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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Verordnung der Stadt Weißenhorn über die Sperrzeit (Sperrzeitverordnung) vom 21.10.2025

Auf Grund von § 1, § 10 der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung – GastV) vom 22. Juli 1986 (GVBl. S. 39, BayRS 7130-1-L), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13.05.2025 (GVGl. S. 139), und Art. 19 Abs. 7 Nr. 3 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1982 (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2024 (GVBl. S. 570), erlässt die Stadt Weißenhorn folgende Verordnung:

§ 1 Sperrzeiten

In der Nacht zum „Rußigen Freitag“, in der Nacht zum Faschingsdienstag und in der Nacht zum 01. Mai wird die Sperrzeit ganz aufgehoben.

§ 2 Inkrafttreten

(1)

Diese Verordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

(2)

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Sperrzeit und Anzeige von Faschingsveranstaltungen in Weißenhorn vom 15.11.2005 außer Kraft.

Weißenhorn, den 21.10.2025
Dr. Wolfgang Fendt
1. Bürgermeister