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| 1.1. | Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Biberacher - Friedhof Biberachzell - Urnengräber |
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Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte auf Anfrage von Stadtrat Biberacher mit, dass die Urnengräber auf dem Friedhof in Biberachzell zwischenzeitlich alle belegt seien. Die Urnengräber stünden seit 2013 zur Verfügung. In diesem Jahr sei das letzte belegt worden. Voraussichtlich im Jahr 2025 werde es eine neue Planung geben.
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| 1.2. | Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Biberacher - Kleinschwimmhalle - Eintritt |
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Zweite Bürgermeisterin Lutz nahm Bezug auf die Anfrage von Stadtrat Biberacher zum Thema vergünstigter Eintritt in anderen Bädern, da die Kleinschwimmhalle in Weißenhorn weiterhin geschlossen ist. Es gebe kein Konzept für alle Bürgerinnen und Bürger. Dies werde auch nicht umgesetzt. Die Wasserwacht könne hierzu jedoch einen weiteren Antrag stellen. Der aktuelle Antrag sei noch bis Ende des Jahres gültig. Es könnten Haushaltsmittel für das Jahr 2025 eingeplant werden.
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| 1.3. | Bekanntgaben - Anfrage Stadtrat Biberacher - Hauptgraben zwischen Biberachzell und Asch sowie die Biber |
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Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass Bürgerinnen und Bürger aus Biberachzell an den Stadtrat Biberacher herangetreten seien mit der Bitte, den Hauptgraben zwischen Biberachzell und Asch sowie die Biber auszubaggern, die Sträucher zurückzuschneiden und das Gras zu mähen, damit bei einem erneuten Hochwasser der Schlamm nicht alles verstopft. Der Leiter des städtischen Bauhofs, Herr Simon, teilte mit, dass der Bauhof mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt in Kontakt stehe. Allerdings sei es an dieser Stelle nicht einfach, da sich hier auch geschützte Arten wie die Bachmuschel befänden. Deshalb könne hier nicht einfach gebaggert werden. Es gebe ein gesondertes Pflegekonzept.
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| 1.4. | Bekanntgabe - Anfrage Stadtrat Biberacher - Hochwasser - Roggenburger Weiher |
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Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte zur Anfrage von Stadtrat Biberacher bezüglich der Absenkung des Roggenburger Weihers bei Starkregen mit, dass die Anfrage zuständigkeitshalber an die Gemeinde Roggenburg weitergeleitet wurde. Die Gemeinde Roggenburg habe geantwortet, dass dies bei Hochwasser nichts gebracht hätte. Man habe die Sache aber im Monitoring und überwache dies.
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| 2. | Überprüfung Beschluss neue Friedhofsgebührensatzung durch Rechtsaufsichtsbehörde | SR 128/2024 |
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 15.07.2024 wurde vom Stadtrat folgendes beschlossen:
„Die Friedhofssatzung wird wie in der Anlage dargestellt beschlossen und tritt zum 01.08.2024 in Kraft. Dabei werden die Gebühren der allgemeinen Grabstätten um 20 Prozent reduziert.“
Nach ordnungsgemäßer Bekanntgabe und Weiterleitung der neuen Friedhofsgebührensatzung mit Beschluss und Veröffentlichungsnachweis an das Landratsamt Neu-Ulm als Rechtsaufsichtsbehörde wurde zusätzlich am 25.07.2024 ein Schreiben von Herr Dr. Fendt an die Rechtsaufsichtsbehörde mit der Bitte um rechtliche Überprüfung bezüglich der Gebührenreduzierung vorgelegt. Daraufhin ging ein Antwortschreiben vom 23.08.2024 (siehe Anlage) ein. Hier wird vom Landratsamt Neu-Ulm erneut darauf hingewiesen, dass der erwartete Fehlbetrag im Bereich des Bestattungswesens von 52,36 % zu hoch ist. Dies wurde bereits in einem Schreiben vom Landratsamt bei der Überprüfung des Haushaltsplans 2022 angemerkt. Dieses Schreiben lag der Friedhofsverwaltung leider bisher nicht vor und konnte somit beim letzten Beschluss der Friedhofsgebührensatzung nicht mit herangezogen werden.
