| 1. | Bekanntgaben |
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| 2. | Bauanträge und Bauvoranfragen |
| 2.1. | Antrag auf Baugenehmigung: Nutzungsänderung von 2 Wohnungen (Wohnung 1 und Wohnung 5) sowie Anbau eines Balkons nach SüdenLenbachstraße, 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Der Antragsteller begehrt eine Baugenehmigung zur Sanierung und Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes.
Das Grundstück liegt im Innenbereich gem. §34 BauGB. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise etc. in der näheren Umgebung einfügt.
Der Bauherr möchte das Wohnhaus von einem Wohnhaus mit 3 Wohneinheiten in ein Wohnhaus mit 5 Wohneinheiten umbauen.
Die bestehenden Wohnungen in EG Süd, 1. OG Süd und 2. OG Süd sollen bestehen bleiben und saniert werden.
Es soll im Erdgeschoss, Nordseite die bisherige Nutzung einer Gastwirtschaft in Wohnnutzung ungenutzt werden. Hier soll eine barrierefreie Wohneinheit entstehen.
Das 3. OG wurde bisher nur als Lagerraum genutzt. Hier soll ebenso eine Nutzungsänderung stattfinden und eine Dachgeschosswohnung entstehen.
Gleichzeitig soll auf der Südseite ein Balkon für die Obergeschosswohnung neu angebaut werden.
Insgesamt sind 9 Stellplätze erforderlich, diese werden auch auf dem Grundstück nachgewiesen. Ein Kinderspielplatz wird ebenso neu gebaut.
Eine erforderliche Abstandsflächenübernahme des Nachbarn bzgl. der Länge des Balkons liegt unterschrieben vor.
Diskussion:
Der Sachverhalt wurde vorgetragen. Eine Diskussion schloss sich nicht an.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 2.2. | Antrag auf Baugenehmigung: Sanierung und Teilnutzungsänderung eines denkmalgeschützten Gebäudes Hauptstraße, 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Der Antragsteller begehrt eine Baugenehmigung zur Sanierung und Teil-Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Vergnügungsstätten im Innenbereich“.
Der Bauherr möchte das Obergeschoss mit Bad und Schlafzimmer, sowie das Dachgeschoss der angrenzenden/zusammengebauten Flurnummer zuschlagen.
Daher sollen diese Gebäudeteile mit einer Dachterrasse und dem Zugang im 1. OG angebaut werden.
Diese Änderungen wurden bereits vom Bauherrn mit der Denkmalschutzrechtlichen Behörde abgestimmt.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Teil-Nutzungsänderung und Sanierung zugestimmt werden.
Diskussion:
Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Eine Diskussion schloss sich nicht an.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 2.3. | Antrag auf Isolierte Abweichung: Errichtung eines Geräteschuppens Außenbereich, Schluchtstraße, 89264 Weißenhorn, ST Oberreichenbach |
Sachverhalt:
Der Antragsteller begehrt eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Geräteschuppens im Außenbereich.
Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. §35 BauGB.
Der Bauherr beantragt mit Baugenehmigung die Errichtung eines Geräteschuppens auf einem Außenbereichsgrundstück in der Gemarkung Oberreichenbach.
Für den östlichen Teil des Grundstückes gilt der Bebauungsplan „Westlich der Kohlstattstraße“. Dieser setzt auf diesem Grundstück eine Streuobstwiese fest.
Der Rest des Grundstückes liegt außerhalt des Bebauungsplanes und somit im Außenbereich. Im Außenbereich gem. § 35 BauGB sind grundsätzlich nur privilegierte Vorhaben zulässig. Der geplante Bau fällt unter § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, demnach sind Vorhaben zulässig, die wegen ihrer Anforderung an die Umgebung und der besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich sinnvoll sind. Um die im Bebauungsplan festgeletzte Streuobstwiese wie gehabt erhalten zu können soll der geplante Geräteschuppen außerhalb errichtet werden und lediglich als Unterstellmöglichkeit dienen.
Dem Bauantrag geht eine Bauvoranfrage voraus. Diese wurde in der Sitzung vom 13.03.2023 behandelt und wurde mit Bescheid vom 21.06.2023 vom Landratsamt Neu-Ulm genehmigt.
Diskussion:
Nach Erläuterung des Sachvortrags wurde im Gremium nicht darüber diskutiert.
Beschluss:
Stadtrat Thomas Schulz ist befangen und nahm daher an der Abstimmung nicht teil.
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 13:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 2.4. | Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Garage Illerberger Straße, 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Der Antragsteller begehrt eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage.
Das Grundstück liegt im Innenbereich gem. §34 BauGB. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise etc. in der näheren Umgebung einfügt.
Das Bauvorhaben war bereits Gegenstand einer früheren Sitzung.
Der Bauherr hat mit Rücksprache des Landratsamtes einen neuen Bauantrag eingereicht und diese mit der unteren Bauaufsichtsbehörde abgestimmt.
