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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 43/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

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1.

Bekanntgaben

keine

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2.1.

Antrag auf Bauvorbescheid; Neubau eines Wohnhauses mit 3 Wohnungen und 6 Stellplätzen; Handfeldstraße, Weißenhorn

BA 94/2025

Sachverhalt:

Der Antragsteller beantragt mit Eingang vom 08.09.2025 einen Bauvorbescheid um rechtsverbindlich zu klären, ob das Vorhaben „Neubau eines Wohnhauses mit 3 Wohnungen und 6 Stellplätzen“ auf dem Baugrundstück an der Handfeldstraße in Weißenhorn bauplanungsrechtlich zulässig ist, insb. ob den notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan zugestimmt wird.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Richard-Wagner-Straße“.

Zentrale Festsetzungen sind:

• WA, also allgemeines Wohngebiet

• 2 Vollgeschosse maximal

• Grundflächenzahl von 0,4

• Geschossflächenzahl von 0,8

Geplant ist ein Gebäude mit 3 Wohneinheiten, 2 Vollgeschossen sowie einem Satteldach mit einer Neigung von 38 Grad. Die Grundfläche des Gebäudes soll ca. 13 x 8,50 m, die Firsthöhe knapp 10 m betragen.

Obwohl das Vorhaben Befreiungen vom Bebauungsplan benötigt, liegt dem Antrag auf Bauvorbescheid kein Antrag auf Befreiungen bei.

1. § 5 I der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans setzt eine maximale Traufhöhe von 3,5 m fest. Das geplante Gebäude soll eine Traufhöhe von 6,65 m haben.

2. § 2 I setzt eine Mindestgröße für Baugrundstücke für freistehende Einzelhäuser von 600 m² fest. Das Baugrundstück hat eine Größe von 423 m². Das Baugrundstück ist aber bereits jetzt mit einem Gebäude bebaut, welches durch den geplanten Neubau ersetzt werden soll. Insofern kann man hier von einer Art Bestandsschutz ausgehen.

Die GFZ und GRZ werden nach einer summarischen Prüfung der vorgelegten Berechnung eingehalten. Wohnen ist im allgemeinen Wohngebiet zulässig. Die übrigen Vorschriften des Bebauungsplans werden ebenfalls eingehalten.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine maßvolle Nachverdichtung. Die Überschreitung der festgesetzten Traufhöhe ist vertretbar. Die Umgebung ist von unterschiedlichen Nutzungen und Bauformen geprägt.

Die Traufhöhenfestsetzung bei Gebäuden mit 2 Vollgeschossen von nur 3,5 m bei gleichzeitiger Festsetzung der Dachform Satteldach würde bei konformer Anwendung dazu führen, dass nicht tatsächlich 2 geschossige Gebäude plus Dach entstehen, sondern nur eingeschossige Gebäude mit einem Dachgeschoss als Vollgeschoss.

Vergleichbare Befreiungen wurden in der Umgebung erteilt, so hat z. B. das nördlich angrenzende Gebäude eine vergleichbare Trauf- und Firsthöhe.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Einvernehmen zu dem Vorhaben zu erteilen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich eine Diskussion an.

Bürgermeister Dr. Fendt sagte, dass die Photovoltaik-Anlage des Nachbarn bei der geplanten Gebäudehöhe berücksichtigt werden sollte.

Stadtrat Amann merkte an, man könne die Sonneneinstrahlung berechnen. Man sollte schon darauf achten, dass der Nachbar die Photovoltaik-Anlage weiter nutzen könne.

Stadtrat Schulz ergänzte, dass durch den Bau keinerlei Einwirkung auf die Photovoltaik-Anlage bestünde.

Stadtrat Dr. Bischof schloss sich der Aussage von Stadtrat Schulz an. Ein jeder sähe, dass die Gebäude so weit voneinander entfernt stünden, dass kein Einfluss auf die PV-Anlage bestünde. Es seien Befreiungen auf dem Formular beantragt worden, daher sollte über den Antrag heute entschieden werden.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt“.

Abstimmungsergebnis: 13:2

Der Beschluss wurde mit 13 Stimmen angenommen.

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2.2.

Antrag auf Baugenehmigung; Anbau eines Wintergartens an bestehendes Einfamilienhaus; Spitzwegstraße, Weißenhorn

BA 98/2025

Sachverhalt:

Der Antragsteller beantragt mit Eingang vom 19.09.2025 die Baugenehmigung für den Anbau eines Wintergartens an das bestehende Einfamilienhaus auf dem Baugrundstück an der Spitzwegstraße in Weißenhorn.

Geplant ist ein Anbau mit einer Grundfläche von 11,45 x 5,00 m. Der Wintergarten soll ein Flachdach erhalten und eine Höhe von 3,73 m haben.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Holbeinstraße“.

Mit Ausnahme der Festsetzung über die GRZ werden alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten.

Durch den geplanten Anbau ändert sich an der insgesamt in Anspruch genommenen GRZ nichts, da dieser auf der bestehenden Terrasse errichtet werden soll. Mit Nebenanlagen wie z. B. Terrassen darf die GRZ um bis zu 50 % überschritten werden. Der beheizte Wintergarten gehört jedoch zum Hauptgebäude und muss daher zusammen mit dem Hauptgebäude die festgesetzte GRZ von 0,3 einhalten. Dies ist mit in Anspruch genommenen 0,28 der Fall.

Die GRZ für die Hauptanlage wird daher weiterhin eingehalten. Mit den Nebenanlagen erfolgt weiterhin eine Überschreitung von den insgesamt zulässigen 0,45 (0,3 zzgl. 50 % mit Nebenanlagen) auf die bereits bestehenden 0,535.

Nachdem sich somit insgesamt an der GRZ nichts ändert, ist hier nicht erneut über eine Befreiung zu entscheiden.

Da das Vorhaben wie dargestellt alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans einhält und auch Abweichungen vom Bauordnungsrecht augenscheinlich nicht erkennbar sind, hat der Bauwerber einen Anspruch auf Erteilung des Einvernehmens.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.3.

Antrag auf Baugenehmigung; Neubau Einfamilienhaus mit Carport; Heimgartenstraße, Attenhofen

BA 96/2025

Sachverhalt:

Der Antragsteller beantragt mit Eingang vom 02.09.2025 die Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Baugrundstück an der Heimgartenstraße in Attenhofen.

Das Baugrundstück soll geteilt werden. Die Bestandsgebäude bleiben auf dem westlichen Teil des Grundstücks erhalten. Der östliche Teil des Grundstücks soll eine Größe von ca. 500 m² haben.

Auf dem neuen Teilgrundstück ist ein eingeschossiges Wohngebäude mit einer Wohneinheit und einer Grundfläche von ca. 10,00 x 8,50 m geplant. Das Gebäude soll ein Satteldach mit einer Dachneigung von 30 Grad erhalten und eine Firsthöhe von ca. 6,00 m haben.

Geplant ist weiter ein im Nord-Osten des Wohngebäudes angebauter Carport mit einer Grundfläche von ca. 8 x 4 m. Dieser soll ein Flachdach erhalten.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Bizeine, 1. Änderung“ welcher in Verbindung mit der Urfassung des Bebauungsplans „Bizeine“ gilt.

Zentrale Festsetzungen sind:

• MD, also Dorfgebiet

• Baugrenzen (Baufenster)

• 2 Vollgeschosse maximal

• GRZ 0,4

• GFZ 0,8

• Satteldach

• Baugrundstücke für freistehende Einfamilienhäuser müssen eine Mindestgröße von 600 m² haben.

Wohnen ist im Dorfgebiet grundsätzlich zulässig. Nach den vorgelegten Berechnungen des Antragstellers werden die GRZ / GFZ eingehalten.

Das Vorhaben benötigt 3 Befreiungen vom Bebauungsplan:

1. In der Planzeichnung des Bebauungsplans ist an der Ostgrenze des Baugrundstücks eine Baugrenze festgesetzt. Der geplante Carport soll nahezu vollständig außerhalb des Baufensters errichtet werden.

2. § 3 II der textlichen Festsetzungen i. V. m. der Planzeichnung setzt für den Bereich des Baugrundstücks als Dachform Satteldach mit einer Dachneigung von 37 – 47 Grad fest. Das Gebäude soll ein Satteldach mit einer Neigung von 30 Grad erhalten.

