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Weißenhorner Stadtanzeiger
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift

1. Bekanntgaben

Bürgermeister Dr. Fendt gab zu einer vorgebrachten Anfrage von Frau Stadträtin Julia Probst bezüglich einer Versetzung der an der Ulmer Straße aufgestellten Ortstafel bekannt, dass laut Landratsamt eine Versetzung der Ortstafel vor die Einmündung zur Daimlerstraße nicht in Betracht komme, da diese weit außerhalb einer geschlossenen Bebauung im Sinne der VwV-StVO liege.

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2. Bauanträge und Bauvoranfragen
2.1.

Antrag auf isolierte Befreiung:

Errichtung einer Einfriedung

Spitzwegstraße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Die Antragssteller begehren mit dem Antrag auf isolierte Befreiung die Nachtragsgenehmigung für die Errichtung einer Einfriedung (Eingang am 28.09.2022).

In der Sitzung des Bau- und Werksausschusses am 17.10.2022 wurde beschlossen, einen Vorort-Termin durchzuführen.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Holbeinstraße“. Dieser setzt fest, dass Grundstückseinfriedungen zur öffentlichen Straßenverkehrsfläche mit einer max. Höhe von 1,30 m zulässig sind.

Die Einfriedung zur Spitzwegstraße wurde vor knapp fünf Jahren mit einer Höhe von 2 m als „Efeuhecke“ errichtet. Die Efeuhecke ist bis zur vom B-Plan vorgegebenen Höhe mit einem Maschendrahtzaun gestützt, darüber hinaus sind einzelne Drahtseile als Rankhilfe zwischen den Granitstelen gespannt. Des Weiteren wurden dazwischen einzelne Gabionen errichtet.

Im westlichen Bereich des Grundstücks weißt die Einfriedung ein Höhe von 2,20 – 2,30 m auf.

Die Antragssteller begründen die Abweichung wie folgt:

Das Übermaß im westlichen Bereich des Grundstücks ergibt sich aufgrund des sehr abfallenden Geländes Richtung Westen und Norden von der Straßenseite aus.

Die sehr gut geplante und umgesetzte Straßenführung und die „runde Grundstücksecke“ unseres Grundstücks in Richtung Westen ermöglichen einen sehr guten Einblick in die und aus der Spitzwegstraße. Darüber hinaus trägt die ausgeführte Parkbucht mit den in die Straße ragenden begrünten Verkehrsinseln zusätzlich dazu bei, dass man in diesen Bereich einen sehr guten Einblick hat, da man an dieser Stelle eher in der Mitte der Straße fahren muss. Eine visuelle Einschränkung der Nachbarn liegt hier nicht vor. Seit der Errichtung der Einfriedung störte diese keine Bewohner der Nachbarschaft.

Die Verwaltung war mehrmals mit den Antragsstellern in einem persönlichen Gespräch. Die Antragssteller möchten ihren Beitrag zu einer sinnvollen Lösung leisten.

Die Verwaltung schlägt vor, dass die Einfriedung auf eine max. Höhe von 1,83 m zurück gebaut wird. Diese Abweichung wurde bereits des Öfteren in mehreren Stadtgebieten genehmigt. Die Antragssteller wären mit dieser Maßnahme einverstanden.

Diskussion:

Vor der Sitzung fand eine Ortsbesichtigung statt. In der Sitzung wurde über die Höhe und die Gestaltung der Einfriedung diskutiert. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder teile die Auffassung, die Einfriedung in der ursprünglichen Höhe zu belassen und nicht, wie seitens der Verwaltung vorgeschlagen, auf 1,83 m zurückzubauen, da ein Rückbau unverhältnismäßig sei und auch das Einverständnis der Nachbarn vorliege, die Höhe des Zaunes zu belassen.

Da das Gremium nur über eingereichte Anträge abstimmen könne, wie in der Sitzungsvorlage mit der Reduzierung dargestellt, machte Bürgermeister Dr. Fendt den Vorschlag, die anwesenden Antragsteller sollen signalisieren, ob damit Einverständnis bestehe, den Antrag auf isolierte Befreiung so abzuändern, die Einfriedung in der ursprünglichen Höhe beizubehalten. Aufgrund eines positiven Signals formulierte der Bürgermeister den Beschlussvorschlag um und brachte diesen zur Abstimmung.

Beschluss:

„Dem Antrag wird zugestimmt, dass die Einfriedung in der ursprünglichen Höhe beibehalten bleiben soll.“

Abstimmungsergebnis: 10:4

Der Beschluss wurde mit 10 Stimmen angenommen.

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2.2.

Antrag auf Tektur:

Umbau und Sanierung des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses

Hauptstraße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Bei der Stadtverwaltung ging am 30.09.2022 ein Antrag auf Tektur für den Umbau und die Sanierung eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses ein.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Vergnügungsstätten im Innenstadtbereich“.

Im Wesentlichen wurden entsprechend des Genehmigungsbescheides vom Landratsamts Neu-Ulm die Anzahl der Gauben sowie die Fassadenfarbe angepasst. Laut Bescheid ist die Anzahl der Dachgauben im 2. Dachgeschoss auf je eine auf der Nord- und Südseite zu beschränken.

Weiter wird auf das Treppenhaus im Westen verzichtet. Anstatt dessen sollen an die Westfassade Balkone vorgebaut werden.

