Titel Logo
Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 42/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der Sitzung des Stadtrates vom 26.09.2022

***********************

1.

Bekanntgaben

Zu Beginn der öffentlichen Sitzung gab es keine Bekanntgaben.

***********************

2.

Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble - Aktueller Planungsstand Objektplanung - Büro Beer, Bembè Dellinger

SR 128/2022

Sachverhalt:

Der aktuelle Planungsstand der Sanierung des Museumsensembles ist in der Anlage dargestellt und wird vom Büro Beer, Bembè Dellinger präsentiert.

Maßgebliche Eingriffe in das Gebäudeensemble, wie z.B. das aktualisierte Erschließungskonzept mit den Aufzügen und den neuen Treppenhäusern, die Öffnung der Außenfassade in der Kray, die Entnahme und den Rückbau von Innenwänden, die Herstellung von Öffnungen zur Umsetzung des Museumskonzeptes, sowie zur Umsetzung des erforderlichen technischen Ausbaus sind bereits mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt.

Bauphysikalische Untersuchungen bildeten die Grundlage für die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung. Die Technischen Gewerkte HLS und ELT liegen zwischenzeitlich in der LPH 3 Entwurfsplanung vor und sind in die Objektplanung eingeflossen.

Die Brandschutzfachplanung ist fortgeschritten und ebenso wie die Planung zur Barrierefreiheit in das Gesamtkonzept eingeflossen. Aktuell erfolgen letzte Abstimmungen mit Beratern der Architektenkammer, der Landesstelle für nichtstaatliche Museen und dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde.

Die Außenfassade des Ensembles wurde auf Basis historischer Daten entwickelt und dem Landesamt für Denkmalpflege bereits als gezeichnete Version präsentiert. Das BLfD äußerte die Zustimmung zum Vorgehen und stellte die Zustimmung zur gewählten Gestaltung in Aussicht. Die Bemusterung einer Fassadenfläche der Gebäude ist vor Ort geplant und wird vom BLfD begleitet.

Der seit ca. 1950 ziegelsichtige Turm ist lt. Gutachter in einem guten Zustand, jedoch ist der verbaute Ziegelstein von minderer Qualität und nimmt viel Wasser auf, was zu aufsteigender Feuchte führt und langfristig die Substanz schädigt. Da der Turm ursprünglich verputzt war, war die Empfehlung über einen dauerhaften Schutz des Mauerwerks nachzudenken und diesen wieder in seinen ursprünglichen Zustand überzuführen. Diese Empfehlung des Gutachters wurde in der aktuellen Abstimmung mit dem BLfD als zielführend angesehen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den vorliegenden Sachverhalt.

Anschließend folgte eine Präsentation durch das Büro Beer, Bembé Dellinger.

Es schloss sich eine kurze Diskussionsrunde an.

Beschluss:

Der aktuelle Stand der Objektplanung wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

Abstimmungsergebnis: 20:0

Der Beschluss wurde mit 20 Stimmen angenommen.

***********************

3.

Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble - Museumsgestaltung - Vorentwurfsplanung - Büro Atelier Thöner

SR 129/2022

Sachverhalt:

Der aktuelle Planungsstand zur musealen Neugestaltung des Heimatmuseums mit dem Schwerpunkt neue Dauerausstellung wird vom Büro Team Thöner Ausstellungen zusammen mit dem Heimatmuseum in exemplarischen Auszügen präsentiert. Eine Anlage dazu ist beigefügt.

Im Rahmen der Neukonzeption des Heimatmuseums hat das Gestaltungsbüro einen Vorentwurf für die künftige Dauerausstellung erarbeitet. Vorausgehend wurde dazu in Abstimmung mit dem Architekturbüro ein Plan für die Raumaufteilung und Wegführung sowie zusammen mit dem Museum ein Drehbuch für die neue Ausstellung erstellt. Diese wird nun vom ersten OG des ehemaligen Kray-Gebäudes (altes Rathaus) über das Vortor des oberen Tores ins erste OG des Woll- und Waaghauses führen. Der Besucher lernt so in Verbindung mit dem Ausstellungsrundgang das gesamte, historische Gebäudeensemble kennen.

Die neue Dauerausstellung trägt den Titel „Weißenhorn – Geschichten einer Fuggerstadt“. Sie thematisiert damit die zwei wichtigsten Markenzeichen der Stadt: Ihre einstige Verbindung zu dem berühmten Handels- und Adelsgeschlecht der Fugger sowie die historische, in großen Teilen erhaltene Altstadt.