3. § 2 I des Bebauungsplans setzt für freistehende Einfamilienhäuser eine Mindestgröße des Baugrundstücks von 600 m² fest. Das nach der Teilung des Baugrundstücks entstehende Teilgrundstück soll eine Fläche von rund 500 m² haben.

Die notwendigen Befreiungen lassen sich wie folgt gut begründen:

Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1982 bzw. 1984, damals wurden Grundstücke deutlich größer zugeschnitten. Durch die geplante Grundstücksteilung entstehen zwei, im Hinblick auf die Landesziele Flächensparen und Innen- vor Außenentwicklung, vernünftig große Bauplätze.

Die Größe des neu entstehenden Baugrundstücks von rund 500 m² ist vollkommen ausreichend für die Realisierung eines Einfamilienhauses. Einer entsprechenden Befreiung von der Mindestgröße der Baugrundstücke kann daher zugestimmt werden.

In der Urfassung des Bebauungsplans „Bizeine“ war es noch geplant, die Straße Im Wiesengrund bis zur Heimgartenstraße zu verlängern. Dementsprechend wurde eine Baugrenze mit einem Abstand von 5 m zur geplanten Straße festgesetzt. In der Fassung der ersten Änderung ist nur noch ein Fußweg geplant, die Baufenster wurden aber nicht verändert.

Die Zufahrt zum geplanten Carport erfolgt von der Heimgartenstraße. Die Ausführung erfolgt zu den 3 freien Seiten (Anbau an das Wohngebäude) vollständig offen. Der Befreiung von der Festsetzung der Baugrenze kann daher nach Auffassung der Verwaltung ebenfalls zugestimmt werden.

Die beantrage Abweichung hinsichtlich der Dachneigung (30 statt mindestens 37 Grad) wird mit geringeren Kosten begründet, da ein Ausbau des Dachgeschosses nicht geplant sei. Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das geplante Gebäude trotz des etwas flacher geneigten Daches dennoch in die Umgebung ein. Zudem gibt es in der näheren Umgebung einige bauliche Anlagen, die ein vergleichbar flacher geneigtes Dach haben.

Die notwendigen Stellplätze für Kfz werden auf dem Baugrundstück dargestellt.

Die Verwaltung begrüßt das Vorhaben des Bauwerbers ausdrücklich. Das geplante Bauvorhaben trägt dazu bei, den Ortskern von Attenhofen lebendig zu erhalten. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Einvernehmen insgesamt zu dem Vorhaben zu erteilen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt“.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.4.

Antrag auf Bauvorbescheid; Neubau eines Kompakthauses mit Stellplätzen; Geranienweg, Weißenhorn

BA 95/2025

Sachverhalt:

Der Antragsteller beantragt mit Eingang vom 02.09.2025 einen Bauvorbescheid um rechtsverbindlich zu klären, ob Befreiungen vom Bauplanungsrecht zu dem Vorhaben, Neubau eines Kompakthauses mit Stellplätzen, auf dem Baugrundstück am Geranienweg in Weißenhorn, zugestimmt wird.

Das geplante Kompakthaus soll mit einem Stockwerk, einem Satteldach sowie einer Grundfläche von ca. 8,50 x 7,60 m realisiert werden.

Auf dem 611 m² großen Baugrundstück besteht bereits eine Doppelhaushälfte, welche als Bestand erhalten bleiben soll. Das neue Kompakthaus soll auf der bisherigen Gartenfläche realisiert werden.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Blumenviertel“. Entschieden werden soll hier nicht über die (planungsrechtliche) Zulässigkeit eines konkreten Vorhabens, sondern vielmehr nur über 3 konkrete Fragen:

1. Kann die festgesetzte Baugrenze (Baufenster) überschritten werden? Das geplante (zusätzliche) Kompakthaus würde sich im Wesentlichen außerhalb des Baufensters befinden.

2. Ist die geplante Größe des Kompakthauses akzeptabel?

3. Gemäß § 5 I der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans i.V.m. der Planzeichnung sind im Bereich des Baugrundstücks nur Satteldächer mit einer Neigung von 20 – 25 Grad zulässig. Geklärt werden soll, ob auch eine Ausführung des Kompakthauses mit Flach- oder Pultdach mit einer abweichenden Dachneigung zulässig wäre.

Nachdem das Bestandsgebäude nur eine Grundfläche von rund 70 m² und das hinzukommende Gebäude nur eine geplante Grundfläche von 63 m² hat, sollte die Einhaltung der GRZ / GFZ möglich sein.

Die beantragten Befreiungen lassen sich (gut) begründen:

Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1972. Die Baufenster wurden so gezogen, dass nur die Realisierung eines Gebäudes auf dem jeweiligen Baugrundstück möglich ist. Eine mögliche Grundstücksteilung oder die Realisierung von 2 Gebäuden auf einem Baugrundstück wurde damals nicht berücksichtigt. Heute erstrecken sich die Baufester i. d. R. über einen großen Teil der Grundstücke. Die Dichte der Bebauung wird über die GFZ und GRZ gesteuert.

Ob hier die beantragte Befreiung von der Festsetzung des Baufensters tatsächlich möglich ist, oder aber die Grundzüge der Planung betroffen sind (§ 31 II BauGB … Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und …) wird letztlich die Baurechtsbehörde zu entscheiden haben.

Nach Auffassung der Verwaltung handelt es sich bei dem Vorhaben um eine Nachverdichtung im Bestand ohne die Grenzen des Bebauungsplans über Gebühr zu überschreiten.

Vergleichbaren Baufensterbefreiungen wurde seitens des Bauausschusses auf dem unmittelbar östlich gegenüberliegenden Grundstück sowie einem weiteren Grundstück in der näheren Umgebung bereits zugestimmt.

Nach Auffassung der Verwaltung sollte der Befreiung von der Dachform /-neigung nicht zugestimmt werden. Vergleichbare Befreiungen gibt es bisher in der näheren Umgebung nicht. Es würde daher ein Präzedenzfall geschaffen. Eine Begründung für die Notwendigkeit einer Abweichung von der Dachform liegt dem Antrag auf Bauvorbescheid nicht bei.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Einvernehmen zur Abweichung vom Baufenster und zur geplanten Größe des Kompakthauses zu erteilen und das Einvernehmen zur Abweichung von der Dachform nicht zu erteilen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Bischof in das Protokoll mit aufgenommen.

Stadtrat Dr. Bischof führte aus, dass den Abweichungen vom Baufenster zugestimmt werden könne. Auch die Abweichung von der Dachform werde befürwortet. Es handle sich um kein besonders großes oder hohes Gebäude, bei dem vermutlich kaum wahrnehmbar sei, welche Dachform dieses habe.

1. Beschluss:

Das Einvernehmen zur Abweichung vom Baufenster und zur geplanten Größe des Kompakthauses wird erteilt.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

2. Beschluss

Das Einvernehmen zur Abweichung von der Dachform wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis: 6:9

Der Beschluss wurde mit 9 Gegenstimmen abgelehnt.

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2.5.

Antrag auf Baugenehmigung; Umbau des Bestandsgebäudes in ein barrierefreies Mehrgenerationenhaus, Aufstockung auf 2 Vollgeschosse, Errichtung eines Anbaus; Oderstraße, Weißenhorn

BA 103/2025

Sachverhalt:

Die Antragsteller beantragen mit Eingang vom 24.09.2025 die Baugenehmigung für den Umbau eines Bestandsgebäudes in ein barrierefreies Mehrgenerationenhaus sowie zur Errichtung eines Anbaus auf dem Baugrundstück an der Oderstraße in Weißenhorn.

Geplant ist die Aufstockung des Bestandsgebäudes auf 2 Vollgeschosse sowie ein Anbau an das Bestandsgebäude. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Ost Waldviertel“.

Das geplante Vorhaben benötigt mehrere Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans:

• In der Planzeichnung ist ein Baufenster festgesetzt. Der geplante Anbau soll im Wesentlichen außerhalb des Baufensters errichtet werden (Überschreitung der Baugrenze von ca. 5,50 m).

• Gemäß § 7 I der textlichen Festsetzungen sind im Bereich des Baugrundstücks für Hauptgebäude nur Satteldächer mit einer Neigung zwischen 27 und 32 Grad zulässig. Gewünscht ist eine Dachneigung des Hauptgebäudes von 22 Grad.