Ursprünglich war eine Nutzung im Erdgeschoss als Gaststätte, im Obergeschoss als Büro und im Dachgeschoss als Wohnung geplant. Durch die Einreichung der Tektur sind ausschließlich Wohnungen (gesamt 4 Wohnungen) geplant.

Es werden insgesamt 8 Stellplätze errichtet. Die Stellplatzsatzung ist somit eingehalten. Bei den Stellplätzen handelt es sich um sogenannte „gefangene Stellplätze“ (Benutzbarkeit hängt vom Parkverhalten eines anderen Parkplatzbenutzers ab). Hier sollten die hintereinanderliegenden Parkplätze je einer Wohnung zugeordnet werden.

Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen, vorbehaltlich einer Zustimmung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, zu erteilen. Die hintereinanderliegenden Stellplätze sind jeweils einer Wohnung zuzuordnen.

Diskussion:

Nach Vorstellung des Sachvortrags schloss sich keine Diskussion an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird, vorbehaltlich einer Zustimmung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, erteilt. Die hintereinanderliegenden Stellplätze sind jeweils einer Wohnung zuzuordnen.“

Abstimmungsergebnis: 14: 0

FORMTEXT Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.3.

Antrag auf Vorbescheid:

Nutzungsänderung Flachdach über Carport zur Dachterrasse

Riedhofstraße, 89264 Weißenhorn, ST Emershofen

Sachverhalt:

Der Bauherr begehrt einen Vorbescheid (Eingang am 10.10.2022) über die Nutzungsänderung eines Flachdaches zu einer Dachterrasse.

Es ist geplant, an dem bestehenden Zweifamilienhaus für die Wohnung im Obergeschoss bzw. Dachgeschoss eine Teilfläche des Carportdaches zur Dachterrasse um zu nutzen.

Auf dem Grundstück ist laut Grundbuch eine Abstandsflächenübernahme von ca. 5,91 m² eingetragen. Das Herstellen einer Absturzsicherung auf dem Carportdach in Form eines Geländes wird eine Abstandsfläche erzeugen. Diese wird sich um ca. 3,54 m² mit der Baulast überschneiden.

Das Abstandsflächenrecht ist dem Bauordnungsrecht zuzuordnen und wird vom Landratsamt Neu-Ulm geprüft.

Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu erteilen.

Diskussion:

Der Tagesordnungspunkt wurde erläutert. Es schloss sich keine Diskussion im Gremium an.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: FORMTEXT 14: FORMTEXT 0

Der Beschluss wurde mit 14 Stimmen angenommen.

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2.4.

Antrag auf Vorbescheid:

Anbau automatisches Regallager an Halle 5

Nähe Rudolf-Diesel-Straße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Der Bauherr begehrt einen Vorbescheid (Eingang am 13.10.2022) über den Anbau eines automatischen Regallagers an die bestehende Halle 5.

Mit dem Bauvorbescheid möchte der Bauherr folgende Frage verbindlich geklärt wissen:

Variante 1 mit 12,50 m Traufhöhe:

Ist das dargestellte Bauvolumen mit einer Länge von 60 m, Breite von 8,525 m und einer Attikahöhe von 12,50 m an der Südseite der bestehenden Halle 5 genehmigungsfähig?

Variante 2 mit 14,00 m Traufhöhe:

Ist das dargestellte Bauvolumen mit einer Länge von 60 m, Breite von 8,525 m und einer Attikahöhe von 14,00 m an der Südseite der bestehenden Halle 5 genehmigungsfähig?

Ein Bebauungsplan existiert für das geplante Grundstück nicht. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens im unbeplanten Innenbereich beurteilt sich demnach gem. § 34 Abs.1 und 2 BauGB i. V. m. § 9 BauNVO.

An den südöstlichen Bereich der bestehenden Halle 5 (Gebäudehöhe ca. 8,00 m) soll auf einer Länge von 60 m ein Regallager mit einer Breite von ca. 8,50 m angebaut werden. Die Traufhöhe liegt bei Variante 1 bei 12,50 m und die Firsthöhe bei 13,26 m. Bei Variante 2 befindet sich die Traufhöhe bei 14,00 m und die Firsthöhe bei 14,76 m.

In der Aprilsitzung des Bauausschusses wurde bereits das Einvernehmen über den Anbau eines automatischen Regallagers an die Halle 5 erteilt (Traufhöhe 12,50 m, Firsthöhe 13,00 m, Länge 58 m und Breite 5,50 m).

Auf dem Betriebsgelände sowie in der Nachbarschaft sind bereits höhere Gebäude vorhanden.

Abstandsflächen sind eingehalten.

Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen für Variante 1 und Variante 2 zu erteilen.

Diskussion:

Der Sachverhalt wurde vorgestellt. Eine Diskussion schloss sich nicht an.

Beschluss:

„1.) Das Einvernehmen für die Variante 1 mit einer Traufhöhe von 12,50 m wird erteilt.

2.) Das Einvernehmen für die Variante 2 mit einer Traufhöhe von 14,00 m wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 14: 0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.5.

Antrag auf Baugenehmigung:

Errichtung eines Balkons

Elbestraße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Der Antragssteller möchte sich die Errichtung eines Balkons genehmigen lassen (Eingang am 20.10.2022).

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Ost Waldviertel“. Dieser setzt eine Baugrenze fest.

Das Wohnhaus liegt mit der westlichen Außenfassade direkt auf der Baugrenze. An dieser Seite ist ein Balkon außerhalb der Baugrenze, gestützt auf zwei Stahlsäulen, auf einer Höhe von ca. 6 m geplant. Die Maße des Balkons betragen 2,50 x 2,00 m.

