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| 1. | Bekanntgaben |
Beetpflege Mittelschule Weißenhorn
Die Beetpflege für die Mittelschule Weißenhorn wurde zuletzt für das Kalenderjahr 2025 vergeben. Die Vergabe erfolgte in zwei Losen – eines für die Flächen der Stadt Weißenhorn und eines für die Flächen der Mittelschule. Die Durchführung der Arbeiten übernahm die Firma Kuom Kommunalservice, Weißenhorn.
Aufgrund der angehobenen Grenzwerte für Vergaben teilte die Verwaltung mit, dass die Beetpflege künftig für zwei Jahre ausgeschrieben werde. Die Leistungen werden somit in insgesamt vier Lose gegliedert:
| 1.Los: | Flächen Stadt Weißenhorn – Jahr 2026 |
| 2.Los: | Flächen Stadt Weißenhorn – Jahr 2027 |
| 3.Los: | Flächen Mittelschule – Jahr 2026 |
| 4.Los: | Flächen Mittelschule – Jahr 2027 |
Der Schätzwert für die Flächen der Mittelschule wurde mit 3.500 € brutto je Kalenderjahr, somit insgesamt mit 7.000 € brutto, angegeben. Die Beauftragung nach erfolgter beschränkter Ausschreibung wird durch den Schulverbandsvorsitzenden in eigener Zuständigkeit vorgenommen.
Frau Janjanin stellte die Frage, ob sich durch die geplante Anschaffung eines Rasenmähers die Kosten für die Pflege der Grünflächen bzw. der Beete reduzieren ließen, sofern die Mäharbeiten künftig vom Hausmeister übernommen werden.
Herr Palige teilte mit, dass dieses Thema bereits mit dem Bauamt, vertreten durch Herrn Eckert, besprochen wurde. Der genannte Aspekt werde bei der Ausschreibung entsprechend berücksichtigt. Geplant ist, den Rasenmäher noch in diesem Jahr anzuschaffen. Es wird davon ausgegangen, dass sich dadurch die Kosten im Bereich der Grünflächenpflege perspektivisch senken lassen, da vermehrt Arbeiten in Eigenleistung erbracht werden können.
Herr Stölzle ergänzte, dass künftig ein weiterer Hausmeister im Dienst sein wird, wodurch diese Aufgaben personell gut abgedeckt werden können.
Sachstand der fünf Sofortmaßnahmen zum Erhalt des Schulbetriebs, hervorgegangen aus der Bestandsaufnahme 2024, Ergebnisse können im Bauamt eingesehen werden. Zusammenfassung siehe Anlage 1 vom 28.03.2024.
1. MSW-Trafo:
Ersatz des ölgekühlten Trafos im UG der Turnhalle durch Neubau des Elektro-Hausanschlusses mit Aufstellung des Umspanners außerhalb bestehender Gebäude.
| März 2025 | Ausschreibung E-Hausanschluss; Submission am 27.03.2025; das eingegangene Angebot wurde geprüft; den Auftrag erhielt Fa. Actemium aus Unterschleißheim; |
| April 2025 | Erstgespräch vor Ort; Erstellung der Detailplanung; Meldung des Bedarfs beim Versorger; Bestellung der notwendigen Bauteile; lange Lieferzeit bestimmter Anlagenteile; |
| April 2026 | Die Ausführung der Montagearbeiten ist in den Osterferien 2026 eingetaktet. |
2. MSW-Treppen:
Ertüchtigung der zweiten baulichen Flucht- und Rettungswege durch Neubau von zwei Außentreppentürmen.
| Juli 2025 | Einreichen des Baugesuches beim Landratsamt Neu-Ulm. |
| Sept. 2025 | Erteilung des Genehmigungsbescheides durch das Landratsamt Neu-Ulm. |
| Aug. 2025 | Ausschreibung Metallbauarbeiten; 4 Angebote wurden gewertet; den Auftrag erhielt Fa. Oberauer aus Bubesheim; Mitte September Erstgespräch vor Ort; die vom Schlosser erstellten Werkstattpläne sind geprüft durch den Statik-Fachingenieur. |
| Sept. 2025 | Ausschreibung der Fundamente; 4 Angebote wurden gewertet; den Auftrag erhielt Fa. Motz aus Illertissen; Ausführung der Fundamente Anfang November, hauptsächlich in den Herbstferien 2025; Aufstellung der Treppen, nach aushärten der Fundamente, Anfang bis Mitte Dezember; Fertigstellung Ende Dezember. |
3. MSW-Raumluftmessungen bis auf Widerruf:
Prüfung der Raumluft-Belastung mit lungengängigen Fasern wie KMF (künstl. Mineralfasern) oder Asbestfasern in den Innenräumen, je Halbjahr sechs andere Räume.