• Gemäß § 7 I der textlichen Festsetzungen sind im Bereich des Baugrundstücks für untergeordnete Nebengebäude Pult- und Flachdächer zulässig. Ob es sich bei dem Anbau um ein untergeordnetes Nebengebäude oder aber einen neuen Teil des Hauptbaukörpers handelt ist nicht eindeutig zu beurteilen. Für den letzteren Fall ist eine Befreiung von § 7 I hinsichtlich der Dachform erforderlich.

Es liegt für das Vorhaben ein rechtskräftiger Bauvorbescheid vom August 2025 vor, mit dem die Zulässigkeit der o. g. genannten Befreiungen festgestellt wurde.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom Juni 2025 das Einvernehmen zu dem Vorhaben erteilt unter der Voraussetzung, dass die notwendigen 4 Kfz Stellplätze vollständig auf dem Baugrundstück hergestellt werden. Einem Antrag auf Reduzierung der Stellplätze von 4 auf 3 wurde nicht zugestimmt. Diese 4 Stellplätze werden nun von den Bauwerbern auf dem Baugrundstück dargestellt.

Das nun beantragte Vorhaben entspricht dem Vorhaben der Bauvoranfrage nahezu vollumfänglich, soweit in der Bauvoranfrage das Vorhaben bereits maßstäblich dargestellt wurde.

In der Bauvoranfrage wurde jedoch die Notwendigkeit einer weiteren Befreiung übersehen, welche für die Realisierung des Vorhabens zwingend erforderlich ist.

§ 8 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans setzt fest, dass bei Gebäuden mit 2 Vollgeschossen eine maximale Traufhöhe von 6,50 m nicht überschritten werden darf. Geplant ist im Rahmen der Aufstockung eine Traufhöhe von 6,975 m, mithin eine Überschreitung von ca. 0,5 m.

Die Bauwerber begründen die Notwendigkeit der Befreiung mit der Ausführung des Anbaus mit einem Flachdach. Dieser Anbau sei konstruktiv so nur umsetzbar, wenn die Traufhöhe entsprechend angehoben wird.

Nachdem das Vorhaben, zu welchem bereits das Einvernehmen erteilt wurde, nicht geändert wurde, ist die Verwaltung der Auffassung, dass der notwendigen Befreiung zugestimmt werden kann.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein gelungenes Beispiel von Nachverdichtung im Bestand ohne die Grenzen des Bebauungsplans über Gebühr zu überschreiten. Die Schaffung von Mehrgenerationen Wohnen wird dabei ausdrücklich begrüßt.

Die Nachbarunterschriften zu dem Vorhaben liegen vor.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt“.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.6.

Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Stellplätzen; Habsburgerstraße, Wallenhausen

BA 102/2025

Sachverhalt:

Der Antragsteller beantragt mit Eingang vom 24.09.2025 die Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit 2 Stellplätzen auf dem Baugrundstück an der Habsburgerstraße in Wallenhausen.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Ortsentwicklung Wallenhausen“.

Zentrale Festsetzungen sind:

• MD, also Dorfgebiet

• eine Baulinie entlang der Habsburgerstraße sowie ein Baufenster

• 2 Vollgeschosse zwingend

• dezidierte gestalterische Festsetzungen z.B. hinsichtlich der Dachform der Kniestockhöhe, der Fensterproportionen

Geplant ist ein Wohngebäude mit einer Wohneinheit, 2 Vollgeschossen sowie einer Grundfläche von 8,50 x 10,50 m. Das Gebäude soll ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45 Grad erhalten und eine Firsthöhe von 10,67 m haben.

Wohnen ist im Dorfgebiet grundsätzlich zulässig. Nach den vorgelegten Berechnungen des Antragstellers werden die GRZ / GFZ eingehalten.

Mit einer Ausnahme werden ebenfalls alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten, insbesondere die Baulinie / das Baufenster sowie die Geschossigkeit.

Das Vorhaben benötigt eine Befreiung vom Bebauungsplan:

Das Baugrundstück befindet sich im Bereich der Festsetzungen des Gestaltungsbereichs A. Ziff. 6.8 setzt dort fest, dass Fenster als hoch-rechteckige Fenster mit einer max. Breite von 1,3 m auszuführen sind. Giebel- und Längsseiten der Gebäude sollen symmetrisch durch Fenster gegliedert werden.

Auf der Südseite des Gebäudes ist zur besseren Belichtung des Wohn-/ Essbereichs ein ca. 2,20 breites Fester geplant. Nachdem ansonsten alle gestalterischen Festsetzungen eingehalten werden, kann der Befreiung nach Auffassung der Verwaltung zugestimmt werden.

Die notwendigen Stellplätze für Kfz werden auf dem Baugrundstück dargestellt.

Die Verwaltung begrüßt das Vorhaben des Bauwerbers ausdrücklich. Das geplante Bauvorhaben trägt dazu bei, den Ortskern von Wallenhausen lebendig zu erhalten.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Einvernehmen zu dem Vorhaben zu erteilen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt“.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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3.

Fachbereich 4: Unterhaltungsmaßnahmen an Roth und Biber - punktuelle Entlandungen

BA 99/2025

Sachverhalt:

Bei den turnusmäßigen Unterhaltsmaßnahmen an den Gewässern III. Ordnung und nach den Hochwasserereignissen im Juni 2024 wurden gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt zehn kritische Stellen in der Roth, Biber und Osterbach besichtigt. Daraus folgend ergaben sich 4 Bereiche, die näher betrachtet und für die bei der unteren Naturschutzbehörde Entlandungsmaßnahmen beantragt wurden.

1. Biberachzell – Biber: Anlandung vor der Brücke Weißenhorner Straße

2. Weißenhorn – Nebenroth: Anlandungen vor dem Wehr an der Illerberger Straße

3. Weißenhorn – Nebenroth: Anlandungen im Rothweg

4. Weißenhorn – Nebenroth: Anlandungen an der Bahnhofstraße

Um die Maßnahmen durchführen zu dürfen wurde eine Biologin beauftragt, die Kartierung der Bachmuschel in den entsprechenden Bereichen durchzuführen, eine FFH-Verträglichkeitsabschätzung und ein Protokoll zum Bachmuschelschutz im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen zu erstellen. Dies wurde an die untere Naturschutzbehörde weitergeleitet und daraufhin folgende Rückmeldung bekommen:

Zunächst möchten wir uns für die Beauftragung der nun hervorragend untersuchten Gewässerabschnitte sowie des aussagekräftigen Protokolls und der ergänzenden FFH-Verträglichkeitsvorprüfung bedanken.

Vorgesehen sind die vier punktuellen und vom WWA im Umfang definierten Entlandungen in der Biber und der Nebenroth.

1. Biberachzell Biber Anlandung vor der Brücke Weißenhorner Str.

2. Weißenhorn Nebenroth Anlandungen vor dem Wehr an der Illerberger Str.

3. Weißenhorn Nebenroth Anlandungen im Rothweg

4. Weißenhorn Nebenroth Anlandungen Bahnhofstr.

Sonstige Unterhaltungen sind uns weder bekannt, noch wurden diese untersucht.

Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit der Bachmuschel konnte durch die Untersuchung von Frau Stoll in allen vier Bereichen ausgeschlossen werden.

Unter Einhaltung der im Protokoll vorgeschlagenen Minimierungsmaßnahmen kann somit von Seiten der unteren Naturschutzbehörde die Freigabe zu den Unterhaltungsmaßnahmen im Zeitraum vom 15. August bis ca. 31. Oktober 2025 gegeben werden.

Zusammenfassende Minimierungsmaßnahmen:

1. Biberachzell Biber Anlandung vor der Brücke Weißenhorner Str.:

- Entfernung kann durchgeführt werden.

- Material sollte, wenn möglich, mehrtätig in Gewässernähe zwischengelagert werden.

2. Weißenhorn Nebenroth Anlandungen vor dem Wehr an der Illerberger Str.:

- Entfernung kann durchgeführt werden.

- Material sollte, wenn möglich, mehrtätig in Gewässernähe zwischengelagert werden.