Es kann befreit werden, wenn …

a) die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

b) ein Fall des § 31 II Nr. 1 bis 3 BauGB vorliegt und

c) die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Der Bauherr begründet die Befreiung wie folgt:

Der geplante Balkon ermöglicht eine bessere Nutzung des Dachgeschosses, welches im Hinblick auf einen Ausbau zu einer besseren Wohnqualität führen würde. Er stellt keinerlei Beeinträchtigungen für die Nachbarn dar. Er fügt sich in das Umfeld ein.

Auf demselben Grundstück befindet sich bereits ein Carport außerhalb der Baugrenze. Eine Befreiung hierfür ist der Verwaltung nicht bekannt.

Mit der Überschreitung der Baugrenze durch den bestehenden Carport sowie des geplanten Balkons, sieht die Verwaltung die Grundzüge der Planung (festgesetzte Baugrenze als Grundzug der Planung zur Verhinderung einer verdichteten Bebauung) berührt.

Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen nicht zu erteilen.

Diskussion:

Nach Vorstellung des Sachberichts, schloss sich eine kurze Diskussion im Gremium an. Dabei vertrat die WÜW-Fraktion die Meinung, dass durch den Balkon die Wohnung besser nutzbar sei. Da auch die Nachbarbelange dadurch nicht belastet seien, könne man dem Antrag zustimmen.

Bürgermeister Dr. Fendt brachte zuerst den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird nicht erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 5:9

FORMTEXT Der Beschluss wurde mit 9 Stimmen abgelehnt.

Nachdem der Beschlussvorschlag der Verwaltung keine Zustimmung erhalten habe, lies Bürgermeister Dr. Fendt über den Vorschlag des Gremiums abstimmen, das Einvernehmen zu dem Antrag zu erteilen.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 9: 5

Der Beschluss wurde mit 9 Stimmen angenommen.

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2.6.

Antrag auf Baugenehmigung:

Errichtung einer WerbesteleIllerberger Straße, 89264 Weißenhorn

Sachverhalt:

Der Antragssteller beantragt die Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbestele (Eingang am 21.10.2022).

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Vergnügungsstätten im Innenstadtbereich“.

Die Werbestele soll mit einer Gesamthöhe von 2,50 m errichtet werden. Die reine Werbefläche beträgt 80 x 80 cm. Somit ist die „Satzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen“ eingehalten.

Das Gebäude auf dem Grundstück ist ein eingetragenes Baudenkmal. Da die Werbestele in unmittelbarer Nähe zu diesem Gebäude errichtet werden soll, ist ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis notwendig. Dieser liegt den Unterlagen bei.

Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen, vorbehaltlich der Zustimmung der Denkmalschutzbehörde, zu erteilen.

Diskussion:

Nach Vorstellung des Sachvortrags gab es keine Diskussion im Bauausschuss.

Beschluss:

„Das Einvernehmen wird, vorbehaltlich der Zustimmung der Denkmalschutzbehörde, erteilt.“

Abstimmungsergebnis: 14: 0

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

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2.7.

Antrag auf Baugenehmigung:

Errichtung eines Einfamilienhauses

Babenhauser Straße, 89264 Weißenhorn, ST Bubenhausen

Da der Bauherr den Bauantrag zurückgezogen hat, wurde der Tagesordnungspunkt von der Sitzung genommen.

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3.

Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan "Neubau einer Lagerhalle und Wohnhaus westlich der Brühlstraße" mit Änderung des Flächennutzungsplanes, OT Bubenhausen

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Sachverhalt:

Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde in der Bauausschusssitzung am 14.09.2020 beschlossen.

Das überplante Grundstück liegt im westlichen Außenbereich der Ortschaft. Da die gewerbliche Nutzung eine landwirtschaftliche Privilegierung ausschließt, ist es erforderlich, das Baurecht über die Bauleitplanung zu schaffen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind eine Unterstellhalle mit Bürotrakt sowie ein Wohnhaus mit Garage geplant. Die Halle soll als Zwischenlager für „non-food Material“ sowie zur Lagerung von Metallregalen genutzt werden.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans widersprechen die Darstellungen des Flächennutzungsplans der angestrebten Nutzung, weshalb dieser im Parallelverfahren geändert wird.

Der Bauausschuss billigte den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in der Sitzung am 25.04.2022 und beschloss eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Auf die Sitzungsvorlagen wird Bezug genommen. Die Beschlüsse wurden im Stadtanzeiger bekanntgemacht.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans i. d. F. vom 25.04.2022 hat in der Zeit vom 23.05. – 24.06.2022 stattgefunden.

Die Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 19.05. – 30.06.2022 am Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Einwendungen und Anregungen sind durch das Planungsbüro und die Stadtverwaltung aufgearbeitet, geprüft und zur Abwägung mit entsprechenden Beschlussempfehlungen vorbereitet worden.

Bzgl. der Stellungnahme mit Bedenken/Anregungen des Landratsamtes Neu-Ulm als Untere Naturschutzbehörde, wurde zunächst die Änderung des Flächennutzungsplanes für den o. g. Bereich abgelehnt. Bei einem klärenden Gespräch mit dem Landratsamt Neu-Ulm wurden die Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde in die Entwurfsplanung eingearbeitet, sodass die Bedenken ausgeräumt werden konnten.

Die Einwendungen und Anregungen sind zur Kenntnis zu nehmen. Es ist erforderlich, die auf dieser Grundlage vorgenommenen Änderungen zu billigen sowie die 1. Auslegung zu beschließen.


