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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtige Information an die Weißenhorner Bürgerinnen und Bürger zu Ausweis- und Passdokumenten

Abschaffung Kinderreisepass zum 01. Januar 2024

Der Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Kinderreisepässe dürfen somit nur noch bis 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Ein Grund für die Abschaffung des Kinderreisepasses ist, dass angestrebt wird, das Spektrum an Dokumenten für Erwachsene und Kinder zu vereinheitlichen und damit eine möglichst umfassende Nutzbarkeit von Dokumenten zu gewährleisten.

Bitte beachten Sie zukünftig die längeren Lieferzeiten und planen das Ausstellen der benötigten Reisedokumente rechtzeitig ein.

Reisepass

Antragstellung:

Zur Beantragung ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich.

Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragsstellung dabei sein.

Gültigkeit:

bis vollendetem 24. Lebensjahr: 6 Jahre

ab 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Lieferzeit: momentan ca. 5 Wochen (Bundesdruckerei)

Expressreisepass (Lieferung innerhalb 3-4 Arbeitstagen)

Erforderliche Unterlagen:

• bisheriger Reisepass (falls vorhanden)

• aktuelles biometrisches Passbild

• bei Kindern und Ledigen è Geburtsurkunde

• bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten è Heiratsurkunde

• Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (siehe Homepage)

Kosten:

bis vollendetem 24. Lebensjahr 37,50 €

ab 24. Lebensjahr 60,00 € + evtl. Expresszuschlag 32,00 €

Personalausweis

Antragstellung:

Zur Beantragung ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich.

Bei Minderjährigen (unter 16 Jahren) muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragsstellung dabei sein.

Gültigkeit:

bis vollendetem 24. Lebensjahr: 6 Jahre

ab 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Lieferzeit:

Personalausweis 2-3 Wochen (Bundesdruckerei)

Besonderheiten:

• Einreisebestimmungen der Länder beachten (www.auswaertiges-amt.de)

• Ausweispflicht ab 16. Lebensjahr deutschlandweit

Erforderliche Unterlagen:

• bisheriger Personalausweis (falls vorhanden)

• aktuelles biometrisches Passbild

• bei Kindern und Ledigen è Geburtsurkunde

• bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten è Heiratsurkunde

• Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (siehe Homepage)

Kosten:

bis vollendetem 24. Lebensjahr 22,80 €

ab 24. Lebensjahr 37,00 €

Passbilder

Sie haben in Weißenhorn unter anderem folgende Möglichkeiten ein biometrisches Passbild anfertigen zu lassen:

• Fotografie Melanie Löffler, Östliche Promenade 26, 89264 Weißenhorn

• bei „Drogerie dm“ in der Ulmer Straße

• in der Fotokabine im Rathaus (Selbstbedienung)

Ansprechpartner:

Bürgerbüro Weißenhorn

Schlossplatz 1

89264 Weißenhorn

Tel.: 07309/84-203,-204 oder -205

Email: meldeamt@weissenhorn.de