3. Weißenhorn Nebenroth Anlandungen im Rothweg:

- Die Kiesbank kann aus naturschutzrechtlicher Sicht entfernt werden

- Material sollte, wenn möglich, mehrtätig in Gewässernähe zwischengelagert werden.

Weder für den Hochwasserschutz, noch für die Klimaanpassung der Gewässer, noch für die Ökologie, noch für die verpflichtende Erreichung der Stadt Weißenhorn in Bezug auf die Ziele der WRRL ergibt sich durch die Entfernung ein positiver Effekt.

4. Weißenhorn Nebenroth Anlandungen Bahnhofstr.:

- Die Kiesbank kann aus naturschutzrechtlicher Sicht entfernt werden.

- Es sollte nur eine Teilentfernung der Kiesbank erfolgen.

- Wenn möglich sollte ein Teil des Kieses auf die andere Gewässerseite verlegt werden vgl. hierzu Skizze S. 13 im Protokoll.

- Eine Ufersicherung mittels standortangepassten Bäumen wird dringend empfohlen, insbesondere zur Sicherung der Straße. Die Bäume sollten mit Biberschutz versehen werden (bspw. Wöbra oder Estrichmatten)

- Entnommenes Material sollte, wenn möglich, mehrtätig in Gewässernähe zwischengelagert werden.

Weder für den Hochwasserschutz, noch für die Klimaanpassung der Gewässer, noch für die Ökologie, noch für die verpflichtende Erreichung der Stadt Weißenhorn in Bezug auf die Ziele der WRRL ergibt sich durch die Entfernung ein positiver Effekt.

Die fachlichen Vorgaben des Wasserwirtschaftsamts zur Gewässerunterhaltung sind einzuhalten. Die Einhaltung sonstiger Rechtsbereiche wie bspw. Bodenschutz und die ordnungsgemäße Entsorgung des Aushubmaterials liegt in der Eigenverantwortung der Stadt Weißenhorn.

Aus diesen Gründen hat die Stadtverwaltung eine Fachfirma beauftragt an 2 der 4 angefragten Stellen die Entlandungsmaßnahmen durchzuführen, die Kosten betragen rund 25.000.- €. Diese werden im entsprechenden Zeitraum bis zum 31. Oktober 2025 und unter Berücksichtigung der Abfischung des Roggenburger Weihers an folgenden Stellen stattfinden:

- Biberachzell Biber Anlandung vor der Brücke Weißenhorner Straße, Gewässer III. Ordnung

- Weißenhorn Nebenroth Anlandung vor dem Wehr an der Illerberger Straße, Gewässer III. Ordnung

Mit den entsprechenden Stellen von unterer Naturschutzbehörde, Wasserwirtschaftsamt und Regierung von Schwaben wurden über die Maßnahmen abgestimmt und über diese in Kenntnis gesetzt.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich eine Diskussion an.

Stadträtin Kuderna-Demuth merkte an, dass es sich um ein wichtiges Thema handele. Es gehe um Hochwasserschutz durch Unterhaltungsmaßnahmen und darum, wie effektiv solche Maßnahmen seien sowie um den Umgang mit ökologisch wichtigen Fließgewässern. Grundsätzlich sei die Entfernung von Anlandungen nicht zu empfehlen, da es sich um ökologische Lebensräume handle. An anderen Orten im Landkreis würden für viel Geld künstlich strukturreiche Zonen geschaffen, um den Artenreichtum zu fördern (z. B. am Projekt Agile Iller). Trotzdem könne sie der Verwaltung folgen, weil ein Stauereignis vor der Brücke in Biberachzell und eine Umspülung des Wehrs an der Illerberger Straße nicht wünschenswert wäre. Sie zeigte sich erfreut darüber, dass nur zwei der vier Maßnahmen für den Hochwasserschutz effektiv und erforderlich seien. In der Summe wäre die Durchführung aller vier Maßnahmen jedenfalls ökologisch schädlich.

Ein effektiver Hochwasserschutz müsse ihrer Meinung nach vor den Siedlungsstrukturen der Ortsteile und der Stadt stattfinden. Hierfür benötige man Retentionsflächen. Es stelle sich die Frage, ob Pachtverträge hinsichtlich ihrer Laufzeiten oder Inhalte angepasst werden müssten, um gezielt Überflutungen auf Flächen zulassen zu können und damit die Wassermenge, die in den Ortschaften eintreffen würde, zu vermindern sowie die Fließgeschwindigkeit der Gewässer zu reduzieren.

Bürgermeister Dr. Fendt erwiderte, dass bei einem Hochwasserschutztreffen erläutert worden sei, aufgewertete Flächen seien sowohl für den Hochwasser- als auch für den Naturschutz sinnvoll. Daher habe er Herrn Meyer gebeten, bei sich bietender Gelegenheit entsprechende Flächen zu erwerben.

Stadtrat Richter merkte an, dass der Aufwand immens sei. Man solle dennoch an dem Thema festhalten und die Gewässer weiter untersuchen. Es wundere ihn, dass sich lediglich zwei Stellen für die Maßnahmen ergeben hätten. Auf Höhe der Brücke zum Freibad sowie südlich der Illerberger Straße gebe es ebenfalls geeignete Bereiche. Er regte an, die gesamten Fließgewässerläufe zu untersuchen, Verlandungen zu beheben und den Hochwasserschutz prioritär zu behandeln.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold erläuterte, dass die gesamte Länge der Roth von der Kläranlage Hegelhofen bis nach Grafertshofen betrachtet werde.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Bischof in das Protokoll mit aufgenommen.

Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass er mit Vertretern der Interessengemeinschaft Hochwasserschutz Weißenhorn gesprochen habe. Diese hätten um einen Sachstand zum Aufbau zusätzlicher Messpegel gebeten.

Die Interessengemeinschaft habe außerdem angefragt, ob geprüft werden könne, ob das Ufer der Roth an der Unteren Mühlstraße erhöht werden könne, da die Roth dort im vergangenen Jahr über die Ufer getreten sei und Keller der Anwohner geflutet habe. Möglicherweise könne eine ähnliche Maßnahme wie in Hegelhofen umgesetzt werden.

Am Rothufer im Rothweg beim AWO-Kinderhaus seien größere Steine lediglich aufgelegt worden; man befürchte, diese könnten abrutschen, und wünsche sich daher einen stabileren Verbau. Dies könne gegebenenfalls in das Bauprogramm aufgenommen werden.

Eine weitere Frage sei, ob der Verbindungskanal nördlich des Freibads aufgegeben werde, wenn das Wehr an der Illerberger Straße entfernt werde. Wenn das Wehr dort entfalle könne er sich nicht vorstellen, dass noch ein Tropfen Wasser seinen Weg in den Verbindungskanal finde.

Stadtrat Amann betonte, es sei wichtig, die Maßnahmen umzusetzen, die notwendig und zielführend seien. Es müsse ein Gesamtpaket geben. Eine Möglichkeit für wirksamen Hochwasserschutz bestehe darin, Straßen anzuheben, um dadurch das Wasser zurückzuhalten.

Stadtrat Niebling wies darauf hin, dass an der zentralen Brücke in Wallenhausen ebenfalls Handlungsbedarf bestehe. Der Bach sei stark zugewachsen und solle näher untersucht werden. Er berichtete aus einer Sitzung des Regionalentwicklungsverbandes Neu-Ulm, in der aufgenommen worden sei, dass Maßnahmen zur Minderung der Hochwassergefährdung – etwa für Pegelmessgeräte – bezuschusst werden sollen.

Bürgermeister Dr. Fendt ergänzte, dass es derzeit keinen amtlichen Pegel für Weißenhorn gebe. Die Kosten für Pegelmessgeräte würden vom Landratsamt Neu-Ulm übernommen.

Beschluss:

Der Bauausschuss nimmt den Sachstand für die Unterhaltungsmaßnahmen an der Roth und Biber zur Kenntnis und billigt das Vorgehen.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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4.

Vergabe Umrüstung der Straßenbeleuchtung

BA 100/2025

Sachverhalt:

Die Umrüstung von 149 Stück Leuchten auf LED im Bereich des Industriegebietes ist bereits seit längerem geplant. Vom Zuschussgeber Z-U-G wurde uns im Juli die Bewilligung erteilt und eine Zuwendung i.H. 26.109,-€ in Aussicht gestellt.

