Titel Logo
Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 44/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

***********************

1. Bekanntgaben

3. Bürgermeisterin Kempter gab zu Beginn der Sitzung bekannt, dass im Rahmen der jährlichen Baumkontrolle 19 Bäume durch eine Fachfirma eindringlich untersucht wurden. Es müssen Bäume auf Grund der Vekehrssicherheit gefällt werden. Hierbei handelt es sich um eine Buche am alten Friedhof (hinter der Kapelle) in Weißenhorn. Diese ist stark vom Brandkrustenpilz befallen. Bei zwei Rosskastanien am Hauptplatz kann die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden. Hier muss eine starke Kronenreduzierung bzw. Fällung erfolgen. An der Illerberger Straße wurde ein Ahornbaum eindringlich untersucht und bewertet. Bei diesem ist die Krone erheblich geschädigt und es besteht die Gefahr der Aufspaltung. Der Rest der Bäume kann erhalten werden.

***********************

2. Straßenkontrolle durch digitale Straßenzustandserfassung SR 165/2022

Sachverhalt:

Die Stadt ist als Träger der Straßenbaulast für Gemeindestraßen verpflichtet den Unterhalt zu gewährleisten. Regelmäßige Streckenkontrollen zur Zustandserfassung und – bewertung sowie ein systematisches Vorgehen sind erforderlich.

Anfang des Jahres brachte Stadtrat Niebling die Fa. Vialytics für die digitale Straßenkontrolle ins Gespräch. Im Rahmen des Vor-Ort-Termins zur Vorstellung des Systems am 28.04.22 nahmen Frau Fürbeck (Vialytics), Herr Niebling und Herr Simon teil.

Es wurde eine „Probe-Befahrung“ einzelner Straßen in Weißenhorn durchgeführt, deren Daten von der Fa. Vialytics ausgewertet wurden. Die Ergebnisse wurden dem 1. Bürgermeister Dr. Fendt, Stadtrat Herr Niebling, dem Tiefbauamt Herr Rittler und dem Leiter des Bauhofs Herrn Simon vorgestellt.

Die Preise der Fa. Vialytics richten sich nach Netzlänge und Vertragslaufzeit. Eine Beschaffungsgemeinschaft kann zu günstigeren Konditionen führen. Aktuell planen Nersingen und Senden eine Beauftragung der Fa. Vialytics.

-

3-Jahresvertrag: bei einer Netzlänge zwischen 51 und 100 km liegt der Preis bei 100,-€/km, ab 101 km bei 90,-€ und ab 201 km bei 80,-€.

-

5-Jahresvertrag: bei einer Netzlänge von 51-100 km liegt der Preis bei 90,-€, zwischen 101 und 200 km bei 80,-€ und ab 201 km bei 70,-€.

Alle Preise sind netto, pro Netzkilometer und Jahr. Radwege werden Straßenkilometern gleichgesetzt. Feld- und Wirtschaftswege, die bildtechnisch zu erfassen sind, aber nicht auswerten können, kosten die Hälfte des Straßenpreises. Dazu kommt einmalig die Hardware für 1.450,-€ pro Set.

Unterjährig darf beliebig oft befahren und ausgewertet werden, was für Sie ständig aktuelle Bilder bedeutet. Bei Beschaffungsgemeinschaften ist der gemeinsame Vertragsstart und die gleiche Vertragsdauer bindend und wichtig.

Da keine unwesentliche Investition vorliegt und Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen, ist für die Beschaffung des Systems ein Stadtratsbeschluss notwendig.

Insofern wurde das System in der letzten Sitzung dem Stadtrat vorgestellt.

Stadtrat Hr. Dr. Bischof verwies auf das Beispiel der Stadt Neu-Ulm, welche die systematische Zustandsanalyse ihres Straßennetzes an eine Spezialfirma beauftragte und auf Basis der Ergebnisse eine Priorisierung für die Sanierung erhielt. Der aktuelle Kreisbaumeister Hr. Frieß habe damals das Projekt verantwortet. Möglichweise könne auf die Unterlagen zum Leistungsverzeichnis zurückgegriffen werden.

Die Stadtverwaltung sieht die Vorteile einer digitalen Straßenerfassung. Es muss sich aber die Frage gestellt werden, inwieweit die Ergebnisse einer umfangreichen Zustandserfassung und -bewertung in realistischer Weise in Maßnahmen umgesetzt werden kann und finanzierbar ist.