Stadt Weißenhorn – Landkreis Neu-Ulm

Beschlussvorlage für die Sitzung am 14.11.2022

für den Bebauungsplan „Neubau einer Lagerhalle und Wohnhaus westlich der Brühlstraße“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes

- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebracht wurden (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB)

Auftraggeber: Stadt Weißenhorn

Fassung vom 07.11.2022

Vorbemerkungen

Der Eigentümer des Grundstücks betreibt sowohl ein Logistikunternehmen als auch Landwirtschaft. Nachdem eine innerörtliche landwirtschaftliche Halle ein Opfer der Flammen wurde, hat sich der Eigentümer entschlossen, eine entsprechend seinen Bedürfnissen angepasste Unterstellhalle für landwirtschaftliche Maschinen in Kombination mit dem Gewerbebetrieb zu errichten.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der Planzeichnung. Er beinhaltet Teilflächen der Flurnummern 16/2 (Brühlstraße) und 673 und umfasst eine Fläche von 7.100 m². Der Geltungsbereich ist verkehrlich optimal erschlossen.

Im wirksamen Flächennutzungsplan wird das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau einer Lagerhalle und Wohnhaus westlich der Brühlstraße“ im Ortsteil Bubenhausen widersprechen die Darstellungen des Flächennutzungsplans der angestrebten Nutzung, weshalb dieser im Parallelverfahren geändert wird.

Beteiligungsverfahren

Die Vorschriften sehen ein zweistufiges Beteiligungsverfahren vor. Das Beteiligungsverfahren hat zum Zweck, eine möglichst vollständige Ermittlung und zutreffende Bewertung der öffentlichen Belange zu ermöglichen. In einem möglichst frühzeitigen Stadium der Planung werden die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung eingeholt (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB).

Im weiteren Planungsverlauf findet die formelle Beteiligung zum Planentwurf und der Begründung statt (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB).

Die nachfolgend aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 19.05.2022 bis 30.06.2022 am Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die Planung wurde gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 23.05.2022 bis 24.06.2022 öffentlich ausgelegt.

Keine Stellungnahmen haben abgegeben:

02

Regierung von Schwaben

05

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

06

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

12

Vodafone Kabel Deutschland GmbH

13

M-Net Telekommunikations GmbH

14

Breitbandnetzte miecom

15

Bund Naturschutz e. V.

16

Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V.

19

Kreishandwerkerschaft Günzburg / Neu-Ulm

20

Bayerischer Bauernverband Günzburg

21

Kreisheimatpfleger

22

Freiwillige Feuerwehr Neu-Ulm

25

Stadt Senden

27

Gemeinde Ballenberg

28

Markt Buch

Stellungnahmen ohne Bedenken oder Anregungen haben abgegeben:

03

Regionalverband Donau-Iller FNP und BP vom 21.06.2022

07

LEW FNP und BP vom 20.06.2022

09

terranets bw GmbH vom 19.05.2022

10

Schwaben Netz GmbH vom 07.06.2022

11

Deutsche Telekom Technik GmbH vom 20.06.2022

17

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 22.05.2022

18

Industrie- und Handelskammer vom 21.06.2022

23

Amt für ländliche Entwicklung vom 07.06.2022

24

Stadt Illertissen vom 19.07.2022

26

Stadt Vöhringen FNP und BP vom 25.05.2022

29

Markt Pfaffenhofen a. d. Roth vom 24.05.2022

30

Gemeinde Roggenburg FNP und BP vom 20.06.2022

Stellungnahmen mit Bedenken oder Anregungen haben vorgebracht:

1. TÖB

01

Landratsamt Neu-Ulm vom 07.10.2022

04

Wasserwirtschaftsamt vom 23.05.2022

08

Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH & Co. KG vom 23.03.2022

2. Öffentlichkeit

01 BürgerIn vom 25.05.2022

1. Träger öffentlicher Belange

01 Landratsamt Neu-Ulm

01-1 Bauleitplanung vom 07.10.2022

Az.: 31-6100.5:164/8

04 Wasserwirtschaftsamt vom 23.05.2022

Az.: 1-4622-NU-15287/2022

05 Verteilnetze Energie Weißenhorn GmbH & Co. KG vom 23.03.2022

Az.: XY

2. Öffentlichkeit

01 BürgerIn vom 25.05.2022

Die Stadt Weißenhorn billigt den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Entwurf für den Bebauungsplan „Neubau einer Lagerhalle und Wohnhaus westlich der Brühlstraße“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 14.11.2022 mit den heute beschlossenen Änderungen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt erläuterte, man könne dem Sacherhalt entnehmen, dass sowohl der Flächennutzungsplan geändert werden müsse, als auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig sei. Der nächste Schritt im Verfahren sei nun die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Bürgerbeteiligung einzuleiten. In einer anschließenden kurzen Diskussion kam aus dem Gremium der Einwand, dass das Vorhaben dem Dorfcharakter Bubenhausens für nicht verträglich gehalten werde.

Beschluss:

„Der Bau-, Umwelt- und Werksausschuss der Stadt Weißenhorn billigt den durch das Planungsbüro „OPLA“ ausgearbeiteten Entwurf für den Bebauungsplan „Neubau einer Lagerhalle und Wohnhaus westlich der Brühlstraße“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes im OT Bubenhausen mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 14.11.2022 mit der Maßgabe, die erforderlichen redaktionellen Änderungen/Ergänzungen einzuarbeiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren einzuleiten und die erforderlichen Unterlagen öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: 10: 4

Der Beschluss wurde mit 10 Stimmen angenommen.

