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| 1.1. | Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Biberacher - Schubkarren an Ortsfriedhöfen |
Bürgermeister Dr. Fendt nahm zu einer Anfrage von Stadtrat Biberacher bezüglich Schubkarren an den Ortsfriedhöfen Stellung.
Bürgermeister Dr. Fendt stimmte dem zu und sagte, dass es eine gute Idee sei. Da noch Gelder im Haushalt vorhanden seien, werde man folgende städtische Friedhöfe ausstatten: Biberachzell, Oberhausen, der neue Friedhof Attenhofen, Hegelhofen, Grafertshofen, der neue Friedhof Bubenhausen und Emersthofen.
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| 1.2. | Bekanntgaben - Kommunale Wärmeplanung |
Bürgermeister Dr. Fendt gab bekannt, dass die Stadt Weißenhorn am Förderprogramm der kommunalen Wärmeplanung teilgenommen habe. Die Förderung wurde der Verwaltung gewährt. Am 14.10.2025 wird das Zielszenario ab 19 Uhr im Foyer der Fuggerhalle präsentiert. Die Veranstaltung richtet sich an die Mitglieder des Stadtrats sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger.
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| 1.3. | Bekanntgaben - Verordnung - Mähroboter |
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 14.07.2025 beschlossen hat, eine Verordnung bezüglich der Mähroboter zu erlassen. Diese gefährden letztendlich die Igel. Diese Entscheidung wurde am 14.07.2025 getroffen, da man der Auffassung war, dass die Stadt Vöhringen über eine entsprechende Verordnung verfügt. Auf Nachfrage bei der Stadt Vöhringen habe man jedoch die Auskunft erhalten, dass es diese Verordnung nicht gebe. Somit hat sich die Grundlage für die damalige Entscheidung überholt. Der Beschluss selbst bestehe natürlich weiterhin. Die Thematik muss somit erneut im Stadtrat behandelt werden. Bürgermeister Dr. Fendt habe daraufhin bei der Stadt Vöhringen nachgefragt und zur Auskunft erhalten, dass die Stadt Vöhringen mit dem Landkreis Neu-Ulm in Kontakt sei, da auch diese nicht wüssten, wie solch eine Verordnung zu erstellen sei. Dies sei der Hintergrund, weshalb es keine Verordnung in der Stadt Vöhringen gebe.
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| 1.4. | Bekanntgaben - Strafantrag wegen Sachbeschädigung am Baumbestand im städtischen Forst - Nutzungsrechtewald Emershofen |
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass die Stadt Weißenhorn Strafanzeige stellen werde. Im städtischen Forst, in einem Teilstück des Rechtewaldes Emershofen, wurden in den letzten Jahren wiederholt Bäume von Unbekannten angesägt. Dadurch stellen sie ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und mussten außerplanmäßig gefällt werden. Zudem wurde bei einer turnusmäßigen Kontrolle im Sommer dieses Jahres festgestellt, dass im Wurzelbereich einiger Bäume offensichtlich gezielt erhebliche Mengen Salz eingebracht und mit Laubstreu abgedeckt wurden. Bei einer Fällung wurde auch ein in den Stamm eingeschlagenes Kupferrohr gefunden. Die Bäume werden dadurch massiv geschädigt und können absterben. Abgesehen von der beträchtlichen Sachbeschädigung verlieren diese Bäume dadurch auch ihre Standsicherheit und werden zum Sicherheitsrisiko. Da an den betroffenen Bäumen im städtischen Wald rechtswidrig und anhaltend erhebliche Beschädigungen ausgeführt wurden, stellt die Verwaltung Strafantrag zu diesem Sachverhalt. Dies für den Stadtrat zur Kenntnis.
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| 2. | Fachbereich 3 - Windelsackthematik ab 2026 |
| SR 101/2025 |
Sachverhalt:
Die Stadt Weißenhorn bezuschusst derzeit den Verkauf von Windelsäcken an Familien mit Kleinkindern und inkontinente Personen.
Der Einkaufspreis pro Windelsack beträgt 2,84 €. Der Verkauf an Bürgerinnen und Bürger erfolgt für 1,00 €, wodurch ein städtischer Zuschuss von 1,84 € pro Sack entsteht. Im Kalenderjahr 2024 wurden insgesamt 2.364 Windelsäcke verkauft. Daraus ergibt sich im Jahr 2024 ein Zuschussaufwand in Höhe von 4.349,76 €.
Übertragung an den AWB ab 01.01.2026
Ab dem 1. Januar 2026 wird der gesamte Abfallbereich an den Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Neu-Ulm übergeben. Der AWB sieht jedoch keine Fortführung des bisherigen Angebots an Windelsäcken vor. Zudem ist laut Auskunft des AWB eine Bezuschussung solcher Säcke durch den Landkreis rechtlich nicht zulässig. In einer E-Mail vom 18.08.2025 hat der AWB den Kommunen Umsetzungsvorschläge für künftige Entsorgungslösungen unterbreitet (siehe Anlage).
Bedarf
Zu den potenziell förderfähigen Gruppen zählen einerseits Kinder unter drei Jahren (aktuell 537 in Weißenhorn) sowie inkontinente Personen, die auf etwa zehn Prozent der Bevölkerung geschätzt werden. Bei 14.400 Einwohnern wären dies ca. 1.440 Personen. Insgesamt ergibt sich somit ein theoretischer Nutzerkreis von rund 2.000 Personen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass ca. ein Viertel dieser Gruppe tatsächlich einen Antrag stellen würde, also etwa 500 Personen.
Variante 1: Beibehaltung Windelsäcke
Es wird vorgeschlagen, das Modell der Windelsäcke beizubehalten. Die Stadt Weißenhorn würde künftig sogenannte Mehrbedarfssäcke (60-Liter-Müllsäcke) über den AWB beziehen. Der Einkaufspreis liegt bei 8,00 € pro Sack. Diese sollen weiterhin für 1,00 € an berechtigte Bürger verkauft werden. Dadurch entstünde ein städtischer Zuschuss von 7,00 € je Sack.
Bei einem geschätzten Jahresbedarf von ca. 2.500 Säcken ergäbe sich ein jährlicher Zuschussaufwand von rund 17.500 €.
Variante 2: Finanzielle Förderung
Eine direkte finanzielle Unterstützung der betroffenen Bürger in Form eines pauschalen Zuschusses an den Müllabfuhrgebühren wird von der Verwaltung nur nachrangig in Betracht gezogen. Eine solche Variante würde zwar mit ca. 15.000 € Zuschussvolumen (bei 500 Personen à 30 € jährlich – 5 Abholungen bei durchschnittlich 6 € Entsorgungsgebühr) etwas günstiger ausfallen, jedoch wäre der Verwaltungsaufwand durch Antragsprüfung und Auszahlung erheblich höher.
Zudem wird eine Sachleistung wie der vergünstigte Windelsack von den Bürgerinnen und Bürgern als direktere und sichtbare Form der Förderung wahrgenommen als eine Überweisung auf das Konto.
Kriterien
Um einen zielgerichteten Einsatz der Mittel sicherzustellen und Missbrauch zu vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, die Förderung an folgende Bedingungen zu knüpfen:
| • | Maximal fünf Windelsäcke bzw. 5 Restmüllabholungen pro berechtigte Person und Jahr |
| • | Förderung nur für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr |
| • | Wohnsitz nur in Weißenhorn (Prüfung des Wohnorts) |
| • | Bei Erwachsenen nur mit Vorlage eines ärztlichen Attests (Nachweis über Inkontinenz) |
Diese Kriterien sollen sowohl für die Sachleistung (Windelsäcke) als auch für eine eventuelle finanzielle Förderung gelten.
Die Verwaltung empfiehlt, die Windelsack-Förderung ab dem Jahr 2026 fortzusetzen. Das bestehende System hat sich bewährt, ist bei den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen, organisatorisch bereits eingespielt und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar.
Die finanziellen Auswirkungen liegen mit einem geschätzten Zuschuss von 17.500 € pro Jahr im tragbaren Rahmen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Tagesordnungspunkt vor. Es schloss sich eine Diskussion an. Dabei wurde festgestellt, dass es durchaus auch Kinder gibt, die nach Vollendung des dritten Lebensjahres noch eine Windel benötigen. Bürgermeister Dr. Fendt schlug vor, die Alterspanne auf drei bis fünf Jahre auszudehnen, sofern eine ärztliche Bestätigung vorgelegt wird. Man einigte sich darauf, diesen Zusatz in den Beschluss aufzunehmen. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob es andere kostengünstigere Alternativen gibt – allein schon zur Vermeidung des anfallenden zusätzlichen Plastikmülls.
Beschluss:
Der Stadtrat spricht sich gegenüber dem Abfallwirtschaftsbetrieb für die Variante 1 und damit der Beibehaltung der Windelsäcke aus. Der Personenkreis soll um drei bis fünf Jahre erweitert werden, sofern eine ärztliche Bestätigung vorgelegt wird.
Stadtrat Kühle war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
Abstimmungsergebnis: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 3. | Realisierung einer Freiflächen PV-Anlage im OT Oberreichenbach; Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nebst paralleler Änderung des Flächennutzungsplans |
| BA 81/2025 |
Sachverhalt:
Ende 2022, im April 2024 und erneut im Juli 2025 ist der Antragsteller auf die Verwaltung zugekommen mit der Bitte, zur Realisierung einer Freiflächen PV-Anlage im OT Oberreichenbach auf den Grundstücken Flst.Nrn. 273 und 282 Gemarkung Oberreichenbach ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten (zu dem Vorhaben im Detail vgl. die Projektskizze der Firma greenovative gemäß der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage).
Zur Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage ist, mit Ausnahme von benachteiligten Gebieten an Bahnstrecken / Autobahnen, über welche die Stadt jedoch nicht in nennenswertem Umfang verfügt, nach wie vor die Aufstellung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplans sowie die partielle Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Das Thema Freiflächen PV Anlagen wurde Anfang 2023 im Stadtrat diskutiert und es wurde schließlich im April 2023 beschlossen, Anfragen bis zu einem Beschluss über die Vorgehensweise zur Bewertung von derartigen Anfragen zunächst zurückzustellen.