Zu den Kosten für das Erfassungssystem kommen steigende Kosten für die Unterhaltung hinzu. Die Kenntnis um die Sanierungsbedürftigkeit von Gemeindestraßen schafft ohne Umsetzungsrahmen für entsprechende Maßnahmen keinen Mehrwert. Vergleichbare Kommunen stellen in wesentlich größerem Rahmen Haushaltsmittel für den Straßenunterhalt zur Verfügung.

Aktuell werden Mitarbeiter des Bauhofs auf die GIS App zur Straßenunterhaltung durch die Stadt Neu-Ulm geschult. Dieses System steht dem Bauhof seit kurzem zur Verfügung. Insofern kann mit deutlich reduziertem Kostenaufwand bereits mit Straßenkontrollen gestartet werden. Die Ergebnisse der Straßenkontrolle können über mobile Geräte im GIS digital erfasst werden.

Entsprechende Mittel müssen im Haushalt eingestellt werden.

Herr Kreisbaumeister Frieß stellt die Thematik in Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit bei der Stadt Neu-Ulm dar und steht für Fragen zur Verfügung.

Herr Simon steht ebenfalls für Fragen zur Verfügung.

Diskussion:

3. Bürgermeisterin Kempter begrüßte Kreisbaumeister Frieß vom Landratsamt NeuUlm. Sie übergab ihm das Wort zur Vorstellung der nachhaltigen Wert- und Substanzerhaltung der Straßen-, Kanal- und Ingenieurbauwerke am Beispiel des Infrastrukturmanagements der Stadt Neu-Ulm.

Bauhofleiter Simon berichtete dem Gremium, dass der Bauhof derzeit die GIS Straßenerhaltungsapp des Landkreises nutze. Man sei derzeit sehr zufrieden mit dem Programm. Ab Dezember 2022 wird es eine/n Bauhofmitarbeiter/in geben, welche/r für die Erfassung des Zustandes der Straßen zuständig sei.

Es schloss sich eine Frage- und Diskussionsrunde an.

Beschluss:

„Die Verwaltung soll versuchsweise (zumindest 1 Jahr) die Straßenüberprüfung und -erfassung über die GIS App fortsetzen. Nach dem Jahr soll im Stadtrat das Ergebnis der Untersuchung dargestellt werden.“

Abstimmungsergebnis: 19:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

3. Winterdienst: Neueinteilung und Priorisierung der Räum- und Streustrecken SR 166/2022

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat aufgrund des Stadtratsbeschluss vom 21.02.2022 eine Überarbeitung der Routeneinteilung sowie eine Priorisierung der Räum- und Streubezirke vorgenommen und legt diese in entsprechender Form zur Abstimmung vor.

Die Stadt ist Träger der Straßenbaulast und nach Art. 51 BayStrWG verpflichtet den Winterdienst innerhalb der geschlossener Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit durchzuführen.

Derzeit ist der Winterdienst in Weißenhorn und den Ortsteilen in 12 Räum- und Streubezirke eingeteilt. Das gesamte Streckennetz der Räum- und Streubezirke umfasst ca. 140 km einfache Wegstrecke. Die einzelnen Bezirke sind aktuell in 2 Prioritäts-Zonen (Zone 1 rot und Zone 2 gelb) unterteilt.

Die Zone 1 wird bei jedem Winterdienst-Einsatz geräumt und gestreut. Die Zone 2 wird ab Schneehöhen 5-10 cm geräumt und ebenfalls gestreut. Ein Winterdienst nach diesem System ist unter wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten schwer vertretbar. Die Auswertung des Winterdienstes 2021 ergab einen Streumittelbezug von 1097 Tonnen (848 t Splitt und 245 t Streusalz).

Weißenhorn verbraucht insofern über 100 % mehr an Streumitteln als vergleichbare Kommunen die einen differenzierten Winterdienstes praktizieren. Eine vergleichbare Kommune kommt auf einen Streumittelbezug von ca. 450 t.

Darüber hinaus sind einzelne Bezirke so groß gefasst, dass eine Betreuung zeitlich nur schwer umsetzbar ist.

Um dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen und zeitgemäße Anforderungen an den Winterdienst zu stellen, schließt sich die Stadtverwaltung der Empfehlung des Bauhofs über die Einführung eines differenzierten Winterdienstes mit einer Neupriorisierung der Räum- und Streubezirke an.