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4. Bauprogramm 2023

Sachverhalt:

Für die Erstellung des Haushalts 2023 wird wie in den Vorjahren ein Bauprogramm vorgeschlagen.

Ein wesentlicher Teil der diesjährigen geplanten Baumaßnahmen konnte erfolgreich umgesetzt, begonnen oder beauftragt werden. Das Jahr 2022 wurde bestimmt durch die zeitgleiche Umsetzung von vielen Großprojekten.

Bauprogramm 2022

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Das Baugebiet „Unterfeld“ im OT Hegelhofen wurde fertiggestellt und der Radweg wurde an die Querung angepasst. Das Verfahren zur Ausschreibung der Bauplätze wurde begonnen.

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Im Baugebiet „Mittlere Platte“ erfolgte die abschließende Bepflanzung

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Die Kanalsanierung I. BA wurde geplant, ausgeschrieben und gestartet

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Die Planung Buchenweg ist begonnen.

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Der Bau der Aussegnungshalle am Waldfriedhof wurde fertiggestellt.

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Die Erneuerung des Kanals aufgrund der Hydraulik in der Josef-Haydn-Straße wurde im Oktober begonnen und wird voraussichtlich 2022 abgeschlossen.

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Der Parkplatz in der Maximilianstraße wurde geplant und befindet sich in der LPH 4

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Der Auftrag zur Planung Brücken in der Quellenstraße ist vergeben.

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Die Baumaßnahme Krippe Nord mit den Außenanlagen ist nahezu abgeschlossen. Abrechnung und Förderabrechnung erfolgen anschließend.

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Die 1. Tektur des Feuerwehrgerätehauses ist genehmigt. Die 2. Tektur wird derzeit vorbereitet, Abstimmung mit dem Kreisbrandrat angedacht.

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Entwurfsplanung zur Museumssanierung ist erfolgt. Ebenso die Konzepterarbeitung bis LPH 3.

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Umplanungen zur Umsetzung der Behindertengerechten Bushaltestellen wurden erstellt. Unterlagen können voraussichtlich im November 2022 an den Fördergeber gegeben werden, sind derzeit am Fertigstellen.

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Die Grundlagenermittlung für das Rössle Areal hat begonnen.

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Der Lärmaktionsplan Stufe 3 wurde abgeschlossen

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Das Planschbecken für das Freibad wurde vergeben und wird 2022 begonnen

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Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Biberachzell samt Außenanlagen ist abgeschlossen. Abrechnung und Förderabrechnung muss noch erfolgen.

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Planung Friedhof Attenhofen erfolgt, derzeit Kostenermittlung, danach Abstimmung mit dem SR und den Ortsvertretern

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Die Sanierung des Hochbehälters in Weißenhorn ist erfolgt.

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Im Bereich Forst erfolgten div. Hüttensanierungen und Wegebau

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Der Waldweg zwischen Waldfriedhof und Reichenbacher Straße wurde ertüchtigt.

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Zuarbeit zur Erarbeitung des Leerstands- und Brachflächenmanagements

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Zuarbeit zur Neuaufstellung FNP

-

Spielplätze Oberreichenbach neu erstellt, Hochgericht fertig gestellt

-

Beim AWO Kindergarten wurden die Fenster und Türen erneuert.

Ergänzend zum Bauprogramm 2022 wurde in der SR Sitzung vom 20.6.2022 die Priorisierung der Bauvorhaben als Ergebnis der Stadtratsklausur 2022 beschlossen.

Priorisierung als Ergebnis der Stadtratsklausur:

1.

Umsetzung der Fahrradstraße Nord – Süd: Das Vorhaben wurde zurückgestellt, aufgrund überzeichnetem Förderprogramm. Die Planung wird aber fortgeführt um ein künftiges Förderprogramm zu nutzen.

2.

Neubau Kindertagesstätte Maximilianstraße: Fertigstellung ist erfolgt. Einzug des Trägers im August 2022 und Eröffnung

3.

Sanierung Wasserversorgung Hochbehälter, Weißenhorn ist abgeschlossen und beim Hochbehälter in Oberreichenbach sind die Bauwerksuntersuchungen erfolgt, die Ausschreibung ist Abschnittsweise für Anfang 2023 geplant.

4.

Schaffung einer kommunalen Betreibergesellschaft zum Breitbandausbau: Grundlagen geschaffen

5.

Sanierung des Heimatmuseums: Planungen wie im SR vorgestellt fortgeschritten

6.

Feuerwehr Biberachzell: Fertigstellung ist erfolgt

7.

Aussegnungshalle Waldfriedhof: Fertigstellung ist erfolgt, Eröffnung

8.

Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen: Fördergeber fordert Veränderung der Planunterlagen, Unterlagen geändert, Einreichung November.

9.

Neuaufstellung des FNP ist begonnen

10.

Ausgleichsflächenkonzept: zurückgestellt, aufgrund Kostenmehrung, derzeit Umplanung

11.

Gewerbeflächen im Bereich Feldtörle und Emershofen a.d. Autobahn: Bearbeitung Feldtörle fortgeführt

12.

Klärung mögliche Umnutzung von Schulen für Kitas: Objekte mit dem LRA besichtigt, evtl. ein Objekt mit hohem Sanierungsbedarf möglich. Finale Klärung erforderlich

13.

