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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 42/2025
Mitteilungen anderer Behörden und Einrichtungen
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Mitteilungen anderer Behörden und Einrichtungen

Landkreis fördert 14 Projekte von Vereinen

Insgesamt werden für dieses Jahr knapp 125.000 Euro zur Vereinsförderung ausbezahlt

Es geht um Sanierungen von Sportstätten, Neubauten von Sanitäranlagen oder die Beleuchtung von Trainingsplätzen: insgesamt 16 Anträge hatten Sportvereine aus dem Landkreis Neu-Ulm in diesem Jahr eingereicht, um für ihre Projekte eine finanzielle Förderung zu bekommen. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport des Neu-Ulmer Kreistags hat für 14 davon die finanzielle Unterstützung beschlossen. Zwei Anträge, bei denen der Projektstart erst in 2026 beginnt, wurden auf das kommende Jahr verschoben.

Insgesamt bezuschusst der Landkreis damit im Jahr 2025 die Vereine mit knapp 124.740 Euro. Gefördert werden zehn Prozent der förderfähigen Kosten von investiven Baumaßnahmen von Sport- und Schützenvereinen sowie Heimat- und Volkstrachtenvereinen, Chorgemeinschaften und Musikvereinen.

In diesem Jahr fließt das Geld in folgende Vereinsprojekte:

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Neubau des Vereinsheims des TS Weißenhorn e. V.

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Erneuerung der Kegelbahn des SV Jedesheim e. V.

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Modernisierung der Schießstände des Schützenvereins Pfaffenhofen

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Generalsanierung der KK-Anlage des Schützenvereins Buch 1883 e. V.

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Sanierung der Sanitärräume des Schützenvereins Ober-/Unterreichenbach e. V.

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Einbau elektronischer Schießstände beim Schützenverein Emershofen e. V.

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Bewässerungsanlage und Erstellung des Hauptspielfelds beim SV Grafertshofen 1950 e. V.

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Renovierung der Tennishütte des SV Jedesheim 1921 e. V.

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Sanierung der Böden und Leichtathletikanlagen des TV Illereichen e.V.

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Sanierung der Tennis-Anlage des TSV Pfuhl 1894 e. V.

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Dachsanierung beim TSV 1847 Weißenhorn e. V.

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Beleuchtung des Trainingsplatzes des TSV Obenhausen 1920 e. V.

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Umrüstung auf LED beim TSV Kellmünz 1911 e. V.

Jeweils bis zum 30. Juni eines Jahres können gemeinnützige Vereine mit Sitz im Landkreis Neu-Ulm einen Antrag beim Fachbereich Bildung, Sport, Kultur stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens 10 % der Vereinsmitglieder unter 26 Jahre alt sind sowie die Kommune, in welcher der Verein seinen Sitz hat, auch eine Förderung in mindestens der Höhe des Landkreisanteils gewährt.