Dies geschieht in Übereinstimmung mit Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Verkehrswesen „Winterdienst auf Straßen FGSV 2020“ und des in der Paxis etablierten Fachseminars Winterdienst der RSA Schulungsteam GmbH.

Insgesamt ermöglicht ein differenzierter Winterdienst eine bessere Balance zwischen Verkehrssicherheit, Ressourceneinsatz, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit.

Übersicht über die Prioritäten:

Priorität 1:

Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen (rot) Straßen für ÖPNV

Zufahrtsstraßen zu Krankenhäusern, Polizei, Feuerwehr, Schulen und

Kita´s

Zufahrtsstraßen zu Kläranlagen, Wasserwerk, etc.

Straßen zu Gewerbe- und Industriegebieten

Siedlungs- und Wohnstraßen mit starken Steigungen

Fußgängerwege und Haltestellen

Kombinierte Geh- und Radwege

Parkplätze mit erheblicher Verkehrsbedeutung

Diese Verkehrsflächen werden geräumt und gestreut.

Priorität 2:

Wohnsammelstraßen

(gelb)

Verbindungsstraßen

Diese Verkehrsflächen werden ab 5cm geräumt und nicht gestreut.

(Eine Streuung kann in außergewöhnlichen Fällen wie z.B. Eisregen mit extremer Glättegefahr und extremen Glatteis notwendig sein.)

Priorität 3:

Siedlungs- und Wohnstraßen

Geschotterte Ortsverbindungsstraßen

Übrige Verkehrsflächen

Diese Verkehrsflächen werden bei Schneehöhen ab 10cm geräumt und nicht gestreut.

(Eine Streuung kann in außergewöhnlichen Fällen wie z.B. Eisregen mit extremer Glättegefahr und extremen Glatteis notwendig sein.)

Die kombinierten Geh- und Radwege, Fußwege an städtischen Liegenschaften und Haltestellen werden in der Priorität / Zone 1 erfasst und mit Vorrang betreut.

Das Streugut wird entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 21.02.2022 auf Streusalz umgestellt. Die Streusalzmenge wird - soweit technisch möglich - auf das geringste notwendige Maß zur Bekämpfung des entsprechenden Glätteereignisses begrenzt.

Diskussion:

3. Bürgermeisterin Kempter übergab Bauhofleiter Simon das Wort zur Erläuterung des vorliegenden Sachverhaltes.

3. Bürgermeisterin Kempter verwies auf die Rücksichtnahme zweier sogenannter Baumdenkmäler in der Reichenbacher Straße und in der Oberhauser Straße. Hier muss auf das Streuen von Salz verzichtet und auf Splitt zurückgegriffen werden.

Es schloss sich keine Diskussion an.

Folgende Beschlussvorschläge wurden dem Gremium vorgelegt:

1.

„Der Stadtrat folgt den Empfehlungen der Stadtverwaltung und beschließt die Einführung eines differenzierten Winterdienstes, entsprechend der erstellten Prioritätslisten.“

2.

Alternativ: „Die bestehenden Prioritäts-Zonen werden entsprechend den Verkehrsbedürfnissen und Winterdienst Empfehlungen aktualisiert und die Zone 2 ab 10 cm geräumt und nur in außergewöhnlichen Fällen (z.B. Eisregen und extremes Glatteis) gestreut.

Das Gremium stimmte für den Beschlussvorschlag Nr. 1.

Beschluss:

„Der Stadtrat folgt den Empfehlungen der Stadtverwaltung und beschließt die Einführung eines differenzierten Winterdienstes, entsprechend der erstellten Prioritätslisten.“

Abstimmungsergebnis: 19:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

4. Aktueller Sachstand "fahrradfreundliche Kommune SR 157/2022

Sachverhalt:

Aufgrund des Handlungsbedarfes der AGFK wurden die wichtigen Punkte gelb markiert

und den jeweiligen Bearbeitungsstand darunter vermerkt.