Hochwasserschutz für das Osterbachtal: Förderprogramm begonnen, Beratung erfolgt, Zusammenschluss mit der Erarbeitung der Gefahrenkarten für Starkregenrisikoermittlung mit dem LRA erfolgt.

14.

Abschluss Vereinsförderrichtlinien: derzeit im Entwurf

15.

Neubau Feuerwehrgerätehaus Weißenhorn: weitere Tektur mit nötigen Anpassungen in Planung, geplante Ausschreibung im Sommer 2023, Vergabe 2024 vorgesehen

16.

Sanierung des Planschbeckens im Freibad: Auftrag vergeben, Umsetzung bis Mai 2023 geplant

Die Projekte der Priorisierungsliste wurden nahezu vollständig von der Verwaltung umgesetzt. Verzögerungen oder Zurückstellungen begründen sich auf Förderproblematiken oder hohe Kostenmehrungen.

Bauprogramm 2023

Das Bauprogramm 2023 führt überwiegend bereits begonnene Planungen des Jahres 2022 fort. Projekte, welche sich in der Abrechnungsphase oder im Verwendungsnachweise befinden, sind nicht mehr namentlich aufgeführt. Konzepte, wie z.B. das KDK fordern individuelle Planungsbegleitung und Unterstützung, ebenso wie die Maßnahmen der Hochwasserförderungen, und die Abrechnung und Vermarktung des Baugebiets Unterfeld, das Brachflächen- und Leerstandsmanagement ist in Bearbeitung, ebenso wie die Neuaufstellung des FNP.

Geplante Neuplanungen aus dem Bauprogramm 2022 (wie z.B. Naherholungsgebiet, Anbau Kiga, St. Johannisstr. usw.) sind bewusst zurückgestellt, um auf die derzeit aktuellen Forderungen der Energieverknappung reagieren zu können und somit diesbezügliche Projekte, wie energetische Umrüstungen vorrangig zu bearbeiten.

Die vorgeschlagenen Aufgaben wurden unter zwei Hauptaspekten betrachtet.

Zum einen verfügt die Stadt über Gebäude, welche dringenden Sanierungsbedarf besitzen um weiterhin nutzbar zu bleiben, bzw. einer Nutzung zugeführt werden können. Diese wurden in das Bauprogramm aufgenommen.

Ein weiterer Aspekt, aufgrund der vorliegenden Energiekrise ist die Beschleunigung der energetischen Sanierung, sowohl von Gebäuden als auch im öffentlichen Bereich. Die Verwaltung schlägt vor, aus diesem Grund die Sanierungsabsicht der aufgeführten Projekte, vorbehaltlich der Klärung der Zuschussmöglichkeiten mit aufzunehmen. Nach Klärung der Zuschussmöglichkeit werden die Maßnahmen dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Selbst wenn keine Fördermittel zur Verfügung stehen sollten, empfiehlt die Verwaltung hinsichtlich einer zukunftsorientierten Vorgehensweise eine Umsetzung der energetischen Einsparmöglichkeiten.

Ebenso wurde die Bewertung der städtischen Gebäude hinsichtlich der Umsetzung von PV Anlagen begonnen und sollte fortgeführt werden.

Vorgeschlagene Maßnahmen:

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Baugebiet Mittlere Platte, Deckschicht herstellen

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Planung und Erneuerung des Altvaterwegs wg. Schlechtem Zustand, wurde letztes Jahr nach Abstimmung mit der Fernwärme zurückgestellt.

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Der Umfang des nächstjährigen Wärmeleitungsbaus und die Auswirkungen auf Baumaßnahmen, welche von der Stadt getätigt werden müssen, sind derzeit noch nicht bekannt, Herr Hertel ist zur Abstimmung bereits aufgefordert.

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Abschluss der Kanalsanierung I. BA, Planung, Ausschreibung und Beginn BA II

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Umsetzung Sanierung Daimlerstraße I. BA von 3

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Ausschreibung und Umsetzung Sanierung Buchenweg

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Fertigstellung Kanalerneuerung Josef-Haydn-Straße

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Befestigung Emershofer Straße bis Biogasanlage

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Staubfreimachung Quellenstraße, Lohmühle bis Emershofer Straße

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Umplanung und Bau der Feuerwehrzufahrt an der Illerberger Straße

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Umsetzung von beiden Brückenerneuerungen in Grafertshofen, nach Klärung der Zuwendungen

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Realisierung des Parkplatzes Maximilianstraße

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Beginn Teilsanierung Alte Schule Grafertshofen

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Teilsanierung Wohnung Heilig-Geist-Straße 7, Fenster

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Sanierung Wohnungen Engelkellerstraße 28, Heizung und Fenster

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Teilsanierung Musikschule, Fenster, Innenausbau

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Teilsanierung Mittelschule, Hausmeisterwohnung, Türelement Hauptbau, Trafo, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Mittelschulverbandes.

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Energetische Sanierung Mittelschule, Umrüstung LED nach Klärung Fördermittel, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Mittelschulverbandes

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Energetische Sanierung Grundschule Nord Umrüstung LED nach Klärung Fördermittel

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Energetische Sanierung Kindergarten Nord, Umrüstung LED nach Klärung Fördermittel

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Grundschule Süd – Schwimmhalle – Planung Lüftungsanlage wg. Überalterung

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Planung und Umsetzung Energiesparmaßnahmen PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden durch die neu geschaffene Stelle des Klimaschutzbeauftragten.