Die Ausschreibungsunterlagen zur Umrüstung wurden an 4 Firmen versandt.

Bis zum Submissionstermin am 30.9.25 wurden 2 Angebote abgegeben.

Das mindestnehmende und geprüfte Angebot beläuft sich auf 94.584,83 € brutto. Das Angebot des Zweitbieters beläuft sich auf 106.848,32 € brutto.

In den diesjährigen Haushalt wurden 50 % der geschätzten Kosten bzw. 60.000,-€ eingestellt. Die restlichen Kosten werden im nächsten Jahr berücksichtigt.

Insgesamt sind 15 Straßen im Gewerbegebiet von der Umrüstung betroffen.

Der jährliche Stromverbrauch der beteiligten Leuchten wird von derzeit ca. 95.620 KWh auf ca. 29.160 KWh bzw. um ca. 69 % sinken. Die CO²-Ersparnis beläuft sich auf jährlich 24,1 Tonnen.

Diese Stromeinsparung ist auch auf eine zusätzliche programmierbare Absenkung um 50 % der Leistung, in den Nachtstunden von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr, zurückzuführen. Ohne nächtliche Absenkung können die Bedingungen des Zuschussgebers nicht erfüllt werden

Die Lichtfarbe mit 3000 K, Warmweiss, ist auch vom Zuschussgeber vorgegeben.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Der Auftrag zur Umrüstung von 150 Leuchten auf LED im Industriegebiet ergeht an den Mindestbieter zum Angebotspreis von 94.584,83 € brutto.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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5.

Bauprogramm 2026

BA 105/2025

Sachverhalt:

Für die Erstellung des Haushalts 2026 wird wie in den Vorjahren ein Bauprogramm vorgeschlagen.

Aus dem Bauprogramm 2025 konnte ein sehr großer Teil der Baumaßnahmen erfolgreich umgesetzt, begonnen oder beauftragt werden. Auch dieses Jahr haben wir wieder wichtige Infrastrukturmaßnahmen, wie z. B. Straßenausbauarbeiten, Kanalsanierung, Sanierung eines Trinkwasserbrunnens umgesetzt, um unsere städtische Versorgung künftig sicherzustellen und voranzubringen. Weitere wichtige Maßnahmen waren die Auswertung des Hochwasserereignisses vom Juni 2024 und daraus resultierende Planungen zu Hochwasserkonzepten und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Auch LED Umrüstungen wurden weiterverfolgt, um einen wichtigen Beitrag zur zum Klimaschutz zu leisten.

Bei der Mittelschule wurden Notsicherungsmaßnahmen vorangetrieben und teilweise bereits umgesetzt.

Darüber hinaus befinden sich unsere beiden laufenden Großprojekte, der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Weißenhorn und die Sanierung des Museumsensembles rund um das Obere Tor erfolgreich im Bau.

Die hilfreiche Zuarbeit und Unterstützung der Feuerwehr trägt zu einem optimierten Planungsergebnis hinsichtlich der Außenanlagen bei und stellt somit eine zukünftige sehr gute Versorgung im Not- und Katastrophenfall sicher.

Die Sanierung des Gebäudeensembles rund um das Obere Tor zeigte im Bauablauf, wie wichtig es ist, diesen Zugang für die Altstadt zu erhalten und das rege Interesse der Bürger an der Baustelle um den künftigen Treffpunkt im Herzen unserer Stadt bestätigt die lohnenswerte und herausfordernde Sanierungsarbeit.

Bereits 2024 begonnen, werden unsere zwei Großprojekte in Weißenhorn parallel bearbeitet und ausgeführt. Diese Projekte werden auch im Jahr 2026 aufgrund des hohen Aufwands in der Verwaltung die Baumaßnahmen bestimmen.

Im Jahr 2025 bearbeitete Maßnahmen aus dem Bauprogramm:

Abgeschlossene Maßnahmen:

- Der Buchenweg mit der äußerst schwierigen Lage der Kanal und Wasserleitungen in großer Tiefe wurde erfolgreich umgesetzt. Die Fertigstellung wurde aufgrund von Wettereinflüssen Anfang 2025 erzielt.

- der Kanalbau in der Dachsberg- und Weberstraße wurde durchgeführt, um ein größeres Abflussvolumen bei Starkregen und bessere Abflusseigenschaften zu schaffen.

- Die Abschlussarbeiten zur Erschließung des Schlossprielweges und die Restarbeiten an den Grundstücken wurden erbracht. (Die Zaunbauarbeiten bedürfen noch einer finalen Abstimmung mit den Eigentümern)

- Der zweie Bauabschnitt der Kanalsanierung wurde vollständig umgesetzt

- Eine Natursteinmauer wurde als Weiterführung der vorjährigen Planung zusätzlich zu den Anforderungen des bereits umgesetzten Gutachtens entlang der Roth in Hegelhofen ausgeführt.

- Die Umsetzung des Ausgleichsflächenkonzepts im Osterbachtal wurde begonnen. Der 1. BA wurde 2024 umgesetzt und die Ansaat und Bepflanzung ist Anfang 2025 erfolgt.

- Der bestehende Bauhof wurde teilsaniert, der Umzug ist für Ende Oktober 2025 vorgesehen.

- Die Teilsanierung der Fenster in der Musikschule wurde umgesetzt.

- Zwei Obdachlosenwohnungen wurden wieder bezugsfertig hergestellt.

- Der Trinkwasserbrunnen in Biberachzell wurde saniert und regeneriert.

in Bearbeitung 2025 und fortlaufend:

Hochbau:

- Der Neubau zum Feuerwehrgerätehaus läuft planmäßig voran. Die wöchentlichen jour fix Termine und Abstimmungen verlaufen planmäßig.

- Die Außenanlagen zum Feuerwehrgerätehaus wurden beauftragt und sind in der Abstimmungsplanung, auch hier finden wöchentliche jour fix Termine mit den Planungsbeteiligten, bzw. der Feuerwehr statt, um ein optimiertes Ergebnis zu erhalten.

- Die Sanierung des historischen Gebäudekomplexes um das Obere Tor schreiten voran. Parallel zu Ausführungsplanungen, die in mehreren wöchentlichen jour fix Terminen mit allen Planungsbeteiligten vorangebracht werden, finden kontinuierlich Abstimmungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege und den Fördergebern statt. Darüber hinaus finden wöchentliche Baustellen jour fix Termine zur Abstimmung mit den Gewerken und dem Bauherrn statt. Die archäologische Baubegleitung wird zeitweise eingebunden.

- Mittelschule:

o Die Sofortmaßnahmen zur Sicherung an der Mittelschule sind in der Abstimmung und Umsetzung. Der Bauantrag für die geforderten Gerüsttürme ist eingereicht. Die Ausschreibung wurde vorbereitet.

o Die Erneuerung der Trafostation ist derzeit in der Umsetzung.

- Die Teilsanierung der Fenster in der Wohnung Heilig-Geist-Straße wird im Herbst 2025 umgesetzt.

- Für die Turn- und Schwimmhalle an der Grundschule Süd wurde ergänzend zu der Tragwerksuntersuchung eine übergreifende Machbarkeitsstudie beauftragt.

- Der Bauantrag zur OGTS Aufstockung an der GS Nord wurde gefertigt. Die Umsetzung ist für September 2026 vorgesehen.

- Für die Sanierung des Vereinshauses in Attenhofen wurde ein überarbeiteter Förderantrag bei LEADER gestellt, mit einer Bewilligung ist im Herbst 2025 zu rechnen. Vorarbeiten wurden durchgeführt.

- Die Planung zur Kinderbetreuung im WIBIZ wurde erstellt und der Bauantrag gefertigt

Tiefbau:

- Dem Förderantrag zur Erneuerung der beiden Brücken in der Quellenstraße in Grafertshofen wurde zugearbeitet und Unterlagen ergänzt. Der Antrag wurde vom Planungsbüro vorabgestimmt und aufgrund des Hochwasserereignisses im Juni fand eine zögerliche Beteiligung des WWA statt. Derzeit wird auf einen Maßnahmenbeginn hingearbeitet.

- Die Zuarbeiten zum Vorhaben der Erneuerung der Niederhauser Straße wurden erbracht. Die städtischen Leistungen zum Kanalbau sind in Bearbeitung und Umsetzung.