Ob ein solches Bebauungsplanverfahren eingeleitet und durchgeführt werden soll, wird seit dem 14.07.2025 auf Basis von Kriterien entschieden. Der Entwurf solcher Kriterien des Büros Vensol aus dem Jahr 2023 wurde nach einer Überarbeitung durch die Verwaltung und einer Anpassung der Gewichtung am 14.07.2025 durch den Stadtrat beschlossen.
Die Kriterien sind je nach Wichtigkeit entsprechend gewichtet (zwischen 1 und 10 Punkten plus oder minus). Zwingende Kriterien (z. B. die Verpflichtung zum Rückbau der Anlage nach Betriebsaufgabe) führen bei Nichteinhaltung zum Ausschluss eines Projekts.
Anhand der Kriterien entscheidet die Verwaltung selbständig darüber, ob ein Vorhaben dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird oder nicht.
Der Stadtrat und nicht der Bauausschuss ist für die Beschlussfassung zuständig, da hier der Flächennutzungsplan mitgeändert werden muss und dafür alleine der Stadtrat zuständig ist.
Dem Rat sollen dabei zwingend diejenigen Vorhaben vorgelegt werden, die eine Mindestschwelle von 48 Punkten erreichen.
Detailliertere Vereinbarungen zur Ausgestaltung des Projektes werden vor Umsetzung verbindlich in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten. Sämtliche Kosten der Bauleitplanung trägt der Antragsteller. Die Planungshoheit bleibt jedoch uneingeschränkt und ausschließlich bei der Stadt.
Mit Schreiben vom Juli 2025 (vgl. dazu die Anlage 3 zur Sitzungsvorlage) hat der Antragsteller sein Projekt anhand der Kriterien überprüft. Im Ergebnis entspricht das Vorhaben den wesentlichen Kriterien und erreicht, wenn auch knapp, die 48 Punkte. Es wird daher seitens der Verwaltung fachlich befürwortet.
Der Verwaltung ist bewusst, siehe dazu auch die Korrespondenz zwischen der Verwaltung und dem Antragsteller gemäß der Anlage 3, dass der Antragsteller zu wesentlichen Kriterien im Bereich „Natur und Artenschutz“ sowie „regionale Wertschöpfung“ nur Absichtserklärungen abgibt.
Der Antragsteller begründet das damit, dass z. B. die genaue Ausgestaltung von umweltfachlichen Ausgleichsmaßnahmen erst im Verfahren von der unteren Naturschutzbehörde festgelegt wird, oder aber z. B. erst im Rahmen der tatsächlichen Realisierung es sich zeigen wird, ob beteiligte regionale Firmen konkurrenzfähige Angebote abgeben und damit das Kriterium der Realisierung der Anlage mit Partnern aus der Region erfüllt wird.
Im Vergleich zu anderen Flächen auf Weißenhorner Flur dürfte das geplante Vorhaben an der geplanten Stelle die Belange der Natur und der angrenzenden Ortslagen jedoch im Verhältnis gering beeinträchtigen und stellt daher nach Auffassung der Verwaltung ein Kompromiss zwischen dem Verlust landwirtschaftlicher Flächen und der Notwendigkeit der verstärkten Erzeugung erneuerbarer Energien dar.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.
Die folgenden Wortbeiträge von Stadträtin Kuderna-Demuth wurden auf Antrag von Stadträtin Kuderna-Demuth in das Protokoll aufgenommen.
Stadträtin Kuderna-Demuth sieht es positiv, dass es mit dem Thema Photovoltaik nun voranzugehen scheint. Es gebe Ausbauziele, die erreicht werden müssten. Auch wenn die ÖDP-Fraktion Dächerlösungen bevorzugt, müssen es ganz klar auch Freiflächenphotovoltaikanlagen geben. Das nun anvisierte Areal hält die ÖDP-Fraktion für grundsätzlich geeignet. Stadträtin Kuderna-Demuth hat allerdings noch eine Frage zu den Kriterien. Hier habe man sehr gute Kriterien, auf die sie nochmals zurückkommen möchte. Auch an dieser Stelle spricht Stadträtin Kuderna-Demuth Herrn Meyer, dem Leiter des Fachbereichs Planen und Bauen, ihren Dank aus. Er habe sich erneut mit der Angelegenheit befasst. Die Kriterien wurden nicht aus einem Jux aufgestellt und sollten für die Verwaltung bindend sein. Stadträtin Kuderna-Demuth möchte nicht, dass gleich ein Präzedenzfall geschaffen wird, bei dem diese Kriterien nicht eingehalten werden. Die Planung werde das weitere Vorgehen zeigen. Grundsätzlich sei kein geschütztes Gebiet betroffen. Aufgrund einer fehlenden Maßstäblichkeit in den Projektplänen habe sie jedoch die Frage, wie groß die Pufferzone vom Wald zu den eigentlichen Modulen sei und ob es einen Bereich gebe, der nicht eingezäunt sei. Auch wenn es sich hier um kein Schutzgebiet handle, sei der Wald natürlich bewohnt. Wenn man sich vorstelle, man gehe aus der Haustür heraus und stehe direkt vor einem Zaun, sei dies auch nicht optimal. Es wäre schön, wenn diese Frage beantwortet werden könnte. Stadträtin Kuderna-Demuth fände es auch gut, wenn die Fläche begangen werden könnte.
Herr Mühling von der Firma greenovative teilte mit, dass standardmäßig ein Abstand von mindestens 25 Metern zwischen dem Wald und den Modulen eingeplant wird. Sehr wichtig sei jedoch die Detailplanung. Diese wird mit dem Landschaftsplaner begonnen und dann in das Bauleitplanungsverfahren eingebracht. Wenn im Rahmen einer Begehung herauskommen würde, dass es sinnvoll ist, an dieser Stelle einen Abstand von 35 Metern einzuhalten, dann würde man dies auch so umsetzen.
Stadträtin Kuderna-Demuth möchte noch einen Punkt in die Beschlussvorlage aufnehmen, dass 30 Meter Mindestabstand sein müssen. Die Beratung durch den Naturschutz hat ergeben, dass eine Mindestdistanz von 30 Metern die beste Lösung darstellt.
Bürgermeister Dr. Fendt antwortete, dass dies rechtlich schwierig sei. Es handele sich um einen Abwägungsprozess. Dies sei das, was er gemeint habe, nämlich, dass man sich zu nichts verpflichten dürfe. Dies sei die Abwägung. Hierüber würde jedes Mal neu beraten.
Stadträtin Kuderna-Demuth wies darauf hin, dass der städtebauliche Vertrag in diesem Fall auch im Detail passen müsse.
Die folgenden Wortbeiträge von Stadtrat Richter wurden auf Antrag von Stadtrat Richter in das Protokoll aufgenommen.
Stadtrat Richter begrüßt es, dass man sich nun in einer Phase der Umsetzung befindet, da der Kriterienkatalog doch eine geraume Zeit in Anspruch genommen hat, bis er schließlich in dieser Form vorlag. Man sehe auch, dass so etwas, insbesondere was die Festlegung von Kriterien anbelangt, doch noch ein Prozess ist, der eine gewisse Lernkurve hat. Das heißt, dass man von Projekt zu Projekt realistisch schauen müsse, wie man vorangehen könne, um das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Die Rahmenbedingungen, welche die Firma greenovative vorhabe, seien entsprechend dargestellt. Stadtrat Richter möchte noch auf einen Punkt eingehen. Die Firma greenovative ist ein Unternehmen, das nicht aus der Region stammt. Stadtrat Richter ist der Meinung, dass dies gerade für die Akzeptanz solcher Projekte wichtig ist, dass vor Ort etwas übrigbleibt und die Kommune – die Stadt Weißenhorn – hiervon profitiert, aber auch die Bürgerinnen und Bürger durch entsprechende Beteiligungsmöglichkeiten profitieren können. Stadtrat Richter sagte, dass Herr Mühling dies auch in der Präsentation dargelegt habe. Auch hinsichtlich der Gewerbesteuer profitiere die Stadt. Dies ist ein wichtiger Punkt, dass die Kommune, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadt an dieser Anlage partizipieren können und davon profitieren. Stadtrat Richter ist der Meinung, dass man dies heute auf den Weg geben sollte. Dies werde den Stadtrat noch eine Weile begleiten, bis dieses Verfahren abgeschlossen ist. Nun solle man damit anfangen, um in die Umsetzungsphase zu kommen.
Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Bischof in das Protokoll aufgenommen.