Der Bauherr errichtet ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten und ausreichend Stellplätzen. Mit dem Bau des Gebäudes können die Abstandsflächen Richtung Norden nicht eingehalten werden, der Bauherr beantragt hierfür eine Abweichung. Die Genehmigung und Prüfung obliegt dem Landratsamt.
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung ein und begrüßt die vorhandene Lückenschließung.
Diskussion:
Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Da der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herr Meyer, dem Gremium zum Sachverhalt zusätzliche nichtöffentliche Erläuterungen zur Stellplatzablöse geben möchte, schlug er vor, dies im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu machen.
Bürgermeister Dr. Fendt machte den Vorschlag, die öffentliche Sitzung kurz zu unterbrechen, um die nichtöffentliche Ergänzung mitzuteilen und darüber zu diskutieren. Er bat die Zuschauer kurz den Sitzungssaal zu verlassen, um die Nichtöffentlichkeit herzustellen.
Nach erfolgter kurzer Diskussion stellte Bürgermeister Dr. Fendt die Öffentlichkeit um 18:17 Uhr wieder her und ließ über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 13:1
Der Beschluss wurde mit 13 Stimmen angenommen.
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| 2.5. | Antrag auf Baugenehmigung: Anbau an das bestehende Wohnhaus Günzburger Straße, 89264 Weißenhorn, ST Hegelhofen |
Sachverhalt:
Der Antragsteller begehrt eine Baugenehmigung zum Anbau an ein bestehendes Gebäude mit Outdoorpool.
Das Grundstück liegt im Innenbereich gem. §34 BauGB. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise etc. in der näheren Umgebung einfügt.
Der Bauherr wünscht einen einstöckigen Anbau an sein bestehendes Wohnhaus und Errichtung eines neuen Outdoorpools.
In der näheren Umgebung befinden sich lediglich Wohnhäuser mit Satteldach etc. Da es sich hier aber um einen geringfügigen Anbau im hinteren Grundstücksteil handelt, würde die Verwaltung dem Bau eines Flachdachs zustimmen.
Das einheitliche Straßenbild wird nicht gestört.
Diskussion:
Der Sachbericht wurde vorgetragen. Eine Diskussion schloss sich nicht an.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 2.6. | Antrag auf Baugenehmigung: Errichtung der Elektro-Ladesäulen ink. Trafo Herzog-Georg-Straße, 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Der Antragsteller begehrt eine Baugenehmigung zur Errichtung von Elektro-Ladesäulen inkl. Trafo.
Das Grundstück liegt im Innenbereich gem. §34 BauGB. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise etc. in der näheren Umgebung einfügt.
Der Bauherr möchte im Zuge des Umbaus der Mobilität zur Erreichung der Klimaziele eine Ladeinfrastruktur auf einer bestehenden Stellplatzanlage errichten.
Bei der Planung, Errichtung und dem Betreiben der Anlage werden die neuesten Erkenntnisse der Branche zugrunde gelegt und die rechtskräftigen, gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.
Die Ladeinfrastruktur besteht aus:
- 4 Elektroladestellplätzen, einer davon rollstuhlgerecht
- 2 Elektroladesäulen mit jeweils 2 Ladepunkten
- Einem Transformator mit Wartungsbereich
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben auf der bereits bestehenden Stellplatzanlage gut ein.
Diskussion:
Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Eine Diskussion schloss sich nicht an.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 2.7. | Antrag auf Baugenehmigung: Errichtung einer Terrassenüberdachung auf einer bestehenden Terrasse Engelbert-Satzger-Straße 6, 89264 Weißenhorn |
Sachverhalt:
Der Antragsteller begehrt eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf einer bestehenden Terrasse.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nikolaus-Thoman-Straße“. Die Festsetzungen sind eingehalten.
Der Bauherr möchte eine Terrassenüberdachung über eine bestehende Terrasse mit einer Größe von 3,50 m x 5,00 m und einer Höhe von 2,40 m errichten. Dazu enthält der Bebauungsplan keine Festsetzung. Die maximale Tiefe von 3,00 m, um eine Terrassenüberdachung verfahrensfrei errichten können, sind allerdings überschritten.
Die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück sind gegeben.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauantrag zugestimmt werden.
Diskussion:
Nach Erläuterung des Sachberichts schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 2.8. | Antrag auf Baugenehmigung: Nutzungsänderung eines bestehenden Wohnhauses in einen Biohofladen im EG Von-Vöhlin-Straße, 89264 Weißenhorn, ST Emershofen |
Sachverhalt:
Der Antragsteller begehrt eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines bestehenden Wohnhauses in einen Biohofladen im Erdgeschoss.
Das Grundstück liegt im Innenbereich gem. §34 BauGB. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise etc. in der näheren Umgebung einfügt.
Der Bauherr beantragt die Umnutzung von zwei Räumen eines bestehenden Gebäudes zu einem Hofladen. In dem Hofladen sollen, bis auf wenige Zukaufsprodukte, die eigenen Produkte verkauft werden, welche auf dem Hof erzeugt werden.