Verteilt auf eine abwechslungsreiche Raumfolge erzählt die Ausstellung in zwei Prologen, acht Stationen und zwei Epilogen die Geschichte von Weißenhorn rund um die 300-jährige Herrschaft der Fugger. Eine darin eingeflochtene Erzähllinie mit dem Titel „Die Fuggerstadt nach den Fuggern“ wird Änderungen und Ereignisse im Stadtleben vom Weggang der Fugger bis in die jüngste Vergangenheit und Gegenwart darstellen. Zeitfenster richten hierzu den Blick in die jüngere Vergangenheit. Ein- und Ausblicke holen die Besucher*innen in Ihrer Gegenwart ab.

Für die anschauliche Vermittlung dieser Themen hat das Team Thöner einen Vorentwurf zur Gestaltung entwickelt, der eine optisch attraktive Inszenierung der Objekte und Raumtexte mit einer Folge abwechslungsreicher Raumbilder und Blickperspektiven kombiniert. Es entsteht damit ein Ausstellungsrundgang, der die wesentlichen historischen Informationen mit einer kurzweiligen und erlebnisstarken Präsentation vermittelt. Ergänzend dazu wurde ein Medienkonzept vorbereitet, das spielerisch und zugleich informativ die einzelnen Themen erweitert und vertieft. Es ist so konzipiert, dass museale Inhalte auch in die Stadt „gespiegelt“ werden können. So könnten an den originalen Schauplätzen auch komplementäre Inhalte z.B. mit Hilfe von QR-Codes abgerufen werden.

Neben der Dauerausstellung wird ein „Turmerlebnispfad“ mit einem familienfreundlichen Mitmachprogramm vom Erdgeschoss des künftigen Foyers bis ins oberste Stockwerk des Hauptturms führen. Die museale Gestaltung wird aktuell durch das Team Thöner vorbereitet.

Weiter vertieft wurden die Planungen für ein umfassendes museumspädagogisches Programm sowie eine Kulturakademie. Neben den Ausstellungen bilden sie künftig zentrale Bausteine der Museumsarbeit. Mit ihnen wird die Vermittlungsarbeit vor allem im Hinblick auf unsere Schulen nachhaltig vertieft und die kulturelle Angebotspalette des Museums ausgeweitet.

Sowohl im Baulichen wie auch in der Ausstellungsgestaltung werden fortlaufend Maßnahmen zur Sicherung der Barrierefreiheit und eines inklusiven Zugangs der Ausstellung mit erarbeitet. Hierzu, wie auch zur anderen Fragen der musealen Gestaltung steht die Planung im engen Austausch mit der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den vorliegenden Sachverhalt.

Anschließend stellte das Büro Atelier Thöner eine Präsentation vor.

Es schloss sich eine kurze Diskussionsrunde an.

Beschluss:

Der aktuelle Stand der Museumsplanung wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

Abstimmungsergebnis: 20:0

Der Beschluss wurde mit 20 Stimmen angenommen.

***********************

4.

Kostendarstellung Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble

SR 133/2022

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben Sanierung und Neukonzeptionierung des Museumsensembles wurde auf Basis der Unterlagen des Architekturbüros Margarethe Kolb aus Augsburg im Wettbewerbsverfahren im September 2020 ausgelobt.

Bezuschlagt wurde der Entwurf des Architekturbüros Beer, Bembè Dellinger aus Augsburg, welcher eine Weiterentwicklung zum ursprünglichen Entwurf in folgenden Bereichen beinhaltet.

-

Komplette Öffnung der Fassade im EG zum Kirchplatz

-

Komplett neue Erschließungskerne in beiden Gebäudeteilen

-

Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit (außer im Turmerlebnispfad)

-

Berücksichtigung von umfassenden Brandschutzanforderungen

Im Zuge der Entwurfsplanung wurden ein erstes Fördergespräch mit den möglichen Fördergebern geführt. Ziel hierbei war eine möglichst umfassende Kostensicherheit der Maßnahme zu erreichen.

Im Rahmen der förderrechtlichen Möglichkeiten wurden umfassende Voruntersuchungen zur Kostenfassung, als zielführend definiert. Das Landesamt für Denkmalpflege trat hier als alleiniger Fördergeber auf. Die Voruntersuchungen schufen eine Grundlage, sowohl zur Kostenberechnung des Sanierungsvolumens, als auch als zur Grundlagenermittlung (z.B. Bestandsvermessungen, Verformungsbetrachtungen, Statische Untersuchungen) für das weitere Planungsgeschehen.