Zudem gehen vermehrt Beschwerden ein, dass der Leerstand der Gräber auf den städtischen Friedhöfen immer größer wird. Dadurch wird es in Zukunft erhöhte Pflegekosten der leeren Flächen geben, wodurch das Defizit noch größer wird. Außerdem ergibt sich auch eine Steigerung der Personalkosten.
Die bisherige Friedhofsgebührensatzung ist zum 01.08.2024 in Kraft getreten. Seit dem sind auch schon Gebührenbescheide erstellt worden. Da durch den Beschluss der neuen Friedhofsgebührensatzung eine Belastung auf die Bürger zukommen würde und die Bescheide bereits rechtskräftig sind, gelten die bisher erstellen Bescheide weiterhin.
Außerdem muss die Satzung in Bezug auf die Reinigungsleistungen geändert werden, was im Rahmen des heutigen Beschlusses miterledigt werden soll. Die Reinigungsleistungen wurden in der Verwaltung hinsichtlich der Zuständigkeit neu organisiert und werden momentan neu ausgeschrieben. Daher wird die Gebühr dafür wieder mit aufgenommen.
Die Friedhofsgebührensatzung wird in naher Zukunft nochmal geändert, da auch die Beschriftung der Stelen auf dem Waldfriedhof ausgeschrieben wird und die Gebühr entsprechend in die Satzung aufgenommen werden muss.
Diskussion:
Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich eine Diskussion an.
Stadtrat Schrodi verstehe nicht, warum Erster Bürgermeister Fendt den Beschluss vom 15.07.2024 an die Rechtsaufsichtsbehörde weitergeleitet hat. Stadtrat Schrodi sprach sich dafür aus, den Beschluss so zu belassen, wie er in der Stadtratssitzung vom 15.07.2024 gefasst wurde. Ansonsten wäre er für eine andere Lösung wie zum Beispiel Zuschüsse. Wenn man sich die Friedhöfe der Stadt Weißenhorn anschaue, ergebe sich ein trauriges Bild. Man könne beobachten, dass es immer weniger Erdgräber gebe. Stadtrat Schrodi sprach das Thema Friedhofskonzept an. Er würde damit nicht zu lange warten. Ein Friedhof sei ein langfristiges Geschäft, ein Grab sei mindestens 20 Jahre dort. Wenn man jetzt ständig die Gebühren erhöhe, sei das kontraproduktiv. Er wisse von vielen Bürgerinnen und Bürgern, die sagen, sie würden ein Grab auflösen, weil es ihnen einfach zu teuer sei. Sie würden es zum Teil schon auflösen, bevor das Grab abgelaufen sei. Das sei inzwischen auch schon ein Trend. Niemand denke mehr daran, ein Grab zu verlängern. Er empfehle jedem, sich den Friedhof und auch den Waldfriedhof in Weißenhorn anzuschauen. Die ganzen Felder seien leer. Im hinteren Teil des Friedhofs würden teilweise neue Gräber angelegt. Hier würde Stadtrat Schrodi empfehlen, dies zu unterlassen und die Lücken im vorderen Bereich zu belegen. Er werde jedenfalls nicht für eine Gebührenerhöhung stimmen.
Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Bischof in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Dr. Bischof stimmte seinem Vorredner zu. Dies sei auch in der Fraktion der Freien Wähler/WÜW diskutiert worden. Stadtrat Dr. Bischof hatte bereits bei der letzten Beratung dieses Tagesordnungspunktes darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen Teufelskreis handle. Man würde die Gebühren erhöhen, gleichzeitig würden die Bürgerinnen und Bürger noch mehr Gräber aufgeben. Die Kosten würden dann auf noch weniger Gräber verteilt, was die Gebühren immer weiter in die Höhe treibe. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW ist ebenfalls der Meinung, den Beschluss vom 15.07.2024 nicht zu revidieren. Man solle bei den 20 Prozent bleiben und gleichzeitig die Verwaltung beauftragen, sich Gedanken zu machen, wie man den Pflegeaufwand reduzieren könne. Stadtrat Dr. Bischof nannte ein konkretes Beispiel. Auf dem alten Friedhof sei die gesamte Fläche gekiest. Hier gebe es einen ständigen Kampf gegen Gras und Unkraut. Dies sei auch schon beim letzten Mal von Stadtrat Amann angesprochen worden. Stadtrat Dr. Bischof teilt mit, dass er am vergangenen Montag bei einer Beerdigung in der Nähe von Stuttgart gewesen sei. Dort gebe es auf dem gesamten Friedhof keine Kiesflächen. Dort gebe es Rasen oder geteerte Flächen. Hier seien die Wege geteert. Er fordere das aber nicht. Durch den Kies würde man ständig mit der „Chemiekeule“ oder Handarbeit gegen Gras und Unkraut kämpfen. Warum mache man nicht einfach Rasenflächen, die man mähen könne. Dies sei aber nur ein Beispiel. Der weitere Punkt, den Stadtrat Dr. Bischof ansprechen möchte, wurde bereits von Stadtrat Schrodi angesprochen. Stadtrat Dr. Bischof sagte, wie man es schaffen könne, die Flächen so zu bewirtschaften, dass im Laufe der Zeit bestimmte Flächen aufgegeben werden können und keine neuen hinzukommen. Es gehe darum, den Unterhaltungsaufwand zu reduzieren, indem man es anders organisiere, und damit komme man auch zu einem geringeren Zuschussbedarf und da sei Stadtrat Dr. Bischof überzeugt, dass dies von der Rechtsaufsicht akzeptiert werde. Die Rechtsaufsicht habe nur davon gesprochen, dass es etwas zu hoch sei, was nach Ansicht von Stadtrat Dr. Bischof kein klares Verbot sei, dies so umzusetzen. Schließlich müsse man in Weißenhorn noch ein Stück weit selbst entscheiden können, wofür man das Geld ausgebe. Und wenn man der Meinung sei, dass die Friedhöfe in Weißenhorn ordentlich aussehen sollen, aber gleichzeitig die Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger erträglich sein sollen, dann müsse das seiner Meinung nach machbar sein. Die Fraktion der Freien Wähler/WÜW ist sich einig, dem Beschlussvorschlag in der beigefügten Form nicht zuzustimmen, sondern schlägt vor, den Beschlussvorschlag wie in der Stadtratssitzung vom 15.07.2024 zu belassen mit dem Zusatz, die Verwaltung zu beauftragen, sich Gedanken zu machen, wie die Kosten gesenkt werden können. Stadtrat Dr. Bischof bittet noch zu prüfen, ob beim alten Friedhof eine Urnenwiese angelegt werden könne. Viele Bürgerinnen und Bürger würden sich dies wünschen.
Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass man bei der Diskussion zwischen zwei Punkten unterscheiden müsse. In der heutigen Sitzung gehe es darum, die Gebührensätze für Erdgräber anhand der Vorlage zu beschließen. Man diskutiere heute aber nicht darüber, wie man grundsätzlich die Kosten auf dem Friedhof senken könne. Das sei zwar ein Thema, das man angehen müsse, aber das sei heute Abend nicht Teil der Beschlussfassung, sondern man müsse sich natürlich Gedanken machen, wie man die Friedhöfe zukunftsfähig machen könne. Zweite Bürgermeisterin Lutz sagte, es könne nicht dabeibleiben, wie es beschlossen wurde, dafür spreche der Einwand, der zwar nicht induktiv genau vorgetragen wurde, aber es könne natürlich nicht dabeibleiben. Wenn, dann müsse man das Thema noch einmal zurückgeben und mit der Rechtsaufsicht noch einmal sprechen, wie man das vielleicht noch abmildern könne.
Nach weiterer Diskussion stellte Zweite Bürgermeisterin Lutz den ursprünglichen und einen neu formulierten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss 1:
Die Friedhofsgebührensatzung wird wie in der Anlage beschlossen und die bisherige Friedhofsgebührensatzung vom 17.07.2024 wird damit wieder aufgehoben.
Die bereits bestandskräftigen Bescheide sollen nicht aufgehoben werden.
Abstimmungsergebnis 1: 3:15
Der Beschluss wurde mit 15 Stimmen abgelehnt.
Beschluss 2:
Der Beschluss wird zurückgestellt. Es soll erneut mit dem Landratsamt Neu-Ulm als Rechtsaufsichtsbehörde ins Gespräch gegangen werden, um abzuklären, wie die Thematik umgesetzt werden kann.
Abstimmungsergebnis 2: 16:2
Der Beschluss wurde mit 16 Stimmen angenommen.