Stadtrat Dr. Bischof betonte, dass die Fraktion der Freien Wähler/WÜW der Bedeutung von erneuerbaren Energien für den Klima- und Umweltschutz eine sehr hohe Priorität einräume. Die Energiewende müsse gelingen. Hierzu würden insbesondere diese erneuerbaren Energien beitragen, wozu auch Photovoltaik einen wichtigen Teil leisten könne. Allerdings sieht die Fraktion der Freien Wähler/WÜW es als Problem an, dass Photovoltaik eine sehr volatile Energie ist. Photovoltaikanlagen liefern nur in etwa 1.000 Stunden des Jahres Strom, während ein Jahr ungefähr 8.000 Stunden hat. Dies ist doch ein relativ kleiner Teil, der insbesondere im Sommer anfällt, während im Winter der Energiebedarf auch noch einmal besonders hoch ist. Die Netze sind bei Sonnenschein mit zu viel Strom überlastet, was bereits jetzt zu einer Abschaltung von Anlagen führt – sowohl von Photovoltaik- als auch von Windkraftanlagen. Insofern stellt sich die Frage, ob eine weitere Anlage sinnvoll ist. Letztlich müssten dies jedoch die Firma greenovative oder der Gesetzgeber entscheiden. Es sei jedoch angemerkt, dass eine Windkraftanlage im Vergleich zu anderen Energiequellen über eine wesentlich höhere Betriebsstundenzahl verfügt. So wird angenommen, dass sie im Laufe eines Jahres etwa 7.000 Stunden, insbesondere nachts und insbesondere auch im Winter, Strom produziert. Stadtrat Dr. Bischof äußerte sich zu den Kriterien. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW sei diese im Einzelnen durchgegangen. Hier könne die Fraktion die Bepunktung an einigen Stellen nicht nachvollziehen. Stadtrat Dr. Bischof bezog sich auf den Punkt „Landschaftsbild“. Hier seien von Plus bis minus 5 Punkte zu vergeben. Der Vorschlag der Verwaltung lautet, hierfür 4 Punkte zu vergeben. Aus Sicht der Fraktion der Freien Wähler/WÜW würde dies eine Aufwertung bedeuten. Man könnte sich das auf einer Industriebrache oder Mülldeponie vorstellen. Hier zeigt sich jedoch eine Landschaft mit normalem Erscheinungsbild – Äcker und Wiesen vor einem Wald. Hier könnte gesagt werden, dass keine besonders hochwertige, ökologische Landschaft vorhanden sei. Aber natürlich würden hier auch Tiere im Wald leben, die dann nicht mehr auf die Wiese kommen könnten, wie beispielsweise das Rotwild. Es würde dann nicht mehr zum Äsen kommen und von einem Zaun abgehalten werden. Letztlich könne die Fraktion der Freien Wähler/WÜW aber nicht nachvollziehen, warum hier plus 4 Punkte vergeben wurden. Die Fraktion könne sich hier bestenfalls 0 Punkte vorstellen, wenn man sage, es sei keine besondere Belastung des Landschaftsbildes, aber auch keine positive Wirkung. Das nächste Thema, das Stadtrat Dr. Bischof ansprechen möchte, ist die Nähe zu Wanderwegen. Unmittelbar am Wald entlang führt ein Weg, der häufig von Spaziergängern und Läufern frequentiert wird. An dieser Stelle sind drei Punkte vorgesehen. Stadtrat Dr. Bischof zitiert aus dem Kriterienkatalog: „[…] Flächen entlang von stark frequentierten Rad- und Wanderwegen […]“. Hierbei handele es sich sicherlich nicht um einen stark frequentierten Weg. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW könnte sich hier einen Punkt vorstellen, jedoch keine drei Punkte. Der nächste Punkt, den Stadtrat Dr. Bischof ansprechen möchte, ist die städtebauliche Anbindung. Dies könne die Fraktion der Freien Wähler/WÜW überhaupt nicht nachvollziehen. Hier heiße es: „Eine städtebauliche Anbindung an geeignete und vorbelastete Siedlungseinheiten, zum Beispiel Gewerbe- und Industriegebiete, wird begrüßt.“ Dies sei hier überhaupt nicht der Fall. Trotzdem werden hier 0 Punkte vorgesehen. Es gibt Punkte, die abgewertet werden können, ebenso wie Punkte, die aufgewertet werden können. Aus Sicht der Fraktion der Freien Wähler/WÜW müssten hier minus 3 Punkte vergeben werden, da keinerlei Anbindung vorhanden ist. Es sei nicht so, dass man eine solche Anlage in der Nähe einer bestehenden Straße oder eines bestehenden Gewerbegebiets errichtet, sondern dies geschehe mitten in der Landschaft. Der nächste Punkt, den Stadtrat Dr. Bischof ansprechen möchte, ist der naturschutzrechtliche Ausgleich. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW kann nicht erkennen, dass dieser auf dem Grundstück erfolgen soll, wie es die Kriterien eigentlich vorsehen. Trotzdem werden hierfür drei Punkte als Aufwertungspunkte vergeben, die maximale Punktzahl. Aus den Unterlagen lasse sich nicht entnehmen, dass ein naturschutzrechtlicher Ausgleich auf dem Grundstück erfolgen soll. Weiter bei der Beteiligung der örtlichen Wirtschaft: Auch dies sei für die Fraktion der Freien Wähler/WÜW nicht zu erkennen. Auch hier werden fünf Punkte dafür vergeben, dass die örtliche Wirtschaft an Entwicklung, Finanzierung und Errichtung, Montage, Verwaltung, Betriebsführung und Wartung beteiligt werden soll. Handelt es sich hierbei nur um Hoffnungen oder gibt es einen Hintergrund dazu? Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW könne dies nicht erkennen. Dies trifft gleichermaßen auf das Thema Agri-PV zu. Zwar wird in den Unterlagen erwähnt, dass dies möglich ist, jedoch ist für die Fraktion der Freien Wähler/WÜW nicht nachvollziehbar, warum hierfür ebenfalls volle 5 Aufwertungspunkte vergeben werden. Stadtrat Dr. Bischof nennt dann den Hauptpunkt der Fragen der Fraktion der Freien Wähler/WÜW. Dies sei die Bürgerbeteiligung. Diese wurde mit zehn Punkten als wichtigstes Kriterium angesetzt. Hiermit sei gemeint, dass Bürger sich daran beteiligen können und auch davon profitieren. Stadtrat Dr. Bischof hat nachgefragt, denn dies war für ihn ein Widerspruch: Einerseits stehe in den Unterlagen, dass eine Verzinsung von 4,5 Prozent als sichere Verzinsung zugesichert werde, andererseits werde von einer Gewinnausschüttung gesprochen. Daraufhin wurde geantwortet, dass es sich um ein Nachrangdarlehen handeln würde, also keine Gewinnausschüttung im klassischen Sinne, sondern ein Nachrangdarlehen. Stadtrat Dr. Bischof gab daraufhin die Begriffe „Nachrangdarlehen” und „Verbraucherschutz” in eine Suchmaschine ein. Zunächst wurde ein Artikel der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt angezeigt, aus dem Stadtrat Dr. Bischof zitiert: „Zinszahlungen bleiben aus. Ist das angelegte Geld auch weg? Die Verbraucherzentrale warnt vor riskanten Nachrangdarlehen. Auf der Suche nach regionalen und gleichzeitig lukrativen Investitionen wurden Verbraucher im Internet auf die Colonia GmbH aufmerksam. Das 2018 in Leipzig gegründete Unternehmen befasst sich u. a. mit der Verwaltung von Immobilien und der Durchführung von Bauvorhaben. Für Investitionen in ihr Unternehmen bot die Colonia GmbH über 8 % Zinsen an, die monatlich ausgezahlt werden sollten. Ein schönes monatliches Zubrot, dachten sich einige und investierten, oftmals sogar mehrfach. Als die monatlichen Zinszahlungen plötzlich ausblieben und der Kontaktversuch zur nun in Chemnitz ansässigen Firma erfolglos verlief, wandten sich Investoren ratsuchend an die Verbraucherzentrale. Die Prüfung der Vertragsunterlagen ergab, dass die investierten Gelder dem Unternehmen in Form von Nachrangdarlehen überlassen wurden. Das bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz der Colonia GmbH die Ansprüche der Verbraucher erst nach der Befriedigung aller anderen (vorrangigen) Gläubiger beglichen werden. Im schlechtesten Fall gehen die Gläubiger von Nachrangdarlehen leer aus und erhalten ihre Investition nicht zurück. Nachrangdarlehen sind eine unternehmerische Risikobeteiligung und keine sichere Geldanlage. Betroffene Verbraucher sollten nun prüfen, ob ihre Verträge widerrufbar sind." Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass die Überschrift des Artikels wie folgt lautet: „Verbraucherzentrale warnt vor riskanten Nachrangdarlehen”. Dies sei aus seiner Sicht sowieso schon sehr kritisch. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW könne jedoch überhaupt nicht nachvollziehen, dass hierfür die volle Aufwertungspunktzahl vergeben wurde. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW stellt sich unter Bürgerbeteiligung das vor, was in Illertissen realisiert wurde. Dort gibt es ein Genossenschaftsmodell, in dem die Bürger und Kommunen tatsächlich als Genossen beteiligt sind. Dies impliziert, dass sie ein Mitspracherecht haben und insbesondere auch über die Gewinnverwendung mitbestimmen können. So würde die Fraktion der Freien Wähler/WÜW Bürgerbeteiligung verstehen. Für ein solches Modell könnte sich die Fraktion 10 Punkte vorstellen, für das hier vorgeschlagene Modell hingegen würde Stadtrat Dr. Bischof eher minus 10 Punkte sehen. Bei genauerer Betrachtung der einzelnen Punkte wird deutlich, dass die geforderten 48 Punkte des Kriterienkatalogs bei Weitem nicht erreicht werden. Insofern kann Stadtrat Dr. Bischof für die Fraktion der Freien Wähler/WÜW erklären, dass sie diesem Beschluss so nicht zustimmen können.
Bürgermeister Dr. Fendt ergänzte, dass dieser Kriterienkatalog mit 48 Punkten lediglich besagt, dass der Antrag dem Stadtrat vorgelegt wird. Dies bedeute jedoch noch keine Zustimmung zur Umsetzung. Zu Beginn des Tagesordnungspunktes sagte Bürgermeister Dr. Fendt, dass es etliche Punkte gebe, bei denen die Verwaltung wisse, dass sie nicht passen. Die Kriterien seien so beschlossen worden, dass die Verwaltung dem Stadtrat nur dann etwas vorlege, wenn ein gewisses Kontingent erreicht sei. Es sei angemerkt, dass dies nicht am heutigen Sitzungstag entschieden werden würde.
Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Niebling in das Protokoll aufgenommen.