Das Büro Beer, Bembè Dellinger erstellte nach Einbindung aller Ergebnisse aus den Untersuchungen, den Planungsänderungen und den Preissteigerungen lt. BKI eine aktualisierte Kostenschätzung mit einem Volumen von 15.926.251,91 € brutto.

Der Kreis der Fördergeber setzte sich wie folgt zusammen und wir bedanken uns bei allen Förderstellen für die sehr gute Zusammenarbeit und Unterstützung bei unserem bedeutenden Vorhaben.

-

Regierung von Schwaben Abt. Städtebauförderung

-

Bayr. Landesamt für Denkmalpflege

-

Bezirk Schwaben

-

Bayr. Landesstiftung

-

Landkreis

-

Kulturfonds

-

Landesstelle f.d. nichtstaatlichen Museen

Die Kostenschätzung ist Grundlage für alle Förderanträge und liegt den Fördergebern bereits seit der letzten gemeinsamen Abstimmung vom 25.7.2022 vor.

In der beiliegenden Tabelle sind die Fördermöglichkeiten konkretisiert.

Der größte Fördergeber ist die Städtebauförderung mit bereits vorliegenden Rahmenbewilligungen des Förderprogramms „Innen statt Außen“ von bisher insgesamt 6.120.000,- €, da das Objekt als überaus ortsbildprägendes Gebäudeensemble angesehen wird.

Von der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern liegt eine Zusage von Fördermitteln in Höhe von 350.000,-€ brutto vor.

Für die genaue Abstimmung der weiteren Fördergelder wird derzeit vom Landesamt für Denkmalpflege der DMA (Denkmalpflegerische Mehraufwand) ermittelt. Ebenfalls wird vom BLfD die förderfähigen Kosten der Bayr. Landesstiftung ermittelt. Diese liegen noch nicht vor. Fördergeber wie z.B der Bezirk und auch der Kulturfonds werden an abgegrenzten Teilbereichen, wie z.B. in Bereichen der Technik das Vorhaben unterstützen, da Ausschlusskriterien zu beachten und Doppelförderungen nicht möglich sind.

Sobald die förderfähigen Kosten für die einzelnen Förderstellen vorliegen können konkrete Zahlen der einzelnen Förderstellen benannt werden.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den vorliegenden Sachverhalt.

Bzgl. der Kostendarstellung folgte eine Fragerunde, zu der das Büro Beer, Bembé Dellinger Stellung bezog.

Anhand der vorliegenden Kostenschätzung ist nicht ersichtlich, ob die Kosten für die komplette Dachsanierung in den 15.926.251,91 € brutto enthalten sind. Stadtbaumeisterin Graf-Rembold erläuterte, dass diese Kosten der Dachsanierung hier bereits enthalten seien.

Auf mehrfache Nachfrage von Stadträten erklärte Frau Graf-Rembold, dass in der beiliegenden Kostendarstellung der Sitzungsvorlage alle Kosten enthalten sind. Die Kosten für die statische Ertüchtigung der Decken und Dächer sind hier enthalten. Auf die konkrete Nachfrage, wer die Verantwortung für die Kostendarstellung trägt, erklärte Bürgermeister Dr. Fendt, dass letztlich er selbst für die Darstellung verantwortlich ist.

Bürgermeister Dr. Fendt hielt nochmals für das Protokoll fest, dass Herr Hiller vom Büro Beer, Bembé Dellinger bestätigt, dass alle bekannten Kosten nach derzeitigem Wissen in der vorliegenden Kostenschätzung enthalten sind.

Die Kostenaufstellung mit einer detaillierten Auflistung soll allen Stadträten zur Verfügung gestellt werden. Diese detaillierte Kostenaufstellung (Kostenberechnung) ist Grundlage der Beschlussfassung.

Der Beschluss soll um diesen Punkt der Nachreichung der nachzureichenden Kostenberechnung ergänzt werden.

Nachrichtlicher Hinweis:

In der Sitzung wurde vereinbart, dass die aktuelle Kostenberechnung vom Büro Beer, Bembé Dellinger nachgereicht wird. Diese wurde am Dienstag, den 27. September 2022 erneut an die Stadtverwaltung übermittelt und am 29. September 2022 erstmals an die Fraktionsvorsitzenden weitergeleitet.

Vorheriger Beschlussvorschlag:

Die Kostenaufstellung vom 23.03.2022 vom Büro Beer, Bembè Dellinger wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die erforderlichen Förderanträge sollen bei den jeweiligen Fördergebern gestellt werden.

