Titel Logo
Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 44/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift zur Sitzung Stadtrat am 23102023 oeffentlich

1.1.

Bekanntgaben - Vorstellung der neuen Lehrkräfte an der städtischen Realschule Weissenhorn

Bürgermeister Dr. Fendt begrüßte die neuen Lehrkräfte der städtischen Realschule Weissenhorn und übergab Ihnen das Wort zur Vorstellung.

Das Gremium bedankte sich bei den Lehrkräften und wünschte einen guten Start.

***********************

1.2.

Bekanntgaben - Vorstellung bisheriger Stand Fusionierung Polizeiinspektion Weißenhorn und Illertissen durch das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West

Bürgermeister Dr. Fendt begrüßte die Anwesenden des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West. Er berichtete, dass zwischenzeitlich ein Antwortschreiben von Herrn Staatsminister Herrmann auf den offenen Brief der Stadtverwaltung Weißenhorn eingegangen ist. Hier legt der Staatsminister die Nöte der bayerischen Polizei dar. Im letzten Satz des Briefes betont Staatsminister Herrmann nochmals, dass die Polizei in Weißenhorn präsent sein wird.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte dem Gremium mit, dass er sich am kommenden Donnerstag mit dem Bundestagesabgeordneten Engelhard und der Polizeipräsidentin Dr. Strößner vor Ort in Weißenhorn treffen werde.

Er berichtete dem Gremium, dass es bereits ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden und Vertretern des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West Anfang Oktober gegeben habe.

Er übergab Herrn Polizeidirektor Hämmer das Wort.

Polizeidirektor Hämmer teilte mit, dass es den Anwesenden als Vertreter des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West ein großes Anliegen ist, die derzeitigen Überlegungen zur Fusionierung der Polizeiinspektionen Weißenhorn und Illertissen dem Gremium aus erster Hand zu informieren.

Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West ist mit seinen ungefähr 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Sicherheit von einer Millionen Bürgerinnen und Bürger verantwortlich. Der regionale Verantwortungsbereich in Schwaben Süd/West erstreckt sich über die Landkreise Neu-Ulm, Günzburg, Unterallgäu, Ostallgäu, Oberallgäu sowie den Landkreis Lindau und die kreisfreien Städte Kempten, Memmingen und Kaufbeuren. Dies stellt eine Gesamtfläche von etwa 6.000 qm² dar, die betreut wird. Innerhalb dieses Bereiches wurden alleine im Jahr 2022 rund 130.000 Einsätze von den Angehörigen des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West bewältigt. Diese Einsätze gehen von der ganz einfachen Ruhestörung bis hin zum ermittlungsintensiven Kapitalverbrechen. Dem Polizeipräsidium Schwaben Süd/West als sogenannte Kopfdienststelle sind aktuell 35 Dienststellen nachgeordnet. Hierbei handelt es sich um Schutzpolizeidienststellen, Streifenpolizeidienststellen wie hier in Weißenhorn, Kriminalpolizeiinspektionen, Grenzpolizeidienststellen, Verkehrspolizeidienststellen sowie zwei zentrale Polizeiunterstützungsdienststellen. Die Dienststellenstruktur hier in Süd/West ist aktuell an einem hohen Maß an Kleinteiligkeit geprägt. Es befinden sich in vielen Städten vorwiegend kleinere Polizeidienststellen. Diese sind zum Teil nur wenige Kilometer voneinander entfernt. Abhängig von der Dienststellenart, in Weißenhorn handelt es sich um eine Schutzpolizei, sind alle Funktionsbereiche vergleichbar. Dies bedeutet, dass es in Weißenhorn einen Verwaltungsapparat und eine Schichtdienstgruppe gibt, die 24 Stunden am Tag da ist. Dies gibt es auch in Illertissen, Neu-Ulm oder in Günzburg. Dies hat in der Praxis die Auswirkung, dass alle 35 Dienststellen, aber auch alle Teilbereiche innerhalb der Dienststellen mit ausreichend Personal ausgestattet sein müssen. Die Personalausstattung der Dienststelle muss unabhängig eines geringen Einsatz- und Straftatenaufkommen in Betrieb gehalten werden. Es ist festzustellen, dass man sich in Weißenhorn in Weißenhorn in einer sehr sicheren Region befindet und das Einsatz- und Straftatenaufkommen im Vergleich zu anderen Bereichen eher gering ist. Im Hinblick auf die neuen Kriminalitätsphänomene, sowie zunehmende Verlagerung der Straftaten ins Internet ist es notwendig, auf allen 35 Dienststellen Spezialistinnen und Spezialisten verschiedenster Bereiche vorzuhalten. Aufgrund der Vielzahl an Aufgaben ist es insbesondere bei kleineren Dienststellen nur über Themenbündelungen möglich, was eine Spezialisierung erschwert. Bei der aktuellen Dienststellenstruktur in Schwaben Süd/West ist es derzeit nicht sinnvoll, das Personal mit der „Gießkanne“ auf alle Bereiche zu verteilen. Die Bayerische Staatsregierung und das Innenministerium sind sich dieser Problematik bewusst, weswegen im Jahr 2020 das Stellenverteilungsprogramm „Die Bayerische Polizei 2025“ für ganz Bayern aufgelegt wurde. Neben einer Erweiterung der Gesamtdienststellen bietet dieses Verteilprogramm den Polizeipräsidien in Bayern die Möglichkeit, eine neue Verteilung nach belastungsorientierten und objektiven Kriterien vorzunehmen. Die künftige Stellen- und Personalverteilung soll nach tatsächlich polizeilichem Handlungsbedarf bestehen.