- Der dritte Abschnitt Kanalsanierung wurde beauftragt und ist in der Abstimmung.

- Für die Adolf-Wolf-Straße wurde die Planungsleistung zur Verlegung des Geh- und Radweges ausgeschrieben.

- Eine Förderzusage zum Förderantrag zur Umsetzung behindertengerechter Bushaltestellen liegt noch nicht vor. Das Projekt wurde aus dem HH 2025 zurückgestellt.

Diverses:

- Die LED Umrüstung im Industriegebiet wurde vorbereitet. Der Förderantrag wurde bewilligt, die Ausschreibung wird derzeit vorbereitet.

- Am Waldfriedhof wurden die Urnengrabfelder mit Stelen ergänzt. (Auftrag ist erteilt, Ausführung im Herbst)

- Die Teilerneuerung der SPS Steuerung der Kläranlage Weißenhorn wurde begonnen und wird auch 2026 fortgesetzt.

Über die Umsetzung der Bauprojekte hinaus erfolgte die Erarbeitung von Bebauungsplänen, die Zuarbeit zum FNP, die Begleitung von Konzepten oder die Erarbeitung von Förderanträgen.

Konkrete Maßnahmen waren:

- Die Rahmenplanung als wichtiger Teil zur Stadtentwicklung im Rahmen der Entwicklung des Rössle Areals wurde beauftragt und begonnen.

- Der FNP und der Landschaftsplan wurden konkretisiert und weiterbearbeitet.

- Kommunale Wärmeplanung für das gesamte Gemeindegebiet. Förderantrag wurde bewilligt und die Planung wird durchgeführt, Ergebnisse sind Anfang 2026 zu erwarten.

- Hochwasserschutzmaßnahmen:

o Die Planungsleistung zum Rückbau des Wehrs am Freibad wurde beauftragt. Inhalt ist ein erforderliches Rückbaukonzept, dass den Bereich des Zulaufs auf Höhe von Grafertshofen bis zur Hegelhofer Mühle definiert und sowohl die Belange des Naturschutzes, als auch der anliegenden Mühlenbetreiber berücksichtigt. Aufgrund des Hochwassers im Juni wurden die Abstimmungsgespräche erneut geführt und auf einen Betrachtungsbereich bis zur Kläranlage erweitert. Hier wurden nach Abstimmung mit Vertretern des Krankenhauses überschneidend auch Betrachtungen zur Kreisspitalstiftung mit einbezogen und Bereiche zusammen bearbeitet. Die Arbeiten dauern noch an.

o Beratungen zum Förderprogramm Hochwasserschutzmaßnahmen in Wallenhausen erfolgten mit Maßnahmenbeschreibungen und Abstimmung mit dem beteiligten Planungsbüro. Fördergelder wurden abgerufen.

o Erstellung des Förderantrages zum kommunalen Starkregenmanagement, hier ist für 2026 die Erarbeitung der Leistungsbeschreibung und der Ausschreibungsunterlagen erforderlich.

o Hochwasserbetrachtungen im Bereich des südlichen Eschachs zur Klärung des HWRückhaltebeckens im Feldtörle und zur Grundlagenermittlung des Wasserrechtsverfahrens für das Gebiet. Die Arbeiten dauern noch an.

Ebenso wurden Genehmigungsunterlagen oder Konzeptstudien erarbeitet und die in Anspruch genommenen Förderprogramme wie z.B. Innen statt Außen, oder Innenstadt beleben mit Abstimmungen und Dokumentationen bei der Regierung von Schwaben bearbeitet.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der sich in der Umsetzung befindlichen Baumaßnahmen wie z.B. Neubau Feuerwehr, Sanierung Museumsensemble, Bau Kita WIBIZ, OGTS Aufstockung Nord und Sicherungsmaßnahmen an der Mittelschule die Kapazitäten im Bauamt ausgeschöpft sind. Die weiteren Projekte und laufenden Planungen und Studien werden zeitlich untergeordnet bearbeitet.

Bauprogramm 2026

Das Bauprogramm 2026 führt bereits begonnene Planungen des Jahres 2025 fort. Die Maßnahmen orientieren sich hinsichtlich Ihrer Priorisierung an der letzten Stadtratsklausur. Die hiervon nicht betroffenen untergeordneten Maßnahmen werden verwaltungsintern priorisiert.

Auch das Bauprogramm 2026 ist wieder in zwei Teile gegliedert. Teil 1 beinhalten die von der Verwaltung vorgeschlagenen Projekte zur Umsetzung und Teil 2 beinhaltet weitere erforderliche Projekte zur anschließenden Umsetzung ab dem Jahr 2027.

Vorgeschlagene Maßnahmen zur Umsetzung in 2026

Hochbaumaßnahmen:

- Neubau Feuerwehrgerätehaus Weißenhorn

- Umsetzung Außenanlagen zum Neubau Feuerwehrgerätehaus

- Sanierung Museumsensemble um das Obere Tor

- Rahmenplanung zum Rössle Areal als Vorbereitung eines Investorenwettbewerbs.

- GS Süd Turn- und Schwimmhalle, Machbarkeitsstudie und möglichst Sanierungsbeginn.

- Erweiterung der OGTS Betreuung an der Grundschule Nord um eine Containeraufstockung.

- Kindertageseinrichtung am WIBIZ

- Sanierung Fenster in der Schulstraße 4 (Bücherei und ehem. Sozialstation)

- Wohnbarmachung von Obdachlosenwohnungen in der Adolf-Wolf-Straße

- Sanierung Vereinshaus in Attenhofen

- Sanierung Alte Feuerwehr und Umnutzung zum Bauhof

Tiefbaumaßnahmen:

- Planung und Umsetzung Straßenbau für Feuerwehr Weißenhorn, mit Notzufahrt in Abstimmung mit dem Straßenbauamt und dem Vorhaben der Kreiselplanung

- Baugebiet Am Marktsteig IV in Biberachzell, Erschließung

- Oberhausen, Erneuerung Niederhauser Straße mit Geh- und Radweg, Kanalbau in Zusammenarbeit mit dem Straßenbauamt

- Auswirkungen auf den städtischen Straßenbau, Kanal- und Wasserleitungsbau in Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Fernwärme Weißenhorn

- Adolf-Wolf-Straße Geh- und Radweg auf die Nordseite verlagern, Südseite offen lassen aufgrund der Bahnnähe, die Planungsleistung wird 2025 erbracht. Vorbereitung der Umsetzung.

- Erneuerung und Sanierung von Straßen, z. B. Teilbereich Daimlerstraße Süd

- Erneuerung der Fußwege an der Kirche mit Granitpflaster

- Neubau Parkplatz in der Maximilianstraße mit Verlängerung der Maximilianstraße

- Brückenbau Grafertshofen 2 Brücken, möglichst Vorhabenbeginn.

- Reichenbacher Straße, im Rahmen der Fahrbahnerneuerung durch das Straßenbauamt, ist ein Gesamtkonzept des Fahrradweges zu den Schulen und der Schulbusbucht auf Höhe der Grundschule Süd zu planen. Hier ist eine Abstimmung mit dem Straßenbauamt erforderlich.

- Kanalsanierung BA III als Weiterführung von BA II

Diverse Vorhaben:

- Kläranlage Teilerneuerung SPS Steuerung weiterführend

- Errichtung einer Phosphat Fällstation an der Kläranlage Oberhausen

Ausgleichsflächen/ Freiflächenplanungen:

- Errichtung Spielplatz Unterfeld in Hegelhofen.

- Umsetzung Ausgleichsflächenkonzept Paket II im Osterbachtal, als Fortführung der begonnenen Arbeiten

- Biberachzell, Planung für den Bereich des Osterbachs auf Höhe des Dorfplatzes

- Waldfriedhof, Anlage Sternenkinder, Stelen

- Biberachzell Friedhof, Konzeptsuche neues Konzept Urnenbestattung,

- Neugestaltung Friedhof Attenhofen

Der Inhalt des Bauprogramms umfasst die Arbeiten des Gebäudeunterhalts nicht in Detailtiefe. Somit werden nicht alle Maßnahmen abgebildet.