Geänderter Beschlussvorschlag:

Die Kostenaufstellung vom 23.03.2022 vom Büro Beer, Bembè Dellinger wird zur Kenntnis genommen und gebilligt unter Voraussetzung, dass dem Stadtrat die tatsächlich vorliegenden detaillierten Kostenberechnungen nachgereicht werden. Sollte sich hier eine Abweichung von der Gesamtsumme i.H.v. 15.926.251,91 € brutto feststellen lassen, muss über den Beschluss neu beraten werden. Die erforderlichen Förderanträge sollen bei den jeweiligen Fördergebern gestellt werden.

Beschluss:

Die Kostenaufstellung vom 23.03.2022 vom Büro Beer, Bembè Dellinger wird zur Kenntnis genommen und gebilligt unter Voraussetzung, dass dem Stadtrat die tatsächlich vorliegenden detaillierten Kostenberechnungen nachgereicht werden. Sollte sich hier eine Abweichung von der Gesamtsumme i.H.v. 15.926.251,91 € brutto feststellen lassen, muss über den Beschluss neu beraten werden. Die erforderlichen Förderanträge sollen bei den jeweiligen Fördergebern gestellt werden.

Abstimmungsergebnis: 19:1

Der Beschluss wurde mit 19 Stimmen angenommen.

***********************

5.

Straßenkontrolle durch digitale Straßenzustandserfassung

SR 124/2022

Sachverhalt:

Die Stadt ist als Träger der Straßenbaulast für Gemeindestraßen verpflichtet den Unterhalt zu gewährleisten. Regelmäßige Streckenkontrollen zur Zustandserfassung und -bewertung sowie ein systematisches Vorgehen sind erforderlich.

Anfang des Jahres brachte Stadtrat Niebling die Fa. Vialytics für die digitale Straßenkontrolle ins Gespräch. Im Rahmen des Vor-Ort-Termins zur Vorstellung des Systems am 28.04.22 nahmen Frau Fürbeck (Vialytics), Herr Niebling und Herr Simon teil.

Es wurde eine „Probe-Befahrung“ einzelner Straßen in Weißenhorn durchgeführt, deren Daten von der Fa. Vialytics ausgewertet wurden. Die Ergebnisse wurden dem 1. Bürgermeister Dr. Fendt, Stadtrat Herr Niebling, dem Tiefbauamt Herr Rittler und dem Leiter des Bauhofs Herrn Simon vorgestellt.

Die Preise der Fa. Vialytics richten sich nach Netzlänge und Vertragslaufzeit. EineBeschaffungsgemeinschaft kann zu günstigeren Konditionen führen. Aktuell planen Nersingen und Senden eine Beauftragung der Fa. Vialytics.

-

3-Jahresvertrag: bei einer Netzlänge zwischen 51 und 100 km liegt der Preis bei 100,-€/km, ab 101 km bei 90,-€ und ab 201 km bei 80,-€.

-

5-Jahresvertrag: bei einer Netzlänge von 51-100 km liegt der Preis bei 90,-€, zwischen 101 und 200 km bei 80,-€ und ab 201 km bei 70,-€.

Alle Preise sind netto, pro Netzkilometer und Jahr. Radwege werden Straßenkilometern gleichgesetzt. Feld- und Wirtschaftswege, die bildtechnisch zu erfassen sind, aber nicht auswerten können, kosten die Hälfte des Straßenpreises. Dazu kommt einmalig die Hardware für 1.450,-€ pro Set.

Unterjährig darf beliebig oft befahren und ausgewertet werden, was für Sie ständig aktuelle Bilder bedeutet. Bei Beschaffungsgemeinschaften ist der gemeinsame Vertragsstart und die gleiche Vertragsdauer bindend und wichtig.

Da keine unwesentliche Investition vorliegt und Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen, ist für die Beschaffung des Systems ein Stadtratsbeschluss notwendig. Insofern wird das System zunächst dem Stadtrat vorgestellt.

Stadtrat Hr. Dr. Bischof verwies auf das Beispiel der Stadt Neu-Ulm, welche die systematische Zustandsanalyse ihres Straßennetzes an eine Spezialfirma beauftragte und auf Basis der Ergebnisse eine Priorisierung für die Sanierung erhielt. Der aktuelle Kreisbaumeister Hr. Frieß habe damals das Projekt verantwortet. Möglichweise könne auf die Unterlagen zum Leistungsverzeichnis zurückgegriffen werden.

Die Stadtverwaltung sieht die Vorteile einer digitalen Straßenerfassung. Es muss sich aber die Frage gestellt werden, inwieweit die Ergebnisse einer umfangreichen Zustandserfassung und -bewertung in realistischer Weise in Maßnahmen umgesetzt werden kann und finanzierbar ist.