Stadtrat Niebling teilte mit, dass die Thematik ebenfalls in der CSU-Fraktion mit Stadtrat Ritter von der FDP beraten wurde. Man sei dort mehrheitlich der Meinung, dass dies im freien Gelände keine gute Idee sei. Die CSU-Fraktion und Stadtrat Ritter von der FDP befürworten PV-Anlagen auf Dächern. Ein wertvolles Grundstück der Landwirtschaft dafür zu verbrauchen, hält die CSU-Fraktion mit Stadtrat Ritter von der FDP jedoch für falsch. Vor einer Woche sei der neue Monitoring-Bericht vom Wirtschaftsministerium erschienen. Darin wurde ebenfalls dargelegt, dass es, wie bereits von Stadtrat Dr. Bischof ausgeführt, im Sommer, wenn schönes Wetter ist und der Wind weht, zu viel Energie gibt. Die Besitzer von Photovoltaikanlagen bekommen jedoch trotzdem das Geld, während die Bürger, die keine PV-Anlage haben, dafür aufkommen müssten. Die Wirtschaft leidet ebenfalls unter den hohen Energiepreisen. Die CSU-Fraktion hält es deshalb mit Stadtrat Ritter von der FDP für nicht sinnvoll, weiter in diese Richtung zu investieren. Sie hält es für sinnvoller, dieses Projekt nicht weiterzuführen. Stadtrat Niebling sagte, dass die Punkte unter anderem auch von Stadtrat Dr. Bischof genannt wurden. Nichtsdestotrotz würde Stadtrat Niebling doch noch interessieren, ob es mittlerweile Neuigkeiten zur Netzanbindung gäbe, die über den Energieanbieter gewährleistet wäre, und wie es in 20 Jahren um einen Rückbau stünde. Ist all dies einkalkuliert? Könnte die Firma greenovative hierfür eine Rückstellung leisten, damit im Falle eines Rückbaus die Fläche wieder für die Landwirtschaft genutzt werden kann?
Herr Mühling von der Firma greenovative antwortete, dass bei Baubeginn eine Rückbaubürgschaft für die Grundstückseigentümer hinterlegt wird, die im Falle des Rückbaus oder bei anderen unvorhergesehenen Ereignissen greift. Auf das Thema Netzwerkverknüpfungspunkt geht Herr Mühling gerne noch einmal ein. Die Firma greenovative hatte bereits einen Netzwerkverknüpfungspunkt für die Fläche und die Leistung mit dem Netzwerkanbieter zugewiesen. Mit einem Aufstellungsbeschluss würde die Firma greenovative diese Leistung nochmals anfragen und reservieren. Herr Mühling ging auf eine Neuerung ein. Die Firma greenovative baue keine Parks mehr ohne Batteriespeicher. Dies impliziert, dass im Falle einer Leistungszusicherung seitens des Netzbetreibers diese auch mit spezifischen Konditionen, die mit dem Netzbetreiber vereinbart werden, abgegeben werden kann. Dies beinhaltet die Möglichkeit, die Einspeisung der Firma greenovative in spezifischen Tages- und Nachtbereichen zu limitieren oder gänzlich zu unterbinden. Die Firma greenovative baue keine Parks mehr, ohne eine Rückbaubürgschaft.
Stadtrat Richter sagte, dass er sich noch einmal zu Wort melden müsse, da es ihn langsam ärgere, wie aktuell erneuerbare Energien schlechtgeredet und diskreditiert würden. Der immense Vorteil erneuerbarer Energien sei, dass es nicht nur eine Art der Energie sei, sondern eine große Bandbreite. Es beginne mit der alten erneuerbaren Energie der Wasserkraft und umfasse Photovoltaik auf Freiflächen und Dächern. Dazu kommen die Windenergie, die Bioenergie und die Biomasseenergie aus den entsprechenden Anlagen sowie die Geothermie. Es gebe also eine immens große Bandbreite. Stadtrat Richter hatte es bereits das letzte Mal gesagt und stellte nochmals klar, dass die Richtung eindeutig sei. Die Richtung führe zu den erneuerbaren Energien und es sei ganz klar, dass es in der Umsetzungsphase Probleme gebe. Der Netzausbau hinke hinterher, das sei ganz klar. Das Thema Speicher wurde etwas zu spät aufgegriffen. Es nehme jedoch aktuell immens an Fahrt auf. Das bedeutet, dass überall Batteriespeicher gebaut werden. Stadtrat Richter hofft, dass die Sitzungsvorlage, die Bürgermeister Dr. Fendt demnächst präsentieren wird, auch in diese Richtung gehen wird. Der Stadt bleibe nichts Anderes übrig, als hier aktiv zu werden. Man benötigt regional und lokal verteilte Erzeugungsanlagen. In Kombination mit der entsprechenden Speichertechnologie habe man keine großen Probleme mit der Netzverteilung. Der Mangel in den Netzen resultiert aus dem Ausbau insbesondere der Offshore-Windenergieanlagen und auch der Windenergieanlagen im Norden Deutschlands. Damals wurden die Offshore-Windenergieanlagen als "Zuckerle" den großen Energieversorgern angeboten. Diese sollten eine Alternative zu den Großkraftwerken darstellen, die sukzessive zurückgebaut werden. So sollte eine entsprechende Energieleistung zur Verfügung gestellt werden. Es wird dabei außer Acht gelassen, dass diese entsprechend in den Stromnetzen benötigt werden, um den Strom beispielsweise in den Süden Deutschlands zu transportieren. Dies sind die Dinge, die gegenwärtig parallel in großem Umfang aufgebaut werden. Die Tatsache, dass es sich dabei um ein immens aufbauendes Projekt handelt, bedeutet, dass die entsprechende Industrie und Wirtschaft dahintersteht. Ein Beispiel hierfür ist die Windenergie. Es sind Großkonzerne, die heute weltweit im Bereich der Windenergie aktiv sind. Es sind große Unternehmen, die im Bereich der Photovoltaik- und Speichertechnologie tätig sind. Der Stadtrat ist nun dabei, diesen prosperierenden Wirtschaftszweig zu diskreditieren. Stadtrat Richter ist der Meinung, dass die Stadt Weißenhorn ihren Beitrag hier in Weißenhorn endlich leisten sollte. Natürlich könne man versuchen, alles zu optimieren, aber Stadtrat Richter denkt, dass man nun mit diesem Bebauungsplanverfahren den Prozess starten sollte. Man sollte endlich den Einstieg schaffen, um die erneuerbaren Energien in Weißenhorn voranzubringen. Aus diesem Grunde ersucht Stadtrat Richter darum, dem Beschlussvorschlag so zuzustimmen, wie er hier nun vorliegt.
Nach weiterer Diskussion wurde über den Tagesordnungspunkt abgestimmt.
Beschluss:
1. Dem Antrag der Firma greenovative auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nebst paralleler partieller Änderung des Flächennutzungsplans zur Realisierung einer Freiflächen PV Anlage auf den Grundstücken Flst.Nrn. 273 und 282 Gemarkung Oberreichenbach wird entsprochen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag iSv. §§ 12, 11 BauGB zu schließen. Dieser soll neben der Übernahme der Kosten für die Planungsleistungen, Gutachten etc. soweit wie rechtlich möglich die Einhaltung der Kriterien gemäß der Projektskizze (Anlage 1) regeln.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens zunächst ein qualifiziertes Planungsbüro entweder selbst oder durch den Investor mit den erforderlichen Planungsleistungen zu beauftragen oder beauftragen zu lassen.
Abstimmungsergebnis: 10:12
Der Beschluss wurde mit 12 Gegenstimmen abgelehnt.
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| 4. | Planung Außenanlagen Feuerwehrgerätehaus |
| SR 95/2025 |
Sachverhalt:
Die Überarbeitung der Entwurfsplanung für die Außenanlagen der Feuerwehr, vorgestellt in der Sitzung des Stadtrats am 31.03.2025, schreitet planmäßig voran. Wie vorgesehen wurde die Anzahl der Stellplätze auf 53 erhöht. Diese sind nun als Schrägparkplätze geplant und sollen in einer alternativen Ausführung statt mit Rasengittersteinen realisiert werden.
Das beauftragte Planungsbüro erhielt gewisse Freiheiten in der weiteren Ausgestaltung und schlägt vor, mehr Oberflächenwasser auf dem Grundstück versickern zu lassen als ursprünglich vorgesehen. Daher sind nun zwei Sickermulden im Norden und Süden des Grundstücks geplant. Diese Mulden sind Vertiefungen in der Rasenfläche mit einer Tiefe von ca. 10–30 cm und dienen der Versickerung – sie sind nicht als Wasserbecken zu verstehen.
Auf Wunsch der Feuerwehr und des Stadtrats wurde geprüft, wie Gelände und Gebäude besser geschützt werden können. Der aktuelle Entwurf wurde in enger Abstimmung mit der Feuerwehrführung entwickelt.
Das Grundstück wird auf der weniger frequentierten Westseite durch einen Zaun und die Ausfahrten mit Schiebetoren gesichert. Zur Illerbergerstraße und zu den Wohnhäusern an der Emershoferstraße erfolgt die Begrenzung durch Hecken. Bis diese eine ausreichende Höhe und Dichte erreicht haben, wird die Begrenzung durch Wild- oder Maschendrahtzäune ergänzt. Die Zufahrt zu den Alarmparkplätzen sowie die Ausfahrt erhalten ein Schiebetor bzw. ein zweiflügeliges Drehtor.
Die Errichtung eines Zauns an der Empfangsseite zur Emershoferstraße ist nicht vorgesehen, da dies die gestalterische Gesamtkonzeption von Gebäude und Vorplatz wesentlich beeinträchtigen würde.
Die Verwaltung erachtet den im Anhang aufgeführten Maßnahmenkatalog als ausreichend. Die Feuerwehr akzeptiert diesen Ansatz.
Die Umlegung der Emershoferstraße sowie die Planung der Notausfahrt werden derzeit durch ein Planungsbüro des Straßenbauamtes in Krumbach in Abstimmung mit der Außenanlagenplanung bearbeitet.
Die Kosten für die aktuelle Einzäunung und Tore wurden von der Firma Schmid auf Basis des aktuellen Entwurfs auf ca. 200.000 € geschätzt.
Änderungen dieser Summe sind mit fortschreitender Planungstiefe möglich. So wurde es bei der Beauftragung des Hauptgebäudes auch gehandhabt.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt übergab Herrn Krauß vom Fachbereich Planen und Bauen das Wort zur Vorstellung des Tagesordnungspunktes. Es schloss sich eine Diskussion an.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem Entwurf zur weiteren Bearbeitung zu.