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Umrüstung Straßenbeleuchtung im Industriegebiet auf LED I.BA ( 6 BA geplant)

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Generalsanierung des ehem. Lehrerhauses in Bubenhausen

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Sanierungsbeginn der VR Bank in Attenhofen zum Haus der Vereine

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Weiterführende Planung und Beginn Umbau, Sanierung und Neukonzeptionierung Museumsensemble

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Waldfriedhof, Anlage der oberen Parkflächen

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Waldfriedhof, Anlage Urnengrabfeld III

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Sanierung Hochbehälter Oberreichenbach

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Umsetzung Behindertengerechte Bushaltestellen nach Fördergenehmigung

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Vorbereitung Wettbewerb zum Rössle Areal, Weiterführung Grundlagenuntersuchungen

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Errichtung des Kinderplanschbeckens im Freibad

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Errichtung der Fahrradgarage am Bahnhof

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Gehweg Niederhauser Straße in Oberhausen, vorbehaltlich der Grundstückskäufe

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Hangsicherung am Fußballplatz des SV Grafertshofen, vorbehaltlich einer separaten Beschlussfassung zur Thematik mit Kostendarstellung

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Begleitung der Objektschutzmaßnahmen in Wallenhausen

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Teilsanierung der Steuerung der Kläranlage

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Erforderliche Maßnahmen, die im Zuge des üblichen Bauunterhalts der städtischen Gebäude und Einrichtungen anfallen.

Die Kostenschätzungen werden soweit möglich ermittelt. Bei fehlenden Planunterlagen sind diese Schätzungen allerdings vage. Diese werden gesondert in den Haushaltsberatungen behandelt und durch die jeweiligen Beschlüsse des Stadtrats genehmigt.

Die Aufstellung liegt als Anlage bei.

Diskussion:

Bürgermeister Dr. Fendt sprach dem Bauamt und Frau Lutz seinen Dank für die Aufarbeitung des Bauprogramms 2023 aus. Man könne sehr stolz darauf sein, dass sehr viel vom Bauprogramm 2022 umgesetzt worden sei.

Stadtbaumeisterin Frau Graf-Rembold erklärte, die Verwaltung habe für das nächste Jahr den Schwerpunkt in der Planung auf die energetische Sanierung und auf den Sanierungsbedarf der öffentlichen Gebäude gelegt, mit der Konsequenz, dass man Projekte, die man letztes Jahr noch nicht begonnen habe, absichtlich zurückgestellt bzw. aus dem Bauprogramm genommen habe.

Stadtrat Herbert Richter dankte für das sehr umfangreiche Bauprogramm und den Rückblick auf das laufende Jahr. Sein Augenmerk liege auf der Sanierung der Lehrerwohnung in Bubenhausen, damit könne man zwei Wohnungen zur Verfügung stellen. Außerdem habe er im Vorfeld einen Antrag zur Aufnahme des Ausbaues der Jägergasse in das Bauprogramm gestellt, die eine sehr wichtige fußläufige Verbindung zur Innenstadt darstelle.

Stadtrat Franz Josef Niebling sprach die gewünschte Kooperation zwischen Bauverwaltung und den anderen Gewerken, die bei Tiefbaumaßnahmen beteiligt seien, wie die Fernwärme und die Kanalisierung an, z.B. beim Altvaterweg. Da wisse er, dass noch keine Fernwärme drin sei. Außerdem gehe es um den Lückenschluss des Gehweges in Biberachzell zu dem neugebauten Radweg, der nach Asch führe. Da gehe es tatsächlich um die Sicherheit der Bürger. Nach Meinung des Landratsamtes sei es sinnvoll, den Gehweg an den anderen Gehweg anzuschließen, damit nicht 80 % der Bevölkerung die Hauptstraße zweimal queren müssen, um nach Biberach oder Asch spazieren zu gehen. Er bitte um Umsetzung der Maßnahme.

Stadtrat Ulrich Hoffmann verwies darauf, dass die Ausgleichsflächen zu kurz gekommen seien.

Stadtrat Bernhard Jüstel erklärte zur LED-Beleuchtung im Industriegebiet Eschach, dass ihm der Zusatz Adolf-Wolf-Straße zwischen Bahnübergang und der Förderschule fehle. Hier solle auch der Gehweg mitaufgenommen werden, der in Schieflage sei und somit ein Gefährdungspotential darstelle. Er bitte darum, das in das Bauprogramm aufzunehmen.

Stadtbaumeisterin Frau Graf-Rembold informierte das Gremium darüber, dass zusammen mit der EWAG ein sechsteiliger Plan ausgearbeitet wurde, in welchen Bauabschnitten eine Umsetzung erfolge solle. Sie könne gerne prüfen, ob da die Beleuchtung mit drin sei. Zu dem Gehweg habe die Verwaltung bereits ein Vorgehen entwickelt. Dazu müsse die Bahn beteiligt werden.

Stadtrat Dr. Jürgen Bischof sprach ebenfalls seinen Dank für das umfangreiche Programm aus. Seiner Fraktion haben sich noch einige Fragen dazu gestellt. Zum Lehrerhaus in Bubenhausen stelle er sich die Frage, ob sich das auch rentiere. Die Sanierung würde extrem teuer werden. Bevor darüber ein Beschluss gefasst werde, müsse noch einmal ganz klar analysiert werden, welche Kosten hier damit verbunden seien und welcher Nutzung dabei entstehe. Er fasse das als Prüfauftrag an die Verwaltung auf. Anschließend fragte er was die zweite Tektur beim Feuerwehrhaus beinhalte und nach dem Stand beim Brachflächen- und Leerstandmanagement. Bei der Sanierung der Daimlerstraße, solle darüber nachgedacht werden, ob die Straße verbreitert werden könne.