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| 3. | Erlass einer Hebesatzsatzung zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2025 ff. im Zuge der Grundsteuerreform | SR 127/2024 |
Sachverhalt:
Die Vorberatungen zum Erlass einer Hebesatzsatzung fanden in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Bildungsausschusses am 23.09.2024 statt.
Die der Hauptausschusssitzung zugrundeliegenden Beratungsunterlagen sind dieser Beratungsvorlage als Anlagen beigefügt.
Anlass für den Erlass der Satzung ist, dass im Zuge der Grundsteuerreform die aktuell geltenden Grundsteuerhebesätze mit Ablauf des 31.12.2024 ihre Rechtskraft verlieren.
Bislang wurden die Grundsteuerhebesätze in aller Regel in den Haushaltssatzungen festgeschrieben. Die Haushaltssatzungen werden gewöhnlich erst im laufenden Haushaltsjahr – also nach dem 1. Januar – in Kraft gesetzt.
Da am 15. Februar 2025 aber bereits der erste Vorauszahlungstermin für die neue Grundsteuer ansteht, ist es unabdingbar, die ab 01.01.2025 zur Anwendung gelangenden Hebesätze in einer gesonderten Hebesatzsatzung festzusetzen.
Bisher kamen für die nachfolgenden Realsteuern folgende Hebesätze zur Anwendung:
a) Grundsteuer A 340 v.H.
b) Grundsteuer B 340 v.H.
c) Gewerbesteuer 340 v.H.
Auf Basis des im Anhang beigefügten Hebesatz-Szenarios hat sich der Hauptausschuss mehrheitlich für das von der Verwaltung vorgeschlagene Szenario 3 entschieden.
Im Übrigen verweisen wir auf den als Anlage beigefügten ausführlichen Sachbericht aus der Hauptausschusssitzung vom 23.09.2024.
Mit Wirkung ab dem 01.01.2025 sollen demnach folgende Hebesätze zur Anwendung gelangen:
a) Grundsteuer A 385 v.H.
b) Grundsteuer B 274 v.H.
c) Gewerbesteuer 340 v.H.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die nachfolgende Hebesatzsatzung zu beschließen.
Diskussion:
Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor und übergab Stadtkämmerer Konrad das Wort.
Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Dr. Bischof in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Dr. Bischof berichtete, dass das Thema in der letzten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Bildungsausschusses besprochen worden sei. Er hoffe, dass er jetzt nichts Falsches sage, aber man habe sich darauf geeinigt, dies aufkommensneutral zu handhaben, natürlich mit Vorbehalt, dass man noch nicht genau wisse, wohin das führe, weil noch Daten fehlten. Die Meinung sei gewesen, dass man die Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich belasten wolle. Es müsse aber gesagt werden, dass einzelne Bürger eventuell mehr oder weniger Steuern zahlen müssten. Darauf habe der Stadtrat aber keinen Einfluss. Dies hänge mit der neuen Regelung zusammen, die der Freistaat Bayern gemacht habe. Stadtrat Dr. Bischof empfiehlt sich an das zu halten, was im Haupt-, Finanz- und Bildungsausschuss vorberaten wurde.
Es folgte eine kurze Diskussion.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die nachfolgende Hebesatzsatzung zur Festlegung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2025 und die Folgejahre wie folgt:
Satzung
über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze
der Stadt Weißenhorn
(Hebesatzsatzung)
vom ……………2024
Die Stadt Weißenhorn erlässt aufgrund der Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1998 ((GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385, 586)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. S. 264, zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) und § 16 Abs. 1 und 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2022 ((BGBl. I S.4167), zuletzt geändert durch Art. 22 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411)), folgende Satzung:
§ 1
Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Weißenhorn, den xx.xx.2024
Dr. Wolfgang Fendt
Erster Bürgermeister
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Abstimmungsergebnis: 17:1
Der Beschluss wurde mit 17 Stimmen angenommen.
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| 4. | Fachbereich 4: Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble Weißenhorn – Vergabe Fensterarbeiten | SR 132/2024 |
Sachverhalt:
Für das Bauvorhaben zur Sanierung des Museumsensembles wurde in der Sitzung des Stadtrats vom 16.09.2024 zur Kenntnis genommen, dass die Ausschreibung der Fensterarbeiten aufgehoben wurde und mit einem überarbeiteten LV ohne innenliegende Sonnenschutzelemente wiederholt wird.