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| 3. Messung | Terminiert auf Ende 2025, Ergebnisse Anfang 2026. |
| 2. Messung | Von August 2025 erbrachte folgendes Ergebnis: |
| An allen 6 Messstellen konnten keine Asbestfasern nachgewiesen werden. Jedoch wurde an 2 Messstellen ein erhöhter KMF-Wert gemessen. Regelmäßige Raumreinigung und gründliche Grundreinigungen sind ernst zu nehmen. Diese sind fortzuführen bis zu einer möglichen großen Sanierung. |
4. MSW-Notüberläufe:
Ertüchtigung der vorhandenen Flachdachentwässerung durch Neubau von Notüberläufen.
Anhand des Regenaufkommens wurden notwendige Abläufe berechnet. Pläne werden derzeit erstellt. Ein digitales 3D-Modell wird in der Sitzung vorgestellt. Siehe auch „Tischvorlage FB4: MSW-Notüberläufe“.
Auch diese Maßnahme soll je nach Witterung abschnittsweise noch dieses Jahr umgesetzt werden.
5. MSW-Statik, außenliegende Betonbauteile:
Sichern geschädigter außenliegender Betonbauteile (Vordach, Attika), einerseits zum Schutz der Passanten vor herabfallenden Brocken, andererseits zum Erhalt statischer Funktionen an tragenden und nicht tragenden Bauteilen.
Diese Maßnahme ist abgeschlossen.
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| 2. | Tischvorlage FB4: MSW-Notüberläufe | SV 14/2025 |
Sachverhalt:
Aus der Gesamt-Bestandsuntersuchung 2023/24 gingen fünf Sofortmaßnahmen hervor. Der Abschlußbericht kann im Bauamt der Stadt Weißenhorn eingesehen werden, siehe auch Anlage zur heutigen Bekanntgabe.
Die Sofortmaßnahe MSW-Notüberläufe reduziert im Bereich der Flachdächer die Gefahren, welche aus immer häufiger auftretenden Starkregenereignissen erwachsen.
Zusätzlich zur ursprünglich gebauten Flachdachentwässerung werden Notüberläufe eingebaut. Dies war zur Bauzeit der Schule in den 1970er Jahren nicht Usus. Inzwischen ist die Nachrüstung von Notüberläufen Standard.
Die Fachplaner treiben die Planung voran und bereiten die Ausschreibung der Gewerke vor. Ein 3D-Modell soll in der Sitzung gezeigt werden.
Nach heute erfolgter Beschlußfassung werden die zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Arbeiten ausgeschrieben und sollen zügig vergeben werden.
Die Arbeiten, wie das Bohren von Durchbrüchen in der Attika, das Montieren von Abläufen, Wasserspeiern und Fallrohren sowie das Wiederherstellen von Isolierungen und Dämmungen, sollen je nach Witterung abschnittsweise durchgeführt werden. Möglichst sollen die Arbeiten noch im laufenden Jahr abgeschlossen sein.
Die Kostenschätzung nach LPh 3 Entwurfsplanung von September 2025 sieht Baukosten in Höhe von ca. 50.000 € brutto vor.
Diskussion:
Frau Miller präsentierte ein digitales 3D-Modell der Flachdachentwässerung und erläuterte dabei die Funktionsweise der Abläufe in die angrenzenden Grünflächen.
Herr Hogrefe äußerte, dass ihm die genaue statische Problematik unklar sei und stellte die Frage, wo das konkrete Risiko liege. Er führte aus, dass das Dach durch Starkregenereignisse nicht häufiger belastet werde als sonst, da es sich in der Regel um einmalige Ereignisse handele.
Es wurde festgehalten, dass die baulichen Vorschriften bei Neubauten heute derartige Planungen und Bauweisen vorsehen. In diesem Zusammenhang wurde die Frage aufgeworfen, ob bereits Schäden am Gebäude entstanden seien.
Frau Miller erläuterte, dass die Bauweise des Dachs aus den 1970er Jahren stammt und sich hinsichtlich der Flachdachentwässerung von den heutigen Standards unterscheidet. Das aktuelle Vorgehen bei der Entwässerung von Flachdächern stellt inzwischen den Standard dar. Zudem wies sie darauf hin, dass das Klima früher wettertechnisch weniger extrem war, insbesondere im Hinblick auf kurzzeitige hohe Niederschlagsmengen, die heute vermehrt auftreten.
Dank der geplanten Notüberläufe sei ein zügiger Abfluss der Wassermengen sichergestellt, sodass ein längeres Stehenbleiben des Wassers und eine Stauung, vergleichbar mit einem „Becken“, vermieden würden. Abschließend betonte Frau Miller, dass derzeit nicht abschätzbar sei, inwieweit die Statik des Daches bereits durch frühere Beschädigungen, wie etwa Risse, beeinträchtigt worden sein könnte. Durch die Flachdachentwässerung könne so das Risiko minimiert werden.
Herr Hogrefe stellte fest, dass bei Starkregen die maximale Dachbelastung durch unzureichende Überläufe erreicht werden könne. Er fragte, ob dies ein Problem für alle übrigen Flachdächer darstelle und ob daher eine umfassende Sanierung erforderlich sei. Zudem äußerte er Zweifel, dass die Häufigkeit solcher Ereignisse die statische Belastung verändere.