Zu den Kosten für das Erfassungssystem kommen steigende Kosten für die Unterhaltung hinzu. Die Kenntnis um die Sanierungsbedürftigkeit von Gemeindestraßen schafft ohne Umsetzungsrahmen für entsprechende Maßnahmen keinen Mehrwert. Vergleichbare Kommunen stellen in wesentlich größerem Rahmen Haushaltsmittel für den Straßenunterhalt zur Verfügung.

Aktuell werden Mitarbeiter des Bauhofs auf die GIS App zur Straßenunterhaltung durch die Stadt Neu-Ulm geschult. Dieses System steht dem Bauhof seit kurzem zur Verfügung. Insofern kann mit deutlich reduziertem Kostenaufwand bereits mit Straßenkontrollen gestartet werden. Die Ergebnisse der Straßenkontrolle können über mobile Geräte im GIS digital erfasst werden.

Entsprechende Mittel müssen im Haushalt eingestellt werden.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den vorliegenden Sachverhalt.

Frau Fürbeck von der Firma Vialytics stellte das Programm vor.

Es schloss sich eine Frage- und Diskussionsrunde an.

Aufgrund der Abwesenheit von Bauhofleiter Simon konnten diverse Fragen des Stadtrates nicht geklärt werden.

Stadtrat Dr. Bischof beantragte die Änderung des Beschlusses.

Vorheriger Beschlussvorschlag:

„Die Verwaltung soll versuchsweise (zumindest 1 Jahr) die Straßenüberprüfung und -erfassung über die GIS App fortsetzen. Nach dem Jahr soll im Stadtrat das Ergebnis der Untersuchung dargestellt werden.“

Beantragter Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, Herrn Kreisbaumeister Frieß oder einen für die Straßenzustandsanalyse zuständige/n Mitarbeiter/in der Stadtverwaltung Neu-Ulm in eine Sitzung des Bauausschusses einzuladen mit der Bitte, das Vorgehen und die Ergebnisse einer systematischen Analyse des Sanierungsbedarfs der städtischen Straßen mit Hilfe einer Spezialfirma und einer darauf basierenden Priorisierung für die Sanierung kurz vorzustellen und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. Bauhofleiter Simon soll ebenso zu dieser Vorstellung geladen werden.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, Herrn Kreisbaumeister Frieß oder einen für die Straßenzustandsanalyse zuständige/n Mitarbeiter/in der Stadtverwaltung Neu-Ulm in eine Sitzung des Bauausschusses einzuladen mit der Bitte, das Vorgehen und die Ergebnisse einer systematischen Analyse des Sanierungsbedarfs der städtischen Straßen mit Hilfe einer Spezialfirma und einer darauf basierenden Priorisierung für die Sanierung kurz vorzustellen und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. Bauhofleiter Simon soll ebenso zu dieser Vorstellung geladen werden.

Abstimmungsergebnis: 14:3

Der Beschluss wurde mit 14 Stimmen angenommen.

Die Stadträte Ulrich Hoffmann, Ritter und Simmnacher befanden sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

***********************

6.

Winterdienst: Neueinteilung und Priorisierung der Räum- und Streustrecken

SR 139/2022

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat aufgrund des Stadtratsbeschluss vom 21.02.2022 eine Überarbeitung der Routeneinteilung sowie eine Priorisierung der Räum- und Streubezirke vorgenommen und legt diese in entsprechender Form zur Abstimmung vor.

Die Stadt ist Träger der Straßenbaulast und nach Art. 51 BayStrWG verpflichtet den Winterdienst innerhalb der geschlossener Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit durchzuführen.

Derzeit ist der Winterdienst in Weißenhorn und den Ortsteilen in 12 Räum- und Streubezirke eingeteilt. Das gesamte Streckennetz der Räum- und Streubezirke umfasst ca. 140 km einfache Wegstrecke. Die einzelnen Bezirke sind aktuell in 2 Prioritäts-Zonen (Zone 1 rot und Zone 2 gelb) unterteilt.

Die Zone 1 wird bei jedem Winterdienst-Einsatz geräumt und gestreut. Die Zone 2 wird ab Schneehöhen 5-10 cm geräumt und ebenfalls gestreut. Ein Winterdienst nach diesem System ist unter wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten schwer vertretbar. Die Auswertung des Winterdienstes 2021 ergab einen Streumittelbezug von 1097 Tonnen (848 t Splitt und 245 t Streusalz).

Weißenhorn verbraucht insofern über 100 % mehr an Streumitteln als vergleichbare Kommunen die einen differenzierten Winterdienstes praktizieren. Eine vergleichbare Kommune kommt auf einen Streumittelbezug von ca. 450 t.