Nun wurde das Gewerk LV017 Fensterarbeiten ohne innenliegende Sonnenschutzelemente submissioniert.
Die Kosten für das ausgeschriebene Gewerk wurden in der Kostenberechnung vom 6.9.2023 mit 526.007,30 € brutto berechnet, nach Aufschlag vorausschauende Baukosten bis zur Vergabe ergeben sich 557.252,13€ brutto.
Es haben sich 12 Firmen für die Ausschreibung interessiert, es wurden 5 Angebote abgegeben. Die Angebotspreise liegen zwischen 562.273,85 € und 655.321,10 € mit einem außergewöhnlich hohen weiteren Angebot von 1.081.781,16 €.
Nach Prüfung des mindestnehmenden Angebots von 562.273,85 € zeigt sich eine Kostenüberschreitung von 1 % der berechneten Kosten aus der Kostenberechnung.
Die Verwaltung schlägt vor, das Mindestnehmende Angebot zu beauftragen.
Die innenliegenden Sonnenschutzelemente werden dem Baufortschritt angepasst separat ausgeschrieben.
Diskussion:
Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor. Es schloss sich keine Diskussion an.
Beschluss:
- Der Auftrag für die Fensterbauarbeiten ergeht an den Mindestbieter zum Bruttoangebotspreis von 562.273,85 €.
- Die Ausschreibung zu den innenliegenden Sonnenschutzelementen wird freigegeben.
Abstimmungsergebnis: 18:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 5. | Fachbereich 4: Ersatzbeschaffung eines digitalen Vermessungsgerätes für die Verwaltung und den Forst | SR 133/2024 |
Sachverhalt:
Der Verwaltung steht seit über 10 Jahren ein digitales Vermessungsgerät zur Verfügung, mit diesem wir vielfältige Vermessungsaufgaben hausintern durchführt, anstatt externe Büros zu beauftragen.
Auch für die Kontrolle von nicht mehr existenten Grenzpunkten und strittigen Grenzverläufen wird dies kontinuierlich eingesetzt.
Dieses Gerät ist leider ausgefallen.
Prüfung von Grenzpunkten, Vermessung der markierten Hochwasserpunkte oder auch im Bereich Forst besteht aktuell Erfordernis, Werte aufzunehmen. Eine externe Beauftragung von Vermessungsbüros ist nicht wirtschaftlich.
Der Anschaffungswert für ein neues Gerät, das ein erweitertes und an den Stand der Technik angepasstes Leistungsspektrum hat beläuft sich auf ca. 19.000,-€ brutto und war für den HH 2025 bereits vorgesehen.
Solche Gerätschaften sind der HH Stelle 6000.9350 „Anschaffung von beweglichem Vermögen“ zugeordnet. Diese HH Stelle ist für 2024 mit 0€ ausgewiesen.
Die Verwaltung bittet daher um Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die sofortige Ersatzbeschaffung eines neuen digitalen Vermessungsgerätes.
Als Ausgleich kann die HH Stelle 8800.9450 „Einrichtung von PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden“ herangezogen werden. Diese ist mit einem Ansatz von 100.000,-€ für 2024 versehen. Es wurden keine Ausgaben getätigt. Da für PV Anlagen bis dato keine Ausschreibungen stattgefunden haben, ist es nicht mehr möglich, dass auf der HH Stelle Maßnahmen zur Umsetzung kommen werden. Somit sind diese Gelder verfügbar.
Diskussion:
Zweite Bürgermeisterin Lutz stellte den vorliegenden Sachverhalt vor.
Der folgende Wortbeitrag wurde auf Antrag von Stadtrat Richter in das Protokoll aufgenommen. Stadtrat Richter bestätigte, dass das Gerät, wenn es defekt ist, ersetzt und angeschafft werden muss. Er nahm auch Bezug auf den Deckungsvorschlag. Die anfallenden Kosten werden aus dem Topf der Photovoltaikanlagen genommen. Man habe in diesem Jahr noch zweieinhalb Monate Zeit, um diesbezüglich etwas zu tun und anzufangen. Stadtrat Richter möchte noch einmal betonen, dass dies auf jeden Fall eine wichtige Maßnahme ist und angegangen werden sollte. Er kündigte daher schon jetzt an, bzw. stellt den Antrag, den Restbetrag als Haushaltsausgaberest in das nächste Jahr zu übertragen und dort nochmals zusätzliche Mittel vorzusehen, damit man hier endlich aktiv werden kann und die städtischen Gebäude und Liegenschaften entsprechend ausstatten kann. Das funktioniere dort sehr gut. Vöhringen wolle sogar noch nachrüsten und aufrüsten.
