für das Haushaltsjahr 2022 nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde
I.
Die in öffentlicher Sitzung des Stadtrates Weißenhorn vom 19.09.2022 beschlossene 1.Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 wurde vom Landratsamt Neu-Ulm mit Schreiben vom 07.10.2022, Az. : 21-9411.11/P, rechtsaufsichtlich geprüft und genehmigt.
II.
Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan mit allen weiteren Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus Weißenhorn, Schlossplatz 1, Raum-Nr. 222, 89264 Weißenhorn öffentlich zur Einsichtnahme bereit.