Darüber hinaus sind einzelne Bezirke so groß gefasst, dass eine Betreuung zeitlich nur schwer umsetzbar ist.

Um dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen und zeitgemäße Anforderungen an den Winterdienst zu stellen, schließt sich die Stadtverwaltung der Empfehlung des Bauhofs über die Einführung eines differenzierten Winterdienstes mit einer Neupriorisierung der Räum- und Streubezirke an.

Dies geschieht in Übereinstimmung mit Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Verkehrswesen „Winterdienst auf Straßen FGSV 2020“ und des in der Paxis etablierten Fachseminars Winterdienst der RSA Schulungsteam GmbH.

Insgesamt ermöglicht ein differenzierter Winterdienst eine bessere Balance zwischen Verkehrssicherheit, Ressourceneinsatz, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit.

Übersicht über die Prioritäten:

Priorität 1: Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen

(rot)

Straßen für ÖPNV

Zufahrtsstraßen zu Krankenhäusern, Polizei, Feuerwehr, Schulen und Kita´s

Zufahrtsstraßen zu Kläranlagen, Wasserwerk, etc.

Straßen zu Gewerbe- und Industriegebieten

Siedlungs- und Wohnstraßen mit starken Steigungen

Fußgängerwege und Haltestellen

Kombinierte Geh- und Radwege

Parkplätze mit erheblicher Verkehrsbedeutung

Diese Verkehrsflächen werden geräumt und gestreut.

Priorität 2: Wohnsammelstraßen

(gelb)

Verbindungsstraßen

Diese Verkehrsflächen werden ab 5cm geräumt und nicht gestreut.

(Eine Streuung kann in außergewöhnlichen Fällen wie z.B. Eisregen mit extremer Glättegefahr und extremen Glatteis notwendig sein.)

Priorität 3: Siedlungs- und Wohnstraßen

Geschotterte Ortsverbindungsstraßen

Übrige Verkehrsflächen

Diese Verkehrsflächen werden bei Schneehöhen ab 10cm geräumt und nicht gestreut.

(Eine Streuung kann in außergewöhnlichen Fällen wie z.B. Eisregen mit extremer Glättegefahr und extremen Glatteis notwendig sein.)

Die kombinierten Geh- und Radwege, Fußwege an städtischen Liegenschaften und Haltestellen werden in der Priorität / Zone 1 erfasst und mit Vorrang betreut.

Das Streugut wird entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 21.02.2022 auf Streusalz umgestellt. Die Streusalzmenge wird - soweit technisch möglich - auf das geringste notwendige Maß zur Bekämpfung des entsprechenden Glätteereignisses begrenzt.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt schlug aufgrund der Abwesenheit des Bauhofleiters Simon vor, den Tagesordnungspunkt zu verschieben. Dem Vorschlag wurde zugestimmt.

Es erfolgte keine Abstimmung.

Beschluss:

1.

„Der Stadtrat folgt den Empfehlungen der Stadtverwaltung und beschließt die Einführung eines differenzierten Winterdienstes, entsprechend der erstellten Prioritätslisten.“

2.

Alternativ: „Die bestehenden Prioritäts-Zonen werden entsprechend den Verkehrsbedürfnissen und Winterdienst Empfehlungen aktualisiert und die Zone 2 ab 10 cm geräumt und nur in außergewöhnlichen Fällen (z.B. Eisregen und extremes Glatteis) gestreut.

Abstimmungsergebnis:

Es erfolgte keine Abstimmung. Der Tagesordnungspunkt wird verschoben.

***********************

7.

Ausbau der Ladeinfrastruktur zur Förderung der Elektromobilität in der Stadt Weißenhorn

SR 144/2022

Sachverhalt:

Stadtrat Frank Ilg reichte für die Fraktion der WÜW mit Schreiben vom 3. März 2022 folgenden Antrag ein:

„Die Entwicklung der Elektromobilität steigt stetig an, weil sie effizient, leise und umweltfreundlich ist, wenn der Strom aus erneuerbarer Energie stammt. Die elektrische Antriebstechnik wird dabei in verschiedensten Fortbewegungsmitteln zum Einsatz gebracht, deren Anzahl und Vielfalt sicherlich in Zukunft noch weiter ansteigen werden. Dass der Elektromobilität die Zukunft gehört oder diese mindestens einen maßgebenden Anteil bei der Fortbewegung einnehmen wird, ist absehbar. Im Rahmen dieses Antrags soll in erster Linie auf die Entwicklung der Elektroautos und der dafür zukünftig notwendigen Infrastruktur eingegangen werden. Allerdings soll auch darauf hingewiesen werden, dass beim Thema Elektromobilität ebenfalls die Anpassung der Infrastruktur für Pedelecs und für den ÖPNV mitgedacht, angepasst und umgesetzt werden muss.