Beschluss zum Anstieg des Radverkehrsanteils nachreichen

Erledigt - Beschluss vom 18.10.2021 an AGFK verschickt

Fahrradabstellsatzung Umsetzung und Beschluss

Erledigt - Beschluss vom 25.07.2022 an AGFK verschickt

Mitteilung, sobald die neue Stelle im Bauamt besetzt wurde

Erledigt - Mitteilung über Stellenbesetzung AGFK verschickt

Priorisierung der Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept, Erstellung eines jährlichen Maßnahmenplans, der vom Stadtrat zur Umsetzung beschlossen wird

Erledigt - Beschluss vom 16.05.2022 an AGFK verschickt

Maßnahmen umsetzen: Fahrradstraße, neue Abstellanlage am Bahnhof, ggf. Umgestaltung der Einbahnstraße

Info von Frau Merk am 30.09.2022 zur Abstellanlage und Fahrradstraße:

Fahrradsammelgarage: Ausschreibung über den Winter 22/23, Umsetzung ab April 2023. Fahrradsammelgarage wird gem. Rahmenvertrag mit der DB gebaut. Vorlage im Arbeitskreis nochmals vor Ausschreibung.

Fahrradstraße: Interne Besprechung am 24.10. - Besprechung über mögliche Änderungen der Fahrradstraße. Danach zeichnerische Umsetzung und Fertigstellung bis Fördergelder zur Verfügung stehen, um diese dann schnell abrufen zu können.

Von Verkehrsamt, bzw. Bauamt habe ich bis zum 11.10.2022 keine Aussage bezüglich der Radfahrerführung vor dem Oberen Tor über den Kirchplatz erhalten. Das Verkehrsamt wollte den Sachverhalt mit der Baurätin Zehetmaier der Regierung besprechen.

Sofortmaßnahmen kurzfristig umsetzen: Markierungen (Rotmarkierungen an Konfliktstellen, Piktogramme), Pfeile bei Zweirichtungsradwegen ergänzen etc.

Die Sofortmaßnahmen sind Thema bei der Verkehrsschau mit staatl. Bauamt/Landratsamt/Polizei/Radverkehrsstadträten am 24.10.2022

Systematische Überprüfung der verkehrsrechtlichen Beschilderung (z.B. Benutzungspflicht)

Die Benutzungspflicht wird Thema bei der Verkehrsschau mit staatl. Bauamt/Landratsamt/Polizei/Radverkehrsstadträten am 24.10.2022

Für Umsetzung der Maßnahmen (Markierungsarbeiten, verkehrsrechtliche Beschilderung): Zuständigkeiten bzw. Baulast recherchieren; ggf. Verkehrsschau mit Landkreis/staatl. Bauamt initiieren, Radverkehrskonzept als Grundlage und für strukturierte Vorgehensweise verwenden

Zuständigkeiten recherchiert, die übergeordnete Behörde ist für die Baulast unserer Radwege zuständig, die Verkehrsschau mit staatl. Bauamt/Landratsamt/Polizei & Radverkehrsstadträten findet am 24.10.2022 statt

Radverkehr durch verschiedene Elemente noch sichtbarer machen, z.B. Servicestation, Ladestation, Parkplatz für Lastenrad, Stadtplan mit Radrouten

Servicestation ist für die Abstellanlage am Bahnhof vorgesehen, ebenso Parkplätze für Lastenräder

Diskussion:

Die Fraktion der ÖDP stellte im Juli 2022 einen Antrag zur Bearbeitung der Mängelliste „fahrradfreundliche Kommune“.

Die Stadtverwaltung wurde beauftragt eine Zeitschiene darzustellen, wie durch eine koorinierte Zusammenarbeit der zuständigen Fachbereiche noch bestehende Mängel auf dem Weg zur „fahrradfreundlichen Kommune“ beseitigt werden können, damit spätestens bis zum 15. November 2022 ein Nachweis und eine Dokumentation für die AGFK (Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen) bzw. die Bewertungskommission erbracht werden kann. Die Aufarbeitung der Aufnahmekriterien soll zu einer erfolgreichen Zertifizierung der Stadt Weißenhorn als „fahrradfreundliche Kommune“ im Jahr 2023 führen.

Die Begründung hierzu ist, dass am 20. Februar 2017 im Weißenhorner Stadtrat einstimmig beschlossen wurde, „fahrradfreundliche Kommune“ zu werden.

Am 27. Oktober 2021 fand vier Jahre später die Hauptbereisung zur Zertifizierung mit zwei Vertretern der Bewertungskommission statt. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Stadt Weißenhorn den Titel „fahrradfreundliche Kommune“ im ersten Anlauf nicht zuerkannt bekommt, da die Mindestkriterien nicht erfüllt worden waren.