Beschluss:
„Eine Ersatzbeschaffung für ein digitales Vermessungsgerät kann im Rahmen der Kostenschätzung mit Überschreitung von max. 20 % durchgeführt werden.“
Abstimmungsergebnis: 18:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 6.1. | Anfrage Stadtrat Schrodi, stellvertretend für Stadtrat Simmnacher - Werbeanhänger am Bahnhof und der Kaiser-Karl-Straße auf öffentlichen Parkflächen |
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Stadtrat Schrodi teilte in Vertretung von Stadtrat Simmnacher mit, dass am Bahnhof seit längerer Zeit ein Werbeanhänger auf einem Stellplatz stehe. Auch in der Kaiser-Karl-Straße stehe ein solcher Werbeanhänger. Stadtrat Schrodi teilt mit, dass man in der Kaiser-Karl-Straße wohl wenig Handhabe habe, aber am Bahnhof sicherlich eine Parkzeitbeschränkung vornehmen könne. Es könne nicht sein, dass man Parkplätze einrichte, auf denen dann Werbung stehe. Er bittet, dies zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Er bittet auch, zusätzlich zu prüfen, ob ein generelles Abstellverbot für Anhänger auf öffentlichem Grund erlassen werden kann. Immer wieder würde über fehlende Parkplätze geklagt und diese dann mit Werbung zugestellt.
Zweite Bürgermeisterin Lutz wird dies an die Verkehrsbehörde weiterleiten. Sie wolle aber gleich anmerken, dass ein solches Verbot auf öffentlichen Parkplätzen eher schwierig sei.
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| 6.2. | Anfrage Stadtrat Hofmann Philipp - Probleme mit der Busverbindung Attenhofen nach Weißenhorn an die Mittelschule |
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Stadtrat Hofmann Philipp teilte mit, dass eine Bürgerin aus Attenhofen an ihn herangetreten sei und sich darüber beklagt habe, dass die Busverbindung von Attenhofen nach Weißenhorn zur Mittelschule leider nicht funktioniere. Es käme sehr häufig vor, dass die Schüler erst 20 Minuten nach 8 Uhr an der Mittelschule ankommen. Die erste Schulstunde sei somit für die Schüler, die bereits in der Schule seien, und für die Lehrer, die den Unterricht halten müssten, verlorene Zeit, da der Unterricht nicht beginnen könne. Montags fahre dieser Bus Richtung Attenhofen oft schon zwischen 10 und 5 Minuten vor 13 Uhr, so dass der Unterricht früher enden müsse. Es sei auch schon vorgekommen, dass der Busfahrer die Schüler nicht an der Mittelschule aussteigen ließ, sondern am Oberen Tor mit der Begründung, er müsse jetzt die nächste Runde fahren. Dies müsse dringend verfolgt und geklärt werden.
Frau Zweite Bürgermeisterin Lutz bat um schriftliche Nachreichung, um welche Linie es sich hier handle, um dies auch an das Landratsamt Neu-Ulm weitergeben zu können. Man solle die Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass bei solchen Vorfällen über das Funktionspostfach oepnv@landkreis-nu.de Kontakt mit dem Landratsamt Neu-Ulm aufgenommen werden solle, damit dort entsprechend reagiert werden könne.
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| 6.3. | Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Eröffnung Palliativdienst Mittelschwaben |
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Stadtrat Dr. Bischof möchte sich bedanken und lobend erwähnen, dass er am vergangenen Wochenende bei der Eröffnung des ambulanten Palliativdienstes in der Memminger Straße dabei sein konnte. Es sei ein tolles Gebäude mit einer ganz tollen Einrichtung, die dort tätig sei. Er habe mit mehreren Mitarbeiterinnen gesprochen, die alle sehr nett und freundlich gewesen seien. Sie leisten hier einen sehr wichtigen Dienst. Er sei froh, dass man das in Weißenhorn habe. Sie seien zwar schon länger in Weißenhorn, aber jetzt auch mit einem eigenen Gebäude. Diese Einrichtung solle, soweit es die Stadt könne, unterstützt werden.
Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass sie mit der dritten Bürgermeisterin Frau Kempter auch vor Ort gewesen sei. Sie können die Aussage von Stadtrat Dr. Bischof nur bestätigen. Es sei eine sehr wichtige und tolle Einrichtung. Dritte Bürgermeisterin Kempter wird sich als Seniorenbeauftragte mit dem Palliativdienst in Verbindung setzen und Informationen für den Stadtanzeiger vorbereiten, um dieses Thema in die Öffentlichkeit zu tragen.
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| 6.4. | Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - neue Feuerwehr - Photovoltaikanlage |
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Stadtrat Dr. Bischof wies darauf hin, dass die letzte Stadtratssitzung bereits vier Wochen zurückliege. Dort sei zum einen die Entscheidung über die Photovoltaikanlage auf dem neuen Feuerwehrgerätehaus vertagt worden. Er habe erwartet, dass dies in der heutigen Stadtratssitzung wieder auf der Tagesordnung stehe. Er fragt, was hier nun geplant sei. Man müsse hier sicherlich bald zu einer Entscheidung kommen. Der Bau würde beginnen und dann müsse man sich wahrscheinlich mit so etwas auseinandersetzen?
Zweite Bürgermeisterin Lutz erteilte Stadtbaumeisterin Graf-Rembold das Wort zur Stellungnahme. Stadtbaumeisterin Graf-Rembold teilt mit, dass mit dem Bau begonnen werde. Dies sei auch berücksichtigt worden. Man habe dazu Planungsgespräche geführt. Derzeit würden noch Fakten zusammengetragen. Diese konnten zur heutigen Sitzung noch nicht vorgelegt werden. Das ändere aber nichts an der Ausführung, ob es möglich sei oder nicht. Dies sei vom Zeitpunkt her völlig unproblematisch, ob dies erst in vier Wochen oder in der heutigen Sitzung diskutiert werde.
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| 6.5. | Anfrage Stadtrat Dr. Bischof - Miniklausurtagung zum Thema Kleinschwimmhalle |
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Stadtrat Dr. Bischof teilte mit, dass in der letzten Stadtratssitzung beschlossen wurde, eine Miniklausur zur Zukunft der Kleinschwimmhalle durchzuführen. Vor vier Wochen habe das letzte Gutachten noch nicht vorgelegen. Dieses sei einige Tage später eingetroffen. Er bittet nun dringend darum, einen Termin zu finden, damit man hier vorankommt. Dies entspreche auch dem Beschluss, dass es eine Miniklausur geben solle und zwar so schnell wie möglich, damit man wisse, in welche Richtung es gehen solle.
Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass dies bereits von Stadtrat Richter in der letzten Bauausschusssitzung angeregt wurde. Man habe bereits intern nach Terminen gesucht, auch mit einer Moderation. Morgen wird eine Abfrage mit Terminvorschlägen verschickt.
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| 6.6. | Anfrage Stadtrat Jüstel - Sozialeinrichtung am Schlesierweg - Überdachung für Fahrradabstellanlage und Mülleimer |
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Stadtrat Jüstel teilte mit, dass er von einem Bewohner der Sozialeinrichtung am Schlesierweg angesprochen worden sei. Es gehe um eine Überdachung für den Fahrradabstellplatz und für die Mülltonnen. Bei schlechtem Wetter, z.B. im Winter, um einen Schutz für die Fahrräder und die Mülltonnen zu haben. Er bittet darum, dies mit dem Bauhof zu besprechen. Vielleicht kann hier eine pragmatische Lösung gefunden werden.
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| 6.7. | Anfrage Stadtrat Jüstel - Fahrradüberweg am Wehr |
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Stadtrat Jüstel teilte mit, dass die Holzbohlen an den beiden Fußgänger- und Radfahrerübergängen am Wehr über die Roth ausgeschlagen seien. Er gehe davon aus, dass der städtische Bauhof dies bereits festgestellt habe. Eine Reparatur sollte noch vor Wintereinbruch erfolgen. Bei Schnee und Eis sei dies nicht gut sichtbar und stelle eine Unfallgefahr dar.
Zweite Bürgermeisterin Lutz teilte mit, dass dies dem städtischen Bauhof bereits bekannt sei.