Der Projektänderungsantrag für den Zaun und Tore wird sobald detailliert vorliegend dem Stadtrat erneut vorgelegt, dem Grunde nach aber schon zur weiteren Planung freigegeben.
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 5. | Nutzung des bisherigen Feuerwehrgeländes an der Illerberger Straße durch den Bauhof |
| SR 92/2025 |
Sachverhalt:
Unser derzeitiger Bauhof bietet nicht ausreichend Platz, um die Vielzahl an täglichen Aufgaben bewältigen zu können. Es sind zusätzliche Stellplätze, Lagerflächen sowie beheizte Arbeitsräume erforderlich. Deshalb wird laut Stadtratsbeschluss ein neues Grundstück für den Bauhof gesucht. Die Planung und der Bau eines neuen Betriebsgebäudes werden jedoch noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen. In der Zwischenzeit ist es notwendig, die Leistungsfähigkeit des Bauhofs sicherzustellen. Daher soll der Bauhof bis zur endgültigen Verlagerung auf ein neues Gelände sämtliche Räume des alten Feuerwehrgerätehauses nutzen.
Der vollständige Umzug der Feuerwehr in ihr neues Gebäude wird voraussichtlich Mitte nächsten Jahres abgeschlossen sein. Bis dahin soll die Zeit genutzt werden, um die Sanierung und Umnutzung des alten Feuerwehrgerätehauses für den Bauhof zu planen. Die Verwaltung hat gemeinsam mit der Bauhofleitung ein Konzept für die Nutzung des Gesamtkomplexes erarbeitet, dass vor der weiteren Planung mit der KUVB abgestimmt werden soll.
In einem ersten Schritt wird vorgeschlagen, dass der Stadtrat festlegt, den Gesamtkomplex weitgehend uneingeschränkt dem Bauhof zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Entscheidung könnten weitere Planungsschritte eingeleitet werden, etwa die Einbindung von Fachplanern in den erforderlichen Bereichen.
Darüber hinaus wurde der Wasserwacht eine Unterstellmöglichkeit für ein Rettungsboot zugesagt – ein Versprechen des Bürgermeisters, das zur Würdigung der hervorragenden Arbeit der Wasserwacht eingehalten werden soll. Auch die Feuerwehr hat Bedarf für eine Kalthalle angemeldet, in der unter anderem Gerätschaften für den Katastrophenschutz, wie Sandsäcke oder Wasserpumpen, untergebracht werden sollen.
Ein erstes Gespräch mit der Feuerwehrleitung zur Klärung der notwendigen Umsetzungsschritte hat bereits stattgefunden. Die konkrete Planung hierzu wird Gegenstand einer gesonderten Sitzungsvorlage sein.
Da die Errichtung der Kalthalle noch Zeit in Anspruch nehmen wird, soll geprüft werden, ob für einen begrenzten Übergangszeitraum ein kleiner Teil des Feuerwehr- und Bauhofgeländes weiterhin von der Feuerwehr genutzt werden kann. Die Abstimmung hierzu soll zwischen Bauhof und Feuerwehr erfolgen. Die Entscheidung über die konkrete Nutzung und Belegung der Gebäude und Freiflächen obliegt der Bauhofleitung
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.
Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadträtin Lutz in das Protokoll aufgenommen.
Stadträtin Lutz teilte mit, dass es unstrittig sei, dass der städtische Bauhof langfristig passende Räumlichkeiten benötige und hierfür eine Fachplanung erstellt werden müsse, die aufzeige, wie dies am besten umzusetzen sei. Momentan stehe nur diese Fläche zur Verfügung. Da derzeit nur diese Fläche zur Verfügung steht, liege die Priorität auf dem städtischen Bauhof, der entsprechende Räumlichkeiten benötigt. Es sei hervorragend, dass man das Boot der Wasserwacht hier ebenfalls unterbringe. Stadträtin Lutz möchte jedoch darauf hinweisen, dass die Wasserwacht ihren Gesamtbedarf der Stadt bereits gemeldet hat. Die Wasserwacht verrichtet hervorragende Arbeit im Bereich der Schwimmkurse, in denen Kinder das Schwimmen lernen. Leider nimmt diese wichtige Arbeit immer weiter ab, da es immer weniger Kapazitäten gebe. Zudem sichert die Wasserwacht einen nicht unerheblichen Teil des städtischen Freibads, sodass die Stadt Weißenhorn über entsprechende Sicherheiten verfügt. Deshalb sei es ihr und der CSU-Fraktion mit Stadtrat Ritter von der FDP ein Anliegen, dass man hier auch weiter dranbleibe und mittelfristig Lösungen für die Wasserwacht finde, da diese auch von weiteren Bebauungsplänen in der Stadt betroffen sei und ihr Quartier vermutlich irgendwann verlassen müsse. Als Stadt sei es die Aufgabe, dies zu unterstützen. Als zweiten Punkt möchte Stadträtin Lutz anfragen, wie die weitere Zeitschiene mit dem städtischen Bauhof und dem Umzug der Feuerwehr geplant sei. Es stellt sich die Frage, ob dem Bauhof eine fortwährende Nutzung der Räumlichkeiten im EWAG-Gebäude gestattet werden kann, um eine unerwünschte Interferenz zu vermeiden. Momentan befänden sich Teile des städtischen Bauhofs im EWAG-Gebäude. Somit bestünde keine Notwendigkeit für eine gleichzeitige Nutzung des Feuerwehrgebäudes durch den städtischen Bauhof und durch die Feuerwehr.
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass er bis November oder Dezember 2025 mit der EWAG vereinbart habe. Die EWAG müsse ihr Gebäude schließlich entsprechend der Baugenehmigung abbrechen.
Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Niebling in das Protokoll aufgenommen.
Stadtrat Niebling teilte mit, dass, solange die Feuerwehr noch nicht von ihrem alten Gelände zum neuen umgezogen sei, er die Bitte an Bürgermeister Dr. Fendt richte, dafür zu sorgen, dass die Bauhof-Mitarbeiter so lange in dem EWAG-Gebäude bleiben können. Die EWAG habe keine Not, dies kurzfristig abzubrechen bzw. brauche sie das Gebäude auch nicht. So hätten die Bauhof-Mitarbeiter jedenfalls einen vernünftigen Büroplatz. Andererseits hat Stadtrat Niebling die Befürchtung, dass es sonst zu Problemen kommen könnte, wenn der Platz nicht ausreicht. Sollte die Feuerwehr erst im Frühling umziehen, bittet er darum, den Pachtvertrag mit der EWAG bis dahin weiterzuführen.
Bürgermeister Dr. Fendt sagte zu, gerne nochmals mit der EWAG sprechen zu wollen. Allerdings sei er darüber nicht sehr glücklich. Es gebe auch Flächen in der Feuerwehr, zum Beispiel die Floriansstube und sonstige Räume, in denen die Kameradschaftsabende stattfinden. Bürgermeister Dr. Fendt werde jedoch nochmals nachfragen, ob der Mietvertrag mit der EWAG verlängert werden könne.
Stadtrat Dr. Bischof äußerte eine Bitte. In der Sitzungsvorlage stehe, dass übergangsweise auch die Feuerwehr und die Wasserwacht Räume nutzen werden. Die Pläne beziehen sich jedoch nur darauf, wie es langfristig allein durch den Bauhof genutzt werden soll. Er bat darum, im Falle der Ausarbeitung eines weiteren Konzepts gemäß dem Beschlussvorschlag auch einen Plan vorzulegen, der die übergangsweise Nutzung der Räume durch die verschiedenen Einrichtungen regelt. Dies sei ihm wichtig, so Stadtrat Dr. Bischof, damit dies auch klargestellt sei.
Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass man sich darum kümmere.
Beschluss:
Das alte Feuerwehrgerätehaus sowie das zugehörige Gelände werden dem Bauhof zugeordnet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung des
Gesamtkomplexes, Flurstück 155/2 - bestehend aus Bauhof und Feuerwehrgelände voranzutreiben. Hierzu wird sie ermächtigt, Fachplaner zu beauftragen und einen Umnutzungsantrag zu erstellen und einzureichen. Zudem sollen Gespräche zwischen Bauhof und Feuerwehr geführt werden, um eine abgestimmte, untergeordnete Nutzung des bisherigen Feuerwehrgebäudes durch die Feuerwehr zu ermöglichen. Ein Stellplatz für das Boot der Wasserwacht wird mitgeplant.
Das ausgearbeitete Konzept soll dann dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 6. | Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn –Vergabe LV 027 Abdichtungsarbeiten |
| SR 93/2025 |
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 23.06.2025 wurde das Gewerk LV 027 Abdichtungsarbeiten aufgehoben und angepasst und unter LV 028 neu veröffentlicht.
Der Bürgermeister wurde in der damaligen Sitzung ermächtigt, bei einer erfolgreichen Ausschreibung den Auftrag im Rahmen einer 20% igen Überschreitung zu erteilen.
Der Auftrag wurde nach erfolgreicher Submissionierung mit einer Kostenüberschreitung von 19,3 % beauftragt.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Tagesordnungspunkt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen und gebilligt, dass der Auftrag für die Abdichtungsarbeiten für 41.088,21€ brutto beauftragt wurde.
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 7. | Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn –Vergabe LV 032 Eingangsfassade Kray |
| SR 94/2025 |
Sachverhalt:
Für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles wurde die Ausschreibung des Gewerks LV 032 Eingangsfassade Kray submissioniert.
Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 mit 73.624,15 € brutto berechnet, nach Aufschlag vorausschauende Baukosten bis zur Vergabe mit 77.997,43 € brutto.
Es haben sich 7 Firmen für die Ausschreibung interessiert, es wurden drei Angebote abgegeben.
Die Angebotssummen liegen zwischen 78.118,73 € und 97.729,15 €.
Nach Prüfung der Angebote zeigt sich eine zu vernachlässigende Kostenüberschreitung von 0,2 % der berechneten Kosten aus der Kostenberechnung.
Die Verwaltung schlägt vor, das mindestnehmende Angebot zu beauftragen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Tagesordnungspunkt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Der Auftrag für die Eingangsfassade Kray über 78.118,73 € brutto wird an den Mindestbieter vergeben.