In einer Auflistung wurde seitens der Kommission festgehalten, welche Maßnahmen bis zum 15. November 2022 ergriffen werden müssen, um die Auszeichnung im Januar 2023 erhalten zu können. Die Beseitigung dieser Mängel muss schriftlich bzw. fotografisch dokumentiert und das Ergebnis nachgereicht werden.

Angesichts des bereits fortgeschrittenen Kalenderjahres möchte die ÖDP mit ihrem Antrag dazu beitragen, dass die Zertifizierung im zweiten Anlauf gelingt, die Anstrengungen der Stadt in einem ersten Schritt eine Anerkennung bekommt und danach eine Basis für eine gute Weiterentwicklung der Fahrradfreundlichkeit und klimaneutralen Mobilität gegeben ist.

3. Bürgermeisterin Kempter übergab Sachbearbeiter Drastik das Wort zur Vostellung des vorliegenden Sachverhaltes.

Stadträtin Kuderna-Demuth erläuterte nochmals kurz, wie bereits im Antrag der ÖDP Fraktion aufgeführt, dass die Radbeauftragten zusammen mit Herrn Drastik, welcher Radbeauftragter der Stadt Weißenhorn ist, seit geraumer Zeit, die Fahrradfreundlichkeit im Stadtgebiet umzusetzen und die Auszeichnung der „fahrradfreundlichen Kommune“ zu erhalten. Anhand der letztjährig durchgeführten Bereisung hatte sich leider ergeben, dass die Stadt Weißenhorn die Mindestanforderungen nicht erfüllt um die angestrebte Bezeichnung zu erhalten. Die Bewertungskommission hatte der Stadt Weißenhorn zu erledigende Aufgaben erteilt. Diese müssen bis zur Frist des 15. November 2022 abgearbeitet werden. Der Antrag der ÖDP, welcher bereits im Juli 2022 an die Stadtverwaltung gestellt wurde und nun, mit der letztmöglichen Stadtratssitzung behandelt wird, zielte darauf ab, dass die mit der Thematik vertrauten Fachbereiche zusammenarbeiten, um diese Mängelliste fristgemäß erledigen zu können. Wie aus den gelb markierten Punkten der Sitzungsvorlage zu entnehmen ist, wurden hier bereits einige Aufgaben abgearbeitet. Hier gilt Herrn Drastik besonderer Dank. Am 24. Oktober 2022 fand eine Vehrkehrsschau statt. Es gibt Punkte, welche die Stadtverwaltung nicht in der Hand hat und nur zum Teil bearbeitet oder offen sind. Ob die Ergebnisse der Verkehrsschau am 24. Oktober 2022 an den Staatsstraßen für die Bewertungskommission ausreichend ist, könne man derzeit nicht abschätzen. Mit den derzeitig rechtlichen Grundvoraussetzungen ist es fraglich, ob überhaupt mehr ausgerichtet werden kann. Stadträtin Kuderna-Demuth ist froh, wenn die weitere Planung der Fahrradstraße vorangeht. Vor einem Jahr wurde der Bedarf einer Fahrradsammelgarage am Bahnhof durch das Gremium erkannt. Es wurde im Beschluss festgelegt, dass zusammen mit den fahrradbeauftragten Stadträtinnen und Stadträten die Planung erarbeitet werden soll. Hier die Bitte an Frau Merk vom Bauamt, dass eine Zusammenarbeit mit den fahrradbeauftragen Stadträtinnen und Stadträten stattfindet. Es gibt bereits Ergebnisse, welche im Vorfeld zusammen erarbeitet wurden und auch weiterhin gemeinsam erarbeitet werden sollen.

Hier die Bitte der ÖDP, dass sich die fachübergreifende Zusammenarbeit bzgl. der „fahrradfreundlichen Kommune“ verbessert.

Beschluss:

„Der Stadtrat nimmt den derzeitigen Sachstand zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: 19:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

5. Familienstützpunkt - Beschlussfassung zur Änderung Zweckvereinbarung (unbefristete Einrichtung) - SR 148/2022

Sachverhalt:

In der Sitzung des Stadtrates vom 20.06.2022 wurde die unbefristete Fortführung des Familienstützpunktes beschlossen.

Zur Umsetzung des Beschlusses musste eine Änderung der Zweckvereinbarung erstellt werden, sodass diese in allen vier Gremien (Roggenburg, Pfaffenhofen, Holzheim und Weißenhorn) beschlossen werden kann.