Polizeidirektor Hämmer ging auf die Polizeiinspektion Weißenhorn ein. Die Überprüfungen seiner Vorrede wurde innerhalb des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West bereits durchgeführt. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Überprüfung war die Erhebung und Analyse der zuvor angesprochenen Kriminalität-, Verkehrs- und Einsatzbelastungszahlen und der geforderten objektiven Kriterien. Es wurden Überlegungen angestellt, welche Dienststellen und Funktionsbereiche künftig sinnvollerweise zusammenarbeiten oder auch zusammengelegt werden könnten. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass aus Sicht des Präsidiums Schwaben Süd/West zielführen ist, wenn die eigenständigen Dienststellen in Weißenhorn und Illertissen künftig einen Verbund bilden werden. Darüber hinaus wurde es vom Polizeipräsidium für sinnvoll erachtet, wenn künftig die derzeit der Polizeiinspektion Weißenhorn nachgeordneten Station in Senden bei der Polizeiinspektion Neu-Ulm und somit bei einer Größtdienststelle im schutzpolizeilichen Bereich angegliedert wird, mit dem bestmöglichen Ergebnis, ein Mehr in Punkto Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Neu-Ulm zu erzielen. Im Zuge der Überprüfungen war festzustellen, dass die Polizeiinspektion Illertissen auf Grund eines höheren Arbeits- und Einsatzaufkommens deutlich stärker belastet ist, als die Polizeiinspektion Weißenhorn. Darüber hinaus ergab die Überprüfung des Ergebnisses, dass ein merklich geringeres Einsatzaufkommen in der Nacht als tagsüber in Weißenhorn vorhanden ist. Diese Tatsache spielt insbesondere im Hinblick auf die tageszeitbezogene Schwerpunktsetzung bei der polizeilichen Dienststellenpräsenz eine wichtige Rolle. In dieser Konsequenz wurde seitens des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West bei seinen Organisationsüberlegungen die Empfehlung ausgesprochen, eine künftige verschmolzene Inspektion im Bereich Illertissen anzusiedeln. Unabhängig davon wird es seitens des Präsidiums für erforderlich betrachtet, dass es in Weißenhorn weiterhin eine polizeiliche Präsenz und Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger geben wird. Mit der Zentralisierung von Verwaltungsaufgaben in Illertissen und der Funktionsbündelung in dem Bereich könnte man die Möglichkeit nutzen und die Verwaltungsaufgaben verschlanken damit Personal in Bereiche verlagert werden kann, wo es Bürgerinnen und Bürger mehr wahrnehmen, nämlich auf der Straße. Gleichzeitig könnten die Synergien für personalstarke Dienststellen und den polizeilichen Außendienst genutzt werden. Die aktuelle Unterbringung der Polizeiinspektion in Illertissen genügt den Anforderungen an eine moderne Polizeiarbeit nicht mehr. Dies ist unabhängig von einer möglichen Zusammenlegung der Dienststellen in Weißenhorn und Illertissen. Seit 2022 wurde seitens des Innenministeriums gemeinsam mit dem Landkreis Neu-Ulm und der Stadt Illertissen ein geeignetes Grundstück zur Planung eines Neubaus für eine künftige Dienststelle gesucht. In die Entscheidung in welchen Bereich die Grundstückssuche ablief, flossen maßgeblich die durch das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West angestellten Überlegungen zur Organisationsreform. Ebenso floss die Einsatzbelastung der jeweiligen Dienststellenbereiche mit ein. Das aktuelle Grundstück befindet sich in der Stadt Illertissen. Aus Sicht des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West sind alle einsatztaktischen Erfordernisse erfüllt.

Bürgermeister Dr. Fendt ging nochmals auf die Aussage von Staatsminister Herrmann ein. Dieser berichtet von einem Stellenzuwachs in Höhe von 22 Prozent bis zum Jahr 2025. Er könne deshalb die Aussage von Polizeipräsidentin Dr. Strößner nicht verstehen, dass Weißenhorn im schlechtesten Fall ein Dienstzimmer in öffentlichem Raum erhalten könne, welches zu festen Zeit besetzt sein soll. Bürgermeister Dr. Fendt möchte die beste Sicherheitslage für die Bürgerinnen und Bürger Weißenhorns.