Der Laden soll stundenweise an zwei Tagen die Woche geöffnet sein.
Der Hof eine hat große Fläche und somit sind genügend Parkflächen für kommende Kunden vorhanden, sodass kein Kunde auf der Straße parken muss.
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich die Umnutzung gut in die vorhandene Umgebung ein.
Diskussion:
Nach Vorstellung des Sachberichts wurde keine Diskussion geführt.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 2.9. | Antrag auf Baugenehmigung: Abbruch des bestehenden Dachgeschosses, Umbau und energetische Sanierung des bestehenden Wohnhauses, Anbau und Errichtung eines neuen Penthousegeschosses, Schaffung von insgesamt 6 Wohneinheiten Johann-Sebastian-Bach-Straß |
Sachverhalt:
Der Antragsteller begehrt eine Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Dachgeschosses, Umbau und energetische Sanierung des bestehenden Wohnhauses, Anbau und Errichtung eines neuen Penthousegeschosses, Schaffung von insgesamt 6 Wohneinheiten.
Der Antragsteller hat mit einer früheren Bauvoranfrage in der Mai-Sitzung bereits einen Antrag eingereicht. Damals begehrte der Antragsteller einen Bauvorbescheid zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus und zum Neubau eines Wohnhauses in Weißenhorn. Den Befreiungen für die Dachform und die Geschossigkeit (3 Vollgeschosse) wurde bereits zugestimmt.
Die Genehmigung des Landratsamtes steht allerdings noch aus.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „B“. Dieser setzt hier ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO fest.
Der Bauherr hat beim Bürgermeister vorgesprochen und die Bauantragsunterlagen besprochen. Der Bauherr verzichtet auf den zusätzlichen Neubau und erweitert nur das bereits bestehende Gebäude von 3 Wohneinheiten auf 6 Wohneinheiten.
Folgende Befreiungen werden nun beantragt:
- Dachform/Dachneigung (Flachdach lt. BPlan nicht zulässig)
- Geschossigkeit (BPlan sieht 1 Vollgeschoss vor)
- GFZ (BPlan sieht 0,5 vor, Bauherr wünscht 0,52)
- Kniestockhöhe/Dachvorsprung
Der Stadtrat forderte eine wesentliche Verkleinerung des Bauvorhabens.
Aus Sicht der Verwaltung kann, aufgrund des Wegfalls des Neubaus, dem Vorhaben zugestimmt werden.
Der Stellplatznachweis ist mit dem Nachweis von 10 Stellplätzen erfüllt. (9,5 erforderlich)
Diskussion:
Nach Erläuterung des Sachverhaltes schloss sich eine Diskussion an.
Der Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, Herr Meyer, stellte klar, dass in der Beschlussvorlage ein Druckfehler enthalten sei. Man habe damals zwei und nicht drei Vollgeschossen zugestimmt. Es gab erneute Gespräche zwischen der Verwaltung und dem Bauherrn, da im Bauausschuss gefordert wurde, das Bauvorhaben erheblich zu verkleinern, was die Geschossfläche angehe. Der Bauherr verzichte auf den zweiten Bau, so dass nur der An- und Umbau realisiert werde solle. Es seien Befreiungen hinsichtlich der Dachform und der Geschossigkeit beantragt. Bei der Geschossflächenzahl habe man nur noch eine Minimalüberschreitung, die im Rahmen liege. Zudem seien die Vorschriften, von denen hier befreit werden solle, auch nicht nachbarschützend. Der Stellplatznachweis sei auch vorhanden.
Bürgermeister Dr. Fendt stellte klar, dass der gesamte Komplex deutlich reduziert wurde, da, entsprechend der Vorgabe des Bauausschusses, auf ein gesamtes Gebäude verzichtet werde.
Im Verlauf der Diskussion wurde das geplante Staffelgeschoss, die Stellplatzsituation und die massive Bauung des Grundstücks angesprochen.
Für Teile des Gremiums sei die Nachverdichtung wichtig, um mehr Wohnraum in Weißenhorn zu schaffen. Diese Kompromisslösung sei sehr positiv. Man müsse künftig daran denken, mehr in die Höhe zu bauen, wie es sich bereits in anderen Bereichen von Weißenhorn bewährt habe.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 10:4
Der Beschluss wurde mit 10 Stimmen angenommen.
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| 2.10. | Antrag auf Baugenehmigung: Errichtung einer Pergola St.-Wendelin-Straße, 89264 Weißenhorn, ST Grafertshofen |
Sachverhalt:
Der Antragsteller begehrt eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Pergola an ein bestehendes Gebäude.
Das Grundstück liegt im Innenbereich gem. §34 BauGB. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise etc. in der näheren Umgebung einfügt.
Der Bauherr möchte eine Pergola mit einer Größe von 4,09 m x 5,80 m und einer Höhe von 2,60 m errichten. Diese soll an der Westseite der hinteren eingeschossigen Wohnung angebaut werden. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebung ein.
