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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 44/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

über öffentliche Auslegung

des Entwurfs der Einbeziehungssatzung

"Südlich der St.-Wendelin-Straße 94b" in Grafertshofen

In der Sitzung vom 17.10.2022 hat der Stadtrat den Entwurf zur Einbeziehungssatzung „Südlich der St. Wendelin-Straße 94b“ in der Fassung vom 17.10.2022 gebilligt.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung mit Begründung kann

vom 14.11.2022 bis einschließlich 14.12.2022

im Rathaus der Stadt Weißenhorn (Zimmer 110, Schlossplatz 1, 89264 Weißenhorn) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Öffnungszeiten sind:

Montag bis Freitag

von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr,

Montag

von 15:00 Uhr - 17:00 Uhr,

Donnerstag

von 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage der Stadt Weißenhorn unter https://www.weissenhorn.de/wirtschaft-bauen/bauleitplanung/bebauungsplaene veröffentlicht.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Weißenhorn, den 27.10.2022
Kerstin Lutz, 2. Bürgermeisterin