Kriminaloberrat Willbold erklärte, dass es schwer sei, Kriminalfälle auf Regionen zu begrenzen. Man müsse sogenannte kriminalgeografische Räume in ihrer Gesamtheit betrachten. Im Landkreis Neu-Ulm gab es im vergangenen Jahr 7.300 Straftaten. Davon die Hälfte in der Stadt Neu-Ulm, 1.000 Delikte in Senden, 680 Delikte in Illertissen, 450 Delikte in Vöhringen und 400 Delikte in Weißenhorn. Nun haben die Städte unterschiedliche Einwohnerzahlen. Die Zahlen werden auf 100.000 Einwohner fakturiert, damit Vergleiche gemacht werden können. Der Landkreis Neu-Ulm ist im Verhältnis bayernweit gesehen unterdurchschnittlich des Schutzbereiches des Präsidiums Schwaben Süd/West belastet mit 4.100 als Häufigkeitsziffer. Weißenhorn entgegen ist hier deutlich sicherer mit einer Häufigkeitsziffer von 3.000. Die Stadt Neu-Ulm hingegen weißt eine Häufigkeitsziffer von 6.100 auf. Allein daran sieht man, die Inhomogenität der Verbrechensrealität und auch in der Folge der Arbeitsbelastung. Ebenso wird das Einsatzgeschehen ausgewertet. Aus 130.000 Einsätzen wird analysiert, wann diese Einsätze passen. Hieraus wird letztendlich die Anzahl der Einsatzkräfte ermittelt, die verfügbar sein müssen und in welchen Bereichen. Vergleicht man Illertissen mit Weißenhorn, so hat die Polizeiinspektion Weißenhorn ca. 2.800 Einsätze im Jahr zu bewältigen, die Inspektion in Illertissen fast 5.000. Für alle Inspektionen wurden Arbeitsbelastungsuntersuchungen im Zuge des Stellenverteilungsprogramms durchgeführt. Betrachtet man die Arbeitsbelastung im Landkreis Neu-Ulm, so ergibt sich dieselbe Situation wie auch im Unter-, Ober- und Ostallgäu. Es gibt Bereiche die überdurchschnittlich und unter durschnittlich belastet sind. Aus dieser Arbeitsbelastung kann abgeleitet werden, wie viele Kolleginnen und Kollegen benötigt werden, um die Arbeit zu bewältigen. Hierfür gibt es regelmäßige fortlaufende Untersuchungen. Eine Polizeiinspektion hat gewisse Grundaufgaben zu denen fachliche Aufgaben hinzukommen. Je kleiner die Polizeiinspektion ist, desto mehr fachliche Aufgaben fallen auf eine Person. Dies ist mit großen Fortbildungsaufwand hinterlegt. Diese Personen stehen somit nicht mehr für die effektive Polizeiarbeit zur Verfügung. Das zur Verfügung stehende Personal steht nicht mehr ausreichend zur Verfügung, um einen 24/7 Betrieb zu erhalten. Somit müsste man einer kleineren Inspektion mehr Personal zur Verfügung stellen, obwohl dieses auf Grund der Arbeitsbelastung nicht benötigt wird. Dies hat zur Folge, dass dieses benötigte Personal einer anderen Dienststelle entzogen werden muss. Derzeit wird dieses der Polizeiinspektion Neu-Ulm entzogen. Die Kolleginnen und Kollegen der Polizeiinspektion Neu-Ulm haben ein Vielfaches mehr an Einsätzen in der Nacht zu bewältigen, im Verhältnis zu den Kollegen kleinerer Inspektionen. Betrachtet man das Einsatzgeschehen, so lässt sich feststellen, dass die Polizeiinspektion Weißenhorn im Schnitt tagsüber 4 Einsätze hat. In der Nacht sind es im Schnitt 0,8 Einsätze. Dies ist sehr wenig. Dies führt in der Folge der Überlegung, ob es sinnvoll ist, an einem Standort drei Polizisten vorzuhalten für im Schnitt 0,8 Einsätze in der Nacht, oder ob es sinnvoller wäre, größere Gruppen zu bilden und Betreuungsbereiche einzuteilen. An der Präsenz und der Wahrnehmbarkeit der Polizei soll nichts verändert werden. Der dahinterstehende Organisationsraum soll verändert werden. Man hat viele kleine Dienststellen. Man disponiere nicht danach, wer örtlich zuständig ist. Die Einsatzzentrale in Kempten nimmt alle Notrufe entgegen und priorisiert diese nach Dringlichkeit. Anschließend wird die Polizei an den Einsatzort geschickt. Ob diese aus Günzburg, Neu-Ulm, Weißenhorn oder Illertissen ist, irrelevant.

Bürgermeister Dr. Fendt teilte mit, dass die Stadt Weißenhorn nicht beabsichtigt die Sicherheit anderer zu gefährden. Dies sei nicht die Intension dahinter. Wenn der Staatsminister jedoch schreibt, dass 22 Prozent mehr Personal eingestellt werden soll, dann möchte die Stadt Weißenhorn hier einen Anteil an dem, was sowieso eingestellt wird.

Kriminaloberrat Willbold ergänzte, dass die Aufteilung von 22 Prozent an neuem Personal auf beispielsweise die Dienststellen Neu-Ulm, Illertissen und Weißenhorn verteilt werden würden, dies nichts an der ungerechten Arbeitsverteilung ändere. Die Polizeiinspektion Neu-Ulm hätte immer noch zu wenig Personal, im Gegensatz zu dem, was ihnen zustehen würde. Was im Schreiben von Staatsminister Herrmann nicht drin steht ist, dass diese Personalmehrung für neue Phänomene vorgesehen ist. Heutzutage gebe es ganz andere Ermittlungsaufwände im Bereich Cyber-Kriminalität, Hate Speech, Versammlungsgeschehen und vieles mehr, kommen auf die Polizei zu, denen sich auch gewidmet werden muss. Dies passiert auch im Landkreis Neu-Ulm. Hierfür muss Personal ausgebildet werden. In vielen Strukturen befinde man sich noch in einer Zeit vor 40 Jahren. Ein Wandelt ist erforderlich, wenn gleich ein Wandel immer mit Unsicherheit einhergeht.

Bürgermeister Dr. Fendt bezog sich nochmal auf das Schreiben von Staatsminister Herrmann, in dem bestätigt wird, dass die Polizei auch in Zukunft in Weißenhorn vor Ort sein wird. Herr Dr. Fendt stellte die Frage, ob es hierzu konkrete Pläne gebe.

Polizeidirektor Hämmer teilte mit, dass im Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden ausführlich erläutert wurde, was es für Optionen an Dienststellen gibt und was die Vor- und Nachteile sind. Die Station besteht aus einem starren Personalgerüst. Hierbei ist eine Personalverschiebung nicht möglich. Eine Wache ist kein eigenständiges Dienststellenkonstrukt, was eine hohe Flexibilität bietet. Dem Polizeipräsidium Schwaben Süd/West ist es sehr wichtig, mit der Stadt Weißenhorn in den Diskurs zu gehen um zu klären, was die Anliegen, Bedürfnisse und Themen sind, die man hier in Weißenhorn habe. Man müsse dies als Chance sehen, dass bisher nichts vorgegeben ist.