Die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück sind 2,32 m und 1,52 m. Die Prüfung und Genehmigung obliegt dem Landratsamt. Der betroffene/angrenzende Nachbar hat den Bauantrag unterzeichnet.
Diskussion:
Nach Erläuterung des Tagesordnungspunktes schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
„Das Einvernehmen wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 3. | Halbjahresbericht / Lagebericht des Städtischen Wasserwerk für das Jahr 2023 |
Sachverhalt:
In § 4 Abs. 7 der Betriebssatzung des Städt. Wasserwerkes Weißenhorn ist festgeschrieben, dass die Verwaltung dem Bau- und Werkausschuss zum 30.06. des Jahres über den Verlauf der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben zu berichten hat.
Die Haushaltsansätze sowie aktuellen Salden sind für das laufende Jahr und das Vorjahr nachstehend gelistet. Auffällige Abweichungen sind dementsprechend dokumentiert. Aufgrund des bereits fortgeschrittenen Jahresverlaufs wurde als zusätzliche Information der Saldo zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage (22.09.2023) eingefügt.
| Bezeichnung | Hsh.Ansatz 2023 | Saldo per 30.06.2023 | Saldo per 22.09.2023 | Hsh.Ansatz 2022 | Saldo per 30.06.2022 |
| Einnahmen: |
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| Wassergebühren | 980.000 | 521.472 | 745.176 | 980.000 | 495.592 |
| Reparaturkosten- Ersätze | 17.000 | 144 | 1.196 | 17.000 | 1.693 |
| sonstige betriebl. Erträge | 23.500 | 4.284 | 4.434 | 23.500 | 5.924 |
| Erträge aus Beteiligungen | 70.000 | 0 | 52.182 | 47.300 | 0 |
| Herstellungs- Beiträge | 90.000 | 13.664 | 28.749 | 120.000 | 26.633 |
| Kostenersätze Neuanschlüsse | 20.000 | 5.313 | 6.051 | 20.000 | 3.331 |
| Nebengeschäfts- erträge | 19.000 | 380 | 2.257 | 19.000 | 1.031 |
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| Ausgaben: |
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| Personalaufw./ Sozialversich. | 297.100 | 113.222 | 185.427 | 276.000 | 105.021 |
| Aufw.bezogene Waren | 273.100 | 97.188 | 153.714 | 146.000 | 74.779 |
| Aufw.bezogene Leistungen | 144.400 | 41.436 | 82.542 | 155.400 | 69.607 |
| sonst. betriebl. Aufwendungen | 162.400 | 3.594 | 3.913 | 188.300 | 3.817 |
| Schuldzinsen für Darlehen | 3.900 | 0 | 2.201 | 4.500 | 0 |
| Neubau Rohrnetz | 140.000 | 0 | 4.411 | 130.000 | 30.696 |
| Neue Hausanschlüsse | 30.000 | 0 | 5.466 | 45.000 | 19.832 |
| Hochbauten | 445.000 | 65.933 | 85.040 | 285.000 | 71.460 |
| Tiefbauten | 50.000 | 3.780 | 3.780 | 10.000 | 14.547 |
| Anschaff. bewegl. Vermögen | 14.000 | 0 | 0 | 44.000 | 10.678 |
| Darlehenstilgungen | 83.000 | 33.938 | 58.406 | 15.000 | 0 |
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Über den endgültigen Haushaltsverlauf kann in der aktuellen Situation in diesem Lagebericht noch keine Erkenntnisse abgeleitet werden.
Der größte Ausgabenposten zum Halbjahresstand war neben den Personalkosten auf der Haushaltsstelle 8150.9410 – Hochbauten (insgesamt: 65.933 €) zu verzeichnen.
Wassergebühren
Im 1. Halbjahr 2023 wurde bisher 432.473 m³ Wasser gefördert. Im Vergleichs-zeitraum 2022 betrug die Fördermenge 414.486 m³. Die Entnahmemenge hat sich somit um 4,34 % im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Der Fremdbezug aus dem Notverbund mit der Rauher-Berg-Gruppe liegt bei 11.022 m³ bis zum Halbjahr.
Beteiligungserlös – Dividende aus E-Werk-Aktien:
Die bei der Haushaltsaufstellung prognostizierte Dividende in Höhe von 1,50 € pro Aktie (insgesamt: 70.875 €) konnte erzielt werden. Die Jahreshauptversammlung des Elektrizitätswerk Weißenhorn fand am 20.07.2023 statt. Im Vorjahr war eine noch höhere Dividende in Höhe von 2,00 € pro Aktie ausgeschüttet worden.
Auf der Einnahmeseite des Erfolgs- und Vermögensplanes lassen sich keinerlei nennenswerten Abweichungen feststellen.
Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 - 2021
Aufgrund der Prüfung der Jahresabschlüsse bzw. Bilanzen der Jahre 2019 – 2021 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband entstehen auf der Haushaltsstelle 8150.6550 zusätzliche Kosten in Höhe von netto 15.000 €. Zum Zeitpunkt der Haushaltserstellung war noch nicht bekannt, dass die Jahresabschlussprüfung der Rechnungsjahre 2019 – 2021 durchgeführt wird. Der Auftrag zur Abschlussprüfung wurde erst durch Beschluss des Stadtrats vom 15.05.2023 an den BKPV erteilt. In den Monaten Juli und August wurden die Prüfungshandlungen durch mehrere Prüfer vor Ort durchgeführt. Die Vorstellung des Prüfungsberichts und die Entlastung der Werkleitung wird ein Tagesordnungspunkt in einer der nächsten Bauausschusssitzungen sein.
Sanierung des Hochbehälters in Oberreichenbach
Im Frühjahr 2022 ergab sich bei einer Routinebeprobung der Wasserversorgung der ärgerliche Umstand, dass in beiden Behälterkammern sowie im Ortsnetzproben erhöhte Koloniezahlen (über Grenzwert) festgestellt wurden. Mit Datum vom 01.03.2022 wurde seitens des Landratsamt Neu-Ulm (Öffentlicher Gesundheitsdienst) eine prophylaktische Chlorung des Trinkwassers angeordnet.
Die Ursache der damals erhöhten Koloniezahlen war in dem baufälligen Hochbehälter in Oberreichenbach zu vermuten, weshalb die Hauptpriorität im Bereich des Städt. Wasserwerks dieses Jahr bei der Sanierung desselben und der beiden Wasserkammern liegt. Das Projekt wurde Anfang des Jahres in vier Lose aufgeteilt und ausgeschrieben. Mit den ersten Arbeiten konnte planmäßig im April 2023 begonnen werden.
Aktuell werden die beiden Wasserkammern neu beschichtet (LOS 3). Anschließend werden noch das Andecken der Behälterdecke (LOS 1) und die Erneuerung des Grundablasses (LOS 4) erfolgen. Nach Abschluss dieser restlichen Arbeiten und der Wiederinbetriebnahme der Wasserkammern wird die Aufhebung der Chlorungsmaßnahme beim Öffentlichen Gesundheitsdienst (Landratsamt Neu-Ulm) beantragt.
Weitere Arbeiten im Wasserwerk Biberachzell
Neben der Sanierung des Hochbehälters wurden im ersten Halbjahr 2023 auch weitere Arbeiten im Pumpenhaus des Wasserwerks Biberachzell durchgeführt. Zunächst wurde eine TV-Befahrung des Brunnens mittels einer Unterwasserkamera durchgeführt. Das Filtermaterial der Trinkwasseraufbereitungsanlage wurde bereits von einer Fachfirma vollständig ausgetauscht und die Anlage wurde zusätzlich gewartet. Zur Trübungsmessung wurde vom Wasserwerkspersonal nach der Wasseraufbereitung ein Trübungsmessgerät zur kontinuierlichen Messung eingebaut.
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten am Hochbehälter ist außerdem zeitnah geplant, eine mechanische und hydraulische Reinigung des Flachbrunnens durchzuführen. Der Brunnenkopf und das Hülsrohr sollen saniert werden.
Vermögensplan 2023:
Insgesamt zeigt sich für den Vermögensplan 2023 folgende Entwicklung:
| Hsh.St. |
| Hsh.Ansatz | voraussichtl. |
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| anfall.Kosten |
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| € | € |
| 8150.9350 | Anschaff.bewegl.Vermögen | 14.000 | 3.000 |
| 8150.9410 | Hochbauten | 445.000 | 280.000 |
| 8150.9500 | Wasserleitungsbau | 140.000 | 5.000 |
| 8150.9510 | Grundstücksanschlüsse | 45.000 | 15.000 |
| 8150.9520 | Tiefbauten/Brunnen | 10.000 | 15.000 |
| 8150.9600 | Betriebseinrichtungen | 26.500 | 15.000 |
| Insgesamt: | 680.500 | 333.000 |
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Im Vermögensplan für das Jahr 2023 ergeben sich gegenüber den Haushaltsan-sätzen nach der aktuellen Erkenntnislage einige Änderungen. Ob die Ausgabehaushaltsstellen des Vermögensplans in voller Höhe ausgeschöpft werden, liegt in großen Teilen daran, zu welchen Zeitpunkt bestimmte Baumaßnahmen abgerechnet werden.
8150.9350 – Anschaffung bewegliches Vermögen
Im Bereich der beweglichen Vermögensgegenstände (Haushaltsstelle 8150.9350) wurden im ersten Halbjahr 2023 noch keine Mittel ausgegeben. Ursprünglich waren mehrere Datenlogger für die Netzüberwachung zum Haushalt angemeldet. Diese werden erst im nächsten Haushaltsjahr beschafft. Für Werkzeuge (u. a. Geophone zur Leckortung) werden noch ca. 3.000 € fällig.