Frau Miller berichtete, dass der beauftragte Statiker detaillierte Untersuchungen einzelner Bauteile vorgenommen habe und eine zügige Sanierung empfohlen wurde. Ziel war, die Sanierung noch in diesem Jahr durchzuführen. Abhängig von der Wetterlage könnte eine abschnittsweise Sanierung nach Priorität notwendig sein.
Herr Stölzle gab hierbei zu Protokoll, dass ein Architekturbüro mit der Überprüfung der Sicherheitsmängel an der Schule beauftragt worden sei. Dabei wurde festgestellt, dass seit Baubeginn ein Dachablauf nicht ertüchtigt war und fehlende Notüberläufe eine Gefährdungssituation darstellen. Er hob hervor, dass die Einbeziehung von Fachleuten unerlässlich sei und dringender Handlungsbedarf bestehe. Die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen schätzte er auf etwa 50.000 Euro. Um den Schulbetrieb, insbesondere bei lärmintensiven Arbeiten wie Kernbohrungen, nicht übermäßig zu beeinträchtigen, könnten einzelne bauliche Maßnahmen auch nachmittags erfolgen.
Beschluss:
Der Schulverband stimmt der Planung zu.
Die notwendigen Gewerke sollen wie geplant ausgeschrieben werden.
Die Aufträge sollen jeweils an den Bestbietenden vergeben werden.
Abstimmungsergebnis: 4:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 3. | Feststellung der Jahresrechnungen 2023 und 2024 sowie Erteilung der Entlastung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn | SV 11/2025 |
Sachverhalt:
Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2023 und 2024 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn am 30.04.2025 durchgeführt. Der abschließende Prüfungsbericht ist datiert vom 07.07.2025.
Die abschließenden Stellungnahmen zu den unter Ziffer 5. des Prüfungsberichtes getroffenen Feststellungen sind in Bearbeitung und werden dem RPA zu gegebener Zeit vorgelegt.
Nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2023 und 2024 für den Schulverband Mittelschule Weißenhorn können die Jahresrechnungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO endgültig festgestellt werden, sowie über die Entlastung der Verwaltung beschlossen werden. (Art. 9 Abs. 9 BaySchFG in Verbindung mit Art. 26 Abs. 1 KommZG und Art. 102 Abs. 3 GO).
Unter Punkt 6. (Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses) des Prüfungsberichtes stellt der Rechnungsprüfungsausschuss fest, dass die gegen die Erteilung der Entlastung keine Bedenken bestehen.
Diskussion:
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Beschluss:
Die Jahresrechnungen 2023 und 2024 des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn werden nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung hiermit von der Schulverbandsversammlung gemäß Art. 9 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz in Verbindung mit Art. 26 Abs. 1 KommZG und Art. 102 Abs. 3 GO gemäß der Anlage 1 festgestellt.
Ferner wird der Verwaltung des Schulverbandes Mittelschule Weißenhorn für die Jahre 2023 und 2024 die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: 4:0
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
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| 4.1. | Anfrage Bernhard Jüstel zur Schulmesse |
Die dritte Bürgermeisterin Kempter vertrat Herrn Jüstel und fragte, warum die Mitglieder des Schulverbandes nicht zur Schulmesse am 09.10.2025 eingeladen worden seien. Er habe angenommen, es handele sich um eine Schulveranstaltung.
Der Vorsitzende erläuterte, dass es sich bei der Veranstaltung um eine gemeinsame Aktion der Stadt Weißenhorn, des Marktes Pfaffenhofen und der Gemeinde Roggenburg sowie der ansässigen weiterführenden Schulen gehandelt habe. Anwesend gewesen seien insbesondere die Klassen, die sich in der Berufsorientierung bzw. Berufsvorbereitung befanden.
Insgesamt nahmen etwa 600 Schülerinnen und Schüler in der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr teil. Über 30 Aussteller präsentierten sich im Rahmen der Veranstaltung. Herr Stölzle lobte den gelungenen Ablauf und bezeichnete die Veranstaltung als sehr erfolgreich.
Er erwähnte zudem, dass es während der Veranstaltung zu einem kurzzeitigen Stromausfall gekommen sei, vermutlich verursacht durch die erhöhte elektrische Belastung aufgrund der Messeaussteller und des parallel laufenden Schulbetriebs. Eine ausführliche Erläuterung hierzu wurde von Frau Seibl im Auftrag von Bürgermeister Dr. Fendt am 20.10.2025 per E-Mail an alle Sitzungsmitglieder versandt.
Herr Rektor Schmid ergänzte, dass es sich um eine geschlossene Veranstaltung für Schulen und lokale Betriebe ohne Öffentlichkeit gehandelt habe. Die Messe sei zum zweiten Mal durchgeführt worden, bisher habe es keine Anfragen zur Teilnahme gegeben. Für künftige Veranstaltungen werde er gerne eine Einladung an den Schulverband weiterleiten.