Die Verwaltung bittet das Gremium um Zustimmung.

Diskussion:

3. Bürgermeisterin Kempter erläuterte den vorliegenden Sachverhalt. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Die Stadt erlässt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Änderung der Zweckvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb eines gemeinsamen Familienstützpunktes i.d.F. vom 19.09.2022.“

Abstimmungsergebnis: 19:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

6. Vergabe Reinigungsleistungen ab 01.01.2023 SR 159/2022

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat zusammen mit dem Büro Cleansolutions GmbH aus Gersthofen eine europaweite Ausschreibung im Bereich Reinigung für folgende städtische Liegenschaften erarbeitet:

Realschule, Sporthalle Realschule, Grundschule Süd, Sporthalle Grundschule Süd, Grundschule Nord, Kindergarten Nord, Kindergarten Oberhausen, Kindergarten Biberachzell, Mittelschule, Dreifachturnhalle der Mittelschule. Die Genehmigung zur Übertragung der Entscheidungsbefugnis des Schulverbandes für die Mittelschule Weißenhorn wurde am 12.09.2022 durch Beschluss des Schulverbandes auf den Stadtrat übertragen.

Die Ausschreibung wurde auf 4 Jahre ausgearbeitet. Wobei zwei Jahre verpflichtend sind, die weiteren zwei Jahre werden stillschweigend verlängert, sollte von beiden Parteien Einvernehmen bestehen.

Die vom Büro Cleansolutions erstellten Ausschreibungsunterlagen wurden in 4 Lose aufgeteilt.

Aufteilung der Lose:

Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung für Kindergarten Biberachzell, Kindergarten Oberhausen, Mittelschule, Dreifachturnhalle

Los 2: Unterhalts- und Grundreinigung für Kindergarten Nord, Grundschule Nord, Grundschule Süd

Los 3: Unterhalts- und Grundreinigung für Realschule, Sporthalle Realschule

Los 4: Glasreinigung aller Gebäude

Los 1:

Bis zum Eröffnungstermin am 22.09.2022 wurden von 6 Firmen ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei 128.212,61 € brutto jährlich.

Los 2:

Bis zum Eröffnungstermin am 22.09.2022 wurden von 6 Firmen ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei 125.838,80 € brutto jährlich.

Los 3:

Bis zum Eröffnungstermin am 22.09.2022 wurden von 6 Firmen ein Angebot abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot liegt bei 129.562,57 € brutto jährlich.

Los 4:

Bis zum Eröffnungstermin am 22.09.2022 wurde von 1 Firma ein Angebot abgegeben.

Dieses liegt bei 20.844,21 € brutto jährlich.

Alle Angebote liegen im Rahmen der Kostenschätzung.

Diskussion:

3. Bürgermeisterin Kempter übergab Sachbearbeiterin Merk das Wort, um den vorliegenden Sachverhalt kurz vorzustellen.

Es schloss sich eine kurze Diskussionsrunde an.

Beschluss:

1.

„Los 1: Die für 01.01.2023 bis 31.12.2026 definierten Reinigungsarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter zum Bruttoangebotspreis i.H. von 128.212,61 € jährlich vergeben.“

2.

„Los 2: Die für 01.01.2023 bis 31.12.2026 definierten Reinigungsarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter zum Bruttoangebotspreis i.H. von 125.838,80 € jährlich vergeben.“

3.

„Los 3: Die für 01.01.2023 bis 31.12.2026 definierten Reinigungsarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter zum Bruttoangebotspreis i.H. von 129.562,57 € jährlich vergeben.“

4.

„Los 4: Die für 01.01.2023 bis 31.12.2026 definierten Reinigungsarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter zum Bruttoangebotspreis i.H. von 20.844,21 € jährlich vergeben.“

Abstimmungsergebnis: 17:1

Der Beschluss wurde mit 17 Stimmen angenommen.

Stadtrat Ulrich Hoffmann befand sich zum Zeitpunkt der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaales.

***********************

7. Weiterführung Carsharing SR 156/2022

Sachverhalt:

Am 16.07.2018 beschloss der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung die Einführung eines Carsharing-Systems. Auf diesen Beschluss wird hingewiesen.

Der Carsharing Vertrag zwischen der Fa. Confitech Dienstleitungs GmbH, dem Elektrizitätswerk Weißenhorn AG und der Stadt Weißenhorn läuft zum Jahresende aus.