Ebenso werden weiterhin nicht alle Aufwendungen zu Konzepten, Bauwerksprüfungen, Wasserrechtsverfahren, Bebauungsplänen abgebildet. Beim Vorhaben „Voruntersuchungen der Mittelschule“ muss das weitere Vorgehen über Beschlüsse im Schulverband erarbeitet werden. Es ist zu empfehlen, die Machbarkeit umfassend zu analysieren, das Verfahren zur Planung vorzubereiten und die Förderkulisse zu prüfen.

Bei den Hochwasserbetrachtungen stehen vorrangig Hochwasserberechnungen zur Validierung der Bestandsgutachten und darüber hinaus weitere Gebietsbetrachtungen an. Teilweise erfolgten hier bereits Angebotsaufforderungen und erste Bearbeitungsschritte. Für manche Vorhaben konnten noch keine Planungsbüros für die Leistungen beauftragt werden.

Anzuführen sind:

- Hochwasserbetrachtung zwischen Wehr am Freibad und der Kläranlage in Hegelhofen und davon weiterführende Planungsleistungen sind in Bearbeitung.

- Neubetrachtung Hochwasserbetrachtung südl. Eschach, Beginn Wasserrechtsverfahren für Teilgebiet, derzeit HQ Berechnungen

- Neubetrachtung Hochwasser im Bereich Attenhofen/Leibi, noch kein Planungsbüro beauftragt

- Validierung der Hochwasserstudie in Wallenhausen, noch keine Kapazität beim Planungsbüro

Für die Planungen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs der Ganztagesbetreuung müssen Konzepte erstellt und darauf aufbauend Planungen zur Umsetzung erstellt werden. Hierzu sind erste Gespräche mit der Regierung von Schwaben bereits geführt.

Für die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen werden die Kostenschätzungen soweit möglich ermittelt. Bei fehlenden Planunterlagen sind diese Schätzungen allerdings wage. Diese werden gesondert in den Haushaltsberatungen behandelt und durch die jeweiligen Beschlüsse des Stadtrats genehmigt.

Die Aufstellung des Bauprogramms liegt als tabellarische Anlage bei.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich eine Diskussion an.

Stadtrat Richter bedankte sich für die Vorlage. Die Themen seien weitgehend bekannt. Ein größeres Projekt, die Kleinschwimmhalle, sei jedoch nicht berücksichtigt worden und solle nicht aus dem Blick geraten. Er regte an, Priorisierungen vorzunehmen. Eines der wichtigen Themen sei der Hochwasserschutz, bei dem jedem bewusst sein müsse, dass es sich um ein mittel- und langfristiges Vorhaben handle.

Als kleinere, aber ebenfalls wichtige Maßnahme nannte er die Jägergasse, die im Bauprogramm nicht mehr aufgeführt sei. Da dort einige Wege und Gassen enthalten seien, bat er darum, die Jägergasse ergänzend aufzunehmen. Im Übrigen könne er dem Bauprogramm zustimmen.

Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Bischof in das Programm mit aufgenommen.

Stadtrat Dr. Bischof bedankte sich für die ausführliche Darstellung. Er habe einige Anmerkungen und Bitten. Zum Parkplatz in der Maximilianstraße merkte er an, dass in der Vorlage Gesamtkosten in Höhe von 240.000 € und eine Kostenschätzung für 2026 von 300.000 € genannt seien. Die Teilkosten sollten jedoch geringer als die Gesamtkosten ausfallen.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold erläuterte, dass die Kostenschätzung bereits ein Jahr alt und noch nicht überarbeitet worden sei. Daher sei ein Puffer eingeplant worden.

Ein weiterer Punkt betreffe die Mittelschule. In der Position „Kanalsanierung III. Bauabschnitt / Planung und Umsetzung IV. Bauabschnitt“ seien Inhalte aufgeführt, die der Mittelschule zuzuordnen seien.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold stellte klar, dass es sich hierbei um einen Kopierfehler handle und das Bemerkungsfeld entsprechend zu bereinigen sei.

Stadtrat Dr. Bischof fragte, wann mit dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Kleinschwimmhalle zu rechnen sei.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold erwiderte, dass es bislang keinen konkreten Zeitplan gebe. In der vergangenen Woche sei ein Tragwerksplaner vor Ort gewesen. Man gehe davon aus, dass zum Jahreswechsel ein verwertbares Ergebnis vorliegen werde.

Weiterhin fragte Stadtrat Dr. Bischof, wann mit der Fertigstellung des Flächennutzungsplans gerechnet werden könne.

Der Leiter des Fachbereichs 4, Herr Meyer, erklärte, dass in Kürze eine Klausur zum Thema stattfinden werde. Für den Landschaftsplan seien die Kartierungen bereits erfolgt. Anfang 2026 sei ein Termin zur Vorstellung des Vorentwurfs bei den Fachbehörden vorgesehen, sodass Mitte 2026 voraussichtlich die erste Auslegungsrunde stattfinden könne.

Stadtrat Dr. Bischof fragte zudem, ob der Verbindungskanal aufgegeben werde, wenn das Wehr rückgebaut werde.

Stadtbaumeisterin Frau Graf-Rembold erläuterte, dass es mit dem Rückbau des Wehres begonnen habe. Aufgrund der Europäischen Wasserrichtlinie bestehe die Verpflichtung, entsprechende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen. Es habe wiederholt Probleme mit unzureichenden Wassermengen gegeben. Nach dem letzten Hochwasser sei der Auftrag um weitere Hochwasserbetrachtungen erweitert und von Hegelhofen bis Grafertshofen ausgeweitet worden. Dabei werde auch der genannte Verbindungsarm berücksichtigt, der über ein großes Zuleitungsrohr von der „Mittleren Platte“ her mit Oberflächenwasser gespeist werde.

Stadtrat Dr. Bischof erkundigte sich, wann die nördliche Hälfte des Buchenwegs saniert werde.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilte mit, dass derzeit aufgrund der personellen Situation im Tiefbauamt und der Vielzahl laufender Projekte keine Planung vorliege.

Ferner fragte Stadtrat Dr. Bischof, ob bei Grafertshofen Retentionsflächen geschaffen werden könnten und ob dies im Zusammenhang mit dem Neubau der Brücken berücksichtigt sei.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold erklärte, dass eine Brücke keinen Hochwasserschutz darstelle, ebenso wenig wie eine Straße einen Damm.

Stadtrat Dr. Bischof merkte an, man könne die Straße als Damm ausbilden und die Brücken entsprechend höher gestalten. Er fragte, ob diese Überlegung in den Planungen berücksichtigt worden sei.

Bürgermeister Dr. Fendt erwiderte, dass für derartige Maßnahmen ein Planfeststellungsverfahren erforderlich sei, das fünf bis zehn Jahre dauern könne. Er werde das Thema mit dem Leiter des Tiefbaus, Herrn Rittler, besprechen. Man sei derzeit dabei, Grundstücke zu erwerben, um Retentionsflächen zu schaffen. Grundsätzlich sei es jedoch üblich, Brücken höher zu bauen, um Wasser durchzulassen, und nicht, um Rückstau zu erzeugen.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold ergänzte, dass Stadtrat Dr. Bischof offenbar gemeint habe, die Straße könne als Damm dienen, der beide Brücken verbinde. Dies würde jedoch ein aufwendiges Verfahren erfordern. Sie wies darauf hin, dass die Brücken sanierungsbedürftig seien und andernfalls gesperrt werden müssten, wodurch der landwirtschaftliche Verkehr beeinträchtigt wäre.

Stadtrat Dr. Bischof fragte, wann mit dem Abschluss der Sanierung des Oberen Tores und des Museumsensembles zu rechnen sei.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold antwortete, dass die Baumeisterarbeiten größtenteils abgeschlossen seien und der Abschluss der Gesamtmaßnahme für 2026 vorgesehen sei.

Anschließend merkte Stadtrat Dr. Bischof vier Punkte an, die in der Fraktion besprochen worden seien:

1. Barrierefreiheit: In der Reichenbacher Straße gebe es gute Beispiele für Übergänge zwischen Straße und Geh- bzw. Radweg ohne Höhenversatz. Hierfür würden spezielle Steine mit Riffelungen verwendet, die den Abschluss markieren und dennoch gefahrlos mit Rollator oder Fahrrad überfahren werden könnten. Er bat, künftig bei allen Absenkungen der Gehwege solche Steine zu verwenden, um Gefahrenstellen zu vermeiden.