Stadtrat Amann sieht es kritisch, was der Stadt Weißenhorn bevorsteht. Die Präsenz, die in Weißenhorn vorherrscht, wird vom Grundsatz für die Bevölkerung zum Nachteil sein. Er ist der Meinung, dass das Sicherheitsgefühl hierdurch stark geschmälert wird.

Kriminaloberrat Willbold betonte, dass die die Präsenz im Landkreis Neu-Ulm erhöht werden wird. Es handelt sich um die Streifenpräsenz, die von der Bevölkerung wahrgenommen wird, nicht die Gebäudepräsenz. Kriminaloberrat Willbold betonte, dass beispielsweise nachts die meisten Einsätze der Polizeiinspektion Weißenhorn im Gebiet in Senden sind. Es werde somit von der Bevölkerung nicht wahrgenommen, ob die Inspektion in der Nacht besetzt ist. Ziel dieser Zusammenlegung soll eine höhere Präsenz sein.

Polizeidirektor Hämmer betonte, dass die Ängste und Sorgen der Weißenhorner Bürger sehr ernst genommen werden und dass man deshalb bereit ist, jederzeit Gespräche zu führen.

Bürgermeister Dr. Fendt bedankte sich und sagte, dass man dieses Angebot sehr gerne annehmen werde.

***********************

1.3.

Bekanntgaben - Kleinschwimmhalle Sachstand

Bürgermeister Dr. Fendt gab bekannt, dass die weiterführenden Untersuchungen zur Bauwerksanalyse und eingehender Überprüfung der Standsicherheit bereits beauftragt wurde.

Nach Abstimmung mit dem Gutachterbüro wird eine zeitnahe Untersuchungsweiterführung verfolgt. Erkenntnisse hieraus werden dem Stadtrat mitgeteilt.

Für die energetische Begutachtung des Vorhabens wird derzeit ein Angebot erstellt.

***********************

1.4.

Bekanntgaben - Linde in Bubenhausen

Bürgermeister Dr. Fendt gab bekannt, dass in der Babenhauser Straße – Einmündung Brühlstraße – der bestehende Baum in der Insel aufgrund eines Schadens entfernt werden muss und ein neues gepflanzt werden soll. Bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt wurde der bestehende Überflurhydrant in der unmittelbaren Nähe des zu entfernenden Baumes ausgetauscht. Hier zeigte sich, dass das Wurzelwerk den erdüberdeckten Teil des Überflurhydranten umschlungen hat. Dies kann mit der Zeit zu Beschädigungen führen. Aus Sicht des Wasserwerks sollte von einer Neuanpflanzung abgesehen werden. Der alte Wurzelstock soll abgefräst werden. Die Richtlinie des Arbeitsblattes DVGW GW 125, Bäume - unterirdische Leitungen und Kanäle, soll eingehalten werden.

***********************

1.5.

Bekanntgaben - Antrag der CSU und Herrn Ritter, FDP, Ausstattung stark frequentierte Plätze im Stadtgebiet und jeder Stadtteil mit automatisierten, externen Defibrillatoren

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte den Antrag der CSU-Fraktion und Herrn Ritter, FDP. Beantragt wurde, dass die Stadt Weißenhorn ein Gesundheitskonzept mit Kostenschätzung erstellt, in dem jeder Ortsteil und stark frequentierte Platz im Stadtgebiet mit einem automatisierten externen Defibrillator ausgestattet wird. Am 26.07.2023 erhielt die Verwaltung von der Gesundheitsregionplus die Nachricht, dass die Regierung von Schwaben für den Landkreis Neu-Ulm Haushaltsmittel für die Anschaffung von Defibrillatoren in Höhe von insgesamt 1.139,49 € zur Verfügung gestellt hat. Der gesamte Betrag wurde der Stadt Weißenhorn zur Verfügung gestellt. Entsprechende Anträge wurden gestellt. Im Oktober 2023 wurde mit dem BRK Kontakt aufgenommen, um den Lieferanten der Defibrillatoren für die Einsatzfahrzeuge des BRK zu erfragen. Die Defibrillatoren benötigen keinen Stromanschluss, was mehr Flexibilität bei der Standortwahl bietet. Eine Vorauswahl der in Frage kommenden Standorte wurde getroffen. Diese werden mit dem BRK begutachtet und anschließend dem Stadtratsgremium vorgestellt.

***********************

2.

Neufassung der Richtlinien zur Vereinsförderung

SR 113/2023

Sachverhalt:

In den letzten anderthalb Jahren fanden mehrere Sitzungen des Arbeitskreises Vereinsförderung statt, um das Thema zu konzipieren. Die Arbeitsgruppe bestand aus Mitgliedern aller Fraktionen des Stadtrats, sowie Bürgermeister Dr. Wolfgang Fendt und Herrn Palige. Eine finale Sitzung fand am 25.09.2023 statt. Nunmehr können die neuen Richtlinien zur Vereinsförderung als Konsens dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Die bisherigen Vereinsförderrichtlinien sind grundsätzlich in den letzten zwanzig Jahren wenig geändert worden. Einzelne Förderregelungen und Tatbestände sind durch die Praxis oder auch durch Einzelbeschlüsse entstanden, z. B. wurde erstmals im Jahre 2015 die Jugendförderung eingeführt. Es war höchste Zeit, die vielen einzelnen Regelungen in ein gesammeltes Werk einzuarbeiten.

Ebenso wurde es von der Arbeitsgruppe als notwendig erachtet, ganz neue Fördertatbestände zu schaffen und Verbesserungen an bestehenden Regelungen vorzunehmen.