In einem gemeinsamen Termin mit der Fa. Confitec, Herrn Vogt, dem Elektrizitätswerk Weißenhorn, Frau Sedlaschek und der Stadt Weißenhorn, Frau Köbler und Frau Baumgarten am 14.09.2022 wurde die Weiterführung des Carsharing-Systems besprochen.

Herr Vogt erklärte, dass die Einnahmen nicht kostendeckend sind. Ein Grund hierfür könnte die Corona-Pandemie sein. Man benötigt pro Fahrzeug eine monatliche Fahrleistung zwischen 1.000 - 1.500 Kilometer.

Dennoch ist die Fa. Confitech sowie das Elektrizitätswerk Weißenhorn AG an einer weiteren gemeinsamen Zusammenarbeit mit der Stadt Weißenhorn interessiert. Die anfallenden anteiligen Kosten, die an die EWAG AG gezahlt werden, liegen bei monatlich 500 €. Dieser Betrag sollte auch weiterhin gezahlt werden. Die anfallenden Energiekosten zahlt die EWAG AG komplett an die Fa. Confitech.

Die gewünschte Verlängerung soll 2 Jahre betragen.

Die Nutzung der Carsharing Autos durch die Bürger und den Mitarbeiter der Stadt Weißenhorn ist sehr niedrig. Allerdings kann man auch einen leichten Anstieg der Buchungen sehen.

Die Verwaltung schlägt vor, vierteljährlich eine Anzeige im Stadtanzeiger zu veröffentlichen, um den Bürgern das Carsharing näher zu bringen.

Diskussion:

3. Bürgermeisterin Kempter erläuterte den vorliegenden Sachverhalt.

Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Beschluss:

Das Carsharing-Systems soll für weitere 2 Jahre weitergeführt werden

Abstimmungsergebnis: 14:2

Der Beschluss wurde mit 14 Stimmen angenommen.

Die Stadträte Ulrich Hoffmann, Simmnacher und Schrodi waren zum Zeitpunkt der Abstimmung außerhalb des Sitzungssaales.

***********************

8. Bauplatzvergabeverfahren Baugebiet Unterfeld / Hegelhofen SR 158/2022

Sachverhalt:

Die Fraktion der Freien Wähler / Weißenhorner Überparteiliche Wähler hat einen Antrag gestellt, dass beim Vergabeverfahren für die Bauplätze im Baugebiet „Unterfeld“ in Hegelhofen den Bewerbern nach Prüfung der Unterlagen mitgeteilt werden soll, wenn Unterlagen oder Nachweise fehlen und ihnen für die Nachreichung eine Ausschlussfrist von zwei Wochen zu gewähren.

Diskussion:

3. Bürgermeisterin Kempter erläuterte den vorliegenden Sachverhalt.

Die Fraktion FREIE WÄHLER / Weißenhorner Überparteiliche Wähler hat den folgenden Antrag gestellt:

Im Stadtanzeiger vom 23.09.2022 wurde die Vergabe der Bauplätze im Baugebiet Unterfeld in Hegelhofen ausgeschrieben. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass beim Eingang von Bewerbungen das Fehlen von Unterlagen oder Nachweisen nicht geprüft wird, den Bewerbern nicht mitgeteilt wird und zum Ausschluss aus dem Verfahren führt.

Wie die Fraktion FREIE WÄHLER / Weißenhorner Überparteiliche Wähler in der Stadtratssitzung am 26.09.2022 bereits angemerkt hatte, sehen sie dies als wenig bürgerfreundliche Regelung an. Deshalb hatte die Fraktion FREIE WÄHLER / Weißenhorner Überparteiliche Wähler darum gebeten, dass die Bewerbungen nach Eingang geprüft, den Bewerbern fehlende Unterlagen und Nachweise mitgeteilt und für die Nachreichung eine Nachfrist von zwei Wochen gewährt wird. Bgm. Dr. Fendt lehnte dies begründet mit fehlendem Personal ab. Dies ist für die Fraktion FREIE WÄHLER / Weißenhorner Überparteiliche Wähler nicht nachvollziehbar, da die Bewerbungen zwangsläufig geprüft werden müssen.