2. Gehwege: In der Hauptstraße sei eine gute Lösung gefunden worden, indem Pflastersteine mit mindestens fünf gesägten Seiten verwendet worden seien. Dadurch sei eine bessere Begehbarkeit gewährleistet. Er halte es für wichtig, auch um die Kirche herum gut begehbare Gehwege mit gesägtem Pflaster vorzusehen.

3. Lehrerwohnhaus Weberstraße 19, Bubenhausen: Mit Verwunderung habe man festgestellt, dass weiterhin von einer Sanierung die Rede sei, obwohl im März 2023 beschlossen worden sei, das Gebäude abzubrechen und an dessen Stelle eine Erweiterung der Kindertagesstätte zu errichten.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold erklärte, dieser Punkt könne gestrichen werden. Je weiter unten in der Übersicht, desto weniger aktuell seien die Vorhaben. Für das Gebäude liege bereits eine Machbarkeitsstudie für eine zweigruppige KiTa vor. Der Stadtrat müsse entscheiden, ob umgebaut, saniert oder abgerissen werde.

4. Kompakthäuser: Die Fraktion rege an, über die Ausweisung eines Baugebiets für preisgünstige Kompakthäuser nachzudenken, da ein entsprechender Bedarf bestehe.

Stadtrat Niebling wies darauf hin, dass in der Übersicht zahlreiche Maßnahmen enthalten seien. In der letzten Sitzung sei über den Bauhof und den Umzug in die alte Feuerwehr gesprochen worden. Im Zusammenhang damit sei auch eine Kalthalle bei der neuen Feuerwehr erwähnt worden, die im Bauprogramm fehle. Er bitte um deren Aufnahme.

Bürgermeister Dr. Fendt erklärte, er stehe hierzu im Austausch mit der Feuerwehr. In der letzten Sitzung sei beschlossen worden, die Übergangszeit im bisherigen Bauhof zu überbrücken. Vorgeschlagen sei, dass die Stadt lediglich die Bodenplatte errichte, während die Feuerwehr den Aufbau übernehme. Man wolle derzeit keine Entscheidung zwischen Kalthalle und Kleinschwimmhalle treffen.

Stadtrat Richter merkte an, dass man die Kalthalle jetzt nicht zwingend in das Bauprogramm aufnehmen müsse. Es könne in der kommenden Haushaltsberatung berücksichtigt werden.

Stadtrat Schrodi erklärte, er sehe kein Problem, die Kalthalle in das Bauprogramm aufzunehmen, da dies keine Verpflichtung darstelle, sondern lediglich sicherstelle, dass sie bei künftigen Beratungen berücksichtigt werde.

Stadtrat Jüstel unterstützte die Aufnahme der Kalthalle in das Bauprogramm. Die Feuerwehr habe zwei neue Fahrzeuge erhalten, die untergebracht werden müssten. Zudem müsse das Museumsdepot im ehemaligen Feneberg-Gebäude künftig aufgelöst werden; eine Unterbringung in der neuen Kalthalle könne geprüft werden.

Bürgermeister Dr. Fendt erklärte, dass darüber abgestimmt werden solle, ob die Einfachturnhalle an der Grundschule Nord sowie die Kalthalle der Feuerwehr in das Bauprogramm aufgenommen werden. Von den Schulen sei mitgeteilt worden, dass der Mindestunterricht im Fach Sport an der Grundschule Nord derzeit nicht mehr gewährleistet werden könne.

Stadtrat Amann betonte, man solle zwischen realisierbaren Projekten und Wunschvorstellungen unterscheiden und nur Maßnahmen aufnehmen, die tatsächlich umsetzbar seien.

Stadtrat Dr. Bischof erklärte, wenn ein dringender Bedarf an einer Turnhalle bestehe, solle diese ins Bauprogramm aufgenommen werden. Bei der Kalthalle könne man mit größeren Eigenleistungen rechnen, weshalb er ebenfalls um deren Aufnahme bitte.

Bürgermeister Dr. Fendt stellte klar, dass die Turnhalle im kommenden Jahr voraussichtlich noch nicht realisiert werde. Die Mittelschulturnhalle werde zu je einem Drittel von der Stadt, dem Gymnasium und der Grundschule genutzt. Das Nikolaus-Kopernikus-Gymnasium beanspruche derzeit etwa 60 % der Nutzung. Man sei im Gespräch mit dem Gymnasium, der Montessorischule und der Mittelschule, auch im Hinblick auf mögliche Förderungen.

Stadtrat Schrodi erinnerte daran, dass im Rahmen der Klausurtagungen der tatsächliche Bedarf an Sportstunden bereits besprochen worden sei. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es wirtschaftlicher sei, einen Bus anzumieten, um Kinder zu anderen Sportstätten zu bringen. Man müsse gegebenenfalls Abstriche machen und den Sportunterricht auch an anderen Orten stattfinden lassen.

1. Beschluss:

Das Bauprogramm für das Jahr 2026 wird in der dargestellten Fassung gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen in den Haushaltsentwurf aufzunehmen und dafür erforderliche Planungs- und Ausführungsangebote einzuholen. Zusätzlich soll die Kalthalle der Feuerwehr in das Bauprogramm 2026 aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis: 10:5

Der Beschluss wurde mit 10 Stimmen angenommen.

2. Beschluss:

Das Bauprogramm für das Jahr 2026 wird in der dargestellten Fassung gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen in den Haushaltsentwurf aufzunehmen und dafür erforderliche Planungs- und Ausführungsangebote einzuholen. Zusätzlich soll die Planung einer Turnhalle an der Grundschule Nord in das Bauprogramm 2026 aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis: 7:8

Der Beschluss wurde mit 8 Gegenstimmen abgelehnt.

3. Beschluss:

Das Bauprogramm für das Jahr 2026 wird in der dargestellten Fassung gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen in den Haushaltsentwurf aufzunehmen und dafür erforderliche Planungs- und Ausführungsangebote einzuholen.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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6.

FB 4 Feuerwehr Anschluss Fernwärme

BA 108/2025

Sachverhalt:

Das neue Feuerwehrgerätehaus soll, wie alle städtischen Gebäude an das

Fernwärmenetz der Stadt Weißenhorn angeschlossen werden.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

Die Fernwärme Weißenhorn GmbH wird mit den Arbeiten laut vorliegendem Angebot beauftragt.

Abstimmungsergebnis: 15:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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7.1.

Anfragen Stadtrat Dr. Bischof

Auf Antrag von Stadtrat Dr. Bischof wird der folgende Wortbeitrag in das Protokoll aufgenommen.

Stadtrat Dr. Bischof merkte an, dass in den vergangenen Wochen wieder Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern an den Ständen der WÜW stattgefunden hätten. In diesem Zusammenhang seien folgende Fragen und Anregungen aufgekommen:

1. In der Bahnhofstraße werde demnächst die neue Postagentur eröffnet. Es sei gefragt worden, wie in deren Nähe geparkt werden könne. Vorgeschlagen werde, in den Parkbuchten auf der gegenüberliegenden Straßenseite sowie auf den Parkplätzen davor eine Kurzparkzone mit möglichst kurzen Parkzeiten einzurichten. Es stelle sich die Frage, ob die Stadt dies eigenständig entscheiden könne oder ob hierfür das Landratsamt einzubeziehen sei.

2. An der Brücke über den Osterbach in der Oberdorfstraße in Wallenhausen sei das Geländer beschädigt. Es werde gefragt, wann die Reparatur erfolge.

3. In der Johann-Baptist-Straße sei bislang keine Asphaltierung erfolgt. Es werde nach dem Zeitpunkt der Umsetzung gefragt.

4. Viele Bürgerinnen und Bürger hätten den schlechten Zustand zahlreicher städtischer Straßen beanstandet. Es sei gefragt worden, wer im Falle eines Unfalls infolge des Straßenzustands hafte und ob hierfür die Stadt verantwortlich sei.

5. In der Günzburger Straße seien grundlegende Reparaturen weiterhin ausstehend. Dieses Thema sei bereits mehrfach in den Gremien angesprochen worden. Die Fahrbahnschäden würden zunehmend größer und seien bislang nur notdürftig mit Asphalt ausgebessert worden. Die Risse seien mittlerweile 40 bis 50 cm lang. Wann werden hier Maßnahmen ergriffen?