Pflegepauschale für vereinseigene Anlagen

Zur Unterstützung der Vereine bei dem Unterhalt Ihrer Anlagen (Spielfelder, Vereinsräume, sonstige Flächen) sollen zukünftig verschiedene Fördersätze pro Quadratmeter zur Anwendung kommen. In den nächsten Wochen soll eine genaue Bestandsaufnahme der Flächen erfolgen. Eine Mitwirkung der betroffenen Vereine bei der Erhebung dieser Daten ist geboten.

Anpassung Höhe des Investitionskostenzuschusses

Der Investitionszuschuss soll insgesamt von bisher 15 % auf 25 % der zuwendungsfähigen Kosten aufgestockt werden.

Zuschüsse für Beschaffung und Reparatur von Trachten, Mangelinstrumenten und anderen erforderlichen Gegenständen

Neben den baulichen Investitionsmaßnahmen sollen in Zukunft auch für den Vereinsbetrieb erforderlichen Gegenstände gefördert werden. Mangelinstrumente und Trachten werden weiterhin gefördert, jedoch jetzt mit höheren Fördersatz (25 %).

Zusätzliche Bezuschussung von energetischen Sanierungen von Gebäuden

Sofern Gebäude energetisch saniert werden, können 20 % der hierauf entfallenden Kosten zusätzlich bezuschusst werden. Die Höchstgrenze der Investitionen in Höhe von 125.000 € kann außerdem überschritten werden.

Städtepartnerschaften mit den Orten Villecresnes (Frankreich) und Valmadrera (Italien)

Die einzelnen Förderrichtlinien zu den Städtepartnerschaften wurden zusammengeführt und in die Vereinsförderrichtlinie mit eingearbeitet.

Es sollte nochmals betont werden, dass es sich bei der Vereinsförderung ausschließlich um freiwillige Leistungen der Stadt Weißenhorn handelt. Bei der Zuschussgewährung ist immer auch die Haushaltslage zu beachten. Ein Rechtsanspruch auf diese Förderleistungen besteht grundsätzlich nicht.

Wir behalten uns vor, die Vereinsförderrichtlinie nach einer gewissen Praxis- und Erprobungsphase nochmals anzupassen. Ebenfalls kann dies erfolgen, wenn unerwartete Sachverhalte bisher nicht berücksichtigt worden sind.

Grundsätzlich sollen die Richtlinien zum 01.01.2024 in Kraft treten. Für die im Haushaltsjahr 2023 beantragten Investitionsmaßnahmen der Vereine, welche noch nicht abgerechnet wurden bzw. bei denen der vorzeitige Baubeginn bestätigt wurde, sollte ab sofort der Fördersatz in Höhe von 25 % zur Anwendung kommen. Eine Auszahlung bzw. Abschlagszahlung im laufenden Haushaltsjahr ist im Einzelfall zu prüfen. Gegebenenfalls kann eine Auszahlung der Zuschüsse erst mit dem genehmigten Haushalt 2024 erfolgen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Stadtrat Dr. Bischof hat darum gebeten den erhöhten Fördersatz bei energetischen Sanierungen von Gebäuden mit im Beschluss aufzunehmen.

Bürgermeister Dr. Fendt änderte entsprechend den Beschlussvorschlag ab.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Richtlinie zur Vereinsförderung in der Fassung vom 10.10.2023, welche zum 01.01.2024 in Kraft tritt.

Für die im Jahr 2023 beantragten und noch nicht abgerechneten Investitionsmaßnahmen kommt bereits der neue Fördersatz in Höhe von 25 % der zuwendungsfähigen Kosten zur Anwendung sowie der erhöhte Fördersatz von energetischen Sanierungen.

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

3.

Fachbereich 4 - Sanierung und Erweiterung Museumsensemble - Kostendarstellung 06.09.2023

SR 109/2023

Sachverhalt:

In der Sitzung des Stadtrats am 17.4.2023 wurde die finale Planung des Museumsensembles und die Kostenberechnung von 17.1 Mio. € brutto vom 05.04.2023 vom Büro Beer, Bembè Dellinger vorgestellt und beschlossen.

Die durch die angestrebte Kostenreduzierung getroffenen Einsparmaßnahmen wie z.B.

-

Reduzierung bauliche Eingriffe

-

Fassadenanstrich des Bestands anstatt gefärbter neuer Putz

-

Überarbeitung Innenputz anstatt Neuputz

-

Erhalt Fenster Krayhaus

-

Heizkörper statt Fußbodenheizung

-

Entfall Lüftung in der Kray

-

Nutzung weitgehend am räumlichen Bestand orientiert

-

Zusätzliches Einsparpotenzial

wurden nun detailliert mit den Fachplanungen und den Beratungsstellen abgestimmt.

Hieraus ergaben sich noch Änderungen:

-

Fassadengestaltung wird angelehnt an historische Belege und in Absprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege anstatt nur einen Neuanstrich. Bemusterungen hierzu werden derzeit erarbeitet. Der vorhandene „Wurmputz“ ist nicht der Bauzeit angepasst.

-

Erneuerung der Fenster in der Kray, aufgrund energetischem Mehrwert und Zusammenwirken der entfallenen Lüftungsanlage. Dies wird von der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen empfohlen und unterstützt.

-

Multimedia und Zutrittskontrolle im Veranstaltungsraum wurde wieder in das Konzept aufgenommen.

-

Verkleidung Heizkörper + Akustik Veranstaltungsraum wurde wieder in das Konzept aufgenommen

-

Archäologische Begleitung (Anforderung aus der Baugenehmigung vom Landesamt für Denkmalpflege)

-

Honorare für Änderungen und Wiederholungen wurden angepasst.

