breiter und der Weg immer schmaler wird? Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, angrenzende Wege vom Überwuchs aus seinem Garten freizuhalten. Die Stadt Weißenhorn weist darauf hin, dass Eigentümer bzw. Mieter von Grundstücken, Pflanzen und Bäume an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen so zu pflegen haben, dass Behinderungen von Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen sind.

Es ist leider immer wieder festzustellen, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit oder zu hoch wachsende Hecken und Sträucher bestehen. Ebenso sind Verkehrszeichen und Straßenlampen oft durch privates Grün zugewachsen, wodurch dann die Verkehrssicherheit und auch die Orientierung aller Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt wird.

Im Kreuzungsbereich sind die „Sichtdreiecke“ von jeder sichtbehindernden Bepflanzung freizuhalten. Gemeint ist damit das Sichtfeld, das dem Verkehrsteilnehmer zur Verfügung steht, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen möchte. Ist dieses Sichtdreieck z.B. durch eine Hecke nicht mehr überschaubar, wird das Einbiegen in die bevorrechtigte Straße gefährlich.

In all diesen Fällen sollen Hecken, Bäume und Sträucher von den Grundstückseigentümern so weit zurückgeschnitten werden, dass sie keine Verkehrsteilnehmer gefährden. Auch abgestorbene Äste aus Bäumen müssen entfernt werden, damit niemand durch das Herunterfallen verletzt werden kann.

In der Zeit vom 01. März bis 30. September jeden Jahres ist es verboten, Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Schonende Form- und Pflegeschnitte sowie behördliche angeordnete oder zugelassene Maßnahmen zur Beseitigung verkehrsgefährdender Situationen bleiben von dieser Bestimmung unberührt.

Sie sind als Grundstückseigentümer verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können. Daher sollten Sie im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer folgende Hinweise beachten:

Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig so weit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können. Beachten Sie das „Lichtraumprofil“ wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht über Geh- und Radwege ragen und über Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßeneinmündungen und Kreuzungen so weit zurück, dass sie nicht über Ihre Grundstücksgrenze hinausragen. Dann können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen erst gar nicht entstehen. Achten Sie auch darauf, das Sichtdreieck freizuhalten. Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäumen im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen zurück, so dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht eingeschränkt werden und die Verkehrszeichen frühzeitig genug gesehen werden können.

Ihre Stadtverwaltung Weißenhorn