8150.9410 - Hochbauten
Für die Sanierung des Hochbehälters in Oberreichenbach ist im Haushaltsjahr mit Gesamtkosten inklusive Ingenieurhonorar in Höhe von 236.000 € zu rechnen. Gegebenenfalls zieht sich die Rechnungsstellung einer Firma noch in das neue Haushaltsjahr. Der Löwenanteil der Maßnahme sollte dennoch heuer abgerechnet sein, sodass der Hochbehälter im Anlagevermögen aktiviert werden kann. Für die Ausstattung der Wasserwerksgebäude mit PV-Anlagen wurden 150.000 € im Haushalt angemeldet. Diese Kosten werden im Jahre 2023 nicht mehr benötigt. Eine Ausführung im kommenden Jahr ist realistisch und sollte daher erneut veranschlagt werden.
8150.9500 – Erweiterung des Rohrnetzes
Hinsichtlich der Rohrnetzerweiterungen ergibt sich die größte Änderung zum Haushaltsansatz. Von den angemeldeten Mitteln in Höhe von 140.000 € werden nur 5.000 € abgerufen. Bezüglich der Maßnahme „Ortsdurchfahrt Bubenhausen“ erwarten wir noch die Abrechnung mit dem Staatlichen Bauamt. Schätzungsweise kommen hierbei Kosten in Höhe von 52.000 € zum Tragen.
Die veranschlagten Maßnahmen Erneuerung des Buchenwegs, Erschließung der Hauptzufahrt der neuen Feuerwehrdienststelle Weißenhorn, sowie Erneuerungen bzgl. des Wärmeleitungsbau kommen alle im laufend Haushaltsjahr 2023 nicht mehr zur Ausführung.
8150.9520 - Tiefbauten
Für die vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth geforderten zusätzlichen Grundwassermessstellen (4 Stück, ca. 10 Meter Tiefe) im Wasserschutzgebiet Grafertshofen werden noch Mittel in Höhe von 40.000 € fällig. Die Fertigstellung der Pegel war bereits im August 2023. Hinzu kommen noch Ingenieurhonorare in Höhe von ca. 10.000 €, sodass der Haushaltsansatz hierbei ausgeschöpft sein wird.
8150.9530 – Kosten für Wasserschutzgebiete
Im ersten Halbjahr 2023 sind Kosten für die neue Beschilderung des Wasserschutzgebiets Ohnsang sowie diverse Ingenieurhonorare entstanden. Gegen Ende des Jahres steht nochmals ein Erörterungstermin mit den Fachbehörden an, sodass auf der Haushaltsstelle 8150.9530 nochmals zusätzliche, überplanmäßige Kosten entstehen werden.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt dankte Herrn Palige für den guten Sachbericht und erläuterte diesen. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Stadtrat Michael Schrodi fragte, ob der Grund für die Steigerung der Fördermenge auf die höhere Einwohnerzahl oder auf einen höheren Pro-Kopf-Verbrauch zurückzuführen sei. Dies sollte man im Geschäftsbericht nach Abschuss dieses Jahres für das nächste Jahr gleich gegenüberstellen.
Beschluss:
„Der Halbjahresbericht / Lagebericht des Städtischen Wasserwerks für das Jahr 2023 wird zur Kenntnis genommen.“
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 4. | Einbeziehungssatzung "Nördlich der Kurat-Sauter-Straße", Abwägungs- und Satzungsbeschluss |
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 12.09.2022 hat der Bau- und Werksausschuss der Stadt Weißenhorn die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich des Grundstücks Flst.Nr. 25/1 Gemarkung Emershofen beschlossen.
Mit Schreiben vom Juli 2022 hat der Eigentümer des o. g. Grundstücks die Aufstellung eines Bebauungsplans bei der Stadt Weißenhorn beantragt um Baurecht für ein zuvor von der unteren Baurechtsbehörde abgelehntes Vorhaben (Einfamilienhaus mit Garage) zu erlangen.
Aufgrund der geringen Größe des Plangebiets und augenscheinlich nicht zu erwartender größerer Konflikte soll der Bebauungsplan als Einbeziehungssatzung aufgestellt werden. Auch um die Kosten für den Antragsteller möglichst im Rahmen zu halten wurde dabei auf eine frühzeitige Beteiligung i.S.d. §§ 3 I, 4 I BauGB verzichtet.
Mit Beschluss vom 03.07.2023 hat der Bauausschuss den Entwurf der Einbeziehungssatzung gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung nach § 3 II und § 4 II BauGB durchzuführen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 24.07.2023 bis 31.08.2023 am Verfahren gem. § 4 II BauGB beteiligt. Die Planung wurde gem. § 3 II BauGB im selben Zeitraum öffentlich ausgelegt.
Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die zugehörigen Abwägungsvorschläge sind der Anlage 2 zu entnehmen. Der Entwurf wurde gemäß den Abwägungsvorschlägen geringfügig inhaltlich bzw. redaktionell angepasst.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den Tagesordnungspunkt. Er informierte darüber, dass von Bürgern sind keine Einwendungen eingegangen seien. Anschließend ging er auf die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Trägerbeteiligung ein. Das Gremium folgte den in der Beschlussvorlage des Planungsbüros dargestellten Abwägungsvorschlägen einstimmig. Es schloss sich keine Diskussion im Gremium an.