Elektroautos in Deutschland.

2020 hat sich laut Kraftfahrt-Bundesamt die Zahl der neu zugelassenen E-Autos in Deutschland verdreifacht. 2020 sind gut 194.000 rein batterieelektrische Pkw neu zugelassen worden, zusammen mit anderen alternativen Antrieben wie Plug-in-Hybriden, Gas- oder Wasserstoffantrieb waren es knapp 395.000 Autos. Im ersten Halbjahr 2021 wurden bereits rund 149.000 rein batterieelektrische und 164.000 Plug-in-Hybride zugelassen. Damit ist rund jedes vierte neuzugelassene Fahrzeug mit einem alternativen Antrieb ausgestattet“ (BMWI, 2022).

Dieser Entwicklung der Elektromobilität entsprechend sind auch für Weißenhorn stark steigende Zahlen im Bereich der Elektromobilität zu erwarten. Um dem Anspruch einer modernen Stadt gerecht zu werden, muss auf diese Entwicklung rechtzeitig reagiert, und entsprechende Maßnahmen müssen eingeleitet beziehungsweise umgesetzt werden. Öffentliche Lademöglichkeiten sind notwendig, da nicht jeder Haushalt die Möglichkeit haben wird, zu Hause zu laden (zum Beispiel Mietwohnungen oder Mehrfamilienhäuser).

Wissenswertes aus der Nachbarschaft

In Vöhringen werden 12 neue Ladepunkte errichtet (NUZ vom 25.09.): https://www.augsburger-allgemeine.de/illertissen/Voehringen-E-Mobilitaet-Stadt-Voehringen-richtet-zwoelf-neue-Ladepunkte-fuer-E-Autos-ein-id60626386.html

In Roggenburg wurde im November von der EWAG ein zweiter Ladepunkt eingerichtet: https://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Roggenburg-Elektromobilitaet-In-Roggenburg-gibt-es-jetzt-eine-zweite-E-Tankstelle-id60964796.html

Lösungsvorschlag

Um sich auf die Entwicklungen der E-Mobilität (Autos wie auch Fahrräder und den ÖPNV) einzustellen und sich vorausschauend auf die schon jetzt sehr sicher absehbaren Entwicklungen vorzubereiten, sollte sich die Stadt Weißenhorn mit einer entsprechenden Ladeinfrastruktur auseinandersetzen. Über die Prognosen aus verschiedenen Studien kann die Anzahl der zukünftig in Weißenhorn aktiven Fahrzeuge abgeschätzt werden. Durch Vergleichswerte aus anderen Kommunen kann mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls ein Verteilungsschlüssel zwischen privaten Ladestationen und notwendigen öffentlichen in Erfahrung gebracht werden und auf ein entsprechendes Ladenetzwerk rückgeschlossen werden.

Gleichzeitig sollte mit dem örtlichen Versorgungsbetrieb EWAG ein Betreiberkonzept entwickelt werden, um die anstehenden Bedarfe mit einem eigenen Business Model zu bedienen.

Rund um das Thema der Elektromobilität existiert eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Diese sollten bei einem solchen Projekt so gut als möglich ausgenutzt werden. Sicherlich gibt es gerade bei diesem Punkt geeignete Berater zur Unterstützung bei der Beantragung der entsprechenden Förderanträge. Zum Beispiel werden durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zahlreiche Fördermittel zur Verfügung gestellt. Bis zum 31. Dezember 2025 ist über die Förderrichtlinie Elektromobilität ein Gesamtvolumen von rund 551 Millionen Euro vorgesehen (BMVI, 2021). Auch die KfW bietet diesbezüglich Möglichkeiten an: „Firmen und Kommunen können für neue Ladestationen für gewerblich oder kommunal genutzte Elektrofahrzeuge Fördergelder erhalten. Der Zuschuss, der ab dem morgigen Dienstag bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt werden kann, beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten“ (tagesschau, 2021).