-

Projektsteuerung

Nach der Kostenüberprüfung durch das Büro Dr. Schütz wurde die Kostenberechnung auf deren Expertise hin angepasst und aktualisiert. Die abschließende Kostenberechnung liegt in der Anlage bei und umfasst:

-

Angepasste KG 300 bis KG 700

-

Angepasster und empfohlener Kostenpuffer

-

Projektsteuerung

-

Kosten aus den Anforderungen der Baugenehmigung

Die Gesamtkosten für die Sanierung und Neukonzeptionierung des Museumsensembles belaufen sich auf 18.000.000 € brutto.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Stadtrat Dr. Bischof erkundigte sich, ob auch alle Kosten der Kostengruppe 200 berücksichtigt wurden, oder ob hier noch Beträge fehlen.

Stadtbaumeisterin Graf-Rembold bestätigte, dass alle Kosten – auch der Kostengruppe 200 - enthalten seien.

Stadtrat Schulz merkte an, dass der Bauindex immer noch steige. Die Kostenplanung soll jährlich weitergeführt und dem Gremium des Stadtrates vorgestellt werden. So liesen sich Überraschungen von Kostensteigerungen im Nachhinein vermeiden.

Beschluss:

1.

Die Kostenberechnung vom 06.09.2023 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

2.

Das Vorhaben wird auf Basis der vorliegenden Kostendarstellung genehmigt und weitergeführt.

3.

Die Förderanträge werden auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung gestellt.

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

4.

Fachbereich 4 - Funktionalen Generalunternehmerausschreibung Neubau Feuerwehrgerätehaus Weißenhorn

SR 110/2023

Sachverhalt:

Die Nachtragsplanung vom 23.03.2023 zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Weißenhorn wurde aufgrund gewünschter Änderungen erstellt und mit einer Kostenschätzung vom 17.04.2023 vom planenden Büro wassung bader architekten hinterlegt.

Der Baugenehmigungsbescheid für die Nachtragsplanung wurde am 7.8.2023 erlassen.

Die Ausschreibungsunterlagen zur funktionalen Generalunternehmerausschreibung liegen als Anlage bei.

Aufgrund des Erreichens des EU Schwellenwerts ist das Verfahren als zweistufiges VgV Verfahren mit Teilnahmewettbewerb durchzuführen.

In der ersten Stufe erfolgt die Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb mit den beigelegten Kriterien:

-

wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers

-

Referenzen

-

Technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers

Nach Prüfung der Eignung werden fünf Bewerber nach Rangfolge zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die weiterführende Prüfung der Bewerber erfolgt in Stufe 2 nach den Kriterien und Gewichtung in Anlage 227.FLB

-

Auftragsbezogenes Organisationskonzept (Projektteam, Qualitätssicherung)

-

Auftragsbezogene Qualifikation u. Erfahrung der Projektmitarbeiter

-

Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Planungsphase (Kommunikation, Organisation)

-

Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Baudurchführung

-

Lösungsvorschlag (Da die Baugenehmigung und die funktionale Planung bereits vorliegen, werden hier Detaillösungen unserer festen Vorgaben in Hinblick auf die gewählte Materialität des Bieters geprüft beurteilt)

-

Preis

Die Angebote werden nach Prüfung dem noch zu beschließenden Gremium vorgelegt. Ein Vorschlag zur Zusammensetzung des Gremiums wird in einer der nächsten Sitzungen dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Zielführend sind fachliche Beteiligte von Feuerwehr und Bau und Vertreter der Fraktionen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

-

Die Vergabeunterlagen werden zur Kenntnis genommen und gebilligt.

-

Die Kostenschätzung wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.

-

Das VgV Verfahren ist durchzuführen.

-

Der Stadtrat erteilt die Freigabe zum Verfahren Stufe 2 zur Aufforderung von 5 Bietern zur Abgabe Ihres Angebots.

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

5.

Fachbereich 4 - Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen

SR 106/2023

Sachverhalt:

In der Sitzung des Stadtrats vom 15.02.2021 wurde beschlossen einen Antrag auf Förderung für den Umbau bestehender Bushaltestellen in behindertengerechte Ausführung zu stellen. Grundlage der Wahl der Bushaltestellen war die Frequentierung und die Empfehlung der Busunternehmen.

Aufgrund verschiedener Zwänge (Grunderwerb nicht möglich, Vermeidung von massivem Eingriff in den Straßenraum der Kreisstraßen) wurde die Planung überarbeitet und der Förderantrag neu gestellt.

Am 9. September 2023 wurde von der Förderstelle der Regierung von Schwaben die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zum Ausbau von 23 Haltestellen erteilt.

Die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Es wird im Bescheid darauf hingewiesen, dass derzeit weder für die Gesamtmaßnahme noch für Teilmaßnahmen grundsätzlich Förderfähigkeit bestätigt wird. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass Förderung nur möglich ist, wenn die Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden. Sollte dies bei einzelnen Haltestellen nicht möglich sein, können diese nicht gefördert werden. Die Zuwendungsfähigkeit der einzelnen Positionen wird im Zuwendungsbescheid entschieden.

Dem Bescheid liegt die fachliche Stellungnahme bei. Diese weist unter Punkt 6 auf Abweichungen einer vollständigen Barrierefreiheit hin. (verkürzte Längen oder verminderte Aufstellbreiten) Eine Aussage zur Förderfähigkeit einer Teilumsetzung liegt nicht vor.

Die aufgezeigten Zwangspunkte können aufgrund der Lage der Bushaltestellen nicht verbessert werden.

Die Förderstelle teilte ebenfalls am 14.09.2023 mit, das aufgrund des hohen Arbeitsanfalls ein Zuwendungsbescheid voraussichtlich erst Mitte 2024 erlassen werden kann.