Bürgermeister Dr. Fendt stellte zuerst den Abwägungsbeschluss und danach den Satzungsbeschluss zur Abstimmung.
Beschluss:
1. Abwägungsbeschluss
Den eingegangenen Stellungnahmen wird nach Abwägung, wie in der Anlage 2 dargestellt, entsprochen oder die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: 14:0
Die im Abwägungsbeschluss genannte Anlage 2 kann während der Öffnungszeiten des Rathauses im Bauamt, Zimmer Nr. 110, 1. Stock, eingesehen werden.
Beschluss:
2. Satzungsbeschluss
Dem vom Büro OPLA ausgearbeiteten Satzungsentwurf zur Einbeziehungssatzung "Nördlich der Kurat-Sauter-Straße" mit Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 09.10.2023 wird zugestimmt.
Die Einbeziehungssatzung wird nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. Art. 23 Gemeindeordnung (GO) als Satzung beschlossen. Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung nach § 10 III BauGB in Kraft.
3. Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und der ortsüblichen Bekanntmachung beauftragt.
Abstimmungsergebnis: 14:0
Den Beschlüssen wurde einstimmig zugestimmt.
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| 5. | Bebauungsplan "BZ 6.2 - Am Marktsteig IV - Biberachzell"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss Vorentwurf |
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 12.09.2022 hat der Bau- und Werksausschuss die Aufstellung eines Bebauungsplans für den 4. Bauabschnitt des Baugebiets „Am Marktsteig“ in Biberachzell beschlossen. Hier soll ein neues Wohnbaugebiet entstehen.
Die zu überplanende Fläche, bestehend aus Flst.Nrn. 1481, 1481/5 und 1481/6 Gemarkung Biberachzell, beträgt ca. 6.000 m². Sie befindet sich in Biberachzell östlich des dort zuletzt aufgestellten Bebauungsplans „Am Marktsteig III“. Bei der vorausgehenden Planung wurde bereits die spätere Erschließung der östlich gelegenen Fläche vorgesehen. Insofern stellt sich die Erweiterung als konsequente Fortsetzung der bisherigen städtebaulichen Entwicklung dar.
Der Flächennutzungsplan (FNP) wurde zusammen mit dem 3. Bauabschnitt für diesen Bereich geändert und setzt dort Wohnbauflächen fest. Der Bebauungsplan kann also aus dem FNP entwickelt werden. Der Bebauungsplan ist 2 stufig im Regelverfahren aufzustellen.
Der dem Vorentwurf des Bebauungsplans zugrundeliegende städtebauliche Entwurf (Bebauungskonzept, vgl. Anlage 3 zu dieser Sitzungsvorlage) berücksichtigt das Landesziel den Flächenverbrauch zu begrenzen und sieht daher im Gegensatz zu bisherigen Planungen in den Ortsteilen eine Mischung von Wohnformen vor. So sind neben (für die Ortsteile) kleinen Einfamilienhausgrundstücken Flächen für Reihen- bzw. Kettenhäuser, Doppelhäuser und Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Es wird Aufgabe der Liegenschaften sein, im Wege von Konzeptvergaben für die Doppel-, Reihen-/Ketten- und Mehrfamilienhausgrundstücke geeignete Bauträger zu finden.
In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde wurde bisher nur eine artenschutzfachliche Relevanzprüfung durchgeführt und auf eine vollständige saP (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit entsprechenden Kartierungszeiträumen) verzichtet. Der Umweltbericht wird zum Entwurf vorgelegt.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den Tagesordnungspunkt. Eine Diskussion schloss sich nicht an.
Beschluss:
1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans "BZ 6.2 - Am Marktsteig IV" mit Planzeichnung, schriftlichem Teil und Begründung, jeweils mit Stand vom 09.10.2023, ausgearbeitet vom Büro Kolb Ingenieure sowie die artenschutzfachliche Relevanzprüfung, ausgearbeitet vom Büro Zeeb & Partner, werden gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 I Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 I BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 6. | Kanalbau Dachsbergstraße |
Sachverhalt:
In der SR-Sitzung vom 17.7.23 wurde eine Anfrage für eine Detailberechnung zur Sanierung des Kanals in der Dachsbergstraße beschlossen. Vom Ing. Büro Steinbacher wurde daraufhin ein Honorarangebot für die Auswechslung bzw. Vergrößerung von 5 Kanalhaltungen vorgelegt. Dieses sieht die Erneuerung von ca. 150 Meter Kanälen mit geschätzten Baukosten i.H. von 240.000,-€ und ein entsprechendes Honorar für Ausschreibung und Betreuung von Bauleistungen i.H. von 32.182,26 € brutto vor.
Für die Neubeantragung des Wasserrechts unserer Kanalanlagen wurden im Jahr 2021 umfangreiche hydraulische Berechnungen vom Büro Steinbacher für den Einzugsbereich der Kläranlage Weißenhorn erstellt.