Stadtbaumeisterin Frau Graf-Rembold antwortete zur Tektur. Man habe aufgrund der Preisentwicklung Gespräche mit der Feuerwehr geführt und könne Änderungswünsche einfließen lassen, die man jetzt umsetzen könne. Mit einer vom Architekten ausgearbeiteten neuen Kostenentwicklung und neuen Unterlagen gehe man in ein neues Genehmigungsverfahren. Man müsse nur noch innenräumlich und brandschutzmäßig etwas prüfen lassen. Im Sommer könne man in das Ausschreibungsverfahren gehen. Damit habe man die Möglichkeit Anfang 2024 mit dem Bau zu beginnen. Ganz große Ausschreibungen werden gerade günstiger. Die zweite Tektur sei nur eine Anpassung an die neuen Gegebenheiten, was die Feuerwehr sich wünsche.

Zum Brachflächen- und Leerstandsmanagement habe sie heute Kontakt mit der Regierung von Schwaben gehabt. Es sei momentan soweit aufbereitet, dass Termine bei der Regierung anstehen. Da gehe es darum, dass die in Weißenhorn vorhandenen Brachfllächen ermittelt worden seien. Diese Grundlagen werde man in den Flächennutzungsplan einbringen. Die Regierung von Schwaben muss dazu eine Auskunft geben wie die Mobilitätsrate sein solle. Zur Daimlerstraßenverbreiterung sagte sie, dass der mittige der 1. Abschnitt sei. Da seien die Gehwege relativ neu gemacht und die Fernwärme verlegt. Diesen Bereich der Fernwärme werde man nicht angreifen, man werde den restlichen Fahrbahnbereich sanieren und teilweise erneuern, da die Daimlerstraße nicht ausfallen dürfe. Sie sei durch das Industriegebiet so hoch frequentiert. Eine Gehwegverbreiterung sei hier nicht sinnvoll, aber das könne man gerne noch einmal prüfen lassen. Man habe sich überlegt im ersten Bereich Richtung Illerberger Straße tatsächlich eine Verbreiterung mit Rasengittersteinen zu schaffen, die teilweise bereits vorhanden seien. Man wolle aber Schnellfahren vermeiden. Der Sachverhalt werde untersucht.

Abschließend erklärte Bürgermeister Dr. Fendt, dass er zuerst das Gremium über die Sonderwünsche abstimmen lasse und dann über den Vorschlag der Verwaltung.

Beschluss 1:

„Die Sanierung der Jägergasse soll in das Bauprogramm 2023 aufgenommen werden.“

Abstimmungsergebnis: 14:0

Beschluss 2:

„Der Lückenschluss des Gehweges in Biberachzell soll in das Bauprogramm 2023 aufgenommen werden.“

Abstimmungsergebnis: 13:1

Beschluss 3:

„Das Bauprogramm für das Jahr 2023 wird in der dargestellten Fassung mit den beiden Ergänzungen der Sanierung der Jägergasse in Weißenhorn und dem Lückenschluss des Gehweges in Biberachzell gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen in den Haushaltsplanentwurf aufzunehmen und dafür erforderliche Planungs- und Ausführungsangebote einzuholen.“

Abstimmungsergebnis: 13: 1

FORMTEXT Der 1. Beschluss wurde einstimmig angenommen. Der zweite und dritte Beschluss wurde mit 13 Stimmen angenommen.

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5. Vergabe Kleintraktor Schulverband Mittelschule und GS Süd / Friedhöfe

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung genommen.

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6.

Anfragen der Stadträte

6.1.

Anfrage Stadtrat Andreas Ritter

Stadtrat Andreas Ritter informierte das Gremium darüber, dass er vor kurzem eine Sendung im Fernsehen über einen Blackout gesehen habe, in der Kommunen befragt worden seien, ob diese im Falle eines Blackouts über einen Notfallplan verfügen. Über 50 % dieser Kommunen hätten keinen Notfallplan. Er wolle wissen, ob es für Weißenhorn einen solchen Notfallplan gebe und falls nicht, ob hier die Möglichkeit bestehe, so einen auszuarbeiten und das Ergebnis im Stadtanzeiger zu veröffentlichen.

Bürgermeister Dr. Fendt erklärte, dass es bereits Gespräche mit der Feuerwehr Weißenhorn und Mitarbeitern des Rathauses gab. Es seien erste Schritte unternommen worden. Er habe veranlasst, dass weitere Besprechungen aus dem Personenkreis des Stadtrates, zusammen mit Frau Lutz, stattfinden.

Stadträtin Kerstin Lutz informierte darüber, dass der Arbeitskreis stattgefunden habe. Neben Kollegen von der Feuerwehr war auch das Rote Kreuz anwesend. Dabei habe man verschiedene Maßnahmen zusammen eruiert, die man jetzt weiter verfolge. Dazu gehöre beispielsweise die Schaffung von Wärmeinseln. Es wurde auch besprochen, wie man die Bevölkerung insgesamt informieren könne und wie unsere Infrastruktur aussehe. Die Pläne seien in der Umsetzung. Man habe sich darauf geeinigt, erst wenn die tatsächlichen Ergebnisse vorliegen, eine kurze Info an die Bevölkerung zu geben, dass man etwas Handfestes mitteilen könne.