Stadtrat Schrodi war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
Abstimmungsergebnis: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 8. | Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn- Vergabe LV 034 Estricharbeiten |
| SR 108/2025 |
Sachverhalt:
Für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles wurde die Ausschreibung des Gewerks LV 034 Estricharbeiten submissioniert.
Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 mit 44.716,21 € brutto berechnet, nach Aufschlag vorausschauende Baukosten bis zur Vergabe mit 47.888,84 € brutto.
Es haben sich 15 Firmen für die Ausschreibung interessiert, es wurden 8 Angebote abgegeben.
Die Angebotssummen liegen zwischen 16.852,92 € und 80.394,66 €.
Nach Prüfung der Angebote zeigt sich bei den Angeboten auf Rang 1-3 Ausschlussgründe nach §16 VOB. Das Angebot auf Rang 4 liegt mit 35.536,38 € brutto 25% unter der Kostenschätzung aus der Kostenberechnung vom 6.9.2023 inkl. vorausschauende Baukosten.
Die Verwaltung schlägt vor, das Angebot auf Rang 4 zu beauftragen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt übergab Stadtbaumeisterin Graf-Rembold das Wort zur Vorstellung des Tagesordnungspunktes. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Der Auftrag für die Estricharbeiten über 35.536,38 € brutto wird an den Bieter auf Rang 4 vergeben.
Stadtrat Schrodi war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
Abstimmungsergebnis: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 9. | Vergabe Erschließungsarbeiten BG Biberachzell |
| SR 96/2025 |
Sachverhalt:
Die Erschließung des Baugebietes Marktsteig IV in Biberachzell wurde in das diesjährige Bauprogramm aufgenommen. Vom Ing.Büro Kling wurden die Planungsleistungen erbracht. Die vom Bauamt erstellten Ausschreibungsunterlagen wurden an 13 Baufirmen versandt. Bis zum Eröffnungstermin am 3.9.25 wurde von 6 Firmen ein Angebot abgegeben.
Das Angebot des mindestnehmenden Bieters beläuft sich auf 276.363,70 € das Zweitangebot beläuft sich auf 278.142,54 €, der Höchstbieter liegt bei 363.148,06 €, jew. brutto.
Die Aufteilung des Submissionsergebnisses der mindestnehmenden Firma mit dem jeweiligen anteiligen Haushaltsansatz und Schätzkosten ergibt folgende Übersicht:
| Angebotbrutto | Hsh.Ansatz2025 | Schätzkosten |
| Kanalbau | 108.315,98 | 110.000,- € | 120.000,-€ |
| Wasserleitungsbau | 55.957,05 | 40.000,- € | 50.000,-€ |
| Straßenbau | 112.090,67 | 130.000- € | 165.000,-€ |
| Gesamt | 276.363,70 | 280.000,- € | 335.000,- € |
Das Submissionsergebnis liegt unterhalb der Kostenschätzung im Bereich des diesjährigen Haushaltsansatzes.
Mit den Erschließungsarbeiten soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. Die Fertigstellung der Bauarbeiten wurde für April 2026 vorgegeben. Die Bauleitung und Abrechnung erfolgt durch das städt. Bauamt. Von der Fa. Miecom liegt ein Angebot zur Herstellung von 13 Glasfaseranschlüssen, mit einer Angebotssumme i.H. von 15.315,30 € brutto vor. Dieses soll ebenfalls beauftragt werden.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Tagesordnungspunkt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Der Auftrag zur Erschließung des Baugebietes Am Marktsteig IV in Biberachzell soll an den Erstbieter, mit einer Bruttoauftragssumme i.H. von 276.363,70 € brutto vergeben werden. Das Angebot zur Herstellung von 13 Glasfaseranschlüssen i.H. von 15.315,30 € brutto, wird ebenfalls beauftragt.
Stadtrat Schrodi war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
Abstimmungsergebnis: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 10. | Überplanmäßige Ausgaben für wiederkehrende Veranstaltungen (HH-Stelle 3400.5810) |
| SR 102/2025 |
Sachverhalt:
Im Zuge der Planung und Durchführung aller wiederkehrenden Veranstaltungen der Stadt Weißenhorn entstanden zusätzliche, außerordentliche Ausgaben aufgrund der Erstellung von Sicherheitskonzepten und Terrorschutzmaßnahmen. Diese Kosten waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht absehbar und konnten daher nicht in den Haushalt eingestellt werden.
Aufgrund dieser nicht geplanten Aufwendungen kommt es zu einer Überziehung der Haushaltsstelle 3400.5810 um ca. 10.000,00€, wodurch die Ausgaben für das Kinderfest und den Leonhardiritt nicht gedeckt werden können. Nach Rücksprache mit der Kämmerei können Teile des Mehrbedarfs über die Haushaltsstellen 3311.5700, 3400.5800 und 3400.6319 abgedeckt werden, da dort in diesem Jahr nicht alle vorgesehenen Mittel benötigt werden.
Trotz der Bemühungen um Einsparungen ist eine vollständige Deckung aus dem bestehenden Budget nicht möglich, da insbesondere die Mietkosten für die Terrorschutzmaßnahmen sowie die Ausarbeitung der Konzepte erhebliche Ausgaben verursachen.
Für das Haushaltsjahr 2026 werden die erforderlichen Mittel für diese Maßnahmen von Beginn an in angemessener Höhe eingeplant.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Tagesordnungspunkt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Beschluss:
„Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, auf der Haushaltsstelle 3400.5810 überplanmäßige Ausgaben vorzunehmen.
Die überplanmäßigen Ausgaben werden durch nicht benötigte Mittel der Haushaltsstellen 3311.5700, 3400.5800 und 3400.6319 gedeckt.“
Stadtrat Schrodi war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
Abstimmungsergebnis: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 11. | Fachbereich 1 - Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen – Bedarfsfeststellung für die Grundschulen Süd und Nord - Korrektur |
| SR 106/2025 |
Sachverhalt:
In der Stadtratssitzung am 26. Mai 2025 wurde die Betreuungsquote für den weiteren Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen festgelegt und anhand der Schülerzahlen der Bedarf festgestellt.
Nach Übermittlung der Zahlen an die Regierung von Schwaben hat sich herausgestellt, dass sich bei den Zahlen der Grundschule Weißenhorn-Süd ein Übertragungsfehler ergeben hat und dass wir bei der 5-Jahres-Prognose vom Schuljahr 2029/2030 ausgehen müssen. Dieser soll mittels eines erneuten Beschlusses korrigiert werden.
Im Sachverhalt und im Beschluss waren für unsere beiden Grundschulen folgende Zahlen dargestellt:
Im oben rot markierten Bereich sind im Schuljahr 2028/29 336 Schüler in 15 Klassen und im Schuljahr 2029/30 239 Schüler*innen ebenfalls in 15 Klassen genannt. Prognostiziert sind allerdings 16 Klassen. Dies muss korrigiert werden, sodass folgende Zahlen mit dem Prognosejahr 2029/30 festgestellt und an die Regierung übermittelt werden sollen:
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
„Der Stadtrat beschließt für den weiteren Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen eine Betreuungsquote von 80 Prozent. Des Weiteren werden folgende Schülerzahlen für das Schuljahr 2029/2030 der Prognose zugrunde gelegt (Stand 30.10.2024)
| Grundschule Weißenhorn Süd | Regelbereich |
Es erfolgte eine Abstimmung zwischen Schulaufwandsträger, Jugendhilfeträger und Schule. Die Stellungnahme zur Bedarfsermittlung des zuständigen Trägers der Jugendhilfe wurde beantragt. Das zugrundeliegende pädagogische Ganztagskonzept der beiden Schulen ist aktuell und kann herangezogen werden. An beiden Schulen soll als Verpflegungskonzept weiterhin eine Ausgabeküche vorgesehen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Zahlen im Rahmen der Bedarfsermittlung an die Regierung zu übermitteln.“
Stadtrat Schrodi war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.
Abstimmungsergebnis: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 12. | Kommunalwahlen am 08.03.2026Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes für Wahlhelfer und der Entschädigung für Reservekräfte |
| SR 90/2025 |
Sachverhalt:
Für die am 08.03.2026 stattfindenden Kommunalwahlen schreiten die Vorbereitungen weiter voran.
Einer der nächsten Organisationspunkte ist die Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelfer durch die Gemeinde. Da es sich hierbei nicht um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung handelt, ist die Höhe des Erfrischungsgeldes vom Stadtrat zu beschließen.
Bei den Kommunalwahlen im Jahr 2020 hat jeder Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70,-- € erhalten.
Zum Vergleich wurde für die Anfang des Jahres stattfindende Bundestagswahl das Erfrischungsgeld bereits per Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2024 auf 70,-- € erhöht.
Da die Wahlhelfertätigkeit für die Kommunalwahlen im Vergleich zu anderen Wahlen, wie beispielsweise zur Bundestagswahl, einen wesentlich größeren Umfang bedeutet, zum Beispiel durch die aufwändigere Auszählung der Stimmen bei der Wahl des Stadtrates und Kreistages aufgrund der erhöhten Stimmabgabemöglichkeit je Wähler, schlägt die Verwaltung vor, das Erfrischungsgeld entsprechend anzupassen und auf 100,-- € zu erhöhen.
Für die stattfindenden Wahlhelferschulungen soll aufgrund der positiven Erfahrungswerte, nach Auffassung der Verwaltung, weiterhin die Entschädigung für die Teilnahme an der Wahlhelferschulung in Höhe von 20,-- € beibehalten werden.
Bei den Kommunalwahlen wird die Stimmenauswertung für Stadtrats- und Kreistagswahl wieder per Laptop erfasst werden.
Es wird daher sowohl die übliche Grundlagenschulung für alle Wahlhelfer sowie eine EDV-Schulung für die Wahlvorsteher und Schriftführer mit jeweiliger Stellvertretung angeboten.