Das Ziel der Förderung ist die Herstellung von Barrierefreiheit, was für einige der Haltestellen nicht umfänglich erreicht werden kann. Weiterführende Planungen sollten aufgrund der resultierenden Unsicherheit der Förderung zunächst ausgesetzt werden, bis eine Förderzusage der einzelnen Bushaltestellen vorliegt.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine kurze Diskussion an.

Beschluss:

„Das Vorhaben wird nach Vorliegen der Förderzusage erneut dem Rat zur Abstimmung vorgelegt.

Weiterführende Planungen erfolgen erst nach Klärung des weiteren Vorgehens.“

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

6.

Fachbereich 1 - Strategische Entscheidung über den weiteren Ausbau mit Glasfaser in der Stadt Weißenhorn

SR 112/2023

Sachverhalt:

Die Arbeitsgruppe “Glasfaserausbau“ des Stadtrates, die sich aus der 2. und 3. Bürgermeisterin, Frau Lutz und Frau Kempter, sowie den Fraktionsvorsitzenden, Herrn Niebling, Herrn Richter und Herr Dr. Bischof zusammensetzt hat bereits mit der Arbeit begonnen. Ebenfalls hat der Aufsichtsrat der Glasfaser Weißenhorn GmbH zwischenzeitlich bereits seine 3. Sitzung abgehalten.

Nachfolgend möchte ich Ihnen den derzeitigen Überlegungsstand darstellen. Vieles Bekanntes habe ich wiederholt, um eine bessere Verständlichkeit zu erreichen. Gleichwohl bleibt die Materie komplex.

Glasfaserausbau in Weißenhorn

I. Vorbemerkung - Klärung von Begrifflichkeiten (entnommen den Unterlagen der Firma Corwese, übersandt von Herrn Schuster mit Mail vom 11. August 2023: Betreibermodell vs Eigenmodell sowie der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und der Einführung zum Telekommunikationsmarkt Stadt Weißenhorn von der Fa. Rödel & Partner)

Es ist zwischen folgenden Modellen zu differenzieren:

Betreibermodell

Eigenwirtschaftlicher Ausbau durch Unternehmen

Ausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell

(siehe hierzu den Link Betreibermodell vs Eigenausbau und die Einführung von Rödel & Partner „Stadt Weißenhorn am Telekommunikationsmarkt“. In letzterer Einführung ist das Wirtschaftlichkeitslückenmodell und das Betreibermodell grafisch gut verständlich dargestellt)

1. Betreibermodell

Die Stadt bzw. die Glasfaser Weißenhorn GmbH kann den Glasfaserausbau selbst durchführen.

Wenn dies ohne Fördergelder erfolgt, dann spricht man auch von einem sog. eigenwirtschaftlichen Ausbau. Dies wäre z.B. der Fall, wenn wir ein, um Förderungen zu erhalten, zwingend vorgeschaltetes Markterkundungsverfahren nicht durchführen. Wie Herr Schuster in seiner Mail vom 11. August 2023 schreibt ist ein Ausbau ohne Fördergelder nicht zu stemmen. Die von uns beauftragten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die Herr Welling von Rödel & Parter erstellt hat, kommt eindeutig zu dem Ergebnis, dass, ohne Förderung, ein Ausbau nicht machbar ist.

Damit scheidet diese Variante aus.

Damit bleibt es bei dem sog. (geförderten) Betreibermodell:

In dieser Variante erhält die Stadt bzw. die Glasfaser Weißenhorn GmbH Förderungen für den Ausbau (von zentraler Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit ist die genaue Höhe der Förderung. Letztlich können wir dies belastbar aber erst dann einschätzen, wenn wir den Förderbescheid haben). Der gravierende Vorteil ist, dass die Stadt / GmbH im Eigentum der geschaffenen Infrastruktur ist und letztlich auch die notwendigen Ausbauentscheidungen treffen kann. Zu den allerdings damit einhergehenden Vor- und Nachteilen wird später Stellung genommen.

Umsetzungsschritte beim Betreibermodell für die Stadt / Glasfaser Weißenhorn GmbH

-

Ausschreibung der Planungsleistungen

-

Ausschreibung Bauleistung

-

Ausschreibung Betrieb des Glasfasernetzes

(Zum Verständnis, was dies bedeutet, müssen die Erläuterungen hinter der Grafik „Wirtschaftlichkeitslückenmodell allgemein“ gelesen werden. Hier steckt eine Mammutaufgabe hinter diesen mageren Worten.

2. Eigenwirtschaftlicher Ausbau durch ein Telekommunikationsunternehmen (TKU)

Corwese:

„Bei einem eigenwirtschaftlichen Ausbau entscheidet das TKU in welchem Bereich es ausbauen möchte Dabei muss das TKU keine Rücksicht auf bestehende Infrastrukturen von Wettbewerbern oder Aufgreifschwellen aus Förderprogrammen nehmen. Meist kann die Gemeinde nur wenig Einfluss auf das Ausbaugebiet nehmen. Besonders Einzellagen oder kleinere Ortsteile werden hier aus wirtschaftlichen Gründen oft außen vor gelassen. Oft wird der eigenwirtschaftliche Ausbau auch an das Erreichen einer bestimmten Vorvermarktungsquote geknüpft.“

Anmerkung: Da die Stadt den flächendeckenden Ausbau anstrebt, ist dies sicherlich einer der Knackpunkte, dass wir keinen oder nur geringen Einfluss auf den Ausbau („ob und in welchem Umfang“) haben. Das TKU kann den Ausbau auch ohne unsere Zustimmung vornehmen, dementsprechend liegt die Ausbauentscheidung auch allein beim TKU. Gespräche haben aber gezeigt, dass die Unternehmen Interesse haben, an unserer Unterstützung. Es wäre ratsam, Telekommunikationsunternehmen aufzufordern, entsprechende Erklärungen abzugeben. Damit hätten wir auch eine aktualisierte Entscheidungsgrundlage.