Deshalb stellten sie den Antrag, in der Stadtratssitzung am 24.10.2022 das Thema „Bauplatzvergabeverfahren Unterfeld“ auf die Tagesordnung zu nehmen und über den folgenden Beschlussvorschlag abstimmen zu lassen:

Beschlussvorschlag:

„Beim Vergabeverfahren für die Bauplätze im Baugebiet Unterfeld in Hegelhofen wird Bewerbern nach Prüfung der Unterlagen mitgeteilt, wenn Unterlagen oder Nachweise fehlen, und es wird für die Nachreichung eine Ausschlussfrist von zwei Wochen gewährt.“

Es schloss sich eine Frage- und Diskussionsrunde an.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold erklärte, dass jede/r Bürger/in bei Fragen an die Stadtverwaltung herantreten kann. Bei vergangenen Vergabeverfahren wurde bisher noch keine Nachbesserungsfrist gewährt. Wenn dies jedoch gewünscht ist, so liegt dies im Zuständigkeitsbereich des Leiters des Fachbereiches Planen und Bauen. Diese Stelle ist jedoch erst wieder ab Januar 2023 besetzt. Die derzeitige Personalsituation im Fachbereich Planen und Bauen lässt jedoch keine zeitnahe Überprüfung der Bewerbungsunterlagen zu.

Stadtrat Dr. Hogrefe frage nach, ob bereits Bewerbungen geprüft wurden und ob hier unvollständige dabei waren. Stadtbaumeisterin Graf-Rembold antwortete, dass per Post oder über das Onlineportal eingegangene Bewerbungen noch nicht geprüft wurden. Bürger/innen welche die Bewerbungsunterlagen persönlich im Bauamt abgegeben haben und darum gebeten hätten, die Unterlagen auf Vollständigkeit zu überprüfen, erhielten hier eine Beratung seitens der Bauamtsverwaltung. Hatten hier Unterlagen gefehlt, wurden die Bürger/innen darüber informiert und konnten diese nachreichen.

Stadtrat Schulz und die Fraktion der SPD steht hinter dem Bewerbungsverfahren, welches von der Stadtverwaltung durchgeführt wird. Die Frage ist, ob die Stadtverwaltung im Falle der Prüfung rechtlich herangezogen werden könnte, falls hier falsch geprüft wurde. Derjenige, welcher sich für einen Bauplatz bewerben möchte, hat genug Zeit um sich vorher ausgiebig zu informieren um sodann die Unterlagen vollständig abzugeben.

Stadtrat Dr. Bischof und die Fraktion der WÜW hofft, dass die Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit geprüft werden. Die Unterlagen müssten sowieso geprüft werden und er hoffe, dass dies nicht bis Januar 2023 warten muss.

Diese Meinung wird von mehreren Stadträten vertreten.

Stadtrat Kühle stellte die Frage, ob Bewerber gegen die Stadtverwaltung klagen könnten, wenn sie kein Schreiben erhalten, um Bewerbungsunterlagen innerhalb der Frist von zwei Wochen nachreichen zu können.

Da die Bauamtsleitung derzeit nicht besetzt ist, kann diese Frage derzeit nicht beantwortet werden.

Es folgten noch weitere Wortbeiträge seitens der Stadträte.

Stadtrat Schulz stellte den Antrag zur Geschäftsordnung den Tagesordnungspunkt zurück zu stellen. Die Stadtverwaltung soll überprüfen, ob es rechtlich möglich ist nachträglich fehlende Bewerbungsunterlagen nachzufordern obwohl in den Anträgen dies ausdrücklich ausgeschlossen wird. Hier steht, dass eine Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Stadtverwaltung nicht erfolgt.

Sobald dies rechtlich geprüft wurde, soll erneut im Stadtrat abgestimmt werden.

Abstimmungsergebnis: 11:8

Über den Antrag wurde abgestimmt. Der Antrag auf Rückstellung des Tagesordnungspunktes wurde mit 11 Stimmen angenommen. 8 Stadträte stimmten gegen die Rückstellung.

Auftrag an die Stadtverwaltung:

Rechtliche Überprüfung, ob es möglich ist, nachträglich fehlende Bewerbungsunterlagen anzufordern, obwohl im Antrag klar kommuniziert wird, dass diese nachträgliche Anforderung nicht erfolgt und jeder Bewerber für die Vollständigkeit seiner Unterlagen selbst verantwortlich ist.

Beschluss:

Es wurde kein Beschluss gefasst.

Abstimmungsergebnis:

Es wurde kein Beschluss gefasst. Aufgrund des Antrags von Stadtrat Schulz, erfolgte keine Abstimmung.