Um den Verwaltungsaufwand allerdings in Grenzen zu halten, schlägt die Verwaltung vor, dass nur einmalig die Entschädigung in Höhe von 20,-- € ausbezahlt werden soll, unabhängig ob an nur einer oder an beiden Schulungen teilgenommen wird.
Zudem werden vom Wahlamt wieder Reservekräfte berufen, die im Bedarfsfall am Wahltag für einen kurzfristig verhinderten Wahlhelfer einspringen können. Für die Bereitschaft hierzu und der Freihaltung des Wahltages sollen die Personen, wie bisher, eine Entschädigung in Höhe von 15,-- € erhalten.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt trug den vorliegenden Sachverhalt vor. Er teilte mit, dass der Beschluss um eine Regelung für eine mögliche Stichwahl ergänzt werden muss.
Stadträtin Lutz wies darauf hin, dass es im Falle einer möglichen Stichwahl lediglich noch um die Auszählung des Bürgermeisteramtes geht. Dies sei ein geringerer Aufwand. Auf jeden Fall sollte ein Erfrischungsgeld geleistet werden, das jedoch anhand des geringeren Umfangs geringer angesetzt werden könne. Man könnte das Erfrischungsgeld in derselben Höhe ansetzen wie bei der Stichwahl zum Amt des Landrats.
Bürgermeister Dr. Fendt antwortete, dass dies ein gutes Argument sei. Er änderte den ergänzten Beschluss entsprechend, sodass bei einer möglichen Stichwahl das Erfrischungsgeld nun auf 70,00 Euro festgesetzt werden soll.
Stadträtin Kuderna-Demuth teilte mit, dass die ÖDP-Fraktion es grundsätzlich positiv bewertet, dass eine Erhöhung in Erwägung gezogen wird. Sie regte jedoch an, die Staffelung anders zu setzen. Da die Wahlhelferschulung bei der Kommunalwahl komplizierter sei, regte Frau Kuderna-Demuth an, ein Erfrischungsgeld von 90,00 Euro für die Teilnahme an der Kommunalwahl und 30,00 Euro für die Teilnahme an der Wahlhelferschulung zu gewähren.
Stadtrat Dr. Bischof merkte an, dass sich auch die Fraktion der Freien Wähler/WÜW bereits mit diesem Thema befasst habe. Er sagte, dass aus der Sitzungsvorlage zu entnehmen sei, dass die Wahlvorsteher an zwei Wahlhelferschulungen teilnehmen sollen: eine allgemeine und eine EDV-Schulung. Hierfür sollen nur 20,00 Euro bezahlt werden. Dies hält die Fraktion der Freien Wähler/WÜW für keinen guten Anreiz. Es sei sehr wichtig, dass beide Schulungen besucht werden. Deswegen schlägt die Fraktion der Freien Wähler/WÜW vor, für jede besuchte Schulung ein Erfrischungsgeld zu zahlen. Stadtrat Dr. Bischof stimmt dem Vorschlag von Stadtratskollegin Kuderna-Demuth zu, die 30,00 Euro für die Schulungen vorschlug. Stadtrat Dr. Bischof befürwortet jedoch, die Entschädigung am Tag der Wahl bei 100 Euro zu belassen, da hierfür mehr Stunden als an einem regulären Arbeitstag aufgewendet werden müssen. Stadtrat Dr. Bischof bittet außerdem darum, falls möglich vorrangig Wahlhelfer aus der Bürgerschaft einzusetzen, da Bedienstete des öffentlichen Dienstes einen Sonderurlaubstag erhalten. Im Bereich der Kinderbetreuung würde hier wieder Personal ausfallen, was die Betreuung der Kinder für die Eltern erschwert.
Beschluss:
„Die Wahlhelfer erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei den Kommunalwahlen am 08.03.2026 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 100,-- €.
Für die Teilnahme an den Wahlhelferschulungen erhält jeder Wahlhelfer jeweils eine Entschädigung in Höhe von 30,-- €.
An die Reservekräfte wird eine Entschädigung in Höhe von 15,-- € ausbezahlt.
Im Falle einer Stichwahl erhalten die Wahlhelfer für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70,-- €. “
Abstimmungsergebnis: 20:2
Der Beschluss wurde mit 20 Stimmen angenommen.
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| 13. | Erlass einer Rechtsverordnung über die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Weißenhorn |
| SR 91/2025 |
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 11.06.2025 regte der Betreiber einer Autowaschanlage im Gewerbegebiet den Erlass einer Rechtsverordnung an, die es ermöglicht, dass auch an Sonn- und Feiertagen Autos gewaschen werden können. Eine solche Möglichkeit sieht Art 2 Abs. 3 Nr. 5 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage explizit vor.
Eine Differenzierung auf Bereiche der Stadt ist nicht möglich. Es darf auch nicht nach Autowaschanlagentyp getrennt werden.
Da mit dem Betrieb einer Autowaschanlage keine unzumutbaren Emissionen bzw. Immissionen verbunden sind, dies ist über den Genehmigungsbescheid für die Anlage sichergestellt, kann der Erlass einer solchen Verordnung empfohlen werden.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Tagesordnungspunkt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.
Beschluss:
Er wird folgende Rechtsverordnung beschlossen:
Rechtsverordnung über die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Weißenhorn
vom 22.09.2025
Aufgrund von Art 2 Abs. 3 Nr. 5 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (BayRS 1131-3-I), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Mai 2006 (GVBl S. 190) erlässt die Stadt Weißenhorn folgende Rechtsverordnung:
(1) In der Stadt Weißenhorn dürfen Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen ab 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr betrieben werden.
(2) Autowaschanlagen dürfen an folgenden Feiertagen nicht betrieben werden:
- Neujahr
- Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag
- 1. Mai
- Pfingstsonntag, Pfingstmontag
- Erster und zweiter Weinachtstag
Diese Rechtsverordnung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: 5:17
Der Beschluss wurde mit 17 Gegenstimmen abgelehnt.
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| 14. | Feststellung der Jahresrechnung 2021 sowie Erteilung der Entlastung für das Jahr 2021 der Stadt Weißenhorn und der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn gem. Art. 32 Abs. 2 Nr. 6 i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO |
| SR 97/2025 |
Sachverhalt:
Der Prüfbericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2021 für die Stadt Weißenhorn und die Dietschsche Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn (datiert Juni 2024) wurden durch den stellv. Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses an die Verwaltung übermittelt (Eingang am 22.06.2024).
Die Stellungnahmen der Verwaltung wurden dem RPA-Vorsitzenden im Verlauf des Septembers 2024 übermittelt. Desweiteren wurden die Stellungnahmen der Verwaltung dem Landratsamt Neu-Ulm übermittelt.
Nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2021 für die Stadt Weißenhorn und die Dietschsche Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn kann die Jahresrechnung 2021 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO endgültig festgestellt, sowie über die Entlastung der Verwaltung beschlossen werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat unter Beschluss Ziffer III, die Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO in öffentlicher Sitzung festzustellen und der Verwaltung die Entlastung zu erteilen.
Diskussion:
Aufgrund von Befangenheit nahm Bürgermeister Dr. Fendt nicht an der Diskussion und Abstimmung teil. Er übergab den Vorsitz zur Abhandlung des Tagesordnungspunktes an die zweite Bürgermeisterin Lutz.
Diese wiederum erteilte Stadtkämmerer Palige das Wort zur Vorstellung des Tagesordnungspunktes.
Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Bischof in das Protokoll aufgenommen.
Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass die Fraktion der Freien Wähler/WÜW dem Tagesordnungspunkt zustimmen werde. Als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses möchte er jedoch darauf hinweisen, dass er sich freuen würde, wenn die Arbeit des Ausschusses auch einmal Früchte trägt und die Anregungen aufgegriffen werden. Hierzu möchte Stadtrat Dr. Bischof zwei Dinge nennen. Zum einen hat Stadtrat Dr. Bischof konkret vorgeschlagen, Bagatellgrenzen bei Rechnungen einzuführen. Im Jahr 2019 wurde beispielsweise eine Rechnung über 1,18 Euro für Bauwasser ausgestellt. Diese Rechnung musste erstellt werden, sie musste nachverfolgt werden, der Eingang der Zahlung musste verbucht werden – und das nicht nur auf einem Konto, sondern es gibt hierfür ein Extra-Konto für die 8 Cent Mehrwertsteuer, die auch noch anfallen. Im Zweifelsfall wird sogar ein Mahnverfahren eingeleitet, wenn der Schuldige seine 1,18 Euro nicht bezahlt. Stadtrat Dr. Bischof vermutet, dass dieser Vorgang in der Stadtverwaltung Kosten von 20 bis 30 Euro verursacht. Und das alles, damit am Schluss 1,18 Euro mehr im „Stadtsäckel” sind. Deswegen bittet Stadtrat Dr. Bischof nochmals dringend darum, zu prüfen, ob man bei Rechnungsbeträgen unter 10 oder 20 Euro nicht einfach auf die Rechnungsstellung verzichten kann. Hiermit würde die Stadt Geld sparen, das sie andernfalls für die Eintreibung des Geldes aufwenden müsste. Er bittet darum, nicht gleich mit der Aussage zu kommen, dass dies rechtlich nicht möglich sei. Hier müsse man einfach eine Lösung finden. Es könne nicht sein, dass Gesetze die Verschwendung von Geld für Vorgänge vorschreiben, wodurch die Verwaltung von ihrer eigentlichen Arbeit abgehalten wird, um letztlich nur 1,18 Euro einzunehmen. Als zweiten Punkt möchte Stadtrat Dr. Bischof einige Verrechnungen ansprechen. Es ist zwar lobenswert, dass die Verwaltung alles genau machen will, aber es ist nicht nachvollziehbar, dass beispielsweise für das Ablesen und Abrechnen der Heizenergie zwischen einer städtischen Einrichtung und einer privaten Wohnung in einem Jahr 434 Euro an einen Dienstleister gezahlt wurden. Für 434 Euro könne man lange heizen. Stadtrat Dr. Bischof merkt an, dass es doch eine einfachere Lösung geben müsse, als einen Dienstleister einzuschalten, für dessen Leistung 434 Euro anfallen. Stadtrat Dr. Bischof möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen, der im Rechnungsprüfungsbericht steht. In der Vergangenheit kam es bei Vereinen zu Ungleichbehandlungen, was die Zuteilung von Leistungen betraf. Im Rechnungsprüfungsbericht steht, dass dies nicht der Fall sein sollte. Es sollte eine Gleichbehandlung erfolgen. Dies möchte er jedoch nicht weiter ausführen. Stadtrat Dr. Bischof bittet darum, diese Dinge zu prüfen, um die Verwaltung zu entlasten und letztendlich Geld zu sparen.
Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass derzeit der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) im Hause sei und die Fragen gerne an diesen weitergegeben werden können.
Beschluss:
1. Der Stadtrat stellt die Jahresrechnung der Stadt Weißenhorn und der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn für das Jahr 2021 gemäß den beigefügten Anlagen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hiermit fest und erteilt der Verwaltung die Entlastung.
Die in § 77 Abs. 2 KommHV-Kameralistik genannten Unterlagen lagen mit der jeweiligen Jahresrechnung vor und werden mit in die Feststellung einbezogen.
Bürgermeister Dr. Fendt nahm auf Grund Befangenheit nicht an der Diskussion und Abstimmung teil.
Abstimmungsergebnis: 21:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 15. | Jahresrechnung der Stadt Weißenhorn für das Haushaltsjahr 2024 |
| SR 89/2025 |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung bildet das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Stands des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nach.
Bei der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik besteht die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung. Der Jahresabschluss beziehungsweise die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht (vgl. Anlage 1) zu ergänzen. (Art. 102 Abs. 1 S.1 u. S.3 GO).
Der Jahresabschluss umfasst den kassenmäßigen Abschluss und die Haushaltsrechnung (§ 77 Abs. 1 KommHV-K).
Der Jahresrechnung sind beizufügen
Das Ziel der Jahresrechnung ist es den Nachweis des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes und der Veränderungen von Vermögen und Verbindlichkeiten darzustellen. Aus der Rechnungslegung wird ersichtlich wie der Haushaltsplan im Haushaltsjahr ausgeführt wurde und welche Einnahmen und Ausgaben angeordnet und geleistet wurden und ob die Planansätze zur Aufgabenerfüllung ausreichten oder ob zusätzliche Mittel bereitgestellt werden mussten. Außerdem weist sie das Ergebnis der Haushaltswirtschaft – Überschuss oder Fehlbetrag – aus, um darzustellen, ob der im Haushaltsplan vorgegebene Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben im Vollzug des Haushalts eingehalten wurde.
Die Jahresrechnung samt Anlagen bildet das Gegenstück zur Haushaltssatzung.
Hinsichtlich der ausführlichen Darstellung des Ergebnisses wird auf den beigefügten Rechenschaftsbericht 2024 samt Anlagen verwiesen.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Tagesordnungspunkt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Jahresrechnung 2024 für den städtischen Haushalt zur Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung.
Die in § 77 Abs. 2 KommHV genannten Unterlagen sind der Jahresrechnung als Anlagen beigefügt und werden ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht bereits durch frühere Beschlüsse des Stadtrates erfolgt ist, bzw. soweit sie nicht schon im Rahmen von Deckungskreisen und Sammelnachweisen gedeckt sind, hiermit nachträglich genehmigt (Art. 66 Abs. 1 Satz 2 GO).
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 16. | Jahresrechnung der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn für das Jahr 2024 |
| SR 87/2025 |
Sachverhalt:
Überblick und Erläuterungen zum Rechnungsergebnis:
Der Verwaltungshaushalt der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn schließt
zum Rechnungsabschluss 2024
in Einnahmen und Ausgaben mit — 91.243,73 €
ab.
Auf der Einnahmenseite wurden folgende Erträge erzielt:
Summe Einnahmen: — 91.243,73 €
Demgegenüber stehen auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes Aufwendungen für den Unterhalt und die Bewirtschaftung der Gebäude, etc.
mit — 85.993,58 €
Die vorgenannten Aufwendungen gliedern sich im Einzelnen wie folgt: 4
(WKM, Heizung, Strom, Steuern, Versicherg. etc.)
(Grupp. 541 – 545) — 18.443,57 €
Der sich aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergebende Überschuss des Verwaltungshaushaltes in Höhe von — 40.333,18 €
wurde dem Vermögenshaushalt zugeführt.
zugeführt.
Summe Ausgaben: — 91.243,73 €
Der Vermögenshaushalt des Jahres 2024 der Dietschschen Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn schließt
in Einnahmen und Ausgaben mit — 40.333,18 €
ab.
Die Einnahmen des Vermögenhaushaltes stellt lediglich die
Zuführung des Überschusses aus dem VwHH i. H. v — 40.333,18 €
dar.
Summe Einnahmen: — 40.333,18 €
Die einzige Ausgabeposition des Vermögenshaushaltes ist die
Zuführung zur Rücklage der Stiftung i. H. v. — 40.333,18 €
Summe Ausgaben: — 40.333,18 €
Die Stiftung ist seit dem 31.12.2022 schuldenfrei.
Die allgemeine Rücklage der Stiftung weist nach der Zuführung zum Jahresabschluss 2024 einen Stand von — 178.547,95 €
aus.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Tagesordnungspunkt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Jahresrechnung 2024 für die Dietschsche Wohltätigkeitsstiftung Weißenhorn zur Kenntnis und weist diese dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zu.
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 17. | Fußballplatz Grafertshofen; Hangsicherung; Antrag auf Baugenehmigung |
| SR 107/2025 |
Sachverhalt:
Anlässlich der vom Fußballverein Grafertshofen durchgeführten Hangsicherungsmaßnahmen ist aufgrund der veränderten Umsetzung der Stützmauer (Höhe 2,30 m statt 1,80m) die Maßnahme am nördlichen Hang baugenehmigungspflichtig geworden.
Diese Stützmauer überschreitet nun mit einer Höhe von > 2 m die Grenze der Verfahrensfreiheit nach Art 57 I 1 Nr. 7 a BayBO (Bayerische Bauordnung).
Die Maßnahme am östlichen Hang wäre als selbständig durchgeführte Einzelmaßnahme nicht genehmigungspflichtig gewesen.
Wenn ein Vorhaben jedoch aus mehreren Teilen besteht, die in einem Bauabschnitt realisiert werden, gilt es baurechtlich als einheitliches Bauvorhaben. Ist ein Teil genehmigungspflichtig, „zieht“ dieser Teil regelmäßig das Gesamtvorhaben in die Genehmigungspflicht hinein. Da beide Vorhaben als eine Maßnahme umgesetzt wurden, besteht nach Auffassung der Verwaltung hier eine Genehmigungspflicht für beide Maßnahmen.
In Abstimmung mit der Baurechtsbehörde und der Verwaltung wurde festgelegt, dass zur vorübergehenden Aufrechterhaltung des Spielbetriebs der Verein bis Mitte September einen Bauantrag zur nachträglichen Genehmigung der Gesamtmaßnahme erstellen lässt.
Vereinbart wurde weiter, dass, einen entsprechenden Beschluss des Stadtrats vorausgesetzt, die Stadt als Eigentümerin des Platzes auch als Bauherrin den Bauantrag einreicht.
Diskussion:
Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Tagesordnungspunkt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.
Beschluss:
1. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Bauantrag für die Stadt als Bauherrenvertreter zu unterzeichnen und bei der Baurechtsbehörde einzureichen.
2. Das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben wird erteilt. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen der Beteiligung der Stadt nach § 36 BauGB, eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der Baurechtsbehörde abzugeben.
Abstimmungsergebnis: 22:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 18.1. | Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Unteres Tor - Schäden am Putz und an der Farbe |
Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass sich Bürgerinnen und Bürger an die Infostände der Fraktion der Freien Wähler/WÜW gewandt hätten, um diverse Mängel mitzuteilen, die er nun gerne an die Verwaltung weitergeben möchte. Am Unteren Tor gibt es Schäden am Putz und an der Farbe, die dringend behoben werden sollten, da der Anblick nicht schön ist.
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| 18.2. | Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Bubenhausen - Reparaturen am Feuerwehrhaus |
Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass am Feuerwehrhaus in Bubenhausen Reparaturarbeiten durchgeführt werden müssten. Auch wenn möglicherweise in ein paar Jahren ein Neubau bevorstehe, müsse das derzeitige Feuerwehrhaus funktional bleiben und gut nutzbar sein.
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| 18.3. | Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Grafertshofen - Südlicher Ortseingang - kleine Roth - Ausspülungen |
Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass am südlichen Ortseingang von Grafertshofen an der kleinen Roth das Ufer auf der Ostseite ausgespült ist und immer weiter ausgespült wird. Es sollte wiederhergestellt und gesichert werden.
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| 18.4. | Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Emershofen - Kapellenweg - Entwässerungsrinne |
Stadtrat Dr. Bischof gab eine Anregung eines Bürgers aus Emershofen weiter. Am unteren Ende des Kapellenwegs sollte eine Rinne zur Entwässerung angelegt werden, wie in den Parallelstraßen. So kann das Wasser nicht einfach über die Straße laufen.
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| 18.5. | Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Emershofen - Kurat-Sauter-Straße - Spielstraße oder Zone 30 |
Stadtrat Dr. Bischof bittet darum, zu prüfen, ob in der Kurat-Sauter-Straße eine Spielstraße oder eine Zone 30 eingerichtet werden könnte.
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| 18.6. | Anfrage Stadträtin Kuderna-Demuth - Stadtbücherei - Überprüfung Unterbringung im ehem. Feneberg Gebäude in der Reichenbacher Straße |
Stadträtin Kuderna-Demuth regte an, zu überprüfen, ob es möglich wäre, die Stadtbücherei im ehemaligen Feneberg-Gebäude in der Reichenbacher Straße unterzubringen. Die Räumlichkeiten wären barrierefrei. Es wird ebenfalls darum ersucht, mit den Beschäftigten der Stadtbücherei zu sprechen, ob diese die Räumlichkeiten als passend betrachten würden.