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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 43/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Aufstellung und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Am Marktsteig IV“ im OT Biberachzell

Aufstellungsbeschluss

Der Bau- und Werksausschuss des Stadtrates der Stadt Weißenhorn hat am 12.09.2022 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Marktsteig IV“ in Biberachzell beschlossen.

Der vorliegende Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach § 2 BauGB aufgestellt.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Bau- und Werksausschuss des Stadtrates der Stadt Weißenhorn hat am 09.10.2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Am Marktsteig IV“ gebilligt und beschlossen den Vorentwurf im Rahmen einer öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig auszulegen und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange frühzeitig einzuholen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Biberachzell: Flurstücke 1481, 1481/5 und 1481/6. Der Geltungsbereich geht aus dem nachfolgenden Planausschnitt von KOLB Ingenieure (Steinheim a. A.) vom 09.10.2023 hervor.

Planausschnitt Bebauungsplan „Am Marktsteig IV“, genordet, unmaßstäblich

Ziele und Zwecke der Planung:

Ziel der Planung ist die verträgliche Erweiterung der bestehenden Wohnbebauung, die Schaffung von Baurecht für ein Allgemeines Wohngebiet. Es soll ermöglicht werden, dass Einzel- und Doppelhäuser sowie Hausgruppen geschaffen werden können. Dabei sollen von Einfamilienhäusern bis zu kleineren Mehrfamilienhäusern unterschiedliche Wohnformen geplant werden können um den Bedarf an Wohnbauflächen zu decken. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung ist die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans erforderlich.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) wird der Vorentwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften bestehend aus zeichnerischem Teil, schriftlichem Teil und Begründung vom 09.10.2023, gefertigt von KOLB Ingenieure (Steinheim a. A.) mit den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen der artenschutzrechtlichen Einschätzung vom 27.09.2023, gefertigt vom Büro Zeeb & Partner (Ulm) in der Zeit vom

06.11.2023 bis 07.12.2023 (je einschließlich)

im Internet auf der Homepage der Stadt Weißenhorn unter

https://www.weissenhorn.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanung/bebauungsplaene sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ zugänglich.

Zudem werden die genannten Unterlagen des Vorentwurfs des Bebauungsplans im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Weißenhorn durch eine öffentliche Auslegung während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt.

Auslegungsort im Rathaus der Stadt Weißenhorn (Schlossplatz 1, 89264 Weißenhorn)

Zimmer 110, 1. Stock

Die Öffnungszeiten sind:

Montag bis Freitag

von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Montag

von 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

Donnerstag

von 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann kann in den Vorentwurf des Bebauungsplans Einsicht nehmen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauamt@weissenhorn.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere kann dies schriftlich auf postalischem Weg, telefonisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Weißenhorn, Fachbereich Planen und Bauen, erfolgen (Stadt Weißenhorn, Schlossplatz 1, 89264 Weißenhorn, Tel.: 07309 84-407).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Nach § 4 Abs. 1 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von den Planungen tangiert werden, zu dem Planvorentwurf eingeholt.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Fachgutachten

- Artenschutzrechtliche Einschätzung:

mit Informationen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf planungsrelevante Tierarten

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Weißenhorn, den 24.10.2023
Dr. Wolfgang Fendt, 1. Bürgermeister