Ein flächendeckender Ausbau ohne eine entsprechende vertragliche Regelung ist nur eine Hoffnung.

3. Wirtschaftlichkeitslückenmodelle

In dieser Variante wird das Glasfasernetz von einem TKU errichtet und betrieben Da der Betrieb in den ersten sieben Jahren aufgrund der hohen Investitionen nicht wirtschaftlich möglich ist, wird die „Lücke“ zwischen Anfangsinvestition und den entstehenden Defiziten (Ausgaben in sieben Jahren abzüglich der Einnahmen in diesem Zeitraum) durch öffentliche Fördergelder, spricht auch die Stadt, ausgeglichen.

II. Entscheidung für den weiteren Weg:

Eine sehr gute Darstellung der Vor- und Nachteile ist der Info der Firma Corwese Betreibermodell vs Eigenmodell zu entnehmen. Diese finden Sie hinter der Grafik „Aufbau eines Glasfasernetzes – vereinfacht“. Hierauf bauen die weiteren Ausführungen auf.

Sehr gut dargestellt sind die unterschiedlichen Erschließungsstrategien im Rahmen der Präsentation von Rödl & Partner „Stadt Weißenhorn am Telekommunikationsmarkt“

Bisher war das Ziel, dass der Ausbau – zumindest weitestgehend - flächendeckend zeitnah (!) erfolgt, ohne die finanziellen Ressourcen der Stadt zu überfördern.

Betreibermodell:

Wie in den Präsentationen dargestellt ist neben den hohen Investitionskosten der personelle Aufwand für die Stadtverwaltung hoch. Dieser kann auf der Grundlage einer realistischen Einschätzung neben den derzeit laufenden Großprojekten nicht gestemmt werden. Leider kann auch keines dieser Projekte - Feuerwehr, Museumssanierung, Mittelschule -, wohl auch Kleinschwimmhalle - verschoben oder gestrichen werden.

Das finanzielle Risiko ist immens.

Ein Telekommunikationsunternehmen hat erklärt, dass sie auf jeden Fall Leitungen verlegen wird, gegebenenfalls auch parallel zu einem Netz, das von der Stadt verlegt wird. Falls dies tatsächlich so passieren würde, hat dies für die Stadtfinanzen gravierende Folgen.

Gerade auch die von Herrn Welling erstellt Wirtschaftlichkeitsbetrachtung legt sowohl ein Privat- als auch ein Gewerbekundenpotenzial der Berechnung zu Grunde. Von den seit dieser Berechnung stark gestiegenen Zinsen, die für uns auch relevant wären, zumal wir den Invest in hohem Maße zumindest bis wie die Zuschüsse erhalten vorfinanzieren müssten, abgesehen, würden uns auch die Kunden wegbrechen, wenn sich ein TUK als Konkurrenz zu unserem Netz engagieren würde. Eine überarbeitete Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die diese Risiken betrachtet, wäre zwingend notwendig.

Wirtschaftlichkeitslückenmodell:

Wenn wir uns für das Wirtschaftlichkeitslückenmodell entscheiden, müssen wir auch Finanzmittel einsetzen, aber nicht im vergleichbaren Umfang wie beim Betreibermodell. Vorteilhaft, und dieser darf nicht zu gering eingeschätzt werden, ist der deutlich niedrigere Personalaufwand.

Der Aufsichtsrat und die Mitglieder der Arbeitsgruppe Glasfaser haben sich am 10.10.2023 getroffen und verständigten sich darauf, dem Stadtrat folgende weitere Vorgehensweise vorzuschlagen:

Die Firma Corwese soll beauftragt werden, das Markterkundungsverfahren, das zwingend ist, um Zuschüsse zu erhalten, durchzuführen. Parallel hierzu soll ein sogenannter Branchendialog durchgeführt werden.

Nach der Durchführung dieser Schritte, haben wir zumindest Klarheit, ob wir Bewerber für den Ausbau haben. Es ist damit ein notwendiger Schritt, mehr Planungssicherheit zu erhalten.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Die Firma Corwese soll beauftragt werden, das Markterkundungsverfahren, das zwingend ist, um Zuschüsse zu erhalten, durchzuführen. Parallel hierzu soll ein sogenannter Branchendialog durchgeführt werden.“

Abstimmungsergebnis: 20:0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

***********************

7.1.

Anfrage Stadtrat Ritter - Gitarrengruppe im städt. Kindergarten Bubenhausen

Stadtrat Ritter teilte mit, dass die Gitarrengruppe, welche im städtischen Kindergarten Bubenhausen probt, seit der Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023 keine Tische und keine Stühle mehr hat.

Er bittet darum, die beiden Tische und die sechs Stühle wieder aufzustellen.

Bürgermeister Dr. Fendt gibt dies weiter.

***********************

7.2.

Anfrage Stadtrat Jüstel - Veranstaltungshinweis auf Informationsveranstaltung am Dienstag, 24.10.2023, 19 Uhr in der Stadthalle - Zukunft des öffentlichen Personennahverkehrs in Weißenhorn

Stadtrat Jüstel möchte auf die Informationsveranstaltung des Landkreises Neu-Ulm am Dienstag, 24.10.2023, 19 Uhr in der Stadthalle hinweisen.

Hierbei geht es um die Zukunft des öffentlichen Personennahverkehrs in Weißenhorn und Umgebung.