Stellungnahme der Verwaltung

Die Zielrichtung des Antrages der WÜW wird auch von Seiten der Verwaltung unterstützt. Gerade der strategische Ansatz der Fraktion erscheint der richtige Weg zu sein. Die Aufplanung einer Ladeinfrastruktur in Weißenhorn, unter Berücksichtigung privater und öffentlich notwendiger Ladepunkte für Elektroautos, für ein zukünftig prognostiziertes Aufkommen (bis zum Jahr 2030) bzw. auf Basis der benötigten Ladepunkte ein Betreiberkonzept in Verbindung mit dem örtlichen Energieanbieter EWAG auszuarbeiten setzt aber spezifisches Fachwissen voraus, über welches die Verwaltung, trotz hervorragender Mitarbeiter/Innen, nicht ohne weiteres verfügt. Unter Hinzuziehung eines qualifizierten Fachbüros, welches aber sicherlich nicht einfach gefunden werden kann, sollten die Aufgaben aber bewältigt werden können. Da zwischenzeitlich eine Klimamanagerin gefunden werden konnte (Arbeitsbeginn 01.01.2023), könnte diese Aufgabe gegebenenfalls von der Klimamanagerin umgesetzt werden. Sofern der Stadtrat erheblichen Handlungsbedarf sieht, könnte aber auch der erste Bürgermeister mit dieser Aufgabe betraut werden.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den vorliegenden Sachverhalt.

Es schloss sich eine kurze Diskussionsrunde an.

Stadtrat Dr. Hogrefe merkte an, dass sich die Energieversorgung mit erneuerbaren Energien derzeit als schwierig gestaltet. In Deutschland werden wieder Kohlekraftwerke hochgefahren, um die benötigte Menge an Energie erhalten zu können. Hinzu kommt, dass in der Verwaltung das Personal zur Umsetzung eines solchen Projektes fehle. Stadtrat Dr. Hogrefe stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen.

Über den Antrag wurde abgestimmt. Der Antrag auf Rückstellung des Tagesordnungspunktes wurde mit 16 Stimmen angenommen. 4 Stadträte stimmen gegen die Rückstellung.

Beschluss:

1.

Die Verwaltung wird beauftragt die Ladeinfrastruktur in Weißenhorn, unter Berücksichtigung privater und öffentlich notwendiger Ladepunkte für Elektroautos, für ein zukünftig prognostiziertes Aufkommen (bis zum Jahr 2030) zu beplanen.

2.

Die Verwaltung wird damit beauftragt, auf Basis der benötigten Ladepunkte ein Betreiberkonzept in Verbindung mit dem örtlichen Energieanbieter EWAG auszuarbeiten.

3.

Die Verwaltung wir damit beauftragt, Möglichkeiten zum Erhalt von Fördermitteln zu prüfen und die entsprechenden Voraussetzungen und Anträge vorzubereiten. Gegebenenfalls ist hierzu eine Beratung eines in diesem Segment erfahrenen Planungsbüros hinzuzuziehen, das eventuell auch die Ausschreibungen für das Projekt durchführen kann

4.

Es sollen 20.000 € an Planungs- und Beratungskosten eines noch zu bestimmenden Fach- und Planungsbüros durch die Verwaltung in den laufenden Haushalt 2022 eingestellt werden. (Kann entsprechend in der Haushaltsstelle „6100.6554 Orts- und Regionalplanung / Beratungs- und Planungsleistungen“ verortet werden.“

5.

Der erste Bürgermeister wird mit der Umsetzung der Beschlüsse beauftragt.

Abstimmungsergebnis: :

Es erfolgte keine Abstimmung über den Beschlussvorschlag aufgrund der Antragstellung von Stadtrat Dr. Hogrefe auf Rückstellung des Antrags.

***********************

8.1.

Anfrage Stadtrat Dr. Bischof

Im letzten Stadtanzeiger war die Ausschreibung zur Vergabe der Bauplätze „Unterfeld“ in Hegelhofen. Als Hinweis wurde hier in Fettschrift abgedruckt, dass die Bewerbungen vorab nicht auf Vollständigkeit überprüft werden. Die Verantwortung für eine vollständige Bewerbung liegt hier beim Bewerber. Fehlende Nachweise und Unterlagen werden nicht nachgefordert und führen zur Nichtberücksichtigung im Verfahren.

In einer Fraktionsbesprechung der WÜW wurde hierüber gesprochen. Die Fraktionsmitglieder sind sich einig, dass dies keine bürgerfreundliche Lösung ist. Es sollte möglich sein, dass die Verwaltung eingehende Bewerbungen auf Vollständigkeit überprüft und den Bürgern die Möglichkeit gibt, fehlende Nachweise und Unterlagen unter einer Ausschlussfrist von z. B. 14 Tagen, nachzureichen.

Wenn die Ausschlussfrist von 14 Tagen abgelaufen ist, führt dies zur Nichtberücksichtigung im Verfahren.

Dies als Bitte der WÜW.