Die Ergebnisse dieser Berechnungen wurden in der BA-Sitzung vom 19.7.2021 vorgestellt. Die Grundlage der Hydraulik ist ein dreijähriger Regen, welcher statistisch einmal in drei Jahren auftritt. Diese Vorgabe wird in den einschlägigen Regelwerken für Deutschland gefordert. Als Leistungsfähigkeit wird das Verhältnis von Qmax zu Qvoll angegeben. Der Rechenlauf für die Hydraulik wurde für drei Zustände ermittelt:
- Hydraulik Ist, derzeitiger Zustand
- Hydraulik Prognose, künftiger Zustand mit Erweiterung Bauerwartung
- Hydraulik Sanierung, künftiger Zustand nach Vergrößerung Querschnitt
Als kritische Stellen im ST Bubenhausen werden einige Kanalhaltungen in der Weberstraße und die unterste Haltung in der Dachsbergstraße bezeichnet. Diese Kanalhaltungen sollten vom Durchmesser 300 auf DN 400 vergrößert werden. Diese Kanäle entwässern in Durchmesser DN 500 im Bereich der Babenhauser Straße.
Die vormals überlasteten Kanäle der Ortsdurchfahrt wurden im Zuge des Straßenbaus bereits im Jahr 2019 erneuert.
Für die zu erstellende Ausschreibung bzw. Haushaltsansätze in 2024 wird noch der Umfang von durchzuführenden Straßenbauarbeiten ermittelt. Die Dachsbergstraße wurde in den 1980-iger Jahren erneuert, hat bereits Randsteine aus Granit und weist nur kleine Straßenschäden auf. Der betreffende Abschnitt der Weberstraße ist älter, mit einigen Straßenschäden. Die Oberfläche des Gehweges in der Weberstraße wurde vor einigen Jahren im Zuge von Kabelarbeiten großflächig erneuert. In die zu erstellende Ausschreibung würde lediglich ein geringer Anteil an Straßenbauarbeiten aufgenommen.
Vom Unterzeichner wird angeregt den Kanalbau im ST Bubenhausen in das Bauprogramm des Jahres 2024 aufzunehmen und das Vorhaben ohne Beteiligung eines Büros in Eigenregie umzusetzen.
Diskussion:
Nach Vorstellung des Sachberichts durch Bürgermeister Dr. Fendt schloss sich eine kurze Diskussion darüber an, ob es nicht besser sei, den Auftrag an ein Büro, welches sich auf hydraulische Berechnungen spezialisiert habe, zu vergeben, um die Verwaltung zu entlasten. Von Seitens des Gremiums wurde aber auch gesagt, wenn das Bauamt die Arbeiten jedoch gerne in Eigenregie ausführen möchte, dürfe sie dies gerne tun. Abschießend brachte Bürgermeister Dr. Fendt den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.
Beschluss:
„Die hydraulische Sanierung von einigen Kanalhaltungen in der Dachsberg- und Weberstraße im ST Bubenhausen soll in das Bauprogramm 2024 aufgenommen werden. Die Arbeiten werden in Eigenregie ausgeführt.
Der SR-Beschluss vom 17.7.23 wird zurückgenommen und aufgehoben.“
Abstimmungsergebnis: 14:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 7. | Anfragen der Stadträte |
| 7.1. | Anfrage Stadtrat Dr. Jürgen Bischof |
Stadtrat Dr. Jürgen Bischof ging auf den Ortstermin bei der Kleinschwimmhalle ein. Es bestehe dringender Sanierungsbedarf. Der hinzugezogene Gutachter müsse jetzt die Gebäudesicherheit feststellen. Es wurden bereits Stützen eingebaut. Bei der Ortsbesichtigung machte er die Anregung, den Gutachter einen Vorschlag mit den notwendigen Sicherheitsanforderungen ausarbeiten zu lassen, wie die Kleinschwimmhalle provisorisch zumindest für den Schwimmunterricht der Schule und der Wasserwacht genutzt werden könne. Der Schwimmunterricht sei für die Kinder sehr wichtig und es wäre fatal, wenn man diesen diese Saison nicht anbieten könne. Er bittet Bürgermeister Dr. Fendt, den Gutachter damit zu beauftragen, diesbezüglich eine provisorische Lösung zu finden.
Bürgermeister Dr. Fendt sagte zu, seitens der Verwaltung beim Gutachter ein Angebot zur Prüfung der notwendigen Sicherheitsanforderungen einzuholen.
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| 7.2. | Anfrage Stadtrat Bernhard Jüstel |
Stadtrat Bernhard Jüstel fragte nach dem Sachstand zur Baustelle in der Fliederstraße/Ecke Rosenstraße. Der Abbruch des Gebäudes sei halbfertig und die Bautätigkeit wurde seit längerem eingestellt. Es gab Beschwerden der Nachbarn, da nichts vorangehe. Diese befürchten, dass sich dort Ungeziefer ansiedeln könne.
Bürgermeister Dr Fendt sagte, dass die Zuständigkeit beim Landratsamt liege und sich Stadtrat Jüstel daher dort erkundigen müsse.